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Energieversorgung bezahlbar sichern - Reprivatisierung von Uniper SE und SEFE GmbH stoppen

dip / drucksache 24.09.2026 · WP 21 · 21/8188 · Antrag · Original ↗

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Energieversorgung bezahlbar sichern - Reprivatisierung von Uniper SE und SEFE GmbH stoppen Deutscher Bundestag Drucksache 21/8188 21. Wahlperiode 24.09.2026 Antrag der Abgeordneten Lorenz Gösta Beutin, Jörg Cezanne, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Marcel Bauer, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Janina Böttger, Agnes Conrad, Mirze Edis, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Vinzenz Glaser, Christian Görke, Mareike Hermeier, Cem Ince, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Caren Lay, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Sahra Mirow, Luigi Pantisano, Zada Salihović, David Schliesing, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke Energieversorgung bezahlbar sichern – Reprivatisierung von Uniper SE und SEFE GmbH stoppen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Während die deutschen Gasspeicher auf einem historisch niedrigen Füllstand sind, der Winter bevorsteht und der völkerrechtswidrige Krieg im Iran die globalen Lieferketten von Öl und Flüssiggas erneut durcheinandergebracht und die Energiepreise in die Höhe getrieben hat, treibt die Bundesregierung die Reprivatisierung der Energiekonzerne Uniper und SEFE mit Nachdruck voran. Das ist ein Ausverkauf unserer kritischen Energieinfrastruktur und sichert langfristig hohe private Renditen statt bezahlbarer Energiepreise für private Haushalte und Unternehmen. Uniper und SEFE halten zusammen rund 50 % der deutschen Gasspeicherkapazität. SEFE betreibt zudem ein Gasnetz von 4.700 Kilometern Länge, darunter 400 Kilometer bereits auf Wasserstoff umgestellte Leitungen. Beide Unternehmen sind Ankerunternehmen der Energieversorgung und beliefern mehrere zehntausend Kundinnen und Kunden mit Gas und Strom, darunter mehrere hundert Stadtwerke und Industrieunternehmen. Im Zuge der Energiekrise 2022, ausgelöst durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, mussten beide Unternehmen verstaatlicht werden, um die Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten. Ein richtiger und wichtiger Schritt. Geopolitische Verwerfungen und fossile Abhängigkeiten haben direkten Einfluss auf unsere Energieversorgung und ihre Bezahlbarkeit. Der Irankrieg zeigt erneut, wie verwundbar eine rein marktförmig organisierte Gasversorgung ist. Die aktuell hohen Gaspreise verhindern, dass Unternehmen ausreichend für den Winter vorsorgen und Gas einspeichern. Sie spekulieren vielmehr auf ein baldiges Kriegsende und damit auf fallende Preise. Es ist unverantwortlich, dass nicht einmal die bundeseigenen Unternehmen Uniper und SEFE für ausreichend Befüllung der Gasspeicher vorsorgen. Das legt V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. nahe, dass sie gerade in Zeiten der Reprivatisierung auf Gewinnmaximierung ausgerichtet sind, statt sich am Gemeinwohl, an Bezahlbarkeit und an Versorgungssicherheit zu orientieren. Bis Ende 2028 sollen die Bundesbeteiligungen an Uniper und SEFE auf jeweils 25 Prozent plus eine Aktie sinken – eine Auflage der Europäischen Kommission aus dem Beihilfeverfahren. Diese Auflage lässt jedoch ausdrücklich Spielraum: Netze und Speicher sind explizit von der Verpflichtung des Verkaufs ausgenommen, vielmehr dürfen sie ganz oder teilweise in staatlicher Hand verbleiben (Ziff. 127(c) https://ec.europa.eu/competi- tion/state_aid/cases1/202311/SA_105001_209EDA86-0000-CDF8-8A71- AB52C3581169_102_1.pdf bzw. Ziff. 120(c) https://ec.europa.eu/competi- tion/state_aid/cases1/202311/SA_103791_409DDA86-0000-C2F1- B4C3CDCD235669D1_200_1.pdf der Europäischen Kommission; vgl. Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags EU 6-30000-0007-0010, https://www.bundestag.de/resource/blob/1209410/EU-6-0007-0010_unterstuet- zung_uniper.pdf). Die Bundesregierung ist also nicht verpflichtet, Netze und Speicher zu verkaufen – sie tut es freiwillig. Zum 21.09.26 endet ein erstes unverbindliches Interessenbekundungsverfahren für die Übernahme Deutschlands wichtigster Gasimporteure. Im Raum stehen potentielle Interessenten wie Vattenfall, das finnische Staatsunternehmen Fortum, der tschechische Energiekonzern EPH, ein kanadisches Investorenkonsortium, Staatsfonds aus dem Nahen Osten etwa aus VAE, Katar und Saudi-Arabien sowie die US-Beteiligungsgesellschaft KKR (https://www.handelsblatt.com/unterneh- men/energie/energieversorgung-ringen-um-die-zukunft- vonuniper/100251096.html). Die Bundesregierung muss den Ausverkauf unverzüglich stoppen und in Nachverhandlungen mit der EU Kommission treten, so dass die Energiekonzerne dauerhaft in öffentlicher Hand verbleiben können. Energieversorgung ist Daseinsvorsorge. Eine staatliche, demokratisch kontrollierte und gemeinwohlorientierte Bewirtschaftung könnte marktgetriebener Spekulation entgegenwirken und so zu stabileren, niedrigeren Gaspreisen beitragen. Auch klimapolitisch ist der Erhalt öffentlicher Steuerungsfähigkeit entscheidend. Ein geordneter Gasausstieg und der Rückbau überflüssiger Netzkapazitäten lassen sich nur koordiniert umsetzen – mit Stadtwerken, weiteren Netzbetreibern und der Industrie. Genau diese Koordinationsfunktion geht mit der laufenden Reprivatisierung verloren, weil private Neueigentümer vorrangig eigenen wirtschaftlichen Interessen und nicht dem energiepolitischen Gesamtplan verpflichtet sind. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. alle nach EU-Recht möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Reprivatisierung von SEFE und Uniper gänzlich zu stoppen und sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass das EU-Beihilferecht reformiert wird, sodass nach künftigen Rettungs- und Umstrukturierungshilfen an Unternehmen aus dem Bereich der Daseinsvorsorge die spätere Reprivatisierung nicht zur Auflage der Beihilfegenehmigung gemacht werden muss; 2. insbesondere die Netzinfrastruktur und die Gasspeicher von Uniper und SEFE vom Verkauf auszunehmen und sie stattdessen dauerhaft in öffentlicher Hand zu betreiben; 3. die Unternehmen in eine öffentlich-rechtliche, nicht gewinnorientierte Trägerstruktur (etwa eine Anstalt des öffentlichen Rechts), zu überführen, sodass sie dauerhaft dem Zugriff privater Kapitalinteressen entzogen sind und sie unter gemeinwohlorientierten Kriterien wirtschaften können insbesondere a) mit Mitbestimmungsrechten für Beschäftigte und Tariftreue, b) unter Einbindung von Stadtwerken als kommunalen Partnern, V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. c) mit Unternehmenszielen, die sich an Versorgungssicherheit, Klimaschutz und Bezahlbarkeit statt an kurzfristigen Renditen orientieren; 4. die Gasversorgung und deren Bezahlbarkeit für den kommenden Winter sicherzustellen, indem d) sie die bisher nicht gebuchten Kapazitäten der deutschen Gasspeicher nutzt, e) sie Trading Hub Europe gemäß § 35d EnWG anweist, Gas zu erwerben und einzuspeichern, auch dann, wenn der Sommer-Winter-Preisspread bei null liegt. Die so erworbenen und ggf. nicht benötigten Gasmengen sind nach dem Winter in die geplante strategische Gasreserve zu überführen. f) sie preistreibende Sonderausschreibungen durch die Trading Hub Europe gemäß § 35c EnWG ersatzlos streicht und somit direkt § 35d EnWG zur Anwendung kommt, g) sie Uniper und SEFE beauftragt, stärker Gas als Wintervorsorge einzuspeichern. Berlin, den 22. September 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Begründung Mit dem völkerrechtswidrigen Angriff der USA auf den Iran sowie der Schließung der Straße von Hormus sind die Gaspreise weltweit explodiert. Dies hat unmittelbar Auswirkungen auf die Preisstabilität und Versorgungssicherheit in Deutschland, wie sich an dem historisch niedrigen Füllstand der deutschen Gasspeicher zeigt (55,93 %, Stand 14.09.2026, https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_gasversorgung/_svg/Gas- speicher_Fuellstand/Speicherfuellstand.html). Mit einer öffentlich kontrollierten Befüllung der Gasspeicher können marktgetriebene Spekulationen verhindert und somit antizyklische Gasbefüllungen im Interesse der Verbraucher:innen gestaltet werden. 83 Prozent der Gasspeicherkapazitäten sind mit Stand 08.09.2026 von Gashändlern gebucht, dies garantiert jedoch noch keine Einspeicherung. Die deutschen Gasspeicher werden nach Prognose ihrer Betreiber zum 1. November nur zu rund 63 % gefüllt sein und somit nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Füllstände von bis zu 80% erreichen. Die Bundesregierung hat gemäß § 35b bis d Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bei absehbarer Nichterfüllung der Füllstandsvorgaben verschiedene Möglichkeiten einzuschreiten. Sie kann säumigen Gasimporteuren gebuchte Kapazitäten entziehen; dies ist aktuell nicht sinnvoll, da ohnehin 17 % ungebuchte Kapazität zur Verfügung stehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann den Marktgebietsverantwortlichen (Trading Hub Europe, THE) gemäß § 35c EnWG anweisen, Sonderausschreibungen zur Befüllung der Gasspeicher durchzuführen. Dies erscheint wenig sinnvoll, da voraussichtlich die gleichen säumigen Gasimporteure an solch einer Ausschreibung teilnehmen würden und dies die Preise unnötig in die Höhe treiben würde - zu Lasten von Verbraucher:innen bzw. den Steuerzahlern. § 35c EnWG führt zu mehr Spekulation, statt sie einzudämmen und ist ersatzlos zu streichen. § 35d sieht die eigenständige Befüllung der Gasspeicher durch THE vor. Die THE könnte folglich ohne Umwege angewiesen werden, die freien Speicherkapazitäten zu nutzen, selbst Gas zu erwerben und einzuspeichern. Dabei ist darauf zu achten, dass Preise durch eine erhöhte Nachfrage nicht unnötig in die Höhe getrieben werden. Eine kontinuierliche, aber moderate Einspeicherung, wenn der Sommer-Winter- Preisspread weitestgehend bei null liegt, erscheint zielführend. Sollte sich die Lage entspannen und das staatlich eingespeicherte Gas im Winter 2026/2027 nicht benötigt werden, so kann es direkt zum Aufbau der vom BMWE geplanten strategischen Gasreserve genutzt werden. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Um die Energieversorgung langfristig zu sichern, ist der Verkauf von Uniper und SEFE zu stoppen. Ein öffentlich orientiertes Unternehmen könnte konsequent im Sinne der Versorgungssicherheit und der Verbraucher:innen genutzt werden, um Preise zu senken und die Gasspeicher und Netze kosteneffizient und ohne Renditeauszahlungen zu verwalten. Die Gaskrise 2022 hat gezeigt, wie unmittelbar geopolitische Verwerfungen auf die deutsche Energieversorgung und die Strom- und Gaspreise durchschlagen können. Die geplante Reprivatisierung von Uniper und SEFE löst die energiepolitische Abhängigkeit, die die Verstaatlichung 2022 beheben sollte, nicht auf – sie stellt sie wieder her. Statt dem Staat die zentrale Steuerungsmöglichkeit für einen koordinierten Gasausstieg wieder aus der Hand zu geben, sollte er sie nutzen, um der aktuellen Situation steigender Energiepreise wirksam zu begegnen. Mit einer Aussetzung der Reprivatisierung insbesondere der Netz- und Speichersparten sowie ihrer Überführung in eine öffentlich-rechtliche Trägerstruktur können Eigenkapitalrenditen, die andernfalls an private Investoren abflössen, stattdessen für Investitionen in Netze, Speicher und den Umbau zur klimaneutralen Energieversorgung genutzt werden. Ein Umbau zu einer Anstalt öffentlichen Rechts oder eine vergleichbare gemeinwohlorientierte Form ermöglicht zudem demokratische Mitbestimmung: So können beispielsweise Beschäftigte, Kommunen und Stadtwerke direkt teilhaben. Die Klimakrise verlangt zugleich einen koordinierten Gasausstieg. Uniper könnte als zentraler Akteur gemeinsam mit Stadtwerken und Industrieunternehmen einen solchen Ausstiegsplan gestalten – vorausgesetzt, das Unternehmen bleibt an gemeinwohlorientierten statt an renditeorientierten Zielen ausgerichtet. Ein sozial und ökologisch ausgerichteter Gasausstieg lässt sich nur koordiniert gestalten. Statt Uniper und SEFE an private, auch ausländische Konzerne zu verkaufen, sollten die Netz- und Speicherbereiche gezielt umgebaut werden: mit klaren öffentlichen Zielvorgaben für Versorgungssicherheit, einem Dekarbonisierungspfad und menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht entlang der globalen Lieferketten, mit Mitbestimmungsrechten für Beschäftigte, Tariftreue und mit eingebundenen Stadtwerken als kommunalen Partnern. So ließen sich Netzentgelte und Energiepreise senken und Versorgungssicherheit, Klimaschutz und Bezahlbarkeit miteinander verbinden – unabhängig von Quartalszahlen und Renditeerwartungen privater Aktionäre. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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