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Frage von Bernd Schattner (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048)

dip / rede 23.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Bernd Schattner (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048) Wie bewertet die Bundesregierung die Investitionssicherheit für landwirtschaftliche Betriebe, wenn der Lebensmitteleinzelhandel langfristige Tierwohlverträge nach bereits erfolgten Investitionen der Betriebe kündigt, und sieht sie hierin Handlungsbedarf zur Absicherung des Umbaus der Tierhaltung (www.wochenblatt-dlv.de/maerkte/edeka-kuendigt-tierwohl-vertraege-schweinemaester-schlagen-alarm-585456)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass Investitionen in den Umbau der Tierhaltung langfristige unternehmerische Entscheidungen darstellen und deshalb verlässliche Rahmenbedingungen und Vermarktungsperspektiven erforderlich sind. Verlässliche Vertragsbeziehungen sind die Basis für eine ökonomisch rentable Schweinefleischproduktion. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe durch eine zukunftsfähige Investitionsförderung sowie durch die Weiterentwicklung verlässlicher Rahmenbedingungen für eine wirtschaftlich tragfähige Tierhaltung in Deutschland zu stärken. Investitionen in besonders tiergerechte Stallumbauten, -erweiterungen oder -neubauten können im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) gefördert werden. Für die Umsetzung der Förderung sind die Länder zuständig. Der Bund beteiligt sich mit 60 Prozent an den förderfähigen Ausgaben. Die konkrete Ausgestaltung und Laufzeit von Liefer- und Vermarktungsverträgen zwischen Vertragspartnern ist allerdings grundsätzlich privatrechtlicher Natur. Die Bundesregierung hat keinen unmittelbaren Einfluss auf einzelne Vertragsverhältnisse bzw. -inhalte und kann daher keine Garantie dafür übernehmen, dass einzelne Verträge über den gesamten Zeitraum der Amortisation einer Investition fortgeführt werden.

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