Frage von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932)
Teil von Protokoll der 79. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932)
Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand der Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zum Einsatz telemedizinischer Verfahren in der Blutspende, und welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit dem Fachgespräch im Gesundheitsausschuss vom 14. Januar 2026 unternommen, um die Verordnung zum Abschluss zu bringen?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge:
Mit dem am 16. Mai 2023 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform der Unabhängigen Patientenberatung wurde durch Anpassungen des Transfusionsgesetzes unter anderem der Einsatz von Telemedizin bei der Blutspende für grundsätzlich zulässig erklärt. Die Bundesärztekammer hat in ihrer Richtlinie Hämotherapie, die den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik feststellt und die von den Spendeeinrichtungen in der Regel zu befolgen ist, die Regelung einschränkend konkretisiert.
Bei der Spendereignungsuntersuchung, die bei Erstspenderinnen und Erstspendern und bei über 60-Jährigen alle fünf Jahre erfolgen muss, sowie bei der Spendeentnahme muss eine ärztliche Person vor Ort sein. Aufgrund des Widerspruchs zur eigentlichen Gesetzesintention sollten die Voraussetzungen für den Verzicht auf die ärztliche Person bei Spendeterminen durch die Telemedizin-Blutspende-Verordnung geregelt werden. Aufgrund der im Rahmen des im Juni 2024 durchgeführten Anhörungsverfahrens vielfach geäußerten Bedenken im Hinblick auf die Spender- und Blutproduktesicherheit wurde das Verfahren ausgesetzt. Der Entwurf wurde dahin gehend angepasst, dass zunächst Modellversuche ermöglicht werden sollten, um auf einer gesicherten Datengrundlage über die Verstetigung der Regelung zu entscheiden. Zudem wurde der Arbeitskreis Blut einbezogen, um sachverständige Empfehlungen insbesondere zur Qualifikation des nichtärztlichen Personals aufzustellen. Die Stellungnahme wird derzeit in einer Arbeitsgruppe abschließend konsentiert und soll in der nächsten Sitzung des Arbeitskreises am 26. Juni 2026 verabschiedet werden.
Die gesetzlichen Regelungen zur Blutspende werden derzeit im Rahmen der Anpassung der nationalen Gesetzgebung an die Verordnung (EU) 2024/1938, die ab dem 7. August 2027 in den Mitgliedstaaten unmittelbar Anwendung findet, umfassend überarbeitet. In den Gesetzentwurf soll eine Verordnungsermächtigung aufgenommen werden, die es ermöglicht, das Verordnungsverfahren unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Arbeitskreises Blut wieder aufzugreifen.
Relationen
- asked ← Janosch Dahmen (Frage)
- part_of → Protokoll der 79. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages