Schriftliche Frage 12 von Torben Braga (AfD): Ist der Bundesregierung die Problematik bekannt, dass Staatsangehörige aus Drittstaaten für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 36…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 12 von Torben Braga (AfD): Ist der Bundesregierung die Problematik bekannt, dass Staatsangehörige aus Drittstaaten für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 36…
Frage 12 (Torben Braga, AfD):
Ist der Bundesregierung die Problematik bekannt, dass Staatsangehörige aus Drittstaaten für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 36 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes den Nachweis eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes erbringen müssen, dieser Schutz jedoch von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen nach meinen Informationen unter Verweis auf das Fehlen eines mindestens zwölf Monate gültigen Aufenthaltstitels abgelehnt wird (bitte die Divergenz zwischen versicherungsrechtlichen Anforderungen und aufenthaltsrechtlichen Erteilungsvoraussetzungen erläutern), und wenn ja, wie möchte sie ihr begegnen, und welche Handlungsanweisungen bestehen für Ausländerbehörden, um in derartigen Fällen den Zuzug im Rahmen der Familienzusammenführung zu ermöglichen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 23. Februar 2026:
Die oben geschilderte Problematik ist der Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung beauftragt eine externe Evaluation der Auswirkungen dieser Vorschrift. In diesem Rahmen werden auch die hierzu bestehenden Voraussetzungen einbezogen. Die Regelung des § 36 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes tritt am 31. Dezember 2028 außer Kraft.
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