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Schriftliche Frage 47 von Ulrich Thoden (DIE LINKE): Wie viele Teilnehmende waren nach Kenntnis der Bundesregierung an der militärischen Übung des Taktischen Luftwaffengeschwaders 31 „Boelcke“…

dip / schriftliche_frage 02.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.

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Schriftliche Frage 47 von Ulrich Thoden (DIE LINKE): Wie viele Teilnehmende waren nach Kenntnis der Bundesregierung an der militärischen Übung des Taktischen Luftwaffengeschwaders 31 „Boelcke“… Frage 47 (Ulrich Thoden, Die Linke): Wie viele Teilnehmende waren nach Kenntnis der Bundesregierung an der militärischen Übung des Taktischen Luftwaffengeschwaders 31 „Boelcke“ auf dem Fliegerhorst Nörvenich im Kreis Düren (Nordrhein-Westfalen) vom 9. bis 11. September 2025 beteiligt, und welche Kosten sind hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung angefallen (bitte nach Personenanzahl der militärischen und zivilen Teilnehmenden, weiteren militärischen und zivilen teilnehmenden Einrichtungen oder Organisationen, eingesetzten Luftfahrzeuge der Bundeswehr aufschlüsseln; vgl. www1.wdr.de/na chrichten/rheinland/uebung-fliegerhorst-luftwaff e-noervenich-100.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 2. Oktober 2025: Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Beantwortung Ihrer Frage aus Gründen des Staatswohls ausnahmsweise nicht offen erfolgen kann. Diese lässt Rückschlüsse auf die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland zu. Die erbetenen Auskünfte zur konkreten Anzahl der Teilnehmenden enthalten sicherheitsrelevante Angaben, deren Bekanntwerden für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein könnte. Bei offener Beantwortung würden Rückschlüsse auf militärische Fähigkeiten, Kapazitäten und Schwerpunktsetzungen ermöglicht. Dadurch bestünde die Gefahr, dass sich andere feindlich gesinnte Staaten und Nachrichtendienste ein Bild über die Fähigkeiten und Einsatzbereitschaft der Bundeswehr machen könnten. Denn die Kenntnis hierüber ließe Rückschlüsse auf mögliche Planungen und Strategien in Bezug auf Optimierungen und Verbesserungen der Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr zu. Unbefugte Dritte könnten daran ihre eigenen Maßnahmen zum Nachteil der Bundeswehr und somit der Bundesrepublik Deutschland ausrichten. Durch die Kenntnis der Informationen könnten ggf. auch Schwachstellen oder konkrete Bedarfe der Streitkräfte aufgedeckt werden, deren Kenntnis zum Nachteil der Einsatz- und Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr genutzt werden könnten. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. Auch eine Einstufung als Verschlusssache und Weiterleitung der angefragten Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages kommt angesichts ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte nicht in Betracht. Die angefragten Inhalte lassen Rückschlüsse auf die militärischen Fähigkeiten, Kapazitäten und Schwerpunktsetzungen der Streitkräfte zu. Auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens derart sensibler Informationen kann unter keinen Umständen hingenommen werden. In der Abwägung des parlamentarischen Informationsrechts der Abgeordneten einerseits und der staatswohlbegründeten Geheimhaltungsinteressen andererseits muss das parlamentarische Informationsrecht daher ausnahmsweise zurückstehen. Die abschließenden Kosten der Übung können zum jetzigen Zeitpunkt nicht dargestellt werden, da sich die einzelnen Kostenpositionen noch in der Abrechnung befinden. Eine Kostenaufschlüsselung nach Teilnehmenden und einzelnen Luftfahrzeugen ist generell nicht möglich.

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