Schriftliche Frage 91 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bestätigt die Bundesregierung die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Stefan R…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 91 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bestätigt die Bundesregierung die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Stefan R…
Frage 91 (Dr. Alaa Alhamwi, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Bestätigt die Bundesregierung die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Stefan Rouenhoff im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages am 25. März 2026, dass das Ziel der Bundesregierung nicht die Stilllegung von Gasinfrastruktur ist, und wenn ja, wie begründet sie dies, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die EU- Gasbinnenmarktrichtlinie (Teil des Gas-Pakets 2024/1788) eine geordnete Stilllegung oder Umwidmung von Gasverteilernetzen bis 2045 fordert, um Klimaneutralität zu erreichen, und wenn nein, wie ist diese Aussage zu verstehen, und welche Auswirkungen hat der durch das Gebäudemodernisierungsgesetz geplante weitere Einbau von Gasheizungen auf Wärmepläne von Kommunen, die die Stilllegung von Gasnetzen vorsehen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 2. April 2026:
Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets enthält entsprechend den Vorgaben der Richtlinie (EU) 2024/1788 Regelungen zu Verteilernetzentwicklungsplänen, um zukünftig eine bedarfsbasierte Planung der Gasverteilernetze zu ermöglichen. Der Gesetzentwurf sieht keine Pflicht zur Stilllegung oder zum Rückbau von Gasnetzen vor. Er regelt mit den Verteilernetzentwicklungsplänen ein geordnetes Verfahren für die Netzplanung auf regionaler und lokaler Ebene, das langfristig Planungs- und Rechtssicherheit für die kommunalen Akteure und für die Verbraucher schafft. Sollte die Gasnachfrage in den Kommunen oder Regionen in Zukunft stark sinken, können Gasleitungen perspektivisch umgenutzt (beispielsweise für Wasserstoff oder andere Nutzungen) oder – soweit sie nicht anders nutzbar sind – auch stillgelegt werden. Dabei ist zu gewährleisten, dass die Energieversorgung für die betroffenen Verbraucher durchgängig voraussehbar, transparent, planbar, sicher und bezahlbar bleibt. Die kommunale Wärmeplanung bleibt ein zentrales strategisches Instrument, das Kommunen, Bürgern und Unternehmen sowie Betreibern von Energieinfrastruktur wichtige Orientierung über die künftige Wärmeversorgung gibt. In der Wärmeplanung wird ermittelt, welche Wärmeversorgungsarten sich langfristig für die lokale Versorgung am besten eignen. Die Eignung unterschiedlicher Wärmeversorgungsarten – zum Beispiel eines Wärmenetzes – verändert sich durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz nicht.
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