Stärkung der Patientenautonomie durch gerichtete Blutspenden (Directed Donations)
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Stärkung der Patientenautonomie durch gerichtete Blutspenden (Directed Donations)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4408
21. Wahlperiode 02.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Christina Baum, Martin Sichert, Carina Schießl, Claudia
Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger,
Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis
Leonard Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon
Bollmann, Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD
Stärkung der Patientenautonomie durch gerichtete Blutspenden (Directed
Donations)
Das deutsche Transfusionswesen basiert primär auf anonymen Spenden (www.
blutspende.de/sites/default/files/2023-07/Flyer%20 ProzentC3 ProzentA4rztlic
he%20Schweigepflicht%20BWH.pdf).
Bezüglich der Gewinnung und Verwendung von sogenannten gerichteten
Spenden, also solchen, die für einen zuvor bestimmten Empfänger entnommen
werden, konstatiert die Bundesärztekammer in ihrer Richtlinie zur Gewinnung von
Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie
Hämotherapie) aus dem Jahr 2023, dass diese „mit Blick auf potenzielle
Auswirkungen für Spender und Empfänger sowie auf den logistischen
Mehraufwand nur in begründeten Ausnahmefällen entnommen werden“ sollten (www.
wbbaek.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Medizin_und_Ethik/Richtlin
ie-Haemotherapie-2023_neu2.pdf).
In anderen Ländern, wie zum Beispiel in den USA (Utah) (siehe „HB0400“
https://le.utah.gov/~2025/bills/static/HB0400.html) wird die
Patientenautonomie zunehmend gestärkt, indem Patienten das Recht erhalten, bei medizinischer
Eignung eigene Spender (z. B. Familienangehörige) zu benennen („Directed
Donation“).
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, ob und in
welchem Umfang das bestehende Regelungsgefüge in Deutschland den
gewandelten Erwartungen an Patientenautonomie noch gerecht wird. Während das auf
anonymen Spenden beruhende System aus Gründen der Versorgungssicherheit,
Gleichbehandlung und Praktikabilität bewusst keine Spenderwahl vorsieht und
gerichtete Spenden nach Maßgabe der Richtlinie Hämotherapie nur in eng
begrenzten, besonders zu begründenden Ausnahmefällen stattfinden sollen,
entsteht zugleich ein Spannungsfeld zu dem Wunsch einzelner Patienten, bei
planbaren Transfusionen mehr Kontrolle über die Herkunft des Blutprodukts zu
erhalten. So wird in Deutschland beispielsweise Spenderblut nicht auf eine
Spike-Protein-Persistenz überprüft (Bundestagsdrucksache 21/1831), was die
Übertragung von Blutspenden von gegen COVID‑19-geimpften Personen auf
Ungeimpfte ermöglicht. Es wächst deshalb auch in Deutschland nach Ansicht
der Fragesteller in Teilen der Bevölkerung der Wunsch, im Falle einer
planbaren Transfusion den Spender selbst auszuwählen, um individuellen
Sicherheitsbedürfnissen oder ethischen Überzeugungen Rechnung zu tragen (https://ri
si.muenchen.de/risi/dokument/v/7560943).
Das Transfusionsgesetz (TFG) regelt diesen Aspekt derzeit zulasten des
Selbstbestimmungsrechts der Patienten und lässt zumindest für klar definierte
Konstellationen planbarer Eingriffe eine Regelungslücke, wodurch – bei
unverändert hohen medizinischen Sicherheitsstandards und unter Berücksichtigung des
erheblichen logistischen Aufwands – gerichtete Spenden selbst bei
Kostenübernahme erschwert oder faktisch unmöglich gemacht werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die
Möglichkeit einer gerichteten Spende (Directed Donation) vom
Selbstbestimmungsrecht des Patienten (Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG))
umfasst sein sollte, sofern medizinische Gründe (z. B. Kompatibilität,
Sicherheit) nicht entgegenstehen?
2. Wie viele gerichtete Spenden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
in den letzten fünf Jahren in Deutschland durchgeführt, und in welchen
medizinischen Konstellationen (z. B. seltene Blutgruppen) ist dies derzeit
überhaupt vorgesehen?
3. Welche konkreten medizinischen oder logistischen Gründe sprechen aus
Sicht der Bundesregierung dagegen, gerichtete Spenden auch außerhalb
seltener Blutgruppenkonstellationen zuzulassen, wenn der Patient die
logistischen Mehrkosten selbst trägt?
4. Ist der Bundesregierung bekannt, dass ein Teil der Bevölkerung (z. B. aus
Sorge vor möglichen Rückständen von mRNA-Impfstoffen) Spenden von
ungeimpften Personen bevorzugt, und hat sie sich zu der Möglichkeit,
diesem Wunsch durch gerichtete Spenden zu entsprechen, um das Vertrauen in
medizinische Behandlungen insgesamt zu sichern, eine Auffassung
gebildet, und wenn ja, welche?
5. Plant die Bundesregierung eine Anpassung des Transfusionsgesetzes (TFG)
oder eine Einwirkung auf die Bundesärztekammer (Richtlinie
Hämotherapie), um die Hürden für gerichtete Spenden zu senken und die Wahlfreiheit
der Patienten analog zu internationalen Entwicklungen zu stärken?
Berlin, den 25. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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