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Schriftliche Frage 23 von Robin Jünger (AfD): Liegen der Bundesregierung Statistiken darüber vor, wie viele Personen mit syrischer Einwanderungsgeschichte, deren Zahl sich nach Angaben d…

dip / schriftliche_frage 27.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 23 von Robin Jünger (AfD): Liegen der Bundesregierung Statistiken darüber vor, wie viele Personen mit syrischer Einwanderungsgeschichte, deren Zahl sich nach Angaben d… Frage 23 (Robin Jünger, AfD): Liegen der Bundesregierung Statistiken darüber vor, wie viele Personen mit syrischer Einwanderungsgeschichte, deren Zahl sich nach Angaben des Statistischen Bundesamts auf etwa 1,3 Millionen beläuft, während ihres Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland seit 2015 Reisen in das Herkunftsland Syrien unternommen haben, und wenn ja, wie viele Personen waren das, und hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob syrischstämmigen Personen, die in Deutschland einen asylrechtlichen Schutzstatus innehatten oder haben, dieser Status gemäß der geltenden Rechtslage aufgrund eines festgestellten Besuchs oder Aufenthalts im Heimatstaat nachträglich aberkannt worden ist, und wenn ja, bei wie vielen Personen war dies der Fall (www.berliner-zeitung.de/ news/heimatbesuch-ohne-verlust-des-asylstatus-b undesregierung-will-neue-regelung-fuer-syrer-li.2 318942)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 23. Juni 2025: Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor, da Personen mit „syrischer Einwanderungsgeschichte“ nach der Definition des Statischen Bundesamts Personen umfasst, wenn sie selbst oder beide Elternteile seit dem Jahr 1950 auf das heutige Staatsgebiet Deutschlands eingewandert sind und somit auch teilweise Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Die Frage wird dahingehend beantwortet, dass nach Daten zu Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit gefragt wird. Daten zu von den in § 8 Absatz 1c des Asylgesetzes genannten Behörden oder den Betroffenen mitgeteilten Reisen in das Herkunftsland liegen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erst seit 2023 vor und können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Dem Bundesamt angezeigte temporäre Reisen ins Herkunftsland Syrien 2023   493 2024 1.112 2025 (Januar bis Mai)   924 Die Gründe, die zur Aufhebung einer Schutzgewährung führen, werden ebenso wie die Gründe, bei denen eine Aufhebung der Schutzgewährung nicht in Betracht kommt, statistisch nicht erfasst. Daher lässt sich nicht beziffern, in wie vielen Fällen es aufgrund der dem Bundesamt mitgeteilten Heimreisen zu einer Aufhebung gekommen ist.

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