Sicherheit der Versorgung mit Gas (Antwort zu Drs. 21/3130)
Text
Sicherheit der Versorgung mit Gas (Antwort zu Drs. 21/3130)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3452
21. Wahlperiode 19.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kellner, Dr. Alaa
Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/3130 –
Sicherheit der Versorgung mit Gas
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Gasspeicher leisten einen zentralen Beitrag zur Versorgungssicherheit von
Industrie, Gewerbe und privaten Haushalten in Deutschland. Insbesondere in der
Heizperiode und bei möglichen Versorgungsengpässen dienen sie als
strategische Reserve. Die Politik der vergangenen Bundesregierung, insbesondere
des damaligen Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert
Habeck hat – unter großem Einsatz auch der Mitarbeiter des jetzigen
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie – in den vergangenen Jahren
maßgeblich dazu beigetragen, Lieferwege zu diversifizieren und die Speicher
gezielt zu füllen (www.businessinsider.de/politik/drei-jahre-gaskrise-afd-will-zu
rueck-zu-russlands-gas-rueckblick-auf-ein-drama/).
Aktuelle Berichte zeigen, dass die Füllstände der Speicheranlagen derzeit
unterdurchschnittlich ausfallen (www.ndr.de/nachrichten/info/Gasspeicher-in-De
utschland-So-steht-es-um-die-Fuellstaende,gasspeicher120.html).
Marktanreize zum Einspeichern scheinen aktuell nicht auszureichen. Hinzu kommt, dass
die Bundesregierung Anfang Mai 2025 die gesetzlich vorgeschriebenen
Füllstandsvorgaben für strategisch wichtige Speicher – etwa für die Anlage in
Rehden – von rund 70 auf nur noch 45 Prozent gesenkt hat (www.rnd.de/wirts
chaft/gasspeicher-was-die-niedrigen-fuellstaende-fuer-die-preise-bedeuten-ZT
N2ONIFKRFKJCKTTKD47KBRHA.html). Der staatliche Gaseinkäufer
Trading Hub Europe (THE) soll künftig nur noch im Notfall eingreifen. Vor
diesem Hintergrund stellen sich Fragen zur zukünftigen Versorgungssicherheit
und zum Selbstverständnis der Bundesregierung bezüglich ihrer Rolle in der
Energieversorgung Deutschlands.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
19. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Füllstand
der Gasspeicher in Deutschland im Vergleich zu den Vorjahreswerten im
Dezember 2021 bis 2024 dar?
Am 13. Dezember 2025 betrug der durchschnittliche Füllstand über alle
deutschen Gasspeicher 63 Prozent (169 von 251 Terawattstunden – TWh). In den
Jahren 2021 bis 2024 waren die deutschen Gasspeicher zu diesem Zeitpunkt
durchschnittlich zu 82 Prozent gefüllt.
2. Mit welchen Füllständen der Gasspeicher rechnet die Bundesregierung
derzeit zum 1. Januar 2026?
Ein- und Ausspeicherung folgen Nachfrage- und mithin Preissignalen. Eine
Prognose unterliegt daher den üblichen Marktunsicherheiten. Wahrscheinlich
wird der durchschnittliche Füllstand der deutschen Gasspeicher am 1. Januar
2026 zwischen 50 und 60 Prozent liegen.
3. Wie hoch ist der aktuelle Füllstand des Porenspeichers im
niedersächsischen Rehden?
Am 13. Dezember 2025 betrug der Füllstand des Speichers Rehden 8
Terawattstunden (TWh), also 18 Prozent seiner Gesamtkapazität.
4. Wie hoch sind die Füllstände der Gasspeicher in unseren europäischen
Nachbarländern, mit denen wir über Gasleitungen verbunden sind?
Am 13. Dezember 2025 betrugen die Füllstände der Gasspeicher unserer
europäischen Nachbarländer.
Mitgliedstaat Füllstand absolut Füllstand anteilig
Belgien 5 TWh 67 Prozent
Dänemark 5 TWh 55 Prozent
Frankreich 94 TWh 74 Prozent
Niederlande 84 TWh 58 Prozent
Österreich 72 TWh 72 Prozent
Polen 32 TWh 88 Prozent
Tschechien 37 TWh 79 Prozent
Die Schweiz und Luxemburg verfügen über keine signifikanten Gasspeicher.
5. Plant die Bundesregierung aktuell weitere Maßnahmen, um die
Füllstände zu verbessern, wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht, wenn
weitere Maßnahmen geplant sind, mit welchen Kosten rechnet die
Bundesregierung für diese Maßnahmen, und wie sollen diese finanziert werden?
Die Bundesregierung plant derzeit keine Maßnahmen des
Marktgebietsverantwortlichen Tradinghub Europe (THE) zur Erhöhung der Füllstände. Trotz der
im Vergleich zu den Vorjahren niedrigeren Füllstände ist eine Gefährdung der
Versorgungssicherheit nicht zu erkennen. Zu diesem Ergebnis kommen neben
der Bundesregierung auch die Bundesnetzagentur, die deutschen und
europäischen Fernleitungsnetzbetreiber sowie die Europäische Kommission.
Neben den Erdgasspeichern tragen verschiedene weitere Faktoren zur
Versorgungssicherheit und Krisenvorsorge bei. Insbesondere gibt es ein weiter
wachsendes, weltweites, verfügbares Angebot an LNG (Liquefied Natural Gas/
Flüssigerdgas; die Internationale Energieagentur IEA schätzt ein Wachstum im Jahr
2025 von 5,5 Prozent und im Jahr 2026 von 7 Prozent).
Die inzwischen gut ausgebaute LNG-Infrastruktur in Deutschland und Europa
ermöglicht neben der bestehenden und sicheren Hauptversorgung durch
norwegisches Pipelinegas die notwendigen Importe nach Deutschland. Die
Flexibilität der LNG-Importe reduziert den Speicherbedarf zusätzlich. Allein an den
drei Terminals der Deuschen Energy Terminal GmbH (DET), nämlich
Wilhelmshaven 1, Wilhelmshaven 2 und Brunsbüttel, können diesen Winter bei
Bedarf kurzfristig zusätzliche Gasmengen in Höhe von ca. 5 Prozent der
deutschen Speicherkapazitäten importiert werden. Damit tragen auch die LNG-
Terminals sowohl zur saisonalen Versorgungssicherheit als auch zur
Krisenvorsorge bei.
Ein weiterer Faktor für die Versorgungssicherheit ist, dass der europäische
Markt durch die Verbesserung der europäischen Netzinfrastruktur seit 2022
Nachfragespitzen in einzelnen Mitgliedstaaten besser abfangen kann. Die
Gasspeicher und LNG-Infrastrukturen einzelner Mitgliedstaaten erhöhen damit
auch die Sicherheit in den Nachbarländern. Das Ende des Ukraine-Transit zum
1. Januar 2025, der etwa 5 Prozent der europäischen Importe ausmachte, konnte
durch den europäischen Markt ohne Verwerfungen aufgefangen werden.
Auch die derzeitigen äußerst konstanten und vergleichsweise niedrigen
Gaspreise (Spotmarkt: ca. 27 bis 28 Euro pro Megawattstunde), die kaum bis keine
Risikoaufschläge für den Winter erkennen lassen (Future-Preise für das erste
Quartal 2026: ebenfalls etwa 27 bis 28 Euro pro Megawattstunde), zeigen keine
Gasknappheit für den Winter. Der Gaspreis liegt deutlich niedriger als im
Winter 2024/2025, als er auf bis zu 59 Euro pro Megawattstunde anstieg.
Die Annahme, dass private Akteure die deutschen Erdgasspeicher in
ausreichendem Maße befüllen, hat sich – aus heutiger Sicht – als richtig erwiesen.
Der Marktgebietsverantwortliche THE musste nicht eingreifen. Dies hätte
zusätzliche Kosten für deutsche Gaskunden beziehungsweise Steuerzahler
bedeutet und die Befüllung durch Marktakteure zusätzlich gehemmt.
6. Plant die Bundesregierung Änderungen im Regelwerk für die
Einspeicherung von Gas in Speichern, etwa nach dem Vorbild Frankreichs, und
wenn nein, aus welchen Gründen hält die Bundesregierung das
französische Modell für nicht geeignet?
7. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem am 30. Oktober
2025 von Frontier Economics veröffentlichten Abschlussbericht zur
Evaluierung der Gasspeicher-Füllstandsvorgaben?
a) Erwägt die Bundesregierung eine dauerhafte Abschaffung der
Füllstandsvorgaben, wie im Bericht als eine von zwei potenziellen
Maßnahmen hervorgehoben?
b) Erwägt die Bundesregierung die Einführung einer strategischen
Reserve, wie im Bericht als zweite von zwei potenziellen Maßnahmen
hervorgehoben?
c) Präferiert die Bundesregierung eine der in den Fragen 7a und 7b
genannten potenziellen Maßnahmen, die im Abschlussbericht von
Frontier Economics gesondert hervorgehoben wurden?
8. Wie bewertet die Bundesregierung das finanzielle Risiko potenziell
notwendiger, teurer Zukäufe von Gas durch die THE GmbH, und ist es nach
Ansicht der Bundesregierung durch eine alternative Speicherregulatorik
verringerbar?
11. Hält die Bundesregierung die Absenkung der Speicherfüllstandsmengen
von 90 Prozent auf 70 Prozent zum 1. November 2025 nach wie vor für
sinnvoll?
a) Wenn ja, sieht die Bundesregierung potenzielle negative
Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit mit Erdgas?
b) Wenn ja, ist diese Maßnahme aus Sicht der Bundesregierung
ausreichend, um eine Befüllung der Speicher anzureizen?
12. Plant die Bundesregierung weitere Anpassungen der
Speicherfüllstandsmengen nach § 35b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), und wenn
ja, inwiefern?
13. Hält die Bundesregierung diese neuen Vorgaben nach wie vor für
ausreichend, um auch bei einem sehr langen und sehr kalten Winter die
Versorgungssicherheit für Haushalte, Gewerbe und Industrie zu gewährleisten?
Die Fragen 6 bis 8 und 11 bis 13 werden gemeinsam beantwortet.
Die 2022 eingeführten Füllstandsvorgaben haben sich in der Gaskrise bewährt
und maßgeblich zur Vermeidung eines Versorgungsengpasses beigetragen.
Mittlerweile haben sie sich jedoch als suboptimal erwiesen, da sie Fehlanreize
setzten. Verschiedene Marktakteure (Investmentfonds, Händler,
Speicherbetreiber) hatten sich 2025 darauf eingestellt, dass THE zu Lasten der Allgemeinheit
(bis Ende 2025 Gasspeicherumlage, ab 2026 Bundeshaushalt) einspringt, wenn
die Erdgasspeicher marktlich nicht ausreichend befüllt würden.
Um den Markt wieder in die Verantwortung zu nehmen, wurden im Mai 2025
die Füllstandsvorgaben zum 1. November eines Jahres von 90 Prozent auf den
für die Versorgungssicherheit grundsätzlich ausreichenden Wert von 70 Prozent
abgesenkt. Durch diese Absenkung sowie die eindeutige Kommunikation, dass
THE vorerst nicht in den Markt eingreifen werde, wurden die marktliche
Buchung und Befüllung der deutschen Erdgasspeicher erfolgreich angereizt und
die Vorgabe um fünf Prozentpunkte übertroffen. Damit ist die
Versorgungssicherheit für diesen Winter gewährleistet (siehe Antwort zu Frage 5).
Unmittelbaren Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung daher nicht.
Aufgrund der oben erwähnten Fehlanreize wurde im Koalitionsvertrag dennoch
vereinbart, die Vorgaben auf den Prüfstand zu stellen („Wir werden geeignete
Instrumente auf den Weg bringen, um eine versorgungssichere und
kostengünstigere Befüllung der Gasspeicher sicherzustellen.“).
Entsprechend erwägt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWE) derzeit verschiedene Optionen für eine Anschlussregelung nach
Ablauf der aktuellen Systematik am 31. März 2027. Hierzu hat das BMWE auch
ein Gutachten in Auftrag gegeben, das verschiedene Optionen geprüft, dabei
das Zusammenspiel der marktlichen Befüllung und unterschiedlicher
regulatorischer Vorgaben untersucht und auch den Resilienzaspekt berücksichtigt hat.
Es kommt zu dem Ergebnis, dass der Erdgasspeichermarkt grundsätzlich
funktioniert und eine ausreichende effiziente saisonale Vorsorge bereitstellt. Eine
mögliche Ergänzung des Erdgasspeichermarkts könnte durch eine sogenannte
strategische Reserve erfolgen, die dem Markt eine gewisse Kapazität entzieht,
um eingespeichertes Erdgas für Krisensituationen vorzuhalten.
Dieser Vorschlag findet breite Unterstützung der Branche. Einzelne
Unternehmen fordern jedoch eine umfassende Regulierung des Erdgasspeichermarkts
analog zur Regulierung der Energienetze (französisches Modell), also eine
kostendeckende Erlösobergrenzenregulierung, inklusive Kostenprüfung durch die
Bundesnetzagentur, fester Verzinsung, Quersubventionierung über
Gasnetzentgelte und zentraler Kapazitätsplanung. Ziel ist der Weiterbetrieb von
Erdgasspeichern, die andernfalls aufgrund sinkender Nachfrage aus dem Markt
ausscheiden würden. In der Branche wird dieser Vorschlag teilweise sehr kritisch
gesehen, da er effiziente Preissignale verhindert, den Wettbewerb verzerrt und
hohe Kosten für das Gassystem schafft. In Frankreich führt dieses Modell zu
jährlichen Subventionen für Gasspeicher in Höhe von ca. 615 Mio. Euro, die
von den französischen Gaskunden getragen werden, wobei Frankreich nur über
ca. 50 Prozent der deutschen Gasspeicherkapazitäten verfügt.
Das BMWE steht derzeit in einem engen Austausch mit verschiedenen
Stakeholdern (u. a. Verbände, Erdgasspeicherbetreiber,
Erdgasfernleitungsnetzbetreiber, Erdgashändler, Erdgasmarktgebietsverantwortlicher, Bundenetzagentur).
Eine Anschlussregelung wird für das Speicherjahr 2027 angestrebt. So würde
sie sich nahtlos an die aktuellen Füllstandsvorgaben anschließen, die bis zum
31. März 2027 befristet sind. Dieser Zeitrahmen ermöglicht einen ordentlichen
Gesetzgebungsprozess und berücksichtigt die institutionelle und marktliche
Umsetzung. Zudem würde er Deutschland ermöglichen, den Prozess der
Novellierung der EU-Gasversorgungssicherheitsverordnung angemessen zu begleiten
und die deutsche Systematik im Hinblick auf das zu erwartende Ergebnis dieser
Novellierung abzustimmen. Die Europäische Kommission hat angekündigt, im
ersten Halbjahr 2026 einen Vorschlag zur Novellierung der
Gasversorgungssicherheitsverordnung vorzulegen, mit der auch die Regelungen zu den
Füllstandsvorgaben angepasst werden sollen. Die Novellierung soll 2027
abgeschlossen werden.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die potenzielle Stilllegung von
Gasspeichern in Deutschland, wie etwa im Falle des Speichers Breitbrunn?
Der Bundesregierung ist derzeit nur ein Antrag zur Stilllegung des
Erdgasspeichers Breitbrunn bekannt. Der Betreiber Uniper Energy Storage begründet
diesen Schritt mit der mangelnden Wirtschaftlichkeit dieses Erdgasspeichers.
Zudem wurde der Antrag zum 31. März 2027 gestellt, sodass eine unmittelbare
Stilllegung nicht bevorsteht. Aber selbst bei einer Stilllegung ist eine
Gefährdung für die Versorgungssicherheit Bayerns, Deutschlands oder unserer
Nachbarstaaten nach erster unverbindlicher Einschätzung der Bundesregierung nicht
zu erkennen.
Die Prüfung und Bescheidung der Stilllegungsanträge erfolgt gemäß § 35h des
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) durch die Bundesnetzagentur. Sie würde
die Stilllegung versagen, wenn von ihr erhebliche nachteilige Auswirkungen
auf die Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder der
Europäischen Union ausgingen.
Dabei ist neben der insgesamt guten Versorgungslage in Deutschland auch die
direkte Anbindung Bayerns an die österreichischen Speicher Haidach und
7Fields zu berücksichtigen, die direkt in das bayerische Gasnetz ausspeichern
und deren Speichervolumen die bayrischen Speicherkapazitäten übersteigen.
10. Sieht die Bundesregierung in einem potenziellen Sinken der
Gasspeicherkapazität in Deutschland eine weitere Hürde für den Hochlauf einer
Wasserstoffwirtschaft?
Ein unmittelbarer Zusammenhang besteht nicht. Umfangreiche Stilllegungen
von Erdgasspeichern, die sich nach dem heutigen Stand der Technik als
Wasserstoffspeicher nutzen ließen, sind nicht absehbar.
14. Bezieht die Bundesregierung die strategische Bedeutung einer
Unabhängigkeit von Gasimporten in ihre Überlegungen zur Reform des
Gebäudeenergiegesetzes mit ein, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, aus
welchen Gründen nicht?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird in dieser Legislaturperiode aufgrund
der Festlegungen des Koalitionsvertrags novelliert. Die Novelle befindet sich in
der Vorbereitung.
15. Hat die Bundesregierung die strategische Bedeutung einer
Unabhängigkeit von Gasimporten in ihre Überlegungen zur Senkung der
Gasspeicherumlage anstelle einer stärkeren oder verlässlichen Absenkung der
Steuern, Entgelte und Umlagen auf Strom miteinbezogen, wenn ja, in
welcher Form, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Die Abschaffung der Gasspeicherumlage ist als ein Teil des Sofortprogramms
zur Senkung der Energiekosten beschlossen worden, das auch die Einführung
des Industriestrompreises beinhaltet.
16. Welche Zahlen liegen der Bundesregierung zu aktuellen Gaspreisen für
Industrie und Haushalte im November 2025 vor?
Im November 2025 lag der durchschnittliche Verbraucherpreis inklusive
Steuern und Abgaben bei ca. 10,97 Cent/kWh. Der durchschnittliche
Großhandelspreis lag bei ca. 32,12 Euro/MWh oder 3,21 Cent/kWh.
17. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die (LNG-)Gasimporte
(LNG = Flüssigerdgas) in die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2025
stark gestiegen sind (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/lng-import-in-deutsc
hland-auf-rekordhoch-fachleute-sehen-mehrere-gruende-accg-11072814
4.html)?
Zum einen sind mehr LNG-Terminals in Deutschland in Betrieb – der
Terminalstandort Wilhelmshaven 02 wurde im Mai 2025 in Betrieb genommen und
befindet sich nun im kommerziellen Regelbetrieb. Zum anderen ist durch das
Ende des Ukraine-Transits und generell durch eine Reduktion von russischem
Pipelinegas in anderen europäischen Ländern der LNG-Bedarf in diesen
Ländern gestiegen. Dieser wird zum Teil über deutsche Terminals im Transit durch
Deutschland gedeckt.
18. Sieht die Bundesregierung LNG-Importe als gleichwertige Alternative zu
Speicherentnahmen während der Heizsaison an, insbesondere
a) zur Wahrung der Versorgungssicherheit,
b) zur Stabilisierung der Marktpreise für Gas?
Die Flexibilität der deutschen LNG-Terminals stellt eine sinnvolle Ergänzung
der deutschen Speicherkapazitäten dar, sowohl im Sinne der
Versorgungssicherheit als zur Preisstabilisierung, indem sie kurzfristige Reaktionen auf
Nachfragesteigerungen ermöglichen. Insofern erweitern die zusätzlichen
Versorgungs- und Vorsorgeoptionen die Möglichkeiten zur Absicherung der
Versorgungssicherheit Deutschlands.
19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich einer
potenziell marktverzerrenden Preisgestaltung der bundeseigenen Gesellschaft
für den Betrieb von LNG-Terminals, der Deutschen Energy Terminal
GmbH (DET) vor, und bestehen nach Ansicht der Bundesregierung
potenzielle Sparpotenziale, die die Versorgungssicherheit mit Gas nicht
verringern würden?
Die DET-Terminals unterliegen unionsrechtlichen Regulierungen über den
Zugang Dritter und tariflicher Regulierung bei der Vermarktung der
Regasifizierungskapazitäten an Gaslieferanten. Die DET muss deshalb ihre
Regasifizierungskapazitäten transparent und diskriminierungsfrei über Auktionen im
Einklang mit der LNG-Verordnung vom 16. November 2022 (BAnz AT
17.11.2022 V1) öffentlich versteigern. Zudem liegt seit 20. Dezember 2024
eine Beihilfegenehmigung der Europäischen Kommission vor. Diese regelt
unter anderem das Vermarktungsregime für die DET und enthält Auflagen, um
den Einfluss der Terminals auf den Wettbewerb so gering wie möglich zu
halten. Die DET hält diese Auflagen ein.
Sparpotenziale, die das gegenwärtige Niveau der Versorgungssicherheit
erhalten, sind gegenwärtig nicht ersichtlich. Die Bundesregierung weist darauf hin,
dass der Betrieb der DET-Terminals an den Standorten Wilhelmshaven II, Stade
und Brunsbüttel bis zur Inbetriebnahme der an den jeweiligen Standorten
geplanten Festlandterminals limitiert ist.
20. Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, ob internationale
Gashändler aufgrund staatlicher Subventionen
Regasifizierungsleistungen sowie Zwischenspeicherungen an den Terminals der bundeseigenen
Deutschen Energy Terminal GmbH häufig zu Preisen unterhalb der
variablen Kosten oder sogar unentgeltlich in Anspruch nehmen können?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, dass häufig unterhalb der
Kosten oder sogar unentgeltlich Regasifizierungsleistungen an den Terminals in
Anspruch genommen wurden. Durch die Vermarktung der Regasifizierugsslots
in öffentlichen Auktionen ist sichergestellt, dass die DET die höchstmöglichen
am Markt erzielbaren Preise realisiert.
21. Welche Zusammenhänge sieht die Bundesregierung zwischen der
Preispolitik der staatlich finanzierten DET und den verfehlten
Füllstandsvorgaben in deutschen Gasspeichern, insbesondere vor dem Hintergrund der
Einschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
(BMWE), dass LNG-Terminals die Funktion von Gasspeichern teilweise
ersetzen können?
Die Füllstandsvorgaben wurden 2025 nicht verfehlt, sondern übererfüllt. Der
im Vergleich zu den Vorjahren niedrigere Füllstand der deutschen
Erdgasspeicher zu Beginn des Winters 2025 ist das Marktergebnis, für das es verschiedene
Gründe geben kann (siehe Antwort zu Frage 5).
22. Sieht die Bundesregierung eine Marktverzerrung infolge der staatlich
subventionierten Preisgestaltung der DET, die die Wirtschaftlichkeit des
Gasspeichermarkts oder die Versorgungssicherheit beeinträchtigen
könnten?
Die unterstellten Marktverzerrungen ließen sich nicht beobachten. Die
Ausweitung verschiedener Versorgungs- und Vorsorgeoptionen ist kein Nachteil,
sondern trägt zur Versorgungssicherheit Deutschlands bei. Der Wettbewerb
zwischen diesen Optionen schafft Anreize für ein kosteneffizientes Marktergebnis.
Dies kann unter Umständen die Wirtschaftlichkeit einzelner Gasspeicher
beeinflussen. Der Gasspeichermarkt als solcher oder seine Funktion der Vorsorge
werden damit jedoch nicht gefährdet.
23. Welche Baumaßnahmen werden aus den im Haushaltsentwurf für das
Haushaltsjahr 2026 zur finanziellen Unterstützung der DET
vorgesehenen Mitteln in Höhe von 575 Mio. Euro finanziert, mit jeweils welchen
Kosten?
Für das Jahr 2026 sind 47,141 Mio. Euro für Baumaßnahmen vorgesehen für
Brunsbüttel Phase 2 und 3. Dies beinhaltet unter anderem den Bau eines
Lärmschutzwalls, Topsides für den neuen Anleger sowie eine Gaskesselanlage.
24. In welcher Höhe werden die laufenden Betriebskosten der Deutsche
Energy Terminal GmbH aus den im Haushaltsjahr 2026 geplanten
Bundesmitteln finanziert?
Insgesamt wurden für die FSRU-Standorte (FSRU steht für Floating Storage
and Regasification Unit) und die Bewirtschaftung durch die DET für das
Haushaltsjahr 2026 575 Mio. Euro veranschlagt. Darin sind auch die
Investitionskosten enthalten.
25. Zu welchen Preisen hat die DET Regasifizierungsleistungen an den
verschiedenen Terminals in den vergangenen zwölf Monaten vermarktet
(bitte konkrete Aufstellung, keine Durchschnittspreise angeben)?
Die DET hat in den vergangenen zwölf Monaten vier Vermarktungsrunden im
Wege öffentlicher Auktionen durchgeführt und sich dabei streng an die
Vorgaben der Beihilfeentscheidung der EU-Kommission vom 20. Dezember 2024
gehalten sowie die sonstigen gesetzlichen und Europarechtlichen Reglungen,
einschlließlich der LNG-Verordnung vom 16. November 2022 (BAnz AT
17.11.2022 V1) gehalten. Die Startpreise der Auktionen waren wie folgt:
Brunsbüttel 01
sieben Slots zu einem Startpreis von 0,6 Euro/MMBTU
elf Slots zu einem Startpreis von 0,71 Euro/MMBTU
Wilhelmshaven 01
17 Slots zu einem Startpreis von 0,56 Euro/MMBTU (nicht alloziert)
sechs Slots mit einem Startpreis von 0,6 Euro/MMBTU
24 Slots zu einem Startpreis von 0,71 Euro/MMBTU
37 Slots zu einem Startpreis von 0,72 Euro/MMBTU
Wilhelmshaven 02
elf Slots zu einem Startpreis von 0,56 Euro/MMBTU (nicht alloziert)
26 Slots mit einem Startpreis von 0,72 Euro/MMBTU
(Die Abkürzung MMBTU steht für Million British Thermal Units; die Einheit
BTU wird im Energiemarkt verwendet, um große Wärmemengen zu messen).
26. Sind in den Preisen der DET neben der Nutzung der Terminals für die
Regasifizierung weitere Leistungen wie Hafenentgelte,
Wärmeleistungen, Energiekosten, Entgelte für Schlepper, Netzentgelte, Speicherung,
Buchungsrechte zu geringeren Preise für weitere Slots u. a. enthalten
(bitte konkrete Aufstellung der Kosten je Terminal, des Preises und der
jeweiligen Auktion, keine Durchschnittspreise, Schätzungen oder
Summierungen über die verschiedenen Terminals angeben)?
In den Regasifizierungsentgelten sind die Übernahme des Flüssigerdgases, die
Speicherung in der FSRU und Regasifizierung enthalten. Hafenentgelte,
Bunker-Kosten, Kosten für CO2-Emissionszertifikate, Schlepperkosten, den
Internal Use sowie alle weiteren Kosten der Vorlieferkette und dahinter werden
durch den Nutzer der Kapazität (Shipper) getragen.
So stellt der Shipper für den Vorgang einen Teil des LNGs für den Internal Use
zur Verfügung, was der Versorgung des Schiffs mit Energie dient. Im Winter
(closed loop) beinhaltet dies die Wärme für den Regasifizierungsprozess. Die
FSRU in Brunsbüttel kann selbst keine Wärme bereitstellen. Aufgrund ihres
Designs muss die Wärme landseitig bereitgestellt werden. Diese
Wärmeleistung ist hier im Regasifierungsentgelt enthalten.
Die für den Vorgang notwendigen Schlepper werden durch den Nutzer der
Kapazität getragen. Nur die Kosten für den Wachschlepper der FSRU, die im
Notfall die FSRU absichert, werden durch die DET getragen.
Die Netzentgelte werden durch den Nutzer der Kapazität getragen. Die DET
bucht diese Kapazitäten vorab und reicht die Kosten 1:1 an den Nutzer weiter.
27. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Leistungen der
bundeseigenen DET GmbH unter den eigenen variablen Kosten angeboten, und
wenn ja, an welchen Terminals wurden wann welche Leistungen unter
den eigenen variablen Kosten angeboten (konkrete Aufstellung der
Terminals, Auktion und Kapazitäten angeben)?
Die Regasifizierugsslots werden streng nach den Vorgaben der Europäischen
Kommission angeboten.
28. Wurden Leistungen der Deutschen Energy Terminal GmbH kostenfrei
angeboten, und wenn ja, an welchen Terminals wurden wann welche
Leistungen kostenfrei angeboten (konkrete Aufstellung der Terminals,
Auktion und Kapazitäten angeben)?
Nein.
29. Könnte die DET GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung ihre
einsatzbereiten Kapazitäten reduzieren, indem sie einzelne Terminals lediglich
im Vorhaltebetrieb bereithält, um sie im Falle etwaiger
Versorgungsengpässe innerhalb eines oder weniger Tage wieder in die
Betriebsbereitschaft (z. B. durch Herunterkühlen der Anlagen für den Import von
Flüssiggas) zu überführen, und wenn nein, was sind die Gründe?
Nein. Die schwimmenden LNG-Terminals sind komplexe industrielle Anlagen
die neben den schwimmenden FSRUs auch aus komplexen landseitigen
Anlagen bestehen. Für den Betrieb auf den Schiffen und an Land sind insgesamt
etwa 200 Mitarbeitende für DET tätig, um den Betrieb zu steuern und
aufrechtzuerhalten. Die Funktion der Terminals und die Sicherheit für Mensch, Umwelt
und Technik zu gewährleisten ist ein regelmäßiger Mindestumsatz erforderlich,
sodass die Anlagen für die Versorgungssicherheit jederzeit verfügbar sind. Eine
längerfristige, vollständige Abschaltung einzelner Terminals würde erhebliche
Risiken für die Versorgungssicherheit bergen, da erst eine längerfristige
Inbetriebnahme Phase eine erneute Regasifizierung ermöglicht. Auch birgt dies den
zwischenzeitlichen Verlust von Kompetenz- und Personalressourcen.
Grundsätzlich entfalten die nun verfügbaren LNG-Terminals des Bundes durch
ihren aktiven Einsatz den gewünschten Effekt der Versorgung, die nach Ausfall
der Gaslieferungen aus Russland kompensiert werden musste. Eine Auslastung
von bislang 65 Prozent zeigt den Bedarf und hat den gewünschten
preisdämpfenden Effekt auf die Großhandelspreise für Gas. Insofern tragen die LNG-
Terminals des Bundes maßgeblich dazu bei, dass die Energiekrise nicht wieder
eintritt.
Darüber hinaus ist die DET ein Infrastrukturanbieter und das bedeutet, dass die
DET ihre Regasifizierungskapazitäten in öffentlichen, transparenten und
diskriminierungsfreien Auktionen versteigert. Dabei sind nach den
Vermarktungsregeln der LNG-Verordnung vom 16. November 2022 (BAnz AT 17.11.2022 V1)
Ankündigungs- und Zuschlagsfristen zu beachten. Von der Konzeptionierung
einer Auktion bis zur Ankunft einer LNG-Lieferung können so bis zu acht
Wochen vergehen. Entsprechend kann Versorgungssicherheit nur bei einer
langfristen Planung der Lieferungen und Dauerbetrieb gewährleistet werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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