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Schriftliche Frage 35 von Udo Theodor Hemmelgarn (AfD): Hat sich die Bundesregierung zu den geplanten Direktflugverbindungen Syrien–Deutschland vor dem Hintergrund der nach meiner Ansicht drohende…

dip / schriftliche_frage 12.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 35 von Udo Theodor Hemmelgarn (AfD): Hat sich die Bundesregierung zu den geplanten Direktflugverbindungen Syrien–Deutschland vor dem Hintergrund der nach meiner Ansicht drohende… Frage 35 (Udo Theodor Hemmelgarn, AfD): Hat sich die Bundesregierung zu den geplanten Direktflugverbindungen Syrien–Deutschland vor dem Hintergrund der nach meiner Ansicht drohenden Gefahr von Direktschleusungen eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 11. Juni 2026: Gemäß § 63 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) dürfen Beförderungsunternehmen ausländische Staatsangehörige nur in das Bundesgebiet befördern, wenn die beförderten Personen im Besitz eines erforderlichen Passes und eines erforderlichen Aufenthaltstitels (beispielsweise eines Visums) sind. Die Gefahr von „Direktschleusungen“ oder illegaler Einreisen mit Direktflügen aus Drittstatten steht immer im Fokus der Bundesregierung. Die unter anderem für die Bekämpfung der Straftaten im Sinne der Fragestellung zuständigen Bundesbehörden wie die Bundespolizei begegnen dieser Bedrohung durch Identitätsprüfungen im Rahmen der Passkontrollen. Werden ausländische Staatsangehörige an der Grenze zurückgewiesen, besteht gemäß § 64 Absatz 1 AufenthG eine Rückbeförderungspflicht des Beförderungsunternehmens. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der unerlaubten Einreisen von syrischen Staatsangehörigen nach Deutschland im bisherigen Jahr (bis April) gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum rückläufig ist.

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