Waffenbesitz und Waffeneinsatz von und durch Neonazis und Reichsbürger/Selbstverwalter sowie Waffenfunde in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/7377)
Text
Waffenbesitz und Waffeneinsatz von und durch Neonazis und Reichsbürger/Selbstverwalter sowie Waffenfunde in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/7377)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7665
21. Wahlperiode 19.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ferat Koçak, Clara Bünger,
Violetta Bock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/7377 –
Waffenbesitz und Waffeneinsatz von und durch Neonazis und Reichsbürger/
Selbstverwalter sowie Waffenfunde in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Immer wieder finden Ermittlungsbehörden im Rahmen von
Durchsuchungsmaßnahmen legale wie illegale Waffen bei Neonazis, Rechtsextremisten oder
Reichsbürgern, wie einige aktuelle Beispiele belegen:
Im Februar 2026 fanden Beamtinnen und Beamte bei einem 25‑Jährigen, der
der rechtsextremistischen Szene zugeordnet wird, in Weißenborn neben
Luftgewehren und Armbrüsten auch Schwarzpulver, Munitionsteile und eine
Stopfmaschine und dazu sprengfähiges Material im zweistelligen Kilobereich
(vgl. „Rechtsextremer Bombenbauer? Neue Details nach Razzia in
Weißenborn“, MDR.de).
Im September 2025 wurden bei Durchsuchungsmaßnahmen gegen vier
mutmaßlich rechtsextreme Soldaten und einen Polizisten unter anderem „mehrere
scharfe Kurz- und Langwaffen“ sichergestellt (vgl. „Razzia: Soldaten und
Polizist unter den mutmaßlich Rechtsradikalen“, ndr.de).
Nach Auffassung der Fragestellenden ist neben dem Waffenbesitz der im Titel
genannten Personengruppen auch der Waffenbesitz anderer Akteure aus dem
rechten Spektrum in den Blick zu nehmen. Auch AfD-Politiker fallen in
diesem Zusammenhang auf. Im August 2025 wurden bei dem AfD-Politiker P. S.
„eine Vielzahl von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen sowie eine größere Menge
Sprengstoff“ sichergestellt. P. S. hatte laut Medienberichten „lange Kontakte
ins rechtsextreme Milieu“ (vgl. „Waffenfund bei AfD-Politiker in Jessnitz“,
taz.de).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 19. August 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Rechtsextremisten, Reichsbürger/Selbstverwalter und wie viele
Personen aus dem Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante
Delegitimierung des Staates“ verfügten nach Kenntnis der Bundesregierung
zum Stichtag 31. Dezember 2024 sowie zum Stichtag 31. Dezember
2025 über eine waffenrechtliche Erlaubnis und bzw. oder über Waffen
(bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung besaßen zum Stichtag 31. Dezember 2024
• 1.120 rechtsextremistische Personen,
• 357 „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sowie
• 37 Personen des Spektrums Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung
des Staates
waffenrechtliche Erlaubnisse.
Alle hier genannten Zahlen umfassen Personen, die im Erhebungszeitraum
nach den einschlägigen rechtlichen Regelungen dem Personenpotential des
abgefragten Phänomenbereichs bzw. Spektrums zugerechnet wurden. Sie stellen
eine Zusammenfassung der in den Ländern erhobenen Informationen dar.
Zahlen für das Erhebungsjahr 2025 liegen der Bundesregierung noch nicht vor.
Eine Aufschlüsselung nach Ländern erfolgt aufgrund der föderalen Ordnung
nicht.
2. Bei wie vielen der in Frage 1 erfragten Personen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung Maßnahmen und Verfahren zur Prüfung und zum
Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse eingeleitet bzw. beendet worden (bitte
nach Bundesländern sowie dem Stand der waffenrechtlichen
Überprüfungen auflisten)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im Zeitraum 1. Januar 2024 bis
31. Dezember 2024 insgesamt
• 157 rechtsextremistischen Personen,
• 191 „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“,
• 12 Personen des Spektrums Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung
des Staates
jeweils waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen oder durch diese Personen im
Zusammenhang mit einer staatlichen Maßnahme, wie etwa einer
vorangegangenen Anhörung durch die Waffenbehörde, freiwillig zurückgegeben.
Alle hier genannten Zahlen umfassen Personen, die im Erhebungszeitraum
nach den einschlägigen rechtlichen Regelungen dem Personenpotential des
abgefragten Phänomenbereichs/Spektrums zugerechnet wurden. Sie stellen eine
Zusammenfassung der in den Ländern erhobenen Informationen dar.
Zahlen für das Erhebungsjahr 2025 liegen der Bundesregierung noch nicht vor.
Eine Aufschlüsselung nach Ländern erfolgt aufgrund der föderalen Ordnung
nicht.
3. Wie viele erlaubnispflichtige Schusswaffen waren zum Stichtag 31.
Dezember 2024 sowie zum Stichtag 31. Dezember 2025 im Nationalen
Waffenregister auf Rechtsextremisten, Reichsbürger/Selbstverwalter
sowie Personen aus dem Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante
Delegitimierung des Staates“ registriert?
Nach Kenntnis der Bundesregierung waren zum Stichtag 31. Dezember 2024
an erlaubnispflichtigen Schusswaffen im Nationalen Waffenregister
• 2.996 auf rechtsextremistische Personen,
• 932 auf „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sowie
• 124 auf Personen des Spektrums Verfassungsschutzrelevante
Delegitimierung des Staates
registriert.
Zahlen für das Erhebungsjahr 2025 liegen der Bundesregierung noch nicht vor.
Alle hier genannten Zahlen umfassen Personen, die im Erhebungszeitraum
nach den einschlägigen rechtlichen Regelungen dem Personenpotential des
abgefragten Phänomenbereichs/Spektrums zugerechnet wurden. Sie stellen eine
Zusammenfassung der in den Ländern erhobenen Informationen dar.
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sicherstellung
illegaler Waffen bei Durchsuchungsmaßnahmen bei Rechtsextremisten,
Reichsbürgern/Selbstverwaltern und bei Personen aus dem
Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ oder in
von diesen genutzten Objekten und Fahrzeugen in den Jahren 2024 und
2025 (bitte Gesamtzahl der Fälle angeben und nach Bundesländern, Art
der Waffen und Munition, Datum der Durchsuchungen, einschließlich
der Ergebnisse etwaiger Sonderauswertungen der Behörden, nach Stand
der jeweiligen Ermittlungsverfahren und bzw. oder Verurteilungen sowie
Anzahl der Ermittlungsverfahren nach den §§ 129 und 129a des
Strafgesetzbuchs [StGB] aufschlüsseln)?
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Einsatz von legalen
und illegalen Waffen durch Rechtsextremisten, Reichsbürger/
Selbstverwalter und Personen aus dem Phänomenbereich
„verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ in den Jahren 2024 und 2025 bei der
Begehung von Straftaten aus dem Phänomenbereich Politisch motivierte
Kriminalität – rechts (PMK rechts) sowie PMK – nicht zuzuordnen (bitte
Gesamtzahl der Fälle angeben und nach Bundesländern, Datum und Art
der Straftaten, Status und Art der eingesetzten Waffen, einschließlich der
Ergebnisse etwaiger Sonderauswertungen der Behörden, sowie nach
Anzahl der Ermittlungen nach den §§ 129 und 129a StGB aufschlüsseln)?
Die Fragen Nr. 4 und Nr. 5 werden gemeinsam beantwortet.
Eine automatisierte statistische Auswertung des Kriminalpolizeilichen
Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD‑PMK) nach der
Anzahl der festgestellten oder eingesetzten Waffen ist nicht möglich. Bei der
Angabe von Waffenfunden und Stückzahlen im Rahmen von
Durchsuchungsmaßnahmen handelt es sich nicht um eine Pflichtangabe im KPMD‑PMK. Des
Weiteren kann weder zwischen „legalen“ und „illegalen“ Waffen noch nach
„Sicherstellung“ und „Einsatz“ automatisiert unterschieden werden.
Für das Jahr 2024 führte das Bundeskriminalamt (BKA) eine
Sonderauswertung zu den Obertatmitteln „Waffen/Gefährliches Werkzeug“ sowie „Spreng-
und Brandmittel“ im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität-rechts
(PMK-rechts-) durch. Die dieser Sonderauswertung zugrunde liegenden
Fallzahlen wurden auf der Basis des Tatmittelkatalogs erhoben und getrennt
betrachtet.
Zur detaillierten Darstellung relevanter Teilaspekte, die nicht mittels
automatisierter Abfrage generiert werden können (tatsächlicher Einsatz des Tatmittels,
Angriffsziel, detaillierte Betrachtung bestimmter Untertatmittel), erfolgte eine
händische Auswertung der im Rahmen des KPMD-PMK erfassten
Sachverhalte.
Im Jahr 2024 wurden im Phänomenbereich PMK -rechts- insgesamt 629
Delikte mit dem Obertatmittel Waffe/Gefährliches Werkzeug gemeldet (Stichtag
31. Januar 2025). In 44 Prozent der Fälle (275) handelte es sich um
Gewaltdelikte. In Relation zum Gesamtstraftatenaufkommen PMK -rechts-betrug der
Anteil der Delikte mit Waffenbezug in diesem Jahr 1,5 Prozent (2023 1,9
Prozent).
Von den 629 erfassten Delikten kam es in 540 Fällen zum Einsatz von Waffen
oder zur Bedrohung mit einer oder mehreren Waffen, die in 414 Fällen gegen
Personen und 156-mal gegen Sachen gerichtet waren. In 90 Fällen wurden
Waffen im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen oder anlässlich von
Kontrollen aufgefunden. Bei 19 Sachverhalten konnte keine Zuordnung zu einer der
oben aufgeführten Kategorien getroffen werden. Bei einigen Sachverhalten
wurden Waffen/gefährliche Werkzeuge sowohl eingesetzt, als auch im Rahmen
einer Durchsuchung oder Kontrolle aufgefunden. Zusätzlich wurden diese zum
Teil gleichzeitig sowohl gegen Personen als auch Sachen eingesetzt. Ein
Aufsummieren der Zahlen ist daher nicht zulässig.
Folgende Tabelle bildet die Anzahl an Delikten nach Art der festgestellten
Untertatmittel, die dem Obertatmittel „Waffe/Gefährliches Werkzeug“ zuzuordnen
sind, ab. Da zu einer Straftat mehrere verschiedene Tatmittel erfasst sein
können, ist eine Mehrfachnennung bei den Untertatmitteln möglich. Ein
Aufsummieren ist daher nicht zulässig.
Jahr 2024/PMK-rechts-
Obertatmittel „Waffe/Gefährliches Werkzeug“
Waffe/Gefährliches Werkzeug* 8
Untertatmittel Delikte nach Untertatmittel
Dekowaffe 7
Faustfeuerwaffe 7
Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe 16
Hieb- und Stichwaffe 178
Kriegswaffe/Wesentliches Teil 2
Langwaffe 2
Munition/Munitionsteil 6
Reizstoffsprühgerät 41
Schlaggegenstand/-waffe 134
Softair-/Paintballwaffe 7
Sonstige Waffe/Gefährliches Werkzeug 81
Wurfgeschoss 176
* Meldung des Obertatmittels ohne Nennung eines Untertatmittels
Unter dem Unterthemenfeld „Reichsbürger/Selbstverwalter“ wurden für 2024
(Stichtag 31. Januar 2025) drei Fälle mit dem Obertatmittel „Waffe/
Gefährliches Werkzeug“ dem Phänomenbereich PMK-rechts- zugeordnet.
Zudem wurden im Jahr 2024 mit dem Obertatmittel „Waffe/Gefährliches
Werkzeug“ zwei Fälle gemäß § 129a Strafgesetzbuch (StGB) gemeldet.
Für das Jahr 2025 wurden mit Stichtag 31. Januar 2026 756 Fälle mit dem
Obertatmittel „Waffe/Gefährliches Werkzeug“ im Phänomenbereich PMK-
rechts gemeldet, davon zwei im Unterthemenfeld „Reichsbürger/
Selbstverwalter“. In ca. 46 Prozent der Fälle (346) handelte es sich um Gewaltdelikte. In
Relation zum Gesamtstraftatenaufkommen PMK‑rechts- betrug der Anteil der
Delikte mit Waffenbezug in diesem Jahr 1,8 Prozent (2024 1,5 Prozent).
Folgende Tabelle bildet die Anzahl an Delikten nach Art der festgestellten
Untertatmittel ab, die dem Obertatmittel „Waffe/Gefährliches Werkzeug“
zuzuordnen sind. Da zu einer Straftat mehrere verschiedene Tatmittel erfasst sein
können, ist eine Mehrfachnennung bei den Untertatmitteln möglich. Ein
Aufsummieren ist daher nicht zulässig.
Jahr 2025/PMK-rechts-
Obertatmittel „Waffe/Gefährliches Werkzeug“
Waffe/Gefährliches Werkzeug* 3
Untertatmittel Delikte nach Untertatmittel
Dekowaffe 3
Faustfeuerwaffe 19
Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe 44
Hieb- und Stichwaffe 197
Kriegswaffe/Wesentliches Teil 5
Langwaffe 4
Munition/Munitionsteil 10
Reizstoffsprühgerät 45
Schlaggegenstand/-waffe 152
Softair-/Paintballwaffe 8
Sonstige Waffe/Gefährliches Werkzeug 106
Wurfgeschoss 220
* Meldung des Obertatmittels ohne Nennung eines Untertatmittels
Für das Jahr 2025 wurden mit dem Obertatmittel „Waffe/Gefährliches
Werkzeug“ zwei Fälle gemäß § 129 StGB gemeldet.
Weitergehende Auskünfte, wie z. B. zur Auffindesituation können für das Jahr
2025 im Phänomenbereich PMK-rechts- nicht erteilt werden, da in 2025 noch
keine Sonderauswertung durchgeführt wurde.
Für den Phänomenbereich PMK-sonstige Zuordnung- wurde weder in den
Jahren 2024 noch 2025 eine Sonderauswertung durchgeführt, sodass keine
weitergehenden Angaben, z. B. zu Auffindesituation oder Unterscheidung nach
Einsatz und/oder Durchsuchung möglich ist.
Insgesamt wurden für den Phänomenbereich -sonstige Zuordnung- 396 Fälle
im Jahr 2024 (Stichtag 31. Januar 2025) mit dem Obertatmittel „Waffe/
Gefährliches Werkzeug“ gemeldet, davon 18 mit dem Oberthemenfeld „Reichsbürger/
Selbstverwalter“.
Folgende Tabelle bildet die Anzahl an Delikten nach Art der festgestellten
Untertatmittel für das Oberthemenfeld „Reichsbürger/Selbstverwalter“, die dem
Obertatmittel „Waffe/Gefährliches Werkzeug“ zuzuordnen sind, ab. Da zu einer
Straftat mehrere verschiedene Tatmittel erfasst sein können, ist eine
Mehrfachnennung bei den Untertatmitteln möglich. Ein Aufsummieren ist daher nicht
zulässig.
Jahr 2024/PMK-sonstige Zuordnung-
Oberthemenfeld „Reichsbürger/Selbstverwalter“,
Obertatmittel „Waffe/Gefährliches Werkzeug“
Untertatmittel Delikte nach Untertatmittel
Faustfeuerwaffe 1
Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe 2
Hieb- und Stichwaffe 7
Langwaffe 1
Munition/Munitionsteil 2
Reizstoffsprühgerät 3
Schlaggegenstand/-waffe 3
Sonstige Waffe/Gefährliches Werkzeug 2
Wurfgeschoss 2
Im Jahr 2025 (Stichtag 31. Januar 2026) wurden für den Phänomenbereich
-sonstige Zuordnung- 387 Fälle mit dem Obertatmittel „Waffe/Gefährliches
Werkzeug“ gemeldet, davon 19 mit dem Oberthemenfeld „Reichsbürger/
Selbstverwalter“.
Folgende Tabelle bildet die Anzahl an Delikten nach Art der festgestellten
Untertatmittel für das Oberthemenfeld „Reichsbürger/Selbstverwalter“, die dem
Obertatmittel „Waffe/Gefährliches Werkzeug“ zuzuordnen sind, ab. Da zu einer
Straftat mehrere verschiedene Tatmittel erfasst sein können, ist eine
Mehrfachnennung bei den Untertatmitteln möglich. Ein Aufsummieren ist daher nicht
zulässig.
Jahr 2025/PMK-sonstige Zuordnung-
Oberthemenfeld „Reichsbürger/Selbstverwalter“,
Obertatmittel „Waffe/Gefährliches Werkzeug“
Untertatmittel Delikte nach Untertatmittel
Faustfeuerwaffe 2
Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe 3
Hieb- und Stichwaffe 6
Munition/Munitionsteil 5
Reizstoffsprühgerät 2
Schlaggegenstand/-waffe 3
Sonstige Waffe/Gefährliches Werkzeug 4
Wurfgeschoss 3
Eine Zuordnung der Tatverdächtigen zu Personen aus dem Bereich
„verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ ist dem BKA nicht möglich,
da der genannte Bereich im KPMD‑PMK nicht abgebildet wird.
Beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) werden die
fragegegenständlichen Informationen statistisch nicht erfasst, so dass eine
Beantwortung für den dortigen Bereich mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist. Zur
Beantwortung wäre die händische Sichtung des gesamten Aktenbestandes
erforderlich, was die Ressourcen in der betroffenen Abteilung beim GBA für
einen nicht absehbaren Zeitraum vollständig beanspruchen und deren
Ermittlungsarbeit zum Erliegen bringen würde.
6. Wie viele Rechtsextremisten, Reichsbürger/Selbstverwalter und wie viele
Personen aus dem Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante
Delegitimierung des Staates“ verfügten nach Kenntnis der Bundesregierung
zum Stichtag 31. Dezember 2024 sowie zum Stichtag 31. Dezember
2025 über eine Waffenherstellungserlaubnis gemäß den §§ 21 bzw. 26
des Waffengesetzes (WaffG; bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
7. Wie viele Rechtsextremisten, Reichsbürger/Selbstverwalter und wie viele
Personen aus dem Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante
Delegitimierung des Staates“ verfügten nach Kenntnis der Bundesregierung
zum Stichtag 31. Dezember 2024 sowie zum Stichtag 31. Dezember
2025 über eine Waffenhandelserlaubnis gemäß § 21 WaffG (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
8. Wie viele Rechtsextremisten, Reichsbürger/Selbstverwalter und wie viele
Personen aus dem Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante
Delegitimierung des Staates“ verfügten nach Kenntnis der Bundesregierung
zum Stichtag 31. Dezember 2024 sowie zum Stichtag 31. Dezember
2025 über eine Schießstättenerlaubnis gemäß § 27 WaffG (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
9. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die in
den Fragen 6 bis 8 genannten waffenrechtlichen Erlaubnisse seit 2024
widerrufen bzw. der Widerruf eingeleitet (bitte nach Art der Erlaubnis
und Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 6 bis 9 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen zu den gestellten Fragen keine Daten vor.
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Schießübungen von
Rechtsextremisten, Reichsbürgern/Selbstverwaltern und Personen aus
dem Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des
Staates“ mit legalen wie illegalen Waffen in den Jahren 2024 und 2025
im In- und Ausland (bitte Gesamtzahl der Fälle angeben und nach
Bundesländern, Ort und Art der Schießübungen, verwendeten Waffen und
organisatorischem Hintergrund der an den Schießübungen beteiligten
Neonazis sowie Ermittlungen nach den §§ 129 und 129a StGB auflisten)?
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 sind der
Bundesregierung 23 Fallkomplexe bekannt geworden, in denen
rechtsextremistische Personen einzelne oder auch mehrere aufeinanderfolgende
Schießübungen durchgeführt haben. In etwa der Hälfte der Fallkomplexe fanden die
Schießübungen in Deutschland statt.
Bezüglich der darüber hinaus in der Fragestellung erbetenen Informationen
wird auf die Verweigerungsgründe in der Antwort zu Frage 1 verwiesen.
11. In wie vielen Fällen wurden bei Straf- und Gewalttaten gegen
Geflüchtete bzw. Flüchtlings- und Asylunterkünfte, die sich 2024 und 2025
ereigneten, legale bzw. illegale Schusswaffen durch die Täterinnen und Täter
eingesetzt (bitte nach Datum, Art der Schusswaffen, legal bzw. illegal,
Tatorten sowie Bundesländern auflisten)?
Angriffsziel „Asylbewerber/Flüchtlinge“
Seit dem 1. Januar 2019 besteht zum KPMD-PMK ein bundesweit einheitlicher
Angriffszielkatalog. Straftaten gegen Asylbewerber/Flüchtlinge werden seither
unter diesem Angriffsziel abgebildet. In der nachstehenden Tabelle werden
Straftaten aufgelistet, die dem Unterangriffsziel „Asylbewerber/Flüchtlinge“
zugeordnet werden und bei denen mindestens eines der Untertatmittel
„Faustfeuerwaffe“, „Softair-/Paintballwaffe“, „Langwaffe“, „Kriegswaffe/
Wesentlicher Teil“, „Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe“, „Dekowaffe“ eingetragen
worden ist (Stichtag: 31. Januar des Folgejahres). Die Auflistung kann auch Fälle
beinhalten, bei denen es zu keinem „aktiven“ Einsatz der Waffen gekommen
ist. Beispielhaft hierfür sind das ausschließliche Mitführen von Waffen oder das
Auffinden von Waffen im Zuge von polizeilichen Kontrollmaßnahmen.
Eine Unterscheidung zwischen „legalen“ und „illegalen“ Waffen ist im Zuge
der automatisierten Auswertung nicht möglich.
Auflistung für die Jahre 2024 und 2025:
Phänomenbereich
Tatzeit Bundesland Tatort Waffe
Rechts 22.03.2024 BW Sigmaringen Gas-, Luft-,
Schreckschusswaffe
Rechts 01.05.2024 BB Teltow Gas-, Luft-,
Schreckschusswaffe
Ausländische
Ideologie
24.05.2024 BW Deckenpfronn Softair/
Paintballwaffe
Rechts 26.05.2024 MV Rostock Gas-, Luft-,
Schreckschusswaffe
Rechts 11.06.2024 SN Annaberg-
Buchholz
Dekowaffe
Rechts 22.06.2024 BY Mühldorf Faustfeuerwaffe
Ausländische
Ideologie
30.07.2024 SH Bad Segeberg Gas-, Luft-,
Schreckschusswaffe
Sonstige
Zuordnung
14.11.2024 BE Berlin Faustfeuerwaffe
Ausländische
Ideologie
13.02.2025 HE Gießen Faustfeuerwaffe
Religiöse
Ideologie
01.03.2025 SN Stollberg Faustfeuerwaffe
Rechts 26.01.2025 BY Regensburg Softair-/
Paintballwaffe
Rechts 29.03.2025 BY Schwandorf Langwaffe
Rechts 07.07.2025 BY Dießen Gas-, Luft-,
Schreckschusswaffe
Rechts 29.11.2025 BY Regen Gas-, Luft-,
Schreckschusswaffe
Rechts 02.07.2025 HE Sulzbach Gas-, Luft-,
Schreckschusswaffe
Rechts 19.07.2025 MV Stralsund Gas-, Luft-,
Schreckschusswaffe
Rechts 24.10.2025 MV Rostock Gas-, Luft-,
Schreckschusswaffe
Rechts 12.07.2025 NI
Wilhelmshaven
Gas-, Luft-,
Schreckschusswaffe
Rechts 31.10.2025 NI Gnarrenburg Gas-, Luft-,
Schreckschusswaffe
Rechts 22.11.2025 NW Essen Gas-, Luft-,
Schreckschusswaffe
Phänomenbereich
Tatzeit Bundesland Tatort Waffe
Rechts 15.04.2025 RP Buchholz Gas-, Luft-,
Schreckschusswaffe, Softair-/
Paintballwaffe
Rechts 01.01.2025 SH Nübbel Gas-, Luft-,
Schreckschusswaffe
Angriffsziel „Asylunterkunft“
In der nachstehenden Tabelle wurden Straftaten aufgelistet, die dem
Angriffsziel „Asylunterkunft“ zugeordnet werden und bei denen mindestens eines der
Untertatmittel „Faustfeuerwaffe“, „Softair-/Paintballwaffe“, „Langwaffe“,
„Kriegswaffe/Wesentlicher Teil“, „Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe“,
„Dekowaffe“ eingetragen worden ist (Stichtag: jeweils 31. Januar des Folgejahres).
Die Auflistung kann auch Fälle beinhalten, bei denen es zu keinem „aktiven“
Einsatz der Waffen gekommen ist. Beispielhaft hierfür sind das ausschließliche
Mitführen von Waffen oder das Auffinden von Waffen im Zuge von
polizeilichen Kontrollmaßnahmen.
Eine Unterscheidung zwischen „legalen“ und „illegalen“ Waffen ist im Zuge
der automatisierten Auswertung nicht möglich.
Die im Folgenden aufgeführten Fälle können auch Fälle sein, die zusätzlich
zum Angriffsziel „Asylunterkunft“ auch mit dem Angriffsziel „Asylbewerber/
Flüchtling“ gemeldet sind. Sie sind deshalb teilweise in der Tabelle oben zum
Angriffsziel „Asylbewerber/Flüchtling ebenfalls enthalten.
Phänomenbereich
Tatzeit
Bundesland
Tatort Waffe
Sonstige
Zuordnung
14.11.2024 BE Berlin Faustfeuerwaffe
Rechts 18.11.2024 BW Waldkirch Gas-, Luft-,
Schreckschusswaffe
Rechts 01.01.2025 SH Nübbel Gas-, Luft-,
Schreckschusswaffe
Rechts 08.03.2025 BB Stahnsdorf Faustfeuerwaffe
Rechts 15.04.2025 RP Buchholz Gas-, Luft-,
Schreckschusswaffe, Softair-/
Paintballwaffe
Rechts 02.07.2025 HE Sulzbach Gas-, Luft-,
Schreckschusswaffe
Sonstige
Zuordnung
27.08.2025 SL Neunkirchen Softair-/
Paintballwaffe
Rechts 04.11.2025 BW Crailsheim Faustfeuerwaffe,
Langwaffe
12. In wie vielen Fällen stellten die Polizeibehörden der Länder und des
Bundes bzw. die Kontrolleinheiten des Zolls nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 Schusswaffen bzw. Waffenteile
sicher (bitte nach Jahren und Zusammenhang der Waffenfeststellung
auflisten)?
Der Bundesregierung liegen keine vollständigen statistischen Daten im Sinne
der Fragestellung vor.
Die Beantwortung der Frage 12 bis 17 bezieht sich lediglich auf die beim
Bundeskriminalamt bearbeiteten Verfahren.
In einem Ermittlungsverfahren, welches dem Phänomenbereich PMK-sonstige
Zuordnung zuzuordnen ist, wurde vorübergehend eine Sammlung historischer
Waffen (rote Waffenbesitzkarte) sichergestellt. Es handelte sich hierbei
ausschließlich um legal besessene Schusswaffen.
Daneben wurden etwa 60 Schusswaffen sichergestellt, bei denen der Verdacht
eines Verstoßes gegen das Waffengesetz (WaffG) oder das
Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) vorliegt.
In einem zweiten Verfahren wurden im ersten Objekt ein Magazin einer AK47
und im zweiten Objekt zahlreiche Pistolenmagazine sowie eine große Anzahl
von Packungen mit Munition sichergestellt.
Zudem gab es ein weiteres Verfahren im Jahr 2025, bei welchem zwei Pistolen
sichergestellt worden.
Durch die Zollverwaltung wurden im Jahr 2024 und 2025 folgende Mengen an
Schusswaffen sichergestellt:
Jahr Kriegswaffen Lang- und
Faustfeuerwaffen (keine
Kriegswaffen)
Andere Waffen
(hauptsächlich Luftdruck-,
CO2-, Softair-Waffen)
2024 161 222 399
2025 5 163 829
Die exorbitante Abweichung bei den Kriegswaffen ergibt sich aufgrund von
zwei Großsicherstellungen im Jahr 2024. Die Abweichung bei den sog. anderen
Waffen unterliegt regelmäßig größeren Schwankungen.
13. a) In wie vielen Fällen stellten die Polizeibehörden der Länder und des
Bundes nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und
2025 verborgene Schusswaffendepots fest (bitte jeweils nach Datum,
Ort, Anzahl und Art der aufgefundenen Waffen aufschlüsseln)?
Für die Jahre 2024 und 2025 wurden folgende Schusswaffendepots festgestellt:
2025
Ein Fall Zwei gefälschte, aber funktionsfähige Pistolen
Weiterführende Angaben können aufgrund der andauernden Ermittlungen nicht
erfolgen.
Bezüglich weiterer Feststellungen durch die Polizeibehörden der Länder wird
auf die jeweilige Zuständigkeit dieser Behörden verwiesen.
b) Wenn der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, auf welche
Weise ist innerhalb der deutschen Polizei sichergestellt, dass sich
Polizeibehörden nach dem Fund eines Waffendepots Informationen zu
anderen Fällen solcher Waffendepots, typische modi operandi,
mutmaßliche Täterstrukturen etc. beschaffen können?
Es wird auf die Nutzung der operativen Komponente des Polizeilichen
Informations- und Analyseverbundes (PIAV) verwiesen. Diese hat zum Ziel, anhand
der Analyse von ausgewählten Personen-, Fall- und Sachdaten u. a. unter
anderem Tat‑Tat- und Tat-Täter-Zusammenhänge zu erkennen. Im Falle des Fundes
eines Waffendepots sind die entsprechenden Falldaten im PIAV bereitzustellen.
14. In wie vielen Fällen stellten die Polizeibehörden der Länder und des
Bundes bzw. die Kontrolleinheiten des Zolls nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 illegale Waffentransporte fest
(bitte jeweils nach Datum, Ort, Anzahl und Art der Waffen
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine statistischen Daten im Sinne der
Fragestellung vor.
15. In wie vielen und welchen der in den Fragen 11 bis 14 aufgelisteten Fälle
verfügten nach Kenntnis der Bundesregierung die Betroffenen bzw.
letzten Besitzer über eine waffenrechtliche Erlaubnis (bitte jeweils nach
Datum, Ort und Art der waffenrechtlichen Erlaubnis aufschlüsseln)?
Im ersten Verfahren (siehe Ausführungen zu Frage 12) besaß der Betroffene
drei rote und 13 grüne Waffenbesitzkarten.
Im zweiten Verfahren (siehe Ausführungen zu Frage 12) waren beide
betroffenen Beschuldigten im Besitz von Waffenbesitzkarten, mussten diese aber zuvor
aufgrund einer Entscheidung der Berliner Waffenbehörde abgeben.
16. In wie vielen und welchen der in den Fragen 11 bis 14 aufgelisteten Fälle
wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seither eine Prüfung oder ein
Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis eingeleitet (bitte jeweils nach
Datum, Ort, Art der waffenrechtlichen Erlaubnis und Verfahrensstand
aufschlüsseln)?
Im ersten Verfahren (siehe Ausführungen Frage 12) wurde die Prüfung des
Entzugs waffenrechtlicher Erlaubnisse durch die sachleitende Staatsanwaltschaft
bei der zuständigen Waffenbehörde veranlasst.
Bezüglich des zweiten Verfahrens (siehe Ausführungen zu Frage 12) wird auf
die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
17. In wie vielen der in den Fragen 11 bis 14 aufgelisteten Fälle handelte es
sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den festgestellten
Schusswaffen um solche im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes (bitte
jeweils nach Datum, Ort, Herkunft, Anzahl und Art der Waffen
aufschlüsseln)?
Bezüglich des ersten Verfahrens wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
Das Magazin, welches im zweiten Verfahren (siehe Ausführungen zu Frage 12)
sichergestellt wurde fällt unter das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Darüber hinaus können keine Auskünfte – auch nicht in eingestufter Form –
erteilt werden. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und
Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch
das gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse des
Staatswohls sowie durch das Interesse der verfassungsrechtlichen Gewährleistung
einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch
die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Eine entsprechende Auskunft wäre
geeignet, weitergehende Ermittlungsmaßnahmen zu erschweren oder gar zu
vereiteln.
Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte
des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen
für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der
Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt zudem, dass auch eine
Beantwortung unter VS-Einstufung ausscheidet, die in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages einsehbar wäre.
Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die
Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass
selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens nicht hingenommen
werden kann.
18. In wie vielen der in den Fragen 11 bis 14 aufgelisteten Fälle wurde nach
Kenntnis der Bundesregierung ein politischer Hintergrund festgestellt
und bzw. oder eine Zuordnung in die Phänomenbereiche der Politisch
motivierten Kriminalität vorgenommen (bitte jeweils nach Datum, Ort,
Phänomenbereich PMK sowie Anzahl und Art der Waffen
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine abschließenden statistischen Daten
vor. Angefragte Fallkonstellationen sind aktuell bzw. weiterhin Inhalt von
laufenden Ermittlungen bzw. Gerichtsverfahren. Eine weitergehende
Beantwortung für den Bereich des GBA würde eine händische Auswertung des gesamten
dortigen Aktenbestandes erfordern und ist mit zumutbarem Aufwand nicht
möglich.
19. In wie vielen Fällen stellte die Polizei nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 Sprengstoff sicher (bitte jeweils nach
Datum, Ort, Menge und Art des Sprengstoffs – gewerblicher,
militärischer Sprengstoff, Selbstlaborate – aufschlüsseln)?
Die Angaben für das Jahr 2024 wurden dem Tatmittelmeldedienst (TMD)
entnommen, die Angaben für das Jahr 2025 dem „Bundesweiten Lage- und
Analysetool für Spreng- und Zündmittel“ (BLAST). Beide Datenbestände sind
methodisch nicht miteinander vergleichbar.
Im TMD waren nach Inkrafttreten neuer Erfassungsrichtlinien in 2021 lediglich
auswertbare Tatmittelerkenntnisse erfasst (z. B. individuelle Merkmale an
Vorrichtungen). Ziel des TMD war es, qualitative Bezüge zwischen Tatmitteln
bzw. Tatmittelkomponenten erkennen zu können. Ein statistischer Überblick
über Sicherstellungen war damit nicht möglich und auch nicht Zielsetzung des
TMD. Zum 1. Januar 2025 wurde die Erfassung von Ereignissen im TMD
zugunsten eines neuen methodischen Ansatzes eingestellt.
Seit dem 1. Januar 2025 erfolgt die Erfassung in der Anwendung BLAST. Die
Erfassungssystematik wurde dabei grundlegend überarbeitet und erweitert.
BLAST kommt einer statistischen Abbildung des Ereignisaufkommens damit
deutlich näher als der TMD. Der deutliche Anstieg der ausgewiesenen Zahlen
gegenüber dem Vorjahr ist ausschließlich auf diese geänderte
Erfassungsmethodik zurückzuführen. Ein Rückschluss auf eine tatsächliche Zunahme der
Fallzahlen ist daraus nicht ableitbar. Ein direkter Vergleich der Werte 2024 und
2025 ist fachlich nicht zulässig.
Auch für BLAST kann keine Vollständigkeit angenommen werden. Die
Datenbasis beruht auf den Meldungen der Länder, deren Umfang und Meldeverhalten
unterschiedlich ausfallen.
In BLAST werden keinerlei personenbezogene Daten erhoben. Eine Zuordnung
der Ereignisse zu einem politischen Spektrum im Sinne der Anfrage ist daher
nicht möglich.
Im Jahr 2024 wurden im TMD vier Sicherstellungen erfasst.
Datum Ort Menge des
Sprengstoffes
Art des
Sprengstoffes
31.01.2024 64342 Seeheim-
Jugenheim
100g TATP Selbstlaborat
28.03.2024 38440 Wolfsburg Angabe zu Menge
und Art liegen nicht
vor
Selbstlaborat
06.04.2024 06132 Halle/Saale Angabe zu Menge
und Art liegen nicht
vor
Selbstlaborat
10.04.2024 85250 Arnberg 25 kg
Raketentreibstoff auf
Ammoniumnitratbasis
Selbstlaborat
Im Jahr 2025 wurden in BLAST 147 Sicherstellungen erfasst. Für die genaue
Aufschlüsselung der Fälle wird auf die Anlage* verwiesen.
20. In wie vielen Fällen stellte die Polizei nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 verborgene Sprengstoffdepots fest
(bitte jeweils nach Datum, Ort, Menge und Art des Sprengstoffs
aufschlüsseln)?
Die festgestellten Sprengstoffdepots sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Datum Ort Menge/Bezeichnung
Februar 2024 Waldstück bei Marburg 4 Handgranaten
(Typ M26 (USA)
Sprengstoff (TNT)
21. In wie vielen Fällen stellte die Polizei nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 illegale Sprengstofftransporte fest
(bitte jeweils nach Datum, Ort, Menge und Art des Sprengstoffs
aufschlüsseln)?
22. In wie vielen und welchen der in den Fragen 19 bis 21 aufgelisteten Fälle
verfügten nach Kenntnis der Bundesregierung die Betroffenen bzw.
letzten Besitzer über eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis (bitte jeweils nach
Datum, Ort und Art der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis aufschlüsseln)?
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7665 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
23. In wie vielen und welchen der in den Fragen 19 bis 21 aufgelisteten Fälle
wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seither eine Prüfung oder ein
Entzug der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis eingeleitet (bitte jeweils
nach Datum, Ort, Art der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis und
Verfahrensstand aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine statistischen Daten im Sinne der
Fragestellung vor.
24. In wie vielen der in den Fragen 19 bis 21 aufgelisteten Fälle wurde nach
Kenntnis der Bundesregierung ein politischer Hintergrund festgestellt
und bzw. oder eine Zuordnung in die Phänomenbereiche der Politisch
motivierten Kriminalität vorgenommen (bitte jeweils nach Datum, Ort,
Phänomenbereich PMK sowie Anzahl und Art der Waffen
aufschlüsseln)?
In der zuständigen Abteilung beim Bundeskriminalamt wurde im benannten
Zeitraum kein Verfahren bearbeitet, welches der PMK zuzuordnen wäre.
1
Anlage zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Ferat Koçak u. a. und der Fraktion Die Linke
Waffenbesitz und Waffeneinsatz von und durch Neonazis und Reichsbürger/ Selbstverwalter
sowie Waffenfunde in Deutschland
BT-Drucksache 21/7377
Antwort zu Frage 19:
Im Jahr 2025 wurden in BLAST 147 Sicherstellungen erfasst.
Datum Ort Menge des
Sprengstoffes
Art des
Sprengstoffes
01.01.2025 Chemnitz Unbekannt Unbekannt
01.01.2025 Hamburg 10g gewerblich
01.01.2025 Kirchen (Sieg) Unbekannt Ausgangsstoffe
01.01.2025 Völklingen Unbekannt Unbekannt
03.01.2025 Bonn Unbekannt Unbekannt
04.01.2025 Kamen Unbekannt Unbekannt
06.01.2025 Herne Unbekannt HME
09.01.2025 Bielefeld Unbekannt HME
10.01.2025 Mühlhausen Unbekannt militärisch
11.01.2025 Goslar Unbekannt gewerblich
14.01.2025 Olpe Unbekannt Unbekannt
14.01.2025 Kaisersbach 100g gewerblich
15.01.2025 Leipzig Unbekannt Ausgangsstoffe
18.01.2025 Elten Unbekannt gewerblich
23.01.2025 Andernach Unbekannt Ausgangsstoffe
23.01.2025 Limburg a. d. Lahn 346g Ausgangsstoffe
27.01.2025 Guben Unbekannt militärisch
28.01.2025 Darmstadt Unbekannt militärisch
02.02.2025 Lübeck Unbekannt Unbekannt
04.02.2025 Schwarzenberg/Erzgeb. Unbekannt Unbekannt
05.02.2025 Dernau Unbekannt Ausgangsstoffe
09.02.2025 Witten Unbekannt militärisch
10.02.2025 Großenkneten Unbekannt gewerblich
10.02.2025 Frohburg Unbekannt Unbekannt
17.02.2025 Koblenz Unbekannt Ausgangsstoffe
24.02.2025 Langgöns Unbekannt Militärisch
26.02.2025 Frankfurt am Main Unbekannt gewerblich
27.02.2025 Schönecken Unbekannt gewerblich
27.02.2025 Grimma Unbekannt gewerblich
27.02.2025 Erfweiler Unbekannt gewerblich
06.03.2025 Borna Unbekannt Unbekannt
07.03.2025 Saarlouis Unbekannt gewerblich
2
11.03.2025 Saarbrücken Unbekannt militärisch
12.03.2025 Dresden Unbekannt Ausgangsstoffe
12.03.2025 Norden Unbekannt gewerblich
15.03.2025 Frankfurt am Main 143g HME
16.03.2025 Rodgau Unbekannt gewerblich
17.03.2025 Hamburg Unbekannt Unbekannt
18.03.2025 Frankfurt am Main Unbekannt militärisch
19.03.2025 Frankfurt am Main Unbekannt HME
19.03.2025 Ulm Unbekannt Unbekannt
24.03.2025 Leipzig Unbekannt Ausgangsstoffe
31.03.2025 Tengen Unbekannt Militärisch
01.04.2025 München Unbekannt Militärisch
02.04.2025 Ludwigsfelde Unbekannt Militärisch
04.04.2025 Ruderting Unbekannt Ausgangsstoffe
07.04.2025 Großostheim Unbekannt Militärisch
09.04.2025 Mücke 900g gewerblich
10.04.2025 Bad Wildungen 10g HME
13.04.2025 Schelklingen Unbekannt Militärisch
15.04.2025 Stockach Unbekannt Unbekannt
24.04.2025 Hamburg Unbekannt Ausgangsstoffe
24.04.2025 Pirna Unbekannt Militärisch
24.04.2025 Lübeck Unbekannt Militärisch
24.04.2025 Rotenburg a. d. Fulda Unbekannt Unbekannt
25.04.2025 Plauen Unbekannt Ausgangsstoffe
26.04.2025 Seeheim-Jugenheim Unbekannt gewerblich
08.05.2025 Berlin Unbekannt gewerblich
12.05.2025 Saarbrücken Unbekannt Unbekannt
13.05.2025 Pforzheim Unbekannt gewerblich
13.05.2025 Friedrichshafen Unbekannt Militärisch
13.05.2025 Zemmer Unbekannt Militärisch
17.05.2025 Pausa-Mühltroff Unbekannt gewerblich
19.05.2025 Nürtingen Unbekannt Unbekannt
19.05.2025 Landstuhl Unbekannt Unbekannt
20.05.2025 Westerhorn Unbekannt gewerblich
21.05.2025 Uhingen 500g HME
21.05.2025 Pöcking 250g gewerblich
26.05.2025 Villingen-
Schwenningen
Unbekannt gewerblich
27.05.2025 Crinitzberg Unbekannt Ausgangsstoffe
27.05.2025 Augsburg Unbekannt Militärisch
28.05.2025 Schwalmstadt Unbekannt Militärisch
04.06.2025 Kaufungen 1000g gewerblich
07.06.2025 Handorf Unbekannt Unbekannt
3
16.06.2025 Kiel Unbekannt Unbekannt
16.06.2025 Hamburg 200g Militärisch
20.06.2025 Frankfurt am Main 621g gewerblich
24.06.2025 Teschenhagen Unbekannt Unbekannt
24.06.2025 Nossen Unbekannt gewerblich
25.06.2025 Biebergemünd 1500g gewerblich
26.06.2025 Neulingen Unbekannt HME
26.06.2025 Langenburg 700g Ausgangsstoffe
27.06.2025 Pfungstadt Unbekannt Militärisch
30.06.2025 Loxstedt Unbekannt Unbekannt
02.07.2025 Gießen 2g Militärisch
03.07.2025 Stuttgart Unbekannt HME
03.07.2025 Weißenfels Unbekannt gewerblich
04.07.2025 Stuttgart Unbekannt HME
04.07.2025 Hohenbrunn Unbekannt HME
07.07.2025 Borna Unbekannt Unbekannt
07.07.2025 Dießen am Ammersee 15g gewerblich
15.07.2025 Pforzheim Unbekannt HME
15.07.2025 Borken (Hessen) Unbekannt Ausgangsstoffe
16.07.2025 München Unbekannt Unbekannt
23.07.2025 Cadolzburg Unbekannt gewerblich
24.07.2025 Niederdorfelden 170g gewerblich
24.07.2025 Hamburg Unbekannt gewerblich
29.07.2025 Hamburg Unbekannt Unbekannt
30.07.2025 Schwabach Unbekannt Militärisch
06.08.2025 Hamburg Unbekannt Unbekannt
12.08.2025 Ismaning Unbekannt Militärisch
12.08.2025 Oelde Unbekannt Unbekannt
14.08.2025 Dinkelsbühl Unbekannt gewerblich
15.08.2025 Leipzig Unbekannt Unbekannt
20.08.2025 Gera Unbekannt Militärisch
21.08.2025 Dresden Unbekannt gewerblich
23.08.2025 Horka; OT Mückenhain Unbekannt Militärisch
26.08.2025 Hainburg Unbekannt Unbekannt
26.08.2025 Putzbrunn Unbekannt Militärisch
31.08.2025 Gries Unbekannt gewerblich
07.09.2025 Havetoft Unbekannt HME
07.09.2025 Frankfurt am Main Unbekannt Ausgangsstoffe
09.09.2025 Schotten Unbekannt gewerblich
12.09.2025 Eltmann Unbekannt gewerblich
12.09.2025 Selters (Westerwald) Unbekannt Unbekannt
12.09.2025 Wörth am Rhein Unbekannt gewerblich
12.09.2025 Erkelenz Unbekannt Unbekannt
4
12.09.2025 Oberschleißheim Unbekannt Unbekannt
12.09.2025 Hilpoltstein Unbekannt militärisch
12.09.2025 Lippstadt Unbekannt Unbekannt
16.09.2025 Rechlin Unbekannt militärisch
16.09.2025 Bietingen Unbekannt militärisch
20.09.2025 Hamburg Unbekannt militärisch
25.09.2025 Ingelheim am Rhein Unbekannt gewerblich
25.09.2025 Augsburg Unbekannt militärisch
26.09.2025 Stockach Unbekannt gewerblich
26.09.2025 Frankfurt am Main Unbekannt gewerblich
27.09.2025 Breitenbrunn 20g militärisch
15.10.2025 Delitzsch 1000g gewerblich
18.10.2025 Weiterstadt unbekannt militärisch
22.10.2025 Steinenbronn 2000g gewerblich
22.10.2025 Passau Unbekannt Unbekannt
23.10.2025 Hamburg Unbekannt gewerblich
26.10.2025 Bielefeld unbekannt militärisch
26.10.2025 Welzheim Unbekannt gewerblich
28.10.2025 Spaichingen unbekannt militärisch
30.10.2025 Leipzig 20000g unbekannt
31.10.2025 Vaihingen Unbekannt gewerblich
13.11.2025 Magdeburg Unbekannt Unbekannt
13.11.2025 Köln Unbekannt Unbekannt
24.11.2025 Rothenbach 1000g Ausgangsstoffe
26.11.2025 Grafschaft Unbekannt gewerblich
26.11.2025 Adenau 4000g gewerblich
28.11.2025 Wadgassen Unbekannt Militärisch
03.12.2025 Lüneburg Unbekannt Unbekannt
04.12.2025 Schelklingen Unbekannt Unbekannt
19.12.2025 Remchingen Unbekannt Ausgangsstoffe
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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