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Schriftliche Frage 56 von Stefan Seidler (fraktionslos): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass Menschen in Grenzregionen – insbesondere im deutsch-dänischen Grenzland – aufgrund…

dip / schriftliche_frage 12.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 56 von Stefan Seidler (fraktionslos): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass Menschen in Grenzregionen – insbesondere im deutsch-dänischen Grenzland – aufgrund… Frage 56 (Stefan Seidler, fraktionslos): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass Menschen in Grenzregionen – insbesondere im deutsch-dänischen Grenzland – aufgrund der Einwahl ihrer Mobilfunkgeräte ins benachbarte ausländische Handynetz keine Cell-Broadcast- Warnmeldungen erhalten (vgl. www.shz.de/lokale s/gluecksburg-angeln/artikel/kreis-sl-fl-plant-kett e-neuer-sirenen-entlang-der-ostseekueste-5057 4724), und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, auch in Abstimmung mit dem Königreich Dänemark, um sicherzustellen, dass Warnmeldungen im Katastrophenfall grenzüberschreitend und unabhängig vom jeweils genutzten Mobilfunknetz alle sich in den betroffenen Regionen aufhaltenden Personen erreichen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 8. Juni 2026: In Deutschland werden Warnmeldungen mit dem Warnmix über unterschiedliche Warnkanäle ausgesendet, um möglichst viele Menschen zu erreichen. Zum Empfang einer Warnmeldung über Cell Broadcast muss ein empfangsbereites Endgerät wie Smartphone oder Handy in einer Funkzelle eingewählt sein, die die Meldung ausstrahlt. Ist das Endgerät mit einer Funkzelle verbunden, in der die Meldung nicht ausgestrahlt wird, kann das Endgerät die Meldung nicht empfangen und anzeigen. Vor der Aussendung der Warnmeldung prüfen die Mobilfunknetzbetreiber welche Funkzellen den ausgewählten Warnbereich am besten abdecken um die sogenannte Überwarnung möglichst gering zu halten. Die Funkzellen können unterschiedliche Sendereichweiten haben, die physikalisch nicht an Gebietskörperschaften wie Kommunal-, Landes- oder auch Bundesgrenzen gebunden sind. Es kann daher vorkommen, dass Personen deren Endgerät in einer deutschen Funkzelle eingebucht ist, aber sich bereits jenseits der Bundesgrenze befinden, eine Warnmeldung erhalten. Umgekehrt ist es genauso möglich, dass Menschen innerhalb des Warnbereichs in eine andere, z. B. auch ausländische Funkzelle eingebucht sind und die Meldung dadurch nicht erhalten. Auf Grund dieser Unschärfe in der Definition des Warnbereichs über Cell Broadcast und dem geringen Informationsgehalt im Vergleich zu anderen Warnkanälen, wird Cell Broadcast in Deutschland nicht ohne weitere Warnkanäle wie z. B. die Warn-App NINA ausgelöst. Die Warn-App NINA erlaubt im Vergleich dazu genau die Personen zu adressieren, die sich in einem betroffenen Gebiet aufhalten.

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