Schriftliche Frage 28 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele erlaubnispflichtige Schusswaffen waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 31. Dezember 2025 auf Rechtsextremisten, Rei…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 28 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele erlaubnispflichtige Schusswaffen waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 31. Dezember 2025 auf Rechtsextremisten, Rei…
Frage 28 (Marcel Emmerich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie viele erlaubnispflichtige Schusswaffen waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 31. Dezember 2025 auf Rechtsextremisten, Reichsbürger, Selbstverwalter und Personen des Spektrums verfassungsschutzrelevanter Delegitimierung des Staates zugelassen (bitte nach Personengruppen aufschlüsseln), und plant die Bundesregierung hiergegen vorzugehen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 9. Juni 2026:
Nach Kenntnis der Bundesregierung waren zum Stichtag 31. Dezember 2024 auf • rechtsextremistische Personen 2.996, • Personen des Phänomenbereichs „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ 932 und • Personen des Spektrums „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ 124 erlaubnispflichtige Schusswaffen im Nationalen Waffenregister registriert. Zahlen für das Erhebungsjahr 2025 liegen der Bundesregierung noch nicht vor. Alle hier genannten Zahlen umfassen Personen, die im Erhebungszeitraum nach den einschlägigen rechtlichen Regelungen dem Personenpotential des abgefragten Phänomenbereichs bzw. Spektrums zugerechnet wurden. Sie stellen eine Zusammenfassung der in den Ländern erhobenen Informationen dar. Der Entzug bzw. die Versagung waffenrechtlicher Erlaubnisse liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Waffenbehörden der Länder. Derzeit wird das Waffenrecht entsprechend der Festlegung des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD umfassend evaluiert. Diese Evaluierung umfasst auch die Prüfung, wie noch zuverlässiger sichergestellt werden kann, dass Extremisten nicht legal Waffen besitzen. Um die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden bei Entzug und Versagung waffenrechtlicher Erlaubnisse zu stärken, findet regelmäßig die durch das Bundesministerium des Innern initiierte Bund-Länder-Tagung „Forum Entwaffnung“ unter Beteiligung von Vertretern der Innenministerien, Verfassungsschutzbehörden und Waffenbehörden statt.
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