Fragen zur angekündigten Weiterentwicklung und unabhängigen Überprüfung des Bundesprogramms "Demokratie leben!" (Antwort zu Drs. 21/4652)
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Fragen zur angekündigten Weiterentwicklung und unabhängigen Überprüfung des Bundesprogramms "Demokratie leben!" (Antwort zu Drs. 21/4652)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5106
21. Wahlperiode 27.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Przygodda, Martin Reichardt,
Sebastian Maack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4652 –
Fragen zur angekündigten Weiterentwicklung und unabhängigen Überprüfung
des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Sommer 2025 gab die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, Karin Prien, öffentlich bekannt, dass das von ihrem
Bundesministerium verantwortete Bundesprogramm „Demokratie leben!“
reformiert werden solle. In einem Interview mit der Tageszeitung „DIE WELT“
sprach die Bundesministerin u. a. von einem „Transparenzproblem“ (www.we
lt.de/politik/deutschland/plus68c42215f80ab305277317f2/demokratie-leben-r
eform-dass-die-mit-geld-der-steuerzahler-finanziert-werden-beenden-wir-jetz
t.html, zuletzt abgerufen am 25. Februar 2026) des Bundesprogramms und
kündigte Überprüfungen der Mittelempfänger an, in Einzelfällen unter
Einbeziehung von Sicherheitsbehörden.
Ende Januar 2026 führte Bundesministerin Karin Prien in einer Sitzung des
Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor
Abgeordneten des Deutschen Bundestages aus, welche Arbeitsschwerpunkte ihr Haus
im Jahr 2026 setzen wird.
Karin Prien sprach dabei auch von einer „Weiterentwicklung“ des mit Mitteln
ihres Ressorts geförderten Bundesprogramms „Demokratie leben!“ (www.bun
destag.de/mediathek/video?videoid=7647804, Minute 24 ff., zuletzt abgerufen
am 23. Februar 2026).
Zum besseren Verständnis dieser geplanten Weiterentwicklung bzw. weiteren
Ausgestaltung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und seiner
angekündigten Reform stellen sich den Fragestellern die folgenden Fragen.
1. In welchem genauen Verhältnis stehen die von Bundesministerin Karin
Prien angekündigte Weiterentwicklung bzw. Reform des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zur im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD vereinbarten „unabhängigen Überprüfung“ des
Bundesprogramms (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag
2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 106, zuletzt abgerufen am 25. Februar
2026)?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend vom 26. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wird die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte
unabhängige Überprüfung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
durch Personen bzw. Wissenschaftler erfolgen, die nicht Bedienstete des
Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
sind, und wenn nicht, warum nicht?
3. Wird die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte
unabhängige Überprüfung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
durch Einrichtungen bzw. Institutionen erfolgen, die nicht der Rechts-
und Fachaufsicht des Bundesministeriums für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend unterliegen, und wenn nicht, warum nicht?
4. Wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte unabhängige Überprüfung des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ durch Einrichtungen bzw.
Institutionen erfolgen, die nicht laufend mit Mitteln des Bundesministeriums
für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert werden und
wenn nein, warum nicht?
5. Wird die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte
unabhängige Überprüfung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
durch Einrichtungen bzw. Institutionen erfolgen, die nicht laufend mit
Bundesmitteln gefördert werden und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zusätzlich zu der bestehenden Evaluation erfolgt eine ergänzende Evaluation,
die die punktuelle Wirkung der Projekte besser in den Blick nimmt.
Im Übrigen ist der Prozess der Weiterentwicklung des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ noch nicht abgeschlossen. Aussagen zu möglichen beteiligten
Personen oder Institutionen sowie zu Prozessschritten können daher derzeit
nicht getroffen werden.
6. Wird die Bundesregierung im Sinne der von Bundesministerin Karin
Prien gegenüber Abgeordneten des Ausschusses für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend bezüglich des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ angekündigten künftigen „Transparenz“ (www.bundestag.de/
mediathek/video?videoid=7647804, Minute 25 f.) dem Deutschen
Bundestag auch Einsicht in die gemäß Anlage 2 (6.) zur
Verwaltungsvorschrift (VV) Nummer 5.1 zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO)
(www.bav.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Entwicklung_Systeme_
Diesel/AnBest_P.pdf?__blob=publicationFile&v=2, S. 3 f., zuletzt
abgerufen am 25. Februar 2026) von Empfängern von Fördermitteln
anzufertigenden Verwendungsnachweise, inklusive der Sachberichte, gewähren
und wenn nein, warum nicht?
Die von Bundesministerin Prien angesprochene Transparenz bezieht sich auf
eine künftig transparentere Darstellung der Mittelverwendung im Rahmen des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Hierzu ist vorgesehen, auch Zweit-
und Letztempfänger von Fördermitteln transparent darzustellen.
7. Wie viele der Empfänger von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ sind zum Stand 28. Februar 2026 bereits vom
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend selbst
geprüft worden, und bis wann werden diese Prüfungen nach derzeitigem
Planungsstand abgeschlossen sein?
8. In wie vielen Fällen hat das Bundesministerium für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend seit dem Amtsantritt der Regierung Friedrich
Merz aufgrund eigener Prüfung – d. h. ohne vorherige Einschaltung von
Sicherheitsbehörden – entschieden, bisherigen Empfängern von Mitteln
aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ künftig Fördermittel zu
streichen, und um welche Empfänger handelt es sich?
9. In wie vielen Fällen haben Sicherheitsbehörden bislang – wie von
Bundesministerin Karin Prien angekündigt (www.welt.de/politik/deutschlan
d/plus68c42215f80ab305277317f2/demokratie-leben-reform-dass-die-mi
t-geld-der-steuerzahler-finanziert-werden-beenden-wir-jetzt.html, zuletzt
abgerufen am 23. Februar 2026) – „anlassbezogen“ Mittelempfänger des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ überprüft, und in wie vielen
Fällen wurde daraufhin die künftige Einstellung der Förderung festgelegt
(bitte jeweils nach Erst-, Zweit- und Drittempfänger aufschlüsseln)?
Die Fragen 7 bis 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Grundsätzlich werden alle potenziellen Zuwendungsempfänger im Rahmen der
Antragsprüfung gemäß den Vorgaben der §§ 23, 44 der
Bundeshaushaltsordnung geprüft.
10. Sind die von Bundesministerin Karin Prien gegenüber der „WELT“
gemachten Aussagen (www.welt.de/politik/deutschland/plus68c42215f80a
b305277317f2/demokratie-leben-reform-dass-die-mit-geld-der-steuerzah
ler-finanziert-werden-beenden-wir-jetzt.html, zuletzt abgerufen am
25. Februar 2026) so zu verstehen, dass lediglich die Finanzierung
derjenigen bisherigen Mittelempfänger aus dem Bundesprogramm
„Demokratie leben!“, die durch Antisemitismus aufgefallen sind, künftig eingestellt
werden soll, und
a) wenn ja, warum ausschließlich nur diese,
b) wenn nein, welche weiteren politischen Kriterien sind
ausschlaggebend bzw. können aus Sicht der Bundesregierung ausschlaggebend
dafür sein, dass die Finanzierung bisheriger Mittelempfänger
eingestellt wird?
Förderentscheidungen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erfolgen auf
Grundlage der jeweils geltenden Förderrichtlinie und der
zuwendungsrechtlichen Vorschriften. Maßgeblich ist die Erreichung des Zuwendungszwecks. Die
Bewertung erfolgt jeweils einzelfallbezogen im Rahmen der
Förderentscheidung.
11. Hat die Bundesregierung gegen einzelne aus Mitteln des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ geförderte Organisationen, Projekte und
Veranstaltungen, die nach Ansicht der Bundesregierung dazu beitragen,
die Demokratie zu untergraben (www.welt.de/politik/deutschland/plus68
c42215f80ab305277317f2/demokratie-leben-reform-dass-die-mit-geld-d
er-steuerzahler-finanziert-werden-beenden-wir-jetzt.html, zuletzt
abgerufen am 23. Februar 2026), Rückforderungen geltend gemacht, und
a) wenn ja, gegen welche Organisationen, Projekte und Veranstaltungen
genau (bitte die jeweiligen Namen und die jeweilige
Rückforderungshöhe angeben),
b) wenn nein, warum nicht?
Förderentscheidungen erfolgen auf Grundlage der jeweils geltenden
Förderrichtlinie, der zuwendungsrechtlichen Vorschriften (vgl. Antwort zu Frage 10).
Rückforderungen bereits bewilligter Zuwendungen aufgrund der in der Frage
genannten Gründe sind in dieser Förderperiode nicht erfolgt.
12. Ist das von Bundesministerin Karin Prien in Auftrag gegebene
Rechtsgutachten, das klären sollte, ob die Rücknahme von Förderbescheiden für
einzelne Organisationen, Projekte und Veranstaltungen möglich ist
(www.welt.de/politik/deutschland/plus68c42215f80ab305277317f2/dem
okratie-leben-reform-dass-die-mit-geld-der-steuerzahler-finanziert-werde
n-beenden-wir-jetzt.html, zuletzt abgerufen am 23. Februar 2026), der
Bundesregierung bereits zugegangen, und
a) wenn ja, zu welchem diesbezüglichen Ergebnis ist das
Rechtsgutachten gelangt,
b) wenn nein, wann erwartet die Bundesregierung das fertiggestellte
Rechtsgutachten?
Das Ob und Wie möglicher Rückforderungen ist rechtlich geklärt.
13. Erfolgt die angekündigte Weiterentwicklung bzw. Reform des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ schwerpunktmäßig durch das im
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
angesiedelte Referat 102 (https://nius.de/politik/news/der-linke-beamten-deep
state-im-bundesfamilienministerium, zuletzt abgerufen am 25. Februar
2026), und
a) wenn ja, hat es in diesem Referat gegenüber der Amtszeit der
Regierung Olaf Scholz personelle Veränderungen gegeben,
b) wenn nein, welche Referate sind im Bundesministerium für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit der angekündigten
Weiterentwicklung bzw. Reform des Bundesprogramms „Demokratie
leben!“ schwerpunktmäßig betraut?
14. Welche Referate sind im Bundesministerium für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend darüber hinaus (vgl. Frage 13) mit der
angekündigten Weiterentwicklung bzw. Reform des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ betraut?
15. Wie viele Mitarbeiter des Bundesministeriums für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend sind zum Stand 28. Februar 2026 mit der
angekündigten Weiterentwicklung bzw. Reform des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ schwerpunktmäßig befasst?
Die Fragen 13 bis 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ist noch
nicht abgeschlossen. Zu laufenden internen Arbeits- und
Abstimmungsprozessen sowie zu damit zusammenhängenden personellen Veränderungen und/oder
organisatorischen Zuordnungen einzelner Beschäftigter werden grundsätzlich
keine Angaben gemacht.
16. Prüft die Bundesregierung gegenwärtig, die dritte Förderperiode des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ wieder auf eine vierjährige
Laufzeit zu beschränken (https://nius.de/politik/news/lisa-paus-linke-org
anisationen-demokratie-leben, zuletzt abgerufen am 25. Februar 2026),
und
a) wenn ja, bis wann wird diese Prüfung nach gegenwärtigem
Planungsstand abgeschlossen sein,
b) wenn nein, warum nicht?
Zuwendungsbescheide erfolgen jährlich. Eine Änderung der jährlichen
Bescheidung wird nicht erfolgen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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