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Marktkonzentration in der Lebensmittelkette stoppen - Gerechte Marktstrukturen für Erzeuger und Verbraucher

dip / drucksache 19.05.2026 · WP 21 · 21/6015 · Antrag · Original ↗

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Marktkonzentration in der Lebensmittelkette stoppen - Gerechte Marktstrukturen für Erzeuger und Verbraucher Antrag der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick, Dr. Zoe Mayer, Karl Bär, Niklas Wagener, Dr. Julia Verlinden, Dr. Sandra Detzer, Leon Eckert, Schahina Gambir, Lisa Paus, Claudia Roth, Sandra Stein und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Marktkonzentration in der Lebensmittelkette stoppen – Gerechte Marktstrukturen für Erzeuger und Verbraucher Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Wenige Konzerne kontrollieren zunehmend den Lebensmittelsektor, vom Saatgut über die Schlachtung und Milchverarbeitung bis zur Ladentheke. Diese oligopolistischen Strukturen widersprechen marktwirtschaftlichen Prinzipien, da wenige große Anbieter den Wettbewerb dominieren und so Marktmechanismen verzerren. Die Bundesregierung muss die zunehmende Marktkonzentration in der Lebensmittellieferkette begrenzen, um Verbraucher*innen und Landwirt*innen vor Oligopolen zu schützen, und faire Marktbedingungen für eine vielfältige und resiliente Land- und Ernährungswirtschaft sicherstellen. Ob Mega-Fusionen wie Bayer-Monsanto, die Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch Edeka, der Zusammenschluss des Wurstherstellers The Family Butchers mit dem Fleischverarbeitungskonzern Tönnies* oder die geplante Übernahme der größten deutschen Molkerei DMK durch Arla Foods: Die Marktkonzentration im Lebensmittelsektor nimmt immer weiter zu und hat nach Auffassung der Monopolkommission mittlerweile ein besorgniserregendes Maß angenommen (www.monopolkommis- sion.de/de/gutachten/sondergutachten/sondergutachten-auf-eigene-initiative/484-84- sondergutachten-wettbewerb-in-der-lebensmittellieferkette.html). Aufgrund systemischer Versäumnisse wurden zu viele Fusionen genehmigt. Ein Ergebnis ist, dass sich heute nur noch vier große Supermarktketten über 85 Prozent des Lebensmittelmarktes untereinander aufteilen. Die Konzentration setzt sich auch in der Verarbeitung fort und Strukturen gehen verloren. Die Monopolkommission empfiehlt in ihrem Sondergutachten „Wettbewerb in der Lebensmittellieferkette“ eine weitere Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel zu stoppen und warnt vor einer Fortsetzung dieses Prozesses auf Herstellerebene (www.monopolkommission.de/de/gutachten/sondergutachten/sondergutachten- aufeigene-initiative/484-84-sondergutachten-wettbewerb-in-der-lebensmittelliefer- kette.html). Zudem sind die Risiken und Profite im Lebensmittelsektor zunehmend * Heute Premium Food Group ApS & Co. KG. In der Schweineschlachtung hatte das Unternehmen im Jahr 2024 einen Marktanteil von 29,6 Prozent. Nach dem Zusammenschluss mit The Family Butchers liegen die Marktanteile in einigen Teilbereichen der Wurstherstellung über der Schwelle von 40 Prozent ab der nach § 18 GWB Marktbeherrschung vermutet wird. Deutscher Bundestag Drucksache 21/6015 21. Wahlperiode 19.05.2026 ungleich verteilt. Die in den letzten Jahren gestiegenen Lebensmittelpreise können in Teilen auch auf die zunehmende Marktkonzentration zurückgeführt werden. Die Monopolkommission zeigt auf, dass sich die Gewinnmargen immer mehr hin zu den Lebensmittelherstellern und dem Lebensmitteleinzelhandel verschieben, die Landwirtschaft hingegen immer weniger von steigenden Lebensmittelpreisen profitiert. Die Schere zwischen Verbraucher- und Erzeugerpreisen geht immer weiter auseinander und der Anteil dessen, was vom Endverkaufspreis bei den Landwirt*innen ankommt, wird immer kleiner. Hinzu kommt, dass große Supermarktketten zunehmend tiefer in die Lebensmittelkette vordringen. Die vertikale Integration des Lebensmitteleinzelhandels, d. h. der Aufkauf von Lebensmittelherstellern, könnte in den nächsten Jahren eine der wichtigsten Herausforderungen für die Fusionskontrolle darstellen (www.mo- nopolkommission.de/de/gutachten/sondergutachten/sondergutachten-auf-eigene- initiative/484-84-sondergutachten-wettbewerb-in-der-lebensmittellieferkette.html). Die Markt-, Macht- und Profitkonzentration bei einigen Wenigen ist auch ein Problem für die Vielfalt und Resilienz unserer Lebensmittelproduktion und die regionale Lebensmittelversorgung. Übernahmen durch Konzerne, machen regionalen Wertschöpfungsketten insbesondere in den ländlichen Räumen den Garaus und Landwirt*innen abhängig von immer weniger Abnehmern und Betriebsmittelherstellern. Unter den jetzigen Bedingungen können vor allem kleinere und mittlere Betriebe nicht mithalten. Zum Höfesterben kommt seit einigen Jahren ein stilles Sterben des Lebensmittelhandwerks hinzu (https://uni-freiburg.de/wiwi-new/wp-content/uploads/sites/196/Struktur- wandel_Lebensmittelverarbeitung.pdf). Für landwirtschaftliche Betriebe bis in den Globalen Süden ist es schwer, faire Preise und existenzsichernde Einkommen zu erzielen. Die Angst vor Auslistung wegen Meldungen von unfairen Handelspraktiken durch Abnehmer ist zudem weit verbreitet. Neben dem Einfluss der Konzerne gehen auch ökologische Folgekosten mit der Konzentration einher (https://rebalance- now.de/neue-studie-warnt-vor-machtkonzentration-in-agrar-lieferketten/). Der bestehende gesetzliche und wettbewerbsrechtliche Rahmen muss gestärkt werden, um marktbeherrschende Strukturen wirksam zu begrenzen und faire Preise für Erzeuger*innen und Verbraucher*innen zu erreichen. Machtmissbrauch insbesondere gegenüber kleinen und mittleren Erzeuger*innen und Lieferanten muss wirksam begrenzt und die Rechtsdurchsetzung bei unfairen Handelspraktiken gestärkt werden. Gleichzeitig müssen faire Marktbedingungen für eine vielfältige, resiliente und zukunftsfähige Land- und Lebensmittelwirtschaft geschaffen werden, mit denen auch kleine und mittlere Betriebe eine echte Chance am Markt haben. Faire Marktbedingungen sind deshalb auch eine Voraussetzung für Ernährungssouveränität und unabhängige, resiliente lokale Ernährungssysteme weltweit. Nur mit fairen Chancen und fairen Preisen können Höfe und Lebensmittelverarbeiter sich sozial, ökologisch und wirtschaftlich zukunftsfähig aufstellen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die Marktposition von Landwirt*innen sowie kleinen und mittleren Lebensmittelverarbeitern gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel und Lebensmittelkonzernen zu verbessern und dazu a. die im Koalitionsvertrag angekündigte und im Haushalt 2026 eingeplante unabhängige und weisungsfreie Ombudsstelle unverzüglich einzurichten, um den Angstfaktor zu reduzieren und gegen unfaire Handelspraktiken im Lebensmittelsektor wirksamer vorgehen zu können; b. die Gemeinsame Marktordnung im Sinne handlungsfähiger Erzeuger*innen anzuwenden und gemäß den Art. 148 und 168 GMO verbindlich schriftliche Lieferverträge mit Revisionsklausel und Preisindizes einzuführen; c. unfaire Handelspraktiken wie nachträgliche Milchpreisfestsetzungen zu stoppen; d. im Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) eine Generalklausel einzuführen, um neue unfaire Handelspraktiken ahnden zu können; e. klarzustellen, dass der Anwendungsbereich des AgrarOLkG Erzeuger*innen und Lieferanten in Deutschland sowie innerhalb und außerhalb der EU erfasst; f. sich bei der Überarbeitung der UTP-Richtlinie auf europäischer Ebene für einen besseren Schutz von Landwirt*innen und Lieferanten einzusetzen; 2. die Rechtsdurchsetzung der Missbrauchskontrolle und Regeln gegen unlautere Handelspraktiken wirksam zu verbessern und dazu a. den gerichtlichen Rechtsschutz für Betroffene in der Lebensmittelkette, insbesondere Landwirt*innen und Lieferanten, durch Verbandsklagerechte zu verbessern, indem Beschwerden anonymisiert über Interessenverbände erfolgen können; b. im AgrarOLkG einen Feststellungs-, Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch zu ergänzen, um Kläger*innen besser vor unfairen Handelspraktiken zu schützen, und einen Feststellungsanspruch entsprechend auch im Kartellrecht zu ergänzen; c. Erzeugerorganisationen, Verbraucherorganisationen sowie Gewerkschaften das Recht zu gewähren, beim Bundeskartellamt Verfahren anzustoßen; d. die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung personell und organisatorisch als Durchsetzungsbehörde zu stärken und ihr Marktaufsichtskompetenzen unabhängig von konkreten Verfahren einzuräumen; e. das Genossenschaftsprivileg im Rahmen des AgrarOLkG und der Missbrauchskontrolle stets sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass insbesondere bei genossenschaftlich organisierten Agrarkonzernen die Voraussetzungen für die privilegierte Behandlung im Sinne starker und handlungsfähiger Erzeuger*innen gegeben sind; 3. eine Preistransparenzstelle einzurichten, um mehr Transparenz bei der Zusammensetzung der Preise und Margen im Lebensmittelsektor zu erhalten und eine unfaire Verteilung in der Lebensmittellieferkette besser nachvollziehen zu können; 4. die Fusions- und Missbrauchskontrolle zu verschärfen und sich bei Reformen des Wettbewerbsrechts und der Umsetzungsleitlinien in Deutschland bzw. der EU dafür einzusetzen, a. das Bundeskartellamt zu ersuchen, das Gesamtschadenpotenzial einer Fusion auf alle betroffenen Märkte und Stufen der Lieferkette zu untersuchen und umfassendere Konzepte insbesondere zur vertikalen Macht und Nachfragemacht zugrunde zu legen sowie Analysen auf Basis der Finanzdaten der Unternehmen stärker zu berücksichtigen; b. die vertikale Integration, d. h. Zusammenschlüsse von Lebensmittelverarbeitern und Handelskonzernen, insbesondere bei Beteiligung der vier großen Lebensmitteleinzelhändler künftig genauer zu prüfen und einzudämmen; c. die Missbrauchskontrolle zu verschärfen, besonders wenn Lebensmittelhändler mit überlegener Marktmacht ihre Eigenmarken bevorzugen; 5. die Folgen bisheriger Fusionen zu evaluieren und Zusammenschlüsse in der Verarbeitung und im Handel mit Lebensmitteln künftig kritisch zu beobachten und dazu d. das Bundeskartellamt zu ersuchen, eine Sektoruntersuchung gemäß § 32e GWB zu prüfen, um die hohe Marktkonzentration und deren Auswirkungen auf Erzeuger*innen und Verbraucher*innen zu untersuchen; e. das Bundeskartellamt zu ersuchen, eine Feststellung einer kollektiven Marktbeherrschung im Lebensmitteleinzelhandel zu prüfen; f. das Bundeskartellamt für diese Tätigkeiten mit den entsprechend nötigen Ressourcen auszustatten und personell zu stärken; g. Ex-Post-Evaluationen vergangener Fusionen im Lebensmittelsektor durchzuführen und dafür die rechtlichen, organisatorischen und datenbezogenen Voraussetzungen zu schaffen und zusätzliche personelle Kapazitäten bei der Monopolkommission bereitzustellen; dabei insbesondere auch vertikale Integrationen systematisch zu untersuchen; 6. regionale Wertschöpfungsketten zu erhalten, eine vielfältige, nachhaltige und resiliente Land- und Lebensmittelwirtschaft zu fördern und dazu a. kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe sowie das Lebensmittelhandwerk als systemrelevant anzuerkennen und die Agrar-, Wirtschafts- und Wettbewerbspolitik auf den Erhalt auszurichten; b. spürbar Bürokratie für diese Betriebe abzubauen, dazu das bewährte Instrument der Praxis-Checks auszuweiten, die Handlungsempfehlungen bereits abgeschlossener Praxis-Checks zügig umzusetzen; bei neuen Gesetzen und Regulierungen die Auswirkungen auf und die Machbarkeit für kleine und Kleinstunternehmen stets zum Ausgangspunkt zu machen („think small first“-Prinzip); c. etablierte Förderinstrumente wie in der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes und BULEplus finanziell zu stärken und zusätzliche Programme zur Bildung und Unterstützung regionaler Wertschöpfungsketten aufzulegen; d. das Lebensmittelhandwerk zu schützen und dafür sicherzustellen, dass nur Betriebe, die tatsächlich handwerklich produzieren, diesen Begriff verwenden dürfen; e. auch auf internationaler Ebene die Agrar- und Lebensmittelieferketten im Sinne entwicklungspolitischer Standards so auszurichten, dass Ernährungssouveränität und lokale Wertschöpfung auch im Globalen Süden gestärkt werden; 7. letztlich auch in den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen und der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU für die Weiterführung und den Ausbau des Prinzips „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ einzutreten; EU-weit einheitliche, ambitionierte, ökologische und soziale Mindeststandards zu Voraussetzungen für Agrarzahlungen zu machen; pauschale Flächenprämien der GAP auslaufen zu lassen und diese durch eine vollständige Honorierung von Umwelt-, Klima- und Tierschutzleistungen zu ersetzen sowie insbesondere kleine und mittlere Betriebe, Existenzgründungen und Junglangwirt*innen gezielt entlang von Nachhaltigkeitskriterien zu fördern. Berlin, den 19. Mai 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Zur Verschiebung der Gewinnmargen hin zum Lebensmittelhandel und -herstellern: Die Monopolkommission warnt in ihrem Sondergutachten „Wettbewerb in der Lebensmittellieferkette“ vor einer weiteren Konzentration im Lebensmittelsektor. Sie zeigt auf, dass sich die Gewinnmargen immer mehr hin zu den Lebensmittelherstellern und dem Lebensmitteleinzelhandel verschieben, die Landwirtschaft hingegen immer weniger von steigenden Lebensmittelpreisen profitiert. Dies beruht vor allem auf dem sog. „Rockets-and-Feathers“-Phänomen. Das heißt, steigende Kosten bzw. Erzeugerpreise führen zeitnah („raketenartig“) zu höheren Verbraucherpreisen, sinkende Auszahlungspreise für Landwirt*innen führen dagegen nur langsam („wie eine sinkende Feder“) oder gar nicht zu sinkenden Verbraucherpreisen. „Der Anteil der landwirtschaftlichen Auszahlungspreise am Endverkaufspreis nimmt so kontinuierlich ab.“ (s. S. 78 f. des Sondergutachtens der Monopolkommission; https://monopolkom- mission.de/images/PDF/SG/SG%20LLK%202025/Sondergutachten%20Lebensmittellieferkette_Monopolkom- mission.pdf). Hinzu kommt: Durch die voranschreitende vertikale Integration kennen die Lebensmitteleinzelhändler bei Eigenmarken, die in ihren eigenen Produktionsstätten hergestellt werden, die Kosten, Preise und Margen auf den vorgelagerten Stufen bei Herstellern und Erzeugern. Landwirt*innen haben diese Informationen hingegen nicht und sind ihren Abnehmern und Supermärkten ausgeliefert. Selbst Verbraucherorganisationen und Behörden fehlen Daten, um gegen unfaire Praktiken vorzugehen. Eine Preistransparenzstelle kann hier mehr Licht ins Dunkel bringen und zu einer gezielten Analyse des Wettbewerbs im Lebensmitteleinzelhandel beitragen. Zum Strukturwandel in der Lebensmittelverarbeitung: Seit dem Jahr 2002 ist die Zahl der Unternehmen in der Lebensmittelverarbeitung um 44 Prozent gesunken. Dabei hat der Rückgang vor allem auf Ebene des Lebensmittelhandwerks stattgefunden. In einigen Branchen ist das Bild besonders drastisch: bei Fleischereien liegt der Rückgang zwischen den Jahren 1998 und 2023 bei 47 Prozent, bei Bäckereien sogar bei 57 Prozent. Auch in der Lebensmittelverarbeitung ist eine fortschreitende Markt- und Machtkonzentration zu beobachten. Diese hat nicht nur wirtschaftliche Auswirkungen vor Ort, sondern auch ökologische und soziale, wie das Gutachten der Universität Freiburg aufzeigt (https://uni-freiburg.de/wiwi-new/wp-content/uploads/sites/196/Strukturwandel_Le- bensmittelverarbeitung.pdf). Zur Stärkung der Rechtsdurchsetzung und einer stärkeren Berücksichtigung der bestehenden Marktmacht: Die Monopolkommission weist in ihrem Gutachten darauf hin, dass das Bundeskartellamt die sehr starke Marktposition des Lebensmitteleinzelhandels bei Zusammenschlusskontrollen nicht angemessen würdigt. Insbesondere bei horizontalen Zusammenschlüssen unter Beteiligung der vier großen Lebensmitteleinzelhändler fordert sie das Bundeskartellamt auf, „genauestens zu überprüfen” ob eine gemeinsame marktbeherrschende Stellung im Sinne von § 18 Abs. 1, 6, 7 GWB besteht. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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