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Schriftliche Frage 63 von Katalin Gennburg (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung Kenntnis über die offenen oder unbesetzten Stellen in Bau- und Planungsämtern der Kommunen bundesweit, und wenn ja,…

dip / schriftliche_frage 17.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

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Schriftliche Frage 63 von Katalin Gennburg (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung Kenntnis über die offenen oder unbesetzten Stellen in Bau- und Planungsämtern der Kommunen bundesweit, und wenn ja,… Frage 63 (Katalin Gennburg, Die Linke): Hat die Bundesregierung Kenntnis über die offenen oder unbesetzten Stellen in Bau- und Planungsämtern der Kommunen bundesweit, und wenn ja, wie viele sind dies konkret, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung ggf. daraus, insbesondere in Hinblick darauf, wie den Kommunen konkret geholfen werden könnte, damit sie ihre Aufgaben z. B. der Erarbeitung von Bebauungsplänen und der Durchsetzung von Planungsrecht zur Sicherung öffentlicher Interessen gut bewältigen können? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Poschmann vom 16. April 2026: Die Bundesregierung erfasst keine bundesweiten Daten zu einzelnen unbesetzten Stellen in den Kommunalverwaltungen. Aufgrund der verfassungsrechtlich normierten kommunalen Selbstverwaltung (Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes) obliegt die Personalplanung und -hoheit allein den Städten und Gemeinden. Gleichwohl ist der Bundesregierung aus dem engen Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden bekannt, dass insbesondere technische Fachbereiche wie die Bau- und Planungsämter vor erheblichen Herausforderungen bei der Personalakquise stehen. Um die Kommunen handlungsfähig zu halten, setzt die Bundesregierung unter anderem auf strukturelle Entlastung durch effizientere Planungsund Genehmigungsverfahren. Mit dem Bau-Turbo, der mit Wirkung vom 20. Oktober 2025 durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung eingeführt wurde, können Wohnbauvorhaben auch ohne ein andernfalls erforderliches, aufwändiges Bebauungsplanverfahren zugelassen werden. Das spart Planungskapazitäten, die nun für komplexere Städtebauprojekte und dafür erforderliche Bebauungsplanverfahren zur Verfügung stehen. Mit der anstehenden Novellierung des Baugesetzbuchs (Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts), zu der am 1. April 2026 die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet wurde, sollen darüber hinaus Bauleitplanverfahren vereinfacht und gestrafft werden, unter anderem durch Straffung der Beteiligungsverfahren und eine Neuordnung der Umweltprüfung. Auch mit der Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren soll die Bearbeitungseffizienz gesteigert werden.

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