Schriftliche Frage 35 von Torben Braga (AfD): Hat das Auswärtige Amt im Zusammenhang mit einer vom Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz des Thüringer Landtages beschloss…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 35 von Torben Braga (AfD): Hat das Auswärtige Amt im Zusammenhang mit einer vom Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz des Thüringer Landtages beschloss…
Frage 35 (Torben Braga, AfD):
Hat das Auswärtige Amt im Zusammenhang mit einer vom Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz des Thüringer Landtages beschlossenen schriftlichen Anhörung von Amtsträgern auswärtiger Staaten zu einem möglichen Verbotsverfahren gegen die AfD den Landtag oder den Ausschuss ersucht, von dieser Anhörung Abstand zu nehmen, und auf welche rechtlichen und außenpolitischen Erwägungen stützt die Bundesregierung ihre Entscheidung, gegenüber einem Landesparlament auf die Ausgestaltung eines von diesem beschlossenen Anhörungsverfahrens einzuwirken?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 30. Juli 2026:
Das Auswärtige Amt hat den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz des Thüringer Landtags darüber informiert, dass die erbetene Zustellung einer Bitte um schriftliche Stellungnahme an Amtsträger auswärtiger Staaten nicht vorgenommen werden kann. Das Bundesstaatsprinzip des Grundgesetzes verpflichtet Bund und Länder zu wechselseitiger Rücksichtnahme und Hilfeleistung. Dieser Grundsatz stößt an seine Grenzen, wo eine Maßnahme nachteilige Auswirkungen auf die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland haben kann. Die Pflege der auswärtigen Beziehungen ist nach Art. 32 Abs. 1 Grundgesetz Sache des Bundes.
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