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Schriftliche Frage 78 von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gibt es angesichts der Tatsache, dass die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche laut der Antwort der Bundesregierung…

dip / schriftliche_frage 19.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 78 von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gibt es angesichts der Tatsache, dass die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche laut der Antwort der Bundesregierung… Frage 78 (Dr. Armin Grau, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gibt es angesichts der Tatsache, dass die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche laut der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 77 auf Bundestagsdrucksache 21/6244 unter Frühverrentungsprogrammen ausschließlich die Rente für langjährig Versicherte und die Rente für besonders langjährig Versicherte nennt, nach Kenntnis der Bundesregierung auch weitere Formen der Frühverrentung, und ist der Bundesregierung bekannt, ob diese in der Wirtschaft derzeit verstärkt im Rahmen von Stellenabbaumaßnahmen genutzt werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 19. Juni 2026: In der erwähnten Antwort der Bundesregierung wurden die rentenrechtlichen Regelungen, die im Zusammenhang mit einem vorzeitigen Renteneintritt stehen, abschließend aufgeführt. Weitere Formen eines vorzeitigen Renteneintritts gibt es nach dem Verständnis der Bundesregierung darüber hinaus nicht. Außerhalb des Rentenrechts können auf vertraglicher Grundlage Altersteilzeit-, Vorruhestands- und Wertguthabenvereinbarungen geschlossen werden, die nicht zu einem früheren Renteneintritt führen, aber ein Ausscheiden aus dem aktiven Erwerbsleben unter Fortsetzung der versicherungspflichtigen Beschäftigung bis zum Eintritt in die Altersrente zur Folge haben können. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in welchem Umfang Unternehmen Altersteilzeitvereinbarungen und Vorruhestandregelungen auch zum sozialverträglichen Personalabbau nutzen.

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