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Schriftliche Frage 97 von Katalin Gennburg (DIE LINKE): Worin sieht die Bundesregierung die Aufgaben von Bürgerbeteiligung im Planungsprozess, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus diesen Au…

dip / schriftliche_frage 26.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

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Schriftliche Frage 97 von Katalin Gennburg (DIE LINKE): Worin sieht die Bundesregierung die Aufgaben von Bürgerbeteiligung im Planungsprozess, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus diesen Au… Frage 97 (Katalin Gennburg, Die Linke): Worin sieht die Bundesregierung die Aufgaben von Bürgerbeteiligung im Planungsprozess, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus diesen Aufgaben? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 26. Juni 2026: Die Aufgabe der Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren ist die Herstellung von Transparenz und die Möglichkeit zur Mitwirkung. Die Öffentlichkeitsbeteiligung fördert grundsätzlich die Akzeptanz der Planung und dient der Gemeinde zudem zur Vervollständigung des Abwägungsmaterials. Aus Sicht der Bundesregierung ist es daher richtig, dass die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit in allen Bauleitplanverfahren, einschließlich des vereinfachten oder beschleunigten Verfahrens nach § 13 beziehungsweise § 13a des Baugesetzbuches (BauGB), verpflichtend ist.

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