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Schriftliche Frage 66 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Planung, Genehmigung und Umsetzung des Wasserstoffkernnetzes in Deu…

dip / schriftliche_frage 05.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 66 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Planung, Genehmigung und Umsetzung des Wasserstoffkernnetzes in Deu… Frage 66 (Dr. Alaa Alhamwi, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Planung, Genehmigung und Umsetzung des Wasserstoffkernnetzes in Deutschland dar (bitte unter Angabe der nach Kenntnis der Bundesregierung bislang freigegebenen bzw. im Bau befindlichen Trassenabschnitte nach Bundesländern aufschhlüsseln), und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit, um die aus Sicht der Bundesregierung maßgeblichen Ursachen für Verzögerungen beim Aufbau des Wasserstoffkernnetzes, etwa bei Genehmigungsverfahren, Finanzierung, Kapazitätsengpässen in Planung und Bau oder Abstimmungsprozessen mit Ländern und Netzbetreibern, zu minimieren? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 5. Juni 2026: Der Aufbau des im Oktober 2024 von der Bundesnetzagentur genehmigten Wasserstoffkernnetzes erfolgt szenarienbasiert und bedarfsorientiert im Rahmen der integrierten Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff. Erste Leitungen mit einer Gesamtlänge von über 500 km sind bereits im Jahr 2025 in Betrieb gegangen. Die Möglichkeit der befristeten Flexibilisierung von Inbetriebnahmedaten einzelner Kernnetzprojekte ist gesetzlich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG, dort in § 28q Absatz 8) verankert. Demnach kann im Fall von verzögerten Wasserstoffbedarfen die Inbetriebnahme einzelner Leitungen von der Bundesnetzagentur im Rahmen der Netzentwicklungsplanung bis zum Jahr 2037 verschoben werden. Die Nutzung der Flexibilisierungsoption dient dazu, potenziellen Leerstand von Kernnetz- Leitungen zu vermeiden. Entsprechende im Netzentwicklungsplan angepasste Inbetriebnahmedaten sind nicht auf Verzögerungen in Genehmigungs- oder Planungsverfahren zurückzuführen. Der Entwurf des ersten Netzentwicklungsplans wurde gemäß § 15a EnWG von den Netzbetreibern entwickelt und öffentlich konsultiert. Er wird demnächst der Bundesnetzagentur zur Genehmigung vorgelegt. Der Bundesnetzagentur entscheidet unabhängig auf Grundlage der Kriterien des EnWG. Erst mit dem Abschluss dieses Prozesses können Aussagen zu möglicherweise verschobenen Inbetriebnahmedaten einzelner Projekte des Wasserstoffkernnetzes getroffen werden. Im Übrigen wird auf die veröffentlichte Entscheidung zur Genehmigung des Wasserstoffkernnetzes verwiesen, in dem die geplanten Projekte enthalten sind (www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Wass erstoff/_DL/Genehmigung.pdf?__blob=publicationFile&v=6). Umgesetzte oder im Bau sind befindliche Projekte ergeben sich aus dem öffentlich verfügbaren Entwurf zum Netzentwicklungsplan: https://ko-n ep.de/news/erster-entwurf-nep-gas-wasserstoff-2025/. Die Aufstellung zeigt, dass mit dem Aufbau bereits begonnen wurde, sich die Entwicklung des Kernnetzes aber planmäßig noch in einer frühen Phase befindet. So ist vorgesehen, dass zunächst Cluster, bestehend aus Erzeugung, Verbrauch und gegebenenfalls Zwischenspeicherung entstehen sollen, die im Zeitablauf zu einem Netz zusammenschmelzen werden. Die Verzögerungen bei der Aufstellung des ersten Netzentwicklungsplanes wirken sich im Übrigen nicht auf die Zeitpläne der jeweiligen Bauprojekte aus. Mit der Erstellung des zweiten Szenariorahmens ist bereits durch die zuständige Koordinierungsstelle der Netzbetreiber KO.NEP fristgerecht begonnen worden. Auch bei der Finanzierung über das Amortisationskonto gibt es keine Verzögerungen. Dass für einzelne Kernnetzprojekte nach dem jetzigen Netzentwicklungsplan eine spätere Realisierung als in der ursprünglichen Kernnetzgenehmigung vorgesehen ist, entspricht dem Ziel eines flexiblen, bedarfsgerechten und kosteneffizienten Netzaufbaus, der sich am Wasserstoffmarkthochlauf orientiert. Die Beschleunigung von Genehmigungs- und Planungsverfahren und die Verbesserung von Abstimmungsprozessen ist ein wesentliches Anliegen der Bundesregierung. Mit dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz, dem Geothermiebeschleunigungsgesetz und dem Gesetzentwurf zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff- Binnenmarktpakets (Bundestagsdrucksache 21/5440), durch das erstmals ein umfassender Rechtsrahmen für den entstehenden Wasserstoffmarkt und die Wasserstoffinfrastruktur geschaffen wird, sowie Digitalisierungsprojekten wie der KI-unterstützten Antragsplattform hat die Bundesregierung in kurzer Zeit bereits wesentliche Maßnahmen hierzu ergriffen.

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