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Frühverrentungsmaßnahmen, Frühverrentungsmechanismen und Frühverrentungsanreize

dip / drucksache 24.07.2026 · WP 21 · 21/7314 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Frühverrentungsmaßnahmen, Frühverrentungsmechanismen und Frühverrentungsanreize Deutscher Bundestag Drucksache 21/7314 21. Wahlperiode 24.07.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Armin Grau, Sylvia Rietenberg, Timon Dzienus, Ricarda Lang, Lisa Paus, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frühverrentungsmaßnahmen, Frühverrentungsmechanismen und Frühverrentungsanreize In einem Interview mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ forderte die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, am 22. Mai 2026 einen Stopp von Frühverrentungsprogrammen. Welche Frühverrentungsprogramme damit konkret gemeint sind, wird in dem Interview nicht näher ausgeführt. Relevant sein können dafür sowohl Möglichkeiten im Rentenrecht wie die Renten für langjährig und besonders langjährig Versicherte als auch tarifvertragliche, arbeitsrechtliche und steuerliche Regelungen sowie auch Formen unternehmerischen Handelns. In der öffentlichen Debatte kommt eine systematische Einordnung, über welche Formen der Frühverrentung gesprochen wird, kaum vor. Meist wird nur über die rentenrechtlichen Formen und bestenfalls noch über Altersteilzeit gesprochen. Dass derzeit wieder verstärkt stattfindende große Stellenabbauprogramme, wie vom Verband der Automobilindustrie bis 2035 prognostiziert (www.ze it.de/wirtschaft/2026-05/deutschland-automobilindustrie-stellenabbau-prognos e-hildegard-mueller), in hohem Maße mit Frühverrentung einhergehen, kommt in Debatten bislang wenig vor. Zu Versachlichung und Systematisierung der Debatten ist es grundlegend notwendig, den aktuellen Stand der Verwendung und Wirkung der verschiedenen Frühverrentungsformen systematisch zu erfassen und darzustellen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie haben sich das tatsächliche Renteneintrittsalter (getrennt nach Altersrente und Erwerbsminderungsrenten), die gesetzliche Regelaltersgrenze und die Differenz beider Werte in den letzten 25 Jahren entwickelt (bitte außer den Gesamtdaten auch aufgeteilt nach Geschlechtern und Bundesländern angeben), und wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung des tatsächlichen Renteneintrittsalters und des Unterschieds zwischen gesetzlichem und tatsächlichem Renteneintrittsalter?  2. Wie haben sich die Beitragsjahre aufgrund versicherungspflichtiger Beschäftigung, alle Beitragsjahre und Versicherungsjahre bei Rentenbeginn im Durchschnitt der letzten 25 Jahre für Altersrenten und bei Erwerbsminderungsrenten entwickelt (bitte außer den Gesamtdaten auch aufgeteilt nach Geschlechtern und Bundesländern angeben)?  3. In welchem Alter waren Beschäftigte durchschnittlich zuletzt vor Rentenbeginn beitragspflichtig beschäftigt (bitte soweit möglich, ohne Zeiten der Freistellung ohne Entgeltanspruch angeben)?  4. Wie viele Personen der Jahrgänge 1954 bis 1969 erhalten eine gesetzliche Altersrente vor der Regelaltersgrenze bzw. hatten zum Zeitpunkt des Renteneintritts die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht (bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahrgängen 1945 bis 1969, nach Geschlechtern und Bundesländern und die Absolutzahlen und Anteile in Prozent an den jeweiligen Jahrgängen angeben)?  5. Welchen Anteil an den Verrentungen der Geburtsjahrgänge ab 1945 machen die Rente für besonders langjährig Beschäftigte, die Rente für langjährig Beschäftigte und die Regelaltersrente aus (bitte in Absolutzahlen und Prozentzahlen, zusätzlich aufgeteilt nach Geschlechtern und Bundesländern angeben)?  6. Wie viele der Altersrentnerinnen und Altersrentner der Jahrgänge ab 1945 gehen einem sozialversicherungspflichtigen Job nach (bitte nach geringfügiger Beschäftigung (Minijobs), dem Übergangsbereich (Midijobs) und nicht geringfügiger Beschäftigung, Geschlechtern und Bundesländern aufteilen)?  7. Welche Faktoren, die einem längeren Arbeiten entgegenwirken, spielen nach Ansicht der Bundesregierung eine Hauptrolle (bitte nach materiellen Anreizen, rechtlichen Hindernissen, Hindernissen am Arbeitsmarkt und gesundheitlichen Aspekten aufschlüsseln)?  8. Welche Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung geeignet, um das tatsächliche Renteneintrittsalter weiter zu erhöhen, und welche diesbezüglichen Maßnahmen plant die Bundesregierung, wie groß wären unerwünschte Folgewirkungen dieser Maßnahmen, insbesondere mit Blick auf Personen, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen der Bedingungen des Arbeitsmarktes den Renteneintritt nicht aufschieben bzw. die Erwerbstätigkeit nicht verlängern können, und welche Folgekosten würden dadurch bei anderen Leistungen (Reha oder Erwerbsminderung) oder Sozialsystemen entstehen?  9. Welche Elemente im aktuellen Rentenrecht sieht die Bundesregierung, die Anreize hin zu einer früheren Verrentung auslösen können, und welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um diesen Anreizen entgegenzuwirken, wie groß wären dabei unerwünschte Folgewirkungen dieser Maßnahmen, insbesondere mit Blick auf Personen, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen der Bedingungen des Arbeitsmarktes den Renteneintritt nicht aufschieben bzw. die Erwerbstätigkeit nicht verlängern können, und welche Folgekosten würden dadurch bei anderen Leistungen (Reha oder Erwerbsminderung) oder Sozialsystemen entstehen? 10. Wie viele Personen haben seit dem Bestehen der Rente für besonders langjährig Beschäftigte diese in Anspruch genommen, und wie alt waren sie dabei im Durchschnitt (bitte neben den Gesamtzahlen aufgeteilt nach Jahren, Geschlechtern, Bundesländern und Berufsgruppen angeben)? 11. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirkung der Rente für besonders langjährig Beschäftigte vor dem Hintergrund der bei deren Einführung erklärten Ziele, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung bezüglich der Rente für besonders langjährig Beschäftigte? 12. Wie viele Personen haben seit dem Bestehen der Rente für langjährig Beschäftigte diese in Anspruch genommen, und wie alt waren sie dabei im Durchschnitt (bitte neben den Gesamtzahlen aufgeteilt nach Jahren, Geschlechtern, Bundesländern und Berufsgruppen angeben)? 13. Wie hoch waren die durchschnittlichen Abschläge, die Personen bei der Rente für langjährig Beschäftigte in Kauf nehmen mussten (bitte neben den Gesamtzahlen aufgeteilt nach Jahren, Geschlechtern und Bundesländern angeben)? 14. Wie hoch waren die durchschnittlich pro Pflichtbeitragsjahr erworbenen Entgeltpunkte (ohne Berücksichtigung des Zugangsfaktors) bei verschiedenen Altersrenten und den Erwerbsminderungsrenten, und wie hoch war jeweils die Summe an Entgeltpunkten vor Anwendung des Zugangsfaktors? 15. Wie viele Personen haben in den letzten 20 Jahren über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus gearbeitet, und wie viele davon versicherungspflichtig (bitte neben den Gesamtzahlen aufgeteilt nach Jahren, Jahrgängen, Geschlechtern und Bundesländern, Berufsgruppen und dem Anteil der Personen, die eine gesetzliche Altersrente erhalten haben, angeben)? 16. Wie hoch war in den letzten zehn Jahren jeweils jährlich die Zahl der aus den Unternehmen mittels Kündigungen, Abfindungen oder Transfergesellschaften sowie mit Aufhebungsverträgen, bezahlten Freistellungen und Konstruktionen über Sabbaticals freigesetzten Arbeitskräfte (bitte neben den Gesamtzahlen aufgeteilt nach den Altersgruppen < 50 Jahre, 50 bis 54 Jahre, 55 bis 59 Jahre, 60 bis 64 Jahre, 65 bis 69 Jahre, über 69 Jahre, Geschlechtern, Bundesländern und Branchen angeben, bitte jeweils mit Gesamtzahlen und Prozentanteilen angeben; bitte Überlappungen der erfragten Kategorien separat ausweisen)? 17. Welche Formen der Frühverrentung sind der Bundesregierung bekannt, die von Unternehmen angewendet werden, um das Beschäftigungsverhältnis älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorzeitig vor der Regelaltersgrenze zu beenden (sowohl gegen den Willen der Beschäftigten als auch mit deren Zustimmung), wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gesamtkosten der einzelnen Maßnahmen, und wie verteilen sich die Kosten auf die Unternehmen, die Beschäftigten, die einzelnen Sozialversicherungen und die Einnahmen bzw. Ausgaben der Gebietskörperschaften? 18. Wie viele Personen haben in Deutschland in den letzten zehn Jahren an betrieblichen Abfindungsprogrammen mit Frührenteneintritt teilgenommen (bitte für die einzelnen Jahre, jeweils insgesamt und aufgeteilt nach den in Frage 13 erfragten Altersgruppen, nach Geschlechtern, nach Bundesländern und dem Anteil der Personen, die neben der Rente noch gearbeitet haben, aufgeteilt nach Teil- und Vollzeit, angeben)? 19. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach Kenntnis der Bundesregierung betriebliche Abfindungen bekommen und diese dazu benutzt, Abschläge bei früherem Renteneintritt auszugleichen, und wie viele davon haben dann tatsächlich von einem vorzeitigen Renteneintritt Gebrauch gemacht (bitte insgesamt und aufgeteilt nach Geschlechtern und Bundesländern angeben)? 20. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in den letzten 20 Jahren Vorruhestandsgeld vom Arbeitgeber erhalten (bitte differenziert nach Jahren, Geschlechtern, Bundesländern, nach Branchen und nach Einmalzahlung bzw. monatlicher Zahlung angeben)? 21. Wie waren das durchschnittliche Alter beim Beginn des Vorruhestandsgelds und, soweit bekannt, die durchschnittliche Höhe des Vorruhestandsgelds relativ zum vorherigen Bruttolohn (bitte differenziert nach Jahren, Geschlechtern, Bundesländern und Branchen angeben)? 22. Wie häufig beruhte die Zahlung des Vorruhestandsgelds auf a) Tarifverträgen, b) betrieblichen Vereinbarungen, c) arbeitsvertraglichen Einzelvereinbarungen und d) Sozialplänen (bitte differenziert nach Jahren, Geschlechtern, Bundesländern und nach Branchen angeben)? 23. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in den letzten 20 Jahren ein Altersteilzeitmodell in Anspruch genommen, und welches durchschnittliche Alter hatten die Beschäftigten bei Eintritt in das jeweilige Modell (bitte differenziert nach Jahren, Geschlechtern, Bundesländern, Branchen und Blockmodell, Gleichverteilungsmodell und anderen Verteilungsmodellen angeben)? 24. Wie häufig haben Beschäftigte in den letzten zehn Jahren Teilrente und Weiterarbeit kombiniert (Flexi-Rente; bitte differenziert nach Jahren, Geschlechtern, Bundesländern und wenn möglich differenziert nach Branchen angeben)? 25. Wie viele Personen im Alter von 60 bis unter 65 Jahren haben in den letzten zehn Jahren in den letzten 24 Monaten vor Erreichen der Regelaltersgrenze oder der abschlagsfreien Altersrente (ab 63 Jahren mit 45 Versicherungsjahren) Arbeitslosengeld I bezogen (bitte nach den Altersgruppen 60 bis 62 Jahre, 63 bis 64 Jahre, Dauer des Bezugs [1 bis 6 Monate, 7 bis 12 Monate, 13 bis 24 Monate], jeweiligem Grund für den Arbeitsplatzverlust [z. B. Insolvenz, Geschäftsaufgabe, betriebsbedingte Kündigung, andere Gründe], Geschlechtern, Branchen und Bundesländern aufschlüsseln)? 26. Wie viele Personen im Alter von 60 bis unter 65 Jahren haben in den letzten zehn Jahren in den letzten 24 Monaten vor Erreichen der Regelaltersgrenze oder der abschlagsfreien Altersrente (ab 63 Jahren mit 45 Versicherungsjahren) zunächst Transferkurzarbeitergeld und dann Arbeitslosengeld I (sog. Airbag-Modell) bezogen (bitte nach den Altersgruppen 60 bis 62 Jahre, 63 bis 64 Jahre, Dauer des Bezugs [1 bis 6 Monate, 7 bis 12 Monate, 13 bis 24 Monate], jeweiligem Grund für den Arbeitsplatzverlust [z. B. Insolvenz, Geschäftsaufgabe, betriebsbedingte Kündigung, andere Gründe], Geschlechtern, Branchen und Bundesländern aufschlüsseln)? 27. Wie viele Beschäftigte haben in den letzten zehn Jahren ein Wertguthabenmodell, in dem sie Arbeitszeit oder Entgelt angespart haben, zu einem vorgezogenen Übergang in den Ruhestand genutzt (bitte differenziert nach Jahren, Geschlechtern, Alter, Branchen und Bundesländern angeben)? 28. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung der verschiedenen in den Fragen 13 bis 23 genannten Maßnahmen im Hinblick auf den Arbeitsmarkt, den Fachkräftemangel und die gesetzliche Rentenversicherung, und welche Maßnahmen hält sie für erforderlich? Berlin, den 6. Juli 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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