Schriftliche Frage 52 von Victoria Broßart (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass der aktuelle Entwurf zum Gebäude- Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) kein…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Text
Schriftliche Frage 52 von Victoria Broßart (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass der aktuelle Entwurf zum Gebäude- Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) kein…
Frage 52 (Victoria Broßart, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie stellt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass der aktuelle Entwurf zum Gebäude- Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) keine expliziten Regelungen zu Fahrradabstellplätzen vorsieht, sicher, dass die Vorgaben der novellierten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD, (EU) 2024/1275) zur verpflichtenden Bereitstellung von Infrastruktur für nachhaltige Mobilität, insbesondere Fahrradabstellanlagen in Wohn- und Nichtwohngebäuden gemäß Artikel 14, im Rahmen der nationalen Umsetzung vollständig und rechtskonform berücksichtigt werden, und aus welchen Gründen wurde auf eine entsprechende Regelung im Entwurf bislang verzichtet?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 18. Juni 2026:
Die Vorgaben der novellierten EU-Gebäuderichtlinie zu Fahrradstellplätzen werden nicht im Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz umgesetzt. Im Bauordnungsrecht der Länder gibt es Vorgaben zur Errichtung von Fahrradstellplätzen.
Relationen
- asked ← Victoria Broßart (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung