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Frühverrentungsmaßnahmen, Frühverrentungsmechanismen und Frühverrentungsanreize (Antwort zu Drs. 21/7314)

dip / drucksache 07.08.2026 · WP 21 · 21/7516 · Antwort · Original ↗

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Frühverrentungsmaßnahmen, Frühverrentungsmechanismen und Frühverrentungsanreize (Antwort zu Drs. 21/7314) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7516 21. Wahlperiode 07.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Armin Grau, Sylvia Rietenberg, Timon Dzienus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/7314 – Frühverrentungsmaßnahmen, Frühverrentungsmechanismen und Frühverrentungsanreize V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In einem Interview mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ forderte die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, am 22. Mai 2026 einen Stopp von Frühverrentungsprogrammen. Welche Frühverrentungsprogramme damit konkret gemeint sind, wird in dem Interview nicht näher ausgeführt. Relevant sein können dafür sowohl Möglichkeiten im Rentenrecht wie die Renten für langjährig und besonders langjährig Versicherte als auch tarifvertragliche, arbeitsrechtliche und steuerliche Regelungen sowie auch Formen unternehmerischen Handelns. In der öffentlichen Debatte kommt eine systematische Einordnung, über welche Formen der Frühverrentung gesprochen wird, kaum vor. Meist wird nur über die rentenrechtlichen Formen und bestenfalls noch über Altersteilzeit gesprochen. Dass derzeit wieder verstärkt stattfindende große Stellenabbauprogramme, wie vom Verband der Automobilindustrie bis 2035 prognostiziert (www.zeit.de/wirtschaft/2026-05/deutschland-automobilindustrie-stellenabba u-prognose-hildegard-mueller), in hohem Maße mit Frühverrentung einhergehen, kommt in Debatten bislang wenig vor. Zu Versachlichung und Systematisierung der Debatten ist es grundlegend notwendig, den aktuellen Stand der Verwendung und Wirkung der verschiedenen Frühverrentungsformen systematisch zu erfassen und darzustellen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 6. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Wie haben sich das tatsächliche Renteneintrittsalter (getrennt nach Altersrente und Erwerbsminderungsrenten), die gesetzliche Regelaltersgrenze und die Differenz beider Werte in den letzten 25 Jahren entwickelt (bitte außer den Gesamtdaten auch aufgeteilt nach Geschlechtern und Bundesländern angeben), und wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung des tatsächlichen Renteneintrittsalters und des Unterschieds zwischen gesetzlichem und tatsächlichem Renteneintrittsalter? Die angefragten Daten können den Tabellen zu Frage 1 im Anhang entnommen werden.* Das durchschnittliche Alter bei Rentenbeginn liegt bei den Altersrenten heute etwa zwei Jahre höher und bei den Erwerbsminderungsrenten etwa drei Jahre höher als vor 25 Jahren. Gleichzeitig hat sich die Differenz zur Regelaltersgrenze bei den Altersrenten von etwa 2,5 Jahre auf etwa 1,5 Jahre und bei den Erwerbsminderungsrenten von etwa 14 Jahren auf etwa zwölf Jahre verringert. Das durchschnittliche Alter bei Rentenbeginn ist also stärker gestiegen als die Regelaltersgrenze.  2. Wie haben sich die Beitragsjahre aufgrund versicherungspflichtiger Beschäftigung, alle Beitragsjahre und Versicherungsjahre bei Rentenbeginn im Durchschnitt der letzten 25 Jahre für Altersrenten und bei Erwerbsminderungsrenten entwickelt (bitte außer den Gesamtdaten auch aufgeteilt nach Geschlechtern und Bundesländern angeben)? Statistische Daten mit dem Merkmal „Beitragsjahre aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung“ liegen nicht vor, deswegen sind im Tabellenanhang die durchschnittlichen Beitragszeiten ausgewiesen. Diese und die weiteren angefragten Daten können den Tabellen zu Frage 2 im Anhang entnommen werden.* Entsprechende Daten vor 2010 liegen nicht vor.  3. In welchem Alter waren Beschäftigte durchschnittlich zuletzt vor Rentenbeginn beitragspflichtig beschäftigt (bitte soweit möglich, ohne Zeiten der Freistellung ohne Entgeltanspruch angeben)? Daten zur letzten beitragspflichtigen Beschäftigung liegen in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung nicht vor.  4. Wie viele Personen der Jahrgänge 1954 bis 1969 erhalten eine gesetzliche Altersrente vor der Regelaltersgrenze bzw. hatten zum Zeitpunkt des Renteneintritts die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht (bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahrgängen 1945 bis 1969, nach Geschlechtern und Bundesländern und die Absolutzahlen und Anteile in Prozent an den jeweiligen Jahrgängen angeben)? Für die Frage wurden die Rentenarten ausgewertet, die vor der Regelaltersgrenze bezogen werden konnten und der aktuelle Altersrentenbestand an allen vorgezogenen Altersrenten zum 31. Dezember 2025 zugrunde gelegt. „Anteile in Prozent an den jeweiligen Jahrgängen“ liegen nicht vor. Die Daten können den Tabellen zu Frage 4 im Anhang entnommen werden.* Die Jahrgänge 1964 bis 1969 können zum Auswertungsstand 31. Dezember 2025 keine vorgezogenen Altersrenten beziehen und werden somit nicht ausgewiesen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7516 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.  5. Welchen Anteil an den Verrentungen der Geburtsjahrgänge ab 1945 machen die Rente für besonders langjährig Beschäftigte, die Rente für langjährig Beschäftigte und die Regelaltersrente aus (bitte in Absolutzahlen und Prozentzahlen, zusätzlich aufgeteilt nach Geschlechtern und Bundesländern angeben)? Entsprechende Daten liegen der Bundesregierung nicht vor.  6. Wie viele der Altersrentnerinnen und Altersrentner der Jahrgänge ab 1945 gehen einem sozialversicherungspflichtigen Job nach (bitte nach geringfügiger Beschäftigung (Minijobs), dem Übergangsbereich (Midijobs) und nicht geringfügiger Beschäftigung, Geschlechtern und Bundesländern aufteilen)? Die Statistik der Deutschen Rentenversicherung verfügt lediglich über Informationen zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und nicht zur umfassenderen Sozialversicherungspflicht. Weiterhin werden lediglich in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragspflichtige Beschäftigungen ausgewiesen, inklusive Beschäftigungen nach § 5 Absatz 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI). Beschäftigte im Übergangsbereich (sogenannte Midi-Jobs) werden nicht separat ausgewiesen. Die angefragten Daten können für das Jahr 2024 der Tabelle zu Frage 6 im Anhang entnommen werden.*  7. Welche Faktoren, die einem längeren Arbeiten entgegenwirken, spielen nach Ansicht der Bundesregierung eine Hauptrolle (bitte nach materiellen Anreizen, rechtlichen Hindernissen, Hindernissen am Arbeitsmarkt und gesundheitlichen Aspekten aufschlüsseln)? Ältere partizipieren heute deutlich stärker am Arbeitsmarkt als noch vor zehn Jahren. Die Erwerbstätigenquote der 55- bis 64-Jährigen ist von 65,2 Prozent (2015) auf 75,3 Prozent (2025) gestiegen. Auch im internationalen Vergleich ist die Erwerbsbeteiligung von Älteren hoch: Deutschland liegt bei den 55- bis- 64-Jährigen im EU-Vergleich in der Spitzengruppe. Diesen Trend gilt es, weiter zu befördern. Dafür gilt es, die Potenziale von älteren Beschäftigten noch stärker zu nutzen und Hemmnisse abzubauen. Hemmnisse basieren zum Teil auf individuellen Faktoren, wie z. B. gesundheitlichen Einschränkungen, veralteten Qualifikationen oder auch Pflegeverpflichtungen. Aber auch betriebliche Faktoren wie Arbeitsbedingungen und die Arbeitskultur spielen eine Rolle. Die Bundesregierung hat daher in ihrer Fachkräftestrategie das Ziel festgelegt, ältere Erwerbstätige so lange wie möglich und individuell gewünscht im Erwerbsleben zu halten. Um dieses Ziel zu erreichen, unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte gesund und motivierend zu gestalten. Zentraler Hebel dafür ist eine Unternehmenskultur, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Ob sich ältere Beschäftigte im Unternehmen wertgeschätzt fühlen, kontinuierlich weiter qualifiziert werden, es ein betriebliches Gesundheitsmanagement gibt oder durch flexible Arbeitszeitmodelle die Beschäftigungsquote gesteigert wird – all das ist am Ende eine Frage der gelebten Unternehmenskultur. Fachartikel, Praxisbeispiele und Leitfäden auf der Plattform www.inqa.de/DE/startseit e/startseite.html erläutern insbesondere Führungskräften und Entscheidern in * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7516 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. KMU, wie sie vorgehen können, um ältere Fachkräfte im Unternehmen zu halten, und wie von solchen Maßnahmen bei einem ganzheitlichen Ansatz alle Altersgruppen profitieren.  8. Welche Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung geeignet, um das tatsächliche Renteneintrittsalter weiter zu erhöhen, und welche diesbezüglichen Maßnahmen plant die Bundesregierung, wie groß wären unerwünschte Folgewirkungen dieser Maßnahmen, insbesondere mit Blick auf Personen, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen der Bedingungen des Arbeitsmarktes den Renteneintritt nicht aufschieben bzw. die Erwerbstätigkeit nicht verlängern können, und welche Folgekosten würden dadurch bei anderen Leistungen (Reha oder Erwerbsminderung) oder Sozialsystemen entstehen?  9. Welche Elemente im aktuellen Rentenrecht sieht die Bundesregierung, die Anreize hin zu einer früheren Verrentung auslösen können, und welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um diesen Anreizen entgegenzuwirken, wie groß wären dabei unerwünschte Folgewirkungen dieser Maßnahmen, insbesondere mit Blick auf Personen, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen der Bedingungen des Arbeitsmarktes den Renteneintritt nicht aufschieben bzw. die Erwerbstätigkeit nicht verlängern können, und welche Folgekosten würden dadurch bei anderen Leistungen (Reha oder Erwerbsminderung) oder Sozialsystemen entstehen? 11. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirkung der Rente für besonders langjährig Beschäftigte vor dem Hintergrund der bei deren Einführung erklärten Ziele, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung bezüglich der Rente für besonders langjährig Beschäftigte? Die Fragen 8, 9 und 11 werden gemeinsam beantwortet. Die demografische Entwicklung stellt die Alterssicherung in Deutschland vor große Herausforderungen. Daher hat die Bundesregierung im Dezember 2025 die Alterssicherungskommission eingesetzt. Sie hatte den Auftrag, umfassend zu prüfen, wie die Alterssicherung in den kommenden Jahrzehnten weiterhin stabil, gerecht und nachhaltig ausgestaltet werden kann. Die Kommission hat ihren Bericht am 23. Juni 2026 an den Bundeskanzler Friedrich Merz und die Bundesministerin Bärbel Bas übergeben. Die Prüfung der Kommission umfasste auch die in den Fragen angesprochenen Themen einer Erhöhung des tatsächlichen Renteneintrittsalters, im geltenden Recht bestehender Anreize zu Frühverrentungen und der Wirkung der Rente für besonders langjährig Versicherte. Auch Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen wurden von der Kommission in den Blick genommen. Der Bericht der Alterssicherungskommission zeigt auf, wie die Alterssicherung angesichts der demografischen Entwicklung auch in Zukunft stabil, gerecht und nachhaltig gestaltet werden kann. Der Koalitionsausschuss hat am 1. Juli 2026 beschlossen, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission in ihrer Gesamtheit umzusetzen. Den konkreten Ausgestaltungen der gesetzgeberischen Umsetzung der Kommissionsempfehlungen sowie deren Wirkungen kann nicht vorgegriffen werden. 10. Wie viele Personen haben seit dem Bestehen der Rente für besonders langjährig Beschäftigte diese in Anspruch genommen, und wie alt waren sie dabei im Durchschnitt (bitte neben den Gesamtzahlen aufgeteilt nach Jahren, Geschlechtern, Bundesländern und Berufsgruppen angeben)? Entsprechende Daten können den Tabellen zu Frage 10 im Anhang entnommen werden, wobei eine Differenzierung nach Berufsgruppen aus der Statistik der Deutschen Rentenversicherung nicht möglich ist.* 12. Wie viele Personen haben seit dem Bestehen der Rente für langjährig Beschäftigte diese in Anspruch genommen, und wie alt waren sie dabei im Durchschnitt (bitte neben den Gesamtzahlen aufgeteilt nach Jahren, Geschlechtern, Bundesländern und Berufsgruppen angeben)? Entsprechende Daten können den Tabellen zu Frage 12 im Anhang entnommen werden, wobei eine Differenzierung nach Berufsgruppen aus der Statistik der Deutschen Rentenversicherung nicht möglich ist.* 13. Wie hoch waren die durchschnittlichen Abschläge, die Personen bei der Rente für langjährig Beschäftigte in Kauf nehmen mussten (bitte neben den Gesamtzahlen aufgeteilt nach Jahren, Geschlechtern und Bundesländern angeben)? Entsprechende Daten liegen der Bundesregierung nicht vor. 14. Wie hoch waren die durchschnittlich pro Pflichtbeitragsjahr erworbenen Entgeltpunkte (ohne Berücksichtigung des Zugangsfaktors) bei verschiedenen Altersrenten und den Erwerbsminderungsrenten, und wie hoch war jeweils die Summe an Entgeltpunkten vor Anwendung des Zugangsfaktors? Entsprechende Daten liegen der Bundesregierung nicht vor. 15. Wie viele Personen haben in den letzten 20 Jahren über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus gearbeitet, und wie viele davon versicherungspflichtig (bitte neben den Gesamtzahlen aufgeteilt nach Jahren, Jahrgängen, Geschlechtern und Bundesländern, Berufsgruppen und dem Anteil der Personen, die eine gesetzliche Altersrente erhalten haben, angeben)? Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Personen über der Regelaltersgrenze, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, können der Tabelle zu Frage 15 im Anhang entnommen werden.* Eine Auswertung nach Jahrgängen kann nicht vorgenommen werden, Angaben wurden nach Altersklassen ausgewiesen. Informationen zum Rentenbezug der Beschäftigten liegen nicht vor. Eine Differenzierung nach Berufen gemäß der Klassifikation der Berufe (KldB 2010) kann ab Dezember 2012 ausgewiesen werden. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7516 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 16. Wie hoch war in den letzten zehn Jahren jeweils jährlich die Zahl der aus den Unternehmen mittels Kündigungen, Abfindungen oder Transfergesellschaften sowie mit Aufhebungsverträgen, bezahlten Freistellungen und Konstruktionen über Sabbaticals freigesetzten Arbeitskräfte (bitte neben den Gesamtzahlen aufgeteilt nach den Altersgruppen < 50 Jahre, 50 bis 54 Jahre, 55 bis 59 Jahre, 60 bis 64 Jahre, 65 bis 69 Jahre, über 69 Jahre, Geschlechtern, Bundesländern und Branchen angeben, bitte jeweils mit Gesamtzahlen und Prozentanteilen angeben; bitte Überlappungen der erfragten Kategorien separat ausweisen)? Auf Grundlage des Betriebspanels des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) können für die Jahre 2019 bis 2025 jeweils die hochgerechneten Personalabgänge des ersten Halbjahres sowie Kündigungen durch den Betrieb und Aufhebungsverträge ausgewiesen werden. Ergänzend enthalten die Tabellen die Verteilung aller Personalabgänge nach Geschlecht sowie Auswertungen nach Bundesländern und Branchen. Die Ergebnisse können den Tabellen zu Frage 16 im Anhang entnommen werden.* Abfindungszahlungen und -höhen sowie Transfergesellschaften werden nicht erfasst; bezahlte Freistellungen und Sabbaticals werden nicht gesondert ausgewiesen. Versetzungen bezeichnen Wechsel in einen anderen Betrieb. Das Alter ausgeschiedener Personen liegt nicht nach Abgangsgrund vor; Angaben zum Geschlecht liegen nur für die Gesamtheit der Personalabgänge vor. Personenbezogene Überschneidungen zwischen den genannten Kategorien sind nicht beobachtbar. Vergleiche nach Branchen über den gesamten Zeitraum sind wegen einer geänderten Branchenschichtung ab dem Jahr 2023 nur eingeschränkt möglich. 17. Welche Formen der Frühverrentung sind der Bundesregierung bekannt, die von Unternehmen angewendet werden, um das Beschäftigungsverhältnis älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorzeitig vor der Regelaltersgrenze zu beenden (sowohl gegen den Willen der Beschäftigten als auch mit deren Zustimmung), wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gesamtkosten der einzelnen Maßnahmen, und wie verteilen sich die Kosten auf die Unternehmen, die Beschäftigten, die einzelnen Sozialversicherungen und die Einnahmen bzw. Ausgaben der Gebietskörperschaften? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 18. Wie viele Personen haben in Deutschland in den letzten zehn Jahren an betrieblichen Abfindungsprogrammen mit Frührenteneintritt teilgenommen (bitte für die einzelnen Jahre, jeweils insgesamt und aufgeteilt nach den in Frage 13 erfragten Altersgruppen, nach Geschlechtern, nach Bundesländern und dem Anteil der Personen, die neben der Rente noch gearbeitet haben, aufgeteilt nach Teil- und Vollzeit, angeben)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7516 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 19. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach Kenntnis der Bundesregierung betriebliche Abfindungen bekommen und diese dazu benutzt, Abschläge bei früherem Renteneintritt auszugleichen, und wie viele davon haben dann tatsächlich von einem vorzeitigen Renteneintritt Gebrauch gemacht (bitte insgesamt und aufgeteilt nach Geschlechtern und Bundesländern angeben)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 20. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in den letzten 20 Jahren Vorruhestandsgeld vom Arbeitgeber erhalten (bitte differenziert nach Jahren, Geschlechtern, Bundesländern, nach Branchen und nach Einmalzahlung bzw. monatlicher Zahlung angeben)? 21. Wie waren das durchschnittliche Alter beim Beginn des Vorruhestandsgelds und, soweit bekannt, die durchschnittliche Höhe des Vorruhestandsgelds relativ zum vorherigen Bruttolohn (bitte differenziert nach Jahren, Geschlechtern, Bundesländern und Branchen angeben)? 22. Wie häufig beruhte die Zahlung des Vorruhestandsgelds auf a) Tarifverträgen, b) betrieblichen Vereinbarungen, c) arbeitsvertraglichen Einzelvereinbarungen und d) Sozialplänen (bitte differenziert nach Jahren, Geschlechtern, Bundesländern und nach Branchen angeben)? Die Fragen 20 bis 22 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verweist auf die jährlichen Veröffentlichungen im Rentenversicherungsbericht, zuletzt im Rentenversicherungsbericht 2025 (Bundestagsdrucksache 21/3080, Tabellenanhang A 1.1). Darüber hinaus liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. 23. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in den letzten 20 Jahren ein Altersteilzeitmodell in Anspruch genommen, und welches durchschnittliche Alter hatten die Beschäftigten bei Eintritt in das jeweilige Modell (bitte differenziert nach Jahren, Geschlechtern, Bundesländern, Branchen und Blockmodell, Gleichverteilungsmodell und anderen Verteilungsmodellen angeben)? Die Bundesregierung verweist auf die Veröffentlichung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit „Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz (AtG)“, die bis zum Jahr 2015 erschienen ist (https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/ Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?topic_f=altersteilzeit-altersteil zeit). Das durchschnittliche Eintrittsalter bei der Altersteilzeitarbeit hat sich laut IAB-Forschungsbericht 24/2025 auf 59,8 Jahren bei Männern und 60,4 Jahren bei Frauen im Jahr 2022 erhöht (Tabelle 3 im Kapitel 2.4.1 des Berichts). Der Bericht ist unter dem nachfolgenden Link abrufbar https://doku.iab.de/forschun gsbericht/2025/fb2425.pdf. Darüber hinaus liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. 24. Wie häufig haben Beschäftigte in den letzten zehn Jahren Teilrente und Weiterarbeit kombiniert (Flexi-Rente; bitte differenziert nach Jahren, Geschlechtern, Bundesländern und wenn möglich differenziert nach Branchen angeben)? Daten zu dieser Frage liegen erst seit 2018 und zurzeit bis 2024 in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung vor. Informationen zu Wirtschaftszweigen (Branche) liegen in dieser Statistik generell nicht vor. Die angefragten Daten können der Tabelle zu Frage 24 im Anhang entnommen werden.* 25. Wie viele Personen im Alter von 60 bis unter 65 Jahren haben in den letzten zehn Jahren in den letzten 24 Monaten vor Erreichen der Regelaltersgrenze oder der abschlagsfreien Altersrente (ab 63 Jahren mit 45 Versicherungsjahren) Arbeitslosengeld I bezogen (bitte nach den Altersgruppen 60 bis 62 Jahre, 63 bis 64 Jahre, Dauer des Bezugs [1 bis 6 Monate, 7 bis 12 Monate, 13 bis 24 Monate], jeweiligem Grund für den Arbeitsplatzverlust [z. B. Insolvenz, Geschäftsaufgabe, betriebsbedingte Kündigung, andere Gründe], Geschlechtern, Branchen und Bundesländern aufschlüsseln)? Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Abgängen von Arbeitslosen in Rente können der Tabelle zu Frage 25 im Anhang entnommen werden.* Eine Differenzierung nach Versicherungsjahre sowie nach Art der Rente kann nicht vorgenommen werden. Informationen zu den Gründen für den Arbeitsplatzverlust und zur Branche des letzten Arbeitgebers liegen nicht vor. 26. Wie viele Personen im Alter von 60 bis unter 65 Jahren haben in den letzten zehn Jahren in den letzten 24 Monaten vor Erreichen der Regelaltersgrenze oder der abschlagsfreien Altersrente (ab 63 Jahren mit 45 Versicherungsjahren) zunächst Transferkurzarbeitergeld und dann Arbeitslosengeld I (sog. Airbag-Modell) bezogen (bitte nach den Altersgruppen 60 bis 62 Jahre, 63 bis 64 Jahre, Dauer des Bezugs [1 bis 6 Monate, 7 bis 12 Monate, 13 bis 24 Monate], jeweiligem Grund für den Arbeitsplatzverlust [z. B. Insolvenz, Geschäftsaufgabe, betriebsbedingte Kündigung, andere Gründe], Geschlechtern, Branchen und Bundesländern aufschlüsseln)? Zu Angaben betreffend Abgänge aus Transferkurzarbeit in Arbeitslosigkeit wird auf die Veröffentlichung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit „Realisierte Kurzarbeit – Abgang aus Transferkurzarbeit“ verwiesen (https://statisti k.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html? nn=1524090&topic_f=kurzarbeit-t, siehe Tabellenblatt „4.Dauer“, Tabelle 4.3). Informationen, ob Personen nach Abgang aus Kurzarbeit Arbeitslosengeld bezogen haben, liegen nicht vor. 27. Wie viele Beschäftigte haben in den letzten zehn Jahren ein Wertguthabenmodell, in dem sie Arbeitszeit oder Entgelt angespart haben, zu einem vorgezogenen Übergang in den Ruhestand genutzt (bitte differenziert nach Jahren, Geschlechtern, Alter, Branchen und Bundesländern angeben)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7516 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 28. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung der verschiedenen in den Fragen 13 bis 23 genannten Maßnahmen im Hinblick auf den Arbeitsmarkt, den Fachkräftemangel und die gesetzliche Rentenversicherung, und welche Maßnahmen hält sie für erforderlich? In den kommenden Jahren wird die Zahl von Personen im erwerbsfähigen Alter in Deutschland deutlich zurückgehen. Vor dem Hintergrund dieses demografischen Wandels trägt eine hohe Erwerbsbeteiligung Älterer dazu bei, Fachkräfteengpässe zu verringern und die sozialen Sicherungssysteme zu entlasten. Es ist daher erklärtes Ziel der Bundesregierung, ältere Erwerbstätige so lange wie möglich und individuell gewünscht im Erwerbsleben zu halten. Die Erwerbsquote Älterer ist zuletzt deutlich gestiegen und dürfte weiter zunehmen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 8, 9 und 11 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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