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Sicherheit der Versorgung mit Gas (Antwort zu Drs. 21/3130)

dip / drucksache 19.12.2025 · WP 21 · 21/3452 · Antwort · Original ↗

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Sicherheit der Versorgung mit Gas (Antwort zu Drs. 21/3130) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3452 21. Wahlperiode 19.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kellner, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/3130 – Sicherheit der Versorgung mit Gas V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Gasspeicher leisten einen zentralen Beitrag zur Versorgungssicherheit von Industrie, Gewerbe und privaten Haushalten in Deutschland. Insbesondere in der Heizperiode und bei möglichen Versorgungsengpässen dienen sie als strategische Reserve. Die Politik der vergangenen Bundesregierung, insbesondere des damaligen Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck hat – unter großem Einsatz auch der Mitarbeiter des jetzigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie – in den vergangenen Jahren maßgeblich dazu beigetragen, Lieferwege zu diversifizieren und die Speicher gezielt zu füllen (www.businessinsider.de/politik/drei-jahre-gaskrise-afd-will-zu rueck-zu-russlands-gas-rueckblick-auf-ein-drama/). Aktuelle Berichte zeigen, dass die Füllstände der Speicheranlagen derzeit unterdurchschnittlich ausfallen (www.ndr.de/nachrichten/info/Gasspeicher-in-De utschland-So-steht-es-um-die-Fuellstaende,gasspeicher120.html). Marktanreize zum Einspeichern scheinen aktuell nicht auszureichen. Hinzu kommt, dass die Bundesregierung Anfang Mai 2025 die gesetzlich vorgeschriebenen Füllstandsvorgaben für strategisch wichtige Speicher – etwa für die Anlage in Rehden – von rund 70 auf nur noch 45 Prozent gesenkt hat (www.rnd.de/wirts chaft/gasspeicher-was-die-niedrigen-fuellstaende-fuer-die-preise-bedeuten-ZT N2ONIFKRFKJCKTTKD47KBRHA.html). Der staatliche Gaseinkäufer Trading Hub Europe (THE) soll künftig nur noch im Notfall eingreifen. Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zur zukünftigen Versorgungssicherheit und zum Selbstverständnis der Bundesregierung bezüglich ihrer Rolle in der Energieversorgung Deutschlands. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 19. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Füllstand der Gasspeicher in Deutschland im Vergleich zu den Vorjahreswerten im Dezember 2021 bis 2024 dar? Am 13. Dezember 2025 betrug der durchschnittliche Füllstand über alle deutschen Gasspeicher 63 Prozent (169 von 251 Terawattstunden – TWh). In den Jahren 2021 bis 2024 waren die deutschen Gasspeicher zu diesem Zeitpunkt durchschnittlich zu 82 Prozent gefüllt.  2. Mit welchen Füllständen der Gasspeicher rechnet die Bundesregierung derzeit zum 1. Januar 2026? Ein- und Ausspeicherung folgen Nachfrage- und mithin Preissignalen. Eine Prognose unterliegt daher den üblichen Marktunsicherheiten. Wahrscheinlich wird der durchschnittliche Füllstand der deutschen Gasspeicher am 1. Januar 2026 zwischen 50 und 60 Prozent liegen.  3. Wie hoch ist der aktuelle Füllstand des Porenspeichers im niedersächsischen Rehden? Am 13. Dezember 2025 betrug der Füllstand des Speichers Rehden 8 Terawattstunden (TWh), also 18 Prozent seiner Gesamtkapazität.  4. Wie hoch sind die Füllstände der Gasspeicher in unseren europäischen Nachbarländern, mit denen wir über Gasleitungen verbunden sind? Am 13. Dezember 2025 betrugen die Füllstände der Gasspeicher unserer europäischen Nachbarländer. Mitgliedstaat Füllstand absolut Füllstand anteilig Belgien 5 TWh 67 Prozent Dänemark 5 TWh 55 Prozent Frankreich 94 TWh 74 Prozent Niederlande 84 TWh 58 Prozent Österreich 72 TWh 72 Prozent Polen 32 TWh 88 Prozent Tschechien 37 TWh 79 Prozent Die Schweiz und Luxemburg verfügen über keine signifikanten Gasspeicher.  5. Plant die Bundesregierung aktuell weitere Maßnahmen, um die Füllstände zu verbessern, wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht, wenn weitere Maßnahmen geplant sind, mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für diese Maßnahmen, und wie sollen diese finanziert werden? Die Bundesregierung plant derzeit keine Maßnahmen des Marktgebietsverantwortlichen Tradinghub Europe (THE) zur Erhöhung der Füllstände. Trotz der im Vergleich zu den Vorjahren niedrigeren Füllstände ist eine Gefährdung der Versorgungssicherheit nicht zu erkennen. Zu diesem Ergebnis kommen neben der Bundesregierung auch die Bundesnetzagentur, die deutschen und europäischen Fernleitungsnetzbetreiber sowie die Europäische Kommission. Neben den Erdgasspeichern tragen verschiedene weitere Faktoren zur Versorgungssicherheit und Krisenvorsorge bei. Insbesondere gibt es ein weiter wachsendes, weltweites, verfügbares Angebot an LNG (Liquefied Natural Gas/ Flüssigerdgas; die Internationale Energieagentur IEA schätzt ein Wachstum im Jahr 2025 von 5,5 Prozent und im Jahr 2026 von 7 Prozent). Die inzwischen gut ausgebaute LNG-Infrastruktur in Deutschland und Europa ermöglicht neben der bestehenden und sicheren Hauptversorgung durch norwegisches Pipelinegas die notwendigen Importe nach Deutschland. Die Flexibilität der LNG-Importe reduziert den Speicherbedarf zusätzlich. Allein an den drei Terminals der Deuschen Energy Terminal GmbH (DET), nämlich Wilhelmshaven 1, Wilhelmshaven 2 und Brunsbüttel, können diesen Winter bei Bedarf kurzfristig zusätzliche Gasmengen in Höhe von ca. 5 Prozent der deutschen Speicherkapazitäten importiert werden. Damit tragen auch die LNG- Terminals sowohl zur saisonalen Versorgungssicherheit als auch zur Krisenvorsorge bei. Ein weiterer Faktor für die Versorgungssicherheit ist, dass der europäische Markt durch die Verbesserung der europäischen Netzinfrastruktur seit 2022 Nachfragespitzen in einzelnen Mitgliedstaaten besser abfangen kann. Die Gasspeicher und LNG-Infrastrukturen einzelner Mitgliedstaaten erhöhen damit auch die Sicherheit in den Nachbarländern. Das Ende des Ukraine-Transit zum 1. Januar 2025, der etwa 5 Prozent der europäischen Importe ausmachte, konnte durch den europäischen Markt ohne Verwerfungen aufgefangen werden. Auch die derzeitigen äußerst konstanten und vergleichsweise niedrigen Gaspreise (Spotmarkt: ca. 27 bis 28 Euro pro Megawattstunde), die kaum bis keine Risikoaufschläge für den Winter erkennen lassen (Future-Preise für das erste Quartal 2026: ebenfalls etwa 27 bis 28 Euro pro Megawattstunde), zeigen keine Gasknappheit für den Winter. Der Gaspreis liegt deutlich niedriger als im Winter 2024/2025, als er auf bis zu 59 Euro pro Megawattstunde anstieg. Die Annahme, dass private Akteure die deutschen Erdgasspeicher in ausreichendem Maße befüllen, hat sich – aus heutiger Sicht – als richtig erwiesen. Der Marktgebietsverantwortliche THE musste nicht eingreifen. Dies hätte zusätzliche Kosten für deutsche Gaskunden beziehungsweise Steuerzahler bedeutet und die Befüllung durch Marktakteure zusätzlich gehemmt.  6. Plant die Bundesregierung Änderungen im Regelwerk für die Einspeicherung von Gas in Speichern, etwa nach dem Vorbild Frankreichs, und wenn nein, aus welchen Gründen hält die Bundesregierung das französische Modell für nicht geeignet?  7. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem am 30. Oktober 2025 von Frontier Economics veröffentlichten Abschlussbericht zur Evaluierung der Gasspeicher-Füllstandsvorgaben? a) Erwägt die Bundesregierung eine dauerhafte Abschaffung der Füllstandsvorgaben, wie im Bericht als eine von zwei potenziellen Maßnahmen hervorgehoben? b) Erwägt die Bundesregierung die Einführung einer strategischen Reserve, wie im Bericht als zweite von zwei potenziellen Maßnahmen hervorgehoben? c) Präferiert die Bundesregierung eine der in den Fragen 7a und 7b genannten potenziellen Maßnahmen, die im Abschlussbericht von Frontier Economics gesondert hervorgehoben wurden?  8. Wie bewertet die Bundesregierung das finanzielle Risiko potenziell notwendiger, teurer Zukäufe von Gas durch die THE GmbH, und ist es nach Ansicht der Bundesregierung durch eine alternative Speicherregulatorik verringerbar? 11. Hält die Bundesregierung die Absenkung der Speicherfüllstandsmengen von 90 Prozent auf 70 Prozent zum 1. November 2025 nach wie vor für sinnvoll? a) Wenn ja, sieht die Bundesregierung potenzielle negative Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit mit Erdgas? b) Wenn ja, ist diese Maßnahme aus Sicht der Bundesregierung ausreichend, um eine Befüllung der Speicher anzureizen? 12. Plant die Bundesregierung weitere Anpassungen der Speicherfüllstandsmengen nach § 35b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), und wenn ja, inwiefern? 13. Hält die Bundesregierung diese neuen Vorgaben nach wie vor für ausreichend, um auch bei einem sehr langen und sehr kalten Winter die Versorgungssicherheit für Haushalte, Gewerbe und Industrie zu gewährleisten? Die Fragen 6 bis 8 und 11 bis 13 werden gemeinsam beantwortet. Die 2022 eingeführten Füllstandsvorgaben haben sich in der Gaskrise bewährt und maßgeblich zur Vermeidung eines Versorgungsengpasses beigetragen. Mittlerweile haben sie sich jedoch als suboptimal erwiesen, da sie Fehlanreize setzten. Verschiedene Marktakteure (Investmentfonds, Händler, Speicherbetreiber) hatten sich 2025 darauf eingestellt, dass THE zu Lasten der Allgemeinheit (bis Ende 2025 Gasspeicherumlage, ab 2026 Bundeshaushalt) einspringt, wenn die Erdgasspeicher marktlich nicht ausreichend befüllt würden. Um den Markt wieder in die Verantwortung zu nehmen, wurden im Mai 2025 die Füllstandsvorgaben zum 1. November eines Jahres von 90 Prozent auf den für die Versorgungssicherheit grundsätzlich ausreichenden Wert von 70 Prozent abgesenkt. Durch diese Absenkung sowie die eindeutige Kommunikation, dass THE vorerst nicht in den Markt eingreifen werde, wurden die marktliche Buchung und Befüllung der deutschen Erdgasspeicher erfolgreich angereizt und die Vorgabe um fünf Prozentpunkte übertroffen. Damit ist die Versorgungssicherheit für diesen Winter gewährleistet (siehe Antwort zu Frage 5). Unmittelbaren Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung daher nicht. Aufgrund der oben erwähnten Fehlanreize wurde im Koalitionsvertrag dennoch vereinbart, die Vorgaben auf den Prüfstand zu stellen („Wir werden geeignete Instrumente auf den Weg bringen, um eine versorgungssichere und kostengünstigere Befüllung der Gasspeicher sicherzustellen.“). Entsprechend erwägt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) derzeit verschiedene Optionen für eine Anschlussregelung nach Ablauf der aktuellen Systematik am 31. März 2027. Hierzu hat das BMWE auch ein Gutachten in Auftrag gegeben, das verschiedene Optionen geprüft, dabei das Zusammenspiel der marktlichen Befüllung und unterschiedlicher regulatorischer Vorgaben untersucht und auch den Resilienzaspekt berücksichtigt hat. Es kommt zu dem Ergebnis, dass der Erdgasspeichermarkt grundsätzlich funktioniert und eine ausreichende effiziente saisonale Vorsorge bereitstellt. Eine mögliche Ergänzung des Erdgasspeichermarkts könnte durch eine sogenannte strategische Reserve erfolgen, die dem Markt eine gewisse Kapazität entzieht, um eingespeichertes Erdgas für Krisensituationen vorzuhalten. Dieser Vorschlag findet breite Unterstützung der Branche. Einzelne Unternehmen fordern jedoch eine umfassende Regulierung des Erdgasspeichermarkts analog zur Regulierung der Energienetze (französisches Modell), also eine kostendeckende Erlösobergrenzenregulierung, inklusive Kostenprüfung durch die Bundesnetzagentur, fester Verzinsung, Quersubventionierung über Gasnetzentgelte und zentraler Kapazitätsplanung. Ziel ist der Weiterbetrieb von Erdgasspeichern, die andernfalls aufgrund sinkender Nachfrage aus dem Markt ausscheiden würden. In der Branche wird dieser Vorschlag teilweise sehr kritisch gesehen, da er effiziente Preissignale verhindert, den Wettbewerb verzerrt und hohe Kosten für das Gassystem schafft. In Frankreich führt dieses Modell zu jährlichen Subventionen für Gasspeicher in Höhe von ca. 615 Mio. Euro, die von den französischen Gaskunden getragen werden, wobei Frankreich nur über ca. 50 Prozent der deutschen Gasspeicherkapazitäten verfügt. Das BMWE steht derzeit in einem engen Austausch mit verschiedenen Stakeholdern (u. a. Verbände, Erdgasspeicherbetreiber, Erdgasfernleitungsnetzbetreiber, Erdgashändler, Erdgasmarktgebietsverantwortlicher, Bundenetzagentur). Eine Anschlussregelung wird für das Speicherjahr 2027 angestrebt. So würde sie sich nahtlos an die aktuellen Füllstandsvorgaben anschließen, die bis zum 31. März 2027 befristet sind. Dieser Zeitrahmen ermöglicht einen ordentlichen Gesetzgebungsprozess und berücksichtigt die institutionelle und marktliche Umsetzung. Zudem würde er Deutschland ermöglichen, den Prozess der Novellierung der EU-Gasversorgungssicherheitsverordnung angemessen zu begleiten und die deutsche Systematik im Hinblick auf das zu erwartende Ergebnis dieser Novellierung abzustimmen. Die Europäische Kommission hat angekündigt, im ersten Halbjahr 2026 einen Vorschlag zur Novellierung der Gasversorgungssicherheitsverordnung vorzulegen, mit der auch die Regelungen zu den Füllstandsvorgaben angepasst werden sollen. Die Novellierung soll 2027 abgeschlossen werden.  9. Wie bewertet die Bundesregierung die potenzielle Stilllegung von Gasspeichern in Deutschland, wie etwa im Falle des Speichers Breitbrunn? Der Bundesregierung ist derzeit nur ein Antrag zur Stilllegung des Erdgasspeichers Breitbrunn bekannt. Der Betreiber Uniper Energy Storage begründet diesen Schritt mit der mangelnden Wirtschaftlichkeit dieses Erdgasspeichers. Zudem wurde der Antrag zum 31. März 2027 gestellt, sodass eine unmittelbare Stilllegung nicht bevorsteht. Aber selbst bei einer Stilllegung ist eine Gefährdung für die Versorgungssicherheit Bayerns, Deutschlands oder unserer Nachbarstaaten nach erster unverbindlicher Einschätzung der Bundesregierung nicht zu erkennen. Die Prüfung und Bescheidung der Stilllegungsanträge erfolgt gemäß § 35h des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) durch die Bundesnetzagentur. Sie würde die Stilllegung versagen, wenn von ihr erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Union ausgingen. Dabei ist neben der insgesamt guten Versorgungslage in Deutschland auch die direkte Anbindung Bayerns an die österreichischen Speicher Haidach und 7Fields zu berücksichtigen, die direkt in das bayerische Gasnetz ausspeichern und deren Speichervolumen die bayrischen Speicherkapazitäten übersteigen. 10. Sieht die Bundesregierung in einem potenziellen Sinken der Gasspeicherkapazität in Deutschland eine weitere Hürde für den Hochlauf einer Wasserstoffwirtschaft? Ein unmittelbarer Zusammenhang besteht nicht. Umfangreiche Stilllegungen von Erdgasspeichern, die sich nach dem heutigen Stand der Technik als Wasserstoffspeicher nutzen ließen, sind nicht absehbar. 14. Bezieht die Bundesregierung die strategische Bedeutung einer Unabhängigkeit von Gasimporten in ihre Überlegungen zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes mit ein, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird in dieser Legislaturperiode aufgrund der Festlegungen des Koalitionsvertrags novelliert. Die Novelle befindet sich in der Vorbereitung. 15. Hat die Bundesregierung die strategische Bedeutung einer Unabhängigkeit von Gasimporten in ihre Überlegungen zur Senkung der Gasspeicherumlage anstelle einer stärkeren oder verlässlichen Absenkung der Steuern, Entgelte und Umlagen auf Strom miteinbezogen, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Die Abschaffung der Gasspeicherumlage ist als ein Teil des Sofortprogramms zur Senkung der Energiekosten beschlossen worden, das auch die Einführung des Industriestrompreises beinhaltet. 16. Welche Zahlen liegen der Bundesregierung zu aktuellen Gaspreisen für Industrie und Haushalte im November 2025 vor? Im November 2025 lag der durchschnittliche Verbraucherpreis inklusive Steuern und Abgaben bei ca. 10,97 Cent/kWh. Der durchschnittliche Großhandelspreis lag bei ca. 32,12 Euro/MWh oder 3,21 Cent/kWh. 17. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die (LNG-)Gasimporte (LNG = Flüssigerdgas) in die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2025 stark gestiegen sind (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/lng-import-in-deutsc hland-auf-rekordhoch-fachleute-sehen-mehrere-gruende-accg-11072814 4.html)? Zum einen sind mehr LNG-Terminals in Deutschland in Betrieb – der Terminalstandort Wilhelmshaven 02 wurde im Mai 2025 in Betrieb genommen und befindet sich nun im kommerziellen Regelbetrieb. Zum anderen ist durch das Ende des Ukraine-Transits und generell durch eine Reduktion von russischem Pipelinegas in anderen europäischen Ländern der LNG-Bedarf in diesen Ländern gestiegen. Dieser wird zum Teil über deutsche Terminals im Transit durch Deutschland gedeckt. 18. Sieht die Bundesregierung LNG-Importe als gleichwertige Alternative zu Speicherentnahmen während der Heizsaison an, insbesondere a) zur Wahrung der Versorgungssicherheit, b) zur Stabilisierung der Marktpreise für Gas? Die Flexibilität der deutschen LNG-Terminals stellt eine sinnvolle Ergänzung der deutschen Speicherkapazitäten dar, sowohl im Sinne der Versorgungssicherheit als zur Preisstabilisierung, indem sie kurzfristige Reaktionen auf Nachfragesteigerungen ermöglichen. Insofern erweitern die zusätzlichen Versorgungs- und Vorsorgeoptionen die Möglichkeiten zur Absicherung der Versorgungssicherheit Deutschlands. 19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich einer potenziell marktverzerrenden Preisgestaltung der bundeseigenen Gesellschaft für den Betrieb von LNG-Terminals, der Deutschen Energy Terminal GmbH (DET) vor, und bestehen nach Ansicht der Bundesregierung potenzielle Sparpotenziale, die die Versorgungssicherheit mit Gas nicht verringern würden? Die DET-Terminals unterliegen unionsrechtlichen Regulierungen über den Zugang Dritter und tariflicher Regulierung bei der Vermarktung der Regasifizierungskapazitäten an Gaslieferanten. Die DET muss deshalb ihre Regasifizierungskapazitäten transparent und diskriminierungsfrei über Auktionen im Einklang mit der LNG-Verordnung vom 16. November 2022 (BAnz AT 17.11.2022 V1) öffentlich versteigern. Zudem liegt seit 20. Dezember 2024 eine Beihilfegenehmigung der Europäischen Kommission vor. Diese regelt unter anderem das Vermarktungsregime für die DET und enthält Auflagen, um den Einfluss der Terminals auf den Wettbewerb so gering wie möglich zu halten. Die DET hält diese Auflagen ein. Sparpotenziale, die das gegenwärtige Niveau der Versorgungssicherheit erhalten, sind gegenwärtig nicht ersichtlich. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der Betrieb der DET-Terminals an den Standorten Wilhelmshaven II, Stade und Brunsbüttel bis zur Inbetriebnahme der an den jeweiligen Standorten geplanten Festlandterminals limitiert ist. 20. Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, ob internationale Gashändler aufgrund staatlicher Subventionen Regasifizierungsleistungen sowie Zwischenspeicherungen an den Terminals der bundeseigenen Deutschen Energy Terminal GmbH häufig zu Preisen unterhalb der variablen Kosten oder sogar unentgeltlich in Anspruch nehmen können? Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, dass häufig unterhalb der Kosten oder sogar unentgeltlich Regasifizierungsleistungen an den Terminals in Anspruch genommen wurden. Durch die Vermarktung der Regasifizierugsslots in öffentlichen Auktionen ist sichergestellt, dass die DET die höchstmöglichen am Markt erzielbaren Preise realisiert. 21. Welche Zusammenhänge sieht die Bundesregierung zwischen der Preispolitik der staatlich finanzierten DET und den verfehlten Füllstandsvorgaben in deutschen Gasspeichern, insbesondere vor dem Hintergrund der Einschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), dass LNG-Terminals die Funktion von Gasspeichern teilweise ersetzen können? Die Füllstandsvorgaben wurden 2025 nicht verfehlt, sondern übererfüllt. Der im Vergleich zu den Vorjahren niedrigere Füllstand der deutschen Erdgasspeicher zu Beginn des Winters 2025 ist das Marktergebnis, für das es verschiedene Gründe geben kann (siehe Antwort zu Frage 5). 22. Sieht die Bundesregierung eine Marktverzerrung infolge der staatlich subventionierten Preisgestaltung der DET, die die Wirtschaftlichkeit des Gasspeichermarkts oder die Versorgungssicherheit beeinträchtigen könnten? Die unterstellten Marktverzerrungen ließen sich nicht beobachten. Die Ausweitung verschiedener Versorgungs- und Vorsorgeoptionen ist kein Nachteil, sondern trägt zur Versorgungssicherheit Deutschlands bei. Der Wettbewerb zwischen diesen Optionen schafft Anreize für ein kosteneffizientes Marktergebnis. Dies kann unter Umständen die Wirtschaftlichkeit einzelner Gasspeicher beeinflussen. Der Gasspeichermarkt als solcher oder seine Funktion der Vorsorge werden damit jedoch nicht gefährdet. 23. Welche Baumaßnahmen werden aus den im Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2026 zur finanziellen Unterstützung der DET vorgesehenen Mitteln in Höhe von 575 Mio. Euro finanziert, mit jeweils welchen Kosten? Für das Jahr 2026 sind 47,141 Mio. Euro für Baumaßnahmen vorgesehen für Brunsbüttel Phase 2 und 3. Dies beinhaltet unter anderem den Bau eines Lärmschutzwalls, Topsides für den neuen Anleger sowie eine Gaskesselanlage. 24. In welcher Höhe werden die laufenden Betriebskosten der Deutsche Energy Terminal GmbH aus den im Haushaltsjahr 2026 geplanten Bundesmitteln finanziert? Insgesamt wurden für die FSRU-Standorte (FSRU steht für Floating Storage and Regasification Unit) und die Bewirtschaftung durch die DET für das Haushaltsjahr 2026 575 Mio. Euro veranschlagt. Darin sind auch die Investitionskosten enthalten. 25. Zu welchen Preisen hat die DET Regasifizierungsleistungen an den verschiedenen Terminals in den vergangenen zwölf Monaten vermarktet (bitte konkrete Aufstellung, keine Durchschnittspreise angeben)? Die DET hat in den vergangenen zwölf Monaten vier Vermarktungsrunden im Wege öffentlicher Auktionen durchgeführt und sich dabei streng an die Vorgaben der Beihilfeentscheidung der EU-Kommission vom 20. Dezember 2024 gehalten sowie die sonstigen gesetzlichen und Europarechtlichen Reglungen, einschlließlich der LNG-Verordnung vom 16. November 2022 (BAnz AT 17.11.2022 V1) gehalten. Die Startpreise der Auktionen waren wie folgt: Brunsbüttel 01 sieben Slots zu einem Startpreis von 0,6 Euro/MMBTU elf Slots zu einem Startpreis von 0,71 Euro/MMBTU Wilhelmshaven 01 17 Slots zu einem Startpreis von 0,56 Euro/MMBTU (nicht alloziert) sechs Slots mit einem Startpreis von 0,6 Euro/MMBTU 24 Slots zu einem Startpreis von 0,71 Euro/MMBTU 37 Slots zu einem Startpreis von 0,72 Euro/MMBTU Wilhelmshaven 02 elf Slots zu einem Startpreis von 0,56 Euro/MMBTU (nicht alloziert) 26 Slots mit einem Startpreis von 0,72 Euro/MMBTU (Die Abkürzung MMBTU steht für Million British Thermal Units; die Einheit BTU wird im Energiemarkt verwendet, um große Wärmemengen zu messen). 26. Sind in den Preisen der DET neben der Nutzung der Terminals für die Regasifizierung weitere Leistungen wie Hafenentgelte, Wärmeleistungen, Energiekosten, Entgelte für Schlepper, Netzentgelte, Speicherung, Buchungsrechte zu geringeren Preise für weitere Slots u. a. enthalten (bitte konkrete Aufstellung der Kosten je Terminal, des Preises und der jeweiligen Auktion, keine Durchschnittspreise, Schätzungen oder Summierungen über die verschiedenen Terminals angeben)? In den Regasifizierungsentgelten sind die Übernahme des Flüssigerdgases, die Speicherung in der FSRU und Regasifizierung enthalten. Hafenentgelte, Bunker-Kosten, Kosten für CO2-Emissionszertifikate, Schlepperkosten, den Internal Use sowie alle weiteren Kosten der Vorlieferkette und dahinter werden durch den Nutzer der Kapazität (Shipper) getragen. So stellt der Shipper für den Vorgang einen Teil des LNGs für den Internal Use zur Verfügung, was der Versorgung des Schiffs mit Energie dient. Im Winter (closed loop) beinhaltet dies die Wärme für den Regasifizierungsprozess. Die FSRU in Brunsbüttel kann selbst keine Wärme bereitstellen. Aufgrund ihres Designs muss die Wärme landseitig bereitgestellt werden. Diese Wärmeleistung ist hier im Regasifierungsentgelt enthalten. Die für den Vorgang notwendigen Schlepper werden durch den Nutzer der Kapazität getragen. Nur die Kosten für den Wachschlepper der FSRU, die im Notfall die FSRU absichert, werden durch die DET getragen. Die Netzentgelte werden durch den Nutzer der Kapazität getragen. Die DET bucht diese Kapazitäten vorab und reicht die Kosten 1:1 an den Nutzer weiter. 27. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Leistungen der bundeseigenen DET GmbH unter den eigenen variablen Kosten angeboten, und wenn ja, an welchen Terminals wurden wann welche Leistungen unter den eigenen variablen Kosten angeboten (konkrete Aufstellung der Terminals, Auktion und Kapazitäten angeben)? Die Regasifizierugsslots werden streng nach den Vorgaben der Europäischen Kommission angeboten. 28. Wurden Leistungen der Deutschen Energy Terminal GmbH kostenfrei angeboten, und wenn ja, an welchen Terminals wurden wann welche Leistungen kostenfrei angeboten (konkrete Aufstellung der Terminals, Auktion und Kapazitäten angeben)? Nein. 29. Könnte die DET GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung ihre einsatzbereiten Kapazitäten reduzieren, indem sie einzelne Terminals lediglich im Vorhaltebetrieb bereithält, um sie im Falle etwaiger Versorgungsengpässe innerhalb eines oder weniger Tage wieder in die Betriebsbereitschaft (z. B. durch Herunterkühlen der Anlagen für den Import von Flüssiggas) zu überführen, und wenn nein, was sind die Gründe? Nein. Die schwimmenden LNG-Terminals sind komplexe industrielle Anlagen die neben den schwimmenden FSRUs auch aus komplexen landseitigen Anlagen bestehen. Für den Betrieb auf den Schiffen und an Land sind insgesamt etwa 200 Mitarbeitende für DET tätig, um den Betrieb zu steuern und aufrechtzuerhalten. Die Funktion der Terminals und die Sicherheit für Mensch, Umwelt und Technik zu gewährleisten ist ein regelmäßiger Mindestumsatz erforderlich, sodass die Anlagen für die Versorgungssicherheit jederzeit verfügbar sind. Eine längerfristige, vollständige Abschaltung einzelner Terminals würde erhebliche Risiken für die Versorgungssicherheit bergen, da erst eine längerfristige Inbetriebnahme Phase eine erneute Regasifizierung ermöglicht. Auch birgt dies den zwischenzeitlichen Verlust von Kompetenz- und Personalressourcen. Grundsätzlich entfalten die nun verfügbaren LNG-Terminals des Bundes durch ihren aktiven Einsatz den gewünschten Effekt der Versorgung, die nach Ausfall der Gaslieferungen aus Russland kompensiert werden musste. Eine Auslastung von bislang 65 Prozent zeigt den Bedarf und hat den gewünschten preisdämpfenden Effekt auf die Großhandelspreise für Gas. Insofern tragen die LNG- Terminals des Bundes maßgeblich dazu bei, dass die Energiekrise nicht wieder eintritt. Darüber hinaus ist die DET ein Infrastrukturanbieter und das bedeutet, dass die DET ihre Regasifizierungskapazitäten in öffentlichen, transparenten und diskriminierungsfreien Auktionen versteigert. Dabei sind nach den Vermarktungsregeln der LNG-Verordnung vom 16. November 2022 (BAnz AT 17.11.2022 V1) Ankündigungs- und Zuschlagsfristen zu beachten. Von der Konzeptionierung einer Auktion bis zur Ankunft einer LNG-Lieferung können so bis zu acht Wochen vergehen. Entsprechend kann Versorgungssicherheit nur bei einer langfristen Planung der Lieferungen und Dauerbetrieb gewährleistet werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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