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Kriege und Krisen als Preistreiber im Lebensmittelsektor (Antwort zu Drs. 21/6196)

dip / drucksache 26.06.2026 · WP 21 · 21/6768 · Antwort · Original ↗

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Kriege und Krisen als Preistreiber im Lebensmittelsektor (Antwort zu Drs. 21/6196) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6768 21. Wahlperiode 26.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Latendorf, Marcel Bauer, Sascha Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/6196 – Kriege und Krisen als Preistreiber im Lebensmittelsektor V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit dem Beginn des Krieges der USA und Israels gegen den Iran am 28. Februar 2026 sind die Düngemittelpreise um über 70 Prozent gestiegen (www.ag rarheute.com/markt/duengemittel/duengerpreise-april-so-viel-zahlen-landwirt e-fuer-harnstoff-kas-ahl-dap-640210, aufgerufen am 23. April 2026). Bereits im Zuge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine im Jahr 2022 stieg der Preis für Düngemittel um knapp 30 Prozent und war letztlich eine Ursache für die hohen Preissteigerungen von Lebensmitteln (www.welthungerhilfe.de/ welternaehrung/rubriken/agrar-ernaehrungspolitik/ukrainekrieg-als-treiber-de r-globalen-duengemittelkrise, aufgerufen am 23. April 2026). Während die gestiegenen Stickstoffdüngerpreise erst später im Jahr durchschlagen werden, ist die Landwirtschaft bereits jetzt stark von den gestiegenen Preisen für Treibstoff betroffen. Vergangene sowie vorhergesagte Preissteigerungen bei Lebensmitteln sind allerdings nicht ausschließlich auf höhere Produktionskosten durch erhöhte Dünge- und Energiepreise zurückzuführen. Ein weiterer zentraler Preistreiber, insbesondere in internationalen Krisen, ist die immer weiter zunehmende Finanzialisierung der Weltagrarmärkte. Die ausgeweitete Spekulation mit Grundnahrungsmitteln verstärkt Preisschwankungen, da Finanzinvestoren auf steigende Preise wetten und so die Nachfrage auf den Terminmärkten künstlich beeinflussen. Erfahrungen aus den Jahren 2007/2008 sowie 2022 zeigen ein sprunghaftes Ansteigen des Volumens von Spekulationsgeschäften als Reaktion auf geopolitische Krisen (www.spiegel.de/wirtschaft/nahrungsmittel-wi e-spekulanten-von-der-krise-profitieren-a-566ff49f-81e6-4327-a235-b23fa461 6dc0, aufgerufen am 23. April 2026). Hinzu kommt, dass Klimawissenschaftlerinnen und Klimawissenschaftler vor einem ungewöhnlich starken El-Niño-Ereignis warnen, das sich bis Ende 2026 entwickeln könnte. Dies droht, weltweit Extremwetterlagen, Fluten und Temperaturrekorde auszulösen, die in Europa und außerhalb Europas die Ernteerträge im Herbst beeinträchtigen könnten. Schon jetzt sind über 260 Millionen Menschen akut von Hunger betroffen (https://openknowledge.fao.org/server/a pi/core/bitstreams/86067cbb-9396-4e7d-8d19-e60ad00d2f73/content, aufgerufen am 27. April 2026). „Die globale Ernährungssicherheit steht nach Einschätzung der Vereinten Nationen so stark unter Druck wie seit Jahren nicht Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 26. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. mehr. […] Máximo Torero, Chefökonom der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation FAO mit Hauptsitz in Rom, warnt vor einem massiven Angebotsschock auf dem globalen Nahrungsmittelmarkt“ (www.kreiszeitun g.de/politik/globale-ernaehrungssicherheit-auf-kritischem-niveau-da-iran-krie g-neue-schocks-ausloest-warnt-un-zr-94279177.html, aufgerufen am 27. April 2026).  1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verbraucherpreise für Lebensmittel sowie die internationalen Agrarrohstoffpreise seit dem 28. Februar 2026 entwickelt (bitte die Antworten zu den Fragen 1a bis 1c nach Verbraucher- und Rohstoffpreisen aufschlüsseln)? a) Wie verhält sich nach Kenntnis der Bundesregierung diese Entwicklung zur Preisentwicklung im gleichen Jahreszeitraum 2025 (bitte nach Produktgruppe und Produktherkunft aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet. Die Entwicklung der Verbraucherpreise für Lebensmittel ist öffentlich zugänglich beim Statistischen Bundesamt, zu finden unter folgendem Link: https://genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/61111/table/61111-0004. Zudem ist die Entwicklung der internationalen Agrarrohstoffpreise im öffentlich zugänglichen FAO Food Price Index der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen unter folgendem Link veröffentlicht: www.fao.org/worldfoodsituation/foodpricesindex/en. b) Die Preisanstiege welcher Produktgruppen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich zum gleichen Jahreszeitraum 2025 besonders auffällig? In den in der Antwort zu Frage 1a genannten Links werden die Entwicklungen der Verbrauchspreise für Lebensmittel sowie die Entwicklung der internationalen Agrarrohstoffpreise des öffentlich zugänglichen FAO Food Price Index, auch getrennt nach den jeweiligen Produktgruppen, dargestellt. Den dort dargestellten Zahlen ist zu entnehmen, dass sich derzeit keine Produktgruppe besonders auffällig zeigt. Lediglich die Weltmarktpreise für Milch und Zucker zeigen deutliche Rückgänge, die auf ein großes Angebot zurückzuführen sind. c) Welche Entwicklung der Preise erwartet die Bundesregierung für das laufende Jahr 2026 (bitte nach Produktgruppe und Produktherkunft aufschlüsseln)? Die globale geopolitische Situation ist derzeit von vielen Krisen und Unsicherheiten geprägt. Daher sind valide Voraussagen zur weiteren Preisentwicklung für bestimmte Produktgruppen nicht möglich. d) Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen zu erwartenden Lebensmittelpreissteigerungen seit dem 28. Februar 2026 und dem Angriff der USA und Israels auf den Iran (www.swr.de/swra ktuell/baden-wuerttemberg/heilbronn/steigen-lebensmittelpreise-profe ssor-dhbw-was-wird-teurer-100.html, aufgerufen am 23. April 2026)? Zum jetzigen Zeitpunkt haben sich die konfliktbedingten Energiepreissteigerungen noch nicht auf die Lebensmittelpreise in Deutschland niedergeschlagen. Sollten sich die steigenden Betriebsmittelpreise der Landwirtschaft in höheren Erzeugerpreisen niederschlagen, ist mit zeitlich verzögerten Preissteigerungen bei den Lebensmitteln zu rechnen. e) Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen Lebensmittelpreiserhöhungen in Krisenzeiten und der Marktmacht der vier größten Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen Edeka, Rewe, Schwarz/Lidl und Aldi, die etwa 85 Prozent des Markts kontrollieren (www.monopolkommission.de/images/PDF/SG/SG%20LLK%20202 5/Pressemitteilung_Sondergutachten%20Lebensmittellieferkette%202 025.pdf)? Die Bundesregierung sieht keinen spezifischen Zusammenhang zwischen Lebensmittelpreisen in Krisenzeiten und der Marktstruktur im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels. Die Monopolkommission trifft in ihrem Gutachten zum Zusammenhang zwischen Lebensmittelpreiserhöhungen in Folge globaler Krisen und der Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel keine Aussage. f) Welche Untersuchungen bzw. Maßnahmen hat das Bundeskartellamt in Bezug auf den Lebensmitteleinzelhandel in der aktuellen Legislaturperiode mit jeweils welchen Ergebnissen durchgeführt bzw. umgesetzt? Das Bundeskartellamt hat in der aktuellen Legislaturperiode in Bezug auf den Lebensmitteleinzelhandel u. a. eine Reihe von Fusionen geprüft. – Aktuell befindet sich das Amt insbesondere in zwei fusionskontrollrechtlichen Hauptprüfverfahren, welche den geplanten Erwerb von 202 tegut- Standorten und weiteren Assets der tegut-Gruppe durch die Edeka Zentrale sowie den geplanten Erwerb von 40 tegut-Standorten durch REWE Zentralfinanz zum Gegenstand haben. – Vergangenes Jahr wurde die Übernahme von VION-Schlachthöfen durch Tönnies untersagt; derweil werden die betroffenen VION-Standorte an andere Unternehmen veräußert, was das Bundeskartellamt gerade ebenfalls in Fusionskontrollverfahren untersucht. – Weitere geprüfte Fusionen in Bezug auf den Lebensmittelsektor im weiteren Sinne waren etwa: Kontrollerwerb der Darling Ingredients über die PB Leiner / Übernahme der Joghurtmarken „Elinas“ und „Lünebest“ von Hochwald Foods durch Theo Müller / Übernahme der Rücker GmbH und der Ostsee-Molkerei GmbH durch die Meggle Holding / Übernahme der Kontrolle über die The Family Butchers durch die Premium Food Group. Parallel dazu führt das Bundeskartellamt Missbrauchsverfahren im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels. – Diese richten sich gegen Coca-Cola angesichts des Verdachts von Leveraging-/Bundling-Praktiken; gegen Edeka unter den Gesichtspunkten eines möglichen Missbrauchs relativer Nachfragemacht/des Verstoßes gegen das Anzapfverbot.  2. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 28. Februar 2026 ergriffen, um eine Teuerung von Lebensmittelpreisen zu verhindern oder zu dämpfen? a) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung bisher aus der „Taskforce“ zu den Auswirkungen des Krieges gegen den Iran auf Lebensmittelpreise der Koalitionsparteien von CDU, CSU und SPD (www.zei t.de/wirtschaft/2026-03/taskforce-preise-lebensmittel-supermarkt-ira nkrieg-gxe, aufgerufen 17. April 2026)? b) Erwägt die Bundesregierung in Anbetracht der zu erwartenden Lebensmittelpreissteigerungen, die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel zu senken oder zu streichen, wenn ja, wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass die Steuersenkung an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird, und wenn nein, warum nicht? c) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um gewinngetriebener Preissteigerung bei Lebensmittelpreisen entgegenzuwirken (www.ifo.de/DocDL/20221207-Ragnitz-Gewinninflation-Dezember- 2022.pdf, aufgerufen am 23. April 2026)? d) Erwägt die Bundesregierung, eine Übergewinnsteuer für die vier marktbeherrschenden Unternehmensgruppen im Lebensmittelhandel einzuführen, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 2 bis 2d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die „Taskforce“ der Koalitionsfraktionen hat festgestellt, dass derzeit keine Preissteigerungen bei Lebensmitteln infolge der gestiegenen Energiepreise zu beobachten sind. Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung und beobachtet fortlaufend die Entwicklung der Verbraucherpreise für Lebensmittel, um möglichen Handlungsbedarf frühzeitig zu identifizieren. Grundsätzlich kommt aus Sicht der Bundesregierung dem Wettbewerb eine zentrale Rolle zu, da er dazu beiträgt, dass sich die Verbraucherpreise in einem angemessenen Maß entwickeln. Das Bundeskartellamt kann bei Vorliegen eines Anfangsverdachts Ermittlungen aufnehmen, ob Unternehmen missbräuchlich überhöhte Preise im Sinne des § 19 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verlangen und entsprechende Abhilfemaßnahmen erlassen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Antwort zu Frage 1f verwiesen. Steuerliche Änderungen der Mehrwertsteuer im Lebensmittelbereich sind derzeit nicht vorgesehen. e) Plant die Bundesregierung die Einrichtung einer objektiven Preis- und Kostenbeobachtungsstelle, wie sie es etwa in Frankreich oder Spanien gibt (www.vzbv.de/sites/default/files/2024-09/2024-08-29_Machbarke itsstudie_Preisbeobachtungsstelle.pdf, aufgerufen 25. Februar 2026), wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung plant keine objektive Preis- und Kostenbeobachtungsstelle nach den Vorbildern in Frankreich und Spanien. Eine Preisbeobachtungsstelle würde erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen benötigen. Es müsste eine breite Palette von Erzeugnissen erfasst und mit der eingeschränkten Verfügbarkeit insbesondere von Kostendaten umgegangen werden. Zudem muss unterschieden werden, ob auf die Beobachtung von Preisen von Verbraucherinnen und Verbrauchern oder von Preisen zwischen Unternehmen innerhalb der Lebensmittellieferkette abgestellt wird. Im Verhältnis von Unternehmen der Lebensmittellieferkette untereinander unterliegen die verhandelten Preise der Vertragsfreiheit und stellen Geschäftsgeheimnisse dar. Bezüglich der Preise, die Verbraucherinnen und Verbraucher zu zahlen haben, bestehen aus der Preisangabenrichtlinie (Richtlinie 98/6/EG) Transparenzpflichten. Zudem erfolgen auf allen Stufen der Lebensmittellieferkette Preisbildungsprozesse, so dass – selbst wenn es Richtwerte für Produkte der ersten Stufe gäbe – sich die Endverbraucherpreise dennoch unterscheiden würden. f) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Maßnahmen gegen steigende Lebensmittelpreise sich nicht negativ auf die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten im Einzelhandel auswirken, z. B. auf die aktuell laufenden Tarifverhandlungen? Aus der Tarifautonomie folgt eine staatliche Neutralitätspflicht gegenüber den Tarifvertragsparteien. Die Bundesregierung ist somit gehalten, sich bei Tarifverhandlungen neutral zu verhalten. g) Hat die Bundesregierung sich anlässlich des Angriffskriegs der USA und Israels gegen den Iran seit dem 28. Februar 2026 mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Landwirtschaft getroffen und beraten, und wenn ja, mit welchen Akteuren und welchen Erkenntnissen? Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre beziehungsweise Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteurinnen und Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Termine beziehungsweise deren Ergebnisse besteht nicht (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174), und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht geführt. Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die Bundesregierung hat sich im Zeitraum seit dem 28. Februar 2026 mit Vertreterinnen und Vertretern des Deutschen Bauernverbandes, dem Bund deutscher Baumschulen und der Landwirtschaftskammer Niedersachsen getroffen. Zudem hat das BMLEH am 23. April 2026 ein Fachgespräch zur aktuellen Situation auf dem Düngemittelmarkt mit Vertreterinnen und Vertretern von Landwirtschaft, Agrarhandel und Düngemittelindustrie geführt. h) Plant die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um rechtzeitig auf zukünftige Preissprünge bei Lebensmittelpreisen reagieren zu können, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat in Krisenzeiten die Möglichkeit, mit unterschiedlichen Maßnahmen auf Preisschocks zu reagieren. Um schädliche Marktverzerrungswirkungen zu vermeiden, müssen mögliche Maßnahmen der jeweiligen Situation und den Ursachen von Preissprüngen angepasst sein. Zudem muss immer abgewogen werden, welche Auswirkungen ein Eingriff in das Marktgeschehen und die unternehmerische Preissetzungsfreiheit mittel- bis langfristig hat. Daher sind pauschale Aussagen zu möglichen zukünftigen Maßnahmen nicht möglich.  3. Inwiefern plant die Bundesregierung, Menschen infolge von gestiegenen Lebensmittelpreisen seit dem 28. Februar 2026 gezielt zu entlasten? a) Wird die Bundesregierung den Regelsatz im Bürgergeld respektive der Grundsicherung entsprechend den Lebensmittelpreisentwicklungen anpassen, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung beobachtet die Auswirkungen wirtschaftlicher Entwicklungen auf die Lebenshaltungskosten fortlaufend. In diesem Zusammenhang veröffentlicht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales regelmäßig die Entwicklung der regelbedarfsrelevanten Preise (vgl. www.bmas.de/SharedDoc s/Downloads/DE/Sozialhilfe/entwicklung-des-regelbedarfsrelevanten-preisinde x.html). Danach lag die Veränderung des regelbedarfsrelevanten Preisindexes in den Monaten Februar bis April 2026 gegenüber dem jeweiligen Vorjahresmonat zwischen 0,9 und 1,1 Prozent. Unabhängig davon werden die Regelbedarfe in den Jahren zwischen zwei Neuermittlungen nach den gesetzlichen Vorgaben jährlich fortgeschrieben. Dabei werden die bundesdurchschnittliche Entwicklung der regelbedarfsrelevanten Preise sowie die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter je beschäftigten Arbeitnehmer nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen berücksichtigt. b) Wird die Bundesregierung den Mindestlohn entsprechend den Lebensmittelpreisentwicklungen anpassen, und wenn nein, warum nicht? Nach § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 9 Absatz 1 Satz 2 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) obliegt es der Mindestlohnkommission, alle zwei Jahre über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns zu entscheiden. Dabei prüft die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden (§ 9 Absatz 2 Satz 1 MiLoG). Bei der Festsetzung des Mindestlohns orientiert sich die Mindestlohnkommission nachlaufend an der Tarifentwicklung (§ 9 Absatz 2 Satz 2 MiLoG). In ihrer Geschäftsordnung aus Januar 2025 hat sich die Mindestlohnkommission zudem darauf verständigt, sich bei ihrer Entscheidung nach § 9 Absatz 2 MiLoG neben der nachlaufenden Tarifentwicklung auch am Referenzwert von 60 Prozent des Brutto-Medianlohns für Vollzeitbeschäftigte zu orientieren. Nach dem Koalitionsvertrag hält die Bundesregierung an einer starken und unabhängigen Mindestlohnkommission fest. Die Mindestlohnkommission hat 2025 eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 und 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 beschlossen. Diesen Beschluss hat die Bundesregierung durch Rechtsverordnung umgesetzt. Der nächste turnusgemäße Beschluss der Mindestlohnkommission steht im Jahr 2027 an. c) Inwiefern wird die Bundesregierung weitere Sozial- und Rentenauszahlungssätze entsprechend den Lebensmittelpreisentwicklungen anpassen, und wenn nein, warum nicht? Die Anpassung von Sozialleistungen und Renten erfolgt nach den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Die hierfür vorgesehenen Anpassungsmechanismen knüpfen regelmäßig nicht an die Entwicklung einzelner Verbraucherpreise oder Verbrauchsgütergruppen an. Eine Anpassung allein entsprechend der Entwicklung der Lebensmittelpreise ist daher nicht vorgesehen. Die jährliche Anpassung der Renten orientiert sich an der Lohnentwicklung. Die lohnorientierte Anpassung ist ein elementarer Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung. Änderungen an diesem bewährten Grundsatz sind nicht geplant. d) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen zu schaffen, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt (ko- av_2025.pdf, S. 40, aufgerufen 25. Februar 2026)? Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklungen bei diesem Thema fortlaufend und prüft, auch unter Einbeziehung der Rechtsprechung (u. a. BGH, Urteil vom 29. Mai 2024 – I ZR 43/23; LG Stuttgart, Urteil vom 23.5.2025 – 33 O 56/24 KfH) sowie der in anderen Rechtsordnungen gesammelten Erfahrungen, insbesondere in Frankreich und in Österreich, wie und ob der bestehende Regelungsrahmen im Einklang mit europäischen Vorgaben sinnvoll ergänzt werden kann bzw. ob entsprechende Anpassungen zur Umsetzung des Koalitionsvertrags erforderlich sind. Bereits die Prüfung des Sachverhaltes ist jedoch nicht einfach. Mehrere Regelungsbereiche (u. a. Wettbewerbsrecht, Verpackungsrecht, Lebensmittel- oder Preisangabenrecht) sind betroffen; Vorgaben auf europäischer Ebene mit unterschiedlichen Harmonisierungsgraden beschränken den Spielraum für nationale Regelungen. Auch wegen der Auswirkungen auf den Binnenmarkt und die europäischen Grundfreiheiten, insbesondere die Warenverkehrsfreiheit, ist abzuwägen, ob, wie beispielsweise vom Verbraucherzentrale Bundesverband in dem Positionspapier „Shrink- und Skimpflation: Versteckte Preiserhöhung sichtbar machen“ vom 18. Dezember 2025 gefordert, eine europäische Regelung vorzugswürdig wäre. Darüber hinaus bestätigt ein aktuelles Verfahren des Landgerichtes Bremen, dass in Deutschland bereits Regelungen existieren, die die Problematik versteckter Preiserhöhungen adressieren und bestimmte Formen von „Mogelpackungen“ verbieten. Nach den Vorgaben des § 5 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist eine Täuschung von Unternehmern gegenüber Verbrauchern über die in einer Verpackung enthaltene Füllmenge durch die Art und Weise der Gestaltung der Verpackung bereits nach geltendem Recht unzulässig. Dementsprechend hat das Landgericht Bremen in einem aktuellen Verfahren zu der Gestaltung der Verpackung einer Schokolade entschieden, dass eine Füllmengenreduzierung ohne einen zumindest vorübergehenden deutlichen Hinweis irreführend im Sinne des UWG ist (Pressemitteilung Nr. 35/2026 des Landgerichts Bremen vom 13. Mai 2026 zu dem Verfahren in der Rechtssache 12 O 118/25, nicht rechtskräftig). e) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verbreitung von Ernährungsarmut in Deutschland? Eine Erhebung der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätzt den Anteil der von Ernährungsunsicherheit in Deutschland Betroffenen für den Zeitraum der Jahre 2019 bis 2021 auf etwa 3,5 Prozent der Bevölkerung, das entspricht knapp 3 Millionen Menschen. Um belastbare Daten zur Prävalenz von Ernährungsarmut in Deutschland zu erheben und daraus politische Handlungsoptionen abzuleiten, fördert das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) seit Juni 2025 das Forschungsprojekt „Soziale Aspekte der Ernährung: Ursachen, Determinanten und Auswirkungen von Ernährungsarmut in Deutschland sowie politische Handlungsoptionen“ (SEED). f) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um einen Anstieg von Ernährungsarmut in Deutschland infolge der zu erwartenden Lebensmittelpreissteigerungen zu verhindern? Der Kampf gegen Ernährungsarmut erfordert einen gesellschaftsweiten und innerhalb der Bundesregierung einen ressortübergreifenden Ansatz. Daher arbeitet das BMLEH gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) im Rahmen der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Nachhaltige und gesundheitsförderliche Ernährung“ am Thema Ernährungsarmut. Als erstes Ergebnis aus dieser interministeriellen Arbeitsgruppe fördert das BMLEH das Forschungsprojekt SEED (auf die Antwort zu Frage 3e wird verwiesen). Darüber hinaus fördert das BMLEH weitere Projekte in diesem Bereich, beispielsweise das dreijährige Verbundvorhaben „Gesund und nachhaltig essen mit kleinem Budget – gemeinsam Ernährungsarmut begegnen“ und das Forschungsprojekt ELSinA (Ernährungs- und Lebenssituation von Seniorinnen und Senioren in Armut) am Max Rubner-Institut.  4. Welche Prognosen liegen der Bundesregierung zur Entwicklung der Düngemittelpreise und Düngemittelverfügbarkeiten für die Jahre 2026 und 2027 in Bezug auf Stickstoff und Phosphor vor? a) Wie haben sich die deutschen Importe von synthetischen Stickstoff- Düngemitteln in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023, 2024, 2025 und 2026 entwickelt (bitte nach Herkunftsländern und Preisen aufschlüsseln)? Die Fragen 4 und 4a werden gemeinsam beantwortet. Detaillierte statistische Angaben zur Entwicklung der deutschen Importe von synthetischen Stickstoff-Düngemitteln sind über die GENESIS-Datenbank des Statistischen Bundesamtes online unter https://genesis.destatis.de/datenbank/on line/url/2d38bde2 frei abrufbar. b) Welche Preisentwicklungen erwartet die Bundesregierung bei stickstoff- und phosphorhaltigen Düngemitteln im Laufe des Jahres 2026 und im Jahr 2027? Die Düngemittelpreise sind vom globalen Markt geprägt und werden durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst. Dazu gehören unter anderem die Nachfrage, die Verfügbarkeit und die Energiepreise. Da die Entwicklung dieser Faktoren großen Unsicherheiten unterliegen, sind Vorhersagen zur weiteren Entwicklung der Düngemittelpreise nicht möglich. c) Welchen Anteil haben jeweils Energie-, Rohstoff- und Transportkosten an den Stickstoff-Düngemittelpreisen? Die Gewinnung und Herstellung von mineralischen Düngemitteln ist energieintensiv und die Entwicklung der Stickstoff-Düngemittelpreise daher eng mit Entwicklung der Energiepreise korreliert. Zu den einzelnen Preisanteilen von Energie-, Rohstoff- und Transportkosten liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. d) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Versorgung mit Düngemitteln angesichts vielfältiger internationaler Krisen und Kriege resilienter und unabhängiger vom Weltmarkt zu machen? Die Bundesregierung begleitet die aktuellen EU-Vorhaben zur Sicherstellung der Düngemittelverfügbarkeit. Dazu zählen der zeitweilige Verzicht auf Zölle bei Düngerimporten aus Drittstaaten – ausgenommen Düngemittel aus Russland und Belarus – und der am 19. Mai 2026 von der EU-Kommission vorgelegte Aktionsplans Düngemittel. Ziel des Aktionsplans ist es, die Resilienz des Sektors zu stärken und dafür sowohl finanziell tragbare Düngemittelpreise als auch eine krisenfeste EU-Düngemittelproduktion zu erreichen. Der Aktionsplan enthält konkreteVorschläge und Handlungsoptionen, die die Bundesregierung derzeit im Einzelnen analysiert. e) Welche Maßnahmen unternimmt oder plant die Bundesregierung, um die landwirtschaftliche Produktion unabhängiger von synthetischen Düngemitteln aufzustellen, und wenn sie keine unternimmt oder plant, warum nicht? Der Einsatz von organischem Dünger leistet in bestimmten Regionen einen wichtigen Beitrag zur Düngemittelversorgung und damit auch zur Reduktion des Einsatzes von synthetischem Dünger. Die Ackerbaustrategie 2035 des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) zielt u. a. darauf ab, die Düngeeffizienz zu erhöhen und Nährstoffüberschüsse zu verringern, und gleichzeitig den Humusaufbau zur Förderung der Bodenfruchtbarkeit zu sichern. Zur Unterstützung der Verfügbarkeit und Verwendung von organischem Dünger sowie zur effizienten und emissionsarmen Ausbringung von Düngemitteln existieren einschlägige Förderprogramme und Maßnahmen: – Investitionsförderung Wirtschaftsdünger: Das (BMLEH gewährt Zuschüsse für Investitionen in die Aufbereitung, Sammlung, Annahme und Lagerung von organischen Wirtschaftsdüngern, um deren energetische Nutzung in Biogasanlagen zu steigern. – Bundesprogramm Nährstoffmanagement: Es werden Modell- und Demonstrationsvorhaben gefördert, die eine bessere regionale Verteilung von organischem Dünger und innovative Nährstoffaufbereitung (z. B. Gülle- Separation) und die Verbesserung der Nährstoffeffizienz durch Erfassung von Nährstoffkonzentrationen oder Ansäuerung während der Ausbringung von Güllen und Gärresten zum Ziel haben. (www.ble.de/DE/Projektfoerderung/ Foerderungen-Auftraege/Ackerbaustrategie/Handlungsfeld_Duengung/Nae hrstoffmanagement/Naehrstoffmanagement_node.html ) – Agrarumweltmaßnahmen (AUKM): Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ kann die besonders emissionsarme und gewässerschonende Ausbringung von Wirtschaftsdüngern mit Scheibenschlitzgeräten gefördert werden. Darüber hinaus werden im Rahmen zahlreicher durch das BMLEH geförderter Forschungsprojekte zur Digitalisierung in der Landwirtschaft, wie z. B. den digitalen Experimentierfeldern, u. a. verschiedenste Maßnahmen in allen Bereichen der Landwirtschaft erforscht, welche zum noch effizienteren Einsatz von organischen als auch anorganischen Düngemitteln beitragen können. f) Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über aktuelle Verfügbarkeitsprobleme bei Düngemitteln in anderen Weltregionen vor (bitte nach Regionen und Zeitraum aufschlüsseln)? Zur Situation in anderen Weltregionen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. g) Welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung in Bezug auf die Verfügbarkeit von Düngemitteln global im Laufe des Jahres 2026 und für die erste Jahreshälfte 2027 (bitte nach Regionen und Zeitraum aufschlüsseln)? Die weitere Entwicklung der globalen Düngemittelverfügbarkeit hängt stark vom Verlauf der Krise im Nahen Osten ab. Daher kann die Bundesregierung dazu derzeit keine Aussage treffen. h) Plant die Bundesregierung die Einführung einer risikobasierten Pestizidabgabe nach dänischem Vorbild, bei der die Steuersätze nach der Toxizität der Wirkstoffe gestaffelt sind und die Einnahmen vollständig an die Landwirtschaft zurückverteilt werden, um die ökologische Transformation heimischer Betriebe zu fördern und deren Abhängigkeit von volatilen Betriebsmittelmärkten zu verringern (https://makros kop.eu/152026/lander-hort-die-preissignale/, aufgerufen am 4. Mai 2026), und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung plant derzeit keine Einführung einer risikobasierten Abgabe auf Pflanzenschutzmittel nach dänischem Vorbild. Pflanzenschutzmittel und Biozide werden in Deutschland nur zugelassen, wenn sie eine aufwendige Prüfung durchlaufen haben.  5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Finanzspekulation im Agrarrohstoffbereich, und wie bewertet sie deren Einfluss auf die Volatilität von Lebensmittelpreisen? e) Welche Lehren oder Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus den in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Lebensmittelspekulationen der Jahre 2007/2008 sowie infolge des Angriffskriegs auf die Ukraine gezogen? Die Fragen 5 und 5e werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Warenterminmärkte für Agrarrohstoffe sind generell ein wichtiges Instrument zur Preisabsicherung. Damit die Warenterminmärkte für Agrarrohstoffe ihre Funktion erfüllen können, müssen sie liquide sein und es müssen Gegenparteien für das Eingehen von Terminkontrakten zur Verfügung stehen. Das dafür benötigte Kapital kommt auch von Finanzinvestoren, die als Gegenparteien für Absicherungsgeschäfte zur Verfügung stehen und damit auch einen Beitrag zum Funktionieren der Warenterminmärkte leisten. Ohne die Möglichkeiten zur Preisabsicherung an den Warenterminmärkten würden die Preisausschläge in Krisenfällen in größerem und schnellerem Maße bei den Verbrauchern ankommen. Der massive Preisanstieg auf den globalen Agrarmärkten 2007/2008 war die Folge verschiedener Faktoren auf den physischen Märkten. Unter dem Eindruck dieser Entwicklungen wurde mit Blick auf theoretisch denkbare Einflüsse von den Finanzmärkten die Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) überarbeitet und im Hinblick auf Regelungen zu Warenderivaten in den §§ 54 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) umgesetzt. Damit wurden ab 2018 in der EU Positionslimits und Meldepflichten an den Warenterminmärkten für Agrarrohstoffe eingeführt, um die Transparenz an den Warenterminmärkten zu erhöhen sowie Missbrauch und Manipulation zu verhindern. Die Warenterminmärkte für Getreide (Weizen, Mais und Raps) sind in Europa im internationalen Vergleich relativ klein. An der European Energie Exchange (EEX) in Leipzig werden lediglich in geringem Umfang Warenterminkontrakte für Kartoffeln und Milchprodukte gehandelt. Der Warenterminhandel für landwirtschaftliche Produkte erfolgt in Europa vorwiegend über die MATIF (Marché à Terme International de France) in Paris. Deren direkte Überwachung obliegt den französischen Behörden, allen voran der französischen Finanzaufsicht AMF (Autorité des marchés financiers). Vom Umfang wesentlich bedeutender für Getreide sind die Warenterminmärkte in den USA, in Großbritannien und in Asien. Die derzeitigen Positionslimits für Agrarprodukte in der EU sind im internationalen Vergleich bereits jetzt relativ niedrig, was in erster Linie an dem vergleichsweise kleinen Marktvolumen der MATIF und EEX im Vergleich zu den USA oder Börsenplätzen in Asien liegt sowie daran, dass die bestehenden Regelungen innerhalb der EU vergleichsweise strikt sind. So sind, anders als in anderen Jurisdiktionen, behördlich festgelegte Positionslimits auf alle Agrarkontrakte anwendbar, unabhängig von ihrem Handelsvolumen. Dazu kommt, dass die Aufsichtsbehörden im Verdachtsfall die Positionslimits zeitlich befristet weiter begrenzen können. Der sehr starke Preisanstieg auf den globalen Agrarmärkten der Jahre 2022/2023 infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine, war in erster Linie auf ein hohes Maß an Unsicherheit, steigende Energiepreise sowie eine Angebotsverknappung bei Agrarprodukten durch die zeitweise Sperrung des Schiffverkehrs über das Schwarze Meer zurückzuführen. Eine massive Zunahme der Aktivität von Finanzinvestoren war an den europäischen Warenterminmärkten nicht zu beobachten. Diese Einschätzung ist das Ergebnis verschiedener Austauschrunden mit den für die Warenterminmärkte für Agrarrohstoffe zuständigen Aufsichtsbehörden auf nationaler Ebene, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), sowie mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). a) Wie unterscheidet die Bundesregierung zwischen legitimen Absicherungsgeschäften (Hedging) und spekulativen Geschäften? In den der BaFin zu übermittelnden Positionsmeldungen nach § 57 WpHG sind Hedging-Geschäfte entsprechend auszuweisen. Um von der Anwendung von Positionslimits aufgrund des Hedging-Charakters der Positionen befreit zu werden, müssen die Antragsteller darüber hinaus nach § 56 Absatz 3 WpHG ein Antragsverfahren bei der BaFin durchlaufen. Absicherungsgeschäfte, die objektiv messbar die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken mindern, sind grundsätzlich nur nichtfinanziellen Personen bzw. finanziellen Unternehmen, die Teil einer nichtfinanziellen Gruppe sind, möglich. Rein finanzielle Unternehmen können sich dagegen nicht auf Hedging berufen. b) Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss von Indexfonds, Hedgefonds und anderen Formen des „Managed Money“ auf die Preisentwicklung bei Agrarrohstoffen? In den an der EEX gehandelten Agrarderivaten sind derzeit keine Investmentfonds aktiv. Zudem wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 5e verwiesen. c) Welche Studien und Kenntnisse liegen der Bundesregierung zur Auswirkung von geopolitischen Krisen auf das Verhalten spekulativer Marktteilnehmer auf Agrarmärkten vor? d) Welche Studien und Kenntnisse liegen der Bundesregierung zum Einfluss spekulativer Finanzinvestoren, insbesondere in geopolitischen Krisen, auf Agrarpreise vor? Die Fragen 5c und d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden aktuellen Studien vor. Die Bundesregierung und die Europäische Kommission beobachten die Agrarmärkte und -preise engmaschig. Die geopolitischen Krisen in den letzten Jahren, beispielsweiseder russische Angriffskrieg auf die Ukraine, der Krieg im Gazastreifen sowie der Krieg im Iran, hatten allerdings sehr unterschiedliche Auswirkungen auf die Agrarmärkte und -preise in Deutschland und der EU.  6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Markttransparenz im Agrarderivatehandel auf Grundlage von Daten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie weiterer verfügbarer Quellen vor? a) Welche Daten liegen der Bundesregierung zur Aufteilung der Marktteilnehmer im Agrarderivatehandel vor (Produzenten, Händler, Finanzinvestoren)? b) Wie hoch ist der Anteil rein finanzieller Akteure im Vergleich zu kommerziellen Akteuren am Handelsvolumen bei Agrarderivaten? Die Fragen 6 bis 6b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Positionsdaten großer Finanzinvestoren als Positionshalter-Kategorie sind in der EU öffentlich zugänglich. Die ESMA veröffentlicht nach Artikel 58 Absatz 2 der Richtlinie 2014/65/EU wöchentliche Berichte. Diese enthalten die aggregierten Positionen, die von unterschiedlichen Personenkategorien in den verschiedenen an einem Handelsplatz gehandelten Warenderivaten gehalten werden, die Zahl der Kauf- und Verkaufspositionen nach diesen Kategorien, diesbezügliche Änderungen seit dem letzten Bericht, den Prozentsatz der gesamten offenen Kontraktpositionen jeder Kategorie sowie die Anzahl der Positionsinhaber in jeder Kategorie gemäß Absatz 4. Weitere Informationen können unter https://registers.esma.europa.eu/publication/searchRegister?core=esma_re gisters_coder58 abgerufen werden. Darüber hinaus sind Berichte über Optionskontrakte noch einmal gesondert auszuweisen. Diese Berichte werden zusätzlich von den Handelsplätzen veröffentlicht. Die an der EEX gehandelten Agrarderivate sind allerdings derart illiquide, dass sie nach Artikel 83 Absatz 1 b) der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 nicht unter die Veröffentlichungspflicht fallen. c) In welchem Umfang sind Positionsdaten großer Marktteilnehmer öffentlich zugänglich? Eine individualisierte Zuordnung der Positionen im Rahmen der wöchentlichen Positionsreports ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Es sind nur die jeweiligen Kategorien, also Fonds, finanzielle Unternehmen, nicht-finanzielle Unternehmen etc. ersichtlich. d) Welche Positionslimits gelten derzeit für Agrarrohstoffe, und wie werden sie überwacht? Eine detaillierte Übersicht aller in der EU geltenden Limits für Agrarderivate kann bei der ESMA eingesehen werden (ESMA Positionslimit-Tabelle). Die Positionslimits für Agrarderivate an der deutschen EEX sind bei der BaFin unter www.bafin.de/DE/die-bafin/publikationen-daten/datenbanken-uebersichte n/liste-positionslimits/liste-positionslimits_node.html abrufbar. e) Wie oft wurden Positionslimits in den letzten fünf Jahren überschritten, und welche Sanktionen folgten? f) Hält die Bundesregierung die bestehenden Positionslimits für ausreichend, um Marktverzerrungen zu verhindern? g) Plant die Bundesregierung, im Rahmen der bestehenden Aufsichts- und Meldepflichten der BaFin auf eine Ausweitung der Erhebung und Veröffentlichung von Positionsdaten hinzuwirken? Die Fragen 6e bis 6g werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Da die Positionsdaten bereits jetzt öffentlich zugänglich sind und die Positionslimits in den letzten Jahren nicht überschritten worden, sieht die Bundesregierung keinen Bedarf für eine Ausweitung der Erhebung und Veröffentlichung von Positionsdaten. h) Welcher Anteil des Handels mit Agrarderivaten findet im außerbörslichen Handel (OTC) statt, und um welche Summen geht es? i) Welche Transparenzanforderungen gelten für OTC-Geschäfte? j) Wie wird sichergestellt, dass OTC-Transaktionen keine Umgehung von Positionslimits ermöglichen? Die Fragen 6h bis 6j werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Daten der ESMA findet in der EU bei Agrarderivaten kaum Over The Counter (OTC)-Handelsaktivität statt, rund 99 Prozent des Handels läuft an den Warenterminbörsen. Meldungen über sog. EEOTC Positionen (economically equivalent OTC- Kontrakte) in Agrarderivaten erhält die BaFin derzeit nicht. Dabei handelt es sich nach Artikel 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1302 um wirtschaftlich gleichwertige OTC-Kontrakte, die Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach § 57 Absatz 4 WpHG an die zuständige Behörde, die für die Überwachung der Positionslimits zuständig ist, zu melden haben, soweit es sich um ihre eigenen Positionen oder die ihrer Kunden handelt. Sowohl Positionslimits als auch die Transparenzanforderungen für Positionen in Warenderivaten finden Anwendung auf EEOTC-Kontrakte. Die derart gemeldeten Positionen werden von der zuständigen Behörde dann individuell auf Ebene des Positionshalters mit den Handelsplatzpositionen zusammengerechnet.  7. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung angebotsseitigen Mengenveränderungen gegenüber Preisveränderungen bei der Bewertung von Agrarmärkten bei? Informationen zum Angebot sind aufgrund der in der Regel sehr wetterabhängigen Produktion in der Landwirtschaft natürlich besonders wichtig. Preise entstehen an den Agrarmärkten im Idealfall durch das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage und geben den Marktteilnehmern zeitnah wichtige Informationen. a) Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu Aussagen von Börsen- und Finanzexpertinnen und Börsen- und Finanzexperten, dass die Preisentwicklung von Agrarrohstoffen an den Warenterminbörsen von Fundamentalereignissen abweicht und sich an den Finanzmärkten orientiert (https://doi.org/10.3390/ijfs12040121?urlappend=%3Futm_sou rce%3Dresearchgate.net%26utm_medium%3Darticle, https://media-a pi.suub.uni-bremen.de/api/core/bitstreams/457a3212-c261-496c-8d86- e9e1dc28e9d8/content, aufgerufen am 24. April 2026), und wenn ja, wie lautet diese? Die Einschätzungen aus den angeführten Studien teilt die Bundesregierung mit Blick auf die aktuellen Regelungen für die Warenterminmärkte für Agrarderivate in der EU nicht. Zudem wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 5e verwiesen. b) Schätzt die Bundesregierung die Preissteigerungen von Lebensmitteln im Zuge des Angriffs Russlands auf die Ukraine 2022 durch reale Knappheiten oder primär durch Preisbildungsmechanismen getrieben ein? Die im Jahr 2022 beobachteten Preissteigerungen waren durch verschiedene Auswirkungen des russischen Angriffes auf die Ukraine bedingt. Dazu gehörten unter anderem der Anstieg der Preise für Energie, die zeitweise Unterbrechung der internationalen Transportwege, insbesondere über das Schwarze Meer, verringerte Anbauflächen, wegen kriegerischer Auseinandersetzungen sowie gestiegene Düngemittelpreise. c) Werden die aktuellen und zu erwartenden Preissteigerungen für Agrarrohstoffe und folglich Lebensmittel durch den Krieg der USA und Israels gegen den Iran nach Einschätzung der Bundesregierung durch reale Knappheiten oder primär durch Preisbildungsmechanismen getrieben sein? Auf die Antwort zu den Fragen 1b und 1d wird verwiesen. d) In welchem Umfang werden welche Agrarrohstoffe seit Beginn des Irankriegs nach Kenntnis der Bundesregierung von Marktakteuren national und international zurückgehalten, und welche Auswirkungen hat dies auf die Lebensmittelpreise? Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, dass Agrarrohstoffe von bestimmten Marktakteuren bewusst zurückgehalten werden. Der Zeitraum seit dem Beginn des Krieges der USA und Israels gegen den Iran am 28. Februar 2026 ist für den Markt von Agrarrohstoffen noch relativ kurz, als dass schon Annahmen zu dem Marktverhalten einiger Marktakteure getroffen werden könnten. e) Welche Initiativen unterstützt die Bundesregierung auf internationaler Ebene – insbesondere im Rahmen der G20, der Food and Agriculture Organization (FAO) sowie des Agricultural Market Information System (AMIS) –, um eine verbindliche Meldepflicht für die physischen Lagerbestände großer privater Agrarhändler (wie z. B. der sogenannten ABCD-Konzerne) einzuführen, und wie bewertet sie das Risiko, dass die derzeitige Intransparenz dieser Bestände in geopolitischen Krisen zu Marktmanipulationen und künstlichen Preissteigerungen führt (https://makroskop.eu/152026/lander-hort-die-preissignale/, aufgerufen am 4. Mai 2026)? Basierend auf einer unter der deutschen G7-Präsidentschaft gestarteten Initiative und als Reaktion auf die Verschärfung der globalen Ernährungskrise im Zuge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine beschlossen die G20- Agrarministerinnen und Agrarminister, die zwischenstaatliche Plattform AMIS (Agricultural Market Information System) auf Märkte für Betriebs- und Düngemittel auszuweiten. Die entsprechende Marktbeobachtung im Bereich der Düngemittel konnte 2024 durch das AMIS-Sekretariat aufgenommen werden. Darüber hinaus begrüßt die Bundesregierung den am 19. Mai 2026 vorgestellten Düngemittel-Aktionsplan der Europäischen Kommission und die darin vorgeschlagene Beobachtungsstelle für den Düngemittelmarkt. Der Bundesregierung ist bewusst, dass solche externen Schocks, die zur Unterbrechung von Lieferketten führen, auch Auswirkungen auf die Märkte haben können. Es liegen der Bundesregierung keine Informationen darüber vor, dass das aktuelle Maß an Markttransparenz auf den Düngemittelmärkten zu Marktmanipulationen oder künstlichen Preissteigerungen geführt hätte.  8. Wie reagiert die Bundesregierung auf die aktuellen EU-Regelungen für Agrarderivate sowie deren nationale Umsetzung in Bezug auf deren Wirksamkeit zur Eindämmung von Spekulation und Marktmanipulation? a) Welche Positionen hat die Bundesregierung im europäischen Gesetzgebungsprozess von MiDIF (I und insbesondere II) inklusiv deren späteren Überarbeitung vertreten? Die Fragen 8 und 8a werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat sich im europäischen Gesetzgebungsprozess der MiFID und MiFID II für eine Erhöhung der Transparenz und die verbindliche Einrichtung von Positionslimits an den Warenterminmärkten für Agrarderivate eingesetzt. Im Rahmen der Überarbeitung der MiFID (Richtlinie EU 790/2024) hat sich die Bundesregierung für einen Bericht der Europäischen Kommission zur Bewertung der Märkte für Warenderivate, Emissionszertifikate und Derivate von Emissionszertifikaten ausgesprochen. b) Hat sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür eingesetzt, die im Rahmen von MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) II und MiFIR (Markets in Financial Instruments Regulation) beschlossenen Positionslimits für Agrar-Futures zu verschärfen, um die erhöhte Preisvolatilität durch übermäßige Spekulation zu begrenzen, und wenn nein, warum nicht? c) Hat sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür eingesetzt, den Hochfrequenzhandel mit Agrarderivaten im Rahmen von MiFID II stärker zu regulieren oder zu verbieten, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 8b und 8c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat sich nicht für eine weitere Verschärfung der Positionslimits oder der Vorgaben für den Hochfrequenzhandel eingesetzt. Die mit der MiFID II eingeführten Regelungen haben sich bewährt. Zudem wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 5e verwiesen. d) Misst die Bundesregierung den Positionslimits für den Handel mit Warenderivaten auf Agrarrohstoffe und Wasser gegenüber anderen Derivaten eine besondere Bedeutung zu, und wenn ja, welche, und warum? Die Positionslimits für Agrarderivate haben aus Sicht der Bundesregierung eine besondere Bedeutung. Sie legen im Zusammenspiel mit anderen Regelungen den Grundstein für einen transparenten und funktionierenden Warenterminmarkt, der damit wesentlich zur Preisabsicherung für Agrarrohstoffe und letztlich auch für Lebensmittel beiträgt. Für Wasser gibt es in Deutschland und der EU keine Warenterminderivate. e) Hält die Bundesregierung die Anwendung des in Artikel 57 Absatz 1, 3 und 10 MiFID II vorgesehenen nationalen Ermessensspielraums durch die BaFin bei der Festlegung von Positionslimits für kritische, liquide und illiquide Agrarderivate für ausreichend, um Marktstabilität und Missbrauchsvermeidung zu gewährleisten? f) Welche Positionslimits im Bereich Agrarrohstoffe hat die BaFin in den letzten fünf Jahren festgelegt oder angewendet, und wie wurden diese in den Stellungnahmen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) bewertet? g) Setzt die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung den ihr nach Artikel 57 MiFID II sowie der Delegierten Verordnung (RTS 21a) eingeräumten Spielraum zur Festlegung von Positionslimits für Agrarderivate um, und wenn ja, in welchem Maße? Die Fragen 8e bis 8g werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Aus Sicht der Bundesregierung ist der Ermessensspielraum der BaFin ausreichend. Insbesondere die bei der Festlegung von Positionslimits einschlägigen Artikel 16 ff. der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1302 erlauben es, die für die Beurteilung eines Marktes wesentlichen Faktoren, also insbesondere – lieferbare Menge – Open Interest – Volatilität – mögliche Angebotsbeschränkungen – Struktur, Organisation und Funktionsweise des Marktes sowie – Zusammensetzung und Rolle der verschiedenen Marktteilnehmer bei der Ausübung des Ermessens einfließen zu lassen. Auch der in Artikel 16 b) der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1302 vorgegebene Bezugsrahmen von 2,5 bis 35 Prozent der lieferbaren Menge bzw. des Open Interest für Nahrungsmittelkontrakte erscheint sinnvoll und angemessen. Auch die Bindung an fixe Positionslimits im Falle illiquider Derivate erscheint sinnvoll, da es eine einfache und schnelle Festlegung der Positionslimits erlaubt. Die BaFin hat in den letzten fünf Jahren Positionslimits für Verarbeitungskartoffeln, für Butter, Magermilchpulver, Molkenpulver und Flüssigmilch festgelegt, musste aber nicht verschärfend nach Artikel 57 MiFID II eingreifen. Alle an der EEX gehandelten Derivate im Bereich Agrarrohstoffe weisen derzeit eine derart geringe Liquidität auf, dass die BaFin nach § 54 Absatz 1 WpHG i. V. m. Artikel 17 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1302 Positionslimits in Höhe von 10.000 handelbaren Einheiten festzulegen hatte und ihr dabei kein Ermessen zukam. Die ESMA ist in derartigen Fällen, in denen die Höhe der Positionslimits von vornherein festgelegt ist, nicht zu konsultieren. Die ESMA hat daher keine Stellungnahmen verfasst. Zudem wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 5e sowie zu Frage 6d verwiesen. h) Warum hat sich die Bundesregierung bislang nicht für eine Finanztransaktionssteuer eingesetzt, die Derivate, insbesondere Agrarderivate, erfasst, wurde eine solche Maßnahme auf nationaler oder EU-Ebene geprüft, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung unterstützt seit 2012 eine Finanztransaktionssteuer auf der europäischen Ebene. Die Mitgliedstaaten konnten sich jedoch nicht auf eine konkrete Ausgestaltung verständigen. i) Inwiefern diskutiert oder prüft die Bundesregierung eine Mindesthaltefrist für Agrarderivate an deutschen Terminbörsen mit Agrar-Futures (z. B. für die European Energy Exchange (EEX))? j) Welche Mindesthaltefrist für Agrarderivate ist in den Augen der Bundesregierung angemessen, und warum? Die Fragen 8i und j werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung prüft derzeit keine Mindesthaltfrist für Agrarderivate an der EEX. Eine solche Regelung müsste im Rahmen der gemeinsamen europäischen Finanzmarktregulierung beschlossen werden. Die Berichte der Aufsichtsbehörden legen derzeit keinen Bedarf für eine solche Regelung an der EEX nahe. k) Welche Initiativen verfolgt Deutschland innerhalb der G20 zur Regulierung von Rohstoffspekulation? Im Rahmen der G20 spricht sich Deutschland allgemein für transparente Warenterminmärkte für Agrarderivate aus, um Missbrauch und Manipulation möglichst einzudämmen. Im Rahmen der G20 hat 2026 die USA den Vorsitz. Die USA haben aktuell allerdings keinen eigenen Agrarstrang vorgesehen (Agriculture Working Group). l) Prüft die Bundesregierung angesichts der Analysen der Welthandels- und Entwicklungskonferenz (UNCTAD) und der UN, ein vollständiges Verbot von Agrar-Indexfonds sowie von Finanzprodukten, die Agrarrohstoffe als rein spekulative Anlageklasse ohne physischen Hintergrund nutzen, um die künstliche Aufblähung der Lebensmittelpreise durch rein finanzielle Akteure zu unterbinden (https://unctad.org/fr/no de/372; https://unctad.org/publication/price-formation-financialized-co mmodity-markets-role-information; https://digitallibrary.un.org/recor d/713426?v=pdf, aufgerufen am 4. Mai 2026), und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung die Beibehaltung dieser Instrumente? Ein solches Verbot prüft die Bundesregierung aktuell nicht. Die angeführten Studien sind aus den Jahren 2011 und 2012. In der EU sind mit MiFID II entsprechende Regelungen für Finanzinvestoren eingeführt worden, die die Transparenz an den Warenterminmärkten für Agrarderivate entscheidend verbessert haben. Zudem wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 5e verwiesen.  9. Hat die Bundesregierung seit Ausbruch des aktuellen Krieges der USA und Israel gegen den Iran die BaFin konsultiert, um Kenntnisse über die Auswirkungen des Krieges auf die Preisentwicklung und Handelsvolumina von Agrarderivaten an deutschen und internationalen Börsen zu erhalten, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis? a) Hat die Bundesregierung die BaFin explizit angewiesen, die Auswirkungen des aktuellen Krieges der USA und Israels gegen den Iran auf Agrarderivate zu analysieren, und wenn ja, welche Erkenntnisse wurden gewonnen? Die Fragen 9 und 9a werden gemeinsam beantwortet. Die BaFin befindet sich seit Ausbruch des Krieges im Iran in einem festen wöchentlichen Austausch mit der Handelsüberwachungsstelle (HÜSt) der EEX. Dabei werden Erkenntnisse zu Handelsaktivitäten und Marktbewegungen ausgetauscht, um zeitnah dem Verdacht der Marktmanipulation nachzugehen und eventuellen Störungen geordneter Preisbildungs- und Abwicklungsmechanismen vorzubeugen. Das Hauptaugenmerk liegt in Anbetracht der Größe des Marktes an der EEX allerdings auf Energiederivaten. Im Falle von Auffälligkeiten an Agrarkontrakten würden diese aber natürlich auch thematisiert. Ein Austausch zu Agrarkontrakten findet außerdem auf ESMA-Ebene mit den Kolleginnen und Kollegen der AMF statt. b) Liegen der BaFin Kenntnisse darüber vor, ob die EU-Vorgaben zu Positionslimits beim Handel mit Agrarderivaten seit Beginn des Krieges der USA und Israel gegen den Iran am 28. Februar 2026 überschritten wurden? Die BaFin überwacht kontinuierlich und fortlaufend die Einhaltung der Positionslimits. Überschreitungen der von der BaFin zu überwachenden Positionslimits wurden seit dem 28. Februar 2026 nicht festgestellt. c) Hat die BaFin seit Ausbruch des Krieges am 28. Februar 2026 verstärkte Überwachungsmaßnahmen für Agrarderivate ergriffen, und wenn ja, welche konkreten Schritte wurden umgesetzt? Die Bundesregierung hat die BaFin im Bereich der Warenterminmärkte für Agrarderivate aufgrund des Kriegs im Iran nicht konsultiert und ihr auch keine aktuelle Anweisung zur Analyse der Warenterminmärkten für Agrarderivate in Bezug auf den Krieg im Iran erteilt. Die BaFin überwacht die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben an der EEX fortlaufend. 10. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung energieintensive Produktionsprozesse bei der Preisentwicklung von Lebensmitteln (bitte nach Erzeugung, Verarbeitung, Transport etc. aufschlüsseln)? a) In welchem Umfang ist infolge der Energiepreiskrise im Zuge des Iran-Kriegs mit Flächennutzungsänderungen zugunsten des Anbaus von Energiepflanzen bzw. der Produktion von Biokraftstoffen zu rechnen, und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung im Hinblick auf die Versorgung mit Lebensmitteln? Die Fragen 10 und 10a werden gemeinsam beantwortet. Mit nennenswerten kurzfristigen Flächennutzungsänderungen zugunsten zusätzlicher Energiepflanzen oder Biokraftstoffrohstoffe ist nicht zu rechnen. Die Anbauentscheidungen für das laufende Wirtschaftsjahr sind weitgehend getroffen; zudem begrenzen Fruchtfolgen, Standortbedingungen, Verarbeitungs- und Absatzkapazitäten sowie die rechtlichen Vorgaben der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) den kurzfristigen Ausbau. In Deutschland lag der Anbau nachwachsender Rohstoffe 2024 bei knapp 2,3 Mio. ha, davon rund 2,1 Mio. ha Energiepflanzen. Energiepflanzen für Biogas machten etwa 1,35 Mio. ha aus. Die Fläche bewegt sich seit Jahren im Korridor von etwa 2,3 bis 2,7 Mio. ha und zeigt keinen sprunghaften Ausbau. Für Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen bestehen zudem Anrechnungsgrenzen. Nach geltender 38. BImSchV liegt die Obergrenze seit 2022 bei 4,4 Prozent des Energieverbrauchs im Verkehr. Nach dem 2026 beschlossenen THG-Quoten-Gesetz soll die Deckelung konventioneller Biokraftstoffe schrittweise bis 2032 auf 5,8 Prozent steigen. Die Bundesregierung sieht in heimischen Biokraftstoffen und Bioenergie einen Beitrag zur Verringerung fossiler Abhängigkeiten. Zugleich bleibt die Ernährungssicherung vorrangig. Die Bundesregierung wird die Entwicklung der Agrarmärkte, Energiepreise und Flächennutzung weiter beobachten und achtet darauf, dass die energetische Nutzung von Biomasse nicht zulasten einer sicheren und bezahlbaren Lebensmittelversorgung geht. b) Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen den Preissteigerungen bei Agrardiesel und der Entwicklung der Lebensmittelpreise, und wie hoch schätzt sie den entsprechenden Kostenüberwälzungseffekt entlang der Wertschöpfungskette ein? Sollten sich die steigenden Betriebsmittelpreise der Landwirtschaft, auch für Agrardiesel, in höheren Erzeugerpreisen niederschlagen, ist mit zeitlich verzögerten Preissteigerungen bei den Lebensmitteln zu rechnen. c) Welche Unterschiede in der Entwicklung der Lebensmittelpreise stellt die Bundesregierung zwischen ökologisch und konventionell erzeugten Produkten fest? d) Betrachtet die Bundesregierung die Unabhängigkeit des Ökolandbaus von synthetischen Stickstoffdüngemitteln als einen Faktor, der die Preise von Bio-Lebensmitteln gegenüber konventionellen Produkten weniger anfällig gegenüber externen Schocks macht? Die Fragen 10c und 10d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht monatlich die Preisentwicklungen von Lebensmitteln als Preisindizes, abrufbar unter https://genesis.destatis.de/da tenbank/online/statistic/61111/table/61111-0004. Das Statistische Bundesamt differenziert in den Produktgruppen nicht nach ökologisch und konventionell erzeugten Lebensmitteln. Aufgrund der gesetzlichen Grundlagen des ökologischen Landbaus (EU-Öko- Verordnung 2018/848) dürfen in der landwirtschaftlichen Erzeugung keine synthetisch hergestellten Stickstoffdüngemittel eingesetzt werden. Die Nährstoffbedarfe im ökologischen Betrieb werden über entsprechende Fruchtfolgen mit N-fixierenden Leguminosen, durch überbetriebliche Nährstoffkooperationen ökologisch wirtschaftender Betriebe oder über die gesetzlich in der EU-Öko- Verordnung 2018/848 erlaubten Zukäufe von Düngemitteln gedeckt. Preissteigerungen bei mineralischen Stickstoffdüngemitteln (N-Düngemittel) aufgrund steigender Energiepreise bei dessen Herstellung oder aufgrund von Knappheiten bei den Importen durch Störungen der Lieferketten wie im Zuge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine oder auch des aktuellen Krieges im Iran betreffen ökologisch wirtschaftende Erzeuger daher nicht unmittelbar. Die Bildung der Preise über die Wertschöpfungskette bis in das Ladenregal ist jedoch von vielen Faktoren abhängig. Eine direkte Kausalität zwischen dem Verzicht auf mineralische Stickstoffdüngemittel und daraus resultierend geringerer Volatilität der Verbraucherpreise für Ökolebensmittel kann deshalb nicht hergeleitet werden. Letztere entscheiden darüber, ob und in welchem Umfang höhere Kosten bei der landwirtschaftlichen Erzeugung – unabhängig von der Wirtschaftsweise der Betriebe – in die nachgelagerten Stufen der Wertschöpfungskette überwälzt werden können. 11. Welcher Anteil der Preissteigerungen bei Lebensmitteln ist in den Jahren von 2020 bis heute nach Kenntnis der Bundesregierung zurückzuführen auf a) Energiekosten, b) Rohstoffkosten, c) Lohnkosten, d) Unternehmensgewinne? Die Preise von Lebensmitteln stiegen in den Jahren 2020 bis Anfang Juni 2026 stark an. Dabei spielten sowohl steigende Energiepreise, als auch Preisanstiege bei Rohstoffen, Löhnen sowie den Unternehmensgewinnen eine Rolle. Nach Einschätzung der Bundesregierung waren die stark gestiegenen Kosten für Energie (Öl, Gas, Strom) sowie für energieintensive Vorprodukte wie Düngemittel die wesentlichen Haupttreiber in der ersten Phase des Preisanstiegs (ab Ende 2021/Frühjahr 2022). Neben der Energie verteuerten sich die globalen Agrarrohstoffe (z. B. Getreide, pflanzliche Öle) krisenbedingt massiv. Hinzu kamen witterungsbedingte Einflüsse und Störungen in den Lieferketten, die sich direkt auf die Erzeugerpreise auswirkten. Höhere Lohnabschlüsse und die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns wirkten sich vor allem in den Folgejahren auf die Personal- und Produktionskosten der Ernährungsindustrie, der Landwirtschaft und des Handels aus und trugen zeitverzögert zu weiteren Preisanhebungen bei. Auf die Dokumentation der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages mit dem Titel „Ursachen und Treiber der Inflation“ (WD 5 – 3000 – 052/23; www.bund estag.de/resource/blob/958630/ca2be08db42bdef2511658a43d814fe4/WD-5-05 2-23-pdf.pdf) wird verwiesen. 12. Welche Zahlen liegen der Bundesregierung zu prognostizierten Ernteausfällen und Ertragseinbußen im Herbst 2026 und für das Frühjahr 2027 auf nationaler und globaler Ebene vor? a) Rechnet die Bundesregierung damit, dass es in Deutschland infolge des Krieges der USA und Israels gegen den Iran und dem prognostizierten globalen El-Niño-Phänomen in Deutschland in der zweiten Jahreshälfte 2026 oder im Frühjahr 2027 zu Versorgungsengpässen mit Lebensmitteln kommen wird, wenn ja, mit welcher Begründung, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 12 und 12a werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, die auf Versorgungsengpässe mit Lebensmitteln in Deutschland aufgrund des Krieges der USA und Israels gegen den Iran und dem prognostizierten globalen El Niño-Phänomen hindeuten. Die bisher vorliegenden Anbau- bzw. Ernteschätzungen weisen nach Rekordernten im letzten Jahr auf eine durchschnittliche Ernte hin. Die Lager sind insgesamt entsprechend gut gefüllt. Daher ist die Gefahr von Versorgungsengpässen insgesamt als sehr gering einzustufen. b) Rechnet die Bundesregierung damit, dass es in Ländern außerhalb Europas, insbesondere im Nahen Osten und Nordafrika infolge des Krieges der USA und Israels gegen den Iran und dem prognostizierten globalen El-Niño-Phänomen in der ersten oder zweiten Jahreshälfte 2026 oder im Frühjahr 2027 zu Versorgungsengpässen mit Lebensmitteln oder Hungerkrisen kommen wird, wenn ja, mit welcher Begründung, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung beobachtet die unmittelbaren Auswirkungen in der Region Nah- und Mittelost und weitere mögliche Auswirkungen auf die globale Ernährungssicherung mit Sorge. Zu den möglichen Auswirkungen gehört auch, dass Lebensmittelpreise weltweit steigen und Lieferketten für Lebensmittel betroffen sein könnten. c) Wenn ja, welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um globalen Versorgungsengpässen bei Nahrungsmitteln präventiv zu begegnen? Hinsichtlich der möglichen Auswirkungen auf die globale Ernährungssicherung steht die Bundesregierung mit den Vereinten Nationen und Nichtregierungsorganisationen in engem Austausch. Deutschland hat in diesem Jahr allein für humanitäre Hilfe bereits rund 800 Mio. Euro bereitgestellt. Die Bundesregierung prüft derzeit, mit welchen weiteren Maßnahmen sie die besonders betroffenen Länder darüber hinaus unterstützen kann. Maßnahmen zur Ernährungssicherung bilden in vielen Krisensituationen einen zentralen Bestandteil der Unterstützung der Bundesregierung. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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