Schriftliche Frage 70 von Doris Achelwilm (DIE LINKE): Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Marktkonzentration im deutschen Lebensmitteleinzelhandel dahingehend, dass die vier grö…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 70 von Doris Achelwilm (DIE LINKE): Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Marktkonzentration im deutschen Lebensmitteleinzelhandel dahingehend, dass die vier grö…
Frage 70 (Doris Achelwilm, Die Linke):
Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Marktkonzentration im deutschen Lebensmitteleinzelhandel dahingehend, dass die vier größten Unternehmensgruppen (Edeka, Rewe, Schwarz/Lidl und Aldi) inzwischen etwa 85 Prozent des Marktes kontrollieren und die durchschnittlichen Gewinnmargen der Einzelhändler erheblich gewachsen sowie die Lebensmittelpreise in Deutschland im EU-Vergleich überdurchschnittlich stark gestiegen sind (vgl. www.monopolkommission.de/images/PDF/SG/S G%20LLK%202025/Pressemitteilung_Sondergut achten%20Lebensmittellieferkette%202025.pdf), und inwiefern plant die Bundesregierung, dieser Lebensmittelpreiserhöhung bzw. zunehmenden Belastung vieler Bürgerinnen und Bürger entgegenzuwirken?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 3. Februar 2026:
Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung der Marktkonzentration im deutschen Lebensmitteleinzelhandel – wie in allen anderen Märkten – genau. Das Bundeskartellamt wird weiterhin von seinen Instrumenten zum Schutz des Wettbewerbs insbesondere im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels intensiv Gebrauch machen. Die Monopolkommission hat auf Bitten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit Unterstützung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat weitere evidenzbasierte Erkenntnisse zu den Wettbewerbsverhältnissen in der Lebensmittellieferkette in einem Sondergutachten zu diesem Bereich dargestellt. Die Bundesregierung und auch das Bundeskartellamt prüfen derzeit, wie sie die Empfehlungen der Monopolkommission in ihre weitere Arbeit einbeziehen. Die Zunahme der Lebensmittelpreise in den letzten Jahren in Deutschland ist auf vielfältige Faktoren zurückzuführen. Hierbei spielt die Zunahme der Kosten in Produktion und Handel eine wichtige Rolle. So tragen globale Effekte, wie der Klimawandel, die Verschlechterung der Böden, gestörte Lieferketten und höhere Energie- und Logistikkosten zu einer Zunahme bei. Bei Vergleichen mit anderen Ländern ist zu beachten, dass hier viele unterschiedliche Einflussfaktoren, wie z. B. die Marktstruktur, Löhne und Gehälter sowie die wettbewerblichen Verhältnisse eine Rolle spielen. Aus Sicht der Bundesregierung kommt dem Wettbewerb eine zentrale Rolle zu, da er dazu beiträgt, dass Preise in einzelnen Wirtschaftsbereichen sich in einem angemessenen Maß zur gesamtwirtschaftlichen Inflationsrate entwickeln. Daneben setzt die Bundesregierung gegenwärtig vorrangig auf indirekte Entlastungen und strukturelle Maßnahmen. Um die Kosten am Anfang der Lieferkette zu senken, wurde die Agrardieselrückvergütung zum 1. Januar 2026 vollständig wiedereingeführt. Zudem entfallen durch die Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung im Juli 2025 bürokratische Lasten für Landwirtinnen und Landwirte, was den Kostendruck mindert. Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie wurde zum 1. Januar 2026 auf 7 Prozent gesenkt. Auch prüft das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat gegenwärtig die Einrichtung einer unabhängigen und weisungsfreien Ombudsperson zur Bekämpfung unfairer Praktiken entlang der Agrar- und Lebensmittelwertschöpfungskette. Zudem setzt die Bundesregierung den Beschluss der unabhängigen Mindestlohnkommission aus Juni 2025 um. Der gesetzliche Mindestlohn steigt dadurch in zwei Schritten zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde.
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