Bericht nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung über die Umsetzung der Wasserstoffstrategie des Bundes
Text
Bericht nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung über die Umsetzung der Wasserstoffstrategie des Bundes
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2425
21. Wahlperiode 28.10.2025
Unterrichtung
durch den Bundesrechnungshof
Bericht nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung über die Umsetzung der
Wasserstoffstrategie des Bundes
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesrechnungshofes vom 28. Oktober 2025 gemäß § 99 der
Bundeshaushaltsordnung.
Auf einen Blick
Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft mit
erheblichen Risiken behaftet
Die Bundesregierung will eine Wasserstoffwirtschaft etablieren, um das gesetzliche Ziel der
Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 zu erreichen. Trotz Förderung in Milliardenhöhe verfehlt sie die
Ziele ihrer Wasserstoffstrategie. Das gefährdet das Erreichen der Klimaneutralität, den
Industriestandort Deutschland sowie stabile Bundesfinanzen.
→ Worum geht es?
Wasserstoff soll eine Schlüsselrolle in der Energiewende spielen. Jedoch fehlt es an
Angebot, Nachfrage und Infrastruktur. Zudem ist Wasserstoff deutlich teurer als bisher
genutzte Energieträger. Die Bundesregierung fördert den Hochlauf der
Wasserstoffwirtschaft in einem planwirtschaftlichen Ansatz jährlich mit mehreren Milliarden Euro.
Dennoch ist sie weit davon entfernt, ihr Ziel zu erreichen, bis zum Jahr 2030 eine
Wasserstoffwirtschaft zu etablieren.
→ Was ist zu tun?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat erkannt, dass es sein
Vorgehen überprüfen und anders als bisher vorgehen muss. Zugleich hält es seine geplanten
Maßnahmen selbst nicht für ausreichend, damit Wasserstoff absehbar wettbewerbsfähig
wird. Die Bundesregierung muss einen „Realitätscheck“ durchführen, ihre Maßnahmen
zielgerichtet ausgestalten und einem regelmäßigen Monitoring unterziehen. Nur so kann
sie Belastungen und Risiken für die Wirtschaft und den Bundeshaushalt minimieren.
Zugleich braucht sie einen Plan B zum Erreichen der Klimaschutzziele, falls der Hochlauf der
Wasserstoffwirtschaft scheitert.
→ Was ist das Ziel?
Ziel ist eine Versorgung mit Wasserstoff, die entsprechend den gesetzlichen Vorgaben
möglichst sicher, preisgünstig, umweltverträglich und klimaneutral ist. Wasserstoff soll
künftig einen realistischen Beitrag zur Energiewende leisten. Er soll zu einem
klimaneutralen, wettbewerbsfähigen Deutschland beitragen, ohne die Stabilität der Bundesfinanzen
zu gefährden.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425 – 2 –
Inhaltsverzeichnis
0 Zusammenfassung.................................................................................................................. 6
1 Ausgangslage .......................................................................................................................... 10
1.1 Wasserstoff in der Energiewende ............................................................................................ 10
1.2 Strategien und rechtliche Vorgaben ........................................................................................ 12
1.3 Prüfungsanlass und -schwerpunkt .......................................................................................... 14
2 Sichere Versorgung mit Wasserstoff: Angebot, Nachfrage und
Infrastruktur ........................................................................................................................... 15
2.1 Angebot nicht wie geplant ........................................................................................................ 15
2.2 Nachfrage nicht wie erwartet ................................................................................................... 21
2.3 Kernnetz zu ambitioniert geplant ............................................................................................ 23
2.4 Stellungnahme des BMWE ........................................................................................................ 27
2.5 Abschließende Würdigung und Empfehlungen .................................................................... 29
3 Preisgünstige Versorgung ................................................................................................ 32
3.1 Wasserstoff auch künftig teuer: Dauerförderung absehbar ............................................... 33
3.2 Finanzierung des Kernnetzes: Erhebliche Risiken für den Bundeshaushalt ..................... 35
3.3 Stellungnahme des BMWE ........................................................................................................ 40
3.4 Abschließende Würdigung und Empfehlungen .................................................................... 41
4 Klimaneutralität und Umweltverträglichkeit .......................................................... 43
4.1 Klimawirkung von Wasserstoff ungewiss ............................................................................... 43
4.2 Negative Wirkungen auf weitere Schutzgüter möglich ....................................................... 44
4.3 Stellungnahme des BMWE ........................................................................................................ 45
4.4 Abschließende Würdigung und Empfehlungen .................................................................... 46
5 Fazit und Ausblick ................................................................................................................ 47
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425– 3 –
Abkürzungsverzeichnis
A
AMKG H2 Amortisationskonto GmbH
B
BMWE Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BNetzA Bundesnetzagentur
C
CCS Carbon Capture and Storage
CCU Carbon Capture and Usage
E
EnWG Energiewirtschaftsgesetz
EUA European Union Allowance
F
FID Finale Investitionsentscheidung
G
GHF Green Hydrogen Fund
GW Gigawatt
H
H2 Wasserstoff
Hint.co Hydrogen Intermediary Network Company GmbH
I
IEA Internationale Energieagentur
IPCEI Important Projects of Common European Interest
K
Kernnetz Wasserstoff-Kernnetz
Kernnetzbetreiber Wasserstoff-Kernnetzbetreiber
KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau
KoaV 2025 Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425 – 4 –
M
MWh Megawattstunde
N
NWS Nationale Wasserstoffstrategie
P
PIK Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung
R
RIFS Research Institute for Sustainability
T
TWh Terawattstunde
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425– 5 –
0 Zusammenfassung
Die Bundesregierung sieht für Wasserstoff eine Schlüsselrolle in der Energiewende vor, damit
Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral wird und als Industriestandort zukunftsfähig
bleibt. Trotz Förderungen in Milliardenhöhe verfehlt die Bundesregierung jedoch die Ziele
ihrer Wasserstoffstrategie. Das gefährdet nicht nur das Erreichen der Klimaneutralität und
den Industriestandort Deutschland, sondern auch die Stabilität der Bundesfinanzen.
Das BMWE hat grundsätzlich erkannt, dass der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft bisher
nicht gelingt. Zugleich hält es seine geplanten Maßnahmen zum Nachsteuern selbst nicht für
ausreichend, damit Wasserstoff absehbar wettbewerbsfähig wird. Der Erfolg der
Wasserstoffwirtschaft bleibt damit unsicher.
Klimaneutral hergestellter – „grüner“ – Wasserstoff soll fossile Energieträger dort ersetzen,
wo eine direkte Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien nicht möglich ist. Zudem
sollen wasserstofffähige Gaskraftwerke zur Sicherheit der Stromversorgung beitragen. Der
„Hochlauf“ der Wasserstoffwirtschaft muss von Grund auf erfolgen. Angebot, Nachfrage und
Infrastruktur müssen synchron aufgebaut werden. Der Bund fördert den Hochlauf der
Wasserstoffwirtschaft jährlich mit mehreren Milliarden Euro und sichert zusätzlich den Aufbau
der Infrastruktur finanziell ab.
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrechnungshof bewertet, inwieweit der angestrebte
Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft realistisch erscheint. Gemäß § 1 Energiewirtschaftsgesetz
(EnWG) muss die Versorgung mit Wasserstoff möglichst sicher, preisgünstig sowie
umweltverträglich und klimaneutral sein (Nummer 1).
Eine sichere Versorgung mit Wasserstoff erfordert ein ausreichendes Angebot. Dieses soll
durch inländische Erzeugung und mindestens zur Hälfte über Importe bereitgestellt werden.
Die Bundesregierung erreicht jedoch weder die inländischen Erzeugungsziele für grünen
Wasserstoff, noch kann sie den erwarteten Bedarf über Importe decken. Ihre bisherigen
Maßnahmen sind nicht hinreichend wirksam.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425 – 6 –
Ihr Ziel, über die Förderung der Nachfrage ein zusätzliches Angebot an Wasserstoff
anzuregen, wird die Bundesregierung absehbar nicht erreichen. Weder der Industrie- noch der
Energiesektor werden die Nachfrage bis zum Jahr 2030 wesentlich erhöhen. Ohne
verbindliche Vorgaben zur Umrüstung von Gaskraftwerken auf Wasserstoff fehlt ein wichtiger
Nachfrageimpuls für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft.
Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes (Kernnetz) erfolgt angesichts des absehbar geringen
Angebots und der absehbar geringen Nachfrage nicht mit diesen synchron: So sollen bereits
im Jahr 2030 zwei Drittel des geplanten Kernnetzes bereitstehen – bei absehbar geringer
Auslastung (Nummer 2).
Die Bundesregierung kann mit ihren bisherigen Maßnahmen keine preisgünstige
Versorgung mit Wasserstoff gewährleisten. Gegenwärtig ist grüner Wasserstoff aufgrund seines
hohen Preises kein wettbewerbsfähiger Energieträger. Somit fehlt privatwirtschaftlichen
Akteuren der Anreiz, in die Wasserstoffwirtschaft zu investieren. Damit der Hochlauf der
Wasserstoffwirtschaft dennoch gelingen kann, hat der Haushaltsgesetzgeber allein im Jahr 2024
insgesamt 4,3 Mrd. Euro und im Jahr 2025 mehr als 3 Mrd. Euro bereitgestellt –
insbesondere für Subventionen an Unternehmen. Die Bundesregierung ist zudem erhebliche
Vorbindungen von jährlich mehreren Milliarden Euro bis zum Ende des Jahrzehnts eingegangen.
Erwartungen, dass grüner Wasserstoff preislich wettbewerbsfähig wird, haben sich bislang
nicht erfüllt. Vielmehr bleibt Wasserstoff auch künftig teuer. Eine staatliche Dauerförderung
ist damit absehbar. So könnte der Mittelbedarf zum Ausgleich der Preisdifferenz zwischen
grünem Wasserstoff und Erdgas im Jahr 2030 allein für Importe 3 bis 25 Mrd. Euro
betragen.
Der Aufbau des Kernnetzes ist mit erheblichen Belastungen und Risiken für den
Bundeshaushalt verbunden. Da die Anzahl der Netznutzer anfangs noch gering sein wird, wird den
Netzbetreibern zunächst ein Teil ihrer Netzkosten über ein sogenanntes Amortisationskonto aus
einem staatlich abgesicherten Darlehen erstattet (Zwischenfinanzierung). Mit steigender
Anzahl der Netznutzer und den dadurch steigenden Erlösen soll das Darlehen getilgt werden.
Bei einem nicht synchronisierten Aufbau des Kernnetzes sind die Netzkosten und die Kosten
der Zwischenfinanzierung unnötig hoch.
Damit der Finanzierungsmechanismus für das Kernnetz gelingt, ist laut einem Gutachten für
das BMWE eine Förderung des Bundes von Angebot, Nachfrage und Speicherung von
Wasserstoff erforderlich. Scheitert der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft, kann der
Finanzierungsmechanismus den Bundeshaushalt zusätzlich mit einem zweistelligen Milliardenbetrag
belasten (Nummer 3).
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425– 7 –
Grüner Wasserstoff birgt das Potenzial, klimaneutral erzeugt und genutzt zu werden. Jedoch
ist die tatsächliche Klimawirkung von Erzeugung, Transport und Nutzung von Wasserstoff
mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Studien legen nahe, dass bei grünem Wasserstoff
insbesondere der Import mit erheblichen Vorkettenemissionen einhergehen kann. Da die
Bundesregierung mindestens die Hälfte des erwarteten Wasserstoffbedarfs durch Importe
decken will, stellt dies ein wesentliches Risiko für das Erreichen einer klimaneutralen
Energieversorgung dar.
Die Wasserstoffproduktion wirkt auch auf andere Bereiche der Umweltverträglichkeit. Um
negative Umweltwirkungen zu verringern, will die Bundesregierung bei Wasserstoffimporten
international ambitionierte Nachhaltigkeitsstandards etablieren. In der Praxis hat sie aber
bereits Zugeständnisse bei ihren Nachhaltigkeitsanforderungen machen müssen, damit
Produzenten überhaupt bereit waren, grünen Wasserstoff anzubieten. Der Bundesrechnungshof
sieht auch hier das Risiko, dass eine nachhaltige Versorgung mit grünem Wasserstoff nicht
gelingt (Nummer 4).
Das BMWE hat in seiner Stellungnahme der Analyse des Bundesrechnungshofes in weiten
Teilen zugestimmt. Den stark verzögerten Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft hat es mit
geopolitischen Veränderungen, zu optimistischen Planungsannahmen und regulatorischen
Unsicherheiten begründet. Weder grüner noch blauer Wasserstoff seien absehbar
wettbewerbsfähig. Zugleich könne der Bundeshaushalt langfristige Subventionen nicht tragen. Die
gesetzlichen Klimaziele ließen sich ohne den Einsatz von grünem und blauem Wasserstoff
jedoch nicht erreichen.
Das BMWE hat als Konsequenz angekündigt, den Marktrahmen sowie seinen
Instrumentenmix anzupassen. Gleichwohl könnten auch diese Maßnahmen die Preisdifferenz von grünem,
aber auch blauem Wasserstoff, zu fossilen Alternativen absehbar nicht ausgleichen.
Das BMWE hat den Handlungsbedarf grundsätzlich anerkannt. Jedoch bleibt bisher
weitgehend unklar, wie es Marktrahmen und Instrumente konkret anpassen will. Zudem hält es
seine Maßnahmen selbst nicht für ausreichend, um die Preisnachteile von Wasserstoff
gegenüber fossilen Alternativen absehbar auszugleichen. Damit bleibt unsicher, ob bzw. wann
die Phase des staatlich geförderten Hochlaufs der Wasserstoffwirtschaft erfolgreich
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425 – 8 –
abgeschlossen werden kann. Das birgt erhebliche Risiken hinsichtlich der Klimaneutralität,
der Zukunftsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland sowie der Stabilität der
Bundesfinanzen. Jährliche staatliche Förderungen von bis zu zweistelligen Milliardenbeträgen bis in
die 2030er-Jahre würden die bereits aus den Fugen geratenen Bundesfinanzen weiter unter
Druck setzen.
Um die gesetzlichen Ziele des § 1 EnWG erreichen zu können, muss die Bundesregierung ihre
Wasserstoffstrategie und deren bisherige Umsetzung einem „Realitätscheck“ unterziehen.
Bei dieser Erfolgskontrolle muss sie neu bewerten, ob und wann grüner Wasserstoff ohne
dauerhafte Subventionen
→ in ausreichenden Mengen (Nummer 2.5),
→ zu einem wettbewerbsfähigen Preis (Nummer 3.4) sowie
→ klimaneutral und nachhaltig (Nummer 4.4)
verfügbar sein kann.
Auf der Grundlage dieser Bewertung muss sie ihre Strategie überarbeiten. Bei ihren
Maßnahmen zur Förderung von Angebot und Nachfrage sowie dem Aufbau des Kernnetzes muss
sie – dem Gebot der Wirtschaftlichkeit folgend – unnötige Kosten und Risiken vermeiden.
Die Bundesregierung sollte prüfen, welchen Beitrag die Wasserstoffwirtschaft zur
Energiewende insgesamt leisten kann. Dazu gehört auch die Frage, ob bisher angedachte
Anwendungsbereiche für Wasserstoff aufgrund neuer Technologien anders dekarbonisiert werden
können. Angesichts der klima-, wirtschafts- und finanzpolitischen Bedeutung der
Wasserstoffwirtschaft muss sie das bereits in ihrer Wasserstoffstrategie angelegte Monitoring zum
Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft endlich umsetzen, um Fehlentwicklungen frühzeitig
erkennen und nachsteuern zu können. Sollte die Bundesregierung für die bestehenden
Herausforderungen keine Lösungen finden, benötigt sie rechtzeitig einen Plan B, um die
Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 ohne eine dauerhaft subventionierte Wasserstoffwirtschaft zu
erreichen.
Diesen Aufgaben muss sich die Bundesregierung jetzt stellen.
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1 Ausgangslage
1.1 Wasserstoff in der Energiewende
Wasserstoff soll eine Schlüsselrolle in der Energiewende spielen, um Klimaneutralität
bis zum Jahr 2045 (Deutschland) bzw. 2050 (Europäische Union) zu erreichen und dabei
die Zukunftsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland zu sichern. Die vollständige
Dekarbonisierung1 stellt die deutsche Industrie jedoch vor besondere
Herausforderungen, da ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit aufgrund struktureller Nachteile
erheblich unter Druck steht.2
Es gibt verschiedene Verfahren, um Wasserstoff (H2) zu erzeugen (vgl. Abbildung 1).
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1 Dekarbonisierung bezeichnet die Umstellung von Gesellschafts- und Wirtschaftssystemen mit dem Ziel einer Abkehr
von kohlenstoffhaltigen Energieträgern. BMWE: Glossar Energiewende, zuletzt abgerufen am 13. Oktober 2025.
2 Die strukturellen Nachteile umfassen etwa Energiepreise, Regulierung und Investitionsbedingungen. Siehe ifo
Institut: „Industrie verliert weiter an Wettbewerbsfähigkeit“, zuletzt abgerufen am 13. Oktober 2025.
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Abbildung 1
Farbenlehre: grauer, blauer und grüner Wasserstoff
Wasserstoff kann mittels verschiedener Verfahren hergestellt werden und wird entsprechend
mit unterschiedlichen Farben bezeichnet („Farbenlehre“).
Erläuterung: Wasserstoff lässt sich in verschiedene andere chemische Verbindungen – sogenannte Derivate –
umwandeln. Wasserstoffderivate lassen sich besser transportieren und speichern als gasförmiger Wasserstoff.3
Grafik: Bundesrechnungshof.
Klimaneutral hergestellter Wasserstoff soll fossile Energieträger dort ersetzen, wo die
direkte Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien nicht praktikabel ist. Dies
betrifft insbesondere die energieintensive Stahl- sowie Chemieindustrie. Zudem soll
Wasserstoff zur Sicherheit der Stromversorgung beitragen, indem wasserstofffähige
Gaskraftwerke bei wenig Wind und Sonne Strom erzeugen.4
Die Bundesregierung strebt einen „Hochlauf“ der Wasserstoffwirtschaft an.5 Dieser
muss von Grund auf erfolgen: Derzeit sind sowohl das Angebot an Wasserstoff als auch
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3 Die gängigsten Derivate von Wasserstoff sind Ammoniak, Methanol, LOHC (Liquid Organic Hydrogen Carriers) und
E-Fuels (strombasierte synthetische Kraftstoffe). Es wird zusätzliche Energie benötigt, um Wasserstoff in Derivate und
Derivate wieder in Wasserstoff umzuwandeln.
4 Bundesregierung 2023, Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie, S. 19. Ein darüberhinausgehender
Einsatz von Wasserstoff ist vor dem Hintergrund der Energieeffizienz und des Ressourcenschutzes nicht zweckmäßig.
Denn die direkte Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien kann verglichen mit elektrolytisch hergestelltem
Wasserstoff deutlich mehr fossile Energie ersetzen und die Treibhausgasemissionen stärker reduzieren.
Umweltbundesamt, „Wasserstoff – Schlüssel im künftigen Energiesystem“, zuletzt abgerufen am 15. Oktober 2025.
5 Der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft bezeichnet den Prozess des schnellen und breit angelegten Aufbaus einer
Wasserstoffwirtschaft mit dem Ziel, Wasserstoff als Energieträger in großem Umfang zu etablieren und einzusetzen.
Dies umfasst den Aufbau von Produktionskapazitäten, vor allem für grünen Wasserstoff, die notwendige Infrastruktur
für Transport und Speicherung sowie die Entwicklung und Anwendung von Wasserstofftechnologien in verschiedenen
Sektoren wie Industrie, Verkehr und Energieerzeugung.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425– 11 –
die entsprechende Nachfrage nicht vorhanden.6 Gleichzeitig fehlt die erforderliche
Infrastruktur, um Wasserstoff von den Produzenten zu den Anwendern zu transportieren.
Bei Erzeugung und Transport bestehen u. a. erhebliche technische Herausforderungen.
1.2 Strategien und rechtliche Vorgaben
Initiativen der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat Strategien entwickelt und Gesetzesvorhaben auf den Weg
gebracht, um den angestrebten Hochlauf einer Wasserstoffwirtschaft zu gestalten.
Insbesondere
→ hat sie im Juni 2020 die Nationale Wasserstoffstrategie (NWS 2020) beschlossen, im
Jahr 2023 fortgeschrieben (NWS 2023) und diese im Juli 2024 um eine Importstrategie
für Wasserstoff und Wasserstoffderivate (Importstrategie) ergänzt. Die NWS 2023
definiert Zielbilder für das Jahr 2030. Die Bundesregierung beschränkt ihre direkte
finanzielle Förderung der Wasserstofferzeugung auf die Herstellung von grünem
Wasserstoff.7 Blauer Wasserstoff kann technisch nicht vollständig klimaneutral erzeugt
werden.8
→ sah die NWS 2020 ab dem Jahr 2021 einen jährlichen Monitoringbericht zum Hochlauf
der Wasserstoffwirtschaft vor. Bis heute liegt kein Monitoringbericht vor.
→ hat die Bundesregierung im Oktober 2025 einen Gesetzentwurf beschlossen, um vor
allem Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen
(Wasserstoffbeschleunigungsgesetz).9 Vorhaben der Wasserstoffwirtschaft sollen im überragenden
öffentlichen Interesse liegen.
Die aktuelle Bundesregierung hält an dem Ziel eines schnellen Hochlaufs der
Wasserstoffwirtschaft fest. Während des Hochlaufs sei es zugleich erforderlich, „alle Farben“
zu nutzen.10
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6 Derzeit wird Wasserstoff in Deutschland nahezu ausschließlich in Form von grauem Wasserstoff in der chemischen
Industrie und in Raffinerien erzeugt und verbraucht.
7 NWS 2023, S. 4.
8 Aus Sicht des Umweltbundesamtes ist blauer Wasserstoff, auch als Import, kein tragfähiger und nachhaltiger
Energieträger für den Weg in eine klimaneutrale Energieversorgung: „Wasserstoff – Schlüssel im künftigen Energiesystem“,
zuletzt abgerufen am 15. Oktober 2025.
9 Der Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher
Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
befindet sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren. Einen früheren Entwurf der Bundesregierung vom 21. Juni 2024
hat der Deutsche Bundestag in der 20. Legislaturperiode nicht mehr beschlossen.
10 Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 9. April 2025, Verantwortung für Deutschland, 21.
Legislaturperiode (KoaV 2025), Randnummern 141 f. sowie 1094 ff., zuletzt abgerufen am 15. Oktober 2025.
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Zugleich möchte sie ergänzend zum Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft die
Abscheidung, Speicherung und Nutzung von Emissionen, die nur sehr schwer oder gar nicht
vermeidbar sind, als Dekarbonisierungsoption ermöglichen (Carbon Capture and
Storage (CCS) sowie Carbon Capture and Usage (CCU).11
Ziele und rechtliche Vorgaben der Europäischen Union
Der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft wird maßgeblich durch europäische Ziele und
Vorgaben beeinflusst:
→ So strebt die Europäische Union für das Jahr 2030 eine Elektrolyseleistung von 120
Gigawatt (GW) an.12 Der Europäische Rechnungshof hat festgestellt, dass die Europäische
Union ihre ehrgeizigen Ziele voraussichtlich nicht erreichen wird.13
→ Im Jahr 2023 hat die EU-Kommission eine Delegierte Verordnung erlassen.14 Danach
muss Strom für die Produktion von grünem Wasserstoff zusätzlich, gleichzeitig und in
räumlicher Nähe zur Wasserstoffherstellung erzeugt werden. Die Vorgaben werden
von den Wasserstoffproduzenten als Hemmnis für den Hochlauf der
Wasserstoffwirtschaft kritisiert. Im September 2024 forderte das BMWE15 gegenüber der EU-
Kommission, den Regulierungsrahmen anzupassen.
→ Im Juli 2025 hat die EU-Kommission eine Delegierte Verordnung zur Klassifizierung von
kohlenstoffarmen Kraftstoffen vorgelegt.16 Demnach wäre Wasserstoff dann
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11 BMWE, Pressemitteilung (6. August 2025): „Bundesregierung ebnet den Weg für CO₂-Speicherung und -Nutzung (CCS
und CCU)“, zuletzt abgerufen am 15. Oktober 2025.
12 Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Erzeugungsleistung und Erzeugungsmenge (Arbeit):
• Die Erzeugungsleistung gibt an, wieviel Wasserstoff maximal zu einem Zeitpunkt produziert werden kann. Sie wird in
der physikalischen Größe Watt angegeben. Große Erzeugungsleistungen werden typischerweise in GW angegeben
(1 GW entspricht 1 Milliarde Watt).
• Davon zu unterscheiden ist die tatsächlich über einen bestimmten Zeitraum realisierte Erzeugung, die in der Einheit
Wattstunden (Wh) angegeben wird. Große Erzeugungsmengen werden typischerweise in Terawattstunden (TWh)
angegeben (1 TWh entspricht 1 Billion Wh). Im Normalfall arbeiten Anlagen nicht immer unter Volllast, insbesondere,
wenn sie mit schwankend verfügbarem Strom aus Windkraft und Photovoltaik betrieben werden sollen. Läuft ein
Elektrolyseur mit einer technischen Leistung von 1 GW beispielsweise 2 000 Stunden lang mit halber Leistung von
0,5 GW, erzeugt er 1 TWh Wasserstoff.
13 Europäischer Rechnungshof, Sonderbericht 11/2024: Die Industriepolitik der Europäischen Union im Bereich
erneuerbarer Wasserstoff – Rechtsrahmen weitgehend angenommen – Zeit für einen Realitätscheck.
14 Delegierte Verordnung (EU) 2023/1184 der Kommission vom 10. Februar 2023 zur Ergänzung der Richtlinie (EU)
2018/2001 des EU-Parlaments und des EU-Rates durch die Festlegung einer Unionsmethode mit detaillierten
Vorschriften für die Erzeugung flüssiger oder gasförmiger erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs für den
Verkehr, Amtsblatt der Europäischen Union 2023, Nummer L 157/11. Die Kommission kann delegierte Rechtsakte
verabschieden, wenn ihr die entsprechende Befugnis durch einen Rechtsakt übertragen wurde. Sobald die Kommission
den Rechtsakt verabschiedet hat, haben EU-Parlament und EU-Rat zwei Monate Zeit, Einwände zu erheben.
Andernfalls tritt der delegierte Rechtsakt in Kraft.
15 Es wird grundsätzlich durchgängig die Bezeichnung BMWE verwendet (vormals Bundesministerium für Wirtschaft
und Klimaschutz).
16 C(2025) 4674 final zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2024/1788 des EU-Parlaments und des EU-Rates vom 13. Juni 2024
über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zuletzt
abgerufen am 18. September 2025. Die Frist, Einwände gegen den Delegierten Rechtsakt vorzubringen, wurde auf Initiative
des EU-Parlaments um zwei auf vier Monate verlängert. Während die Wasserstoffwirtschaft die Regelungen als zu
restriktiv bewertet, sehen Umweltverbände die Klimaschutzziele gefährdet.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425– 13 –
kohlenstoffarm (blau), wenn er inklusive Vorkettenemissionen17 mindestens 70 %
weniger CO2-Emissionen verursacht als Erdgas.
1.3 Prüfungsanlass und -schwerpunkt
Der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft geht mit erheblichen finanziellen Belastungen
und Risiken für den Bundeshaushalt einher. Für den Hochlauf hat der
Haushaltsgesetzgeber allein im Jahr 2024 insgesamt 4,3 Mrd. Euro bereitgestellt. Die Bundesregierung
ist zudem erhebliche Vorbindungen von mehreren Milliarden Euro jährlich bis zum
Ende des Jahrzehnts eingegangen (vgl. Nummer 3). Darüber hinaus bestehen
erhebliche Risiken aus der Finanzierung des Kernnetzes, die im Bundeshaushalt nicht
abgebildet sind (vgl. Nummer 3.2).
Angesichts der besonderen Bedeutung der Wasserstoffwirtschaft berichtet der
Bundesrechnungshof gemäß § 99 BHO, ob und inwieweit Wasserstoff die ihm zugedachte
Schlüsselrolle für eine klimaneutrale Energieversorgung einnehmen kann. Damit setzt
der Bundesrechnungshof seine Berichterstattung zur Energiewende fort.18
Die zentrale gesetzliche Vorgabe für das Handeln der Bundesregierung ist eine
möglichst sichere (vgl. Nummer 2), preisgünstige (vgl. Nummer 3) sowie umweltverträgliche
und klimaneutrale19 (vgl. Nummer 4) leitungsgebundene Versorgung mit Wasserstoff,
die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht (§ 1 EnWG). Dabei hat der
Bundesrechnungshof insbesondere
→ grünen Wasserstoff betrachtet,
→ bewertet, inwieweit die aktuellen Entwicklungen die angestrebte Wasserstoffwirtschaft
realistisch erscheinen lassen.
Für seinen Bericht hat der Bundesrechnungshof beim BMWE erhoben.
Der Bericht berücksichtigt im Wesentlichen die Entwicklungen bis zum 31. Juli 2025.
Darüber hinaus sind die Stellungnahmen des BMWE und der im Bericht genannten
Hydrogen Intermediary Network Company GmbH (Hint.co, vgl. Nummern 2 und 4.2)
von Ende August 2025 zum Entwurf des vorliegenden Berichts eingeflossen. Am
15. September 2025 veröffentlichte das BMWE den Monitoringbericht zum Stand der
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17 Vorkettenemissionen umfassen die Emissionen, die bei der Produktion, der Aufbereitung, dem Transport und der
Speicherung des Wasserstoffs entstehen.
18 Zuletzt äußerte er sich „Zur Umsetzung der Energiewende im Hinblick auf die Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit
und Umweltverträglichkeit der Stromversorgung“ (7. März 2024) sowie in seiner „Information über die Entwicklung
des Einzelplans 09 (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) für die Beratungen zum Bundeshaushalt 2025“
(16. Juli 2025).
19 In § 1 EnWG wird der Begriff „treibhausgasneutral“ verwendet.
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Energiewende.20 Auf dessen Grundlage entwickelte es zehn Schlüsselmaßnahmen für
sichere, saubere und bezahlbare Energie (10-Punkte-Plan).21 Die angekündigten
Maßnahmen mit Bezug zum Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft hat der
Bundesrechnungshof in seinen Bewertungen ebenfalls berücksichtigt.
2 Sichere Versorgung mit Wasserstoff:
Angebot, Nachfrage und Infrastruktur
Eine sichere Versorgung mit Wasserstoff erfordert ein ausreichendes Angebot durch
inländische Erzeugung und Importe (vgl. Nummer 2.1) zum Decken der Nachfrage (vgl.
Nummer 2.2) sowie die notwendige Infrastruktur (vgl. Nummer 2.3).
2.1 Angebot nicht wie geplant
Für das Jahr 2030 geht die NWS 2023 für Deutschland von einem mit Wasserstoff und
Wasserstoffderivaten zu deckenden Energiebedarf von 95 bis 130 Terawattstunden
(TWh) aus.22 Bis zum Jahr 2045 könnte sich dieser Bedarf vervielfachen.23 Die
Bundesregierung sieht vor, den künftigen Wasserstoffbedarf über inländische Erzeugung sowie
– zu 50 bis 70 % – über Importe zu decken.
2.1.1 Inländische Erzeugung
Die Bundesregierung hat sich in der NWS 2023 das Ziel gesetzt, dass zur inländischen
Erzeugung von grünem Wasserstoff bis zum Jahr 2030 Elektrolyseure mit einer
installierten Gesamtleistung von mindestens 10 GW entstehen sollen.24
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20 EWI & BET (2025): Energiewende. Effizient. Machen. – Monitoringbericht zum Start der 21. Legislaturperiode, im
Auftrag des BMWE, zuletzt abgerufen am 13. Oktober 2025. Bereits seit dem Jahr 2012 berichtet eine unabhängige
Expertenkommission zum Energiewende-Monitoring regelmäßig zum Stand der Energiewende – auch zum Hochlauf der
Wasserstoffwirtschaft.
21 BMWE, 10 Schlüsselmaßnahmen zum Monitoringbericht, zuletzt abgerufen am 13. Oktober 2025.
22 Zum Vergleich: Der Erdgasverbrauch in Deutschland lag im Jahr 2024 bei rund 840 TWh; der Stromverbrauch lag bei
rund 460 TWh, siehe Strom- und Gasmarktdaten der Informationsplattform SMARD der Bundesnetzagentur.
23 Bis zum Jahr 2045 auf etwa 360 bis 500 TWh für Wasserstoff sowie 200 TWh für Wasserstoffderivate, siehe
Bundesregierung: Importstrategie, S. 2.
24 Ein Elektrolyseur ist eine Anlage, in welcher der Prozess der Elektrolyse abläuft, um Wasser mithilfe von Strom in
Wasserstoff und Sauerstoff aufzuspalten.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425– 15 –
Förderinstrumente zum Aufbau der Elektrolyseleistung
Dafür definiert die NWS 2023 einen Mix aus sechs Instrumenten (Instrumentenmix).
Über zwei Instrumente hat das BMWE Förderungen für Elektrolyseprojekte mit einer
Gesamtleistung von 1,7 GW positiv beschieden (Stand April 2025).25 Die weiteren
Instrumente verzögern sich oder das BMWE kann ihre Wirkung nicht klar benennen.26 Es
verbleibt somit eine Lücke von 8,3 GW zum Zielwert 10 GW (vgl. Abbildung 2).
Abbildung 2
Erhebliche Lücke beim Elektrolyseziel 2030
Ein Instrumentenmix soll den Aufbau einer Elektrolyseleistung von 10 GW bis 2030 unterstützen.
Im Umfang von 1,7 GW erhielten Projekte Förderzusagen (Stand April 2025). Es bleibt eine Lücke
von 8,3 GW zum festgelegten Elektrolyse Zielwert.
Grafik: Bundesrechnungshof. Quelle: BMWE.
Tatsächliche und angekündigte Elektrolyseleistung
Im April 2025 waren weniger als 2 % (0,17 GW) der angestrebten 10 GW
Elektrolyseleistung in Betrieb.27
Laut der Deutschen Energie-Agentur GmbH sind in Deutschland Elektrolyseprojekte
mit einer Gesamtleistung von 8,1 GW bis zum Jahr 2030 angekündigt. Davon bestehe
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25 Die zwei Instrumente sind IPCEI (Important Projects of Common European Interest) Wasserstoff und Reallabore der
Energiewende.
26 Neben dem IPCEI Wasserstoff (Zielwert der Förderung: 2,5 GW) und den Reallaboren der Energiewende (Zielwert:
0,2 GW) sind dies: Ausschreibung Aufbau systemdienlicher Elektrolyseure (Zielwert: 3 GW), die Umsetzung
Erneuerbare-Energien-Richtlinie II in Deutschland (Zielwert: 2 GW), eine neue Förderrichtlinie Offshore-Elektrolyseure
(Zielwert: 1 GW) sowie weitere (indirekte) Maßnahmen (Zielwert: 1,3 GW).
27 Deutsche Energie-Agentur GmbH, „Elektrolysekapazitäten in Deutschland – Stand und Ausblick“, zuletzt abgerufen am
13. Oktober 2025.
8,3
1,7
Elektrolyse-Leistung
mit Förderzusage
Elektrolyse
Zielwert
10 GW Noch ausstehend
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425 – 16 –
für Projekte mit einer Elektrolyseleistung von weniger als 5 GW eine hohe bis mittlere
Wahrscheinlichkeit, bis zum Jahr 2030 umgesetzt zu werden. Wesentliche
Herausforderungen für die Elektrolyseprojekte seien die Finanzierung, eine langfristig verlässliche
Nachfrage sowie Anforderungen der Europäischen Union an grünen Wasserstoff.28 In
der Folge komme es zu Projektverzögerungen oder -abbrüchen.29
2.1.2 Import von Wasserstoff
Weltweites Wasserstoffangebot
Im Jahr 2030 könnte die weltweite Produktionskapazität für grünen und blauen
Wasserstoff laut Internationaler Energieagentur (IEA) rund 1 600 TWh30 erreichen. Lediglich
63 TWh31 entfielen dabei auf Projekte zur Produktion von grünem Wasserstoff, für die
eine finale Investitionsentscheidung (FID) vorliege oder die sich im Bau befänden. Für
die übrigen Projekte sei eine Realisierung bis zum Jahr 2030 wenig wahrscheinlich:
Zahlreiche Projektentwickler hätten Elektrolyseprojekte verschoben oder abgesagt,
manche trotz bereits vorhandener FID oder erfolgtem Baubeginn.32
Die NWS 2023 geht davon aus, dass der Importbedarf Deutschlands im Jahr 2030 bei
mindestens 47,5 TWh liegen wird. Dies entspricht etwa drei Viertel der absehbaren
globalen Produktionskapazitäten für grünen Wasserstoff von 63 TWh. Der maximal
erwartete Importbedarf von 91 TWh übersteigt diese Produktionskapazitäten hingegen um
knapp 50 % (vgl. Abbildung 3).
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
28 Deutschen Energie-Agentur GmbH, „Elektrolysekapazitäten in Deutschland – Stand und Ausblick“, zuletzt abgerufen
am 13. Oktober 2025.
29 So hat beispielweise im Jahr 2024 ein Projektentwickler für Elektrolyseure (geplante Kapazität von 4 GW bis zum
Jahr 2030) wegen ausbleibender Finanzierung Insolvenz angemeldet: Energie & Management, „Wasserstoff-Start-up
HH2E auf Investorensuche“, zuletzt abgerufen am 13. Oktober 2025. Im Jahr 2025 hat ein Energiekonzern die
Entwicklung neuer grüner Wasserstoffprojekte aufgrund von Unsicherheit im Markt gestoppt: Statkraft, Pressemitteilung
„Statkraft stoppt Neuentwicklung von grünen Wasserstoffprojekten“ vom 8. Mai 2025.
30 IEA-Angabe: 49 Millionen Tonnen pro Jahr (Mtpa); Umrechnung durch den Bundesrechnungshof (Umrechnungsfaktor:
33,33 kWh/kg).
31 IEA-Angabe: 1,9 Millionen Tonnen pro Jahr (Mtpa); Umrechnung durch den Bundesrechnungshof
(Umrechnungsfaktor: 33,33 kWh/kg).
32 IEA, Global Hydrogen Review 2024, Revised version (October 2024), S. 61 und 64 ff.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425– 17 –
Abbildung 3
Deutschlands erwarteter Importbedarf kaum zu decken
Deutschland müsste 2030 mindestens drei Viertel der erwarteten weltweiten Produktion von
grünem Wasserstoff importieren. Zur Deckung des erwarteten maximalen Importbedarfs wären
die globalen Kapazitäten nicht ausreichend.
Grafik: Bundesrechnungshof. Quelle: IEA; Bundesregierung; Analysen Bundesrechnungshof.
Förderung des internationalen Angebots
Um das globale Angebot zu erhöhen, fördert die Bundesregierung die Produktion von
grünem Wasserstoff und seinen Derivaten im Ausland:
→ Mit dem Instrument H2Global will das BMWE Anreize für die Industrie schaffen, in
Wasserstoffanwendungen zu investieren.33 Dafür kauft das eigens zu diesem Zweck
gegründete Wasserstoff-Handelsunternehmen Hint.co zentral grünen Wasserstoff von
ausländischen Produzenten, um diesen in der Europäischen Union zu einem
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
33 BMWE, „Was ist eigentlich H2 Global?“ in „Energiewende direkt“, Ausgabe 01/2022, zuletzt abgerufen am 13. Oktober
2025.
Globale Produktionskapazität mit
finaler Investitionsentscheidung
63,0 TWh
3/4
Minimum
Importbedarf
Deutschland
47,5 TWh
Maximum
Importbedarf
Deutschland
91,0 TWh
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425 – 18 –
wettbewerbsfähigen Preis weiter zu verkaufen.34 Hint.co kauft den Wasserstoff über
Auktionen für mehrjährige Lieferverträge und verkauft ihn etwa zwölf Monate vor
Lieferbeginn in Form einjähriger Abnahmeverträge (ebenfalls über Auktionen)
höchstbietend. Verluste von Hint.co aus der Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis
gleicht das BMWE mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt aus.
• In der ersten Ausschreibungsrunde zum Kauf von Wasserstoff (ab Dezember 2022)
konnte Hint.co für eines von drei Losen einen Liefervertrag abschließen, um ab dem
Jahr 2027 das Wasserstoffderivat Ammoniak aus Ägypten zu importieren (Egypt
Green Hydrogen Project).35 Die FID für das Projekt steht noch aus. Ursprünglich für
das Jahr 202336 vorgesehen, ist sie nun für das zweite Halbjahr 2025 angekündigt.
• Die zweite, derzeit laufende Ausschreibungsrunde wurde in fünf Lose37 aufgeteilt.
Sie soll nicht vor März 2026 enden. Lieferungen erwartet das BMWE ab dem
Jahr 2029. Für den Verkauf durch Hint.co hat das BMWE Vorgaben gemacht, damit
der geförderte Wasserstoff möglichst in Deutschland verwendet werden kann. Der
Verkauf ist nur an Unternehmen mit Niederlassung in Deutschland zulässig, die
Lieferung nur über einen Hafen in Deutschland.38 Da ein anschließender
Weitertransport in Nachbarländer teuer wäre, sei eine Nutzung des Wasserstoffs in Deutschland
damit sehr wahrscheinlich.
→ Der im Jahr 2021 gegründete Fonds für grünen Wasserstoff (Green Hydrogen Fund,
GHF) der Europäischen Investitionsbank soll in Schwellen- und Entwicklungsländern
Anschubhilfe für die Wasserstoffwirtschaft leisten. Die Förderung von Projekten soll
unabhängig von späteren Lieferungen von Wasserstoff nach Deutschland erfolgen.
Deutschland ist mit Einzahlungen von 459 Mio. Euro bisher einziger Geber. Der Fonds
ist noch nicht operativ tätig. Er hat noch keine Förderentscheidung getroffen.
→ Mit der Förderrichtlinie für internationale Wasserstoffprojekte unterstützt das BMWE
Pilotprojekte außerhalb Europas. Damit will es das Zusammenspiel verschiedener
Technologien vor Ort erproben und die industrielle Skalierung voranbringen. Beispielsweise
fördert das BMWE mit Investitionszuschüssen von 13,8 Mio. Euro den Aufbau der
Produktion von Eisen mithilfe von grünem Wasserstoff („grünes“ Eisen) in Namibia.39
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
34 Der Einkauf erfolgt in Form von Wasserstoffderivaten, die per Schiff transportiert werden können (z. B. Ammoniak
oder Methanol).
35 Die vertragliche Lieferverpflichtung greift ab dem Jahr 2028. In den Jahren 2027 und 2028 hat der Lieferant das Recht,
zusätzliche Mengen zu liefern (sog. Ramp-Up-Mengen). Hint.co wäre in diesen Fällen zur Abnahme verpflichtet.
36 Renewables Now, „Fertiglobe says 100-MW Egypt hydrogen project set for FID in H1 2025“, zuletzt abgerufen am
15. Oktober 2025.
37 Aufgeteilt in vier regionale Lose für Afrika, Asien, Südamerika/Ozeanien und Nordamerika sowie ein globales Los,
Hint.co Unternehmenshomepage, zuletzt abgerufen am 13. Oktober 2025.
38 Das BMWE darf nur europarechtlich zulässige Vorgaben machen. Weitergehende Vorgaben konnte das BMWE
gegenüber der EU-Kommission nicht durchsetzen.
39 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Möhring, Dr. Dietmar Bartsch, Jörg
Cezanne, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke, Bundestagsdrucksache 20/14426 vom 23. Dezember
2024.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425– 19 –
Importe aus den geförderten Projekten nach Deutschland gewährleistet die
Förderrichtlinie nicht.40
Resilienz der Energieversorgung41
Die Bundesregierung will kritische Abhängigkeiten bei der Einfuhr von Energieträgern
reduzieren und damit die Resilienz der Energieversorgung stärken. Verlässliche
Wasserstoffimporte setzen stabile Verhältnisse in den Lieferländern voraus. Von zwölf
potenziellen Lieferländern, die in einer Studie für H2Global untersucht wurden42, gelten
nach dem „Fragile States Index“43 drei Länder als politisch, wirtschaftlich und
gesellschaftlich stabil oder nachhaltig; für neun liegt ein Warn- oder Alarmstatus vor.
Zwischenfazit: Angebot steigt nicht wie geplant
Die Bundesregierung wird ihre Erzeugungs- und Importziele für Wasserstoff für das
Jahr 2030 absehbar verfehlen. Eine inländische Elektrolyseleistung von 10 GW wird bis
zum Jahr 2030 nicht erreicht werden. Stattdessen dürfte die Elektrolyseleistung in
Deutschland im Jahr 2030 weniger als 5 GW betragen. Die in der NWS 2023 definierten
Instrumente entfalten keine ausreichende Wirkung.
Über Importe kann der in der NWS 2023 erwartete Bedarf an grünem Wasserstoff
absehbar ebenfalls nicht gedeckt werden, da die weltweit verfügbaren Mengen nicht
ausreichen. Es ist bisher nicht zu erkennen, dass die Maßnahmen der Bundesregierung
das globale Angebot entscheidend erweitern:
→ Der GHF ist bisher wirkungslos, da er seine Aktivität noch nicht aufgenommen hat.
→ Bei H2Global ist für das einzige bereits vergebene Los unsicher, ob und wann der
Produzent die FID für das Projekt trifft.
→ Die Förderrichtlinie für internationale Wasserstoffprojekte beschränkt sich auf
Pilotprojekte. Eine großvolumige zusätzliche Erzeugung ist somit zumindest in
absehbarer Zeit nicht zu erwarten.
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
40 Mit der novellierten Förderrichtlinie vom November 2024 verlangt das BMWE zwar inzwischen einen Zusammenhang
von Wasserstoffproduktion und potenziellen Importen. Laut BMWE werde damit im engeren Sinne jedoch nicht
sichergestellt, dass der erzeugte Wasserstoff nach Deutschland importiert werde.
41 Der Bundesrechnungshof prüft in einem mehrjährigen Prüfungsschwerpunkt die Resilienz der staatlichen
Kernfunktionen und ihrer kritischen Infrastruktur, auch im Energiesektor. Resilienz versteht der Bundesrechnungshof als die
Fähigkeit, staatliche Kernfunktionen und ihre kritische Infrastruktur zu schützen (präventive Komponente) sowie bei
Vorfällen angemessen zu reagieren (reaktive Komponente).
42 Fraunhofer Institute for Solar Energy Systems ISE (2023): Site-specific, comparative analysis for suitable Power-to-X
pathways and products in developing and emerging countries, A cost analysis study on behalf of H2Global, zuletzt
abgerufen am 15. Oktober 2025. Untersuchte Länder sind: Algerien, Australien, Brasilien, Indien, Kolumbien,
Marokko, Mexiko, Namibia, Spanien, Südafrika, Tunesien, Ukraine.
43 Fragile States Index, zuletzt abgerufen am 15. Oktober 2025.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425 – 20 –
Selbst wenn sich das globale Angebot infolge der Instrumente des BMWE erhöhen
sollte, ist nicht ausreichend sichergestellt, dass der geförderte Wasserstoff in
Deutschland verwendet wird. Zudem könnte Deutschland in hohem Maße auf Lieferungen aus
politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich instabilen Staaten angewiesen sein.
2.2 Nachfrage nicht wie erwartet
Die NWS 2023 erwartet, dass Wasserstoff insbesondere im Industriesektor sowie in
Kraftwerken zur Stromerzeugung aus Wasserstoff (Wasserstoffkraftwerken) eingesetzt
wird. Aus Sicht der Bundesregierung kommt der Förderung der Wasserstoffnachfrage
eine zentrale Rolle zu, um ein entsprechendes Wasserstoffangebot anzuregen. Das
„Henne-Ei-Problem“ müsse überwunden werden: Potenzielle Produzenten müssten für
ihre Investitionsentscheidung ausreichend darauf vertrauen, dass Abnehmer ihrerseits
Investitionen tätigen sowie umgekehrt. Das sei nur mit staatlicher Flankierung möglich.
Industriesektor
Zur Dekarbonisierung der Stahlproduktion hat das BMWE vier großen Stahlherstellern
Zuwendungen bewilligt. Die geförderten Stahlproduzenten wollten einen Teil ihrer
kohlebasierten Stahlerzeugung auf grünen Wasserstoff umstellen. Die dafür vorgesehenen
Anlagen sollten ab dem Jahr 2026 mit Erdgas in Betrieb gehen und ab dem Jahr 2028
stufenweise über einen mehrjährigen Zeitraum vollständig auf grünen Wasserstoff
umgestellt werden. Der Wasserstoffbedarf der vier geförderten Projekte sollte
perspektivisch jährlich mehr als 18 TWh betragen.
Das BMWE bewertet diese Förderprojekte als entscheidenden Meilenstein für den
Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Als langfristige Großabnehmer von grünem
Wasserstoff sollen die geförderten Projekte den Aufbau von Produktionskapazitäten für
grünen Wasserstoff anregen sowie eine möglichst frühe Grundauslastung des
Kernnetzes sicherstellen.
Mittlerweile bestehen Zweifel, dass die Stahlproduzenten die vorgesehenen Termine
für den Einsatz von grünem Wasserstoff einhalten. Des Weiteren hat einer der vier
Stahlproduzenten im Juni 2025 mitgeteilt, seine Produktion aufgrund fehlender
Wirtschaftlichkeit und der geringen Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff nicht wie
geplant umzurüsten.44
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
44 ArcelorMittal, Pressemitteilung „ArcelorMittal Europe drängt auf schnellere Umsetzung des Aktionsplans für Stahl und
Metalle“ vom 19. Juni 2025.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425– 21 –
Auch ein großes deutsches Energieunternehmen hat Anfang Oktober 2025 bekannt
gegeben, sich aus einem geplanten Projekt für grünen Wasserstoff in Afrika
zurückzuziehen. Das Unternehmen hatte im Jahr 2022 eine Absichtserklärung mit dem
Projektentwickler unterzeichnet, ab dem Jahr 2027 große Mengen grünen Wasserstoffs in Form
von Ammoniak abzunehmen. Aufgrund der sich langsamer als erwartet entwickelnden
Nachfrage habe das Unternehmen seine Pläne jedoch angepasst.45
Klimaschutzverträge stellen ein weiteres Instrument dar, mit dem die
Bundesregierung die industrielle Nutzung von Wasserstoff auch außerhalb der Stahlbranche
unterstützen möchte. Über einen Zeitraum von 15 Jahren sollen Industrieunternehmen die
Mehrkosten einer klimafreundlichen Produktionsanlage gegenüber einer
konventionellen Anlage erstattet bekommen. Im Jahr 2024 hat das BMWE in einem ersten
Gebotsverfahren mit 15 Unternehmen solche Klimaschutzverträge abgeschlossen, fünf davon
wollen Produktionsanlagen auf Wasserstoff umstellen.46 Ein weiteres Gebotsverfahren
im Jahr 2024 hat das BMWE – anders als geplant – nicht umgesetzt.
Wasserstoffkraftwerke
Im August 2023 hatte das BMWE eine Kraftwerksstrategie 2026 angekündigt, die
Wasserstoffkraftwerke mit einer installierten Gesamtleistung von 23,8 GW vorsah – davon
15 GW in Form von H2-ready-Kraftwerken, die zunächst mit Erdgas betrieben, aber bis
zum Jahr 2035 auf Wasserstoff umgerüstet werden sollten.
Ende 2024 reduzierte das BMWE seine Pläne für die angestrebte elektrische
Erzeugungsleistung der Wasserstoffkraftwerke auf 7,5 GW bis zum Jahr 2040.47 Dabei ging es
von einem (bezuschussten) Wasserstoffeinsatz von mindestens 3,5 TWh jährlich aus.
Die aktuelle Bundesregierung möchte stattdessen zügig den Bau von bis zu 20 GW
Gaskraftwerksleistung technologieoffen ausschreiben.48 Von Vorgaben zur sofortigen
oder späteren Nutzung von Wasserstoff hat sie bisher abgesehen, da für eine sichere
Stromversorgung der zeitnahe Zubau von Gaskraftwerken erforderlich sei.49
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
45 Tagesspiegel Background Energie & Klima: „RWE zieht sich aus Wasserstoff-Projekt in Namibia zurück“, Meldung vom
6. Oktober 2025.
46 BMWE, Wirtschaftsministerium vergibt Klimaschutzverträge, zuletzt abgerufen am 13. Oktober 2025.
47 Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung
(Kraftwerkssicherheitsgesetz): Darin wurde die Leistung der Kraftwerke zur Erzeugung von Strom aus Wasserstoff auf insgesamt
7,5 GW reduziert, davon 7 GW H2-ready-Kraftwerke. Deren Umstellung auf Wasserstoff sollte zwischen den
Jahren 2035 und 2040 erfolgen.
48 KoaV 2025, Randnummer 1066 ff.
49 Tagesspiegel Background Energie & Klima: Reiche plant vereinfachte Ausschreibungen für neue Gaskraftwerke in
diesem Jahr, Meldung vom 22. Juli 2025.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425 – 22 –
Zwischenfazit: Nachfrage steigt nicht wie geplant
Die Bundesregierung wird ihr Ziel deutlich verfehlen, die Nachfrage nach Wasserstoff –
mit dem Industrie- sowie dem Energiesektor als Haupttreiber – bis zum Jahr 2030
wesentlich zu erhöhen:
→ Eines der vier großen Stahlprojekte wird nicht umgesetzt, bei den anderen drei sind
Zeitpunkt und Umfang des Wasserstoffeinsatzes fraglich. Die vier Projekte allein
standen für einen Wasserstoffbedarf von jährlich mehr als 18 TWh. Nur ein Drittel
der bisherigen Klimaschutzverträge mit Industrieunternehmen soll den Einsatz von
Wasserstoff fördern.
→ Es ist aktuell nicht mehr vorgesehen, rechtlich bindend festzulegen, dass
Gaskraftwerke sukzessive auf Wasserstoff umzurüsten sind. Damit fehlt ein weiterer
wesentlicher Nachfrageimpuls für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft.
Andere Anwendungen dürften diese geringere Wasserstoffnachfrage absehbar nicht
ausgleichen können. Damit ist die Nachfrage nach Wasserstoff auch jenseits des Jahres
2030 unsicher. Der Ansatz der NWS 2023, mit der Förderung der Nachfrage ein
zusätzliches Angebot an grünem Wasserstoff zu erreichen, ist somit bislang nicht erfolgreich.
2.3 Kernnetz zu ambitioniert geplant
Die Bundesregierung betont die Notwendigkeit, die Infrastruktur für den Transport
von Wasserstoff frühzeitig bereitzustellen. Dies soll vor der Inbetriebnahme von
Erzeugungs- und Anwendungsprojekten der Fall sein.
Bis zum Jahr 2032 soll dafür zunächst ein deutschlandweites, effizientes, schnell
realisierbares, ausbaufähiges und klimafreundliches Kernnetz entstehen.50 Die
Bundesnetzagentur (BNetzA) genehmigte im Oktober 2024 das auf Grundlage von
Bedarfsmeldungen und einer Szenarioanalyse geplante Kernnetz.51 Die Leitungen sollen schrittweise
im Zeitraum 2025 bis 2032 in Betrieb genommen werden.
Die BNetzA soll das genehmigte Kernnetz in ihrer „Netzentwicklungsplanung Gas und
Wasserstoff“ (Netzentwicklungsplanung) alle zwei Jahre überprüfen, erstmals im
Jahr 2026. Sie kann bei geänderten Bedarfen die Inbetriebnahme von
Kernnetzleitungen bis zum Jahr 2037 verschieben oder ganz streichen (Flexibilisierungsoption).52
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
50 § 28q Absatz 1 EnWG.
51 Das Kernnetz wurde von den Betreibern von Fernleitungsnetzen modelliert.
52 § 28q Absatz 8 EnWG.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425– 23 –
Planung des Kernnetzes
Das genehmigte Kernnetz umfasst Leitungen mit einer Gesamtlänge von 9 040 km,
davon 56 % umzustellende Erdgasleitungen und 44 % neu zu bauende Leitungen.
Grundlage für die Dimensionierung sind die für das Zieljahr 2032 erwarteten Ein- und
Ausspeiseleistungen.
Einspeiseleistung
Im Jahr 2032 soll die Einspeiseleistung53 des Kernnetzes 101 GW betragen, davon u. a.:
Pipeline-basierte Importe (58 GW) sollen den Großteil der Einspeiseleistung
ausmachen. Dafür soll das Kernnetz weitgehend bis zum Jahr 2030 über vier Importkorridore
(Nordsee, Ostsee, Südwesteuropa, Südeuropa) mit den dort geplanten
Wasserstoffnetzen verbunden werden. Bislang wurde jedoch noch keine FID für den Bau europäischer
Wasserstoffleitungen mit einem direkten Anschluss an das deutsche Kernnetz
getroffen. Mehrere europäische Staaten haben die Inbetriebnahme künftiger
Wasserstoffleitungen in den Importkorridoren zwischenzeitlich auf einen Zeitpunkt nach dem
Jahr 2030 verschoben oder ganz gestoppt. Beispielsweise
→ wurde im September 2024 der Plan für eine Pipeline aus Norwegen54 aufgegeben;
→ wird eine Pipeline aus den Niederlanden55 (Delta Rhine Corridor) voraussichtlich
mindestens vier Jahre später und damit frühestens im Jahr 2032 in Betrieb gehen;
→ erwartete die Bundesregierung im Herbst 2024 eine Fertigstellung der Importkorridore
mehrheitlich zwischen den Jahren 2032 und 2035.56
„Sonstige Einspeisungen“ (19 GW) umfassen insbesondere Importe von flüssigem
Wasserstoff oder seiner Derivate (Ammoniak, Methanol) aus anderen Weltregionen
über Schiffsterminals. Dabei bestehen laut BMWE jedoch erhebliche technische
Herausforderungen:
→ Der Schiffstransport von flüssigem Wasserstoff in großem Maßstab hat die
kommerzielle Reife noch nicht erreicht.
→ Die für die Umwandlung von Ammoniak in Wasserstoff erforderlichen Anlagen
(„Cracker“) werden zwar an mehreren deutschen Hafenterminals geplant, eine erste
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
53 Die Einspeiseleistung ist die maximale Menge an Wasserstoff, die zu einem bestimmten Zeitpunkt dem Netz
zugeführt werden kann.
54 Norwegen begräbt Pläne zum Export von „blauem“ Wasserstoff nach Deutschland, Tagesspiegel Background Energie
& Klima vom 24. September 2024.
55 Schreiben des niederländischen Wirtschaftsministers an die zweite Kammer des niederländischen Parlaments über
den Fortschritt und das Verfahren Delta Rhine Corridor vom 27. Juni 2024, zuletzt abgerufen am 14. Oktober 2025,
Übersetzung mit DeepL Translate.
56 Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage an die Bundesregierung im Monat September 2024, Frage
Nummer 9/428.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425 – 24 –
großkommerzielle Anwendung in Deutschland erwartet das BMWE allerdings nicht vor
dem Jahr 2040.
→ Auch die Umwandlung von Methanol zu Wasserstoff im großen Maßstab erfordert
noch erhebliche Entwicklungen und Demonstrationsprojekte.
Elektrolyseure (15 GW) zur Wasserstofferzeugung im Inland sollen ebenfalls
wesentlich zur Einspeiseleistung des Kernnetzes beitragen.
Ausspeiseleistung
Im Jahr 2032 soll die Ausspeiseleistung57 des Kernnetzes 87 GW betragen. Davon
entfällt mit 62 GW (71 %) der Großteil auf den Bedarf künftiger Wasserstoffkraftwerke.
Dieser Bedarf entspricht Wasserstoffkraftwerken mit einer elektrischen Leistung von
23,8 GW, wie sie in der ursprünglichen Kraftwerksstrategie 2026 beabsichtigt waren
(vgl. Nummer 2.2).58
Zeitliche Entwicklung des Kernnetzes
Bei einem linearen Zusammenhang zwischen den zu errichtenden Leitungskilometern
und der Kapazität des Kernnetzes bestünden im Jahr 2030 – dem Zieljahr der NWS 2023
– Kernnetzleitungen mit einer Länge von 6 060 km bei einer Ausspeiseleistung von
58 GW und einer Einspeiseleistung von 68 GW (vgl. Abbildung 4).59
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
57 Die Ausspeiseleistung ist die maximale Menge an Wasserstoff, die zu einem bestimmten Zeitpunkt aus dem Netz
entnommen werden kann.
58 Um eine elektrische Erzeugungsleistung von 23,8 GW bereitzustellen, benötigen Kraftwerke unter Annahme eines
Wirkungsgrades von 40 % eine Wasserstoff-Eingangsleistung von insgesamt etwa 60 GW.
59 Einspeiseleistung = (6 060 km / 9 040 km)*101 GW = 68 GW; Ausspeiseleistung = (6 060 km / 9 040 km)*87 GW =
58 GW.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425– 25 –
Abbildung 4
Zwei Drittel des Kernnetzes sollen bereits 2030 in Betrieb sein.
Von der bis 2032 geplanten Gesamtlänge des Kernnetzes von 9 040 km sollen bis 2030 bereits
über 6 000 km in Betrieb sein.
Grafik: Bundesrechnungshof. Quelle: BNetzA (Stand: 2024).
Dieser Netzkapazität im Jahr 2030 werden voraussichtlich wenige industrielle
Wasserstoffanwendungen mit einem sehr geringen Bedarf an Ausspeiseleistung und
inländische Elektrolyseure mit einer Einspeiseleistung von voraussichtlich weniger als 5 GW
gegenüberstehen (vgl. Nummer 2.1.1).
Ein Gutachten im Auftrag der BNetzA hat festgestellt, dass der Aufbau des Kernnetzes
insbesondere bei Leitungen zu Kraftwerksstandorten zeitlich gestreckt werden könne.60
Die Expertenkommission zum Energiewende-Monitoring äußerte im März 2025 die
Erwartung, dass mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die Umsetzung des Kernnetzes
gestreckt werden müsse.61
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
60 Fraunhofer IEG und Fraunhofer ISI, Gutachten „Hintergrundszenarien zur Festlegung des Hochlaufentgelts im
Wasserstoff-Kernnetz“ vom 15. März 2025 (Gutachten für die BNetzA im Zusammenhang mit Finanzierung des
Kernnetzes), S. 11.
61 Expertenkommission zum Energiewende-Monitoring, Statusupdate zum Stand der Energiewende vom März 2025,
S. 20.
525
2 188
6 060
9 040 km
2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032
Neubau
Umstellung
2/3
1/3
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425 – 26 –
Zwischenfazit: Kernnetz zu ambitioniert geplant
Angesichts des schleppenden Hochlaufs der Wasserstoffwirtschaft ist der Aufbau des
Kernnetzes zu ambitioniert.
→ Die geplante Einspeiseleistung wird im Jahr 2030 nicht benötigt, denn die
unterstellten Erzeugungs- und Importziele der Bundesregierung werden voraussichtlich weit
verfehlt (vgl. Nummer 2.1). Beim Import liegt dies neben einem begrenzten
Wasserstoffangebot auch an ungelösten logistischen sowie technischen
Herausforderungen: Erste grenzüberschreitende Import-Pipelines werden voraussichtlich erst ab
dem Jahr 2032 fertiggestellt. Anlagen zur Umwandlung von Derivaten in Wasserstoff
(„Cracker“) stecken noch in der Entwicklungsphase.
→ Die geplante Ausspeiseleistung wird im Jahr 2030 angesichts der ausbleibenden
Nachfrage der Stahlindustrie und von Wasserstoffkraftwerken nicht benötigt.
2.4 Stellungnahme des BMWE
Das BMWE stimmt mit der Analyse des Bundesrechnungshofes in sehr weiten Teilen
überein. Der Hochlauf des Wasserstoffmarkts habe sich gegenüber den zu
optimistischen Planungsannahmen aufgrund geopolitischer Veränderungen und
regulatorischer Unsicherheiten stark verzögert. Seit dem Jahr 2024 fokussiere sich das BMWE
deshalb insbesondere auf die Etablierung des Marktrahmens, beispielsweise für
grünen und blauen Wasserstoff. Zudem passe es bestehende Förderinstrumente an.
Das BMWE will mit diesen Maßnahmen die Rahmenbedingungen verbessern und die
Planbarkeit für Unternehmen erhöhen. Die Maßnahmen könnten jedoch absehbar die
Preisdifferenz von grünem, aber auch blauem Wasserstoff zu fossilen Alternativen
nicht ausgleichen. Dies gelte allerdings auch für alternative
Dekarbonisierungsoptionen wie CCS, dessen Wirtschaftlichkeit im großtechnischen Maßstab noch zu beweisen
sei. Angesichts der verbindlichen europäischen und nationalen Klimaschutzziele gebe
es keine Alternative zur Dekarbonisierung der Industrie, der Energiewirtschaft und des
Gebäude- und Verkehrssektors. Ohne den Einsatz von grünem und blauem Wasserstoff
ließen sich die im Klimaschutzgesetz verankerten Klimaziele nicht erreichen.
Das BMWE hat bestätigt, dass das Wasserstoffangebot (vgl. Nummer 2.1) die in der
NWS 2023 erwartete Nachfrage nicht decken könne. Allerdings falle die Nachfrage
ebenfalls deutlich niedriger aus als erwartet.
Das weltweite Produktionspotenzial von Projekten ohne FID entspreche einem
Vielfachen der für Deutschland erwarteten Nachfrage. Geplante Projekte erhielten oft nur
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425– 27 –
dann eine FID, wenn ein Abnahmevertrag vorliege. Ziel der Förderung sei es, für mehr
Projekte eine FID zu erreichen. So habe der Entwickler des H2Global-Projekts „Egypt
Green Hydrogen“ im ersten Quartal 2025 berichtet, die Wahrscheinlichkeit für die FID
liege bei über 90 %.
Zugleich sei es sehr wahrscheinlich, dass ein signifikanter Anteil der in
Auslandsprojekten geförderten Produktion von grünem Wasserstoff in Deutschland eingesetzt werde.
Denn Deutschland sei einer der wichtigsten Wasserstoffimporteure. So hätten
deutsche Abnehmer bereits Interesse an „grünem“ Eisen aus dem Förderprojekt in Namibia
signalisiert.
Mit Blick auf die Resilienz hat das BMWE die Notwendigkeit anerkannt,
Wasserstoffimporte regional breit zu diversifizieren. Entsprechend schreibe die zweite H2Global-
Auktionsrunde u. a. Lose für Afrika, Asien, Südamerika und Ozeanien sowie Nordamerika
aus, um Abhängigkeiten von einzelnen Regionen und Ausfallrisiken zu verringern. Auch
in Europa befänden sich aussichtsreiche Lieferländer, u. a. die Staaten der Iberischen
Halbinsel und Dänemark.
Das BMWE hat die geringe Wasserstoffnachfrage (vgl. Nummer 2.2) bis zum Jahr 2030
mit höheren Kosten von Wasserstoff, Bauverzögerungen sowie unvorhergesehenen
Entwicklungen wie dem Zollstreit mit den USA begründet. Die verbleibenden drei
geförderten Stahlunternehmen verfolgten ihre Projekte weiter und planten, diese auch
abzuschließen. Das BMWE überarbeite seine Förderprogramme zur Dekarbonisierung
der Industrie, u. a. das Instrument der Klimaschutzverträge.
Auf die Bedeutung der Kraftwerkstrategie als wesentlichen Nachfrageimpuls ist das
BMWE in seiner Stellungnahme nicht eingegangen. Es hat jedoch bemängelt, dass der
Bundesrechnungshof nicht auf Wechselwirkungen zwischen CCS und Wasserstoff als
Dekarbonisierungsoptionen bei der weiteren Netzplanung eingegangen sei. Denn
Mehrfachinfrastrukturen für Wasserstoff und CCS mit hohem und teurem Leerstand
seien zu vermeiden.
Dass der Aufbau des Kernnetzes zu ambitioniert erfolgt (vgl. Nummer 2.3), hat das
BMWE anerkannt. Für gebotene Anpassungen hat es auf die Netzentwicklungsplanung
der BNetzA verwiesen. Mit Blick auf pipelinebasierte Wasserstoffimporte sei die
Darstellung des Bundesrechnungshofes jedoch nicht aktuell: So habe das BMWE
Kooperationsformate mit europäischen und afrikanischen Partnerländern eingerichtet und
treibe den Aufbau der Importkorridore voran. Zudem sei eine integrierte Strom- und
Wasserstoffplanung im Nordsee-Raum geplant.
Gemäß seinem 10-Punkte-Plan (vgl. Nummer 1.3) möchte das BMWE u. a.
„überkomplexe Vorgaben“ abbauen, z. B. zur Definition von „grünem Wasserstoff“ auf EU-Ebene.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425 – 28 –
Zudem soll blauer Wasserstoff gleichberechtigt behandelt werden. Das Ziel von 10 GW
Elektrolyseleistung möchte das BMWE durch flexible Ziele ersetzen, die sich an
Projekten auf der Nachfrageseite in Deutschland orientieren. Die Nutzung von CCS soll über
Sektoren mit nicht oder schwer vermeidbaren Emissionen hinaus auch auf Kraftwerke
und Energieerzeuger ausgeweitet werden. Zudem sollen das Kernnetz und die
Importkorridore stufenweise aufgebaut und eng auf die Nachfrageentwicklung abgestimmt
werden.
2.5 Abschließende Würdigung und Empfehlungen
Die Bundesregierung kann den geplanten Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft auf
absehbare Zeit nicht sicherstellen. Zwar hat sie angesichts fehlender Marktanreize
Angebot, Nachfrage und Infrastruktur umfangreich gefördert und damit praktisch einen
„planwirtschaftlichen“ Ansatz verfolgt. Die erforderliche Dynamik für den angestrebten
Hochlauf ist jedoch bisher weitestgehend ausgeblieben. Der Hochlauf hinkt den Zielen
deutlich hinterher. So wird die Bundesregierung für das Jahr 2030 angebotsseitig ihre
Erzeugungs- und Importziele verfehlen. Die Nachfrage wird deutlich geringer ausfallen
als in der NWS 2023 erwartet. Der Aufbau des Kernnetzes erfolgt angesichts dessen zu
ambitioniert.
Das BMWE hat dieser Analyse in weiten Teilen zugestimmt. Seine einzelnen Einwände
ändern die Einschätzung des Bundesrechnungshofes nicht:
Wasserstoffangebot (vgl. Nummer 2.1): Der Verweis des BMWE darauf, dass sich auch
die Nachfrage nach Wasserstoff schwächer entwickle als erwartet, überzeugt nicht.
Wenn Angebot und Nachfrage zwar synchron, aber auf niedrigem Niveau verharren,
kann die Wasserstoffwirtschaft nicht den erwarteten Beitrag zur Klimaneutralität
leisten.
Der Verweis auf weltweite Projekte zur Produktion von grünem Wasserstoff ohne FID
überzeugt ebenfalls nicht. Denn für Projekte ohne FID hält die IEA die
Realisierungswahrscheinlichkeit bis zum Jahr 2030 für sehr gering (vgl. Nummer 2.1.2). Im Hinblick
auf das Projekt „Egypt Green Hydrogen“ beziffert der Projektentwickler die
Wahrscheinlichkeit für eine FID in seinen Unternehmensberichten bereits seit dem zweiten
Quartal 2022 auf über 90 %. Ein verbindlicher Liefervertrag mit Hint.co besteht für das
Projekt seit August 2024. Trotzdem wurde die FID bislang nicht getroffen. Hinzu
kommt, dass weder bei H2Global noch bei den weiteren Programmen ein zwingender
Zusammenhang besteht zwischen der Förderung von Wasserstoff und dessen Nutzung
in Deutschland.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425– 29 –
In Bezug auf die Resilienz erkennt der Bundesrechnungshof die Bemühungen des
BMWE an, mit H2Global Abhängigkeiten von einzelnen Lieferregionen und
Ausfallrisiken zu verringern. Damit dies gelingt, müssten in der laufenden Auktionsrunde
ausreichende Gebote aus risikoarmen Regionen bezuschlagt und die Projekte tatsächlich
realisiert werden. Angesichts der aktuell zunehmenden Anzahl von weltweiten
Projektabsagen erscheint dies jedoch zumindest zweifelhaft. Bei den europäischen
Lieferländern, die das BMWE als aussichtsreich bezeichnet, wird die für den Import notwendige
Transportinfrastruktur erst nach dem Jahr 2030 vorhanden sein (vgl. Nummer 2.3).
Wasserstoffnachfrage (vgl. Nummer 2.2): Der verzögerte Hochlauf der Nachfrage in
der Industrie ist unstrittig. Jedoch verkennt die Bundesregierung ihren Einfluss auf die
Wasserstoffnachfrage jenseits von Fördermaßnahmen: Solange sie nicht vorgibt, dass
neue Gaskraftwerke in Zukunft auf Wasserstoff umzurüsten sind, fehlt ein wichtiger
Nachfrageimpuls für Wasserstoffproduzenten. Damit fehlt eine wesentliche
Voraussetzung, um die mit der NWS 2023 angestrebte Planbarkeit für Wasserstoffproduzenten
zu erreichen.
Der Bundesrechnungshof teilt die Bewertung des BMWE, dass teure
Mehrfachinfrastrukturen zu vermeiden sind. Er weist darauf hin, dass dieses Risiko insbesondere
dadurch steigen dürfte, dass das BMWE neben einer Umstellungsperspektive von
Gaskraftwerken auf Wasserstoff nun verstärkt die Nutzung von CCS anzustreben scheint.
Ohne verbindliche Festlegungen zur künftigen Nutzung von Wasserstoff kann die
BNetzA das Kernnetz nicht bedarfsgerecht gestalten – mit den Risiken nicht oder kaum
genutzter Leitungen sowie einer weiteren Infrastruktur für CCS.
Kernnetzplanung (vgl. Nummer 2.3): Es besteht Einigkeit darüber, dass die bisherige
Kernnetzplanung zu ambitioniert ist. Zu internationalen Pipeline-Projekten hat der
Bundesrechnungshof anhand konkreter Verzögerungsmeldungen aufgezeigt, dass keiner
der für das Jahr 2030 geplanten Importkorridore wie vorgesehen in Betrieb gehen
wird. Das BMWE hat hierzu keine anderslautenden Informationen übermittelt. Dass die
vom BMWE angeführten Aktivitäten gegebenenfalls die Inbetriebnahme von Pipelines
jenseits des Jahres 2030 unterstützen können, bezweifelt der Bundesrechnungshof
nicht.
In der Gesamtschau ist die Strategie der Bundesregierung für einen staatlich
geplanten Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft bisher nicht erfolgreich. Das BMWE hat als
Konsequenz bereits angekündigt, den Marktrahmen sowie seinen Instrumentenmix
anzupassen. Details bleiben aber ungeachtet seiner Stellungnahme sowie des 10-Punkte-
Plans überwiegend unklar. Der Bundesrechnungshof geht davon aus, dass es sehr
zeitintensiv sein wird, die angekündigten Maßnahmen auszugestalten, ggf. mit der EU-
Kommission abzustimmen und dann konkret umzusetzen. Dies betrifft beispielsweise
Veränderungen bei den regulatorischen Vorgaben oder den Klimaschutzverträgen.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425 – 30 –
Damit ist schon heute absehbar, dass diese Maßnahmen Angebot und Nachfrage
frühestens gegen Ende des Jahrzehnts merklich erhöhen dürften. Zugleich hält das BMWE
selbst seine geplanten Maßnahmen nicht für ausreichend, um die Preisnachteile von
Wasserstoff gegenüber Alternativen absehbar auszugleichen (im Einzelnen vgl.
Nummer 3).
Vor diesem Hintergrund dürfte der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft auch jenseits
des Zieljahres 2030 mit erheblichen Unsicherheiten verbunden sein.
Empfehlungen
Um eine möglichst sichere Versorgung mit Wasserstoff (§ 1 EnWG) gewährleisten zu
können, muss die Bundesregierung ihre Wasserstoffstrategie und deren bisherige
Umsetzung einem „Realitätscheck“ unterziehen. Bei dieser Erfolgskontrolle muss sie
→ wesentliche Annahmen und Ziele überprüfen, sowohl hinsichtlich nationaler
Erzeugungsleistung, Importen, Nachfrage als auch Infrastruktur. Die Ziele sollten
ambitioniert bleiben, aber auch realistisch sein. Dabei sollte die Bundesregierung neu
bewerten, welchen Beitrag die Wasserstoffwirtschaft zur Energiewende insgesamt
leisten kann. Das umfasst auch die Frage, ob bisher angedachte
Anwendungsbereiche für Wasserstoff aufgrund neuer Technologien anders dekarbonisiert werden
können.
→ Wechselwirkungen mit ihrer Energiepolitik insgesamt analysieren und ein
kohärentes Vorgehen gewährleisten: So erfordert die inländische Produktion von grünem
Wasserstoff erhebliche Mengen preisgünstigen Stroms aus erneuerbaren Energien.
Das mit der Nutzung weiterer Dekarbonisierungsoptionen (z. B. blauer Wasserstoff
und CCS) verbundene Risiko teurer Mehrfachinfrastrukturen muss minimiert
werden.
→ einen Plan B entwickeln. Sollte die Bundesregierung für die bestehenden
Herausforderungen keine Lösungen finden, braucht sie rechtzeitig Alternativen, um die
Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 ohne eine dauerhaft subventionierte
Wasserstoffwirtschaft zu erreichen.
Bei der Überarbeitung ihrer Wasserstoffstrategie sollte die Bundesregierung
sicherstellen, dass sie
→ mit ihren Instrumenten das Angebot an Wasserstoff wirksam erhöht. Die
Importförderung sollte nachweislich dazu führen, den Bedarf in Deutschland zu decken und
zur Resilienz der Energieversorgung beizutragen.
→ den Ansatz der nachfrageorientierten Wasserstoffpolitik kohärent ausgestaltet.
Beispielsweise dürfte ohne klare Vorgaben zur sukzessiven Umrüstung von
Gaskraftwerken auf Wasserstoff ein notwendiger Nachfrageimpuls fehlen.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425– 31 –
→ den Hochlauf von Angebot, Nachfrage und Infrastruktur möglichst synchron
ausgestaltet. Die anstehende Netzentwicklungsplanung muss die tatsächliche
Entwicklung von Angebot und Nachfrage angemessen berücksichtigen.
Bei der Neujustierung ihrer Strategie muss die Bundesregierung auch
industriepolitische Erwägungen berücksichtigen. Dabei muss sie die erforderliche Resilienz
Deutschlands und Europas gewährleisten.
Angesichts der klima-, wirtschafts- und finanzpolitischen Bedeutung der
Wasserstoffwirtschaft muss die Bundesregierung ihr bereits in der NWS 2020 angelegtes
Monitoring zum Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft endlich umsetzen. Denn nur wenn sie
fortlaufend kontrolliert, ob der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft erfolgreich ist, kann
sie bei Fehlentwicklungen nachsteuern. Dieses Monitoring muss die
haushaltsrechtlichen Anforderungen an Erfolgskontrollen gemäß § 7 BHO erfüllen.
3 Preisgünstige Versorgung
Gegenwärtig ist grüner Wasserstoff kein wettbewerbsfähiger Energieträger – weder im
Vergleich zu Erdgas noch zu andersfarbigem Wasserstoff. Damit der Hochlauf der
Wasserstoffwirtschaft dennoch gelingen kann, hat der Haushaltsgesetzgeber allein im
Jahr 2024 insgesamt 4,3 Mrd. Euro bereitgestellt, im Jahr 2025 mehr als 3 Mrd. Euro.
Die Bundesregierung ist zudem erhebliche Vorbindungen von jährlich mehreren
Milliarden Euro bis zum Ende des Jahrzehnts eingegangen. Die Vorbindungen ergeben sich
u. a. aus Zusagen zur Förderung inländischer Elektrolyseure im IPCEI62 Wasserstoff
(2,2 Mrd. Euro), von Importen über H2Global (3,1 Mrd. Euro) sowie zur
Dekarbonisierung der Stahlproduktion von drei Stahlherstellern (5,6 Mrd. Euro).
Ungeachtet dessen ist die erforderliche Marktdynamik bisher ausgeblieben (vgl.
Nummer 2).
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
62 Important Projects of Common European Interest.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425 – 32 –
3.1 Wasserstoff auch künftig teuer: Dauerförderung
absehbar
Erwartungen, dass grüner Wasserstoff künftig preislich wettbewerbsfähig sein wird,
haben sich bislang nicht erfüllt: Wurden im Jahr 2021 noch Gestehungskosten63 in
Mitteleuropa von unter 90 Euro/Megawattstunde (MWh) für das Jahr 2030 erwartet, gehen
Studien derzeit vom Zwei- bis Dreifachen aus.64
Vergleichsrechnung zu Importen von Wasserstoff
Mit Blick auf die künftige preisliche Attraktivität von Wasserstoff- und
Wasserstoffderivateimporten hat der Bundesrechnungshof eine Vergleichsrechnung zum alternativen
Einsatz von Erdgas durchgeführt:
→ Für die Kosten für Wasserstoff- und Wasserstoffderivatimporte hat er auf eine Studie
des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE zurückgegriffen.65 Danach
liegen die Bereitstellungskosten66 im Jahr 2030 zwischen 137 und 318 Euro/MWh.
→ Für die Abschätzung der Erdgaspreise hat er auf Börsenkurse am Terminmarkt für das
Jahr 2030 zurückgegriffen.67 Diese bewegen sich zwischen 23 und 30 Euro/MWh.
→ Der Preis für EU-Emissionszertifikate (EUA), die bei der Nutzung von Erdgas erworben
werden müssen, basiert auf Schätzungen des Potsdam-Instituts für
Klimafolgenforschung (PIK) und des Preis-Informationsdienstes ICIS. Diese liegen zwischen 90 und
170 Euro/t. Das entspricht 20 bis 37 Euro/MWh.
Die Vergleichsrechnung ergibt eine Differenz zwischen dem maximalen Erdgaspreis
(inklusive EUA) und dem minimalen Wasserstoff-Importpreis von rund 70 Euro/MWh.
Zwischen den jeweiligen Durchschnittspreisen beträgt die Differenz über
170 Euro/MWh. Die höchste Differenz zwischen dem Erdgaspreis und dem Wasserstoff-
Importpreis beträgt 275 Euro/MWh (vgl. Abbildung 5).
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63 Gestehungskosten sind die im Verhältnis zur produzierten Wasserstoffmenge anfallenden Gesamtkosten
(Investitions- und Betriebskosten) der Wasserstofferzeugung.
64 BCG (2023), Turning the European Green Hydrogen Dream into Reality: A Call to Action; FfE (2025): „Von der Theorie
zur Praxis: Warum grüner Wasserstoff teurer ist als gedacht.“ Angabe in Quelle: 3 Euro/kg. Umrechnung durch den
Bundesrechnungshof (Umrechnungsfaktor: 33,33 kWh/kg).
65 Fraunhofer Institute for Solar Energy Systems ISE (2023): Site-specific, comparative analysis for suitable Power-to-X
pathways and products in developing and emerging countries, A cost analysis study on behalf of H2Global: Die Studie
untersucht die Produktions-, Transport- und Lieferkosten für Wasserstoff und die wichtigsten Derivate (u. a.
Flüssigwasserstoff, Ammoniak und Methanol) für zwölf mögliche Lieferländer innerhalb und außerhalb Europas (u. a.
Spanien, Namibia und Australien) für das Jahr 2030.
66 Einschließlich des Transports nach Deutschland.
67 ICE Endex Gas TTF Yearly Futures-Notierungen im Handelszeitraum 29. Dezember 2023 bis 25. September 2025,
zuletzt abgerufen am 26. September 2025. Der TTF-Erdgas-Terminkontrakt ist der liquideste europäische Erdgas-
Benchmark.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425– 33 –
Abbildung 5
Importierter Wasserstoff ist 2030 preislich nicht attraktiv
Auf Basis derzeitiger Prognosen und Preissignale für 2030 dürften die Preisdifferenzen zwischen
importiertem Wasserstoff und Erdgas (inklusive Emissionszertifikaten) mit Beträgen zwischen
70 und 275 Euro/MWh erheblich sein.
Erläuterung: Erdgaspreis auf Basis von Futures-Notierungen, zuzüglich Preis für EU-Emissionszertifikate nach
Schätzungen des PIK und ICIS; Bandbreite der Bereitstellungskosten von Wasserstoff (H2), Flüssigwasserstoff (LH2), Ammoniak
(NH3) und Methanol (MeOH) einschließlich des Transports nach Deutschland per Pipeline (H2) und Schiff (Derivate);
Preisdifferenzen jeweils ohne Berücksichtigung von Transportkosten zur Verbrauchsstelle innerhalb Deutschlands.
Grafik: Bundesrechnungshof. Quelle: Fraunhofer ISE; ICE Endex; PIK; ICIS; Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle.
Damit Wasserstoffimporte preislich attraktiv sind, müsste die Preisdifferenz
ausgeglichen werden. Geschieht dies durch eine staatliche Förderung und werden die
Mengenziele der Importstrategie zugrunde gelegt, ergibt sich für das Jahr 2030 ein
Förderbedarf von 3 bis 25 Mrd. Euro. Andernfalls müssten die Preise für EUA auf Werte zwischen
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425 – 34 –
500 und 1 300 Euro/t steigen, um die Preisdifferenz zwischen Erdgas und Wasserstoff
auszugleichen. Aktuell liegt der Preis unter 80 Euro/t.
Vergleichbare Ergebnisse liefert eine Studie zu Wasserstoffkosten.68 Sie geht davon
aus, dass grüner Wasserstoff mittel- und langfristig höchstens etwa 90 Euro/MWh69
kosten darf. Andernfalls ist sein Einsatz unter Berücksichtigung der absehbaren Preise
für Erdgas und EUA unwirtschaftlich. Inländische Erzeugungskosten für grünen
Wasserstoff von 90 Euro/MWh hält die Studie auch unter Berücksichtigung erheblicher
regulatorischer Maßnahmen erst für den Zeitraum zwischen 2040 und 2050 für möglich.
Zwischenfazit: Wasserstoff auch künftig teuer – Dauerförderung absehbar
Grüner Wasserstoff wird absehbar auch im Jahr 2030 und darüber hinaus nicht zu
wettbewerbsfähigen Preisen erzeugt oder importiert werden können. Somit fehlt
privatwirtschaftlichen Akteuren der Anreiz, in die Wasserstoffwirtschaft zu investieren.
Daher wird die Bundesregierung die Wasserstoffwirtschaft auch mittel- bis langfristig
erheblich subventionieren müssen. So könnte der Mittelbedarf zum Ausgleich der
Preisdifferenz zwischen grünem Wasserstoff und Erdgas im Jahr 2030 allein für
Importe 3 bis 25 Mrd. Euro betragen. Hoher Förderbedarf wäre auch in den Folgejahren
wahrscheinlich.
3.2 Finanzierung des Kernnetzes: Erhebliche Risiken für
den Bundeshaushalt
Ausgangssituation und Grundidee
Sowohl das Strom- als auch das Erdgasnetz werden grundsätzlich über Entgelte
finanziert, die die Netznutzer entrichten (Netzentgelte). Da beide Netze zahlreiche
industrielle und private Nutzer mit insgesamt hohen Verbräuchen haben, verteilen sich die
Netzkosten auf viele Nutzer.
Auch das Kernnetz soll sich perspektivisch einzig über Netzentgelte finanzieren. Aktuell
befindet sich die Wasserstoffwirtschaft noch im Aufbau, sodass sich die Netzkosten
zunächst auf wenige Nutzer verteilen. Denn Produzenten und Konsumenten von
Wasserstoff werden sich erst dann an das Kernnetz anschließen, wenn dies für sie ökonomisch
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
68 Öko-Institut, Deloitte, „Wasserstoff-Erzeugungskosten. Determinanten, Stand und Perspektiven“, zuletzt abgerufen
am 13. Oktober 2025.
69 Angabe in Quelle: 3 Euro/kg. Umrechnung durch den Bundesrechnungshof (Umrechnungsfaktor: 33,33 kWh/kg).
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425– 35 –
sinnvoll ist. Netzentgelte, mit denen die Netzbetreiber ihre Netzkosten70 decken
könnten, wären somit vergleichsweise hoch.71
Um dennoch den Bau sowie die Nutzung des Kernnetzes anzuregen, hat die
Bundesregierung einen „intertemporalen Kostenallokationsmechanismus“
(Finanzierungsmechanismus) entwickelt:
→ In der „Hochlaufphase“ sollen die Netzentgelte zunächst in ihrer Höhe begrenzt
werden. Dafür wird ein bundesweit einheitliches Hochlaufentgelt festgelegt. Die Differenz
zwischen den Netzkosten und den Erlösen aus Netzentgelten wird den Wasserstoff-
Kernnetzbetreibern (Kernnetzbetreibern) aus einem staatlich abgesicherten Darlehen
der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erstattet. Die Abwicklung erfolgt über ein
sogenanntes Amortisationskonto.
→ In der anschließenden „Rückführungsphase“ soll das Hochlaufentgelt Erlöse
ermöglichen, die über die Netzkosten hinausgehen. Der Überschuss soll eingesetzt werden,
um das Darlehen aus der Hochlaufphase zu tilgen. Die Rückführungsphase setzt
voraus, dass sich ausreichend Netznutzer an das Netz angeschlossen haben.
Das Hochlaufentgelt soll so festgelegt werden, dass die Rückführungsphase bis zum
31. Dezember 2055 abgeschlossen werden kann. In der zeitlichen Gesamtschau soll
sich der Finanzierungsmechanismus vollständig „privatwirtschaftlich tragen“ (vgl.
Abbildung 6).
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70 Nach § 14 Wasserstoffnetzentgeltverordnung werden die Netzkosten durch die BNetzA genehmigt.
71 Im Folgenden werden solche Netzentgelte vereinfachend als „netzkostendeckend“ bezeichnet.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425 – 36 –
Abbildung 6
Finanzierungsmechanismus mit Risiken
In der Hochlaufphase erhalten die Kernnetzbetreiber einen Teil ihrer Netzkosten aus einem
staatlich abgesicherten KfW-Darlehen. Das Darlehen soll in der Rückführungsphase aus
überschießenden Netzentgelterlösen getilgt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass sich ausreichend
Nutzer an das Netz anschließen.
Erläuterung: Es handelt sich um eine schematische Darstellung des idealen Ablaufs. Aus den dargestellten Mengen und
Flächen sind daher keine quantitativen Schlussfolgerungen zu ziehen.
Grafik: Bundesrechnungshof. Quelle: §§ 28r und 28s EnWG.
Umsetzung des Finanzierungsmechanismus
Drei Akteure spielen eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung des
Finanzierungsmechanismus:
→ Die neu gegründete H2 Amortisationskonto GmbH (AMKG) erstattet den
Kernnetzbetreibern in der Hochlaufphase die Differenz zwischen den Netzkosten und ihren
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425– 37 –
Erlösen aus Netzentgelten.72 Die AMKG zahlte im März 2025 erstmals 172 Mio. Euro
aus. Die nächste Auszahlung ist für März 2026 geplant.73
→ Die KfW vergibt ein staatlich abgesichertes Darlehen von maximal 24 Mrd. Euro an die
AMKG. Bei diesem Zuweisungsgeschäft74 stellt der Bund die KfW von sämtlichen Lasten
und Risiken frei.75 Die KfW schloss am 26. November 2024 einen Vertrag mit der AMKG
über ein entsprechendes Darlehen.
→ Die BNetzA legt die Höhe der Entgelte für die Nutzung des Kernnetzes in der Hochlauf-
und Rückführungsphase fest.76 Sie soll das Hochlaufentgelt ab dem 1. Januar 2028 alle
drei Jahre überprüfen.
Risiken im Finanzierungsmechanismus
Unterauslastung des Netzes erhöht Kosten der Zwischenfinanzierung
Durch den Finanzierungsmechanismus entstehen neben den Kosten für Netzausbau
und -betrieb auch Kosten für die Zwischenfinanzierung mittels des Darlehens. Diese
werden wesentlich von den Refinanzierungssätzen der KfW und dem tatsächlichen
Zwischenfinanzierungbedarf beeinflusst. In einem Gutachten im Auftrag des BMWE
ermittelte der Gutachter für eine Zwischenfinanzierung bis zum Jahr 2055 Kosten zwischen
5,0 und 16,3 Mrd. Euro.77
Verläuft der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft planmäßig und kann das KfW-
Darlehen bis zum Ende des Jahres 2055 getilgt werden, tragen die Netznutzer diese Kosten.
Ob sich der Finanzierungsmechanismus in der zeitlichen Gesamtschau wie von der
Bundesregierung angestrebt „privatwirtschaftlich trägt“, hängt wesentlich von Umfang
und Zeitpunkt des Ausbaus sowie der Nutzung des Kernnetzes ab.
So legt der Gutachter des BMWE dar, dass eine Unterauslastung des Netzes (z. B. durch
eine im Vergleich zur Angebots- und Nachfrageentwicklung zu frühe Errichtung) die
Finanzierung vor große Herausforderungen stellt.78 Laut BNetzA könnten Netzkosten
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
72 Gesellschafter der AMKG sind die Kernnetzbetreiber, die am Finanzierungsmechanismus teilnehmen – mittelbar über
die Trading Hub Europe GmbH oder unmittelbar. Die Rolle als Gesellschafter der AMKG ist eine Voraussetzung für die
Teilnahme an dem Finanzierungsmechanismus.
73 AMKG, Veröffentlichung der AMKG auf ihrer Internetseite, zuletzt abgerufen am 15. Oktober 2025.
74 Zuweisungsgeschäft vom 21. November 2024 nach § 2 Absatz 4 des Gesetzes über die KfW.
75 Ebenfalls am 21. November 2024 schlossen der Bund und die KfW eine Garantie- und Freistellungsvereinbarung.
76 Die BNetzA hat im Juli 2025 ein Entgelt von 25 Euro/kW pro Jahr festgelegt. Beschluss der Großen Beschlusskammer
Energie vom 14. Juli 2025 im Festlegungsverfahren „zur Bestimmung des Hochlaufentgeltes für das Wasserstoff-
Kernnetz“ (Aktenzeichen GBK-24-02-2#4).
77 Fraunhofer IEG, Fraunhofer ISI, ConGas Consulting, Consentec GmbH, „Gutachten zur Validierung eines Konzepts zur
privatwirtschaftlichen Finanzierung des Aufbaus eines Wasserstoff-Kernnetzes bei subsidiärer staatlicher
Absicherung“ vom 14. Februar 2024 (Gutachten für das BMWE im Zusammenhang mit Finanzierung des Kernnetzes), S. 45,
zuletzt abgerufen am 15. Oktober 2025.
78 Gutachten für das BMWE im Zusammenhang mit Finanzierung des Kernnetzes, S. 61.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425 – 38 –
sowie Kosten der Zwischenfinanzierung reduziert werden, wenn auf niedrigere Bedarfe
reagiert werde, indem Leitungsabschnitte nicht oder erst später als in der
ursprünglichen Kernnetzgenehmigung vorgesehen gebaut würden.79
Ein Gutachten im Auftrag der BNetzA hat bereits festgestellt, dass sich seit der Planung
des Kernnetzes wichtige Prämissen grundlegend geändert hätten. Daher sei eine
zeitliche Streckung des Ausbaus des Kernnetzes insbesondere bei Leitungen zu
Kraftwerksstandorten möglich.80
Indirekte Förderung über parallele Förderung von Angebot und Nachfrage erforderlich
Sieht der Bund von direkten Zuschüssen zur Finanzierung des Kernnetzes ab, ist der
Finanzierungsmechanismus laut Gutachter des BMWE nur dann erfolgreich, wenn
Angebot, Nachfrage und Speicherung von Wasserstoff in der Hochlaufphase staatlich
gefördert werden.81 Denn über eine solche Förderung finanziere der Staat das Kernnetz
indirekt mit. Andernfalls könnte die Netznutzung für einzelne Netznutzer trotz des
Finanzierungsmechanismus nicht bezahlbar sein.
Scheitern des Finanzierungsmechanismus
Ist die Rückführungsphase nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2055 abgeschlossen,
gilt der Finanzierungsmechanismus als gescheitert. Wenn schon vorher deutlich wird,
dass der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft scheitern wird, darf der Bund den
Finanzierungsmechanismus früher beenden – erstmals zum 31. Dezember 2038 und danach
jährlich jeweils mit Wirkung zum Ende des Folgejahres.82
In beiden Fällen trägt der Bund mindestens 76 % des verbleibenden Fehlbetrags83 auf
dem Amortisationskonto – und damit des finanziellen Risikos. Die Kernnetzbetreiber
tragen einen Selbstbehalt von maximal 24 %.
Dies bedeutet, dass der Bund mindestens 18 Mrd. Euro tragen muss, falls der Hochlauf
der Wasserstoffwirtschaft scheitert, das Darlehen von 24 Mrd. Euro bereits vollständig
abgerufen und die Tilgung noch nicht begonnen wurde.
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79 BNetzA, Beschluss der Großen Beschlusskammer Energie vom 14. Juli 2025 im Festlegungsverfahren „zur
Bestimmung des Hochlaufentgeltes für das Wasserstoff-Kernnetz“ (Aktenzeichen GBK-24-02-2#4), Randnummer 47.
80 Gutachten für das BMWE im Zusammenhang mit Finanzierung des Kernnetzes, S. 11 und S. 69.
81 Gutachten für das BMWE im Zusammenhang mit Finanzierung des Kernnetzes, S. 61.
82 § 28r Absatz 7 EnWG.
83 Der Fehlbetrag enthält zwischenfinanzierte Netzkosten sowie die Kosten der Zwischenfinanzierung.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425– 39 –
Die Bundesregierung hält es derzeit nicht für erforderlich, mögliche finanzielle
Verpflichtungen aus einem künftigen Scheitern des Finanzierungsmechanismus im
Bundeshaushalt abzubilden.
Zwischenfazit: Finanzierung des Kernnetzes birgt erhebliche Risiken für den Bund
Der Aufbau des Kernnetzes ist mit erheblichen Belastungen und Risiken für den
Bundeshaushalt verbunden. So wird das Kernnetz, anders als von der Bundesregierung
dargestellt, nur vordergründig ausschließlich privatwirtschaftlich finanziert:
→ Selbst wenn der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft gelänge, hätte der Bund das
Kernnetz indirekt mit erheblichen Haushaltsmitteln subventioniert: Das Gelingen des
Finanzierungsmechanismus erfordert eine erhebliche Förderung des Bundes von
Angebot, Nachfrage und Speicherung von Wasserstoff.
→ Ein zu früher Aufbau des Kernnetzes bei absehbarer Unterauslastung führt zu
unnötig hohen Netzkosten und Kosten der Zwischenfinanzierung. Dies gefährdet den
Erfolg des Finanzierungsmechanismus.
→ Scheitert der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft, könnte der
Finanzierungsmechanismus für das Kernnetz den Bundeshaushalt mit einem zweistelligen
Milliardenbetrag belasten.
3.3 Stellungnahme des BMWE
Das BMWE teilt grundsätzlich die Analyse des Bundesrechnungshofes, dass weder
grüner noch blauer Wasserstoff absehbar wettbewerbsfähig sind.
Hinsichtlich einer drohenden Dauerförderung (vgl. Nummer 3.1) hat das BMWE darauf
hingewiesen, dass der Bundeshaushalt solche langfristigen Subventionen nicht tragen
könne. Die Preisentwicklung von Wasserstoff sei zwar mit großen Unsicherheiten
behaftet, der Subventionsbedarf dürfte aber deutlich sinken. Denn flexiblere Regulierung,
starker internationaler Wettbewerb und zu erwartende Skaleneffekte bei der
Produktion von Elektrolyseuren sowie niedrige Strompreise in Zeiten eines großen Angebots
von Strom aus Windkraft und Photovoltaik hätten erhebliche
Kostensenkungspotenziale.
Auch die Preise für Importe von blauem Wasserstoff könnten bei intensiviertem
Wettbewerb und klaren Rahmenbedingungen weiter sinken. Ausschreibungen der
Europäischen Wasserstoffbank hätten bereits eine Förderlücke von deutlich unter
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425 – 40 –
30 Euro/MWh84 aufgezeigt. Diese Potenziale für sinkende Produktionskosten habe der
Bundesrechnungshof nur knapp beleuchtet. Für den Subventionsbedarf sei zudem die
Zahlungsbereitschaft der Abnehmer entscheidend, die bei 150 bis – in Einzelfällen –
240 Euro/MWh85 liege.
Das BMWE hat die erheblichen Risiken für den Bundeshaushalt durch den
Finanzierungsmechanismus für das Kernnetz (vgl. Nummer 3.2) grundsätzlich anerkannt.
Sofern die BNetzA die gesetzlichen Möglichkeiten zur zeitlichen Streckung des Aufbaus
des Kernnetzes nutze, reduziere das die Kosten und die finanziellen Risiken für den
Bund erheblich.
Gemäß 10-Punkte-Plan möchte das BMWE sich u. a. zunächst auf Märkte
konzentrieren, in denen entweder eine hohe Zahlungsbereitschaft für Wasserstoff vorhanden ist
(z. B. Raffinerien) oder in denen die Nachfrage mit finanziell vertretbarem Aufwand
angeregt werden kann.
3.4 Abschließende Würdigung und Empfehlungen
Die Bundesregierung kann mit ihren bisherigen Maßnahmen keine preisgünstige
Versorgung mit Wasserstoff gewährleisten. Obwohl sie den Hochlauf der
Wasserstoffwirtschaft mit vielen Milliarden Euro jährlich fördert, bleibt die erforderliche Dynamik
sowohl angebots- als auch nachfrageseitig aus.
Dieser Analyse hat das BMWE in weiten Teilen zugestimmt. Die einzelnen Einwände
ändern die Einschätzung des Bunderechnungshofes nicht:
Drohende Dauerförderung (vgl. Nummer 3.1): Die Einschätzung des BMWE, wonach
sich die Preise für Wasserstoff positiv entwickeln werden, überzeugt nicht. So gehen
aktuelle Studien für das Jahr 2030 von steigenden statt von sinkenden
Produktionskosten aus. Bisherige Prognosen zu Skaleneffekten bei der Produktion von Elektrolyseuren
erwiesen sich als zu optimistisch.86 Niedrige Preise für Strom aus erneuerbaren
Energien setzen eine ausreichende Verfügbarkeit entsprechender Erzeugungsanlagen
voraus. Inwiefern die Ausbauziele für solche Energieanlagen international und national
erreicht werden, ist fraglich.87 Zugleich werden Elektrolyseure in Europa mit anderen
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
84 Angabe: 1 Euro/kg. Umrechnung durch den Bundesrechnungshof (Umrechnungsfaktor: 33,33 kWh/kg).
85 Angabe des BMWE: 5 bis – in Einzelfällen – 8 Euro/kg. Umrechnung durch den Bundesrechnungshof
(Umrechnungsfaktor: 33,33 kWh/kg).
86 Siehe Abschließende Prüfungsmitteilung zu der Prüfung der Wasserstoffstrategie und deren Umsetzung – Teil 2:
Strategische Steuerung des Markthochlaufs von grünem Wasserstoff vom 7. Oktober 2024, vgl. Nummer 4.
87 Der Bundesrechnungshof hat mehrfach festgestellt, dass in Deutschland die Ausbauziele für die Stromerzeugung aus
erneuerbaren Energien nicht erreicht werden. Siehe Information über die Entwicklung des Einzelplans 09
(Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) für die Beratungen zum Bundeshaushalt 2025 vom 16. Juli 2025, vgl.
Nummer 3.3.2.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425– 41 –
Anwendungen wie Wärmepumpen oder Elektromobilität in Konkurrenz um die
Nutzung günstigen Stroms stehen. Vor diesem Hintergrund ist zweifelhaft, ob es zu
erheblichen Kostensenkungen kommt.
Der vom BMWE angeführte geringe Förderbedarf bei Ausschreibungen der
Europäischen Wasserstoffbank bleibt mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Denn drei der
bisher bezuschlagten Projekte sind bereits zurückgezogen worden. Diese hatten einen
Anteil von mehr als 20 % an der vergebenen Gesamtkapazität.
Der Bundesrechnungshof geht davon aus, dass rational handelnde Akteure aus zwei
Möglichkeiten diejenige mit den geringeren Kosten wählen. Die Zahlungsbereitschaft
für Wasserstoff richtet sich somit an den Alternativkosten für Erdgas aus. Der vom
BMWE angeführten Zahlungsbereitschaft von 150 bis 240 Euro/MWh für Wasserstoff
stehen Alternativkosten für Erdgas von 43 bis 67 Euro/MWh (inklusive EUA) gegenüber
(vgl. Nummer 3.1). Die vom BMWE angeführte hohe Zahlungsbereitschaft von
Abnehmern erscheint dem Bundesrechnungshof auch angesichts des internationalen
Wettbewerbs nur dann plausibel, wenn weitere Subventionen gewährt werden, z. B. in Form
von Investitionszuschüssen.
Finanzierung des Kernnetzes (vgl. Nummer 3.2): Das BMWE hat der Darstellung des
Bundesrechnungshofes nicht widersprochen, dass der Aufbau des Kernnetzes den
Bundeshaushalt in jedem Fall belastet. Im Fall eines Scheiterns des Hochlaufs der
Wasserstoffwirtschaft könnten zusätzliche Belastungen in Höhe eines zweistelligen
Milliardenbetrags entstehen. Das würde den Handlungsspielraum künftiger
Haushaltsgesetzgeber erheblich einschränken.
Der Hinweis, dass die BNetzA Kosten und Risiken für den Bund reduzieren könne, greift
zu kurz. Die Bundesregierung ist für energiepolitische Festlegungen verantwortlich,
beispielsweise zum Einsatz von Wasserstoff in Kraftwerken. Diese Festlegungen stellen
relevante Eingangsgrößen für die Netzentwicklungsplanung der BNetzA dar. Zu diesem
Aspekt hat sich das BMWE in seiner Stellungnahme nicht geäußert.
In der Gesamtschau wird grüner Wasserstoff auch mittelfristig nicht zu
wettbewerbsfähigen Preisen erzeugt oder importiert werden können. Somit ist mindestens bis in die
2030er-Jahre ein erheblicher Förderbedarf der Wasserstoffwirtschaft zu erwarten. Das
würde den Bundeshaushalt massiv belasten.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425 – 42 –
Empfehlungen
Um eine möglichst preisgünstige Versorgung mit Wasserstoff (§ 1 EnWG)
gewährleisten zu können, muss die Bundesregierung ihre bisherigen Annahmen und
Maßnahmen einem „Realitätscheck“ unterziehen. Bei dieser Erfolgskontrolle muss sie
insbesondere
→ ihre Annahmen überprüfen, ob und wann die Kosten von grünem Wasserstoff
voraussichtlich auf ein wettbewerbsfähiges Niveau sinken und die
Wasserstoffwirtschaft einen „eingeschwungenen“ Zustand ohne Subventionen erreichen kann. Das
umfasst auch einen Plan B (vgl. Nummer 2).
→ bei ihren Maßnahmen zur Förderung von Angebot und Nachfrage sowie dem
Aufbau des Kernnetzes – dem Gebot der Wirtschaftlichkeit folgend – unnötige Kosten
und finanzielle Risiken vermeiden.
→ die Kosten und Risiken der angestrebten Wasserstoffwirtschaft transparent
benennen. Damit kann sie die Akzeptanz der Energiewende stärken. Sie sollte
insbesondere klar kommunizieren, wer (Marktteilnehmer, Steuerzahler) wie lange die Kosten
voraussichtlich tragen muss.
Eine dauerhafte umfassende Subventionierung der Wasserstoffwirtschaft ist zu
vermeiden.
4 Klimaneutralität und
Umweltverträglichkeit
Wasserstoff soll einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen der Klimaneutralität leisten
(vgl. Nummer 4.1). Zugleich wirkt grüner Wasserstoff vielfältig auf zahlreiche weitere
Schutzgüter der Umweltverträglichkeit. Beispielsweise erfordert die
Wasserstoffproduktion große Mengen Wasser und beeinflusst die Biodiversität (vgl. Nummer 4.2).
4.1 Klimawirkung von Wasserstoff ungewiss
Grüner Wasserstoff birgt das Potenzial, klimaneutral erzeugt und genutzt zu werden.
Aber unter Berücksichtigung der gesamten Wertschöpfungskette besteht das Risiko,
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425– 43 –
dass auch er erhebliche Treibhausgasemissionen verursacht. Gemäß einer Studie des
Potsdamer Forschungsinstituts für Nachhaltigkeit (Research Institute for Sustainability,
RIFS) vom Oktober 2024 wirkt entwichener Wasserstoff in der Atmosphäre als
indirektes Treibhausgas hochgradig klimaschädigend. Dabei entfielen zwei Drittel der
möglichen Treibhausgasemissionen auf die Importkette. Die Wasserstoffwirtschaft drohe
selbst zur Gefahr für das Klima zu werden.88
Das BMWE erkennt Wissenslücken zur Klimawirkung von Erzeugung, Transport und
Nutzung von Wasserstoff an. Es gelte, Forschungsbedarfe zu adressieren, Risiken
fortlaufend zu analysieren und ggf. weitere regulatorische Maßnahmen zu ergreifen.
Trotz bestehender Wissenslücken hält das BMWE es insgesamt für vorteilhaft, fossile
Energieträger durch grünen Wasserstoff zu ersetzen. Es verweist in diesem
Zusammenhang auf eine Analyse des Öko-Instituts.89 Diese betrachtet die Emissionen in
Deutschland (Territorialprinzip). Sie weist darauf hin, dass die Importe von (grünem)
Wasserstoff nach Deutschland bereits erhebliche Vorkettenemissionen aufweisen
können.
Zwischenfazit: Risiken für das Klima beim Wasserstoffimport
Die Klimawirkung von Erzeugung, Transport und Nutzung von Wasserstoff ist mit
erheblichen Unsicherheiten behaftet. Studien legen nahe, dass bei grünem Wasserstoff
insbesondere der Import mit erheblichen Vorkettenemissionen einhergehen kann. Dies
gefährdet das Ziel einer klimaneutralen Energieversorgung, denn die Bundesregierung
will mindestens die Hälfte des erwarteten Wasserstoffbedarfs durch Importe decken.
4.2 Negative Wirkungen auf weitere Schutzgüter möglich
Wasserstoff wirkt vielfältig auf weitere Schutzgüter der Umweltverträglichkeit.
Beispielsweise erfordert die Wasserstoffproduktion große Mengen Wasser. Laut IEA
befinden sich etwa 40 % der bis zum Jahr 2030 geplanten emissionsarmen
Wasserstoffprojekte in wasserarmen Regionen. Der Klimawandel könnte in Zukunft zu weiteren
wasserarmen Regionen führen.90 Entwickler von Elektrolyseprojekten setzen daher auf
die Meerwasserentsalzung. Diese erzeugt neben Frischwasser auch große Mengen
konzentrierter Salzlauge. Diese wird zurück ins Meer geleitet und kann dort negative
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
88 RIFS, „Controlling Emissions in Germany’s Future Hydrogen Economy“, Oktober 2024; Tagesspiegel Background
Energie & Klima vom 18. November 2024, „Wasserstoff – Klimaschützer, Klimakiller“; das Umweltbundesamt stellte
ebenfalls fest, dass der Import von grünem Wasserstoff mit erheblichen Treibhausgasemissionen einhergeht: „Welche
Treibhausgasemissionen verursacht die Wasserstoffproduktion?“ vom 30. November 2022, S. 9.
89 Öko-Institut (2024), „Einordnung zur Treibhausgaswirkung von Wasserstoff“.
90 IEA, Global Hydrogen Review, S. 90.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425 – 44 –
Auswirkungen auf die Meeresumwelt haben, beispielsweise durch die Schädigung von
Fischgründen.91
Nachhaltigkeitsanforderungen der Bundesregierung bei Importen
Um negative Umweltwirkungen der Wasserstoffwirtschaft zu verringern, will die
Bundesregierung international ambitionierte Nachhaltigkeitsstandards etablieren. So
verlangte das BMWE bei H2Global, dass Wasserstoffproduzenten strenge
Nachhaltigkeitsanforderungen einhalten.
Um mehr Gebote zu erhalten, wurden diese Anforderungen in der ersten
Ausschreibungsrunde nach Abstimmung mit dem BMWE angepasst. Davon betroffen waren
insbesondere die Anforderungen an den Schutz der Biodiversität und den Bezug von
Strom aus erneuerbaren Energien.
Zwischenfazit: Zugeständnisse bei Nachhaltigkeitsanforderungen
Die Bundesregierung hat bei H2Global in der ersten Ausschreibungsrunde
Zugeständnisse bei den Nachhaltigkeitsanforderungen in Kauf genommen, um eine ausreichende
Zahl an Geboten zu erhalten.
4.3 Stellungnahme des BMWE
In Bezug auf die Klimawirkung von Wasserstoff (vgl. Nummer 4.1) hat das BMWE
darauf hingewiesen, dass bestimmte Wasserstoff-Emissionen technisch einfach und
kostengünstig vermeidbar seien, sofern ein wirtschaftlicher Anreiz zur Nutzung des
Wasserstoffs oder eine ordnungsrechtliche Vorgabe zur Vermeidung der Emissionen
bestehe.
Die Wirkungen auf weitere Schutzgüter (vgl. Nummer 4.2) habe der
Bundesrechnungshof verkürzt und damit missverständlich dargestellt. Die Nachhaltigkeitskriterien
in den Ausschreibungen von H2Global seien zwar angepasst worden. Damit habe man
die Anforderungen jedoch konkretisiert. Das Schutzniveau sei unverändert geblieben.
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
91 Lattemann, S.: „Meerwasserentsalzung“ in WARNSIGNAL KLIMA: „Genug Wasser für alle?“ 3. Auflage (2011) – Hrsg.
Lozán, J. L. H., Graßl, P. Hupfer, L. Karbe & C.-D. Schönwiese; 7. Mai 2025.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425– 45 –
4.4 Abschließende Würdigung und Empfehlungen
Die Bundesregierung kann derzeit nicht gewährleisten, dass die Versorgung mit
Wasserstoff tatsächlich klimaneutral und umweltverträglich erfolgen wird.
Das BMWE erkennt Unsicherheiten hinsichtlich der Klimawirkungen entlang der
Wasserstoff-Wertschöpfungsketten grundsätzlich an (vgl. Nummer 4.1). Sofern es diese
Emissionseffekte für einfach und kostengünstig vermeidbar hält, muss es
entsprechend handeln.
Die Ankündigung des BMWE in seinem 10-Punkte-Plan, blauen Wasserstoff künftig
gleichberechtigt zu behandeln (vgl. Nummer 2.4), verdeutlicht die energiepolitischen
Zielkonflikte: Denn während blauer Wasserstoff womöglich zum Hochlauf einer
sicheren und bezahlbaren Wasserstoffwirtschaft beitragen kann, stellt er angesichts seiner
– wenn auch reduzierten – Emissionen lediglich eine Übergangslösung auf dem Weg
zur Klimaneutralität dar.
Hinsichtlich anderer Schutzgüter der Umweltverträglichkeit (vgl. Nummer 4.2)
stellten mit den Ausschreibungen vertraute Sachverständige fest, es seien u. a. bestimmte
für die Biodiversität maßgebliche Anforderungen auf Vögel und Säugetiere
„beschränkt“ worden. Auch seien die Anforderungen an den Einsatz von Strom aus
erneuerbaren Energien auf bestimmte Formen der Wasserentsalzung „beschränkt“ worden.
Gemeint ist damit die Meerwasserentsalzung. Beim bisher einzigen H2Global-Projekt
soll jedoch zunächst Brackwasser entsalzt werden. Dafür darf somit Strom aus fossilen
Quellen eingesetzt werden. Nach Einschätzung der Sachverständigen wären Gebote
ohne ein entsprechendes Entgegenkommen unwahrscheinlich gewesen.
Die Sachverständigen kamen zu dem Schluss, dass der angepasste Vertrag zwar
insgesamt die Nachhaltigkeitsanforderungen des BMWE absichere. Es verblieben aber vor
allem bei Projekten in Ländern außerhalb der Europäischen Union Restrisiken
hinsichtlich der Auslegung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsanforderungen.
Der Bundesrechnungshof teilt diese Einschätzung hinsichtlich der Risiken. Da die
Bundesregierung bis zu 70 % des erwarteten Wasserstoffbedarfs durch Importe decken
will, sind mit dem Import verbundene negative Wirkungen auf Klima und Umwelt
besonders relevant. Der Beitrag von Wasserstoff zur Klimaneutralität bleibt damit
ungewiss.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425 – 46 –
Empfehlungen
Um eine möglichst klimaneutrale und umweltfreundliche Versorgung mit
Wasserstoff (§ 1 EnWG) gewährleisten zu können, muss die Bundesregierung ihr Vorgehen
einem „Realitätscheck“ unterziehen. Insbesondere muss sie
→ bewerten, wie sich die aufgezeigten Risiken auf das Erreichen der nationalen
Klimaschutzziele sowie der (globalen) Nachhaltigkeitsziele auswirken. Dafür sollte sie
Studien zu Klima- und Umweltwirkungen von Wasserstoff systematisch auswerten und
Wissenslücken ggf. durch weitere Untersuchungen schließen.
→ ihre Maßnahmen so ausgestalten und umsetzen, dass die Wasserstoffwirtschaft den
angestrebten Beitrag zur Klimaneutralität und zur nachhaltigen Entwicklung leisten
kann. Das betrifft auch den Einsatz von blauem Wasserstoff.
Sollten sich erhebliche negative Klima- und/oder Umweltwirkungen bestätigen, sollte
die Bundesregierung ihr Ziel kritisch überprüfen, mindestens die Hälfte des
Wasserstoffbedarfs über Importe zu decken.
5 Fazit und Ausblick
Die Bundesregierung sieht für Wasserstoff eine Schlüsselrolle in der Energiewende vor,
denn wesentliche Sektoren können nach aktuellem Stand nur mit Wasserstoff
vollständig dekarbonisiert werden. Die Bundesregierung hat in einem planwirtschaftlichen
Ansatz umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um Angebot, Nachfrage und Infrastruktur
für den Hochlauf einer Wasserstoffwirtschaft aufzubauen. Sie hat bereits erhebliche
Haushaltsmittel eingesetzt, um den von ihr angestrebten Hochlauf zu erreichen.
Dieser Hochlauf ist bisher nicht gelungen. Wesentliche in der NWS 2023 verankerte
Ziele für das Jahr 2030 werden mit hoher Wahrscheinlichkeit verfehlt. Das gesetzliche
Ziel einer möglichst sicheren, preisgünstigen, umweltverträglichen und klimaneutralen
Versorgung mit Wasserstoff liegt in weiter Ferne. Es ist nicht erkennbar, ob bzw. wann
die Phase des staatlich geförderten Hochlaufs erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Angesichts der finanziellen Belastungen und Risiken droht ein „weiter so“ beim
Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zudem die bereits aus den Fugen geratenen
Bundesfinanzen weiter unter Druck zu setzen.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425– 47 –
Daher muss die Bundesregierung ihre Wasserstoffstrategie und deren bisherige
Umsetzung einem „Realitätscheck“ unterziehen und grundlegend überarbeiten. Das BMWE
hat den Handlungsbedarf in seiner Stellungnahme und mit seinem 10-Punkte-Plan
zwar anerkannt. Es bleibt aber noch weitgehend offen, wie die Bundesregierung
Marktrahmen und Instrumente konkret anpassen will, um die bestehenden Probleme zu
lösen.
Die Bundesregierung muss die konkurrierenden gesetzlichen Ziele einer möglichst
sicheren, preisgünstigen, umweltverträglichen und klimaneutralen Versorgung in ihrer
Wasserstoffstrategie mit Blick auf eine insgesamt kohärente Energiepolitik
ausbalancieren. Sie muss prüfen, welchen Beitrag die Wasserstoffwirtschaft zur Energiewende
insgesamt leisten kann. Dazu gehört auch die Frage, ob bisher angedachte
Anwendungsbereiche für Wasserstoff aufgrund neuer Technologien anders dekarbonisiert
werden können. Die Nutzung blauen Wasserstoffs darf nicht zulasten der
Klimaneutralität gehen. Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Dekarbonisierungsoptionen
(z. B. Wasserstoff oder CCS) muss sie mitdenken, insbesondere beim Aufbau der dafür
notwendigen Infrastruktur.
Die Bundesregierung muss im Blick behalten, ob, wie und in welchen Umfang andere
EU-Mitgliedstaaten eine Wasserstoffwirtschaft etablieren. Sie sollte es vermeiden, bei
dem Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft einen nicht mit der Europäischen Union und
ihren Mitgliedstaaten abgestimmten und mit großen Unwägbarkeiten verbundenen
Sonderweg einzuschlagen.
Diesen Aufgaben muss sich die Bundesregierung jetzt stellen, um das Ziel der
Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 nicht aus dem Blick zu verlieren, um die
Zukunftsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland zu erhalten und um den Bundeshaushalt nicht
zu überfordern.
Bonn, den 28. Oktober 2025
Als Vorsitzender des Großen Senats, der diesen Bericht gemäß § 14 Absatz 1 Nummer 2 des
Gesetzes über den Bundesrechnungshof beschlossen hat,
Kay Scheller
Präsident des Bundesrechnungshofes
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2425 – 48 –
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de]
Relationen
- authored ← Bundesrechnungshof
- part_of_vorgang → Bericht nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung über die Umsetzung der Wasserstoffstrategie des Bundes (Unterrichtung)