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Schriftliche Frage 51 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Anhand welcher Kriterien und Beweggründe hat die Bundesregierung bei der anstehenden Reform des Nationalen Wasserstoffrates entschieden, die…

dip / schriftliche_frage 19.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 51 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Anhand welcher Kriterien und Beweggründe hat die Bundesregierung bei der anstehenden Reform des Nationalen Wasserstoffrates entschieden, die… Frage 51 (Lisa Badum, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Anhand welcher Kriterien und Beweggründe hat die Bundesregierung bei der anstehenden Reform des Nationalen Wasserstoffrates entschieden, die Vertretung von Umwelt- und Klimaschutzverbänden im Gremium anteilig zu reduzieren, und beabsichtigt die Bundesregierung im Zuge der Reform die Einführung eines verbindlichen „Code of Conduct“, um finanzielle Abhängigkeiten der Ratsmitglieder von im Rat vertretenen Konzernen künftig auszuschließen oder zumindest transparent zu machen (vgl. https://steady.page/en/milliar den-briefing/posts/c61d9818-4fa2-4305-a460-9e2 3ab335eb1)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 15. Juni 2026: Die Bundesregierung hat am 10. Juni 2026 eine Reform der Governance der Nationalen Wasserstoffstrategie beschlossen. Diese umfasst auch eine Neuaufstellung des Nationalen Wasserstoffrates (NWR). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) wurde dazu ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), dem Bundesministerium für Verkehr (BMV), dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) sowie dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), die Organisation und Arbeitsweise des NWR künftig durch Satzung zu regeln. Aus § 3 Absatz 1 der Satzung ergibt sich, dass der Rat in Zukunft aus 16 Mitgliedern bestehen soll, von denen drei in der Zivilgesellschaft tätig sein sollen. Der NWR wurde 2020 erstmalig berufen; damals gehörten dem Gremium 26 Mitglieder an, davon waren drei in der Zivilgesellschaft tätig. Eine Regelung zu den Anteilen der verschiedenen Stakeholdergruppen gab es seinerzeit weder in der Nationalen Wasserstoffstrategie noch in der Geschäftsordnung des NWR. Die neue Satzung schafft mehr Transparenz und Verlässlichkeit. Die Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Industrie, Wissenschaft und Zivilgesellschaft ist – aktuell und in Zukunft – Ausdruck des Anspruchs, die für den Wasserstoffhochlauf relevante Expertise in einem pluralen Gremium zusammenzuführen. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Mitglieder aufgrund ihrer Expertise zugleich Interessen vertreten. Die Empfehlungen des NWR haben für die Bundesregierung lediglich beratenden Charakter. Vor diesem Hintergrund gibt es keinen spezifischen Code of Conduct.

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