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Schriftliche Frage 77 von René Bochmann (AfD): Hält die Bundesregierung die bestehende Schienenverbindung des Fliegerhorstes Holzdorf über Falkenberg/Elster für ausreichend, um die Anford…

dip / schriftliche_frage 12.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.

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Schriftliche Frage 77 von René Bochmann (AfD): Hält die Bundesregierung die bestehende Schienenverbindung des Fliegerhorstes Holzdorf über Falkenberg/Elster für ausreichend, um die Anford… Frage 77 (René Bochmann, AfD): Hält die Bundesregierung die bestehende Schienenverbindung des Fliegerhorstes Holzdorf über Falkenberg/Elster für ausreichend, um die Anforderungen an militärische Transporte, Materialverlegungen und die Bündnisverteidigung dauerhaft zu erfüllen oder könnte die Wiederherstellung einer zusätzlichen Schienenverbindung über die sogenannte Heidebahn zwischen der Lutherstadt Wittenberg und Eilenburg zur Erhöhung der Resilienz, Redundanz und Leistungsfähigkeit der militärischen Verkehrsinfrastruktur im Raum um den Bundeswehrstandort Holzdorf beitragen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 8. Juni 2026: Die Beantwortung Ihrer Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.4 Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) vom 1. November 2024 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf Ihre Frage würde Informationen enthalten, die Rückschlüsse auf die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr erlauben. Fremde Mächte könnten diese Informationen zu Spionage- oder Sabotagehandlungen gegen die betroffenen Infrastrukturen nutzen. Die Kenntnisnahme dieser Informationen betrifft die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte und kann für die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Es wird auf die als „VS-NUR FÜR DER DIENSTGEBRAUCH“ eingestufte Anlage verwiesen.

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