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Schriftliche Frage 50 von Julian Schmidt (AfD): Welche Bundesländer haben gegenüber dem Bundesministerium des Innern im Zusammenhang mit der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftli…

dip / schriftliche_frage 13.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 50 von Julian Schmidt (AfD): Welche Bundesländer haben gegenüber dem Bundesministerium des Innern im Zusammenhang mit der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftli… Frage 50 (Julian Schmidt, AfD): Welche Bundesländer haben gegenüber dem Bundesministerium des Innern im Zusammenhang mit der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 53 auf Bundestagsdrucksache 21/4006 ihr Interesse an Beratung und Unterstützung zur Umsetzung von Sekundärmigrationszentren bekundet, und in welcher Form erfolgte diese Interessenbekundung (bitte hierbei auch jeweils den entsprechenden Zeitpunkt angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 9. März 2026: Die Möglichkeit der Länder, Sekundärmigrationszentren zur Unterbringung von Dublin-Fällen und Personen mit Schutzstatus in einem anderen EU-Mitgliedstaat einzurichten, verbunden mit der Möglichkeit, dort Aufenthaltsverpflichtungen anzuordnen, besteht erst ab Inkrafttreten der entsprechenden Regelungen im GEAS-Anpassungsgesetz am 12. Juni 2026. Eine Beratung zur konkreten Umsetzung der neuen Möglichkeiten ist erst nach Ende des derzeit noch nicht abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahrens sinnvoll. Eine Interessensbekundung der Länder zur späteren Inanspruchnahme der Beratung und Unterstützung durch das Bundesministerium des Innern ist nicht erforderlich.

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