Ergebnisse der Monopolkommission für die Landwirtschaft in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/3409)
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Ergebnisse der Monopolkommission für die Landwirtschaft in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/3409)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3683
21. Wahlperiode 14.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Schattner, Stephan Protschka,
Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3409 –
Ergebnisse der Monopolkommission für die Landwirtschaft in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Während Verbraucherpreise steigen und die Handelskonzerne ihre Margen
ausweiten, bleiben die Erlöse auf Erzeugerebene vielfach hinter den
Kostensteigerungen zurück (www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/monopolko
mmission-lebensmitteleinzelhandel-supermarktketten-100.html, alle
folgenden Aussagen haben diesen Artikel als Quelle).
Die Landwirtschaft trägt Produktionsrisiken, Wetterextreme, Energiepreise
und Bürokratie – doch an den Wertschöpfungsketten am Ende bleibt für sie oft
nur der kleinste Anteil. Genau dieses strukturelle Ungleichgewicht zwischen
Handel, Verarbeitung und Erzeugern beschreibt die Monopolkommission in
ihrem Sondergutachten.
Besonders alarmierend ist nach Auffassung der Fragesteller, dass die Preise
für Nahrungsmittel in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich
gestiegen sind, ohne dass dies in gleichem Maße bei den landwirtschaftlichen
Betrieben angekommen wäre. Das ist in den Augen der Fragesteller ein klarer
Hinweis darauf, dass Marktmacht nicht nur zulasten der Bauern, sondern auch
zulasten der Verbraucher wirkt.
Die frühere Bundesregierung aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP sah sich wohl vor dem Hintergrund der massiven Bauernproteste im Jahr
2024 gezwungen, die Monopolkommission mit einer Untersuchung zu
beauftragen. Die Ergebnisse bestätigen nun, was Landwirte seit Jahren beklagen:
Ein zunehmend konzentrierter Lebensmitteleinzelhandel verschiebt die
Kräfteverhältnisse systematisch zu Ungunsten der Erzeuger.
Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium der
Bundesregierung in Wettbewerbsfragen. Sie kann Missstände benennen und
Empfehlungen aussprechen. Die Verantwortung für konkrete Maßnahmen zur
Begrenzung von Marktmacht, für eine funktionierende Missbrauchsaufsicht und
für faire Wettbewerbsbedingungen liegt jedoch bei der Bundesregierung und
den zuständigen Behörden, insbesondere dem Bundeskartellamt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 14. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Landwirtschaftsbetriebe in den letzten 30 Jahren entwickelt (bitte nach Vieh-,
Pflanzenbau-, Biogas-, und Nebenerwerbsbetriebe aufschlüsseln)?
Im Jahr 1995 betrug die Zahl der Landwirtschaftsbetriebe rund 588 000. Im
Jahr 2023 gab es rund 255 000 landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland.
Die Entwicklung der Betriebszahlen der Produktionsrichtungen bzw.
Betriebstypen können der nachfolgenden Tabelle 1 entnommen werden. Sie vergleicht
die Daten der Agrarstrukturerhebungen der Jahre 1995 und 2023. Aufgrund
von Mehrfachnennungen ergibt die Summe der Betriebstypen nicht
zwangsläufig die Gesamtzahl der Landwirtschaftsbetriebe.
Tabelle 1: Vergleich der Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe nach
Produktionsrichtung bzw. Erwerbstyp (Daten der Agrarstrukturerhebungen 1995 bzw.
2023)
Merkmal „Betriebe mit …“ Einheit 1995 2023 Änderungsrate (%)
Viehhaltung Anzahl 429 934 161 700 - 62,4
Pflanzenbau Anzahl 155 236 90 210 - 41,9
Nebenerwerb Anzahl 323 800 120 400 - 62,8
Quelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Statistisches Jahrbuch über Landwirtschaft, Ernährung und
Forsten, Ausgaben 1997 und 2024.
Der Biogasanlagenbestand in Deutschland wurde seit Inkrafttreten des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 kontinuierlich ausgebaut. Seit
dem Jahr 2020 gehen die Anlagenzahlen bedingt durch Außerbetriebnahmen
nach Auslaufen der 20-jährigen EEG-Vergütung zurück. Im Jahr 2023 gab es in
Deutschland 8 450 Biogasanlagen. Die Anzahl der Biogasbetriebe ist nicht
deckungsgleich, da ein Betrieb mehrere Anlagen oder mehrere Betriebe eine
gemeinsame Anlage betreiben können. Zur Anzahl der Biogasbetriebe liegen der
Bundesregierung daher keine Zahlen vor.
Weitere Informationen zu Biogaserzeugung und -nutzung in Deutschland
können dem Report Nr. 50 des Deutschen Biomasseforschungszentrums
gemeinnützige GmbH (DBFZ), abrufbar unter www.dbfz.de/fileadmin/user_upload/Re
ferenzen/DBFZ_Reports/DBFZ_Report_50, entnommen werden.
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Supermarktketten in Deutschland in den letzten 30 Jahren entwickelt (www.meine-lan
dwirtschaft.de/informieren/aktuelles/detail/news/eine-kurze-geschichte-de
s-lebensmittelhandels/)?
Je nach Definition gibt es über 30 Supermarktketten, darunter Discounter,
klassische Supermarktketten, Selbstbedienungswarenhäuser bzw. Hypermärkte,
Konsumgenossenschaften und andere Formate. In den letzten 30 Jahren hat
sich die Anzahl der Ketten durch Zusammenschlüsse, Übernahmen,
Insolvenzen oder Rückzug vom Markt verändert. Konkrete Zahlen über deren
historischen Entwicklung liegen der Bundesregierung nicht vor.
3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Erzeugerpreise für
Getreide, Ölsaaten, Milch, Rind-, Geflügel-, Schweinefleisch und Eier in
den letzten 30 Jahren in Deutschland entwickelt (vgl. www.proplanta.de/th
ema/erzeugerpreise)?
Die Entwicklung der Erzeugerpreise für Getreide, Ölsaaten, Milch, Rind-,
Geflügel-, Schweinefleisch und Eier vom Jahr 1994 bis zum Jahr 2024 ist der
nachfolgenden Tabelle 2 zu entnehmen. Die Angaben sind als Preisindizes
dargestellt.
Tabelle 2: Erzeugerpreisindizes landwirtschaftlicher Produkte (2020 = 100)
1994 1999 2004 2009 2014 2019 2024
Getreide 80,5 67,5 64,7 63,8 94,1 97,6 112,6
Raps 70,1 59,1 84,3 99,3 86,9 97,6 118,9
Rinder 88,4 76,2 75,2 88,5 105,2 102,9 145,8
Schweine 87,5 69,7 89,6 89,8 97,6 109,0 130,5
Geflügel 80,3 68,8 75,0 95,9 112,7 105,2 139,9
Milch 88,8 88,5 86,6 74,9 112,7 102,0 144,9
Eier 44,9 36,6 49,0 76,5 87,8 96,3 163,7
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025
4. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittlichen Margen in den in Frage 3 genannten Produkten in den deutschen
Supermarktketten in den vergangenen 30 Jahren (vgl. https://taz.de/Warnu
ng-der-Monopolkommission/!6131534/)?
Zu den durchschnittlichen Margen des Lebensmitteleinzelhandels für die
betroffenen Produkte liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
5. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die eingeführte UTP (Unfair
Trading Practices)-Richtlinie den Landwirten in Deutschland bei der
Preisbildung ihrer Produkte hilft (vgl. www.bmleh.de/DE/themen/internati
onales/aussenwirtschaftspolitik/handel-und-export/utp-richtlinie.html),
und wenn ja, wem, und in welcher Art und Weise?
Die Richtlinie (EU) 2019/633 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
17. April 2019 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen
zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette wird
in Deutschland mit dem Gesetz zur Stärkung der Organisationen und
Lieferketten im Agrarbereich (AgrarOLkG) in nationales Recht umgesetzt.
Im Evaluierungsbericht gemäß § 59 AgrarOLkG zu den Regelungen über
unlautere Handelspraktiken des Bundesministeriums für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat (BMLEH) wurde eine grundsätzliche Wirksamkeit der mit
dem AgrarOLkG festgelegten Regelungen festgestellt.
Die Wirksamkeit wurde in den im Zusammenhang mit dem AgrarOLkG
durchgeführten teilweisen Vertragsanpassungen deutlich. Zudem zeigte sich in den
Befragungsergebnissen eine gewisse Abnahme in der Anwendung der
verbotenen Praktiken. Erzeugerverbände äußerten, dass ein positiv zu bewertender
Prozess in Gang gesetzt worden sei.
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele Fälle in den letzten
fünf Jahren in Deutschland juristisch wegen der UTP-Richtlinie mit den
Landwirten verhandelt wurden (vgl. www.bmleh.de/DE/themen/internatio
nales/aussenwirtschaftspolitik/handel-und-export/utp-richtlinie.html), und
wenn ja, welche Fälle waren das genau (bitte auflisten)?
Derzeit gibt es zwei nicht rechtskräftige Entscheidungen des
Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf zu Regelungen des AgrarOLkG:
• Urteil des OLG Düsseldorf vom 9. Juli 2025 – VI Kart 4/24 [V] und
• Urteil des OLG Düsseldorf vom 30. Juli 2025 – VI Kart 7/24 [V].
7. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele Filialen Lidl, Aldi,
Rewe und Edeka in Amerika, Europa (Deutschland ausgenommen), Asien
und Afrika besitzen (vgl. www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-ko
nsumgueter/usa-lidl-und-aldi-sichern-sich-markanteile-mit-der-
discounterstrategie/100150668.html), und wenn ja, wie viele Filialen sind es je
erfragtem Land (bitte ggf. Anzahl der jeweiligen Filialen pro Land
auflisten)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine umfassenden Zahlen vor, die über
öffentlich zugängliche Quellen hinausgehen. Exemplarisch wird auf das White-
Paper #16 aus der Schriftenreihe Handelsmanagement von Rüschen,
Schumacher et al. (Discount-Studie über Aldi, Lidl, Netto MD, Netto Stavenhagen,
Norma und Penny – Fakten, Zahlen, Vergleiche aus dem Jahr 2022) verwiesen,
das entsprechende Informationen speziell für die Sparte Discount aufarbeitet.
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, warum der aktuelle Butterpreis
beispielsweise bei Lidl für das 250g-Päckchen bei 99 Cent liegt und für
die gleiche Menge in den Niederlanden noch 2,69 Euro bezahlt werden
(vgl. www.nordkurier.de/regional/mecklenburg-vorpommern/mv-bauern-s
ind-ausser-sich-preiskampf-gegen-die-landwirtschaft-4179309), und wenn
ja, welche Gründe haben diese unterschiedlichen Preise innerhalb Europas
nach Kenntnis der Bundesregierung?
Die Bundesregierung beobachtet die Mengen- und Preisentwicklungen am
Milchmarkt sehr genau. Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse darüber,
warum der Butterpreis in Deutschland derzeit bei bis zu 99 Cent liegt und sie
hat keine genaueren Kenntnisse über Gründe für unterschiedliche Butterpreise
innerhalb Europas. Grundsätzlich dürften trotz des gemeinsamen
Binnenmarktes unterschiedliche Butterpreise in der Europäischen Union aus nationalen
Unterschieden bei Kosten, Steuern, Marktstrukturen, handelbaren Mengen,
Preisstrategien des Handels und beim Konsumverhalten entstehen.
9. Stimmt die Bundesregierung der Monopolkommission zu, dass der
Lebensmitteleinzelhandel zu viel Marktmacht hat (vgl. www.tagesschau.de/
wirtschaft/verbraucher/monopolkommission-lebensmitteleinzelhandel-sup
ermarktketten-100.html), und wenn ja, was will die Bundesregierung
dagegen unternehmen?
Die Monopolkommission hat am 21. November 2025 ihr Sondergutachten
„Wettbewerb in der Lebensmittellieferkette“ an das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie und das BMLEH übergeben. Das Sondergutachten
bietet der Bundesregierung mit seinen empirischen Analysen einen umfassenden
Überblick über den Stand des Wettbewerbs entlang der gesamten
Lebensmittellieferkette und wie sich dieser in den vergangenen Jahren entwickelt hat.
Derzeit prüft die Bundesregierung die Inhalte des Sondergutachtens und das
weitere Vorgehen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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