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Bezahlbarkeit von Lebensmitteln bei fairen Preisen für Erzeugerinnen und Erzeuger (Antwort zu Drs. 21/6508)

dip / drucksache 13.07.2026 · WP 21 · 21/7134 · Antwort · Original ↗

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Bezahlbarkeit von Lebensmitteln bei fairen Preisen für Erzeugerinnen und Erzeuger (Antwort zu Drs. 21/6508) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7134 21. Wahlperiode 13.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Latendorf, Marcel Bauer, Luigi Pantisano, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/6508 – Bezahlbarkeit von Lebensmitteln bei fairen Preisen für Erzeugerinnen und Erzeuger V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Vor 2020 zählten Nahrungsmittel im Vergleich zum allgemeinen Verbraucherpreisindex noch zu den sogenannten Inflationsbremsen. Nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie 2020 haben die Lebensmittelpreise den Gesamtverbraucherpreisindex jedoch erstmals überholt, und diese beschleunigten Teuerungsraten wurden durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine ab 2022 weiter befeuert (www.vzbv.de/sites/default/files/2024-09/2024-08-29_Machbarkeitss tudie_Preisbeobachtungsstelle.pdf, aufgerufen am 29. April 2026). Die Lebensmittelpreise sind in Deutschland seit 2020 um über 35 Prozent gestiegen (Verbraucherpreise für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke in Deutschland bis 2025 | Statista; https://de.statista.com/statistik/daten/studie/22 17/umfrage/entwicklung-des-verbraucherpreisindex-fuer-nahrungsmittel-seit- 1992/, aufgerufen am 26. Februar 2026). Zwischen 2020 und 2024 sind die Nominallöhne dabei lediglich um 17,5 Prozent gestiegen (Reallöhne und Nominallöhne – Statistisches Bundesamt; www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/V erdienste/Realloehne-Nettoverdienste/_inhalt.html, aufgerufen am 24. Februar 2026). Menschen mit geringem Einkommen sind von Teuerungen im Lebensmittelbereich besonders stark betroffen, weil sie im Verhältnis einen größeren Anteil des Einkommens für den täglichen Konsum ausgeben müssen und weil Supermärkte die Preise ihrer Eigenmarken fast doppelt so stark angehoben haben wie die die der anderen Produkte (www.handelsblatt.com/unternehmen/hande l-konsumgueter/preise-ausgerechnet-billigmarken-treiben-die-teuerung/10008 7576.html, aufgerufen am 4. Mai 2026). Verschiedene internationale Studien haben im Sommer 2023 ermittelt, dass die Preissteigerungen in der Euro-Zone nicht lediglich gestiegene Kosten abbildeten, sondern fast zur Hälfte auf gestiegene Gewinne von Unternehmen zurückzuführen waren (www.imf.org/en/publications/wp/issues/2023/06/23/e uro-area-inflation-after-the-pandemic-and-energy-shock-import-prices- profitsand-wages-534837, aufgerufen am 4. Mai 2026). Zugleich vergrößert sich die Schere zwischen sinkenden Erzeuger- und steigenden Lebensmittelpreisen (ebd.). Landwirtinnen und Landwirte sind also Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 10. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. keine Profiteurinnen und Profiteure der Verteuerung. Im Gegenteil – deren Verhandlungsposition hat sich weiter verschlechtert: Immer wieder sind sie gezwungen, Erzeugerpreise, die unter ihren Produktionskosten liegen, zu akzeptieren und so Verlustgeschäfte in Kauf zu nehmen (www.oxfam.de/publi kationen/marktmacht-supermaerkte-ausgequetscht-vertragsverhandlungen, aufgerufen am 4. Mai 2026). Bemerkenswert ist, dass die Teuerungsraten im Lebensmittelbereich für Deutschland deutlich über dem EU-Durchschnitt liegen. Einen der Gründe stellt der nach Ansicht der von der Bundesregierung eingesetzten Monopolkommission konzentrierte, Oligopol-strukturierte Lebensmitteleinzelhandel dar. In ihrem Sondergutachten 84 „Wettbewerb in der Lebensmittellieferkette“ stellt die Kommission fest, dass die Marktmacht der sogenannten großen Vier (Aldi-Nord und Aldi-Süd, die Schwarz Gruppe, um Lidl und Kaufland, sowie die Rewe- und Edeka-Gruppe) auf eine Marktkonzentration von über 85 Prozent gestiegen ist (Pressemitteilung Sondergutachten Lebensmittellieferkette 2025; www.monopolkommission.de/images/PDF/SG/SG%20LLK%202025/P ressemitteilung_Sondergutachten%20Lebensmittellieferkette%202025.pdf, aufgerufen am 4. Juni 2026). Bereits zu Beginn der Legislaturperiode im Frühjahr 2025 wünschten sich fast 90 Prozent der Bevölkerung in Deutschland Maßnahmen von der Bundesregierung, die Lebensmittel bezahlbar machen (www.foodwatch.org/de/ hohepreise-90-prozent-der-deutschen-wuenschen-sich-von-neuer- bundesregierungmassnahmen-fuer-bezahlbare-lebensmittel, abgerufen am 4. Mai 2026).  1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Lebensmittelpreise seit 2020 entwickelt (bitte nach Produktgruppen und Jahr differenzieren)?  2. Welche Lebensmittel haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 besonders stark und welche besonders geringfügig verteuert (bitte nach Produktgruppen und Jahr differenzieren)? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Entwicklung der Preise für Lebensmittel seit dem Jahr 2020 bis zum Juni 2025 und die Differenzierung nach Produktgruppen sind in der öffentlich zugänglichen Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes unter dem Link www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Tabelle n/sonderauswertung-nahrungsmittel.html?templateQueryString=sonderauswert ung+verbraucherpreisindex veröffentlicht. Von Januar 2020 bis Juni 2025 sind die Preise für Lebensmittel und alkoholfreie Getränke – mit besonders starken Preissprüngen im Jahr 2022 – in Deutschland um 36,3 Prozent angestiegen. Im selben Zeitraum stieg die allgemeine Inflation um 22,0 Prozent an. Steigerungen waren über alle Produktgruppen und Jahre zu verzeichnen. Vergleichsweise stark fielen die Steigerungen gegenüber dem Referenzjahr 2020 bei Geflügelfleisch, vielen Molkereiprodukten und Eiern, Speisefetten und Speiseölen sowie Zucker aus. Geringfügiger fiel die Teuerung dagegen beim Obst, Fischen, Fischwaren und Meeresfrüchten sowie Getränken und Fertiggerichten aus. Derzeit zeigt sich keine Produktgruppe besonders auffällig, lediglich die Weltmarktpreise für Milch und Zucker zeigten zuletzt deutliche Rückgänge, die auf ein großes Angebot zurückzuführen sind. Insgesamt sind die Lebensmittelpreise zuletzt weniger stark gestiegen als das gesamtwirtschaftliche Preisniveau.  3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Unterschiede der Preissteigerungen seit 2020 bei Bio-zertifizierten und konventionellen Lebensmitteln (bitte nach Jahren und Produktgruppen aufschlüsseln)? Die Entwicklung des prozentualen Preisaufschlages von ökologisch gegenüber konventionell produzierten Lebensmitteln kann der folgenden Tabelle für beispielhaft ausgewählte Lebensmittel in Bioqualität seit dem Jahr 2020 entnommen werden. Prozentualer Preisaufschlag für ausgewählte Lebensmittel in Bioqualität Jahr 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Rind-/ Schweinehackfleisch, frisch 37,9 37,5 29,5 23,6 25,3 19,8 Äpfel 38,7 38,6 42,7 34,2 38,3 37,8 Eier, Freiland, 6– 12 Packungen 37,4 35,2 30,8 30,5 30,7 31,4 Möhren, ohne Laub 34,0 33,1 28,7 34,1 32,9 33,7 Frischmilch, ab 3,5 Prozent Fett (Karton) 24,9 24,7 23,1 19,1 15,1 24,6 Weizenbrötchen 18,0 13,9 14,5 16,9 13,1 19,6 Quelle: AMI mbH Verbraucherpreise im Bundesdurchschnitt, jeweils für den Monat Dezember.  4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Unterschiede der Preissteigerungen seit 2020 in Bezug auf die Saisonalität von Lebensmitteln (bitte nach Jahren und Produktgruppen aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine auswertbaren Informationen vor. Die meisten Lebensmittel sind ganzjährig im Einzelhandel verfügbar. Die Preisstatistiken des Statistischen Bundesamts unterscheiden nicht nach regionaler bzw. saisonaler oder internationaler Herkunft der Erzeugnisse.  5. Wie hat sich die Nährstoffqualität von Lebensmitteln nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2000 entwickelt (bitte nach Produktgruppen differenzieren)?  6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Korrelationen von Nährstoffgehalten in Lebensmitteln und deren Preisentwicklung (bitte nach Jahren und Produktgruppen aufschlüsseln)? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 5 und 6 zusammen beantwortet. Aktuelle Nährstoffgehalte von rund 7140 Lebensmitteln (unverarbeitet und verarbeitet) sind im Bundeslebensmittelschlüssel (BLS) differenziert aufgeführt. Der BLS wird vom Max Rubner-Institut (MRI) herausgegeben und ist als nationale Nährstoffdatenbank kostenfrei auf der Webseite des MRI abrufbar (www.blsdb.de/). Die Gehalte der jeweiligen Nährstoffe unterliegen ständig natürlichen Schwankungen, die beispielsweise durch Jahreszeit, Niederschlagsmenge, Sonneneinstrahlung, Anbauregion sowie unterschiedliche Sorten einer Frucht beeinflusst werden. Die Nährstoffgehalte können sich zudem auch durch die Verarbeitung (zum Beispiel durch Lagern, Kochen, Braten oder Trocknen) von Lebensmitteln ändern. Im BLS wird jeweils nur ein mittlerer Wert pro Nährstoff für jedes spezifische Lebensmittel angegeben. Der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) konstatiert, dass energiedichte, aber nährstoffarme Lebensmittel vergleichsweise preisgünstig sind. Spezifische Korrelationen von Nährstoffgehalten in Lebensmitteln und deren jeweiliger Preisentwicklung sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die Preisentwicklung von einzelnen Lebensmitteln hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab und gestaltet sich in der Regel unabhängig vom Nährstoffgehalt der Lebensmittel.  7. Wie haben sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Lebensmittelpreise in Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Staaten seit 2006 jährlich verändert (bitte nach Produktgruppen pro Jahr aufschlüsseln)?  8. Wie erklärt die Bundesregierung die in Frage 7 erfragte Entwicklung? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Entwicklung der Preise für Lebensmittel in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) seit dem Jahr 2006 kann dem durch Eurostat unter dem Link https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/bookmark/6a2a5f06-c9d0-4dc3- 8b5e-5a2d1cdc476f?lang=de veröffentlichten Instrument zum Monitoring der Lebensmittelpreise mit harmonisiertem Verbraucherpreisindex entnommen werden. Eine Übersicht der Entwicklung der Preise für ausgewählte Lebensmittel für die EU-27 kann demselben Tabellenwerk unter dem Link https://ec.europa.eu/e urostat/databrowser/view/prc_fpmt_m__custom_21908174/bookmark/table?lan g=de&bookmarkId=4b1f3df6-8df9-48b4-9c35-17567049af22&c=178213621 9221 entnommen werden. Die Mitgliedstaaten der EU teilen sich einen gemeinsamen Binnenmarkt, der bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen durch die Gemeinsame Marktorganisation (GMO) geregelt wird. Dennoch unterscheiden sich die nationalen Märkte, Lieferketten und Produktionsbedingungen für Lebensmittel teilweise deutlich, nicht zuletzt auch aufgrund heterogener Verbraucherpräferenzen und großer Unterschiede beim verfügbaren Einkommen für Lebensmittel.  9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über versteckte Preiserhöhung bei Lebensmitteln und der damit verbundenen Verbrauchertäuschung? a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Vorkommen und Ausmaß der sogenannten Shrinkflation in den deutschen Supermärkten, also die Verringerung der Menge in einem Lebensmittelprodukt bei gleichbleibendem Preis (bitte betroffene Produkte auflisten)? Die Fragen 9 und 9a werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung ist das Phänomen der „Shrinkflation“ bekannt. So gibt es beispielsweise im Portal www.lebensmittelklarheit.de der Verbraucherzentralen, das vom BMLEH auf Beschluss des Deutschen Bundestages gefördert wird, Einträge dazu. Über die öffentlich verfügbaren Informationen hinaus liegen der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor. b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Vorkommen und Ausmaß sogenannter Skimpflation von Lebensmitteln in deutschen Supermärkten, also das Ersetzen von wertgebenden, nährstoffreichen Zutaten durch billigere Zutaten von oft minderer Qualität (bitte betroffene Produkte auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine konkreten Zahlen hinsichtlich des Vorkommens des Austauschs von Zutaten vor. Schließlich gibt es eine Vielzahl von Gründen, die Rezeptur eines Lebensmittels zu ändern, und nicht hinter jedem steht das Ziel einer versteckten Preiserhöhung. c) Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um Verbraucherinnen und Verbraucher über versteckte Preiserhöhungen durch „Shrinkflation“ und „Skimflation“ aufzuklären, wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant, und wenn nein, warum nicht? d) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt, mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen zu schaffen (koav_2025.pdf, aufgerufen 4. Mai 2026; bitte begründen und auch die zeitliche Planung angeben)? Die Fragen 9c und 9d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 3d der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke „Kriege und Krisen als Preistreiber im Lebensmittelsektor“ auf Bundestagdrucksache 21/6768 wird verwiesen. 10. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen beziehungsweise plant sie, in der 21. Legislaturperiode zu ergreifen, um a) die Verteuerung von Lebensmitteln, b) gewinngetriebene Preissteigerungen (www.ifo.de/publikationen/202 2/aufsatz-zeitschrift/gewinninflation-und-inflationsgewinner, aufgerufen am 4. Mai 2026) sowie c) zukünftige Preissprünge bei Lebensmitteln zu begrenzen (bitte begründen und die zeitliche Planung angeben)? Auf die Antworten zu den Fragen 2a bis 2d und 2h der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke „Kriege und Krisen als Preistreiber im Lebensmittelsektor“ auf Bundestagdrucksache 21/6768 wird verwiesen. 11. Wie setzen sich Lebensmittelpreise in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchen Anteilen zusammen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren seit 2020, Produktgruppen, Wertschöpfungsschritten und Akteuren angeben)? a) Wie erklärt die Bundesregierung steigende Verbraucherpreise im Lebensmitteleinzelhandel und zeitgleich sinkende Erzeugerpreise in der Landwirtschaft (www.vzbv.de/sites/default/files/2024-09/2024-0 8-29_Machbarkeitsstudie_Preisbeobachtungsstelle.pdf, aufgerufen am 4. Mai 2026)? Die Fragen 11 und 11a werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Preisentwicklungen in der Lieferkette lassen sich gemäß Analysen des Thünen-Instituts zu einem großen Teil mit den Veränderungen in den Vorleistungs- und Produktionskosten erklären. b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Gewinnmargen entlang der Wertschöpfungskette (jeweils für Landwirtschaft, Verarbeitung, Handel) vor? c) Wie haben sich die Gewinnmargen seit 2020 verändert (bitte nach Jahren, Produktgruppen und Art der Marge, das heißt Marge in der Erzeugung, Verarbeitung oder im Handel, aufschlüsseln)? Die Fragen 11b und 11c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung sowohl die Erkenntnisse aus dem zitierten Sondergutachten der Monopolkommission als auch aus dem Monitoring des Thünen-Institutes vor (www.thuenen.de/de/fachinstitute/marktanalyse/zahlen-f akten/preise-kosten-und-margen-in-landwirtschaftlichen-wertschoepfungske tten). Auf die jeweilige Publikation wird verwiesen. d) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Gewinn und die Gewinnmargen der vier größten Lebensmitteleinzelhandelskonzernen (Edeka, Rewe, Aldi, Schwarz Gruppe) seit 2006 entwickelt (bitte nach Konzern und Jahr aufschlüsseln)? Zu den Gewinnmargen der einzelnen Unternehmen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. e) Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung steigende Energiekosten bei der Preisentwicklung von Lebensmitteln (bitte nach energieintensiven Produktionsbereichen differenzieren, das heißt nach Erzeugung, Verarbeitung, Transport etc. aufschlüsseln)? f) Wie haben sich Produktionskosten und Erzeugerpreise seit 2020 entwickelt, und wie bewertet die Bundesregierung deren Verhältnis (bitte nach Jahr und Produktgruppen aufschlüsseln)? Die Fragen 11e und 11f werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine wissenschaftliche Studie des Thünen-Instituts (www.thuenen.de/de/fachin stitute/marktanalyse/zahlen-fakten/preise-kosten-und-margen-in-landwirtschaftl ichen-wertschoepfungsketten ) zeigt, dass die Energiekosten einen wesentlichen Anteil an den durchschnittlichen landwirtschaftlichen Betriebsmittelpreisen haben. Die landwirtschaftlichen Erzeugerpreise wiederum folgen meist recht eng den Entwicklungen der Betriebsmittelpreise. Die gesteigerten Kosten der Betriebsmittel werden in der Regel an die weiteren Stufen der Herstellungs- und Vermarktungskette weitergegeben. Zumeist machen sie allerdings einen vergleichsweise geringen Anteil am Produktpreis auf Konsumentenebene aus. Statistische Daten für eine Aufschlüsselung der Energiekosten nach Lebensmittelproduktgruppen beziehungsweise nach Anteilen in den Stufen der Lebensmittelkette liegen der Bundesregierung nicht vor. g) Wie kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Einkaufspreisen des Lebensmitteleinzelhandels, die die Produktionskosten der Landwirtinnen und Landwirte nicht decken (bitte nach Produkten und Zeitraum aufschlüsseln)? h) Wie kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Einkaufspreisen durch die Verarbeitung, die die Produktionskosten der Landwirtinnen und Landwirte nicht decken (bitte nach Produkten und Zeitraum aufschlüsseln)? Die Fragen 11g und 11h werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Einkommenssituation der landwirtschaftlichen Betriebe ist volatil und sektoral unterschiedlich. An dieser Stelle wird auf die Ergebnisse des Testbetriebsnetzwerks (www.thuenen.de/de/fachinstitute/betriebswirtschaft/testbetriebs netz) verwiesen. Temporär kann es zu Einkaufspreisen unterhalb der Produktionskosten, welche eine große Varianz aufweisen, kommen. In solchen Situationen kann es unter Umständen trotzdem betriebswirtschaftlich sinnvoll sein, Ware zu verkaufen, um Verluste zu minimieren. Zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben und dem Lebensmitteleinzelhandel steht dabei häufig eine komplexe Liefer- und Verarbeitungskette aus anderen Unternehmen, es gibt also in den meisten Fällen keine direkte Vertragsbeziehung. Aus Sicht der Bundesregierung ist es entscheidend, die Verhandlungsposition der Erzeuger in der Wertschöpfungskette zu verbessern. 12. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zum Schutz von Erzeugerinnen und Erzeugern vor existenzgefährdenden Erzeugerpreisen? a) Kennt und wie bewertet die Bundesregierung das Verbot des Einkaufs unterhalb der Produktionskosten in Spanien? Die Fragen 12 und 12a werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat Kenntnis vom Verbot des Einkaufs unterhalb der Produktionskosten in Spanien. Zur Bewertung des Verbotes verweist die Bundesregierung auf die Erkenntnisse aus der Studie des Thünen-Instituts „Staatliches Verbot des Einkaufs von Lebensmitteln und Agrarerzeugnissen unterhalb der Produktionskosten“ (https://literatur.thuenen.de/digbib_extern/dn066667.pdf), die keinen nachweisbaren Nutzen für ein solches Verbot feststellen konnte. b) Wie plant die Bundesregierung, der zunehmenden Verschuldung landwirtschaftlicher Betriebe entgegenzuwirken? Der Fremdkapitalanteil liegt in der deutschen Landwirtschaft bei rund 25 Prozent und ist damit aus Sicht der Bundesregierung im Vergleich zur allgemeinen Wirtschaft vergleichsweise klein. c) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dem sogenannten Höfesterben entgegenzuwirken? d) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Monopolkommission, dass der Agrarstrukturwandel, bei dem die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe sinkt und die verbleibenden Betriebe größer werden, nicht aufgehalten werden sollte (Sondergutachten 84: Wettbewerb in der Lebensmittellieferkette – Monopolkommission; www.monopolko mmission.de/de/gutachten/sondergutachten/sondergutachten-auf-eigen e-initiative/484-84-sondergutachten-wettbewerb-in-der-lebensmittellie ferkette.html, S. 154 f.)? e) Welche Agrarstruktur definiert die Bundesregierung als wünschenswert? Die Fragen 12c bis 12e werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe wird von einer Vielzahl wirtschaftlicher, technologischer, gesellschaftlicher und demografischer Faktoren sowie von einzelbetrieblichen Entscheidungen bestimmt, die je nach Betrieb unterschiedlich ausfallen und häufig zusammenwirken. Strukturveränderungen können auch mit Produktionsfortschritten, Innovationen und Anpassungen an veränderte Marktbedingungen verbunden sein. Die heutige Agrarstruktur in Deutschland ist das Ergebnis dieser vielfältigen Entwicklungen. Aus Sicht der Bundesregierung ist die aktuelle heterogene Agrarstruktur in Deutschland mit ihren unterschiedlichen Betriebsformen, Produktionsrichtungen und Betriebsgrößen für die verschiedenen Regionen prägend und erhaltenswert. Die Bundesregierung setzt sich für eine vielfältige Landwirtschaft ein, die den jeweiligen regionalen Gegebenheiten Rechnung trägt. Von besonderer Bedeutung für die Zukunft der Landwirtschaft ist aus Sicht der Bundesregierung ein erfolgreicher Generationenwechsel. Die Übernahme landwirtschaftlicher Betriebe durch die nächste Generation leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt einer vielfältigen Agrarstruktur und zur Stärkung der ländlichen Räume. Die Bundesregierung trägt insbesondere im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik den unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten und den vielfältigen Betriebsstrukturen in Deutschland Rechnung. Hierzu steht eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verfügung. Dazu zählen bundesweite Fördermaßnahmen oder die Förderung im Rahmen der ländlichen Entwicklung, die je nach Region andere Prioritäten haben kann. Zudem bestehen spezifische Förderinstrumente zur Unterstützung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten sowie von kleineren und mittleren Betrieben. f) Wurde die im Koalitionsvertrag angekündigte unabhängige und weisungsfreie Ombudsperson zur Bekämpfung unfairer Praktiken entlang der Agrar- und Lebensmittelwertschöpfungskette eingerichtet, nachdem die Bundesregierung in der Antwort auf die Schriftliche Frage 70 der Abgeordneten Doris Achelwilm auf Bundestagsdrucksache 21/4006 erklärte, die Einrichtung werde weiterhin geprüft? aa) Wenn nein, warum nicht? bb) Wenn ja, wie viele Fälle wurden bearbeitet? cc) Ist die genannte Prüfung abgeschlossen, wenn ja, was sind die Ergebnisse, und wenn nein, wann ist der Abschluss der Prüfung geplant? Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner 24. Sitzung am 13. November 2025, der Bereinigungssitzung zum Haushalt 2025, einen Maßgabebeschluss zu Kapitel 1040 Titel 671 01 – zur Schaffung einer unabhängigen und weisungsfreien Ombudsperson zur Wahrung des Wettbewerbs mit fairen Erzeugerpreisen im Lebensmittelmarkt – gefasst. Nach dem Maßgabebeschluss wird das BMLEH aufgefordert, bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) durch Umschichtungen im bestehenden Personalhaushalt eine unabhängige und weisungsfreie Ombudsperson zur Wahrung des Wettbewerbs mit fairen Erzeugerpreisen im Lebensmittelmarkt einzurichten. Die Umsetzung wird derzeit weiterhin geprüft. g) Geht die Bundesregierung davon aus, dass eine einzelne Person die Aufgabe als Ombudsperson verlässlich und gewissenhaft bewältigen kann oder sieht sie eine personelle Aufstockung der Stelle vor? Derzeit geht die Bundesregierung davon aus, dass die vom Haushaltsausschuss gesperrten Mittel für die Einrichtung der Ombudsperson bei der BLE ausreichend sind. h) Können sich Betroffene außerhalb Deutschlands an die Ombudsperson wenden, vor dem Hintergrund, dass das Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (AgrarOLgK) auch für sie gilt, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, wie plant die Bundesregierung, sicherzustellen, dass grenzüberschreitende Fälle unfairer Handelspraktiken hinreichend geahndet werden? Grundsätzlich können sich alle Personen, auf die das Agrarorganisationen-und- Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) Anwendung findet, auch an eine einzurichtende Ombudsperson wenden. Schon jetzt können sich diese Personen an die BLE wenden. Die Informationen dafür sind alle öffentlich auf der Internetseite der BLE zugänglich. Für die Rechtsdurchsetzung des AgrarOLkG bei grenzüberschreitenden Fällen findet die Verordnung (EU) 2026/697 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2026 über die Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungsbehörden, die für die Durchsetzung der Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette zuständig sind, Anwendung. i) Welche Auskunfts-, Einsichts- und Prüfungsrechte erhält beziehungsweise hätte die Ombudsperson gegenüber Unternehmen des Handels und der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft zur Aufklärung unfairer Praktiken entlang der Wertschöpfungskette? Die konkrete Ausgestaltung der Stelle der Ombudsperson wird noch geprüft. j) Plant die Bundesregierung, das AgrarOLgK um eine Generalklausel zu ergänzen, die – ähnlich wie im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – auch solche unlauteren Handelspraktiken erfassen würde, die bislang nicht ausdrücklich im Gesetz genannt sind, aber dessen Schutzzweck entsprechen (bitte begründen)? Die Bundesregierung plant derzeit nicht, das AgrarOLkG zu ändern. Sie erinnert daran, dass im Jahr 2024 ein Umgehungsverbot eingeführt wurde, dessen Wirkung sie evaluieren wird. Die Bundesregierung wird sich im Übrigen konstruktiv bei der Überarbeitung der Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette einbringen. Dieser Prozess startet voraussichtlich Ende des Jahres. k) Plant die Bundesregierung, die Begrenzung des Anwendungsbereichs des AgrarOLkG auf Unternehmen mit einem maximalen Jahresumsatz von 350 Mio. Euro zu streichen (bitte begründen)? Auf die Antwort zu Frage 12j wird verwiesen. 13. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung für mehr Transparenz in den Prozessen der Wertschöpfung und Preisbildung im Lebensmittelsektor? a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das „Fairness Büro“ in Österreich, und wie bewertet sie dessen Effektivität für den Lebensmittelsektor? Die Fragen 13 und 13a werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung kennt die Rechtsgrundlagen und Tätigkeitsberichte des österreichischen Fairness-Büros. Die BLE befindet sich zudem in einem unregelmäßigen Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen in Österreich. b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Datenbanksystem der spanischen Durchsetzungsbehörde AICA (Información y Control Alimentarios), die seit 2014 für die Kontrolle der Wertschöpfung in der Lebensmittelkette zuständig ist, und inwiefern bewertet sie den Nutzen eines ähnlichen Systems in Deutschland? Die Bundesregierung hat Kenntnis von dem Datenbanksystem in Spanien und verweist hinsichtlich des Nutzens auf die Studie des Thünen-Instituts „Staatliches Verbot des Einkaufs von Lebensmitteln und Agrarerzeugnissen unterhalb der Produktionskosten“ (https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/bookmark/6 a2a5f06-c9d0-4dc3-8b5e-5a2d1cdc476f?lang=de). c) Wie bewertet die Bundesregierung die Einrichtung einer objektiven Preis- und Kostenbeobachtungsstelle in Deutschland (www.vzbv.de/sit es/default/files/2024-09/2024-08-29_Machbarkeitsstudie_Preisbeobac htungsstelle.pdf, aufgerufen am 4. Mai 2026)? Die Bundesregierung plant nicht die Einrichtung einer objektiven Preis- und Kostenbeobachtungsstelle in Deutschland. 14. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Sondergutachten 84 der Monopolkommission zum Wettbewerb in der Lebensmittellieferkette? a) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel auf horizontaler Ebene funktioniert, wenn ja, warum, und wenn nein, wieso nicht? Die Fragen 14 und 14a werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Auch wenn der Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland maßgeblich von vier großen Unternehmen betrieben wird, ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel weiterhin stattfindet. Das Bundeskartellamt setzt seine strenge Fusionskontrolle angesichts der hohen Marktkonzentration hier – wie auch bei allen anderen Märkten – fort. b) Wie bewertet die Bundesregierung die gegenwärtige Übernahme des Unternehmens tegut durch Edeka und Rewe vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Monopolkommission? Das Bundeskartellamt prüft die angemeldeten Übernahmen der zum Verkauf stehenden tegut-Standorte intensiv. Die Übernahme eines Teils der Standorte an Tante Enso wurde schon freigegeben. Die Übernahmen der jeweiligen Standorte durch Rewe und Edeka werden noch geprüft. c) Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Instrumente zur Fusionskontrolle des Bundeskartellamts gestärkt werden sollten? Das Bundeskartellamt ist regelmäßig mit dem Lebensmitteleinzelhandel befasst, vgl. Antwort zu Frage 1f der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke „Kriege und Krisen als Preistreiber im Lebensmittelsektor“ auf Bundestagdrucksache 21/6768. Die Ausgestaltung der Fusionskontrolle bedarf mit Blick auf den Lebensmittelbereich keiner Anpassung. d) Wie bewertet die Bundesregierung die zunehmende vertikale Integration durch die vier großen Einzelhandelsunternehmen entlang der Wertschöpfungskette? Die vertikale Integration im Bereich der Herstellung und des Handels mit Lebensmitteln kann wettbewerblich relevant sein. Die konkreten wettbewerblichen Auswirkungen vertikaler Integration hängen unter anderem von der jeweiligen Marktstruktur und der Intensität der Integration ab. e) Plant die Bundesregierung, angesichts der von der Monopolkommission kritisierten Monopolisierung von 85 Prozent im Lebensmittelsektor durch die vier großen Handelsgruppen (Edeka, Rewe, Aldi, Schwarz Gruppe), Maßnahmen, um faire Wettbewerbsbedingungen herzustellen, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung ist bereits aktiv, um die Wettbewerbsbedingungen im Lebensmittelsektor zu verbessern. Die UTP-Richtlinie schafft EU-weit Mindeststandards gegen unfaire Handelspraktiken in der Lebensmittelkette. Das Agrar- OLkG setzt diese Regeln in Deutschland um. Die Regelungen haben zum Ziel, Machtungleichgewichte zugunsten fairerer Wettbewerbsbedingungen auszugleichen. f) Hält die Bundesregierung eine Sektoruntersuchung im Agrar- und Lebensmittelsektor durch das Bundeskartellamt für notwendig, und plant sie, diese zu veranlassen, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht? Das Bundeskartellamt kann neben seinen anderen Aufgaben (Fusionskontrolle, Missbrauchsaufsicht, Kartellverfolgung) Sektoruntersuchungen einleiten. Hierbei steht dem Amt ein Ermessensspielraum zu. Die Bundesregierung kann daher keine Sektoruntersuchungen veranlassen. Das Bundeskartellamt hat in einer Vielzahl von Verfahren eine umfassende Marktkenntnis im Agrar- und Lebensmittelsektor erlangt. Bereits im Jahr 2014 wurde eine Sektoruntersuchung zur Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) und zur Verhandlungssituation zwischen Händlern und Markenherstellern abgeschlossen. Nachfolgend hat sich das Bundeskartellamt insbesondere im Rahmen von Fusionskontrollverfahren intensiv mit dem LEH und der Herstellerebene befasst. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1f der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke „Kriege und Krisen als Preistreiber im Lebensmittelsektor“ auf Bundestagdrucksache 21/6768 verwiesen. g) Welche Abhilfemaßnahmen gegen die Feststellung einer fortwährenden Störung des Wettbewerbs im Lebensmitteleinzelhandel könnten sich aus einer Sektoruntersuchung ergeben, und wie bewertet die Bundesregierung diese Möglichkeiten? Das Bundeskartellamt kann nach Veröffentlichung eines Berichts zur Sektoruntersuchung ein Verfahren nach § 32f Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) einleiten. Wenn infolge dieses Verfahrens eine erhebliche und fortwährende Störung des Wettbewerbs auf mindestens einem bundesweiten Markt, mehreren einzelnen Märkten oder marktübergreifend festgestellt wird, kann das Bundeskartellamt Abhilfemaßnahmen verhaltensorientierter oder struktureller Art vorschreiben. Beispiele für mögliche Abhilfemaßnahmen werden in § 32f Absatz 3 Nummer 1 bis 6 GWB aufgeführt. Welche konkreten Abhilfemaßnahmen erlassen werden, entscheidet das Bundeskartellamt nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls. h) Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um der Marktkonzentration im Lebensmitteleinzelhandel entgegenzuwirken, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht? Für den rechtlichen Rahmen für mögliche Abhilfemaßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 14g verwiesen. Daher sind derzeit keine Maßnahmen geplant. i) Wie bewertet die Bundesregierung das Instrument der strukturellen Entflechtung zur Beseitigung oder Verhinderung marktbeherrschender Stellungen, das dem Bundeskartellamt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Zuge der jüngsten Reformen zur Verfügung steht? Die Bundesregierung begrüßt die zuletzt mit dem Kraftstoffmaßnahmenpaket eingeführte Anpassung des Sektoruntersuchungsinstruments. Seine Anwendung wird vereinfacht und beschleunigt, so dass das Bundeskartellamt Wettbewerb besser durchsetzen kann. 15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Eigentums-, Kontroll- und Beteiligungsstruktur der Schwarz Gruppe einschließlich verbundener Holding-, Stiftungs- und Auslandsgesellschaften sowie Gesellschaften in Niedrigsteuerjurisdiktionen oder anderweitigen Offshore- Finanzplätzen vor? a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über konzerninterne Gewinnverlagerungen oder steuerliche Gestaltungen im Zusammenhang mit Auslandsgesellschaften der Schwarz Gruppe vor? b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung von Umsatz, Gewinn und Gewinnmargen der Schwarz Gruppe in den letzten zehn Jahren? c) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Art, Umfang und Verteilung der Vermögenswerte der Schwarz Gruppe in den vergangenen zehn Jahren vor, insbesondere hinsichtlich Immobilienvermögen, Finanzanlagen, Unternehmensbeteiligungen sowie etwaiger Stiftungsvermögen oder vermögensverwaltender Stiftungsstrukturen? d) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Eigenkapitalquote der Schwarz Gruppe und ihrer wesentlichen Tochtergesellschaften in den vergangenen zehn Jahren vor, und wie bewertet sie diese? Zu den Fragen 15a bis 15d liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 16. Plant die Bundesregierung, die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel zu senken (bitte begründen und die zeitliche Planung angeben)? a) Nach welchen Kriterien erhalten Lebensmittel den ermäßigten Steuersatz (bitte nach Produktgruppen aufschlüsseln)? b) Plant die Bundesregierung, die Liste an Lebensmitteln, für welche der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gilt, im Sinne einer Förderung von gesunder Ernährung anzupassen (bitte begründen)? Die Fragen 16a und 16b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Welche Lebensmittel dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, ergibt sich aus der abschließenden Auflistung in Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Hierbei hat der Gesetzgeber auf die Vorschriften des Zolltarifs zurückgegriffen, in dem alle handelbaren Gegenstände aufgelistet sind. Hiernach unterliegen grundsätzlich alle Nahrungsmittel (mit sehr wenigen Ausnahmen) dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um „Grundnahrungsmittel“ beziehungsweise um „gesunde“ oder „ungesunde“ Lebensmittel handelt. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass „Grundnahrungsmittel“ nicht gesetzlich definiert sind. Im Übrigen wird auf die Antwort der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke „Kriege und Krisen als Preistreiber im Lebensmittelsektor“ auf Bundestagdrucksache 21/6768 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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