Frühverrentungsmaßnahmen, Frühverrentungsmechanismen und Frühverrentungsanreize
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Frühverrentungsmaßnahmen, Frühverrentungsmechanismen und Frühverrentungsanreize
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7314
21. Wahlperiode 24.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Armin Grau, Sylvia Rietenberg, Timon Dzienus, Ricarda
Lang, Lisa Paus, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Frühverrentungsmaßnahmen, Frühverrentungsmechanismen und
Frühverrentungsanreize
In einem Interview mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ forderte die
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, am 22. Mai 2026
einen Stopp von Frühverrentungsprogrammen. Welche
Frühverrentungsprogramme damit konkret gemeint sind, wird in dem Interview nicht näher
ausgeführt. Relevant sein können dafür sowohl Möglichkeiten im Rentenrecht wie
die Renten für langjährig und besonders langjährig Versicherte als auch
tarifvertragliche, arbeitsrechtliche und steuerliche Regelungen sowie auch Formen
unternehmerischen Handelns.
In der öffentlichen Debatte kommt eine systematische Einordnung, über welche
Formen der Frühverrentung gesprochen wird, kaum vor. Meist wird nur über
die rentenrechtlichen Formen und bestenfalls noch über Altersteilzeit
gesprochen. Dass derzeit wieder verstärkt stattfindende große
Stellenabbauprogramme, wie vom Verband der Automobilindustrie bis 2035 prognostiziert (www.ze
it.de/wirtschaft/2026-05/deutschland-automobilindustrie-stellenabbau-prognos
e-hildegard-mueller), in hohem Maße mit Frühverrentung einhergehen, kommt
in Debatten bislang wenig vor. Zu Versachlichung und Systematisierung der
Debatten ist es grundlegend notwendig, den aktuellen Stand der Verwendung
und Wirkung der verschiedenen Frühverrentungsformen systematisch zu
erfassen und darzustellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie haben sich das tatsächliche Renteneintrittsalter (getrennt nach
Altersrente und Erwerbsminderungsrenten), die gesetzliche Regelaltersgrenze
und die Differenz beider Werte in den letzten 25 Jahren entwickelt (bitte
außer den Gesamtdaten auch aufgeteilt nach Geschlechtern und
Bundesländern angeben), und wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung
des tatsächlichen Renteneintrittsalters und des Unterschieds zwischen
gesetzlichem und tatsächlichem Renteneintrittsalter?
2. Wie haben sich die Beitragsjahre aufgrund versicherungspflichtiger
Beschäftigung, alle Beitragsjahre und Versicherungsjahre bei Rentenbeginn
im Durchschnitt der letzten 25 Jahre für Altersrenten und bei
Erwerbsminderungsrenten entwickelt (bitte außer den Gesamtdaten auch aufgeteilt
nach Geschlechtern und Bundesländern angeben)?
3. In welchem Alter waren Beschäftigte durchschnittlich zuletzt vor
Rentenbeginn beitragspflichtig beschäftigt (bitte soweit möglich, ohne Zeiten der
Freistellung ohne Entgeltanspruch angeben)?
4. Wie viele Personen der Jahrgänge 1954 bis 1969 erhalten eine gesetzliche
Altersrente vor der Regelaltersgrenze bzw. hatten zum Zeitpunkt des
Renteneintritts die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht (bitte insgesamt und
aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahrgängen 1945 bis 1969, nach
Geschlechtern und Bundesländern und die Absolutzahlen und Anteile in
Prozent an den jeweiligen Jahrgängen angeben)?
5. Welchen Anteil an den Verrentungen der Geburtsjahrgänge ab 1945
machen die Rente für besonders langjährig Beschäftigte, die Rente für
langjährig Beschäftigte und die Regelaltersrente aus (bitte in Absolutzahlen
und Prozentzahlen, zusätzlich aufgeteilt nach Geschlechtern und
Bundesländern angeben)?
6. Wie viele der Altersrentnerinnen und Altersrentner der Jahrgänge ab 1945
gehen einem sozialversicherungspflichtigen Job nach (bitte nach
geringfügiger Beschäftigung (Minijobs), dem Übergangsbereich (Midijobs) und
nicht geringfügiger Beschäftigung, Geschlechtern und Bundesländern
aufteilen)?
7. Welche Faktoren, die einem längeren Arbeiten entgegenwirken, spielen
nach Ansicht der Bundesregierung eine Hauptrolle (bitte nach materiellen
Anreizen, rechtlichen Hindernissen, Hindernissen am Arbeitsmarkt und
gesundheitlichen Aspekten aufschlüsseln)?
8. Welche Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung geeignet, um
das tatsächliche Renteneintrittsalter weiter zu erhöhen, und welche
diesbezüglichen Maßnahmen plant die Bundesregierung, wie groß wären
unerwünschte Folgewirkungen dieser Maßnahmen, insbesondere mit Blick
auf Personen, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen der
Bedingungen des Arbeitsmarktes den Renteneintritt nicht aufschieben bzw. die
Erwerbstätigkeit nicht verlängern können, und welche Folgekosten
würden dadurch bei anderen Leistungen (Reha oder Erwerbsminderung) oder
Sozialsystemen entstehen?
9. Welche Elemente im aktuellen Rentenrecht sieht die Bundesregierung, die
Anreize hin zu einer früheren Verrentung auslösen können, und welche
Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um diesen Anreizen
entgegenzuwirken, wie groß wären dabei unerwünschte Folgewirkungen dieser
Maßnahmen, insbesondere mit Blick auf Personen, die aus
gesundheitlichen Gründen oder wegen der Bedingungen des Arbeitsmarktes den
Renteneintritt nicht aufschieben bzw. die Erwerbstätigkeit nicht
verlängern können, und welche Folgekosten würden dadurch bei anderen
Leistungen (Reha oder Erwerbsminderung) oder Sozialsystemen entstehen?
10. Wie viele Personen haben seit dem Bestehen der Rente für besonders
langjährig Beschäftigte diese in Anspruch genommen, und wie alt waren
sie dabei im Durchschnitt (bitte neben den Gesamtzahlen aufgeteilt nach
Jahren, Geschlechtern, Bundesländern und Berufsgruppen angeben)?
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirkung der Rente für besonders
langjährig Beschäftigte vor dem Hintergrund der bei deren Einführung
erklärten Ziele, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung
bezüglich der Rente für besonders langjährig Beschäftigte?
12. Wie viele Personen haben seit dem Bestehen der Rente für langjährig
Beschäftigte diese in Anspruch genommen, und wie alt waren sie dabei im
Durchschnitt (bitte neben den Gesamtzahlen aufgeteilt nach Jahren,
Geschlechtern, Bundesländern und Berufsgruppen angeben)?
13. Wie hoch waren die durchschnittlichen Abschläge, die Personen bei der
Rente für langjährig Beschäftigte in Kauf nehmen mussten (bitte neben
den Gesamtzahlen aufgeteilt nach Jahren, Geschlechtern und
Bundesländern angeben)?
14. Wie hoch waren die durchschnittlich pro Pflichtbeitragsjahr erworbenen
Entgeltpunkte (ohne Berücksichtigung des Zugangsfaktors) bei
verschiedenen Altersrenten und den Erwerbsminderungsrenten, und wie hoch war
jeweils die Summe an Entgeltpunkten vor Anwendung des
Zugangsfaktors?
15. Wie viele Personen haben in den letzten 20 Jahren über das gesetzliche
Renteneintrittsalter hinaus gearbeitet, und wie viele davon
versicherungspflichtig (bitte neben den Gesamtzahlen aufgeteilt nach Jahren,
Jahrgängen, Geschlechtern und Bundesländern, Berufsgruppen und dem Anteil
der Personen, die eine gesetzliche Altersrente erhalten haben, angeben)?
16. Wie hoch war in den letzten zehn Jahren jeweils jährlich die Zahl der aus
den Unternehmen mittels Kündigungen, Abfindungen oder
Transfergesellschaften sowie mit Aufhebungsverträgen, bezahlten Freistellungen und
Konstruktionen über Sabbaticals freigesetzten Arbeitskräfte (bitte neben
den Gesamtzahlen aufgeteilt nach den Altersgruppen < 50 Jahre, 50 bis
54 Jahre, 55 bis 59 Jahre, 60 bis 64 Jahre, 65 bis 69 Jahre, über 69 Jahre,
Geschlechtern, Bundesländern und Branchen angeben, bitte jeweils mit
Gesamtzahlen und Prozentanteilen angeben; bitte Überlappungen der
erfragten Kategorien separat ausweisen)?
17. Welche Formen der Frühverrentung sind der Bundesregierung bekannt,
die von Unternehmen angewendet werden, um das
Beschäftigungsverhältnis älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorzeitig vor der
Regelaltersgrenze zu beenden (sowohl gegen den Willen der Beschäftigten als
auch mit deren Zustimmung), wie hoch schätzt die Bundesregierung die
Gesamtkosten der einzelnen Maßnahmen, und wie verteilen sich die
Kosten auf die Unternehmen, die Beschäftigten, die einzelnen
Sozialversicherungen und die Einnahmen bzw. Ausgaben der Gebietskörperschaften?
18. Wie viele Personen haben in Deutschland in den letzten zehn Jahren an
betrieblichen Abfindungsprogrammen mit Frührenteneintritt
teilgenommen (bitte für die einzelnen Jahre, jeweils insgesamt und aufgeteilt nach
den in Frage 13 erfragten Altersgruppen, nach Geschlechtern, nach
Bundesländern und dem Anteil der Personen, die neben der Rente noch
gearbeitet haben, aufgeteilt nach Teil- und Vollzeit, angeben)?
19. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach Kenntnis der
Bundesregierung betriebliche Abfindungen bekommen und diese dazu
benutzt, Abschläge bei früherem Renteneintritt auszugleichen, und wie viele
davon haben dann tatsächlich von einem vorzeitigen Renteneintritt
Gebrauch gemacht (bitte insgesamt und aufgeteilt nach Geschlechtern und
Bundesländern angeben)?
20. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in den letzten
20 Jahren Vorruhestandsgeld vom Arbeitgeber erhalten (bitte differenziert
nach Jahren, Geschlechtern, Bundesländern, nach Branchen und nach
Einmalzahlung bzw. monatlicher Zahlung angeben)?
21. Wie waren das durchschnittliche Alter beim Beginn des
Vorruhestandsgelds und, soweit bekannt, die durchschnittliche Höhe des
Vorruhestandsgelds relativ zum vorherigen Bruttolohn (bitte differenziert nach Jahren,
Geschlechtern, Bundesländern und Branchen angeben)?
22. Wie häufig beruhte die Zahlung des Vorruhestandsgelds auf
a) Tarifverträgen,
b) betrieblichen Vereinbarungen,
c) arbeitsvertraglichen Einzelvereinbarungen und
d) Sozialplänen
(bitte differenziert nach Jahren, Geschlechtern, Bundesländern und nach
Branchen angeben)?
23. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in den letzten
20 Jahren ein Altersteilzeitmodell in Anspruch genommen, und welches
durchschnittliche Alter hatten die Beschäftigten bei Eintritt in das
jeweilige Modell (bitte differenziert nach Jahren, Geschlechtern, Bundesländern,
Branchen und Blockmodell, Gleichverteilungsmodell und anderen
Verteilungsmodellen angeben)?
24. Wie häufig haben Beschäftigte in den letzten zehn Jahren Teilrente und
Weiterarbeit kombiniert (Flexi-Rente; bitte differenziert nach Jahren,
Geschlechtern, Bundesländern und wenn möglich differenziert nach
Branchen angeben)?
25. Wie viele Personen im Alter von 60 bis unter 65 Jahren haben in den
letzten zehn Jahren in den letzten 24 Monaten vor Erreichen der
Regelaltersgrenze oder der abschlagsfreien Altersrente (ab 63 Jahren mit 45
Versicherungsjahren) Arbeitslosengeld I bezogen (bitte nach den Altersgruppen 60
bis 62 Jahre, 63 bis 64 Jahre, Dauer des Bezugs [1 bis 6 Monate, 7 bis
12 Monate, 13 bis 24 Monate], jeweiligem Grund für den
Arbeitsplatzverlust [z. B. Insolvenz, Geschäftsaufgabe, betriebsbedingte Kündigung,
andere Gründe], Geschlechtern, Branchen und Bundesländern
aufschlüsseln)?
26. Wie viele Personen im Alter von 60 bis unter 65 Jahren haben in den
letzten zehn Jahren in den letzten 24 Monaten vor Erreichen der
Regelaltersgrenze oder der abschlagsfreien Altersrente (ab 63 Jahren mit 45
Versicherungsjahren) zunächst Transferkurzarbeitergeld und dann
Arbeitslosengeld I (sog. Airbag-Modell) bezogen (bitte nach den Altersgruppen 60 bis
62 Jahre, 63 bis 64 Jahre, Dauer des Bezugs [1 bis 6 Monate, 7 bis 12
Monate, 13 bis 24 Monate], jeweiligem Grund für den Arbeitsplatzverlust
[z. B. Insolvenz, Geschäftsaufgabe, betriebsbedingte Kündigung, andere
Gründe], Geschlechtern, Branchen und Bundesländern aufschlüsseln)?
27. Wie viele Beschäftigte haben in den letzten zehn Jahren ein
Wertguthabenmodell, in dem sie Arbeitszeit oder Entgelt angespart haben, zu einem
vorgezogenen Übergang in den Ruhestand genutzt (bitte differenziert nach
Jahren, Geschlechtern, Alter, Branchen und Bundesländern angeben)?
28. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung der verschiedenen in den
Fragen 13 bis 23 genannten Maßnahmen im Hinblick auf den
Arbeitsmarkt, den Fachkräftemangel und die gesetzliche Rentenversicherung,
und welche Maßnahmen hält sie für erforderlich?
Berlin, den 6. Juli 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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