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Fragen zur angekündigten Weiterentwicklung und unabhängigen Überprüfung des Bundesprogramms "Demokratie leben!" (Antwort zu Drs. 21/4652)

dip / drucksache 27.03.2026 · WP 21 · 21/5106 · Antwort · Original ↗

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Fragen zur angekündigten Weiterentwicklung und unabhängigen Überprüfung des Bundesprogramms "Demokratie leben!" (Antwort zu Drs. 21/4652) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5106 21. Wahlperiode 27.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Przygodda, Martin Reichardt, Sebastian Maack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4652 – Fragen zur angekündigten Weiterentwicklung und unabhängigen Überprüfung des Bundesprogramms ,,Demokratie leben!“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Sommer 2025 gab die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien, öffentlich bekannt, dass das von ihrem Bundesministerium verantwortete Bundesprogramm „Demokratie leben!“ reformiert werden solle. In einem Interview mit der Tageszeitung „DIE WELT“ sprach die Bundesministerin u. a. von einem „Transparenzproblem“ (www.we lt.de/politik/deutschland/plus68c42215f80ab305277317f2/demokratie-leben-r eform-dass-die-mit-geld-der-steuerzahler-finanziert-werden-beenden-wir-jetz t.html, zuletzt abgerufen am 25. Februar 2026) des Bundesprogramms und kündigte Überprüfungen der Mittelempfänger an, in Einzelfällen unter Einbeziehung von Sicherheitsbehörden. Ende Januar 2026 führte Bundesministerin Karin Prien in einer Sitzung des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor Abgeordneten des Deutschen Bundestages aus, welche Arbeitsschwerpunkte ihr Haus im Jahr 2026 setzen wird. Karin Prien sprach dabei auch von einer „Weiterentwicklung“ des mit Mitteln ihres Ressorts geförderten Bundesprogramms „Demokratie leben!“ (www.bun destag.de/mediathek/video?videoid=7647804, Minute 24 ff., zuletzt abgerufen am 23. Februar 2026). Zum besseren Verständnis dieser geplanten Weiterentwicklung bzw. weiteren Ausgestaltung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und seiner angekündigten Reform stellen sich den Fragestellern die folgenden Fragen.  1. In welchem genauen Verhältnis stehen die von Bundesministerin Karin Prien angekündigte Weiterentwicklung bzw. Reform des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zur im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten „unabhängigen Überprüfung“ des Bundesprogramms (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag 2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 106, zuletzt abgerufen am 25. Februar 2026)? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  2. Wird die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte unabhängige Überprüfung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ durch Personen bzw. Wissenschaftler erfolgen, die nicht Bedienstete des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind, und wenn nicht, warum nicht?  3. Wird die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte unabhängige Überprüfung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ durch Einrichtungen bzw. Institutionen erfolgen, die nicht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterliegen, und wenn nicht, warum nicht?  4. Wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte unabhängige Überprüfung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ durch Einrichtungen bzw. Institutionen erfolgen, die nicht laufend mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert werden und wenn nein, warum nicht?  5. Wird die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte unabhängige Überprüfung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ durch Einrichtungen bzw. Institutionen erfolgen, die nicht laufend mit Bundesmitteln gefördert werden und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zusätzlich zu der bestehenden Evaluation erfolgt eine ergänzende Evaluation, die die punktuelle Wirkung der Projekte besser in den Blick nimmt. Im Übrigen ist der Prozess der Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ noch nicht abgeschlossen. Aussagen zu möglichen beteiligten Personen oder Institutionen sowie zu Prozessschritten können daher derzeit nicht getroffen werden.  6. Wird die Bundesregierung im Sinne der von Bundesministerin Karin Prien gegenüber Abgeordneten des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend bezüglich des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ angekündigten künftigen „Transparenz“ (www.bundestag.de/ mediathek/video?videoid=7647804, Minute 25 f.) dem Deutschen Bundestag auch Einsicht in die gemäß Anlage 2 (6.) zur Verwaltungsvorschrift (VV) Nummer 5.1 zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) (www.bav.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Entwicklung_Systeme_ Diesel/AnBest_P.pdf?__blob=publicationFile&v=2, S. 3 f., zuletzt abgerufen am 25. Februar 2026) von Empfängern von Fördermitteln anzufertigenden Verwendungsnachweise, inklusive der Sachberichte, gewähren und wenn nein, warum nicht? Die von Bundesministerin Prien angesprochene Transparenz bezieht sich auf eine künftig transparentere Darstellung der Mittelverwendung im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Hierzu ist vorgesehen, auch Zweit- und Letztempfänger von Fördermitteln transparent darzustellen.  7. Wie viele der Empfänger von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sind zum Stand 28. Februar 2026 bereits vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend selbst geprüft worden, und bis wann werden diese Prüfungen nach derzeitigem Planungsstand abgeschlossen sein?  8. In wie vielen Fällen hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit dem Amtsantritt der Regierung Friedrich Merz aufgrund eigener Prüfung – d. h. ohne vorherige Einschaltung von Sicherheitsbehörden – entschieden, bisherigen Empfängern von Mitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ künftig Fördermittel zu streichen, und um welche Empfänger handelt es sich?  9. In wie vielen Fällen haben Sicherheitsbehörden bislang – wie von Bundesministerin Karin Prien angekündigt (www.welt.de/politik/deutschlan d/plus68c42215f80ab305277317f2/demokratie-leben-reform-dass-die-mi t-geld-der-steuerzahler-finanziert-werden-beenden-wir-jetzt.html, zuletzt abgerufen am 23. Februar 2026) – „anlassbezogen“ Mittelempfänger des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ überprüft, und in wie vielen Fällen wurde daraufhin die künftige Einstellung der Förderung festgelegt (bitte jeweils nach Erst-, Zweit- und Drittempfänger aufschlüsseln)? Die Fragen 7 bis 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Grundsätzlich werden alle potenziellen Zuwendungsempfänger im Rahmen der Antragsprüfung gemäß den Vorgaben der §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung geprüft. 10. Sind die von Bundesministerin Karin Prien gegenüber der „WELT“ gemachten Aussagen (www.welt.de/politik/deutschland/plus68c42215f80a b305277317f2/demokratie-leben-reform-dass-die-mit-geld-der-steuerzah ler-finanziert-werden-beenden-wir-jetzt.html, zuletzt abgerufen am 25. Februar 2026) so zu verstehen, dass lediglich die Finanzierung derjenigen bisherigen Mittelempfänger aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“, die durch Antisemitismus aufgefallen sind, künftig eingestellt werden soll, und a) wenn ja, warum ausschließlich nur diese, b) wenn nein, welche weiteren politischen Kriterien sind ausschlaggebend bzw. können aus Sicht der Bundesregierung ausschlaggebend dafür sein, dass die Finanzierung bisheriger Mittelempfänger eingestellt wird? Förderentscheidungen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erfolgen auf Grundlage der jeweils geltenden Förderrichtlinie und der zuwendungsrechtlichen Vorschriften. Maßgeblich ist die Erreichung des Zuwendungszwecks. Die Bewertung erfolgt jeweils einzelfallbezogen im Rahmen der Förderentscheidung. 11. Hat die Bundesregierung gegen einzelne aus Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ geförderte Organisationen, Projekte und Veranstaltungen, die nach Ansicht der Bundesregierung dazu beitragen, die Demokratie zu untergraben (www.welt.de/politik/deutschland/plus68 c42215f80ab305277317f2/demokratie-leben-reform-dass-die-mit-geld-d er-steuerzahler-finanziert-werden-beenden-wir-jetzt.html, zuletzt abgerufen am 23. Februar 2026), Rückforderungen geltend gemacht, und a) wenn ja, gegen welche Organisationen, Projekte und Veranstaltungen genau (bitte die jeweiligen Namen und die jeweilige Rückforderungshöhe angeben), b) wenn nein, warum nicht? Förderentscheidungen erfolgen auf Grundlage der jeweils geltenden Förderrichtlinie, der zuwendungsrechtlichen Vorschriften (vgl. Antwort zu Frage 10). Rückforderungen bereits bewilligter Zuwendungen aufgrund der in der Frage genannten Gründe sind in dieser Förderperiode nicht erfolgt. 12. Ist das von Bundesministerin Karin Prien in Auftrag gegebene Rechtsgutachten, das klären sollte, ob die Rücknahme von Förderbescheiden für einzelne Organisationen, Projekte und Veranstaltungen möglich ist (www.welt.de/politik/deutschland/plus68c42215f80ab305277317f2/dem okratie-leben-reform-dass-die-mit-geld-der-steuerzahler-finanziert-werde n-beenden-wir-jetzt.html, zuletzt abgerufen am 23. Februar 2026), der Bundesregierung bereits zugegangen, und a) wenn ja, zu welchem diesbezüglichen Ergebnis ist das Rechtsgutachten gelangt, b) wenn nein, wann erwartet die Bundesregierung das fertiggestellte Rechtsgutachten? Das Ob und Wie möglicher Rückforderungen ist rechtlich geklärt. 13. Erfolgt die angekündigte Weiterentwicklung bzw. Reform des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ schwerpunktmäßig durch das im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelte Referat 102 (https://nius.de/politik/news/der-linke-beamten-deep state-im-bundesfamilienministerium, zuletzt abgerufen am 25. Februar 2026), und a) wenn ja, hat es in diesem Referat gegenüber der Amtszeit der Regierung Olaf Scholz personelle Veränderungen gegeben, b) wenn nein, welche Referate sind im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit der angekündigten Weiterentwicklung bzw. Reform des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ schwerpunktmäßig betraut? 14. Welche Referate sind im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend darüber hinaus (vgl. Frage 13) mit der angekündigten Weiterentwicklung bzw. Reform des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ betraut? 15. Wie viele Mitarbeiter des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind zum Stand 28. Februar 2026 mit der angekündigten Weiterentwicklung bzw. Reform des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ schwerpunktmäßig befasst? Die Fragen 13 bis 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ist noch nicht abgeschlossen. Zu laufenden internen Arbeits- und Abstimmungsprozessen sowie zu damit zusammenhängenden personellen Veränderungen und/oder organisatorischen Zuordnungen einzelner Beschäftigter werden grundsätzlich keine Angaben gemacht. 16. Prüft die Bundesregierung gegenwärtig, die dritte Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ wieder auf eine vierjährige Laufzeit zu beschränken (https://nius.de/politik/news/lisa-paus-linke-org anisationen-demokratie-leben, zuletzt abgerufen am 25. Februar 2026), und a) wenn ja, bis wann wird diese Prüfung nach gegenwärtigem Planungsstand abgeschlossen sein, b) wenn nein, warum nicht? Zuwendungsbescheide erfolgen jährlich. Eine Änderung der jährlichen Bescheidung wird nicht erfolgen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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