Marktkonzentration in der Lebensmittelkette stoppen - Gerechte Marktstrukturen für Erzeuger und Verbraucher
Text
Marktkonzentration in der Lebensmittelkette stoppen - Gerechte Marktstrukturen für Erzeuger und Verbraucher
Antrag
der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick, Dr. Zoe Mayer, Karl Bär, Niklas Wagener,
Dr. Julia Verlinden, Dr. Sandra Detzer, Leon Eckert, Schahina Gambir, Lisa
Paus, Claudia Roth, Sandra Stein und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Marktkonzentration in der Lebensmittelkette stoppen – Gerechte
Marktstrukturen für Erzeuger und Verbraucher
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Wenige Konzerne kontrollieren zunehmend den Lebensmittelsektor, vom Saatgut über
die Schlachtung und Milchverarbeitung bis zur Ladentheke. Diese oligopolistischen
Strukturen widersprechen marktwirtschaftlichen Prinzipien, da wenige große Anbieter
den Wettbewerb dominieren und so Marktmechanismen verzerren. Die
Bundesregierung muss die zunehmende Marktkonzentration in der Lebensmittellieferkette
begrenzen, um Verbraucher*innen und Landwirt*innen vor Oligopolen zu schützen, und faire
Marktbedingungen für eine vielfältige und resiliente Land- und Ernährungswirtschaft
sicherstellen.
Ob Mega-Fusionen wie Bayer-Monsanto, die Übernahme von Kaiser’s Tengelmann
durch Edeka, der Zusammenschluss des Wurstherstellers The Family Butchers mit
dem Fleischverarbeitungskonzern Tönnies* oder die geplante Übernahme der größten
deutschen Molkerei DMK durch Arla Foods: Die Marktkonzentration im
Lebensmittelsektor nimmt immer weiter zu und hat nach Auffassung der Monopolkommission
mittlerweile ein besorgniserregendes Maß angenommen (www.monopolkommis-
sion.de/de/gutachten/sondergutachten/sondergutachten-auf-eigene-initiative/484-84-
sondergutachten-wettbewerb-in-der-lebensmittellieferkette.html). Aufgrund
systemischer Versäumnisse wurden zu viele Fusionen genehmigt. Ein Ergebnis ist, dass sich
heute nur noch vier große Supermarktketten über 85 Prozent des Lebensmittelmarktes
untereinander aufteilen. Die Konzentration setzt sich auch in der Verarbeitung fort und
Strukturen gehen verloren.
Die Monopolkommission empfiehlt in ihrem Sondergutachten „Wettbewerb in der
Lebensmittellieferkette“ eine weitere Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel zu
stoppen und warnt vor einer Fortsetzung dieses Prozesses auf Herstellerebene
(www.monopolkommission.de/de/gutachten/sondergutachten/sondergutachten-
aufeigene-initiative/484-84-sondergutachten-wettbewerb-in-der-lebensmittelliefer-
kette.html). Zudem sind die Risiken und Profite im Lebensmittelsektor zunehmend
* Heute Premium Food Group ApS & Co. KG. In der Schweineschlachtung hatte das Unternehmen im Jahr
2024 einen Marktanteil von 29,6 Prozent. Nach dem Zusammenschluss mit The Family Butchers liegen die
Marktanteile in einigen Teilbereichen der Wurstherstellung über der Schwelle von 40 Prozent ab der nach §
18 GWB Marktbeherrschung vermutet wird.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6015
21. Wahlperiode 19.05.2026
ungleich verteilt. Die in den letzten Jahren gestiegenen Lebensmittelpreise können in
Teilen auch auf die zunehmende Marktkonzentration zurückgeführt werden. Die
Monopolkommission zeigt auf, dass sich die Gewinnmargen immer mehr hin zu den
Lebensmittelherstellern und dem Lebensmitteleinzelhandel verschieben, die
Landwirtschaft hingegen immer weniger von steigenden Lebensmittelpreisen profitiert. Die
Schere zwischen Verbraucher- und Erzeugerpreisen geht immer weiter auseinander
und der Anteil dessen, was vom Endverkaufspreis bei den Landwirt*innen ankommt,
wird immer kleiner. Hinzu kommt, dass große Supermarktketten zunehmend tiefer in
die Lebensmittelkette vordringen. Die vertikale Integration des
Lebensmitteleinzelhandels, d. h. der Aufkauf von Lebensmittelherstellern, könnte in den nächsten Jahren
eine der wichtigsten Herausforderungen für die Fusionskontrolle darstellen (www.mo-
nopolkommission.de/de/gutachten/sondergutachten/sondergutachten-auf-eigene-
initiative/484-84-sondergutachten-wettbewerb-in-der-lebensmittellieferkette.html).
Die Markt-, Macht- und Profitkonzentration bei einigen Wenigen ist auch ein Problem
für die Vielfalt und Resilienz unserer Lebensmittelproduktion und die regionale
Lebensmittelversorgung. Übernahmen durch Konzerne, machen regionalen
Wertschöpfungsketten insbesondere in den ländlichen Räumen den Garaus und Landwirt*innen
abhängig von immer weniger Abnehmern und Betriebsmittelherstellern. Unter den
jetzigen Bedingungen können vor allem kleinere und mittlere Betriebe nicht mithalten.
Zum Höfesterben kommt seit einigen Jahren ein stilles Sterben des
Lebensmittelhandwerks hinzu (https://uni-freiburg.de/wiwi-new/wp-content/uploads/sites/196/Struktur-
wandel_Lebensmittelverarbeitung.pdf). Für landwirtschaftliche Betriebe bis in den
Globalen Süden ist es schwer, faire Preise und existenzsichernde Einkommen zu
erzielen. Die Angst vor Auslistung wegen Meldungen von unfairen Handelspraktiken
durch Abnehmer ist zudem weit verbreitet. Neben dem Einfluss der Konzerne gehen
auch ökologische Folgekosten mit der Konzentration einher (https://rebalance-
now.de/neue-studie-warnt-vor-machtkonzentration-in-agrar-lieferketten/).
Der bestehende gesetzliche und wettbewerbsrechtliche Rahmen muss gestärkt werden,
um marktbeherrschende Strukturen wirksam zu begrenzen und faire Preise für
Erzeuger*innen und Verbraucher*innen zu erreichen. Machtmissbrauch insbesondere
gegenüber kleinen und mittleren Erzeuger*innen und Lieferanten muss wirksam
begrenzt und die Rechtsdurchsetzung bei unfairen Handelspraktiken gestärkt werden.
Gleichzeitig müssen faire Marktbedingungen für eine vielfältige, resiliente und
zukunftsfähige Land- und Lebensmittelwirtschaft geschaffen werden, mit denen auch
kleine und mittlere Betriebe eine echte Chance am Markt haben. Faire
Marktbedingungen sind deshalb auch eine Voraussetzung für Ernährungssouveränität und
unabhängige, resiliente lokale Ernährungssysteme weltweit. Nur mit fairen Chancen und
fairen Preisen können Höfe und Lebensmittelverarbeiter sich sozial, ökologisch und
wirtschaftlich zukunftsfähig aufstellen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Marktposition von Landwirt*innen sowie kleinen und mittleren
Lebensmittelverarbeitern gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel und
Lebensmittelkonzernen zu verbessern und dazu
a. die im Koalitionsvertrag angekündigte und im Haushalt 2026 eingeplante
unabhängige und weisungsfreie Ombudsstelle unverzüglich einzurichten, um
den Angstfaktor zu reduzieren und gegen unfaire Handelspraktiken im
Lebensmittelsektor wirksamer vorgehen zu können;
b. die Gemeinsame Marktordnung im Sinne handlungsfähiger Erzeuger*innen
anzuwenden und gemäß den Art. 148 und 168 GMO verbindlich schriftliche
Lieferverträge mit Revisionsklausel und Preisindizes einzuführen;
c. unfaire Handelspraktiken wie nachträgliche Milchpreisfestsetzungen zu
stoppen;
d. im Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) eine
Generalklausel einzuführen, um neue unfaire Handelspraktiken ahnden zu können;
e. klarzustellen, dass der Anwendungsbereich des AgrarOLkG Erzeuger*innen
und Lieferanten in Deutschland sowie innerhalb und außerhalb der EU
erfasst;
f. sich bei der Überarbeitung der UTP-Richtlinie auf europäischer Ebene für
einen besseren Schutz von Landwirt*innen und Lieferanten einzusetzen;
2. die Rechtsdurchsetzung der Missbrauchskontrolle und Regeln gegen unlautere
Handelspraktiken wirksam zu verbessern und dazu
a. den gerichtlichen Rechtsschutz für Betroffene in der Lebensmittelkette,
insbesondere Landwirt*innen und Lieferanten, durch Verbandsklagerechte zu
verbessern, indem Beschwerden anonymisiert über Interessenverbände
erfolgen können;
b. im AgrarOLkG einen Feststellungs-, Unterlassungs- und
Beseitigungsanspruch zu ergänzen, um Kläger*innen besser vor unfairen Handelspraktiken
zu schützen, und einen Feststellungsanspruch entsprechend auch im
Kartellrecht zu ergänzen;
c. Erzeugerorganisationen, Verbraucherorganisationen sowie Gewerkschaften
das Recht zu gewähren, beim Bundeskartellamt Verfahren anzustoßen;
d. die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung personell und
organisatorisch als Durchsetzungsbehörde zu stärken und ihr
Marktaufsichtskompetenzen unabhängig von konkreten Verfahren einzuräumen;
e. das Genossenschaftsprivileg im Rahmen des AgrarOLkG und der
Missbrauchskontrolle stets sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass
insbesondere bei genossenschaftlich organisierten Agrarkonzernen die
Voraussetzungen für die privilegierte Behandlung im Sinne starker und
handlungsfähiger Erzeuger*innen gegeben sind;
3. eine Preistransparenzstelle einzurichten, um mehr Transparenz bei der
Zusammensetzung der Preise und Margen im Lebensmittelsektor zu erhalten und eine
unfaire Verteilung in der Lebensmittellieferkette besser nachvollziehen zu
können;
4. die Fusions- und Missbrauchskontrolle zu verschärfen und sich bei Reformen des
Wettbewerbsrechts und der Umsetzungsleitlinien in Deutschland bzw. der EU
dafür einzusetzen,
a. das Bundeskartellamt zu ersuchen, das Gesamtschadenpotenzial einer Fusion
auf alle betroffenen Märkte und Stufen der Lieferkette zu untersuchen und
umfassendere Konzepte insbesondere zur vertikalen Macht und
Nachfragemacht zugrunde zu legen sowie Analysen auf Basis der Finanzdaten der
Unternehmen stärker zu berücksichtigen;
b. die vertikale Integration, d. h. Zusammenschlüsse von
Lebensmittelverarbeitern und Handelskonzernen, insbesondere bei Beteiligung der vier großen
Lebensmitteleinzelhändler künftig genauer zu prüfen und einzudämmen;
c. die Missbrauchskontrolle zu verschärfen, besonders wenn
Lebensmittelhändler mit überlegener Marktmacht ihre Eigenmarken bevorzugen;
5. die Folgen bisheriger Fusionen zu evaluieren und Zusammenschlüsse in der
Verarbeitung und im Handel mit Lebensmitteln künftig kritisch zu beobachten und
dazu
d. das Bundeskartellamt zu ersuchen, eine Sektoruntersuchung gemäß § 32e
GWB zu prüfen, um die hohe Marktkonzentration und deren Auswirkungen
auf Erzeuger*innen und Verbraucher*innen zu untersuchen;
e. das Bundeskartellamt zu ersuchen, eine Feststellung einer kollektiven
Marktbeherrschung im Lebensmitteleinzelhandel zu prüfen;
f. das Bundeskartellamt für diese Tätigkeiten mit den entsprechend nötigen
Ressourcen auszustatten und personell zu stärken;
g. Ex-Post-Evaluationen vergangener Fusionen im Lebensmittelsektor
durchzuführen und dafür die rechtlichen, organisatorischen und datenbezogenen
Voraussetzungen zu schaffen und zusätzliche personelle Kapazitäten bei der
Monopolkommission bereitzustellen; dabei insbesondere auch vertikale
Integrationen systematisch zu untersuchen;
6. regionale Wertschöpfungsketten zu erhalten, eine vielfältige, nachhaltige und
resiliente Land- und Lebensmittelwirtschaft zu fördern und dazu
a. kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe sowie das
Lebensmittelhandwerk als systemrelevant anzuerkennen und die Agrar-, Wirtschafts- und
Wettbewerbspolitik auf den Erhalt auszurichten;
b. spürbar Bürokratie für diese Betriebe abzubauen, dazu das bewährte
Instrument der Praxis-Checks auszuweiten, die Handlungsempfehlungen bereits
abgeschlossener Praxis-Checks zügig umzusetzen; bei neuen Gesetzen und
Regulierungen die Auswirkungen auf und die Machbarkeit für kleine und
Kleinstunternehmen stets zum Ausgangspunkt zu machen („think small
first“-Prinzip);
c. etablierte Förderinstrumente wie in der Gemeinschaftsaufgabe zur
Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes und BULEplus finanziell zu
stärken und zusätzliche Programme zur Bildung und Unterstützung
regionaler Wertschöpfungsketten aufzulegen;
d. das Lebensmittelhandwerk zu schützen und dafür sicherzustellen, dass nur
Betriebe, die tatsächlich handwerklich produzieren, diesen Begriff
verwenden dürfen;
e. auch auf internationaler Ebene die Agrar- und Lebensmittelieferketten im
Sinne entwicklungspolitischer Standards so auszurichten, dass
Ernährungssouveränität und lokale Wertschöpfung auch im Globalen Süden gestärkt
werden;
7. letztlich auch in den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen und der
Gemeinsamen Agrarpolitik der EU für die Weiterführung und den Ausbau des
Prinzips „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ einzutreten; EU-weit
einheitliche, ambitionierte, ökologische und soziale Mindeststandards zu
Voraussetzungen für Agrarzahlungen zu machen; pauschale Flächenprämien der GAP
auslaufen zu lassen und diese durch eine vollständige Honorierung von Umwelt-,
Klima- und Tierschutzleistungen zu ersetzen sowie insbesondere kleine und
mittlere Betriebe, Existenzgründungen und Junglangwirt*innen gezielt entlang von
Nachhaltigkeitskriterien zu fördern.
Berlin, den 19. Mai 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Zur Verschiebung der Gewinnmargen hin zum Lebensmittelhandel und -herstellern: Die Monopolkommission
warnt in ihrem Sondergutachten „Wettbewerb in der Lebensmittellieferkette“ vor einer weiteren Konzentration
im Lebensmittelsektor. Sie zeigt auf, dass sich die Gewinnmargen immer mehr hin zu den
Lebensmittelherstellern und dem Lebensmitteleinzelhandel verschieben, die Landwirtschaft hingegen immer weniger von steigenden
Lebensmittelpreisen profitiert. Dies beruht vor allem auf dem sog. „Rockets-and-Feathers“-Phänomen. Das heißt,
steigende Kosten bzw. Erzeugerpreise führen zeitnah („raketenartig“) zu höheren Verbraucherpreisen, sinkende
Auszahlungspreise für Landwirt*innen führen dagegen nur langsam („wie eine sinkende Feder“) oder gar nicht
zu sinkenden Verbraucherpreisen. „Der Anteil der landwirtschaftlichen Auszahlungspreise am Endverkaufspreis
nimmt so kontinuierlich ab.“ (s. S. 78 f. des Sondergutachtens der Monopolkommission; https://monopolkom-
mission.de/images/PDF/SG/SG%20LLK%202025/Sondergutachten%20Lebensmittellieferkette_Monopolkom-
mission.pdf).
Hinzu kommt: Durch die voranschreitende vertikale Integration kennen die Lebensmitteleinzelhändler bei
Eigenmarken, die in ihren eigenen Produktionsstätten hergestellt werden, die Kosten, Preise und Margen auf den
vorgelagerten Stufen bei Herstellern und Erzeugern. Landwirt*innen haben diese Informationen hingegen nicht
und sind ihren Abnehmern und Supermärkten ausgeliefert. Selbst Verbraucherorganisationen und Behörden
fehlen Daten, um gegen unfaire Praktiken vorzugehen. Eine Preistransparenzstelle kann hier mehr Licht ins Dunkel
bringen und zu einer gezielten Analyse des Wettbewerbs im Lebensmitteleinzelhandel beitragen.
Zum Strukturwandel in der Lebensmittelverarbeitung: Seit dem Jahr 2002 ist die Zahl der Unternehmen in der
Lebensmittelverarbeitung um 44 Prozent gesunken. Dabei hat der Rückgang vor allem auf Ebene des
Lebensmittelhandwerks stattgefunden. In einigen Branchen ist das Bild besonders drastisch: bei Fleischereien liegt der
Rückgang zwischen den Jahren 1998 und 2023 bei 47 Prozent, bei Bäckereien sogar bei 57 Prozent. Auch in der
Lebensmittelverarbeitung ist eine fortschreitende Markt- und Machtkonzentration zu beobachten. Diese hat nicht
nur wirtschaftliche Auswirkungen vor Ort, sondern auch ökologische und soziale, wie das Gutachten der
Universität Freiburg aufzeigt (https://uni-freiburg.de/wiwi-new/wp-content/uploads/sites/196/Strukturwandel_Le-
bensmittelverarbeitung.pdf).
Zur Stärkung der Rechtsdurchsetzung und einer stärkeren Berücksichtigung der bestehenden Marktmacht: Die
Monopolkommission weist in ihrem Gutachten darauf hin, dass das Bundeskartellamt die sehr starke
Marktposition des Lebensmitteleinzelhandels bei Zusammenschlusskontrollen nicht angemessen würdigt. Insbesondere
bei horizontalen Zusammenschlüssen unter Beteiligung der vier großen Lebensmitteleinzelhändler fordert sie das
Bundeskartellamt auf, „genauestens zu überprüfen” ob eine gemeinsame marktbeherrschende Stellung im Sinne
von § 18 Abs. 1, 6, 7 GWB besteht.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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