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Stadt gemeinsam gestalten und demokratische Beteiligung stärken - Kooperative Stadtentwicklung in das Baugesetzbuch aufnehmen

dip / drucksache 23.06.2026 · WP 21 · 21/6643 · Antrag · Original ↗

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Stadt gemeinsam gestalten und demokratische Beteiligung stärken - Kooperative Stadtentwicklung in das Baugesetzbuch aufnehmen Antrag der Abgeordneten Katalin Gennburg, Sahra Mirow, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Mareike Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay, David Schliesing, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke Stadt gemeinsam gestalten und demokratische Beteiligung stärken – Kooperative Stadtentwicklung in das Baugesetzbuch aufnehmen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Räumliche Entwicklung ist ein politischer und gesellschaftlicher Aushandlungsprozess. Bestehende Nutzungskonflikte – etwa zwischen Wohnraumschaffung, Klimaschutz und dem Erhalt von Freiräumen – brauchen verbindliche, transparente und demokratische Beteiligungsstrukturen, Ressourcen und Rechte. Forschungsergebnisse, unter anderem des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zeigen, dass frühzeitige Beteiligung nicht nur die Qualität von Planungen verbessert, sondern auch zu höherer Planungssicherheit und effizienteren Verfahren führt. Gleichzeitig zeigen Praxiserfahrungen, dass Beteiligung häufig folgenlos bleibt, Konflikte überdeckt, statt diese sichtbar zu machen, und insbesondere marginalisierte Gruppen unzureichend erreicht. Beteiligung darf jedoch kein symbolischer Akt sein, sondern muss als kontinuierlicher, konfliktoffener und verbindlicher Prozess ausgestaltet werden. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der 1. die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Bauleitplanung nach § 3 des Baugesetzbuches (BauGB) sichert und wirksam gestaltet, indem a) die Öffentlichkeit bereits vor dem Aufstellungsbeschluss über Ziele und Zwecke der Planung informiert und beteiligt wird, b) die Entwürfe, Einschätzungen und Stellungnahmen im öffentlichen Raum des Plangebiets physisch einsehbar sind; 2. vorsieht, dass auch bei Vorhaben nach den §§ 34, 35 und 246e BauGB, die nach Einschätzung der Gemeinde von besonderer stadtpolitischer Bedeutung sind, die Öffentlichkeit nach § 3 BauGB zu beteiligen ist und die Ergebnisse der Beteiligung in der Planung aufgegriffen und in die Gestaltung des Vorhabens einzubringen sind; Deutscher Bundestag Drucksache 21/6643 21. Wahlperiode 23.06.2026 3. die qualitative Beteiligung als stetigen, kooperativen und verbindlichen Prozess zwischen Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit gewährleistet, indem eine bindende Beteiligungsvorschrift demokratisch bestimmt und in § 9 BauGB integriert wird. Der Beteiligungsvorschrift nach a) sind flächendeckend Beteiligungsstellen in Form von public-common- partnerships einzurichten, die sich kooperativ aus Verwaltung und Zivilgesellschaft zusammensetzen; b) sind betroffene Nachbar*innen in einem angemessenen Umkreis des Vorhabens, und im besonderen Maße auch Kinder und Jugendliche, genau wie andere strukturell benachteiligte Gruppen, als Teil der Öffentlichkeit zu beteiligen. Alle relevanten Akteure in diesem Umkreis, wie Vertreter*innen von lokalen Vereinen, lokalen Communities, Stadtteilmütter oder Stadtteilkoordinationen sowie weitere Initiativen und Nachbarschaftsgruppen, sind für einen stetigen Prozess in die kooperative Arbeit zu integrieren; c) ist die Ansprache der zu Beteiligenden durch die Beteiligungsstellen barrierearm, stetig und vor Ort aufsuchend zu gestalten. III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die qualitative Beteiligung in der räumlichen Planung nach Abschnitt II Nummer 3 dieses Antrags durch ein Bundesprogramm finanziell abzusichern. Berlin, den 23. Juni 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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