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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 6002 Allgemeine Bewilligungen (Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 6002 Allgemeine Bewilligungen (Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung) 6002 Allgemeine Bewilligungen Überblick zum Kapitel 6002 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Steuern und steuerähnliche Abgaben..................... 119 000 161 000 -42 000 180 574 Verwaltungseinnahmen........................................... 5 128 856 3 657 012 +1 471 844 2 871 976 Übrige Einnahmen.................................................. 790 812 27 193 150 -26 402 338 43 039 963 Gesamteinnahmen.................................................. 6 038 668 31 011 162 -24 972 494 46 092 513 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 1 462 860 3 782 900 -2 320 040 32 003 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 268 651 317 550 -48 899 800 244 436 Militärische Beschaffungen..................................... 60 000 45 000 +15 000 35 000 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 41 201 012 24 610 397 +16 590 615 261 15 726 922 Ausgaben für Investitionen...................................... 4 559 158 14 690 650 -10 131 492 4 530 229 7 073 531 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -3 100 000 -7 500 000 +4 400 000 - Gesamtausgaben.................................................... 44 451 681 35 946 497 +8 505 184 4 531 290 23 111 892 davon nicht flexibilisiert........................................... 44 451 681 35 946 497 +8 505 184 4 531 290 23 111 892 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 8 258 821 - +8 258 821 - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 16 666 160 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 5 771 330 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 5 217 919 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 3 985 812 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 999 825 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 483 510 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 86 734 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 56 279 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 49 051 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 15 325 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 75 im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 150 im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 75 im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 75 - 25 - Allgemeine Bewilligungen 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Steuern und steuerähnliche Abgaben 092 01 -820 Münzeinnahmen 119 000 161 000 180 574 Haushaltsvermerk: Von den Münzeinnahmen wird der dem Bund von der Deutschen Bundesbank zur Last geschriebene Nennwert der aus dem Verkehr gezogenen Münzen abgesetzt. Erläuterungen: Die Ausgaben für die Münzprägung sowie die im Zusammenhang mit dem Münzumlauf entstehenden Kosten sind bei Kap. 6002 Tit. 540 01 veranschlagt. Weniger wegen Anpassung an den Neuprägebedarf bei Euro-Umlaufmünzen. Verwaltungseinnahmen 112 02 -011 Einnahmen aus Zahlungsverpflichtungen nach dem Parteiengesetz 1 1 105 119 02 -860 Rückeinnahme nicht verbrauchter Selbstbewirtschaftungsmittel des Epl. 14 - - - 119 03 -290 Einnahmen aus Rückzahlungen der Corona-Soforthilfen - 1 500 000 - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 683 02. Erläuterungen: Weniger wegen Auslaufens der Maßnahme. 119 04 -813 Einnahmen aus der Abwicklung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energie 2 570 844 - - Erläuterungen: Veranschlagt sind u. a. die Erlöse aus der Veräußerung bzw. Verwertung insbesondere der Uniper SE. Die Veräußerungen werden kapitalmarktgerecht erfolgen. 119 06 -860 Nicht-strukturelle Rückflüsse von notlagenkreditfinanzierten Ausgaben - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind in entsprechender Berücksichtigung der durch Urteil des BVerfG vom 15. November 2023 festgelegten Grundsätze für aus Notlagemitteln in Vorjahren finanzierte Rückflüsse zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 3201 Tit. 595 01. - 26 - 6002 Allgemeine Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 119 89 -860 Erlöse aus dem Verkauf von Sammlermünzen 260 000 292 000 276 960 Haushaltsvermerk: 1. Mit Übernahme der Sammlermünzen durch die Münze Deutschland ist deren Nennwert von den Einnahmen abzusetzen. 2. Aus zu erwartenden Einnahmen dürfen die bei der Veräußerung anfallenden Portokosten und Steuern geleistet werden. Erläuterungen: Die Ausgaben für die Münzprägung sind bei Kap. 6002 Tit. 540 01 veranschlagt. Weniger wegen Anpassung an die Marktentwicklung. 119 99 -860 Vermischte Einnahmen 385 000 17 000 901 359 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 539 99. 2. Zu erstattende Beträge dürfen von den Einnahmen abgesetzt werden. Erläuterungen: Mehr wegen Vereinnahmung der Rückzahlung aus dem Stiftungsvermögen der Stiftung Härtefallfonds nach Auflösung. 121 01 -680 Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen 1 395 000 1 330 000 1 678 402 Haushaltsvermerk: Aus zu erwartenden Einnahmen dürfen anfallende Nebenkosten und Steuern geleistet werden. Erläuterungen: Veranschlagt sind die Einnahmen aus Dividendenzahlungen aus Anteilsrechten an der Deutsche Telekom AG, der Airbus SE sowie Gewinnausschüttungen weiterer Bundesunternehmen. Weniger wegen geringen Einnahmen aus Beteiligungen. 121 04 -661 Anteil des Bundes am Reingewinn der Deutschen Bundesbank - - - Erläuterungen: Nach § 6 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Investitions- und Tilgungsfonds" (ITFG) vom 2. März 2009 (BGBl. I S. 416, 417) in der Fassung vom 24. Mai 2016 (BGBl. I S. 1217) fließen die Einnahmen, soweit sie den veranschlagten Betrag übersteigen, dem Sondervermögen ITF zur Tilgung der Verbindlichkeiten zu. 131 01 -692 Erlöse aus der Vergabe von Frequenzen 518 011 518 011 - 133 01 -634 Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und aus der Verwertung von sonstigem Kapitalvermögen des Bundes - - 15 150 Haushaltsvermerk: Aus zu erwartenden Einnahmen dürfen die bei der Veräußerung anfallenden Nebenkosten, Darlehen und Steuern geleistet werden. - 27 - Allgemeine Bewilligungen 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 133 01 Erläuterungen: Veranschlagt sind die Erlöse aus der Veräußerung bzw. Verwertung insbesondere der Deutsche Telekom AG, der Deutsche Post AG, der Bundesanteile an der Flughafen Köln/Bonn GmbH und der Flughafen München GmbH, der EXPO 2000 Hannover GmbH i. L. und der Deutsche Bahn AG. Die Veräußerungen werden kapitalmarktgerecht erfolgen. Übrige Einnahmen 152 02 -692 Zinsen aus Darlehen aus der Bundeshilfe für das Land Berlin 3 20 52 Erläuterungen: Bezeichnung des Darlehns Darlehen insgesamt 1 000 € Darlehen Stand Ende Haushaltsjahr 2024 1 000 € Tilgung 2025 1 000 € Zinsen 2025 1 000 € 1 2 3 4 5 U-Bahn-Bau .......................................................................... 133 284 160 160 3 Schuldendienstleistungen aus Bundesdarlehen gemäß § 16 Drittes Überleitungsgesetz für die Jahre 1985 - 1992. 154 01 -813 Zinsen aus Liquiditätsdarlehen an das Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds - - - 166 01 -669 Zinsen aus Darlehen an den Poverty Reduction and Growth Trust (PRGT) 107 858 88 992 - Erläuterungen: Mehr wegen gestiegenem SZR-Zinssatz. 166 02 -669 Zinsen aus Darlehen an den Resilience and Sustainability Trust (RST) des IWF 226 800 170 117 - Erläuterungen: Mehr wegen gestiegenem SZR-Zinssatz. 172 03 -692 Tilgung von Darlehen aus der Bundeshilfe für das Land Berlin 160 705 1 211 Erläuterungen: Siehe Erläuterungen zu Tit. 152 02. 174 01 -813 Tilgung von Liquiditätsdarlehen an das Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds - - - 186 01 -669 Tilgung des Darlehens an den Poverty Reduction and Growth Trust (PRGT) 3 942 214 01 -820 Zuweisung aus dem Sondervermögen "Aufbauhilfe" - - - - 28 - 6002 Allgemeine Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 266 01 -022 Erhebungskostenpauschale 1 525 000 1 575 000 1 500 177 Haushaltsvermerk: Erstattungen anderer Mitgliedstaaten und Leistungen an andere Mitgliedstaaten sind hier zu buchen. Erläuterungen: Entsprechend des Beschlusses des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (EU, Euratom Nr. 2053/2020) behalten die Mitgliedstaaten 25 Prozent der Traditionellen Eigenmittel der Europäischen Union als Erhebungskosten ein (s. a. Anlage E zu Kap. 6001 Tit. 266 01 und 688 10). 272 02 -692 Einnahmen aus Zuschüssen der Recovery and Resilience Facility (RRF) der Europäischen Union - 13 160 656 3 995 861 272 03 -032 Einnahmen aus Zuschüssen der Europäischen Friedensfazilität zu besonderen Maßnahmen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 687 06. 355 01 -850 Entnahmen aus der Konjunkturausgleichsrücklage gemäß § 6 Abs. 2 StabG - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 971 01. Erläuterungen: Die Einrichtung des Leertitels ist nach § 8 Abs. 2 StabG vorgesehen. 355 02 -850 Entnahmen aus der Konjunkturausgleichsrücklage gemäß § 5 Abs. 3 StabG - - - Erläuterungen: Der Titel ermöglicht im Fall des § 5 Abs. 3 StabG die Entnahme von Mitteln aus der Konjunkturausgleichsrücklage als zusätzliche Deckungsmittel. 359 01 -850 Entnahmen aus Rücklage - 10 165 816 37 542 662 372 03 -880 Globale Mindereinnahme -1 072 951 -2 040 000 - 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - - - 29 - Allgemeine Bewilligungen 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Ausgaben Personalausgaben 422 04 -011 Leistungsbezahlung 31 000 31 000 30 859 Erläuterungen: Für die Vergabe von leistungsbezogenen Besoldungselementen nach der Bundesleistungsbesoldungsverordnung an Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten werden Mittel gemäß § 42a Abs. 4 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) zentral veranschlagt. Die Zuweisung der Mittel an die Ressorts ist durch Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat geregelt und wird regelmäßig an die Voraussetzung geknüpft, dass diese aus ihren Einzelplänen ergänzende eigene Mittel für die Leistungsbezahlung bereitstellen und ausgeben. 459 01 -290 Zuschuss zu den Sozialwerken der Bundesverwaltung 1 450 1 450 1 144 Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass - soweit mit dienstlichen Belangen vereinbar - zur Förderung der Arbeit der Sozialwerke - den ehrenamtlichen Mitarbeitern gestattet werden kann, ihre Tätigkeit in den Diensträumen als Nebentätigkeit während der regelmäßigen Arbeitszeit wahrzunehmen, - den Arbeitnehmern die erforderliche Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Entgelte außertariflich gewährt werden kann, - in angemessenem Rahmen Schreibkräfte in Anspruch genommen werden dürfen und Büroeinrichtungen benutzt werden können und - auf die Erhebung von Verwaltungskosten verzichtet wird. Die Ausnahmeregelung setzt voraus, dass daneben keine weiteren Kosten aus dem Bundeshaushalt übernommen werden. Erläuterungen: Die von den Bediensteten der Bundesverwaltungen gegründeten Sozialwerke e. V. erhalten einen Bundeszuschuss. Die Zuwendungen werden gewährt nach Maßgabe der Richtlinien zur Förderung der Arbeit der Sozialwerke der Bundesverwaltungen [RdSchr. des BMI vom 17. September 1990 - DI4-213401/2 - (GMBl 1990, S. 575), zuletzt geändert RdSchr. des BMI vom 14. November 2003 - DI3-213401/2 - (GMBl 2004, S. 2)]. Sächliche Verwaltungsausgaben 529 02 -011 Verstärkung der Verfügungsmittel für Leiterinnen und Leiter oberster Bundesbehörden für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen 200 200 - Haushaltsvermerk: Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 529 03. Erläuterungen: Bei Leiterinnen und Leitern einzelner oberster Bundesbehörden ist eine Verstärkung der ihnen bei Tit. 529 01 bewilligten Ausgaben für außergewöhnlichen Aufwand in besonderen Fällen aus dienstlicher Veranlassung erforderlich. Die Ausgaben sind jeweils bei Tit. 529 01 zu buchen. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss die dienstliche Veranlassung zumindest aus den Angaben der Funktion der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig. - 30 - 6002 Allgemeine Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 529 03 -029 Außergewöhnlicher Aufwand von Beauftragten, Delegationen und Dienststellen der Bundesrepublik Deutschland im dienstlichen Verkehr mit dem Ausland 1 000 1 000 200 279 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 529 02. 3. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Im dienstlichen Verkehr von Beauftragten, Delegationen und Dienststellen der Bundesrepublik Deutschland mit dem Ausland entstehen Verpflichtungen insbesondere repräsentativer Art. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss die dienstliche Veranlassung zumindest aus den Angaben der Funktion der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig. Gesondert veranschlagt sind insbesondere Ausgaben für Fälle außergewöhnlicher Repräsentationsverpflichtungen für die Leiterinnen und Leiter sowie die Angehörigen der Vertretungen des Bundes im Ausland. 531 01 -011 Kosten von Erfassung und Druck des Bundeshaushaltsplans sowie der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes einschließlich des sonstigen Materials 111 130 92 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einnahmen aus Rückzahlungen aufgrund nachträglich beanstandeter bzw. korrigierter Rechnungen sowie Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 4. Aus diesem Titel dürfen auch Ausgaben zur Unterrichtung der Bevölkerung über die Einnahmen und Ausgaben des Bundes geleistet werden. 531 02 -332 Maßnahmen zur Klimaneutralisierung von Dienstreisen des Deutschen Bundestages 420 300 600 230 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Die Maßnahmen dienen der klimaneutralen Kompensation der durch Dienstreisen des Deutschen Bundestages per Flugzeug oder Dienst-Kfz verursachten Treibhausgasemissionen. 531 03 -187 Pauschale Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrechtsgesetz 10 700 1 700 1 439 Haushaltsvermerk: Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Aus dem Ansatz werden die Ansprüche der Autoren nach dem Urheberrechtsgesetz für das Ausleihen urheberrechtlich geschützter Werke und für Vervielfältigungen aus solchen Werken abgegolten. - 31 - Allgemeine Bewilligungen 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 532 04 -290 Ausgleichsabgabe nach § 160 Abs. 1 Sozialgesetzbuch IX - - - Haushaltsvermerk: Einnahmen aus Zahlungen von Ausgleichsabgaben der Arbeitgeber fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Nach § 160 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch - (SGB IX), Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Fassung vom 29. Dezember 2016 (BGBl. I Nr. 66/2016, S. 3234 ff, zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 6 G vom 9. Oktober 2020 I 2075), haben Arbeitgeber, solange sie die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz monatlich eine Ausgleichsabgabe zu entrichten. Nach § 154 Abs. 1 SGB IX haben private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen im Sinne des § 156 auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Nach § 160 Abs. 2 SGB IX beträgt die Ausgleichsabgabe je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz zwischen 140 € und 360 €. Für die Verpflichtung zur Entrichtung einer Ausgleichsabgabe gilt gem. § 160 Abs. 8 SGB IX der Bund als ein Arbeitgeber. 532 05 -011 Verstärkung von Ausgaben zur Fortführung der Datenlabore 13 000 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln der jeweiligen Einzelpläne zu buchen. 533 01 -059 Kosten der Ombudsstelle zur Überwachung der Sozialchartas im Rahmen der Privatisierung der TLG IMMOBILIEN GmbH und der TLG WOHNEN GmbH 20 20 3 Haushaltsvermerk: Einnahmen aus den Vereinbarungen zu den Sozialchartas fließen den Ausgaben zu. 539 99 -860 Vermischte Verwaltungsausgaben 200 200 - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99. Erläuterungen: Aus dem Ansatz werden keine Ausgaben für Beraterverträge geleistet. 540 01 -860 Prägekosten, Metallbeschaffungskosten, Kosten für den Vertrieb von Sammlermünzen und die Unterhaltung des Münzumlaufs 243 000 314 000 242 393 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 255 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 200 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 20 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 18 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 17 000 T€ Haushaltsvermerk: Verkaufserlöse für Münzschrott fließen den Ausgaben zu. - 32 - 6002 Allgemeine Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 540 01 Erläuterungen: Die Münzeinnahmen (Umlaufmünzen) sind bei Tit. 092 01 veranschlagt. Die Einnahmen aus dem Verkauf von Sammlermünzen sind bei Tit. 119 89 veranschlagt. Weniger wegen höherer Materialbeschaffungs- und Produktionskosten. Militärische Beschaffungen 559 01 -860 Beitrag zur Beschaffung von Verteidigungssystemen für Israel 60 000 45 000 35 000 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 614 01 -820 Zuweisung an den Klima- und Transformationsfonds - - - 624 01 -813 Zuführungen an das Sondervermögen "Investitions- und Tilgungsfonds" - - - Haushaltsvermerk: Einnahmen aus dem Anteil des Bundes am Reingewinn der Deutschen Bundesbank, soweit sie den Betrag von 2,5 Mrd. € übersteigen, fließen den Ausgaben zu. 634 01 -813 Zuweisung an das Sondervermögen "Aufbauhilfe 2021" 2 500 000 2 657 638 1 364 520 636 02 -229 Zuschuss an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und an die Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG 1 900 2 300 2 047 Erläuterungen: Gemäß Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes und anderer Gesetze vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3426) sind die Versicherungsverhältnisse der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (Abteilungen D, E und F) mit Wirkung zum 1. Januar 2006 auf die Bahnversicherungsanstalt - jetzt Deutsche Rentenversicherung Knappschaft- Bahn-See - übertragen worden. Veranschlagt sind Zuschüsse des Bundes an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu den nach dem 30. Juni 1948 fällig gewordenen oder fällig werdenden Leistungen aus Versicherungsverhältnissen der Pensionskasse Deutsche Eisenbahnen und Straßenbahnen, die vor dem 1. Juli 1948 mit der Pensionskasse begründet worden sind sowie anteilige Bundesleistungen für die beamtenmäßige Altersversorgung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Versorgungsberechtigten einer saarländischen und dreier bayerischer Privatbahnen. In den Bundeszuschüssen sind auch die Verwaltungskosten der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für ihre Auftragstätigkeit enthalten. Darüber hinaus beteiligt sich der Bund an den Alterversorgungslasten für Bedienstete der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG, welche im Wege der Auftragstätigkeit für den Bund Abrechnungen vorgenommen haben. 636 03 -229 Erstattung der Zinsbeträge aus der Übertragung von Versorgungsanwartschaften der Bediensteten der Europäischen Zentralbank und der Europäischen Investitionsbank 1 656 1 000 1 351 Erläuterungen: Aus diesem Titel werden der Deutschen Rentenversicherung Bund die Zinsbeträge erstattet, die sie gemäß Art. 2 der Verordnung vom 16. November 2007 - 33 - Allgemeine Bewilligungen 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 636 03 (BGBl. 2007 II S. 1690) zu dem Abkommen vom 24. August 2007 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Zentralbank über die Durchführung des Abschnitts 16 des Anhangs III der Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Zentralbank und zu dem Abkommen vom 23. August 2007 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Investitionsbank über die Übertragung von Versorgungsanwartschaften auszahlt. Die Erstattungen aus diesem Titel beziehen sich ausschließlich auf die Fälle, denen keine Nachversicherung durch ein Bundesressort vorangegangen ist. 671 03 -411 Aufwendungen im Zusammenhang mit den veräußerten Teilbeträgen aus dem Bundestreuhandvermögen für den Bergarbeiterwohnungsbau - - - 671 04 -680 Erstattung von Ausfällen aus der Garantie für das KfW-Sonderprogramm 2020 1 115 000 1 231 000 - Haushaltsvermerk: Im Rahmen der Bewirtschaftung des Titels ist das zuständige Bundesministerium ermächtigt, im KfW-Sonderprogramm 2020 in der Variante des KfW-Schnellkredits 2020 seine Befugnisse für Entscheidungen nach § 58 Absatz 1 und § 59 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung auch auf Kreditinstitute und andere Finanzdienstleister zu übertragen, die in einer Rechtsform des privaten Rechts organisiert sind. Im Rahmen einer derartigen Übertragung sind geeignete Kontrollmechanismen vorzusehen. 671 05 -680 Erstattung von Ausfällen aus dem KfW-Maßnahmenpaket für Start-ups 218 000 215 000 34 331 671 06 -680 Erstattung von Ausfällen aus der Garantie für das KfW-Sonderprogramm Ukraine-Belarus-Russland 20 000 415 500 - 671 11 -661 Aufwendungen der KfW im Zusammenhang mit der Unterstützung der Ukraine 2 000 5 000 - 683 02 -290 Corona-Unternehmenshilfen 500 000 800 000 619 487 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 50 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 25 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 25 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 03. 2. Nichtverbrauchte Bundesmittel sowie Beiträge, die aufgrund verwaltungsrechtlicher Regelungen zurückgezahlt werden (einschließlich Zinsen), fließen den Ausgaben zu. 3. Aus dem Ansatz können die erforderlichen Kosten für die Errichtung, Programmierung, Weiterentwicklung und den Betrieb der digitalen Antragsplattform "www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de" bestritten werden. Erläuterungen: Weniger wegen Auslaufens der Maßnahme. 683 03 -649 Abwicklung der Finanzierung von Entlastungsmaßnahmen aus der Gas- und Strompreisbremse nach Beendigung der Energiepreisbremsen 250 000 1 215 000 - - 34 - 6002 Allgemeine Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 683 07 -643 Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis 17 200 000 Haushaltsvermerk: Einnahmen aufgrund von Abschlagszahlungen sowie Ansprüchen des Bundes gegen die Übertragungsnetzbetreiber fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet. Durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 7. Juli 2022 wurde die EEG- Umlage zum 1. Januar 2023 abgeschafft. Die Übertragungsnetzbetreiber haben gem. EnFG einen gesetzlichen Anspruch gegen den Bund auf Ausgleich der Ausgaben, die sie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz haben. Die Ausgaben wurden bis zum Haushalt 2024 im Klima- und Transformationsfonds bei Kap. 6092 Tit. 683 07 veranschlagt. 684 03 -011 Zahlungen nach § 49b Bundeswahlgesetz, § 28 Europawahlgesetz und dem Parteiengesetz 236 900 232 300 144 690 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einnahmen aus Rückforderungen fließen den Ausgaben zu. 685 01 -018 Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse 10 103 500 9 852 200 9 318 500 Haushaltsvermerk: Der Teil des Zuschusses, der zur Abdeckung der im Voraus zu zahlenden Versorgungsbezüge für den ersten Monat des neuen Haushaltsjahres bestimmt ist, wird in entsprechender Anwendung von § 72 Abs. 4 Nr. 3 BHO für das neue Haushaltsjahr gebucht. 687 01 -029 Zahlung des der Republik Österreich zustehenden Einnahmeanteils für das Zollanschlussgebiet Kleines Walsertal aufgrund Art. 12 des deutschösterreichischen Vertrages vom 2. Dezember 1890 4 200 5 000 4 301 Haushaltsvermerk: Einnahmen aus den Biersteueranteilen der Länder fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Durch Vertrag vom 2. Dezember 1890 zwischen dem Deutschen Reich und Österreich-Ungarn wurde die österreichische Gemeinde Mittelberg (Kleines Walsertal) an das Zollgebiet des Deutschen Reiches angeschlossen. Nach Art. 12 des Vertrages stand Österreich bis zum Wirksamwerden seines Beitritts zur EU am 1. Januar 1995 vom Reinertrag der im deutschen Zollgebiet erhobenen Zölle und Verbrauchsteuern der nach dem Verhältnis der Bevölkerung auf das Kleine Walsertal entfallende Anteil abzüglich eines Verwaltungskostenbeitrages zu. Nach dem Beitritt Österreichs zur EU ist nur noch der entsprechende Anteil an den erhobenen Verbrauchsteuern abzuführen. Der an die Republik Österreich abzuführende Anteil an der Biersteuer wird von den Ländern aufgebracht. - 35 - Allgemeine Bewilligungen 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 687 03 -032 Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung 391 179 7 480 000 5 423 546 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 325 185 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 276 770 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 39 835 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 8 580 T€ Haushaltsvermerk: 1. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu. 2. Die Erläuterungen zu Nr. 1 und 2 sind verbindlich. 3. Aus den Ausgaben dürfen auch Zahlungen an die European Peace Facility (EPF) geleistet werden. 4. Aus den Mitteln können auch Sachleistungen finanziert werden. 5. Die Ausgaben müssen vollständig als Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien anrechenbar sein. Erläuterungen: 1. Die Bewirtschaftung erfolgt einvernehmlich durch das Bundesministerium der Verteidigung und das Auswärtige Amt. 2. Die Bewirtschaftung der Beiträge zur 2. Säule EPF erfolgt durch das Auswärtige Amt. 3. Die Maßnahmen sollen Partnerstaaten (d. h. verbündete Staaten, Drittstaaten sowie Regionalorganisationen) ertüchtigen, erhöhte Verantwortung für die eigene Sicherheit zu übernehmen. Sicherheitsstrukturen sollen so gestärkt werden, dass krisenhaften Entwicklungen vorgebeugt wird bzw. die Partner wirksamer auf Krisen reagieren und diese eigenständig lösen können. Dies dient mittelbar und/oder unmittelbar der Erhöhung der Sicherheit Deutschlands. Die Maßnahmen werden grundsätzlich international abgestimmt und eingebettet. Die EU-Initiative “Kapazitätsaufbau zur Förderung von Sicherheit und Entwicklung“ sowie die NATO-Initiative “Defence Capacity Building Initiative“ bilden dafür einen politischen Rahmen. Ertüchtigungsmaßnahmen ergänzen bestehende Instrumente wie z. B. militärische Ausbildungshilfe und Ausstattungshilfe für ausländische Streitkräfte. Sie können in jeder Phase einer Krise ergriffen werden, ziviler oder militärischer Natur sein und präventiv, bewältigend oder nachsorgend wirken. Sie werden in einem ressort- und fähigkeitsübergreifenden Ansatz festgelegt. Frühzeitiges Zusammenwirken ziviler, polizeilicher, militärischer und rüstungskontrollpolitischer Komponenten sichert langfristige Stabilisierung. Unter Beachtung der geltenden rechtlichen und exportkontrollpolitischen Vorgaben kann die Ausrüstung der Partner nicht-letale (z. B. Aufklärungsfähigkeiten, Transportmittel) und letale Güter, sowie Güter mit doppeltem Verwendungszweck umfassen. Die Ausrüstung berücksichtigt Bedarf und Standard des Empfängerlandes und kann auch lokal beschafft werden. Materielle Unterstützung ist durch Einweisungs- und Ausbildungsmaßnahmen zu begleiten. Mitveranschlagt sind Kosten der Vorbereitung, zeitlich befristeter Personaleinsätze, des Monitoring sowie der Evaluierung von Projekten. Bezeichnung 1 000 € 1. Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung (EIBReg) - Anteil BMVg............................................................................................... 91 089 2. Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung (EIBReg) - Anteil AA. 78 350 3. European Peace Facility (EPF)....................................................... 221 740 Zusammen............................................................................................ 391 179 Weniger durch Umsetzung nach Titel 687 06 (Unterstützungsmaßnahmen für die Ukraine). 687 05 -029 Deutscher Beitrag zum EU COVID-19 Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank 149 732 155 000 33 140 - 36 - 6002 Allgemeine Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 687 06 -032 B Ertüchtigung von völkerrechtswidrig angegriffenen Staaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung 8 258 821 Verpflichtungsermächtigung................................................ 13 554 534 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.......................................... 4 675 555 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.......................................... 4 503 379 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.......................................... 3 432 539 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 649 045 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 275 761 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 18 255 T€ Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 03. 2. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu. 3. Die Erläuterungen zu Nr. 1 und 2 sind verbindlich. 4. Aus den Ausgaben dürfen auch Zahlungen an die European Peace Facility (EPF) geleistet werden. 5. Aus den Mittel können auch Sachleistungen finanziert werden. 6. Aus den Mitteln können auch Kosten für die gesundheitliche Behandlung und medizinische Versorgung von ukrainischen Soldaten in Deutschland finanziert werden. 7. Die Ausgaben müssen vollständig als Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien anrechenbar sein. Erläuterungen: 1. Die Bewirtschaftung erfolgt einvernehmlich durch das Bundesministerium der Verteidigung und das Auswärtige Amt. Das Bundesministerium für Gesundheit bewirtschaftet die Ausgaben zur Behandlung der ukrainischen Soldaten. 2. Die Bewirtschaftung der Beiträge zur 2. Säule EPF erfolgt durch das Auswärtige Amt. 3. Die Maßnahmen sollen Partnerstaaten (d. h. verbündete Staaten, Drittstaaten sowie Regionalorganisationen) ertüchtigen, erhöhte Verantwortung für die eigene Sicherheit zu übernehmen. Sicherheitsstrukturen sollen so gestärkt werden, dass krisenhaften Entwicklungen vorgebeugt wird bzw. die Partner wirksamer auf Krisen reagieren und diese eigenständig lösen können. Dies dient mittelbar und/oder unmittelbar der Erhöhung der Sicherheit Deutschlands. Die Maßnahmen werden grundsätzlich international abgestimmt und eingebettet. Die EU-Initiative “Kapazitätsaufbau zur Förderung von Sicherheit und Entwicklung“ sowie die NATO-Initiative “Defence Capacity Building Initiative“ bilden dafür einen politischen Rahmen. Ertüchtigungsmaßnahmen ergänzen bestehende Instrumente wie z. B. militärische Ausbildungshilfe und Ausstattungshilfe für ausländische Streitkräfte. Sie können in jeder Phase einer Krise ergriffen werden, ziviler oder militärischer Natur sein und präventiv, bewältigend oder nachsorgend wirken. Sie werden in einem ressort- und fähigkeitsübergreifenden Ansatz festgelegt. Frühzeitiges Zusammenwirken ziviler, polizeilicher, militärischer und rüstungskontrollpolitischer Komponenten sichert langfristige Stabilisierung. Unter Beachtung der geltenden rechtlichen und exportkontrollpolitischen Vorgaben kann die Ausrüstung der Partner nicht-letale (z. B. Aufklärungsfähigkeiten, Transportmittel) und letale Güter, sowie Güter mit doppeltem Verwendungszweck umfassen. Die Ausrüstung berücksichtigt Bedarf und Standard des Empfängerlandes und kann auch lokal beschafft werden. Materielle Unterstützung ist durch Einweisungs- und Ausbildungsmaßnahmen zu begleiten. Mitveranschlagt sind Kosten der Vorbereitung, zeitlich befristeter Personaleinsätze, des Monitoring sowie der Evaluierung von Projekten. - 37 - Allgemeine Bewilligungen 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 687 06 Bezeichnung 1 000 € 1. Unterstützung Ukraine (BMVg)....................................................... 5 997 056 2. Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung (EIBReg) Ukraine - Anteil BMVg..................................................................................... 224 242 3. Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung (EIBReg) Ukraine - Anteil AA.......................................................................................... 56 157 4. Wiederbeschaffung (BMVg)............................................................ 1 173 894 5. European Peace Facility (EPF) Ukraine.......................................... 757 472 6. Behandlung ukrainischer Soldaten (BMG)...................................... 50 000 Zusammen............................................................................................ 8 258 821 Mehr wegen Fortsetzung der Unterstützungsmaßnahmen für die Ukraine im Rahmen der Bereichsausnahme. 687 07 -669 Finanzielle Unterstützung der Ukraine - - - 697 01 -661 Ausgaben im Zusammenhang mit dem Zwischenerwerb von EADS- Anteilen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau 60 000 80 000 59 824 698 01 -290 Erstattungsleistungen wegen der Insolvenz des Thomas-Cook-Konzerns und der Tour Vital Touristik GmbH sowie damit zusammenhängende Sach- und Personalausgaben 1 000 3 000 -29 737 Haushaltsvermerk: Einnahmen fließen den Ausgaben zu. Ausgaben für Investitionen 712 02 -880 Vorsorge Ausgabereste Investitionen 1 700 000 - - 811 01 -011 Erwerb von Fahrzeugen 90 726 91 500 31 032 854 01 -813 Liquiditätsdarlehen an das Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds - - - 882 01 -820 Zuweisungen an Länder für Investitionen im Bereich der Seehäfen nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Art. 125c des Grundgesetzes 38 346 38 346 38 346 882 02 -820 Zuweisungen an die Länder zur Förderung von Investitionen im Rahmen der 1. Säule des Startchancen-Programms 400 000 200 000 - 884 01 -813 Zuweisung an das Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" - - - - 38 - 6002 Allgemeine Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 893 01 -019 Baumaßnahmen zur Sicherung von privaten Wohnsitzen gefährdeter Personen 5 000 4 500 6 339 3 885 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 800 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 800 T€ Erläuterungen: Die Gefährdungseinstufung von im Bundesdienst stehenden Personen und Mitgliedern der Verfassungsorgane erfordert häufig die sofortige Durchführung von baulichen Sicherungsmaßnahmen. Um eine beschleunigte Durchführung der Maßnahmen zu gewährleisten, ist der voraussichtliche Ausgabenbedarf zentral veranschlagt. Besondere Finanzierungsausgaben 915 01 -850 Zuführungen an die Konjunkturausgleichsrücklage - - - Erläuterungen: Dieser Titel dient den Zuführungen des Bundes an die Konjunkturausgleichsrücklage nach § 7 StabG oder aufgrund von Verordnungen nach § 15 StabG. 971 01 -880 Zusätzliche Ausgaben nach Maßgabe des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 3201 Tit. 325 12 und Kap. 6002 Tit. 355 01. Erläuterungen: Nach § 6 Abs. 2 StabG können bei einer Abschwächung der allgemeinen Wirtschaftstätigkeit für die dort genannten Zwecke nach Maßgabe des § 8 Abs. 1 StabG zusätzliche Ausgaben geleistet werden. Die Einrichtung des Leertitels ist in § 8 Abs. 1 Satz 1 StabG vorgesehen. 971 02 -880 Ausgabemittel zur Restedeckung 400 000 - - 971 03 -880 Aufwendungen deutscher Sicherheitskräfte im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen - - - Haushaltsvermerk: 1. Die auf Grundlage eines neuen Kabinettbeschlusses entstehenden unterjährigen Mehrausgaben für zusätzliche einsatzbedingte Aufwendungen für kurzfristige und unvorhergesehene Verpflichtungen der Sicherheitskräfte im Zusammenhang mit neuen oder erweiterten internationalen Einsätzen können mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen gegen Einsparung geleistet werden. Die Mehrausgaben sind im Kabinettbeschluss zu beziffern. Vor Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen ist der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zu unterrichten. 2. Die Erläuterungen sind verbindlich. Die Einsparung hat nach dem in den Erläuterungen festgelegten Verteilungsschlüssel zu erfolgen. 3. Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln der jeweiligen Einzelpläne zu buchen. Die Übertragbarkeit dieser Ausgaben ist ausgeschlossen. - 39 - Allgemeine Bewilligungen 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 971 03 Erläuterungen: Einzelplan Anteil in Prozent Epl. 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt.................................. 2,02 Epl. 05 Auswärtiges Amt..................................................................... 3,04 Epl. 06 Bundesministerium des Innern............................................... 7,72 Epl. 07 Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz........... 0,59 Epl. 08 Bundesministerium der Finanzen........................................... 5,38 Epl. 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie...................... 4,58 Epl. 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.......................................................................................... 1,50 Epl. 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales............................ 0,65 Epl. 12 Bundesministerium für Verkehr.............................................. 19,48 Epl. 14 Bundesministerium der Verteidigung...................................... 31,79 Epl. 15 Bundesministerium für Gesundheit........................................ 2,23 Epl. 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.......................................................... 1,37 Epl. 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend............................................................................. 1,49 Epl. 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung............................................................................ 5,23 Epl. 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen..................................................................................... 2,55 Epl. 30 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt........................................................................................ 10,37 972 01 -880 Globale Minderausgabe -4 000 000 -8 000 000 - Haushaltsvermerk: Die Erwirtschaftung der Globalen Minderausgabe kann auch durch Mehreinnahmen in allen Einzelplänen erfolgen, sofern die Mehreinnahmen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Haushaltstiteln verwendet werden. 972 10 -880 Globale Minderausgabe - Handlungsbedarf - - - 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (300) Titelgruppe 01 Tgr. 01 Verstärkung von Ausgaben im Personalsektor (1 430 410) (3 750 450) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 461 71 und 971 71. 2. Die Mittel dienen insbesondere zur Deckung eines eventuellen Mehrbedarfs aufgrund von Besoldungs- und Tarifrunden bei den Personalausgaben in den Einzelplänen und können mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen in Anspruch genommen werden . Von der Inanspruchnahme ausgenommen sind die Tit. 428 .2 sowie die Titel, die der Bereichsausnahme gemäß § 1a Absatz 1 Art. 115-Gesetz, § 5 HG, unterfallen. - 40 - 6002 Allgemeine Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 01 3. Mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen können zur Deckung des Mehrbedarfs in den Einzelplänen Mehrausgaben bei den Personalausgaben gegen Einsparung im jeweiligen Einzelplan geleistet werden. Mehrausgaben bei Titeln, die der Bereichsausnahme gemäß § 1a Absatz 1 Art. 115-Gesetz, § 5 HG, unterfallen, können nur aus Titeln gedeckt werden, die ebenfalls der Bereichsausnahme unterfallen. Mehrausgaben bei Titeln, die nicht der Bereichsausnahme unterfallen, können nur aus Titeln gedeckt werden, die nicht der Bereichsausnahme unterfallen: Von der Deckung generell ausgenommen sind die Tit. 428 .2. 4. Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln der jeweiligen Einzelpläne zu buchen. 461 71 -880 Verstärkung von Personalausgaben der Hgr. 4 1 430 000 3 750 000 - 461 73 -880 Verstärkung der Stellenpläne anderer Bundesbehörden im Rahmen der Demografiestrategie der Bundesregierung - - - 461 75 -880 Verstärkung von Personalausgaben für nach § 19a BBesG ernannte Beamtinnen und Beamte der Postnachfolgeunternehmen 410 450 - 971 71 -880 Verstärkung von Personalausgaben der Hgr. 5 bis 9 - - - Titelgruppe 02 Tgr. 02 Beiträge an internationale und supranationale Einrichtungen (306 012) (325 795) (261) 676 21 -669 Absicherung des deutschen Anteils an einer außerordentlichen Makrofinanzhilfe der EU in Form eines Darlehens für die Ukraine - - - 676 22 -669 Absicherung für neues IWF-Instrument zugunsten UKR und ausgewählter von Nahrungsmittelkrisen betroffener Staaten - - - 676 23 -669 Erstattung von Ausfällen aus Krediten der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung an ukrainische Unternehmen - - - 687 21 -022 Deutscher Anteil am Zinszuschuss im Rahmen der Makrofinanzhilfe+ zugunsten der Ukraine 142 233 177 377 - 687 22 -022 Beitrag zur Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) 29 000 26 800 261 25 368 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. - 41 - Allgemeine Bewilligungen 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 687 22 (Titelgruppe 02) Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. 10,30 26 800 - 26 800 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Bei der Angabe des Beitragssatzes handelt es sich um ein gewichtetes Mittel. 687 24 -022 Zahlungen an die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und ihre Sonderfonds 500 500 500 Erläuterungen: Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) verwaltet verschiedene Sonderfonds zugunsten ihrer Förderländer. Unter diesen Fonds befindet sich auch der multilaterale Treuhandfonds „Sustainable Infrastructure Fonds“ (SIF) für nachhaltige Infrastruktur. Mit den Fondsmitteln wird technische Unterstützung für EBWE Projekte in ODA-fähigen Entwicklungsländern geleistet. Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich seit 2009 jährlich mit 500 T€ am SIF bzw. Vorgängerfonds. 687 25 -022 Beitrag zum Special Fund Window for Less Developed Members (SFW) der Asian Infrastructure Investment Bank AIIB 5 391 10 782 - 687 28 -669 Zuschuss an den Poverty Reduction and Growth Trust (PRGT) 10 000 10 000 90 000 836 21 -022 Beteiligung am Grundkapitel der Europäischen Investitionsbank - - - Erläuterungen: Die Bundesrepublik Deutschland ist aufgrund des Gesetzes zu den Verträgen vom 25. März 1957 zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft vom 27. Juli 1957 (BGBl. II S. 753) Mitglied der Europäischen Investitionsbank (EIB) geworden. Das Stammkapital der EIB beträgt derzeit 248,8 Mrd. €. Der Kapitalanteil Deutschlands an der EIB beträgt 46,7 Mrd. €. Davon sind 4,2 Mrd. € eingezahlt; der Rest wirkt als Garantiekapital. 836 22 -022 Beteiligung am Grundkapital der Entwicklungsbank des Europarates (CEB) 50 168 100 336 - Erläuterungen: Die Bundesrepublik Deutschland ist Anteilseigner der Entwicklungsbank des Europarates (CEB). Der Kapitalanteil Deutschlands an der CEB beträgt 16,72 %, Das Stammkapital der Bank soll lt. Beschluss des Gouverneursrates um bis zu 4,25 Mrd. € erhöht werden. Der deutsche Anteil beträgt insgesamt rd. 710,6 Mio. €. Hiervon sind 71,76 % Gewährleistungen; Eingezahlt werden bis 2026 28,24 %, d. h. für Deutschland vier Raten in Höhe von jeweils 50,168 Mio. €, insgesamt rd. 200,7 Mio. €. 836 23 -022 Beteiligung am Grundkapital der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) 68 720 - - - 42 - 6002 Allgemeine Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 02 836 24 -022 Beteiligung am Grundkapital des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) - - - Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu....................................... 42 770 T€ Erläuterungen: Der Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ist am 27. September 2012 in Kraft getreten, der ESM hat am 8. Oktober 2012 seine Arbeit aufgenommen. Nach dem Beitritt der Republik Kroatien am 22. März 2023 beträgt das ESM-Stammkapital rd. 708,5 Mrd. €, und setzt sich zusammen aus einzuzahlendem Kapital in Höhe von rd. 81,0 Mrd. € und abrufbarem Kapital in Höhe von rd. 627,5 Mrd. €. Der Anteil Deutschlands am einzuzahlenden Kapital beträgt rd. 21,7 Mrd. € und der Anteil am abrufbaren Kapital rd. 167,8 Mrd. €, vgl. § 1 des Gesetzes zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Finanzierungsgesetz - ESM-FinG) vom 13. September 2012 (BGBl. I S. 1918). Deutschland hat seinen Anteil am einzuzahlenden Kapital in den Jahren 2012 bis 2014 geleistet. 836 25 -022 Beteiligung am Grundkapital der Asian Infrastructure Investment Bank (AIIB) - - - Erläuterungen: Die Bundesregierung hat am 29. Juni 2015 die Gründungserklärung der Asian Infrastructure Investment Bank (AIIB) zusammen mit 56 anderen Gründungsmitgliedern unterzeichnet. Das Gesamtkapital der AIIB wird 100 Mrd. USD betragen. Die deutsche Kapitalbeteiligung beträgt rd. 4,5 Mrd. USD, und setzt sich zusammen aus eingezahltem Kapital von rd. 0,9 Mrd. USD und abrufbarem Kapital von rd. 3,6 Mrd. USD. Ziel der AIIB als multilateraler Finanzinstitution ist es, nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung über die Finanzierung von Infrastruktur und anderer produktiver Sektoren in Asien zu fördern sowie die regionale Kooperation in enger Zusammenarbeit mit den bestehenden bi- und multilateralen Finanzinstitutionen zu stärken. 866 21 -669 Darlehen an den Poverty Reduction and Growth Trust (PRGT) - - 548 000 Erläuterungen: Der Poverty Reduction Growth Trust (PRGT) ist ein vom IWF verwalteter, geberfinanzierter Treuhandfonds, welcher Kredite zu Vorzugsbedingungen an Entwicklungsländer vergibt, die Zahlungsbilanzschwierigkeiten gegenüberstehen. Neben längerfristigen Finanzierungen zur Wirtschaftsentwicklung und Unterstützung struktureller Reformen werden auch die im Zuge von COVID-19 verstärkt ausgereichten vergünstigten IWF-Notfallhilfen (Rapid Credit Facility) aus dem PRGT geleistet. Deutschland beteiligt sich mit einem Beitrag von 3 Mrd. €, die als Darlehen in den Jahren 2021 bis voraussichtlich 2023 bereitgestellt werden. 866 22 -669 Darlehen an den Resilience and Sustainability Trust (RST) des IWF - - 6 300 000 Titelgruppe 04 Tgr. 04 Maßnahmen zur Förderung der Kohleregionen gemäß Strukturstärkungsgesetz (2 706 198) (2 755 968) (4 523 890) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit Ausnahme des Titels 971 41. - 43 - Allgemeine Bewilligungen 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 04 2. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig mit Ausnahme des Tit. 971 41. 882 41 -813 Finanzhilfen gemäß Art. 1 Kap. 1 des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen 915 100 1 000 000 152 058 Haushaltsvermerk: Erstattungen und Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu. 882 42 -813 Strukturhilfen gemäß Art. 1 Kap. 2 des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen 154 297 90 065 210 Haushaltsvermerk: Erstattungen und Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu. 893 41 -692 Maßnahmen zur Förderung der Kohleregionen gemäß Strukturstärkungsgesetz - - 4 523 890 - 893 42 -692 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich des BKM 27 866 25 863 - Verpflichtungsermächtigung....................................................... 50 219 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 20 451 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 17 156 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 12 612 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind bei den entsprechenden Titeln des Kap. 0452 zu buchen. 893 43 -692 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich des BMWE 529 464 636 120 - Verpflichtungsermächtigung.................................................. 1 200 116 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 277 018 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 271 720 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 262 046 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 245 209 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 141 559 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 2 564 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind bei den entsprechenden Titeln des Epl. 09 zu buchen. Erläuterungen: Bei diesem Titel sind auch Mittel gemäß § 15 der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung der Strukturhilfen gemäß Kapitel 2 des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) vom 9. August 2021 mitveranschlagt. Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Kap. 0901 Tit. 685 31. 893 44 -692 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich des BMLEH 3 818 5 495 - Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln des Epl. 10 zu buchen. - 44 - 6002 Allgemeine Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 04 893 45 -692 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich des BMV 223 181 245 293 - Verpflichtungsermächtigung..................................................... 617 019 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 106 860 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 185 852 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 105 323 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 52 876 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................ 44 011 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 48 992 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 39 879 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 33 226 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind bei den entsprechenden Titeln des Epl. 12 zu buchen. 893 46 -692 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich des BMG 4 266 4 266 - Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln des Epl. 15 zu buchen. 893 47 -692 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich des BMUKN 62 182 52 693 - Verpflichtungsermächtigung....................................................... 75 286 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 21 816 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 25 202 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 24 568 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 700 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind bei den entsprechenden Titeln des Epl. 16 zu buchen. 893 48 -692 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich des BMFTR 265 677 184 661 - Verpflichtungsermächtigung..................................................... 478 512 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.............................................. 118 406 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 123 366 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 120 535 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 30 876 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 21 329 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 16 750 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 16 250 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 15 750 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................... 15 250 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind bei den entsprechenden Titeln des Epl. 30 zu buchen. Erläuterungen: Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Kap. 3004 Tit. 685 60 und Tit. 685 70. - 45 - Allgemeine Bewilligungen 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 04 893 49 -692 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich des BMI 6 165 5 421 - Verpflichtungsermächtigung......................................................... 7 607 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 3 392 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 373 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 538 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 286 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 170 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................................... 173 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................................... 150 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu...................................................... 75 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu...................................................... 75 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu...................................................... 75 T€ im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................................... 150 T€ im Haushaltsjahr 2037 bis zu...................................................... 75 T€ im Haushaltsjahr 2038 bis zu...................................................... 75 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind bei den entsprechenden Titeln des Epl. 06 zu buchen. 893 50 -692 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich des BMWSB 14 182 6 091 - Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 112 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 1 292 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 236 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 071 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 833 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 680 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind bei den entsprechenden Titeln des Epl. 25 zu buchen. 893 51 -692 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich des BMVg - - - Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln des Epl. 14 zu buchen. 971 41 -880 Ausgabemittel zur Restedeckung 500 000 500 000 - Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 161 01 -813 Zinseinnahmen des Bundes aus Darlehen für den Aufbau eines Kapitalstocks zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung - - 214 02 -820 Zuweisung aus dem Sondervermögen "Digitale Infrastruktur" 4 071 844 - - 46 - 6002 Allgemeine Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 371 02 -880 Globale Mehreinnahme - - 632 02 -692 Beteiligung des Bundes an den Soforthilfen der Länder zur Bewältigung der Folgen der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 - 6 799 671 01 -649 Kosten im Zusammenhang mit der Anlegung und Auflösung von Gasreserven - - 671 07 -661 Absicherung Währungsumtausch Hrywnja in Euro - -147 685 02 -813 Geschäftsbetrieb für den Aufbau eines Kapitalstocks zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung 10 000 - 685 03 -813 Zustiftung an den KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung 25 000 - 687 04 -029 EU-TUR-Flüchtlingsfazilität, bilateraler Beitrag Deutschlands - 29 144 712 03 -880 Vorsorge für die Programmausgaben in den Einzelplänen nach Auflösung des Sondervermögens "Digitale Infrastruktur" - - 861 01 -813 Verzinsliche Darlehen für den Aufbau eines Kapitalstocks zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung 12 000 000 - 971 14 -880 Globale Mehrausgabe - Kindergrundsicherung - - - 47 - Allgemeine Bewilligungen 6002 Über das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Investitions- und Tilgungsfonds" (ITFG) in der Fassung des Gesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1577) hat der Bund in den Jahren 2009 bis 2011 zusätzliche Maßnahmen zur Stützung der Konjunktur im Umfang von 19,9 Mrd. Euro finanziert. Seit dem Jahr 2012 dürfen keine Fördermittel mehr ausgezahlt werden. Zur Finanzierung des Sondervermögens ist das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 25,2 Mrd. Euro aufzunehmen. Zur Tilgung der Schulden des ITF wird seit 2010 der Teil des Bundesbankgewinns verwendet, der den im Bundeshaushalt veranschlagten Anteil übersteigt und nicht zur Tilgung der Schulden des Erblastentilgungsfonds benötigt wird. Überblick zur Anlage Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 19 Übrige Einnahmen.................................................. - - - 392 377 Gesamteinnahmen.................................................. - - - 392 396 Ausgaben Schuldendienst........................................................ - - - 1 434 781 392 445 Ausgaben für Investitionen...................................... - - - -48 Gesamtausgaben.................................................... - - - 1 434 781 392 397 davon nicht flexibilisiert........................................... - - - 1 434 781 392 397 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - - 48 - 6002 Anlage 1 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Investitions- und Tilgungsfonds (ITF)" (6091) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -813 Vermischte Einnahmen - - 19 Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem Titel: 325 01. Übrige Einnahmen 162 01 -830 Sonstige Zinseinnahmen - - 3 Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem Titel: 325 01. Erläuterungen: Zinsen für nicht zweckentsprechend verwendete Mittel nach dem ZuInvG werden hier vereinnahmt. 221 01 -820 Zuführungen aus dem Bundesbankgewinn - - - Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem Titel: 325 01. 325 01 -830 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt - - 392 374 Erläuterungen: Veranschlagt sind die Einnahmen aus Krediten für die Finanzierung nach dem ITFG. Aus diesem Titel werden auch Tilgungen geleistet. Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. § 45 Abs. 3 BHO ist nicht anzuwenden. 2. Das Bundesministerium der Finanzen erlässt im Rahmen eines Bewirtschaftungsrundschreibens allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Haushalts- und Wirtschaftsführung. - 49 - Anlage 1 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Investitions- und Tilgungsfonds (ITF)" (6091) 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Schuldendienst 575 01 -830 Zinsen für Kreditaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt - - 1 434 781 392 445 Haushaltsvermerk: 1. Einnahmen fließen den Ausgaben zu. 2. Die Berechnung der Zinsen erfolgt unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Verzinsung der Bruttokreditaufnahme des Bundes im jeweiligen Jahr. Titelgruppe 01 Tgr. 01 Finanzhilfen nach Art. 104 b GG für Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (-) (-) Haushaltsvermerk: Einnahmen aus Rückzahlungen von Finanzhilfen nach dem ZuInvG aus nicht zweckentsprechend verwendeten Mitteln fließen den Ausgaben zu. 882 11 -813 Finanzhilfen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 ZuInvG - - -43 882 12 -813 Finanzhilfen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 ZuInvG - - -5 - 50 - 6002 Anlage 1 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Investitions- und Tilgungsfonds (ITF)" (6091) Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität schafft eine langfristige Finanzierungsgrundlage für Investitionen des Bundes zur Modernisierung Deutschlands. Es stellt zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur in Höhe von bis zu 300 Mrd. Euro zur Verfügung. Für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 erhält der Klima- und Transformationsfonds Zuführungen von insgesamt 100 Mrd. Euro. Darüber hinaus erhalten die Länder bis zu 100 Mrd. Euro für Investitionen in ihre Infrastruktur. Die Investitionen aus dem Sondervermögen können innerhalb einer Laufzeit von zwölf Jahren bewilligt werden. Zur Finanzierung des Sondervermögens ist das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 500 Mrd. Euro aufzunehmen. Die aus der Kreditaufnahme des Sondervermögens resultierenden Zinsverpflichtungen werden aus dem Bundeshaushalt finanziert. Überblick zur Anlage Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - - - - Übrige Einnahmen.................................................. 37 245 173 - +37 245 173 - Gesamteinnahmen.................................................. 37 245 173 - +37 245 173 - Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 746 828 - +746 828 - Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 1 233 029 - +1 233 029 - Ausgaben für Investitionen...................................... 35 265 316 - +35 265 316 - Gesamtausgaben.................................................... 37 245 173 - +37 245 173 - davon nicht flexibilisiert........................................... 37 245 173 - +37 245 173 - davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 84 760 242 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 21 288 683 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 20 862 464 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 20 936 834 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 18 740 751 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 874 410 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 641 090 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 521 570 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 402 330 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 278 930 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 197 835 im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 2 615 im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 2 415 im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 2 015 im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................. 1 715 im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................. 1 610 im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................. 1 510 im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................. 1 060 im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................. 910 im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................. 860 im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................. 600 ab dem Haushaltsjahr 2046 bis zu.......................... 35 - 51 - Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -860 Vermischte Einnahmen - Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem Titel: 325 01. Übrige Einnahmen 325 01 -830 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 37 245 173 Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 2. Es wird zugelassen, dass die Ergebnisse der Maßnahmen und Modellvorhaben ausgewertet, veröffentlicht und verbreitet werden. Ausgaben für Investitionen 882 01 -813 Zuweisungen gemäß LuKIFG 8 333 333 Haushaltsvermerk: Einnahmen aus Rückzahlungen von Zuweisungen nach dem Lu- KIFG und von Zinsen aus nicht zweckentsprechend verwendeten Mitteln fließen den Ausgaben zu. 884 01 -813 Zuweisung an den Klima- und Transformationsfonds 10 000 000 - 52 - 6002 Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Titelgruppe 01 Tgr. 01 Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur (11 715 370) (-) 891 11 -721 Erhaltung der Brücken im Bestandsnetz der Bundesautobahnen 2 500 000 Verpflichtungsermächtigung.................................................. 6 490 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.......................................... 1 520 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.......................................... 1 730 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.......................................... 1 940 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 600 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 400 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 200 000 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................. 100 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Einnahmen, zum Beispiel durch Kostenbeteiligungen Dritter, aus der Inanspruchnahme von Bürgschaften, aus Insolvenzverfahren, aus Ablösebeträgen und aufgrund von Prüfungsmitteilungen des Bundesrechnungshofes, fließen den Ausgaben zu. 2. Die Erläuterungen sind verbindlich. Erläuterungen: Der Titel wird durch BMV bewirtschaftet. Die Mittel dienen der Brückenmodernisierung. Dabei können auch Kosten für Fahrbahnsanierungen geleistet werden, sofern die Maßnahme aufgrund der Brückenerhaltung eingeleitet wird und dort ihren Schwerpunkt hat. Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Kap. 1201 Tit. 891 11 ............................................ 6 032 719 5 943 543 891 12 -742 Ausrüstung der deutschen Infrastruktur und von rollendem Material mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS (European Rail Traffic Management System) 1 592 586 Verpflichtungsermächtigung.................................................. 8 760 414 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.......................................... 2 453 256 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.......................................... 2 220 121 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.......................................... 2 303 131 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.......................................... 1 783 906 T€ Haushaltsvermerk: Aus diesem Titel können in begründeten Einzelfällen auch Beratungs- und Qualifizierungsleistungen sowie Maßnahmen zur Information zu ERTMS in Deutschland geleistet werden. Erläuterungen: Der Titel wird durch BMV bewirtschaftet. Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Kap. 1202 Tit. 891 06 ............................................ 1 083 156 239 577 - 53 - Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 01 891 13 -742 Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes 7 622 784 Verpflichtungsermächtigung................................................ 62 877 216 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu........................................ 16 302 605 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu........................................ 15 524 870 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu........................................ 15 524 870 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu........................................ 15 524 871 T€ Haushaltsvermerk: Aus dem Ansatz können auch die festgestellten Kosten für Schienenersatzverkehre gemäß § 11c Abs. 5 BSWAG bei erstmaliger vollständiger Durchführung der Generalsanierung eines Hochleistungskorridors geleistet werden, wenn sie zwangsläufig mit der Investitionsmaßnahme zusammenhängen. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt im Verfahren gemäß § 11c Abs. 4 BSWAG nach Durchführung der Ersatzverkehrsleistung. Erläuterungen: Der Titel wird durch BMV bewirtschaftet. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes (EIU) werden im Rahmen von Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen (LuFV) verpflichtet, ihre Schienenwege in einem qualitativ hochwertigen Zustand zu erhalten. Dazu leistet der Bund auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 Bundesschienenwegeausbaugesetz einen jährlichen Infrastrukturbeitrag. Die DB AG leistet einen Mindestinstandhaltungsbeitrag, setzt zudem Eigenmittel für Ersatzinvestitionen im Bestandsnetz ein und schüttet zudem alle Nachsteuerergebnisse vollständig an den Bund aus, die vollständig wieder in die Eisenbahninfrastruktur reinvestiert werden. Ziel der LuFV III ist es, durch unternehmerisches Handeln eine hohe Effizienz beim Einsatz der Bundes- und Eigenmittel der EIU zu gewährleisten. Dabei tritt - wie bei der LuFV II - eine outputorientierte Erfolgskontrolle auf der Basis von Qualitätskennziffern und Finanzindikatoren (Mindestersatzinvestitionsvolumen, Mindestinstandhaltungsvolumen) an die Stelle einer inputorientierten Prüfung des Mittelansatzes. Durch die Erfüllung der Qualitätsanforderungen und den Nachweis eines Mindestersatzinvestitions- und Mindestinstandhaltungsvolumens gilt die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung gemäß § 44 BHO als nachgewiesen. Die LuFV dient auch der Umsetzung des § 8 Abs. 2 Bundes- schienenwegeausbaugesetz zur Finanzierung von Maßnahmen des Schienenpersonennahverkehrs. Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Kap. 1202 Tit. 891 11 ............................................ 7 473 233 5 364 604 Titelgruppe 02 Tgr. 02 Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur (1 500 000) (-) 884 21 -813 Sofort-Transformationskosten Krankenhäuser 1 500 000 Erläuterungen: Der Titel wird durch BMG bewirtschaftet. - 54 - 6002 Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Titelgruppe 03 Tgr. 03 Investitionen in die Energieinfrastruktur (855 200) (-) 682 31 -649 Finanzierung der Deutschen Energy Terminal GmbH, der FSRU und FSRU-Standorte 835 000 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 30 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 10 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 10 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 10 000 T€ Haushaltsvermerk: Einnahmen (auch aus dem Betrieb der FSRU) fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet. Vor dem Hintergrund des russischen Krieges in der Ukraine und dem damit verbundenen möglichen Ausfall der russischen Erdgaslieferungen werden zur Sicherung der Erdgasversorgung Deutschlands Flüssiggas-Anlandekapazitäten in Form von schwimmenden Speicher- und Regasifizierungseinheiten (Floating Storage and Regasification Unit, FSRU) gemietet und betrieben. Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Kap. 0903 Tit. 682 01 ............................................ 1 165 872 - 892 31 -649 Unterstützung Aufbau CCS/CCU-Infrastruktur in Deutschland - Erläuterungen: Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet. 893 31 -649 Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgungssicherheit von Nordostdeutschland - insbesondere mit Kraftstoffen - im Zusammenhang mit der Erdölraffinerie PCK Schwedt 20 200 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 379 800 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 98 200 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 195 700 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 81 400 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 500 T€ Erläuterungen: Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet. In Umsetzung des Zukunftspaktes "Sicherung der PCK und Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen beschleunigen" stellt die Bundesregierung insgesamt 400 Mio. € für den Zeitraum von 2025 bis 2029 zur Ertüchtigung der Pipeline Rostock-Schwedt, am Hafen Rostock sowie für Maßnahmen zur Umstellung auf nicht-russische Rohöle zur Verfügung, um die Energieversorgungssicherheit von Norddeutschland mit Kraftstoffen zu gewährleisten. Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Kap. 0903 Tit. 893 01 ............................................ 140 400 102 - 55 - Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Titelgruppe 04 Tgr. 04 Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur (-) (-) 882 41 -129 Digitalpakt 2.0 - Erläuterungen: Der Titel wird durch BMBFSFJ bewirtschaftet 882 42 -270 Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung - Erläuterungen: Der Titel wird durch BMBFSFJ bewirtschaftet Titelgruppe 05 Tgr. 05 Investitionen in die Forschung und Entwicklung (472 029) (-) 685 51 -165 Investitionen in die Hightech-Agenda - Strategischer Ausbau der Forschungs-Ökosysteme 398 029 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 187 045 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 66 020 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 47 438 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 34 933 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 38 654 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 894 51. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 894 51 und 894 52. Erläuterungen: Der Titel wird durch BMFTR bewirtschaftet. Bezeichnung 1 000 € 1. Künstliche Intelligenz....................................................................... 110 000 2. Quantentechnologien...................................................................... 95 000 3. Biotechnologie und Lebenswissenschaften.................................... 142 393 4. Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung.................................. - 5. Klimaneutrale Mobilität.................................................................... - 6. Mikroelektronik................................................................................ - 7. Übergreifende Maßnahmen............................................................ 50 636 Zusammen............................................................................................ 398 029 - 56 - 6002 Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 05 685 52 -165 Investitionen zu digitalen Technologien und KI-Forschung, -Umsetzung und -Transfer in den Arbeitswissenschaften - Verpflichtungsermächtigung....................................................... 12 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: Einnahmen aus Zuschuss-Rückflüssen und Zinsen fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Der Titel wird durch BMAS bewirtschaftet. 685 53 -165 Systematische Erfassung und Öffnung von Forschungsinfrastrukturen im Bereich Agrar-, Lebensmittel- und Ernährungswissenschaften - Erläuterungen: Der Titel wird durch BMLEH bewirtschaftet. 686 51 -165 Strategisches Forschungsfeld Sozialpolitikforschung - Stärkung Forschungsinfrastruktur - Verpflichtungsermächtigung....................................................... 56 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 5 600 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 7 500 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 8 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 8 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 8 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 8 000 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 8 000 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 2 900 T€ Haushaltsvermerk: Einnahmen, insbesondere aus Rückflüssen, Rückforderungen oder Schadensersatzansprüchen aus Forschungsförderungen fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Der Titel wird durch BMAS bewirtschaftet. Auf Grundlage einer Förderrichtlinie wird aus den Mitteln ein Forschungszentrum finanziert, das schwerpunktmäßig einerseits die sozialen Auswirkungen der in der Hightech Agenda zu priorisierenden Technologien (Quantentechnologie, Biotechnologie, KI, etc.) sowie andererseits die Megatrends und deren Einfluss auf Arbeit und Gesellschaft begleitend erforscht und so einen wesentlichen Beitrag bei der Identifizierung notwendiger sozialstaatlicher Regelungsbedarfe leistet. - 57 - Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 05 892 51 -165 Digitale Infrastruktur für verteilte Datenverarbeitung und KI - Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu......................................... 1 000 T€ Erläuterungen: Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet. Bezeichnung 1 000 € 1. Forschung und Entwicklung............................................................ - 2. Verteilte Datenverarbeitung............................................................. - Zusammen............................................................................................ - Die Beherrschung sämtlicher für die Entwicklung und Implementierung von Künstlicher Intelligenz (KI) relevanten Technologien ist für die künftige Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Industrie von entscheidender Bedeutung. Die Industrie muss Zugriff auf die jeweils fortschrittlichste Generation von KI-spezifischen Software- und Hardwarekomponenten, souveräne KI-Modelle und Rechenkapazitäten haben. Dazu beteiligt sich der Bund an Important Projects of Common European Interest (IPCEI), die aktuell auf europäischer Ebene vorbereitet werden. Zu 1.: Im IPCEI Artificial Intelligence (IPCEI-AI) sollen Grundlagentechnologien und - modelle für ein KI-Ökosystem der europäischen Industrie entwickelt werden. Ziel ist es ein neuartiges KI-Ökosystem zu schaffen, das interoperable KI-Anwendungen in der Industrie ermöglicht. Das IPCEI-AI beruht auf einem umfassend vernetzten Ansatz und soll breit nutzbare Ergebnisse, auch als Open-Source Komponenten, liefern. Schwerpunkt ist die Entwicklung von sektorspezifischen KI-Modellen für industrielle Fertigung und insb. die KI- Prozesskette für die Entwicklung eines Software-Stack für autonomes Fahren. Das sind die Grundlagen, um komplexe KI-Anwendungen und Innovationen schneller in den Markt zu bringen. Erste Bewilligungen sollen voraussichtlich in 2027 erfolgen. Zu 2.: Im IPCEI Edge Compute Infrastructure (IPCEI-ECI) soll die für das Training und die Nutzung dieser industriespezifischen KI-Modelle notwendige Datenverarbeitungskapazität dezentral bereitgestellt werden. Anders als für große Large Language Models (LLM) bedarf es hierfür verteilter Rechenkapazitäten, die nahe an den großen Industriestandorten platziert sind. Geplant sind Investitionen in verteilte KI- und Cloud-Rechenkapazitäten an mehreren deutschen Standorten. Damit ist das IPCEI-ECI ein Schlüsselelement zur Förderung von Edge-Computing. Erste Bewilligungen sollen voraussichtlich in 2026 erfolgen. 892 52 -165 Investitionen in die Infrastruktur von gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen - Erläuterungen: Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet. Bezeichnung 1 000 € 1. Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM) - Modul IZ............................................ - Das Programm “Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen“ (INNO-KOM) soll die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in strukturschwachen Regionen Deutschlands stärken und damit den wirtschaftlichen Aufholprozess dieser Regionen nachhaltig unterstützen. Das Programm beinhaltet die Module „Förderung von Projekten industrieller Vorlaufforschung“ (VF) und „Förderung marktorientierter FuE-Projekte“ (MF) sowie den „Investitionszuschuss wissenschaftlich-technische Infrastruktur“ (IZ). Mit dem INNO-KOM Modul IZ werden aus dem Sondervermögen Infrastruktur zielgenau „Investitionen in die Forschungsinfrastruktur“ gefördert. - 58 - 6002 Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 05 893 51 -165 Transferoffensive Energieinnovationen, Explorationsinitiative Geothermie 2 000 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 50 800 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 9 600 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 15 600 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 15 600 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 10 000 T€ Erläuterungen: Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet. Bezeichnung 1 000 € 1. Transferoffensive Energieinnovationen........................................... - 2. Explorationsinitiative Geothermie.................................................... 2 000 Zusammen............................................................................................ 2 000 Zu 1.: Die Mittel dienen zur Finanzierung der Transferoffensive Energietechnologien, u.a. für den Aufbau von Investitionen in ausreichenden modernen Test- Infrastrukturen, für die Finanzierung von großen Transfer- und Demonstrationsvorhaben in Schlüsseltechnologien, für die Durchführung von Innovationswettbewerben (PCP) und für die Finanzierung eines Garantieinstruments zur Absicherung des Innovationstransfers in die Anwendung. Zu 2.: Die Mittel dienen zur Finanzierung von Forschungs- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Explorationsinitiative Geothermie. Gefördert werden innovative Geothermieprojekte um Standorte mit erwartetem gutem geothermischem Potenzial und nutzbarer Infrastruktur als Demonstrationsprojekte zu erschließen und Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (z.B. Weiterentwicklung Seismik, Bohrtechnik und -verfahren, digitale Aufbereitung von Geodaten). 894 51 -165 Investitionen in die Hightech-Agenda - Aufbau von Infrastrukturen 72 000 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 291 425 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 73 600 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 88 665 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 69 800 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 59 360 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 685 51. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 685 51 und 895 52. Erläuterungen: Der Titel wird durch BMFTR bewirtschaftet. Bezeichnung 1 000 € 1. Künstliche Intelligenz....................................................................... 25 000 2. Quantentechnologien...................................................................... 25 000 3. Biotechnologie und Lebenswissenschaften.................................... - 4. Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung.................................. - 5. Klimaneutrale Mobilität.................................................................... 5 000 - 59 - Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 894 51 (Titelgruppe 05) Bezeichnung 1 000 € 6. Mikroelektronik................................................................................ - 7. Übergreifende Maßnahmen............................................................ 17 000 Zusammen............................................................................................ 72 000 894 52 -165 Investitionen in nationale Raumfahrtinfrastrukturen - Verpflichtungsermächtigung....................................................... 23 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 7 500 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 6 500 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 685 51 und 894 51. Erläuterungen: Der Titel wird durch BMFTR bewirtschaftet. 894 53 -165 Aufbau von KI-Reallaboren und souveräner Gesundheitsdateninfrastruktur - Erläuterungen: Der Titel wird durch BMG bewirtschaftet. 894 54 -165 Aufbau von Food Systems Research Hubs/Konsortien in Deutschland - Erläuterungen: Der Titel wird durch BMLEH bewirtschaftet. 894 55 -165 Investitionen ins Forschungs- und Wissenschaftssystems - Strategischer Ausbau der Infrastrukturen - Verpflichtungsermächtigung....................................................... 50 080 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 3 040 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 6 600 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 19 400 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 21 040 T€ Erläuterungen: Der Titel wird durch BMFTR bewirtschaftet. Titelgruppe 06 Tgr. 06 Investitionen in die Digitalisierung (4 042 223) (-) Haushaltsvermerk: Einnahmen aus Rückzahlungen von Fördermitteln (auch aus Vorjahren) sowie deren Verzinsung fließen den Ausgaben zu. - 60 - 6002 Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 06 532 61 -523 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 230 Erläuterungen: Titel wird durch BMLEH bewirtschaftet. Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Kap. 1005 Tit. 686 62 ............................................ 62 - Kap. 1005 Tit. 893 62 ............................................ - - Zusammen ............................................................ 62 - 532 64 -011 Digitalisierung der Verwaltung: Europäisches Identitätsökosystem / EUDI Wallet 131 000 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 309 600 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 129 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 93 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 58 400 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 29 200 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 532 65, 532 66 und 532 67. Erläuterungen: Titel wird durch BMDS bewirtschaftet. Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Kap. 0602 Tit. 532 34 ............................................ 40 000 83 768 532 65 -011 Digitalisierung der Verwaltung: Bürgerkonto / Infrastruktur 243 000 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 475 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 155 200 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 157 200 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 108 400 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 54 200 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 532 64, 532 66 und 532 67. Erläuterungen: Titel wird durch BMDS bewirtschaftet. Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Kap. 0602 Tit. 532 73 ............................................ 3 330 79 073 - 61 - Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 06 532 66 -011 Digitalisierung der Verwaltung: Modernisierung der Registerlandschaft 263 000 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 236 800 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 155 200 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 38 400 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 28 800 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 14 400 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 532 64, 532 65 und 532 67. Erläuterungen: Titel wird durch BMDS bewirtschaftet. Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Kap. 0602 Tit. 532 81 ............................................ 57 602 18 749 532 67 -011 Digitalisierung der Verwaltung: Transformation / Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnik 45 000 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 90 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 36 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 27 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 18 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 9 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 532 64, 532 65 und 532 66. Erläuterungen: Titel wird durch BMDS bewirtschaftet. Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Kap. 0602 Tit. 532 71 ............................................ - 571 811 532 68 -011 Verwaltungsdigitalisierung 64 598 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 229 592 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 58 362 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 80 360 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 55 510 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 35 360 T€ Haushaltsvermerk: Rückeinnahmen fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Titel wird durch BMAS bewirtschaftet. - 62 - 6002 Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 06 892 61 -692 Unterstützung des Mobilfunkausbaus in den Grenzen der wettbewerblichen und regulatorischen Rahmenbedingungen 366 791 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 894 61. Erläuterungen: Titel wird durch BMDS bewirtschaftet. Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Kap. 1204 Tit. 892 03 ............................................ 154 231 - 894 61 -692 Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus 2 928 604 Verpflichtungsermächtigung.................................................. 1 836 350 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 107 100 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 369 730 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 378 510 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 253 100 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 179 870 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 149 030 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................. 155 150 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................. 161 870 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................... 74 730 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu................................................. 1 515 T€ im Haushaltsjahr 2036 bis zu................................................. 1 215 T€ im Haushaltsjahr 2037 bis zu................................................. 1 015 T€ im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................................... 815 T€ im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................................... 715 T€ im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................................... 610 T€ im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................................... 510 T€ im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................................... 360 T€ im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................................... 210 T€ im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................................... 160 T€ im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................................... 100 T€ ab dem Haushaltsjahr 2046 bis zu.............................................. 35 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 892 61. Erläuterungen: Titel wird durch BMDS bewirtschaftet. Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Kap. 1204 Tit. 894 03 ............................................ 1 771 362 450 710 894 62 -314 Digitalisierung Rettungsdienst - Erläuterungen: Der Titel wird durch BMG bewirtschaftet. - 63 - Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Titelgruppe 07 Tgr. 07 Investitionen in den Wohnungsbau (327 018) (-) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig. 893 71 -411 Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten (KNN) 20 500 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 643 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 26 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 65 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 71 500 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 78 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 78 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 78 000 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 71 500 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 65 000 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................... 58 500 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................... 52 000 T€ Erläuterungen: Titel wird durch BMWBS bewirtschaftet. Für das Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten" (KNN) steht für Neubewilligungen in 2025 ein Budget in Höhe von 650 000 T€ (Ausgaben: 6 500 T€, VE: 643 500 T€) zur Verfügung. Der Titel dient der Förderung von Wohngebäuden, Nicht-Wohngebäuden sowie selbstgenutztem Wohneigentum. Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Kap. 2501 Tit. 893 09 ............................................ 10 000 - - 64 - 6002 Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 07 893 72 -411 Klimafreundliches Bauen (KfN) 243 516 Verpflichtungsermächtigung.................................................. 1 089 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 44 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.............................................. 110 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 121 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 132 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 132 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 132 000 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................. 121 000 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu.............................................. 110 000 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................... 99 000 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................... 88 000 T€ Erläuterungen: Titel wird durch BMWBS bewirtschaftet. Für das Förderprogramm "Klimafreundliches Bauen" (KfN) steht für Neubewilligungen in 2025 ein Budget in Höhe von 1 100 000 T€ (Ausgaben: 11 000 T€, VE: 1 089 000 T€) zur Verfügung. Der Titel dient der Förderung von Wohngebäuden, Nicht-Wohngebäuden sowie selbstgenutztem Wohneigentum. Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Kap. 6092 Tit. 893 15 ............................................ 100 676 12 419 893 73 -411 Gewerbe zu Wohnen (GzW) 180 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 59 820 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 100 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 6 180 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 7 980 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 7 860 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 7 440 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 7 260 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 6 420 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 6 060 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu................................................. 4 500 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu................................................. 4 020 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage des Förderaufrufs. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage des Förderaufrufs. Erläuterungen: Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigung sind gesperrt. - 65 - Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 893 73 (Titelgruppe 07) Für das Förderprogramm "Gewerbe zu Wohnen" (GzW) steht für Neubewilligungen in 2025 ein Budget in Höhe von 60 000 T€ (Ausgaben: 180 T€, VE: 59 820 T€) zur Verfügung. Der Titel dient der Förderung des Umbaus von Nichtwohngebäuden zu Wohnraum. Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Kap. 6092 Tit. 893 15 ............................................ 5 200 - 893 74 -411 Wohneigentumsförderung für Familien (WEF) 36 922 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 241 300 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 8 900 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 24 300 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 30 500 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 30 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 28 700 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 27 700 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 24 700 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 23 400 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................... 17 500 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................... 16 000 T€ im Haushaltsjahr 2036 bis zu................................................. 1 400 T€ im Haushaltsjahr 2037 bis zu................................................. 1 400 T€ im Haushaltsjahr 2038 bis zu................................................. 1 200 T€ im Haushaltsjahr 2039 bis zu................................................. 1 000 T€ im Haushaltsjahr 2040 bis zu................................................. 1 000 T€ im Haushaltsjahr 2041 bis zu................................................. 1 000 T€ im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................................... 700 T€ im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................................... 700 T€ im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................................... 700 T€ im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................................... 500 T€ Erläuterungen: Titel wird durch BMWBS bewirtschaftet. Für Neubewilligungen in 2025 bei dem Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) steht ein Budget in Höhe von 250 000 T€ (Ausgaben: 8 700 T€, VE: 241 300 T€) zur Verfügung. Der Titel dient der Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum. Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Kap. 6092 Tit. 893 16 ............................................ 38 850 - - 66 - 6002 Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 07 893 75 -411 Jung kauft Alt (JkA) 25 900 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 340 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 12 400 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 34 300 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 43 100 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 42 300 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 40 400 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 39 100 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 34 800 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 33 100 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................... 24 700 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................... 36 300 T€ Erläuterungen: Titel wird durch BMWBS bewirtschaftet. Für Neubewilligungen in 2025 bei dem Förderprogramm „Jung kauft Alt“ (JkA) steht ein Budget in Höhe von 350 000 T€ (Ausgaben: 9 500 T€, VE: 340 500 T€) zur Verfügung. Der Titel dient der Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum. Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Kap. 6092 Tit. 893 16 ............................................ 10 000 - - 67 - Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) 6002 Der Energie- und Klimafonds (EKF) wurde durch das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" (EKFG) vom 8. Dezember 2010 als wesentlicher Beitrag zur Umsetzung des langfristigen Energiekonzepts der Bundesregierung errichtet. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" vom 12. Juli 2022 (BGBl. I S. 1144) wurde der EKF zu einem Klima- und Transformationsfonds (KTF) weiterentwickelt, um eine bessere und flexiblere Ausrichtung auf die Klimaschutzziele nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz zu ermöglichen und auf Maßnahmen zu fokussieren, die geeignet sind, die Transformation Deutschlands zur Klimaneutralität voranzutreiben. Der KTF leistet einen zentralen Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele Deutschlands. Neben der Förderung des Klimaschutzes im Gebäudebereich, der Transformation der Industrie und der Entlastung der Verbraucher bei den Energiekosten, sind die Förderung einer klimafreundlichen Mobilität, der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft sowie Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz zentrale Aufgabenschwerpunkte des KTF. -Bepreisung im Rahmen des nationalen Emissionshandels (Brennstoffemissionshandelsgesetz). Des Weiteren kann der Bund dem KTF zur Finanzierung der Programmausgaben eine Bundeszuweisung gewähren. Im Haushaltsjahr 2025 ist jedoch keine Bundeszuweisung vorgesehen. Darüber hinaus erhält der KTF eine Zuweisung aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Die Titel des Wirtschaftsplans werden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), das Bundesministerium für Verkehr (BMV), das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bewirtschaftet. Überblick zur Anlage Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 20 745 599 20 441 794 +303 805 18 399 788 Übrige Einnahmen.................................................. 15 957 706 29 012 560 -13 054 854 30 750 690 Gesamteinnahmen.................................................. 36 703 305 49 454 354 -12 751 049 49 150 478 Ausgaben Schuldendienst........................................................ - - - - Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 10 963 456 19 284 667 -8 321 211 4 754 806 Ausgaben für Investitionen...................................... 25 671 608 29 852 997 -4 181 389 15 241 487 Besondere Finanzierungsausgaben....................... 68 241 316 690 -248 449 29 012 560 Gesamtausgaben.................................................... 36 703 305 49 454 354 -12 751 049 49 008 853 davon nicht flexibilisiert........................................... 36 703 305 49 454 354 -12 751 049 49 008 853 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 28 442 340 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 8 366 984 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 6 385 374 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 4 283 640 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 3 255 729 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 2 016 179 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 998 620 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 587 531 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 493 845 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 437 765 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 494 475 im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 330 000 im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 450 444 im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................. 143 894 im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................. 65 221 im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................. 49 887 im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................. 42 289 im Haushaltsjahr 2046 bis zu.................................. 40 463 - 68 - 6002 Anlage 3 Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds (6092) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Anlage 3 zu Kap. 6002. Verwaltungseinnahmen 119 99 -860 Vermischte Einnahmen - - 26 285 Erläuterungen: Der Titel wird durch BMF bewirtschaftet. 132 02 -332 Erlöse aus der Versteigerung von Berechtigungen gemäß Treibhausgas- Emissionshandelsgesetz 5 332 000 8 187 000 7 645 490 Erläuterungen: Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet. Weniger wegen Anpassung an den Mittelbedarf. 132 03 -332 Erlöse aus der CO2-Bepreisung gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz 15 413 599 12 254 794 10 728 013 Haushaltsvermerk: Die Erlöse aus der CO2-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz werden nach dem Beschluss des Klimaschutzprogramms, dem Beschluss des Vermittlungsausschusses in der Protokollerklärung der Bundesregierung in der 984. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2019 und dem Brennstoffemissionshandelsgesetz § 11 Abs. 1 bis 3 verwendet. Erläuterungen: Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet. Mehr wegen Anpassung an den Mittelbedarf. Übrige Einnahmen 211 01 -820 Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt nach § 4 KTFG - - - Erläuterungen: Der Titel wird durch BMF bewirtschaftet. 311 01 -830 Liquiditätsdarlehen aus dem Bundeshaushalt - - - Erläuterungen: Der Titel wird durch BMF bewirtschaftet. - 69 - Anlage 3 Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds (6092) 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 334 01 -820 Zuweisungen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität 10 000 000 Erläuterungen: Der Titel wird durch BMF bewirtschaftet. 359 01 -850 Entnahme aus Rücklage 5 957 706 29 012 560 30 750 690 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen können auch zur Erwirtschaftung der Globalen Minderausgabe verwendet werden. Erläuterungen: Der Titel wird durch BMF bewirtschaftet. Weniger wegen Anpassung an den Mittelbedarf. Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen bei folgenden Titeln: 633 02, 661 01, 661 09, 683 01, 683 03, 683 04, 683 05, 683 08, 684 01, 685 02, 685 03, 686 03, 686 05, 686 06, 686 08, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 18, 686 20, 686 21, 686 25, 686 28, 686 31, 686 33, 686 34, 687 02, 697 01, 697 02, 882 01, 891 03, 891 04, 892 01, 892 02, 892 03, 892 04, 892 05, 892 06, 892 07, 892 08, 892 10, 893 01, 893 02, 893 03, 893 04, 893 07, 893 08, 893 09, 893 10, 893 11, 893 12, 896 01, 896 02 und 896 03 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 919 01. Das gilt auch für gesperrte Ausgaben. 2. Einsparungen bei folgenden Titeln: 661 09, 683 03, 683 04, 683 05, 683 08, 686 03, 686 05, 686 08, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 28, 686 34, 687 02, 697 01, 697 02, 882 01, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 893 01, 893 03, 893 04, 893 09, 893 12 und 896 01 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 893 10. Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 3. Mehrausgaben bei folgenden Titeln 661 09, 683 03, 683 04, 683 05, 683 08, 686 03, 686 05, 686 08, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 28, 686 34, 687 02, 882 01, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 893 01, 893 03, 893 04, 893 09, 893 10, 893 12 und 896 01 dürfen bis zur Höhe von 50 000 T€ der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 892 10. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 4. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 684 01, 686 06, 686 31, 892 08 und 896 02. Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. - 70 - 6002 Anlage 3 Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds (6092) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 5. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 661 09, 683 03, 683 04, 683 05, 683 08, 686 03, 686 05, 686 08, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 28, 686 34, 687 02, 697 01, 697 02, 882 01, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 893 01, 893 03, 893 04, 893 09, 893 12 und 896 01. Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 6. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 633 02, 683 04, 686 25, 891 04, 892 04, 892 05, 892 06, 893 02, 893 08, 893 09 und 893 11. Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für Verkehr zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 7. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 686 06, 686 18, 686 20, 686 21, 686 31, 686 33 und 893 07. Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 8. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 661 01, 685 03 und 891 03. Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 9. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 04 und 685 02. Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 10. Einsparungen bei den Verpflichtungsermächtigungen bei Tit. 892 10 bis zur Höhe von 50 000 T€ dienen zur Deckung der weiteren Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln: 661 09, 683 03, 683 04, 683 05, 683 08, 686 03, 686 05, 686 08, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 28, 686 34, 687 02, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 893 01, 893 03, 893 04, 893 10 und 896 01. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 11. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 661 09, 683 03, 683 04, 683 05, 683 08, 686 03, 686 05, 686 08, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 28, 686 34, 687 02, 697 02, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 893 01, 893 03, 893 04, 893 10 und 896 01. Die Deckungsfähigkeit ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zugewiesenen Verpflichtungsermächtigungen beschränkt. Sie gilt nur innerhalb des jeweiligen Fälligkeitsjahres und ist auf 10 Prozent der Jahressumme aller einbezogenen Titel begrenzt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 12. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 633 02, 683 04, 686 25, 891 04, 892 04, 892 05, 892 06, 893 02, 893 08 und 893 09. Die Deckungsfähigkeit ist - 71 - Anlage 3 Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds (6092) 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € in Höhe der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für Verkehr zugewiesenen Verpflichtungsermächtigungen beschränkt. Sie gilt nur innerhalb des jeweiligen Fälligkeitsjahres und ist auf 10 Prozent der Jahressumme aller einbezogenen Titel begrenzt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 13. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 686 20, 686 21, 686 31, 686 33 und 893 07. Die Deckungsfähigkeit ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zugewiesenen Verpflichtungsermächtigungen beschränkt. Sie gilt nur innerhalb des jeweiligen Fälligkeitsjahres und ist auf 10 Prozent der Jahressumme aller einbezogenen Titel begrenzt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 14. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 684 01, 686 31, 892 08, 892 11 und 896 02. Die Deckungsfähigkeit ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zugewiesenen Verpflichtungsermächtigungen beschränkt. Sie gilt nur innerhalb des jeweiligen Fälligkeitsjahres und ist auf 10 Prozent der Jahressumme aller einbezogenen Titel begrenzt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 15. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 683 04 und 685 02. Die Deckungsfähigkeit ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt zugewiesenen Verpflichtungsermächtigungen beschränkt. Sie gilt nur innerhalb des jeweiligen Fälligkeitsjahres und ist auf 10 Prozent der Jahressumme aller einbezogenen Titel begrenzt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 16. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: Anlage 3 zu Kap. 6002. 17. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 18. Es wird zugelassen, dass die Ergebnisse der Maßnahmen und Modellvorhaben ausgewertet, veröffentlicht und verbreitet werden. Schuldendienst 561 01 -830 Zinsausgaben für Liquiditätsdarlehen - - - Erläuterungen: Der Titel wird durch BMF bewirtschaftet. 581 01 -830 Tilgungsausgaben für Liquiditätsdarlehen - - - Erläuterungen: Der Titel wird durch BMF bewirtschaftet. - 72 - 6002 Anlage 3 Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds (6092) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 633 02 -332 Modellprojekte im Öffentlichen Personennahverkehr 71 335 127 193 96 228 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu......................................... 9 583 T€ Erläuterungen: Der Titel wird durch BMV bewirtschaftet. Aus den Mitteln können Ausgaben für die wissenschaftliche Begleitforschung, für das Projektmanagement sowie für andere projektbegleitende Maßnahmen erfolgen. Bezeichnung 1 000 € 1. Zuwendungsbescheide gebunden für 12 ÖPNV-Modellprojekte aus dem ersten Förderaufruf........................................................... 10 969 2. Zuwendungsbescheide gebunden für 7 ÖPNV-Modellprojekte aus dem zweiten Förderaufruf............................................................... 55 947 3. Kosten für das Projektmanagement................................................ 4 419 Zusammen............................................................................................ 71 335 Weniger wegen Anpassung an den Mittelbedarf. 661 01 -411 Förderung von Maßnahmen zur Energetischen Stadtsanierung 41 447 45 349 20 433 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 69 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 18 632 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 24 662 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................ 15 411 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 6 019 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 950 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................................... 950 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................................... 856 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................................... 760 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................................... 475 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................................... 285 T€ Haushaltsvermerk: Aus den Mitteln dürfen auch Ausgaben zur Förderung von Projekten, Modellvorhaben, Fachinformationen und Öffentlichkeitsarbeit, Wettbewerben und sonstigen Maßnahmen zur Erstellung und Umsetzung quartiers- bzw. stadtteilbezogener integrierter Sanierungskonzepte mit energetischer Zielsetzung sowie wissenschaftliche Begleitforschung und Gutachten bis zur Höhe von 3 000 T€ geleistet werden. Erläuterungen: Der Titel wird durch BMWSB bewirtschaftet. Bezeichnung 1 000 € 1. Förderrichtlinie (FRL) / Fördermaßnahme (FM) 1.1 KfW 432 (Zuschuss für Konzepte/Sanierungsmanagement): Ausfinanzierung der in Vorjahren eingegangenen Verpflichtungen und zur Abwicklung bereits bestehender Projekte................. 30 000 1.2 KfW 201/202 (zinsverbilligte Kredite): Ausfinanzierung der in Vorjahren eingegangenen Verpflichtungen und zur Abwicklung bereits bestehender Projekte................. 4 247 - 73 - Anlage 3 Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds (6092) 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 661 01 Bezeichnung 1 000 € 1.3 KfW 432 (Zuschuss für Konzepte/Sanierungsmanagement): neue Förderrunde 2025................................................................ 5 200 1.4 KfW 201/202 (zinsverbilligte Kredite): neue Förderrunde 2025................................................................ 800 2. Projektträgerkosten....................................................................... 1 200 Zusammen............................................................................................ 41 447 Aus den Ausgaben können auch Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung sowie Mandatartätigkeit geleistet werden. 661 09 -332 Serielle Sanierung 15 582 35 036 7 868 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 700 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 4 500 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 200 T€ Erläuterungen: Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet. Bezeichnung 1 000 € 1. Förderrichtlinie (FRL) ALT 1.1 Bundesförderung Serielle Sanierung............................................ - 1.2 Ausfinanzierung Altfälle................................................................ 6 812 2. Förderprojekte/ Sonstiges (FP) 2.1 Evaluation SerSan........................................................................ 1 505 2.2 Dena-Vorhaben............................................................................. 7 265 Zusammen............................................................................................ 15 582 Aus den Mitteln können auch Modellvorhaben, Fachinformationen und Öffentlichkeitsarbeit/öffentlichkeitswirksame Maßnahmen (z. B. Fachtagungen etc.), Wettbewerbe und sonstige Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Verbesserung des Klimaschutzes im Gebäudebereich sowie Evaluation, wissenschaftliche Begleitforschung und Gutachten durchgeführt werden. Zudem können Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen (z. B. Projektträger- bzw. Mandatarkosten, treuhänderische Verwaltung), deren wissenschaftliche Begleitung und Evaluation geleistet werden. Weniger wegen Anpassung an den Mittelbedarf. 683 01 -649 Ausgleich der Gasspeicherumlage 3 400 000 Erläuterungen: Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet. Mit den Mitteln soll der negative Saldo auf dem Gasspeicherumlagekonto des deutschen Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe GmbH auf Null reduziert werden, damit die Gasspeicherumlage nach § 35e Energiewirtschaftsgesetz nicht mehr erhoben werden muss. - 74 - 6002 Anlage 3 Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds (6092) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 683 03 -634 Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen 2 850 000 3 896 383 1 643 727 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 000 T€ Erläuterungen: Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet. Durch die Strompreiskompensation (SPK) werden Beihilfen zum teilweisen Ausgleich der auf den Strompreis übergewälzten Kosten des europäischen Emissionshandels gewährt. Die SPK können nur Unternehmen aus Sektoren in Anspruch nehmen, die aufgrund ihrer Stromintensität und ihrer Stellung im internationalen Wettbewerb einer Verlagerungsgefahr ins außereuropäische Ausland ausgesetzt sind. Diese Sektoren wurden von der EU-Kommission festgelegt. Die SPK wird nachschüssig ausgezahlt. Aus dem Titel werden - der SPK-Förderrichtlinie entsprechend - auch Evaluationen finanziert. Weniger wegen Anpassung an den Mittelbedarf. 683 04 -165 Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Elektromobilität 308 942 358 505 365 845 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 204 477 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 62 482 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 63 127 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 47 707 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 31 161 T€ Haushaltsvermerk: 1. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben im Rahmen der jeweiligen Erläuterungsnummer zu. 2. Die Erläuterungen sind verbindlich. Davon ausgenommen ist die rein informative Darstellung der Aufteilung der verbindlichen ressortbezogenen Gesamtansätze auf die jeweiligen Förder- sowie programmbegleitenden Maßnahmen des bewirtschaftenden Ressorts. 3. Bei den FuE-orientierten Aufträgen und Zuwendungen, die aus diesem Titel finanziert werden, dürfen - auch in Kooperation mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen), mit Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen - auch rechtlich unselbstständige Bundesbehörden und -einrichtungen mit FuE-Aufgaben einschließlich der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) unmittelbar als Antragsteller oder Bieter auftreten. Die Feststellung der Auftragswürdigkeit erfolgt im Vergabeverfahren nach den geltenden vergaberechtlichen Regelungen bzw. bei Projektanträgen im Rahmen eines ergebnisoffenen, wettbewerblichen Begutachtungsverfahrens gemäß den jeweiligen Förderrichtlinien. Die gewährten Haushaltsmittel werden den rechtlich unselbstständigen Bundesbehörden und -einrichtungen mit FuE-Aufgaben im Wege der Zuweisung bereitgestellt. Erläuterungen: Der Titel wird durch BMWE, BMV und BMFTR bewirtschaftet. - 75 - Anlage 3 Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds (6092) 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 683 04 Bezeichnung 1 000 € 1. Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).......................................................................................... 155 800 2. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)................. 112 821 3. Bundesministerium für Verkehr (BMV)............................................ 40 321 Zusammen............................................................................................ 308 942 Zu 1.: Bezeichnung 1 000 € Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) 1. Grundlagen des Ökosystems Batterieforschung (inkl. Nachwuchsförderung).............................................................................. 60 000 2. Transferinitiativen Batterieforschung mit Industriebeteiligung......... 69 000 3. Strategische internationale Vernetzung........................................... 20 200 4. Programmbegleitende Maßnahmen inkl. Projektträgerleistungen.. 6 600 Zusammen............................................................................................ 155 800 Zu 2.: Bezeichnung 1 000 € Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) 1. Förderrichtlinie (FRL) 1.1 IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug- Anwendungen und Infrastrukturen........................................................... 11 854 1.2 Förderbekanntmachung zum 7. Energieforschungsprogramm – nur Altprojekte............................................................................... 8 353 1.3 Elektromobil II............................................................................... 81 620 1.4 Richtlinie zu einer gemeinsamen Förderinitiative zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität (Förderprogramm Erneuerbar Mobil)............................................ 6 101 2. Projektträgerkosten....................................................................... 4 893 Zusammen............................................................................................ 112 821 Zu 3.: Bezeichnung 1 000 € Bundesministerium für Verkehr (BMV) 1. Förderrichtlinie (FRL) 1.1 Förderrichtlinie Elektromobilität.................................................... 35 663 2. Förderprojekte/Sonstiges (FP)...................................................... 3 237 3. Projektträgerkosten....................................................................... 1 421 Zusammen............................................................................................ 40 321 Bezeichnung 1 000 € 1. Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) Verpflichtungsermächtigung............................................................ 192 675 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.......................................................... 53 382 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.......................................................... 60 427 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.......................................................... 47 706 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.......................................................... 31 160 2. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) Verpflichtungsermächtigung............................................................ 3 300 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.......................................................... 2 000 - 76 - 6002 Anlage 3 Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds (6092) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 683 04 Bezeichnung 1 000 € im Haushaltsjahr 2027 bis zu.......................................................... 1 300 3. Bundesministerium für Verkehr (BMV) Verpflichtungsermächtigung............................................................ 8 502 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.......................................................... 7 100 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.......................................................... 1 400 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.......................................................... 1 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.......................................................... 1 Zusammen............................................................................................ 204 477 Ziel des Regierungsprogramms Elektromobilität ist es, Deutschland zum Leitmarkt und Leitanbieter bei der Elektromobilität zu entwickeln. Daher werden die drei beteiligten Ministerien BMWE, BMV und BMFTR die marktorientierte Forschung und Entwicklung in diesem Bereich forcieren, um das Gesamtthema der Elektromobilität unter Abdeckung einer vollständigen Wertschöpfungskette voranzubringen. Als innovative und umweltfreundliche Mobilitätstechnologie trägt die Elektromobilität signifikant zur Verringerung der Treibhausgasemissionen im Kontext der nationalen und europäischen Reduktionsziele im Verkehrssektor bei und ist somit integraler Bestandteil der Energiewende. Zudem leisten Elektrofahrzeuge einen Beitrag zur Luftreinhaltung in den Städten. Forschungsinvestitionen in die Elektromobilität (einschließlich der Batterieforschung) beschleunigen die Weiterentwicklung der Elektromobilität und die Generierung von Erkenntnissen hinsichtlich Einbindung in Energiesysteme, zu Klima- und Umweltwirkungen, zur Integration von Elektrofahrzeugen in Mobilitätskonzepte und in das Energiesystem sowie zur Wirksamkeit ordnungspolitischer Maßnahmen. Dabei nimmt der internationale Aspekt auch mit Blick auf die Unterstützung einer europäischen Batterieallianz eine zunehmend wichtige Rolle für die Weiterentwicklung der Elektromobilität in Deutschland und der Transformation des Automobilsektors zur Elektrifizierung ein. Aus dem Titel können auch Ausgaben für Investitionen geleistet werden. Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für die Programmadministration sowie begleitende Untersuchungen, Gutachten und sonstige Aufträge an Dritte geleistet werden. Finanziert werden dürfen auch Zuweisungen an den öffentlichen Bereich und Zuschüsse an öffentliche Einrichtungen und Unternehmen sowie der Beitrag zur Electric Vehicle Initiative (EVI). Für die im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan enthaltene Maßnahme "Förderrichtlinie Elektromobilität" werden im Haushaltsjahr 2025 aus diesem Titel Mittel in Höhe von 16 518 T€ (BMV) bereitgeellt. Weniger wegen Anpassung an den Mittelbedarf. 683 05 -165 Klimaneutrales Fliegen 105 721 109 000 157 609 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 56 450 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 16 800 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 400 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 23 550 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 750 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 5 950 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Erläuterungen sind verbindlich. 2. Aus dem Titel können auch Ausgaben für Investitionen getätigt werden. Erläuterungen: Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet. - 77 - Anlage 3 Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds (6092) 6002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 683 05 Bezeichnung 1 000 € 1. Förderrichtlinie (FRL)/ Förderbekanntmachung 1.1 Nationales ziviles Luftfahrtforschungsprogramm (Altfälle und Lu- Fo Klima VII – 1 KTF)................................................................... 101 988 2. Projektträgerkosten....................................................................... 3 733 Zusammen............................................................................................ 105 721 Gefördert wird anwendungsorientierte FuE mit Einsatz im/am kommerziellen Luftfahrzeug, um mittelfristig die emissionsfreie Luftfahrt (CO2-neutrales Fliegen) zu ermöglichen. Die Forschung an Systemen auf Wasserstoffbasis ist eine Schlüsseltechnologie für den Luftverkehr im Rahmen der Nationalen Wasserstoffstrategie (Maßnahme 27). Ziel sind u. a. die Entwicklung neuer Antriebstechnologien im Flugzeug einschließlich luftfahrtspezifischer Energiesysteme und hybridelektrischer Konzepte mit Batterien und Brennstoffzellen sowie der Integration des hybridelektrischen Antriebsstrangs und des Kraftstoffsystems. Des Weiteren werden die Anwendung von neuen Wasserstofftechnologien und der Einsatz alternativer Kraftstoffe sowie den hierfür notwendigen Demonstratoren und Simulationsverfahren unter Berücksichtigung der besonderen Sicherheitsanforderungen im Luftverkehr gefördert. Vorhaben aus den Bereichen Leichtbau und funktionsintegrierte Strukturkonzepte, Flugführung und Navigation, Aero- und Thermodynamik, Kabine, moderne und sichere Informations- und Kommunikationssysteme, effiziente Fertigungsverfahren, innovative Simulationsverfahren sowie Methoden- und Toolentwicklung, neue Werkstoffe und Bauweisen, Methoden der Zustandsüberwachung, Antriebsintegration bei hohen Nebenstromverhältnissen werden aus Kapitel 0901 Titel 683 31 gefördert. Aus den Mitteln können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet werden. 683 08 -332 Zuschüsse für den Betrieb dekarbonisierter Wärmeinfrastrukturen 5 000 10 000 - Verpflichtungsermächtigung.................................................. 2 148 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 8 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.......................

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