Deutsches Rotes Kreuz e.V.
Text
Deutsches Rotes Kreuz e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Auf Grund der Sonderstellung als Nationale Hilfsgesellschaft gemäß §2 DRKG, tritt das Deutsche Rote Kreuz im Parlament in der Regel selten zum Zweck der mittelbaren oder unmittelbaren Einflussnahme auf den Deutschen Bundestag auf. Vielmehr nimmt das DRK in seiner auxiliaren Rolle zum Staat an öffentlichen Anhörungen, Ausschüssen sowie anderen öffentlichen Veranstaltungen der Fraktionen, Gruppen oder Mitgliedern des Bundestages teil. Außerdem führt das DRK Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages oder der Fraktionen zur Absprache und Abstimmung jener Aufgaben, die ihm von den Behörden per Gesetz übertragen werden. Interessensvertretung erfolgt beim Deutschen Roten Kreuz in seiner anwaltschaftlichen Funktion für benachteiligte Bevölkerungsgruppen. Entsprechend seines Selbstverständnisses nimmt das DRK die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.
Interessenbereiche: Wissenschaft, Forschung und Technologie; Integration; Pflegeversicherung; Seniorenpolitik; Vorschulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Rechte von Menschen mit Behinderung; Asyl und Flüchtlingsschutz; Arbeitsmarkt; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Gesundheitsförderung; Verteidigungspolitik; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Sonstiges im Bereich "Energie"; Grundsicherung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Recht"; Berufliche Bildung; Krankenversicherung; Bundeswehrangelegenheiten; Schulische Bildung; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Kinder- und Jugendpolitik; Pflege; Internationale Beziehungen; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Hochschulbildung; Familienpolitik; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Sonstige Interessenbereiche; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Gesundheitsversorgung; Migration
Regelungsvorhaben:
- Pflegeunterstützungskräfte (PUK): Finanzierung durch den Bund der im ZSKG vereinbarten Ausbildung von Pflegeunterstützungskräften, die durch die anerkannten Hilfsorganisationen umgesetzt wird.
- Höhe der Aufwandsentschädigungen bei Vollblutspenden: Verhinderung unverhältnismäßig hoher finanzieller Anreize für die Vollblutspende
- Reform der Notfallversorgung: Bessere Abstimmung der drei Bereiche der Notfallversorgung (Vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser, Rettungsdienste) und stärkere Vernetzung untereinander, zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Steuerung von Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene.
Erhalt der Zuordnung des Rettungsdienstes zur Gefahrenabwehr, Ausweitung der Bereichsausnahme Rettungsdienst, Erhalt der Möglichkeit der Inübunghaltung für das ehrenamtliche Personal im gesundheitlichen Bevölkerungsschutz.
- Bundesweite Helfergleichstellung: Bezugnehmend auf das Vorhaben einer bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelung für eine Helfergleichstellung im Koalitionsvertrag der Bundesregierung:
Bundesweite rechtliche Gleichstellung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in Hilfsorganisationen mit den Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr und dem Technischen Hilfswerk bezüglich Freistellung und Lohnfortzahlungen - mindestens für Einsatzfälle.
Eine Harmonisierung des Landesgesetzgebungen wäre ebenso denkbar wie eine Regelung auf Bundesebene.
- DRK-Suchdienst-Aufgabe "Schicksalsklärung Zweiter Weltkrieg": Sicherung der Förderung der DRK-Suchdienst-Aufgabe „Schicksalsklärung Zweiter Weltkrieg“ von 2026 bis 2030 im Rahmen der institutionellen Förderung des BMI für den DRK-Suchdienst.
- Impulse zur Neuaufstellung des Gesundheits- und Pflegesystems: Weiterentwicklung der Pflege: Mehrfachnutzung bestehender Angebote vor Ort; Flexibilisierung von Pflegeleistungen jenseits von ambulant und stationär; Weiterentwicklung der Steuerungsfunktion von Kommunen; neues Zusammenspiel zwischen Stadt, Land und Bund sowie pflegebedürftigen Menschen, ihren An- und Zugehörigen wie auch den Organisationen der institutionellen Altenhilfe und Pflege; Etablierung von Community Health Nursing und Gesundheitskiosken.
- Weiterentwicklung der Pflege: Bezugnehmend auf die Eckpunkte für ein Pflegekompetenzgesetz aus dem BMG:
Flexibilisierung von Pflegeleistungen jenseits von ambulant und stationär; Etablierung von Community Health Nursing; Ausbau und Stärkung der Kompetenzen der Pflegeberufe.
- Einbeziehung der Rechtsform gemeinnütziger Krankenhäuser in die Krankenhausreform: Einbeziehung gemeinnütziger Krankenhäuser in ihrer Rechtsform in die Gestaltung des Versorgungsmixes und entsprechend zwingend in die Krankenhausreform.
- DRK-Forderungen zum Bundeshaushalt 2025: DRK-Forderungen zum Bundeshaushalt 2025 in die Haushaltsverhandlungen zu den Einzelplänen 05, 06, 14, 15, 17, 23 einbringen.
- Zivil-militärische Zusammenarbeit: Operationalisierung des DRK-Gesetzes in Bezug auf die Zusammenarbeit mit dem Sanitätsdienst der Bundeswehr
- Ein Jahr für die Gesellschaft: Das DRK-Konzept für die Einführung eines Jahres für die Gesellschaft fördert insbesondere das Miteinander im Gemeinwesen und führt junge Menschen an die Übernahme von gesellschaftlicher Verantwortung heran.
- DRK-Kernthemen für die Bundestagswahl 2025 (Wahlprogramme und Koalitionsvertrag): Das DRK hat sich im Rahmen der Bundestagswahl 2025 zu den Themenbereichen positioniert, die den Verband betreffen und hierzu Vorschläge gemacht.
- Bevölkerungsschutz in Deutschland stärken: Ein starker Bevölkerungsschutz für ein krisenfestes Deutschland. Gemeinsame Positionierung der
Hilfsorganisationen für die 21. Legislaturperiode.
- DRK-Forderungen zum Bundeshaushalt 2026 und Sondervermögen: DRK-Forderungen zum Bundeshaushalt 2026 und zum Sondervermögen, insbesondere zu den Einzelplänen 05, 06, 14, 15, 17 und 23
- Kommission zur Sozialstaatsreform: Stellungnahme auf Einladung der Kommission zur Sozialstaatsreform. Das Ziel der Kommission, Vorschläge zur Modernisierung und Entbürokratisierung des
Sozialstaats zu erarbeiten begrüßt das DRK ausdrücklich. Die Unterstützung von Menschen in schwierigen Lebenslagen sollte so ausgestaltet sein, dass sie tatsächlich von denjenigen genutzt werden kann, für die sie vorgesehen sind.
- Reform des Asylsystems: Die Reform des GEAS, die ab dem 12. Juni 2026 Anwendung finden wird, schafft vielfältige Möglichkeiten der Freiheitsbeschränkung bis hin zu Freiheitsentziehung zu Lasten von asylsuchenden Menschen. Mit Sorge nimmt das DRK wahr, dass die vorliegende Gesetzesentwürfe Handlungsspielräume über das erforderliche Maß hinaus ausschöpfen und dabei wichtige Garantien für die Betroffenen nicht ausreichend berücksichtigen.
- Ausgestaltung des neuen Wehrdienstmodells: Das DRK befürwortet ausdrücklich die Beibehaltung und Stärkung des Prinzips der Freiwilligkeit im Wehrdienstmodernisierungsgesetz. Gleichzeitig plädiert das DRK dafür, das Gesetz im Sinne einer ganzheitlichen Gesamtverteidigung auszugestalten, die auch den Zivil- und Katastrophenschutz als gleichrangigen Bestandteil berücksichtigt. Nur durch die enge Verzahnung militärischer und ziviler Strukturen, den Ausbau bestehender Freiwilligendienste sowie die klare gesetzliche Verankerung eines zivilen Ersatzdienstes kann eine moderne, resiliente und gesellschaftlich breit getragene Sicherheitsarchitektur entstehen.
- Digitalisierung im Sozial- und Gesundheitssektor: Die Ausgestaltung von Digitalisierungsprozessen wird künftig den Sozial- und Gesundheitssektor verändern. Damit die Zugangsmodalitäten und Nutzbarkeit digitaler Prozesse und Anwendungen für die vielfältigen gesellschaftlichen Gruppen gewährleistet sind, setzt sich das Deutsche Rote Kreuz für die inklusive Ausgestaltung ein.
- Reformprozess und Sozialstrukturen in der deutschen Entwicklungspolitik: Der Reformprozess des BMZ bietet die Chance, die deutsche Entwicklungspolitik zukunftsfähig und wirksam zu gestalten und tiefer gesellschaftlich zuverankern.
Entwicklungspolitische Instrumente sollten komplementär zu den Zielen der
Bundesregierung ausgerichtet sein und durch langfristige strukturverändernde Prozesse
einen Mehrwert erzielen.
Notwendig sind Instrumente, die nicht nur kurzfristige Effekte erzielen, sondern
langfristig tragfähige Effekte. Das Instrument der Sozialstrukturförderung sollte mit seiner verbindenden
Funktion zwischen zivilgesellschaftlicher und wirtschaftlicher Förderung mehr
genutzt und ausgebaut werden.
- Telemedizin in der Blutspende: Der Einsatz der Telemedizin bei der Blutspende ist laut TFG seit 2023 zulässig. Die Richtlinie Hämotherapie verhindert aber die Umsetzung, weil sie eine Arzt-Anwesenheit bei der Venenpunktion voraussetzt.Telemedizin wird bereits intensiv im Rettungswesen und im ärztl. Bereitschaftsdienst eingesetzt. Sie wird bei der Blutspende in vielen Ländern praktiziert. Das Alter der Spende-Ärzte erfordert zwingend die Option der Telemedizin zur Sicherung der Blutversorgung.Venenpunktion durch nicht-ärztliches Personal ist zulässig und in vielen Bereichen Realität.Die meisten Fragen bei der Blutspende können mit einem Arzt telemedizinisch problemlos gelöst werden. Spende-Zwischenfälle treten äußerst selten auf und können durch medizinisch qualifiziertes, nicht-ärztliches Personal kontrolliert werden.
- Ausgestaltung der nationalen Umsetzung EU-SoHO Verordnung: Nach Verabschiedung der EU-Verordnung 2024/1938 über Qualitäts- und Sicherheits- und Versorgungsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmte Substanzen menschlichen Ursprung (SoHO) wird die Verordnung am 7. August 2027 in Kraft treten und muss zu diesem Zweck in nationales Recht überführt werden. Die Implementierung dieser Verordnung wird die Regulatorik der Blutspende und Versorgung mit Blutprodukten in Deutschland fundamental verändern.
- GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefährdet gesundheitliche Daseinsvorsorge: Das DRK kritisiert die einnahmenorientierte Ausgabenpolitik und fordert eine strukturelle Entlastung der GKV. Im Hilfsmittelbereich und beim Hausnotruf muss ein Verhandlungsspielraum erhalten bleiben, so dass sich Vergütungen sich an realen Kosten orientieren. In Reha und Vorsorge ist die Tarifbindung zu sichern, Deckelungen sind abzulehnen. In der ambulanten Pflege gilt es, Tarifbindung und freigemeinnützige Dienste zu schützen. Im Rettungsdienst müssen Finanzierungsmechanismen bestehen bleiben, Personalkosten vollständig refinanziert werden. Krankenhäuser brauchen eine bedarfsgerechte, kostendeckende Finanzierung sowie Schutz freigemeinnütziger Versorger.
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