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Schriftliche Frage 93 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Lebensmittelpreise seit 2020 um 36,3 Prozent stiegen, während die Gesamtinflation lediglich 22 Pro…

dip / schriftliche_frage 24.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

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Schriftliche Frage 93 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Lebensmittelpreise seit 2020 um 36,3 Prozent stiegen, während die Gesamtinflation lediglich 22 Pro… Frage 93 (Ina Latendorf, Die Linke): Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Lebensmittelpreise seit 2020 um 36,3 Prozent stiegen, während die Gesamtinflation lediglich 22 Prozent betrug, obwohl sie selbst in ihrer Antwort zu Frage 11f der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/7134 feststellt, dass gestiegene Betriebsmittelpreise in der Landwirtschaft nur „einen vergleichsweise geringen Anteil am Produktpreis auf Konsumentenebene“ ausmachen – und spielt die oligopolartige Marktmacht der „Großen Vier“ (Edeka, Rewe, Aldi, Schwarz) im Lebensmitteleinzelhandel bei dieser Diskrepanz aus Sicht der Bundesregierung eine Rolle? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 20. Juli 2026: Die Teuerung von Lebensmitteln weicht von der Gesamtinflation ab, da die unterschiedlichen Sektoren jeweils spezifische Produktionsbedingungen kennzeichnen. Prägend für die Lebensmittelpreisentwicklung der vergangenen Jahre waren insbesondere steigende Lohnkosten und steigende Energiekosten, die sich auf die Produktions-, Verarbeitungsund Distributionskosten der gesamten Wertschöpfungskette auswirkten. Daneben führten auch die von außergewöhnlichen Herausforderungen gekennzeichneten weltweiten Ernte- und Wetterbedingungen zusätzlich zu Preissteigerungen. Die gestiegenen Betriebsmittelpreise in der Landwirtschaft machen einen vergleichsweise geringen Anteil am Produktpreis auf Konsumentenebene aus, da auch die folgenden Stufen der Wertschöpfungskette für den Endpreis relevant sind. Um die Wettbewerbsbedingungen im Lebensmittelsektor zu verbessern, setzt das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) die Unlautere Handelspraktiken-Richtlinie (UTP-Richtlinie) um, mit dem Ziel, Machtungleichgewichte zugunsten fairerer Wettbewerbsbedingungen auszugleichen. Wettbewerbliche Fragen stellen sich entlang der gesamten Lebensmittellieferkette, sowohl horizontal als auch vertikal. Die Bundesregierung verweist zu den komplexen Zusammenhängen auf das Sondergutachten der Monopolkommission zum Wettbewerb in der Lebensmittellieferkette, abrufbar unter dem Link www.monopolkommission.de/publikatione n/lebensmittel/s/wettbewerb-in-der-lebensmittellieferkette#c2026. Das Bundeskartellamt sorgt für den Schutz des Wettbewerbs in den betroffenen Wirtschaftsbereichen in zahlreichen Verfahren der Fusions- und Missbrauchskontrolle sowie bei der Kartellverfolgung.

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