Schriftliche Frage 87 von Bastian Treuheit (AfD): In welcher Höhe wurden seit dem 1. Januar 2022 Bundesmittel für Vorhaben der Stadtwerke Zirndorf GmbH und der infra fürth gmbh als Rechtsnac…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 87 von Bastian Treuheit (AfD): In welcher Höhe wurden seit dem 1. Januar 2022 Bundesmittel für Vorhaben der Stadtwerke Zirndorf GmbH und der infra fürth gmbh als Rechtsnac…
Frage 87 (Bastian Treuheit, AfD):
In welcher Höhe wurden seit dem 1. Januar 2022 Bundesmittel für Vorhaben der Stadtwerke Zirndorf GmbH und der infra fürth gmbh als Rechtsnachfolgerin der Stadtwerke Fürth (STWF) oder anderer Zuwendungsempfänger im Zusammenhang mit Transformation, Ausbau oder Dekarbonisierung der Fern- und Nahwärmeversorgung in Zirndorf und Fürth, insbesondere im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, bewilligt oder ausgezahlt, und wie gliedern sich diese Mittel jeweils nach Haushaltstitel, rechtlicher Grundlage und Projektbezeichnung (bitte jeweils nach den drei Projekten mit der höchsten Fördersumme in Zirndorf und in Fürth aufschlüsseln sowie jeweils die Gesamtzahl der geförderten Projekte und die jeweilige Gesamtfördersumme angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 3. Juni 2026:
Im Zusammenhang mit Wärmenetzen in Fürth und Zirndorf wurden seit dem 1. Januar 2022 insgesamt vier Förderbescheide im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie des Vorgängerprogramms Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0 erteilt. Dabei wurden Förderungen aus Bundesmitteln in Höhe von insgesamt 2.603.575,58 Euro zugesagt. Die BEW wurde bis zum Jahr 2025 aus Kapitel 6092 Titel 893 03 Transformation Wärmenetze im Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF) und wird seit dem Jahr 2026 aus Kapitel 6093 Titel 893 32 Um- und Neubau klimaneutraler Wärmenetze im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) finanziert. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmnetze – „BEW“ (BAnz AT 18. August 2022 B1). Das Programm Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0 wurde mit Inkrafttreten der BEW am 15. September 2022 abgelöst und befindet sich in der Ausfinanzierung. Es wurde, wie die BEW, bis zum Jahr 2025 aus dem KTF Kapitel 6092 Titel 893 03 und ab dem Jahr 2026 aus dem SVIK Kapitel 6093 Titel 893 32 finanziert. Rechtsgrundlage für das Förderprogramm Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0 ist die Förderbekanntmachung zu den Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0 (BAnz AT 24. Dezember 2019 B1). Tabelle: Fürth Antragsteller Projektname Bewilligte Fördersumme in Euro Auszahlungssumme in Euro Rechtliche Grundlage Infra fürth GmbH Transformationsplan Fronmüllerstraße 2.000.000,00 305.367,77 BEW Infra fürth GmbH Nahwärmenetz Stadthalle Fürth 419.230,58 – BEW Infra fürth GmbH Westlich Magnolienweg in Burgfarnbach 140.345,00 91.477,85 Wärmenetzsysteme 4.0 Tabelle: Zirndorf Antragsteller Projektname Bewilligte Fördersumme in Euro Auszahlungssumme in Euro Rechtliche Grundlage Stadtwerke Zirndorf GmbH Wärmenetz Zirndorf 44.000,00 40.297,10 BEW
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