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Schriftliche Frage 187 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gibt es derzeit auf Bundesebene Förderprogramme oder sonstige finanzielle Unterstützungsinstrumente zur Einführung oder zum Betrieb von Vide…

dip / schriftliche_frage 06.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

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Schriftliche Frage 187 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gibt es derzeit auf Bundesebene Förderprogramme oder sonstige finanzielle Unterstützungsinstrumente zur Einführung oder zum Betrieb von Vide… Frage 187 (Dr. Zoe Mayer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gibt es derzeit auf Bundesebene Förderprogramme oder sonstige finanzielle Unterstützungsinstrumente zur Einführung oder zum Betrieb von Videoüberwachungssystemen in Schlachthöfen (wenn ja, bitte einzeln auflisten), und liegen der Bundesregierung valide Erkenntnisse oder belastbare Schätzungen darüber vor, mit welchen Investitions- und laufenden Betriebskosten insbesondere kleinere Schlachtbetriebe (Einrichtungen, die nach Artikel 17 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung (ABl. L 303 vom 18. November 2009, S. 1; L 326 vom 11. November 2014, S. 6), keinen Tierschutzbeauftragten benennen müssen) bei der Installation und Nutzung entsprechender Videoüberwachungssysteme zu rechnen hätten? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 4. März 2026: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes der Bundesregierung der vergangenen 20. Wahlperiode (Bundestagdrucksache 20/12719) enthält eine Schätzung des mit einer Videoüberwachung in Schlachthöfen verbundenen wirtschaftsseitigen Erfüllungsaufwands. Demnach würde der Erfüllungsaufwand je Betrieb einmalig schätzungsweise 1.000 Euro Installationskosten und jährlich schätzungsweise 740 Euro betragen. Letzterer Betrag setzt sich zusammen aus 3.500 Euro Anschaffungskosten, abgeschrieben über eine Nutzungsdauer von sieben Jahren, und 240 Euro Pflege- und Wartungskosten je Betrieb. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist diese Schätzung, der eine Berechnung des Statistischen Bundesamtes zugrunde liegt, nach wie vor valide. Auf Bundesebene bestehen derzeit keine spezifischen Förderprogramme oder finanziellen Unterstützungsinstrumente zur Einführung oder zum Betrieb von Videoüberwachungssystemen in Schlachthöfen. Grundsätzlich könnten die Schlachtbetriebe zur Finanzierung zinsgünstige Förderkredite über ihre Hausbanken beantragen, die zum Beispiel über die Landwirtschaftliche Rentenbank refinanziert werden.

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