Schriftliche Frage 36 von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass Menschen mit Behinderungen, die besonders auf funktionierende Infrastruktur sowie Pflege- und…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 36 von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass Menschen mit Behinderungen, die besonders auf funktionierende Infrastruktur sowie Pflege- und…
Frage 36 (Corinna Rüffer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass Menschen mit Behinderungen, die besonders auf funktionierende Infrastruktur sowie Pflege- und Assistenzdienstleistungen angewiesen sind, in Krisensituationen wie dem mehrtägigen Stromausfall im Süden Berlins zum Jahresbeginn angemessen über den Notfall informiert werden und ihre Versorgung – auch mit z. T. lebenswichtigen elektrischen Hilfsmitteln (z. B. Beatmungsgeräten) – jederzeit gewährleistet ist?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 20. Januar 2026:
Der Bundesregierung sind die Bedarfe und Bedürfnisse vulnerabler Gruppen im Hinblick auf Maßnahmen eines inklusiven Bevölkerungsschutzes ein besonderes Anliegen. Dies fußt u. a. auf Artikel 11 der UN- BRK (UN-Behindertenrechtskonvention), der dazu verpflichtet, erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um in Gefahrensituationen, einschließlich bewaffneter Konflikte, humanitärer Notlagen und Naturkatastrophen, den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Für den gesundheitlichen Katastrophenschutz, einschließlich des Schutzes vulnerabler Bevölkerungsgruppen, sind grundsätzlich die Länder zuständig. Das Bundesministerium für Gesundheit hat in Kapitel 2.3.5 im Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen (www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Do wnloads/A/Aktionsplan/Aktionsplan_barrierefreies_Gesundheitswesen_ 2024.pdf) ergänzende Maßnahmen vorgesehen. Um sicherzustellen, dass sich Einrichtungen der Langzeitpflege umfassend auf mögliche Krisensituationen vorbereiten, hat der Gesetzgeber im Jahr 2021 mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz durch eine Erweiterung von § 113 des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität – dafür gesorgt, dass alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen nun Krisenkonzepte vorhalten müssen. Diese Konzepte sollen sich nicht nur auf Pandemien, sondern auch auf andere mögliche Krisensituationen beziehen. Bezüglich der Versorgung mit Beatmungsgeräten ist die vertragliche Situation wie folgt geregelt: Gemäß den Produktinformationen und den Qualitätsanforderungen, die im vom GKV-Spitzenverband (zentrale Interessenvertretung aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen) geführten Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch hinterlegt sind, muss bei der Bereitstellung eines Beatmungsgeräts für die häusliche Nutzung ein integrierter Akku zur Notversorgung im Lieferumfang enthalten sein. Dieser Akku gewährleistet die Funktion des Geräts bei einem Stromausfall in der Regel über mehrere Stunden. Ergänzend dazu enthalten die zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern geschlossenen Verträge über die Hilfsmittelversorgung in der Regel die explizite Vorgabe, dass eine notfallgemäße Versorgung durch fachkompetentes Personal an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr (24 Stunden) sichergestellt sein muss. Maßnahmen und Vorbereitungen im Rahmen der Zivilen Verteidigung können im Sinne eines Doppelnutzens Anwendung finden sowie Leitfäden des Bundesamts für Katastrophenhilfe und Bevölkerungsschutz (BBK) durch die angesprochenen Einrichtungen adaptiert und verwendet werden, z. B. „Notstromversorgung in Unternehmen und Behörden“ (www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikatione n/PiB/PiB-13-notstromversorgung-unternehmen-behoerden.pdf?_blob=p ublication-File&v=15) oder „Risikomanagement im Krankenhaus“ (www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikatione n/PiB/PiB-02-risikoman-krankh-kurzfassung.pdf?_blob=publicationFile &v=5). Weiterführend wird auf Arbeiten von Verbänden hingewiesen, welche sich explizit mit der Thematik beschäftigen. Beispielhaft zu nennen wären hier die Leitfäden der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. Das BBK stellt einen Großteil seiner digitalen Angebote barrierefrei zur Verfügung. Dazu gehört unter anderem die Bereitstellung von Inhalten in Leichter Sprache sowie Deutscher Gebärdensprache auf der Website www.bbk.bund.de. Die Bereiche werden sukzessive ausgebaut, um möglichst viele Inhalte für Menschen mit Beeinträchtigungen zugänglich zu machen. Darüber hinaus sind Leitpublikationen auch in Leichter Sprache erhältlich. Dazu gehört neben Informationen zur Warnung auch der neue „Notfallratgeber“, der aktuell in Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache übersetzt wird und voraussichtlich in diesen Versionen im Februar 2026 erscheinen wird. Der „Notfallratgeber“ bietet einfache und alltagsnahe Hinweise für alle außergewöhnlichen Gefahrenlagen. Enthaltene Themen sind u. a. Notvorräte und Hausapotheke, Kommunikation bei Stromausfall oder Verhalten bei Extremwetter sowie Hinweise zur Vorsorge für Menschen mit Beeinträchtigungen (www.bbk.bund.de/r atgeber). Darüber hinaus führte das BBK von 2013 bis 2014 und nachfolgend von 2016 bis 2017 federführend ein EU-gefördertes Forschungsprojekt „European Network for Psychosocial Crisis Management – Assisting disabled in case of disaster (EUNAD bzw. EUNAD IP)“ durch. Ergebnisse dieses Projektes sind praxisorientierte Empfehlungen für die Entwicklung von Konzepten zum Krisenmanagement für Menschen mit Behinderungen in komplexen Gefahren- und Schadenslagen. Ausgangslage des Forschungsprojektes war, dass nur wenige Forschungsergebnisse zu psychosozialen Bedarfen und zur speziellen Psychotraumatologie bei Menschen mit Behinderungen nach Notfällen vorliegen und kaum Handlungsempfehlungen zur Stärkung der Bewältigungskompetenz für diese Zielgruppen existieren. Die Bundesregierung fördert zudem derzeit durch den beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelten Partizipationsfonds (§ 19 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen) ein dreijähriges Projekt der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. (ISL) namens „Nicht-Diskriminierung behinderter Menschen in Gefahrensituationen und humanitären Notlagen“. Mit diesem Projekt sollen Menschen mit Behinderungen darüber informiert werden, wie sie im Katastrophenfall vorgehen können und sich auf diesen vorbereiten können. Dazu wird auch der Austausch mit internationalen Institutionen und Selbstvertretungsorganisationen genutzt, um Best-Practice-Beispiele für behinderte Menschen in Deutschland zu adaptieren. Der durch das Bundeswarnsystem MoWaS (Kurzform für: Modulares Warnsystem) umgesetzte Warnmix dient der Inklusion aller potenziell von einer Gefahrenlage betroffenen Menschen. Um möglichst vielen Bedarfen gerecht zu werden, setzt die Bundesregierung auf eine breite Mischung an verschiedenen Warnkanälen. Soweit möglich, werden diese barrierearm gestaltet: – Die kostenlose Warn-App NINA ist kompatibel zu Screenreadern, sodass die App insbesondere für Menschen mit Beeinträchtigung ihrer Sehleistung ein gutes Mittel zur Warnung darstellt. Darüber hinaus kann je nach Betriebssystem und Bedienelement das Kontrastverhältnis erhöht werden. Die allgemeinen Notfalltipps gibt es in mehreren Sprachen und in Leichter Sprache. – Die Texte, die auf digitalen Stadtinformationstafeln zur Warnung im öffentlichen Raum eingesetzt werden, wurden zuvor von Prüfgruppen auf Verständlichkeit für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen getestet. – Darüber hinaus empfiehlt die Bundesregierung den Fernsehsendern, besonders dringliche Warnungen über TV-Crawler (Lauftexte, meist unten im Bild) darzustellen. – Mit der Webseite www.warnung.bund.de steht eine für Screenreader optimierte Warnwebseite zur Verfügung. Durch den breit aufgestellten Warnmix können Warnungen auf akustischem, visuellem und haptischem Weg (z. B. durch den Vibrationsalarm eines Smartphones) verbreitet werden. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Barrierefreiheit von Warnmeldungen weiter zu verbessern und das Informations- sowie Publikationsangebot in dieser Hinsicht auszubauen. Dabei wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und der verfügbaren Ressourcen das Gesamtsystem der Warnung weiterentwickelt. So steht das BBK beispielsweise im Austausch mit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, um eine weitere Verbesserung der Warnsysteme mit Blick auf die Barrierefreiheit zu eruieren. Das Thema Barrierearmut/-freiheit wird innerhalb des BBK für Warnanlässe im Bereich des Zivilschutzes bereits berücksichtigt, so dass hier beispielsweise leicht verständliche Formulierungen in Warntexten und Handlungsempfehlungen erarbeitet werden. Zudem hat das im BBK angesiedelte ISF-Bund-Länder-Projekt mehrere Publikationen in diesem Themenfeld veröffentlicht („Lokale Warnkonzepte – Leitfaden zum Erstellen lokaler Warnkonzepte im Bevölkerungsschutz mit Beispielen aus Mannheim und Ludwigshafen am Rhein“, „Warnbedarf und Warnreaktion – Grundlagen und Empfehlungen für Warnmeldungen“), die den zuständigen Behörden Orientierungshilfe und Empfehlungen vermitteln. Die Publikationen finden sich hier: – Lokale Warnkonzepte: https://warnung-der-bevoelkerung.de/wp-cont ent/uplo-ads/2024/04/BBK_LokaleWarnkonzepte_Final.pdf. – Warnbedarf und Warnreaktion: https://warnung-der-bevoelkerung.de/ wp-content/uplo-ads/2023/07/BBK_Warnbedarf-und-Warnreaktion_ 11543_barr.pdf.
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