Frühverrentungsmaßnahmen, Frühverrentungsmechanismen und Frühverrentungsanreize (Antwort zu Drs. 21/7314)
Text
Frühverrentungsmaßnahmen, Frühverrentungsmechanismen und Frühverrentungsanreize (Antwort zu Drs. 21/7314)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7516
21. Wahlperiode 07.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Armin Grau, Sylvia
Rietenberg, Timon Dzienus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/7314 –
Frühverrentungsmaßnahmen, Frühverrentungsmechanismen und
Frühverrentungsanreize
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In einem Interview mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ forderte die
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, am 22. Mai 2026
einen Stopp von Frühverrentungsprogrammen. Welche
Frühverrentungsprogramme damit konkret gemeint sind, wird in dem Interview nicht näher
ausgeführt. Relevant sein können dafür sowohl Möglichkeiten im Rentenrecht wie
die Renten für langjährig und besonders langjährig Versicherte als auch
tarifvertragliche, arbeitsrechtliche und steuerliche Regelungen sowie auch Formen
unternehmerischen Handelns.
In der öffentlichen Debatte kommt eine systematische Einordnung, über
welche Formen der Frühverrentung gesprochen wird, kaum vor. Meist wird
nur über die rentenrechtlichen Formen und bestenfalls noch über Altersteilzeit
gesprochen. Dass derzeit wieder verstärkt stattfindende große
Stellenabbauprogramme, wie vom Verband der Automobilindustrie bis 2035 prognostiziert
(www.zeit.de/wirtschaft/2026-05/deutschland-automobilindustrie-stellenabba
u-prognose-hildegard-mueller), in hohem Maße mit Frühverrentung
einhergehen, kommt in Debatten bislang wenig vor. Zu Versachlichung und
Systematisierung der Debatten ist es grundlegend notwendig, den aktuellen Stand der
Verwendung und Wirkung der verschiedenen Frühverrentungsformen
systematisch zu erfassen und darzustellen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
6. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie haben sich das tatsächliche Renteneintrittsalter (getrennt nach
Altersrente und Erwerbsminderungsrenten), die gesetzliche
Regelaltersgrenze und die Differenz beider Werte in den letzten 25 Jahren
entwickelt (bitte außer den Gesamtdaten auch aufgeteilt nach Geschlechtern
und Bundesländern angeben), und wie bewertet die Bundesregierung die
Entwicklung des tatsächlichen Renteneintrittsalters und des Unterschieds
zwischen gesetzlichem und tatsächlichem Renteneintrittsalter?
Die angefragten Daten können den Tabellen zu Frage 1 im Anhang entnommen
werden.*
Das durchschnittliche Alter bei Rentenbeginn liegt bei den Altersrenten heute
etwa zwei Jahre höher und bei den Erwerbsminderungsrenten etwa drei Jahre
höher als vor 25 Jahren. Gleichzeitig hat sich die Differenz zur
Regelaltersgrenze bei den Altersrenten von etwa 2,5 Jahre auf etwa 1,5 Jahre und bei den
Erwerbsminderungsrenten von etwa 14 Jahren auf etwa zwölf Jahre verringert.
Das durchschnittliche Alter bei Rentenbeginn ist also stärker gestiegen als die
Regelaltersgrenze.
2. Wie haben sich die Beitragsjahre aufgrund versicherungspflichtiger
Beschäftigung, alle Beitragsjahre und Versicherungsjahre bei Rentenbeginn
im Durchschnitt der letzten 25 Jahre für Altersrenten und bei
Erwerbsminderungsrenten entwickelt (bitte außer den Gesamtdaten auch
aufgeteilt nach Geschlechtern und Bundesländern angeben)?
Statistische Daten mit dem Merkmal „Beitragsjahre aufgrund einer
versicherungspflichtigen Beschäftigung“ liegen nicht vor, deswegen sind im
Tabellenanhang die durchschnittlichen Beitragszeiten ausgewiesen. Diese und die
weiteren angefragten Daten können den Tabellen zu Frage 2 im Anhang
entnommen werden.* Entsprechende Daten vor 2010 liegen nicht vor.
3. In welchem Alter waren Beschäftigte durchschnittlich zuletzt vor
Rentenbeginn beitragspflichtig beschäftigt (bitte soweit möglich, ohne Zeiten
der Freistellung ohne Entgeltanspruch angeben)?
Daten zur letzten beitragspflichtigen Beschäftigung liegen in der Statistik der
Deutschen Rentenversicherung nicht vor.
4. Wie viele Personen der Jahrgänge 1954 bis 1969 erhalten eine
gesetzliche Altersrente vor der Regelaltersgrenze bzw. hatten zum Zeitpunkt des
Renteneintritts die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht (bitte insgesamt
und aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahrgängen 1945 bis 1969, nach
Geschlechtern und Bundesländern und die Absolutzahlen und Anteile in
Prozent an den jeweiligen Jahrgängen angeben)?
Für die Frage wurden die Rentenarten ausgewertet, die vor der
Regelaltersgrenze bezogen werden konnten und der aktuelle Altersrentenbestand an allen
vorgezogenen Altersrenten zum 31. Dezember 2025 zugrunde gelegt. „Anteile
in Prozent an den jeweiligen Jahrgängen“ liegen nicht vor. Die Daten können
den Tabellen zu Frage 4 im Anhang entnommen werden.* Die Jahrgänge 1964
bis 1969 können zum Auswertungsstand 31. Dezember 2025 keine
vorgezogenen Altersrenten beziehen und werden somit nicht ausgewiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7516 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
5. Welchen Anteil an den Verrentungen der Geburtsjahrgänge ab 1945
machen die Rente für besonders langjährig Beschäftigte, die Rente für
langjährig Beschäftigte und die Regelaltersrente aus (bitte in Absolutzahlen
und Prozentzahlen, zusätzlich aufgeteilt nach Geschlechtern und
Bundesländern angeben)?
Entsprechende Daten liegen der Bundesregierung nicht vor.
6. Wie viele der Altersrentnerinnen und Altersrentner der Jahrgänge ab
1945 gehen einem sozialversicherungspflichtigen Job nach (bitte nach
geringfügiger Beschäftigung (Minijobs), dem Übergangsbereich
(Midijobs) und nicht geringfügiger Beschäftigung, Geschlechtern und
Bundesländern aufteilen)?
Die Statistik der Deutschen Rentenversicherung verfügt lediglich über
Informationen zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und
nicht zur umfassenderen Sozialversicherungspflicht. Weiterhin werden
lediglich in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragspflichtige Beschäftigungen
ausgewiesen, inklusive Beschäftigungen nach § 5 Absatz 4 des Sechsten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI). Beschäftigte im Übergangsbereich
(sogenannte Midi-Jobs) werden nicht separat ausgewiesen. Die angefragten Daten
können für das Jahr 2024 der Tabelle zu Frage 6 im Anhang entnommen
werden.*
7. Welche Faktoren, die einem längeren Arbeiten entgegenwirken, spielen
nach Ansicht der Bundesregierung eine Hauptrolle (bitte nach
materiellen Anreizen, rechtlichen Hindernissen, Hindernissen am Arbeitsmarkt
und gesundheitlichen Aspekten aufschlüsseln)?
Ältere partizipieren heute deutlich stärker am Arbeitsmarkt als noch vor zehn
Jahren. Die Erwerbstätigenquote der 55- bis 64-Jährigen ist von 65,2 Prozent
(2015) auf 75,3 Prozent (2025) gestiegen. Auch im internationalen Vergleich ist
die Erwerbsbeteiligung von Älteren hoch: Deutschland liegt bei den 55- bis-
64-Jährigen im EU-Vergleich in der Spitzengruppe. Diesen Trend gilt es, weiter
zu befördern.
Dafür gilt es, die Potenziale von älteren Beschäftigten noch stärker zu nutzen
und Hemmnisse abzubauen. Hemmnisse basieren zum Teil auf individuellen
Faktoren, wie z. B. gesundheitlichen Einschränkungen, veralteten
Qualifikationen oder auch Pflegeverpflichtungen. Aber auch betriebliche Faktoren wie
Arbeitsbedingungen und die Arbeitskultur spielen eine Rolle. Die
Bundesregierung hat daher in ihrer Fachkräftestrategie das Ziel festgelegt, ältere
Erwerbstätige so lange wie möglich und individuell gewünscht im Erwerbsleben zu
halten. Um dieses Ziel zu erreichen, unterstützt das Bundesministerium für Arbeit
und Soziales mit der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) insbesondere
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, Arbeitsbedingungen für ältere
Beschäftigte gesund und motivierend zu gestalten. Zentraler Hebel dafür ist
eine Unternehmenskultur, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt.
Ob sich ältere Beschäftigte im Unternehmen wertgeschätzt fühlen,
kontinuierlich weiter qualifiziert werden, es ein betriebliches Gesundheitsmanagement
gibt oder durch flexible Arbeitszeitmodelle die Beschäftigungsquote gesteigert
wird – all das ist am Ende eine Frage der gelebten Unternehmenskultur.
Fachartikel, Praxisbeispiele und Leitfäden auf der Plattform www.inqa.de/DE/startseit
e/startseite.html erläutern insbesondere Führungskräften und Entscheidern in
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7516 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
KMU, wie sie vorgehen können, um ältere Fachkräfte im Unternehmen zu
halten, und wie von solchen Maßnahmen bei einem ganzheitlichen Ansatz alle
Altersgruppen profitieren.
8. Welche Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung geeignet,
um das tatsächliche Renteneintrittsalter weiter zu erhöhen, und welche
diesbezüglichen Maßnahmen plant die Bundesregierung, wie groß wären
unerwünschte Folgewirkungen dieser Maßnahmen, insbesondere mit
Blick auf Personen, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen der
Bedingungen des Arbeitsmarktes den Renteneintritt nicht aufschieben
bzw. die Erwerbstätigkeit nicht verlängern können, und welche
Folgekosten würden dadurch bei anderen Leistungen (Reha oder
Erwerbsminderung) oder Sozialsystemen entstehen?
9. Welche Elemente im aktuellen Rentenrecht sieht die Bundesregierung,
die Anreize hin zu einer früheren Verrentung auslösen können, und
welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um diesen Anreizen
entgegenzuwirken, wie groß wären dabei unerwünschte Folgewirkungen
dieser Maßnahmen, insbesondere mit Blick auf Personen, die aus
gesundheitlichen Gründen oder wegen der Bedingungen des
Arbeitsmarktes den Renteneintritt nicht aufschieben bzw. die Erwerbstätigkeit nicht
verlängern können, und welche Folgekosten würden dadurch bei anderen
Leistungen (Reha oder Erwerbsminderung) oder Sozialsystemen
entstehen?
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirkung der Rente für besonders
langjährig Beschäftigte vor dem Hintergrund der bei deren Einführung
erklärten Ziele, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung
bezüglich der Rente für besonders langjährig Beschäftigte?
Die Fragen 8, 9 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Die demografische Entwicklung stellt die Alterssicherung in Deutschland vor
große Herausforderungen. Daher hat die Bundesregierung im Dezember 2025
die Alterssicherungskommission eingesetzt. Sie hatte den Auftrag, umfassend
zu prüfen, wie die Alterssicherung in den kommenden Jahrzehnten weiterhin
stabil, gerecht und nachhaltig ausgestaltet werden kann. Die Kommission hat
ihren Bericht am 23. Juni 2026 an den Bundeskanzler Friedrich Merz und die
Bundesministerin Bärbel Bas übergeben. Die Prüfung der Kommission
umfasste auch die in den Fragen angesprochenen Themen einer Erhöhung des
tatsächlichen Renteneintrittsalters, im geltenden Recht bestehender Anreize zu
Frühverrentungen und der Wirkung der Rente für besonders langjährig Versicherte.
Auch Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen wurden von der
Kommission in den Blick genommen.
Der Bericht der Alterssicherungskommission zeigt auf, wie die Alterssicherung
angesichts der demografischen Entwicklung auch in Zukunft stabil, gerecht und
nachhaltig gestaltet werden kann. Der Koalitionsausschuss hat am 1. Juli 2026
beschlossen, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission in ihrer
Gesamtheit umzusetzen. Den konkreten Ausgestaltungen der gesetzgeberischen
Umsetzung der Kommissionsempfehlungen sowie deren Wirkungen kann nicht
vorgegriffen werden.
10. Wie viele Personen haben seit dem Bestehen der Rente für besonders
langjährig Beschäftigte diese in Anspruch genommen, und wie alt waren
sie dabei im Durchschnitt (bitte neben den Gesamtzahlen aufgeteilt nach
Jahren, Geschlechtern, Bundesländern und Berufsgruppen angeben)?
Entsprechende Daten können den Tabellen zu Frage 10 im Anhang entnommen
werden, wobei eine Differenzierung nach Berufsgruppen aus der Statistik der
Deutschen Rentenversicherung nicht möglich ist.*
12. Wie viele Personen haben seit dem Bestehen der Rente für langjährig
Beschäftigte diese in Anspruch genommen, und wie alt waren sie dabei im
Durchschnitt (bitte neben den Gesamtzahlen aufgeteilt nach Jahren,
Geschlechtern, Bundesländern und Berufsgruppen angeben)?
Entsprechende Daten können den Tabellen zu Frage 12 im Anhang entnommen
werden, wobei eine Differenzierung nach Berufsgruppen aus der Statistik der
Deutschen Rentenversicherung nicht möglich ist.*
13. Wie hoch waren die durchschnittlichen Abschläge, die Personen bei der
Rente für langjährig Beschäftigte in Kauf nehmen mussten (bitte neben
den Gesamtzahlen aufgeteilt nach Jahren, Geschlechtern und
Bundesländern angeben)?
Entsprechende Daten liegen der Bundesregierung nicht vor.
14. Wie hoch waren die durchschnittlich pro Pflichtbeitragsjahr erworbenen
Entgeltpunkte (ohne Berücksichtigung des Zugangsfaktors) bei
verschiedenen Altersrenten und den Erwerbsminderungsrenten, und wie hoch
war jeweils die Summe an Entgeltpunkten vor Anwendung des
Zugangsfaktors?
Entsprechende Daten liegen der Bundesregierung nicht vor.
15. Wie viele Personen haben in den letzten 20 Jahren über das gesetzliche
Renteneintrittsalter hinaus gearbeitet, und wie viele davon
versicherungspflichtig (bitte neben den Gesamtzahlen aufgeteilt nach Jahren,
Jahrgängen, Geschlechtern und Bundesländern, Berufsgruppen und dem
Anteil der Personen, die eine gesetzliche Altersrente erhalten haben,
angeben)?
Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Personen über der
Regelaltersgrenze, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, können
der Tabelle zu Frage 15 im Anhang entnommen werden.* Eine Auswertung
nach Jahrgängen kann nicht vorgenommen werden, Angaben wurden nach
Altersklassen ausgewiesen. Informationen zum Rentenbezug der Beschäftigten
liegen nicht vor. Eine Differenzierung nach Berufen gemäß der Klassifikation
der Berufe (KldB 2010) kann ab Dezember 2012 ausgewiesen werden.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7516 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
16. Wie hoch war in den letzten zehn Jahren jeweils jährlich die Zahl der aus
den Unternehmen mittels Kündigungen, Abfindungen oder
Transfergesellschaften sowie mit Aufhebungsverträgen, bezahlten Freistellungen
und Konstruktionen über Sabbaticals freigesetzten Arbeitskräfte (bitte
neben den Gesamtzahlen aufgeteilt nach den Altersgruppen < 50 Jahre,
50 bis 54 Jahre, 55 bis 59 Jahre, 60 bis 64 Jahre, 65 bis 69 Jahre, über
69 Jahre, Geschlechtern, Bundesländern und Branchen angeben, bitte
jeweils mit Gesamtzahlen und Prozentanteilen angeben; bitte
Überlappungen der erfragten Kategorien separat ausweisen)?
Auf Grundlage des Betriebspanels des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB) können für die Jahre 2019 bis 2025 jeweils die
hochgerechneten Personalabgänge des ersten Halbjahres sowie Kündigungen durch den
Betrieb und Aufhebungsverträge ausgewiesen werden. Ergänzend enthalten die
Tabellen die Verteilung aller Personalabgänge nach Geschlecht sowie
Auswertungen nach Bundesländern und Branchen. Die Ergebnisse können den
Tabellen zu Frage 16 im Anhang entnommen werden.*
Abfindungszahlungen und -höhen sowie Transfergesellschaften werden nicht
erfasst; bezahlte Freistellungen und Sabbaticals werden nicht gesondert
ausgewiesen. Versetzungen bezeichnen Wechsel in einen anderen Betrieb. Das Alter
ausgeschiedener Personen liegt nicht nach Abgangsgrund vor; Angaben zum
Geschlecht liegen nur für die Gesamtheit der Personalabgänge vor.
Personenbezogene Überschneidungen zwischen den genannten Kategorien sind nicht
beobachtbar. Vergleiche nach Branchen über den gesamten Zeitraum sind wegen
einer geänderten Branchenschichtung ab dem Jahr 2023 nur eingeschränkt
möglich.
17. Welche Formen der Frühverrentung sind der Bundesregierung bekannt,
die von Unternehmen angewendet werden, um das
Beschäftigungsverhältnis älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorzeitig vor der
Regelaltersgrenze zu beenden (sowohl gegen den Willen der
Beschäftigten als auch mit deren Zustimmung), wie hoch schätzt die
Bundesregierung die Gesamtkosten der einzelnen Maßnahmen, und wie verteilen sich
die Kosten auf die Unternehmen, die Beschäftigten, die einzelnen
Sozialversicherungen und die Einnahmen bzw. Ausgaben der
Gebietskörperschaften?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
18. Wie viele Personen haben in Deutschland in den letzten zehn Jahren an
betrieblichen Abfindungsprogrammen mit Frührenteneintritt
teilgenommen (bitte für die einzelnen Jahre, jeweils insgesamt und aufgeteilt nach
den in Frage 13 erfragten Altersgruppen, nach Geschlechtern, nach
Bundesländern und dem Anteil der Personen, die neben der Rente noch
gearbeitet haben, aufgeteilt nach Teil- und Vollzeit, angeben)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7516 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
19. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach Kenntnis
der Bundesregierung betriebliche Abfindungen bekommen und diese
dazu benutzt, Abschläge bei früherem Renteneintritt auszugleichen, und
wie viele davon haben dann tatsächlich von einem vorzeitigen
Renteneintritt Gebrauch gemacht (bitte insgesamt und aufgeteilt nach
Geschlechtern und Bundesländern angeben)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
20. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in den letzten
20 Jahren Vorruhestandsgeld vom Arbeitgeber erhalten (bitte
differenziert nach Jahren, Geschlechtern, Bundesländern, nach Branchen und
nach Einmalzahlung bzw. monatlicher Zahlung angeben)?
21. Wie waren das durchschnittliche Alter beim Beginn des
Vorruhestandsgelds und, soweit bekannt, die durchschnittliche Höhe des
Vorruhestandsgelds relativ zum vorherigen Bruttolohn (bitte differenziert nach
Jahren, Geschlechtern, Bundesländern und Branchen angeben)?
22. Wie häufig beruhte die Zahlung des Vorruhestandsgelds auf
a) Tarifverträgen,
b) betrieblichen Vereinbarungen,
c) arbeitsvertraglichen Einzelvereinbarungen und
d) Sozialplänen
(bitte differenziert nach Jahren, Geschlechtern, Bundesländern und nach
Branchen angeben)?
Die Fragen 20 bis 22 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verweist auf die jährlichen Veröffentlichungen im
Rentenversicherungsbericht, zuletzt im Rentenversicherungsbericht 2025
(Bundestagsdrucksache 21/3080, Tabellenanhang A 1.1). Darüber hinaus liegen
diesbezüglich keine Erkenntnisse vor.
23. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in den letzten
20 Jahren ein Altersteilzeitmodell in Anspruch genommen, und welches
durchschnittliche Alter hatten die Beschäftigten bei Eintritt in das
jeweilige Modell (bitte differenziert nach Jahren, Geschlechtern,
Bundesländern, Branchen und Blockmodell, Gleichverteilungsmodell und anderen
Verteilungsmodellen angeben)?
Die Bundesregierung verweist auf die Veröffentlichung der Statistik der
Bundesagentur für Arbeit „Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz (AtG)“, die
bis zum Jahr 2015 erschienen ist (https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/
Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?topic_f=altersteilzeit-altersteil
zeit). Das durchschnittliche Eintrittsalter bei der Altersteilzeitarbeit hat sich laut
IAB-Forschungsbericht 24/2025 auf 59,8 Jahren bei Männern und 60,4 Jahren
bei Frauen im Jahr 2022 erhöht (Tabelle 3 im Kapitel 2.4.1 des Berichts). Der
Bericht ist unter dem nachfolgenden Link abrufbar https://doku.iab.de/forschun
gsbericht/2025/fb2425.pdf. Darüber hinaus liegen diesbezüglich keine
Erkenntnisse vor.
24. Wie häufig haben Beschäftigte in den letzten zehn Jahren Teilrente und
Weiterarbeit kombiniert (Flexi-Rente; bitte differenziert nach Jahren,
Geschlechtern, Bundesländern und wenn möglich differenziert nach
Branchen angeben)?
Daten zu dieser Frage liegen erst seit 2018 und zurzeit bis 2024 in der Statistik
der Deutschen Rentenversicherung vor. Informationen zu Wirtschaftszweigen
(Branche) liegen in dieser Statistik generell nicht vor. Die angefragten Daten
können der Tabelle zu Frage 24 im Anhang entnommen werden.*
25. Wie viele Personen im Alter von 60 bis unter 65 Jahren haben in den
letzten zehn Jahren in den letzten 24 Monaten vor Erreichen der
Regelaltersgrenze oder der abschlagsfreien Altersrente (ab 63 Jahren mit 45
Versicherungsjahren) Arbeitslosengeld I bezogen (bitte nach den
Altersgruppen 60 bis 62 Jahre, 63 bis 64 Jahre, Dauer des Bezugs [1 bis 6
Monate, 7 bis 12 Monate, 13 bis 24 Monate], jeweiligem Grund für den
Arbeitsplatzverlust [z. B. Insolvenz, Geschäftsaufgabe, betriebsbedingte
Kündigung, andere Gründe], Geschlechtern, Branchen und
Bundesländern aufschlüsseln)?
Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Abgängen von
Arbeitslosen in Rente können der Tabelle zu Frage 25 im Anhang entnommen
werden.* Eine Differenzierung nach Versicherungsjahre sowie nach Art der Rente
kann nicht vorgenommen werden. Informationen zu den Gründen für den
Arbeitsplatzverlust und zur Branche des letzten Arbeitgebers liegen nicht vor.
26. Wie viele Personen im Alter von 60 bis unter 65 Jahren haben in den
letzten zehn Jahren in den letzten 24 Monaten vor Erreichen der
Regelaltersgrenze oder der abschlagsfreien Altersrente (ab 63 Jahren mit 45
Versicherungsjahren) zunächst Transferkurzarbeitergeld und dann
Arbeitslosengeld I (sog. Airbag-Modell) bezogen (bitte nach den
Altersgruppen 60 bis 62 Jahre, 63 bis 64 Jahre, Dauer des Bezugs [1 bis 6
Monate, 7 bis 12 Monate, 13 bis 24 Monate], jeweiligem Grund für den
Arbeitsplatzverlust [z. B. Insolvenz, Geschäftsaufgabe, betriebsbedingte
Kündigung, andere Gründe], Geschlechtern, Branchen und
Bundesländern aufschlüsseln)?
Zu Angaben betreffend Abgänge aus Transferkurzarbeit in Arbeitslosigkeit
wird auf die Veröffentlichung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit
„Realisierte Kurzarbeit – Abgang aus Transferkurzarbeit“ verwiesen (https://statisti
k.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?
nn=1524090&topic_f=kurzarbeit-t, siehe Tabellenblatt „4.Dauer“, Tabelle 4.3).
Informationen, ob Personen nach Abgang aus Kurzarbeit Arbeitslosengeld
bezogen haben, liegen nicht vor.
27. Wie viele Beschäftigte haben in den letzten zehn Jahren ein
Wertguthabenmodell, in dem sie Arbeitszeit oder Entgelt angespart haben, zu
einem vorgezogenen Übergang in den Ruhestand genutzt (bitte
differenziert nach Jahren, Geschlechtern, Alter, Branchen und Bundesländern
angeben)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7516 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
28. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung der verschiedenen in den
Fragen 13 bis 23 genannten Maßnahmen im Hinblick auf den
Arbeitsmarkt, den Fachkräftemangel und die gesetzliche Rentenversicherung,
und welche Maßnahmen hält sie für erforderlich?
In den kommenden Jahren wird die Zahl von Personen im erwerbsfähigen Alter
in Deutschland deutlich zurückgehen. Vor dem Hintergrund dieses
demografischen Wandels trägt eine hohe Erwerbsbeteiligung Älterer dazu bei,
Fachkräfteengpässe zu verringern und die sozialen Sicherungssysteme zu entlasten. Es
ist daher erklärtes Ziel der Bundesregierung, ältere Erwerbstätige so lange wie
möglich und individuell gewünscht im Erwerbsleben zu halten. Die
Erwerbsquote Älterer ist zuletzt deutlich gestiegen und dürfte weiter zunehmen. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 8, 9 und 11 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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