Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 6002 Allgemeine Bewilligungen (Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 6002 Allgemeine Bewilligungen (Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung)
6002 Allgemeine Bewilligungen
Überblick zum Kapitel 6002
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Steuern und steuerähnliche Abgaben..................... 119 000 161 000 -42 000 180 574
Verwaltungseinnahmen........................................... 5 128 856 3 657 012 +1 471 844 2 871 976
Übrige Einnahmen.................................................. 790 812 27 193 150 -26 402 338 43 039 963
Gesamteinnahmen.................................................. 6 038 668 31 011 162 -24 972 494 46 092 513
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 1 462 860 3 782 900 -2 320 040 32 003
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 268 651 317 550 -48 899 800 244 436
Militärische Beschaffungen..................................... 60 000 45 000 +15 000 35 000
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 41 201 012 24 610 397 +16 590 615 261 15 726 922
Ausgaben für Investitionen...................................... 4 559 158 14 690 650 -10 131 492 4 530 229 7 073 531
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -3 100 000 -7 500 000 +4 400 000 -
Gesamtausgaben.................................................... 44 451 681 35 946 497 +8 505 184 4 531 290 23 111 892
davon nicht flexibilisiert........................................... 44 451 681 35 946 497 +8 505 184 4 531 290 23 111 892
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 8 258 821 - +8 258 821 -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 16 666 160
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 5 771 330
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 5 217 919
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 3 985 812
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 999 825
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 483 510
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 86 734
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 56 279
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 49 051
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 15 325
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 75
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 150
im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 75
im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 75
- 25 -
Allgemeine Bewilligungen 6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Steuern und steuerähnliche Abgaben
092 01
-820
Münzeinnahmen 119 000
161 000
180 574
Haushaltsvermerk:
Von den Münzeinnahmen wird der dem Bund von der Deutschen
Bundesbank zur Last geschriebene Nennwert der aus dem Verkehr
gezogenen Münzen abgesetzt.
Erläuterungen:
Die Ausgaben für die Münzprägung sowie die im Zusammenhang mit dem
Münzumlauf entstehenden Kosten sind bei Kap. 6002 Tit. 540 01 veranschlagt.
Weniger wegen Anpassung an den Neuprägebedarf bei Euro-Umlaufmünzen.
Verwaltungseinnahmen
112 02
-011
Einnahmen aus Zahlungsverpflichtungen nach dem Parteiengesetz 1
1
105
119 02
-860
Rückeinnahme nicht verbrauchter Selbstbewirtschaftungsmittel des Epl.
14
-
-
-
119 03
-290
Einnahmen aus Rückzahlungen der Corona-Soforthilfen -
1 500 000
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 683 02.
Erläuterungen:
Weniger wegen Auslaufens der Maßnahme.
119 04
-813
Einnahmen aus der Abwicklung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Energie
2 570 844
-
-
Erläuterungen:
Veranschlagt sind u. a. die Erlöse aus der Veräußerung bzw. Verwertung
insbesondere der Uniper SE. Die Veräußerungen werden kapitalmarktgerecht erfolgen.
119 06
-860
Nicht-strukturelle Rückflüsse von notlagenkreditfinanzierten Ausgaben -
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind in entsprechender Berücksichtigung der
durch Urteil des BVerfG vom 15. November 2023 festgelegten
Grundsätze für aus Notlagemitteln in Vorjahren finanzierte
Rückflüsse zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 3201 Tit. 595 01.
- 26 -
6002 Allgemeine Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
119 89
-860
Erlöse aus dem Verkauf von Sammlermünzen 260 000
292 000
276 960
Haushaltsvermerk:
1. Mit Übernahme der Sammlermünzen durch die Münze Deutschland
ist deren Nennwert von den Einnahmen abzusetzen.
2. Aus zu erwartenden Einnahmen dürfen die bei der Veräußerung
anfallenden Portokosten und Steuern geleistet werden.
Erläuterungen:
Die Ausgaben für die Münzprägung sind bei Kap. 6002 Tit. 540 01 veranschlagt.
Weniger wegen Anpassung an die Marktentwicklung.
119 99
-860
Vermischte Einnahmen 385 000
17 000
901 359
Haushaltsvermerk:
1. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei
folgendem Titel: 539 99.
2. Zu erstattende Beträge dürfen von den Einnahmen abgesetzt
werden.
Erläuterungen:
Mehr wegen Vereinnahmung der Rückzahlung aus dem Stiftungsvermögen der
Stiftung Härtefallfonds nach Auflösung.
121 01
-680
Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen 1 395 000
1 330 000
1 678 402
Haushaltsvermerk:
Aus zu erwartenden Einnahmen dürfen anfallende Nebenkosten und
Steuern geleistet werden.
Erläuterungen:
Veranschlagt sind die Einnahmen aus Dividendenzahlungen aus Anteilsrechten
an der Deutsche Telekom AG, der Airbus SE sowie Gewinnausschüttungen
weiterer Bundesunternehmen.
Weniger wegen geringen Einnahmen aus Beteiligungen.
121 04
-661
Anteil des Bundes am Reingewinn der Deutschen Bundesbank -
-
-
Erläuterungen:
Nach § 6 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Investitions- und
Tilgungsfonds" (ITFG) vom 2. März 2009 (BGBl. I S. 416, 417) in der Fassung
vom 24. Mai 2016 (BGBl. I S. 1217) fließen die Einnahmen, soweit sie den
veranschlagten Betrag übersteigen, dem Sondervermögen ITF zur Tilgung der
Verbindlichkeiten zu.
131 01
-692
Erlöse aus der Vergabe von Frequenzen 518 011
518 011
-
133 01
-634
Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und aus der
Verwertung von sonstigem Kapitalvermögen des Bundes
-
-
15 150
Haushaltsvermerk:
Aus zu erwartenden Einnahmen dürfen die bei der Veräußerung
anfallenden Nebenkosten, Darlehen und Steuern geleistet werden.
- 27 -
Allgemeine Bewilligungen 6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 133 01
Erläuterungen:
Veranschlagt sind die Erlöse aus der Veräußerung bzw. Verwertung insbesondere
der Deutsche Telekom AG, der Deutsche Post AG, der Bundesanteile an der
Flughafen Köln/Bonn GmbH und der Flughafen München GmbH, der EXPO 2000
Hannover GmbH i. L. und der Deutsche Bahn AG.
Die Veräußerungen werden kapitalmarktgerecht erfolgen.
Übrige Einnahmen
152 02
-692
Zinsen aus Darlehen aus der Bundeshilfe für das Land Berlin 3
20
52
Erläuterungen:
Bezeichnung des Darlehns
Darlehen
insgesamt
1 000 €
Darlehen Stand
Ende
Haushaltsjahr 2024
1 000 €
Tilgung 2025
1 000 €
Zinsen 2025
1 000 €
1 2 3 4 5
U-Bahn-Bau .......................................................................... 133 284 160 160 3
Schuldendienstleistungen aus Bundesdarlehen gemäß § 16 Drittes
Überleitungsgesetz für die Jahre 1985 - 1992.
154 01
-813
Zinsen aus Liquiditätsdarlehen an das Sondervermögen Klima- und
Transformationsfonds
-
-
-
166 01
-669
Zinsen aus Darlehen an den Poverty Reduction and Growth Trust
(PRGT)
107 858
88 992
-
Erläuterungen:
Mehr wegen gestiegenem SZR-Zinssatz.
166 02
-669
Zinsen aus Darlehen an den Resilience and Sustainability Trust (RST)
des IWF
226 800
170 117
-
Erläuterungen:
Mehr wegen gestiegenem SZR-Zinssatz.
172 03
-692
Tilgung von Darlehen aus der Bundeshilfe für das Land Berlin 160
705
1 211
Erläuterungen:
Siehe Erläuterungen zu Tit. 152 02.
174 01
-813
Tilgung von Liquiditätsdarlehen an das Sondervermögen Klima- und
Transformationsfonds
-
-
-
186 01
-669
Tilgung des Darlehens an den Poverty Reduction and Growth Trust
(PRGT)
3 942
214 01
-820
Zuweisung aus dem Sondervermögen "Aufbauhilfe" -
-
-
- 28 -
6002 Allgemeine Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
266 01
-022
Erhebungskostenpauschale 1 525 000
1 575 000
1 500 177
Haushaltsvermerk:
Erstattungen anderer Mitgliedstaaten und Leistungen an andere
Mitgliedstaaten sind hier zu buchen.
Erläuterungen:
Entsprechend des Beschlusses des Rates vom 14. Dezember 2020 über das
Eigenmittelsystem der Europäischen Union (EU, Euratom Nr. 2053/2020) behalten
die Mitgliedstaaten 25 Prozent der Traditionellen Eigenmittel der Europäischen
Union als Erhebungskosten ein (s. a. Anlage E zu Kap. 6001 Tit. 266 01 und
688 10).
272 02
-692
Einnahmen aus Zuschüssen der Recovery and Resilience Facility (RRF)
der Europäischen Union
-
13 160 656
3 995 861
272 03
-032
Einnahmen aus Zuschüssen der Europäischen Friedensfazilität zu
besonderen Maßnahmen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei
folgendem Titel: 687 06.
355 01
-850
Entnahmen aus der Konjunkturausgleichsrücklage gemäß § 6 Abs. 2
StabG
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 971 01.
Erläuterungen:
Die Einrichtung des Leertitels ist nach § 8 Abs. 2 StabG vorgesehen.
355 02
-850
Entnahmen aus der Konjunkturausgleichsrücklage gemäß § 5 Abs. 3
StabG
-
-
-
Erläuterungen:
Der Titel ermöglicht im Fall des § 5 Abs. 3 StabG die Entnahme von Mitteln aus
der Konjunkturausgleichsrücklage als zusätzliche Deckungsmittel.
359 01
-850
Entnahmen aus Rücklage -
10 165 816
37 542 662
372 03
-880
Globale Mindereinnahme -1 072 951
-2 040 000
-
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
-
- 29 -
Allgemeine Bewilligungen 6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Ausgaben
Personalausgaben
422 04
-011
Leistungsbezahlung 31 000
31 000
30 859
Erläuterungen:
Für die Vergabe von leistungsbezogenen Besoldungselementen nach der
Bundesleistungsbesoldungsverordnung an Beamtinnen und Beamte sowie
Soldatinnen und Soldaten werden Mittel gemäß § 42a Abs. 4 Bundesbesoldungsgesetz
(BBesG) zentral veranschlagt. Die Zuweisung der Mittel an die Ressorts ist
durch Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern, für Bau und
Heimat geregelt und wird regelmäßig an die Voraussetzung geknüpft, dass diese
aus ihren Einzelplänen ergänzende eigene Mittel für die Leistungsbezahlung
bereitstellen und ausgeben.
459 01
-290
Zuschuss zu den Sozialwerken der Bundesverwaltung 1 450
1 450
1 144
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass - soweit mit
dienstlichen Belangen vereinbar - zur Förderung der Arbeit der Sozialwerke
- den ehrenamtlichen Mitarbeitern gestattet werden kann, ihre Tätigkeit
in den Diensträumen als Nebentätigkeit während der regelmäßigen
Arbeitszeit wahrzunehmen, - den Arbeitnehmern die erforderliche
Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Entgelte außertariflich gewährt werden
kann, - in angemessenem Rahmen Schreibkräfte in Anspruch
genommen werden dürfen und Büroeinrichtungen benutzt werden können und
- auf die Erhebung von Verwaltungskosten verzichtet wird. Die
Ausnahmeregelung setzt voraus, dass daneben keine weiteren Kosten aus dem
Bundeshaushalt übernommen werden.
Erläuterungen:
Die von den Bediensteten der Bundesverwaltungen gegründeten Sozialwerke
e. V. erhalten einen Bundeszuschuss. Die Zuwendungen werden gewährt nach
Maßgabe der Richtlinien zur Förderung der Arbeit der Sozialwerke der
Bundesverwaltungen [RdSchr. des BMI vom 17. September 1990 - DI4-213401/2 -
(GMBl 1990, S. 575), zuletzt geändert RdSchr. des BMI vom 14. November 2003
- DI3-213401/2 - (GMBl 2004, S. 2)].
Sächliche Verwaltungsausgaben
529 02
-011
Verstärkung der Verfügungsmittel für Leiterinnen und Leiter oberster
Bundesbehörden für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher
Veranlassung in besonderen Fällen
200
200
-
Haushaltsvermerk:
Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 529 03.
Erläuterungen:
Bei Leiterinnen und Leitern einzelner oberster Bundesbehörden ist eine
Verstärkung der ihnen bei Tit. 529 01 bewilligten Ausgaben für außergewöhnlichen
Aufwand in besonderen Fällen aus dienstlicher Veranlassung erforderlich.
Die Ausgaben sind jeweils bei Tit. 529 01 zu buchen.
Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss die dienstliche
Veranlassung zumindest aus den Angaben der Funktion der Teilnehmerinnen und
Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht
zulässig.
- 30 -
6002 Allgemeine Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
529 03
-029
Außergewöhnlicher Aufwand von Beauftragten, Delegationen und
Dienststellen der Bundesrepublik Deutschland im dienstlichen Verkehr
mit dem Ausland
1 000
1 000
200
279
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: 529 02.
3. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Im dienstlichen Verkehr von Beauftragten, Delegationen und Dienststellen der
Bundesrepublik Deutschland mit dem Ausland entstehen Verpflichtungen
insbesondere repräsentativer Art. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den
Belegen muss die dienstliche Veranlassung zumindest aus den Angaben der
Funktion der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine
Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig.
Gesondert veranschlagt sind insbesondere Ausgaben für Fälle außergewöhnlicher
Repräsentationsverpflichtungen für die Leiterinnen und Leiter sowie die
Angehörigen der Vertretungen des Bundes im Ausland.
531 01
-011
Kosten von Erfassung und Druck des Bundeshaushaltsplans sowie der
Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes einschließlich
des sonstigen Materials
111
130
92
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einnahmen aus Rückzahlungen aufgrund nachträglich beanstandeter
bzw. korrigierter Rechnungen sowie Erstattungen Dritter fließen den
Ausgaben zu.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
4. Aus diesem Titel dürfen auch Ausgaben zur Unterrichtung der
Bevölkerung über die Einnahmen und Ausgaben des Bundes geleistet
werden.
531 02
-332
Maßnahmen zur Klimaneutralisierung von Dienstreisen des Deutschen
Bundestages
420
300
600
230
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Die Maßnahmen dienen der klimaneutralen Kompensation der durch Dienstreisen
des Deutschen Bundestages per Flugzeug oder Dienst-Kfz verursachten
Treibhausgasemissionen.
531 03
-187
Pauschale Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrechtsgesetz 10 700
1 700
1 439
Haushaltsvermerk:
Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz werden die Ansprüche der Autoren nach dem
Urheberrechtsgesetz für das Ausleihen urheberrechtlich geschützter Werke und für
Vervielfältigungen aus solchen Werken abgegolten.
- 31 -
Allgemeine Bewilligungen 6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
532 04
-290
Ausgleichsabgabe nach § 160 Abs. 1 Sozialgesetzbuch IX -
-
-
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus Zahlungen von Ausgleichsabgaben der Arbeitgeber
fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Nach § 160 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch - (SGB IX),
Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Fassung vom 29.
Dezember 2016 (BGBl. I Nr. 66/2016, S. 3234 ff, zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 6
G vom 9. Oktober 2020 I 2075), haben Arbeitgeber, solange sie die
vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, für jeden unbesetzten
Pflichtarbeitsplatz monatlich eine Ausgleichsabgabe zu entrichten.
Nach § 154 Abs. 1 SGB IX haben private und öffentliche Arbeitgeber mit
jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen im Sinne des § 156 auf
wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu
beschäftigen.
Nach § 160 Abs. 2 SGB IX beträgt die Ausgleichsabgabe je unbesetztem
Pflichtarbeitsplatz zwischen 140 € und 360 €.
Für die Verpflichtung zur Entrichtung einer Ausgleichsabgabe gilt gem. § 160
Abs. 8 SGB IX der Bund als ein Arbeitgeber.
532 05
-011
Verstärkung von Ausgaben zur Fortführung der Datenlabore 13 000
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln der jeweiligen
Einzelpläne zu buchen.
533 01
-059
Kosten der Ombudsstelle zur Überwachung der Sozialchartas im
Rahmen der Privatisierung der TLG IMMOBILIEN GmbH und der TLG
WOHNEN GmbH
20
20
3
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus den Vereinbarungen zu den Sozialchartas fließen den
Ausgaben zu.
539 99
-860
Vermischte Verwaltungsausgaben 200
200
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem
Titel geleistet werden: 119 99.
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz werden keine Ausgaben für Beraterverträge geleistet.
540 01
-860
Prägekosten, Metallbeschaffungskosten, Kosten für den Vertrieb von
Sammlermünzen und die Unterhaltung des Münzumlaufs
243 000
314 000
242 393
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 255 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 200 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 20 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 18 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 17 000 T€
Haushaltsvermerk:
Verkaufserlöse für Münzschrott fließen den Ausgaben zu.
- 32 -
6002 Allgemeine Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 540 01
Erläuterungen:
Die Münzeinnahmen (Umlaufmünzen) sind bei Tit. 092 01 veranschlagt. Die
Einnahmen aus dem Verkauf von Sammlermünzen sind bei Tit. 119 89 veranschlagt.
Weniger wegen höherer Materialbeschaffungs- und Produktionskosten.
Militärische Beschaffungen
559 01
-860
Beitrag zur Beschaffung von Verteidigungssystemen für Israel 60 000
45 000
35 000
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
614 01
-820
Zuweisung an den Klima- und Transformationsfonds -
-
-
624 01
-813
Zuführungen an das Sondervermögen "Investitions- und Tilgungsfonds" -
-
-
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus dem Anteil des Bundes am Reingewinn der Deutschen
Bundesbank, soweit sie den Betrag von 2,5 Mrd. € übersteigen, fließen
den Ausgaben zu.
634 01
-813
Zuweisung an das Sondervermögen "Aufbauhilfe 2021" 2 500 000
2 657 638
1 364 520
636 02
-229
Zuschuss an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
und an die Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen
VVaG
1 900
2 300
2 047
Erläuterungen:
Gemäß Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Änderung des
Versicherungsaufsichtsgesetzes und anderer Gesetze vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3426) sind
die Versicherungsverhältnisse der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und
Straßenbahnen (Abteilungen D, E und F) mit Wirkung zum 1. Januar 2006 auf
die Bahnversicherungsanstalt - jetzt Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-
Bahn-See - übertragen worden.
Veranschlagt sind Zuschüsse des Bundes an die Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See zu den nach dem 30. Juni 1948 fällig gewordenen oder
fällig werdenden Leistungen aus Versicherungsverhältnissen der Pensionskasse
Deutsche Eisenbahnen und Straßenbahnen, die vor dem 1. Juli 1948 mit der
Pensionskasse begründet worden sind sowie anteilige Bundesleistungen für die
beamtenmäßige Altersversorgung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und
Versorgungsberechtigten einer saarländischen und dreier bayerischer
Privatbahnen. In den Bundeszuschüssen sind auch die Verwaltungskosten der Deutschen
Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für ihre Auftragstätigkeit enthalten.
Darüber hinaus beteiligt sich der Bund an den Alterversorgungslasten für
Bedienstete der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG,
welche im Wege der Auftragstätigkeit für den Bund Abrechnungen vorgenommen
haben.
636 03
-229
Erstattung der Zinsbeträge aus der Übertragung von
Versorgungsanwartschaften der Bediensteten der Europäischen Zentralbank und der
Europäischen Investitionsbank
1 656
1 000
1 351
Erläuterungen:
Aus diesem Titel werden der Deutschen Rentenversicherung Bund die
Zinsbeträge erstattet, die sie gemäß Art. 2 der Verordnung vom 16. November 2007
- 33 -
Allgemeine Bewilligungen 6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 636 03
(BGBl. 2007 II S. 1690) zu dem Abkommen vom 24. August 2007 zwischen
der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen
Zentralbank über die Durchführung des Abschnitts 16 des Anhangs III der
Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Zentralbank und zu dem
Abkommen vom 23. August 2007 zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Europäischen Investitionsbank über die Übertragung von
Versorgungsanwartschaften auszahlt. Die Erstattungen aus diesem Titel beziehen
sich ausschließlich auf die Fälle, denen keine Nachversicherung durch ein
Bundesressort vorangegangen ist.
671 03
-411
Aufwendungen im Zusammenhang mit den veräußerten Teilbeträgen aus
dem Bundestreuhandvermögen für den Bergarbeiterwohnungsbau
-
-
-
671 04
-680
Erstattung von Ausfällen aus der Garantie für das KfW-Sonderprogramm
2020
1 115 000
1 231 000
-
Haushaltsvermerk:
Im Rahmen der Bewirtschaftung des Titels ist das zuständige
Bundesministerium ermächtigt, im KfW-Sonderprogramm 2020 in der Variante
des KfW-Schnellkredits 2020 seine Befugnisse für Entscheidungen nach
§ 58 Absatz 1 und § 59 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung auch auf
Kreditinstitute und andere Finanzdienstleister zu übertragen, die in einer
Rechtsform des privaten Rechts organisiert sind. Im Rahmen einer
derartigen Übertragung sind geeignete Kontrollmechanismen vorzusehen.
671 05
-680
Erstattung von Ausfällen aus dem KfW-Maßnahmenpaket für Start-ups 218 000
215 000
34 331
671 06
-680
Erstattung von Ausfällen aus der Garantie für das KfW-Sonderprogramm
Ukraine-Belarus-Russland
20 000
415 500
-
671 11
-661
Aufwendungen der KfW im Zusammenhang mit der Unterstützung der
Ukraine
2 000
5 000
-
683 02
-290
Corona-Unternehmenshilfen 500 000
800 000
619 487
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 50 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 25 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 25 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 119 03.
2. Nichtverbrauchte Bundesmittel sowie Beiträge, die aufgrund
verwaltungsrechtlicher Regelungen zurückgezahlt werden (einschließlich
Zinsen), fließen den Ausgaben zu.
3. Aus dem Ansatz können die erforderlichen Kosten für die
Errichtung, Programmierung, Weiterentwicklung und den Betrieb der
digitalen Antragsplattform "www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de"
bestritten werden.
Erläuterungen:
Weniger wegen Auslaufens der Maßnahme.
683 03
-649
Abwicklung der Finanzierung von Entlastungsmaßnahmen aus der Gas-
und Strompreisbremse nach Beendigung der Energiepreisbremsen
250 000
1 215 000
-
- 34 -
6002 Allgemeine Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
683 07
-643
Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis 17 200 000
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aufgrund von Abschlagszahlungen sowie Ansprüchen
des Bundes gegen die Übertragungsnetzbetreiber fließen den
Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet.
Durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 7. Juli 2022 wurde die EEG-
Umlage zum 1. Januar 2023 abgeschafft. Die Übertragungsnetzbetreiber haben
gem. EnFG einen gesetzlichen Anspruch gegen den Bund auf Ausgleich der
Ausgaben, die sie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz haben.
Die Ausgaben wurden bis zum Haushalt 2024 im Klima- und
Transformationsfonds bei Kap. 6092 Tit. 683 07 veranschlagt.
684 03
-011
Zahlungen nach § 49b Bundeswahlgesetz, § 28 Europawahlgesetz und
dem Parteiengesetz
236 900
232 300
144 690
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einnahmen aus Rückforderungen fließen den Ausgaben zu.
685 01
-018
Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse 10 103 500
9 852 200
9 318 500
Haushaltsvermerk:
Der Teil des Zuschusses, der zur Abdeckung der im Voraus zu
zahlenden Versorgungsbezüge für den ersten Monat des neuen
Haushaltsjahres bestimmt ist, wird in entsprechender Anwendung von § 72 Abs. 4
Nr. 3 BHO für das neue Haushaltsjahr gebucht.
687 01
-029
Zahlung des der Republik Österreich zustehenden Einnahmeanteils für
das Zollanschlussgebiet Kleines Walsertal aufgrund Art. 12 des
deutschösterreichischen Vertrages vom 2. Dezember 1890
4 200
5 000
4 301
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus den Biersteueranteilen der Länder fließen den Ausgaben
zu.
Erläuterungen:
Durch Vertrag vom 2. Dezember 1890 zwischen dem Deutschen Reich und
Österreich-Ungarn wurde die österreichische Gemeinde Mittelberg (Kleines
Walsertal) an das Zollgebiet des Deutschen Reiches angeschlossen. Nach Art. 12 des
Vertrages stand Österreich bis zum Wirksamwerden seines Beitritts zur EU am
1. Januar 1995 vom Reinertrag der im deutschen Zollgebiet erhobenen Zölle
und Verbrauchsteuern der nach dem Verhältnis der Bevölkerung auf das Kleine
Walsertal entfallende Anteil abzüglich eines Verwaltungskostenbeitrages zu. Nach
dem Beitritt Österreichs zur EU ist nur noch der entsprechende Anteil an den
erhobenen Verbrauchsteuern abzuführen.
Der an die Republik Österreich abzuführende Anteil an der Biersteuer wird von
den Ländern aufgebracht.
- 35 -
Allgemeine Bewilligungen 6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
687 03
-032
Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und
Stabilisierung
391 179
7 480 000
5 423 546
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 325 185 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 276 770 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 39 835 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 8 580 T€
Haushaltsvermerk:
1. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
2. Die Erläuterungen zu Nr. 1 und 2 sind verbindlich.
3. Aus den Ausgaben dürfen auch Zahlungen an die European Peace
Facility (EPF) geleistet werden.
4. Aus den Mitteln können auch Sachleistungen finanziert werden.
5. Die Ausgaben müssen vollständig als Verteidigungsausgaben nach
NATO-Kriterien anrechenbar sein.
Erläuterungen:
1. Die Bewirtschaftung erfolgt einvernehmlich durch das Bundesministerium der
Verteidigung und das Auswärtige Amt.
2. Die Bewirtschaftung der Beiträge zur 2. Säule EPF erfolgt durch das
Auswärtige Amt.
3. Die Maßnahmen sollen Partnerstaaten (d. h. verbündete Staaten, Drittstaaten
sowie Regionalorganisationen) ertüchtigen, erhöhte Verantwortung für die
eigene Sicherheit zu übernehmen. Sicherheitsstrukturen sollen so gestärkt
werden, dass krisenhaften Entwicklungen vorgebeugt wird bzw. die Partner
wirksamer auf Krisen reagieren und diese eigenständig lösen können. Dies dient
mittelbar und/oder unmittelbar der Erhöhung der Sicherheit Deutschlands.
Die Maßnahmen werden grundsätzlich international abgestimmt und
eingebettet. Die EU-Initiative “Kapazitätsaufbau zur Förderung von Sicherheit und
Entwicklung“ sowie die NATO-Initiative “Defence Capacity Building Initiative“
bilden dafür einen politischen Rahmen.
Ertüchtigungsmaßnahmen ergänzen bestehende Instrumente wie z. B.
militärische Ausbildungshilfe und Ausstattungshilfe für ausländische Streitkräfte.
Sie können in jeder Phase einer Krise ergriffen werden, ziviler oder
militärischer Natur sein und präventiv, bewältigend oder nachsorgend wirken. Sie
werden in einem ressort- und fähigkeitsübergreifenden Ansatz festgelegt.
Frühzeitiges Zusammenwirken ziviler, polizeilicher, militärischer und
rüstungskontrollpolitischer Komponenten sichert langfristige Stabilisierung.
Unter Beachtung der geltenden rechtlichen und exportkontrollpolitischen
Vorgaben kann die Ausrüstung der Partner nicht-letale (z. B.
Aufklärungsfähigkeiten, Transportmittel) und letale Güter, sowie Güter mit doppeltem
Verwendungszweck umfassen. Die Ausrüstung berücksichtigt Bedarf und Standard
des Empfängerlandes und kann auch lokal beschafft werden. Materielle
Unterstützung ist durch Einweisungs- und Ausbildungsmaßnahmen zu begleiten.
Mitveranschlagt sind Kosten der Vorbereitung, zeitlich befristeter
Personaleinsätze, des Monitoring sowie der Evaluierung von Projekten.
Bezeichnung 1 000 €
1. Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung (EIBReg) - Anteil
BMVg............................................................................................... 91 089
2. Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung (EIBReg) - Anteil AA. 78 350
3. European Peace Facility (EPF)....................................................... 221 740
Zusammen............................................................................................ 391 179
Weniger durch Umsetzung nach Titel 687 06 (Unterstützungsmaßnahmen für die
Ukraine).
687 05
-029
Deutscher Beitrag zum EU COVID-19 Garantiefonds der Europäischen
Investitionsbank
149 732
155 000
33 140
- 36 -
6002 Allgemeine Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
687 06
-032
B Ertüchtigung von völkerrechtswidrig angegriffenen Staaten im Bereich
Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung
8 258 821
Verpflichtungsermächtigung................................................ 13 554 534 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.......................................... 4 675 555 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.......................................... 4 503 379 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.......................................... 3 432 539 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 649 045 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 275 761 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 18 255 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 03.
2. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
3. Die Erläuterungen zu Nr. 1 und 2 sind verbindlich.
4. Aus den Ausgaben dürfen auch Zahlungen an die European
Peace Facility (EPF) geleistet werden.
5. Aus den Mittel können auch Sachleistungen finanziert werden.
6. Aus den Mitteln können auch Kosten für die gesundheitliche
Behandlung und medizinische Versorgung von ukrainischen
Soldaten in Deutschland finanziert werden.
7. Die Ausgaben müssen vollständig als Verteidigungsausgaben
nach NATO-Kriterien anrechenbar sein.
Erläuterungen:
1. Die Bewirtschaftung erfolgt einvernehmlich durch das Bundesministerium der
Verteidigung und das Auswärtige Amt. Das Bundesministerium für Gesundheit
bewirtschaftet die Ausgaben zur Behandlung der ukrainischen Soldaten.
2. Die Bewirtschaftung der Beiträge zur 2. Säule EPF erfolgt durch das
Auswärtige Amt.
3. Die Maßnahmen sollen Partnerstaaten (d. h. verbündete Staaten, Drittstaaten
sowie Regionalorganisationen) ertüchtigen, erhöhte Verantwortung für die
eigene Sicherheit zu übernehmen. Sicherheitsstrukturen sollen so gestärkt
werden, dass krisenhaften Entwicklungen vorgebeugt wird bzw. die Partner
wirksamer auf Krisen reagieren und diese eigenständig lösen können. Dies dient
mittelbar und/oder unmittelbar der Erhöhung der Sicherheit Deutschlands. Die
Maßnahmen werden grundsätzlich international abgestimmt und eingebettet.
Die EU-Initiative “Kapazitätsaufbau zur Förderung von Sicherheit und
Entwicklung“ sowie die NATO-Initiative “Defence Capacity Building Initiative“ bilden
dafür einen politischen Rahmen.
Ertüchtigungsmaßnahmen ergänzen bestehende Instrumente wie z. B.
militärische Ausbildungshilfe und Ausstattungshilfe für ausländische Streitkräfte.
Sie können in jeder Phase einer Krise ergriffen werden, ziviler oder
militärischer Natur sein und präventiv, bewältigend oder nachsorgend wirken. Sie
werden in einem ressort- und fähigkeitsübergreifenden Ansatz festgelegt.
Frühzeitiges Zusammenwirken ziviler, polizeilicher, militärischer und
rüstungskontrollpolitischer Komponenten sichert langfristige Stabilisierung.
Unter Beachtung der geltenden rechtlichen und exportkontrollpolitischen
Vorgaben kann die Ausrüstung der Partner nicht-letale (z. B.
Aufklärungsfähigkeiten, Transportmittel) und letale Güter, sowie Güter mit doppeltem
Verwendungszweck umfassen. Die Ausrüstung berücksichtigt Bedarf und Standard
des Empfängerlandes und kann auch lokal beschafft werden. Materielle
Unterstützung ist durch Einweisungs- und Ausbildungsmaßnahmen zu begleiten.
Mitveranschlagt sind Kosten der Vorbereitung, zeitlich befristeter
Personaleinsätze, des Monitoring sowie der Evaluierung von Projekten.
- 37 -
Allgemeine Bewilligungen 6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 687 06
Bezeichnung 1 000 €
1. Unterstützung Ukraine (BMVg)....................................................... 5 997 056
2. Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung (EIBReg) Ukraine -
Anteil BMVg..................................................................................... 224 242
3. Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung (EIBReg) Ukraine -
Anteil AA.......................................................................................... 56 157
4. Wiederbeschaffung (BMVg)............................................................ 1 173 894
5. European Peace Facility (EPF) Ukraine.......................................... 757 472
6. Behandlung ukrainischer Soldaten (BMG)...................................... 50 000
Zusammen............................................................................................ 8 258 821
Mehr wegen Fortsetzung der Unterstützungsmaßnahmen für die Ukraine im
Rahmen der Bereichsausnahme.
687 07
-669
Finanzielle Unterstützung der Ukraine -
-
-
697 01
-661
Ausgaben im Zusammenhang mit dem Zwischenerwerb von EADS-
Anteilen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau
60 000
80 000
59 824
698 01
-290
Erstattungsleistungen wegen der Insolvenz des Thomas-Cook-Konzerns
und der Tour Vital Touristik GmbH sowie damit zusammenhängende
Sach- und Personalausgaben
1 000
3 000
-29 737
Haushaltsvermerk:
Einnahmen fließen den Ausgaben zu.
Ausgaben für Investitionen
712 02
-880
Vorsorge Ausgabereste Investitionen 1 700 000
-
-
811 01
-011
Erwerb von Fahrzeugen 90 726
91 500
31 032
854 01
-813
Liquiditätsdarlehen an das Sondervermögen Klima- und
Transformationsfonds
-
-
-
882 01
-820
Zuweisungen an Länder für Investitionen im Bereich der Seehäfen nach
dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Art. 125c des
Grundgesetzes
38 346
38 346
38 346
882 02
-820
Zuweisungen an die Länder zur Förderung von Investitionen im Rahmen
der 1. Säule des Startchancen-Programms
400 000
200 000
-
884 01
-813
Zuweisung an das Sondervermögen
"Kommunalinvestitionsförderungsfonds"
-
-
-
- 38 -
6002 Allgemeine Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
893 01
-019
Baumaßnahmen zur Sicherung von privaten Wohnsitzen gefährdeter
Personen
5 000
4 500
6 339
3 885
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 800 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 800 T€
Erläuterungen:
Die Gefährdungseinstufung von im Bundesdienst stehenden Personen und
Mitgliedern der Verfassungsorgane erfordert häufig die sofortige Durchführung von
baulichen Sicherungsmaßnahmen. Um eine beschleunigte Durchführung der
Maßnahmen zu gewährleisten, ist der voraussichtliche Ausgabenbedarf zentral
veranschlagt.
Besondere Finanzierungsausgaben
915 01
-850
Zuführungen an die Konjunkturausgleichsrücklage -
-
-
Erläuterungen:
Dieser Titel dient den Zuführungen des Bundes an die
Konjunkturausgleichsrücklage nach § 7 StabG oder aufgrund von Verordnungen nach § 15 StabG.
971 01
-880
Zusätzliche Ausgaben nach Maßgabe des Gesetzes zur Förderung der
Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 3201 Tit. 325 12 und Kap. 6002 Tit. 355 01.
Erläuterungen:
Nach § 6 Abs. 2 StabG können bei einer Abschwächung der allgemeinen
Wirtschaftstätigkeit für die dort genannten Zwecke nach Maßgabe des § 8 Abs. 1
StabG zusätzliche Ausgaben geleistet werden.
Die Einrichtung des Leertitels ist in § 8 Abs. 1 Satz 1 StabG vorgesehen.
971 02
-880
Ausgabemittel zur Restedeckung 400 000
-
-
971 03
-880
Aufwendungen deutscher Sicherheitskräfte im Zusammenhang mit
internationalen Einsätzen
-
-
-
Haushaltsvermerk:
1. Die auf Grundlage eines neuen Kabinettbeschlusses entstehenden
unterjährigen Mehrausgaben für zusätzliche einsatzbedingte
Aufwendungen für kurzfristige und unvorhergesehene Verpflichtungen der
Sicherheitskräfte im Zusammenhang mit neuen oder erweiterten
internationalen Einsätzen können mit Einwilligung des
Bundesministeriums der Finanzen gegen Einsparung geleistet werden. Die
Mehrausgaben sind im Kabinettbeschluss zu beziffern. Vor Einwilligung
des Bundesministeriums der Finanzen ist der Haushaltsausschuss
des Deutschen Bundestages zu unterrichten.
2. Die Erläuterungen sind verbindlich. Die Einsparung hat nach dem in
den Erläuterungen festgelegten Verteilungsschlüssel zu erfolgen.
3. Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln der jeweiligen
Einzelpläne zu buchen. Die Übertragbarkeit dieser Ausgaben ist
ausgeschlossen.
- 39 -
Allgemeine Bewilligungen 6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 971 03
Erläuterungen:
Einzelplan Anteil
in Prozent
Epl. 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt.................................. 2,02
Epl. 05 Auswärtiges Amt..................................................................... 3,04
Epl. 06 Bundesministerium des Innern............................................... 7,72
Epl. 07 Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz........... 0,59
Epl. 08 Bundesministerium der Finanzen........................................... 5,38
Epl. 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie...................... 4,58
Epl. 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und
Heimat.......................................................................................... 1,50
Epl. 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales............................ 0,65
Epl. 12 Bundesministerium für Verkehr.............................................. 19,48
Epl. 14 Bundesministerium der Verteidigung...................................... 31,79
Epl. 15 Bundesministerium für Gesundheit........................................ 2,23
Epl. 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz
und nukleare Sicherheit.......................................................... 1,37
Epl. 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend............................................................................. 1,49
Epl. 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung............................................................................ 5,23
Epl. 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen..................................................................................... 2,55
Epl. 30 Bundesministerium für Forschung, Technologie und
Raumfahrt........................................................................................ 10,37
972 01
-880
Globale Minderausgabe -4 000 000
-8 000 000
-
Haushaltsvermerk:
Die Erwirtschaftung der Globalen Minderausgabe kann auch durch
Mehreinnahmen in allen Einzelplänen erfolgen, sofern die
Mehreinnahmen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen
Haushaltstiteln verwendet werden.
972 10
-880
Globale Minderausgabe - Handlungsbedarf -
-
-
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(300)
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Verstärkung von Ausgaben im Personalsektor (1 430 410)
(3 750 450)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 461 71
und 971 71.
2. Die Mittel dienen insbesondere zur Deckung eines eventuellen
Mehrbedarfs aufgrund von Besoldungs- und Tarifrunden bei den
Personalausgaben in den Einzelplänen und können mit Einwilligung des
Bundesministeriums der Finanzen in Anspruch genommen werden .
Von der Inanspruchnahme ausgenommen sind die Tit. 428 .2
sowie die Titel, die der Bereichsausnahme gemäß § 1a Absatz 1
Art. 115-Gesetz, § 5 HG, unterfallen.
- 40 -
6002 Allgemeine Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 01
3. Mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen können zur
Deckung des Mehrbedarfs in den Einzelplänen Mehrausgaben bei
den Personalausgaben gegen Einsparung im jeweiligen Einzelplan
geleistet werden.
Mehrausgaben bei Titeln, die der Bereichsausnahme gemäß
§ 1a Absatz 1 Art. 115-Gesetz, § 5 HG, unterfallen, können nur
aus Titeln gedeckt werden, die ebenfalls der Bereichsausnahme
unterfallen.
Mehrausgaben bei Titeln, die nicht der Bereichsausnahme
unterfallen, können nur aus Titeln gedeckt werden, die nicht der
Bereichsausnahme unterfallen: Von der Deckung generell
ausgenommen sind die Tit. 428 .2.
4. Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln der jeweiligen
Einzelpläne zu buchen.
461 71
-880
Verstärkung von Personalausgaben der Hgr. 4 1 430 000
3 750 000
-
461 73
-880
Verstärkung der Stellenpläne anderer Bundesbehörden im Rahmen der
Demografiestrategie der Bundesregierung
-
-
-
461 75
-880
Verstärkung von Personalausgaben für nach § 19a BBesG ernannte
Beamtinnen und Beamte der Postnachfolgeunternehmen
410
450
-
971 71
-880
Verstärkung von Personalausgaben der Hgr. 5 bis 9 -
-
-
Titelgruppe 02
Tgr. 02 Beiträge an internationale und supranationale Einrichtungen (306 012)
(325 795)
(261)
676 21
-669
Absicherung des deutschen Anteils an einer außerordentlichen
Makrofinanzhilfe der EU in Form eines Darlehens für die Ukraine
-
-
-
676 22
-669
Absicherung für neues IWF-Instrument zugunsten UKR und
ausgewählter von Nahrungsmittelkrisen betroffener Staaten
-
-
-
676 23
-669
Erstattung von Ausfällen aus Krediten der Europäischen Bank für
Wiederaufbau und Entwicklung an ukrainische Unternehmen
-
-
-
687 21
-022
Deutscher Anteil am Zinszuschuss im Rahmen der Makrofinanzhilfe+
zugunsten der Ukraine
142 233
177 377
-
687 22
-022
Beitrag zur Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD)
29 000
26 800
261
25 368
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
- 41 -
Allgemeine Bewilligungen 6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 687 22 (Titelgruppe 02)
Erläuterungen:
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. 10,30 26 800 - 26 800
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Bei der Angabe des Beitragssatzes handelt es sich um ein gewichtetes Mittel.
687 24
-022
Zahlungen an die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
und ihre Sonderfonds
500
500
500
Erläuterungen:
Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) verwaltet
verschiedene Sonderfonds zugunsten ihrer Förderländer. Unter diesen Fonds
befindet sich auch der multilaterale Treuhandfonds „Sustainable Infrastructure
Fonds“ (SIF) für nachhaltige Infrastruktur. Mit den Fondsmitteln wird technische
Unterstützung für EBWE Projekte in ODA-fähigen Entwicklungsländern geleistet.
Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich seit 2009 jährlich mit 500 T€ am
SIF bzw. Vorgängerfonds.
687 25
-022
Beitrag zum Special Fund Window for Less Developed Members (SFW)
der Asian Infrastructure Investment Bank AIIB
5 391
10 782
-
687 28
-669
Zuschuss an den Poverty Reduction and Growth Trust (PRGT) 10 000
10 000
90 000
836 21
-022
Beteiligung am Grundkapitel der Europäischen Investitionsbank -
-
-
Erläuterungen:
Die Bundesrepublik Deutschland ist aufgrund des Gesetzes zu den Verträgen
vom 25. März 1957 zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
und der Europäischen Atomgemeinschaft vom 27. Juli 1957 (BGBl. II S. 753)
Mitglied der Europäischen Investitionsbank (EIB) geworden. Das Stammkapital
der EIB beträgt derzeit 248,8 Mrd. €. Der Kapitalanteil Deutschlands an der EIB
beträgt 46,7 Mrd. €. Davon sind 4,2 Mrd. € eingezahlt; der Rest wirkt als
Garantiekapital.
836 22
-022
Beteiligung am Grundkapital der Entwicklungsbank des Europarates
(CEB)
50 168
100 336
-
Erläuterungen:
Die Bundesrepublik Deutschland ist Anteilseigner der Entwicklungsbank des
Europarates (CEB). Der Kapitalanteil Deutschlands an der CEB beträgt 16,72 %,
Das Stammkapital der Bank soll lt. Beschluss des Gouverneursrates um
bis zu 4,25 Mrd. € erhöht werden. Der deutsche Anteil beträgt insgesamt
rd. 710,6 Mio. €. Hiervon sind 71,76 % Gewährleistungen; Eingezahlt werden bis
2026 28,24 %, d. h. für Deutschland vier Raten in Höhe von jeweils 50,168 Mio. €,
insgesamt rd. 200,7 Mio. €.
836 23
-022
Beteiligung am Grundkapital der Europäischen Bank für Wiederaufbau
und Entwicklung (EBWE)
68 720
-
-
- 42 -
6002 Allgemeine Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 02
836 24
-022
Beteiligung am Grundkapital des Europäischen Stabilitätsmechanismus
(ESM)
-
-
-
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu....................................... 42 770 T€
Erläuterungen:
Der Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ist
am 27. September 2012 in Kraft getreten, der ESM hat am 8. Oktober 2012 seine
Arbeit aufgenommen. Nach dem Beitritt der Republik Kroatien am 22. März 2023
beträgt das ESM-Stammkapital rd. 708,5 Mrd. €, und setzt sich zusammen aus
einzuzahlendem Kapital in Höhe von rd. 81,0 Mrd. € und abrufbarem Kapital in
Höhe von rd. 627,5 Mrd. €. Der Anteil Deutschlands am einzuzahlenden Kapital
beträgt rd. 21,7 Mrd. € und der Anteil am abrufbaren Kapital rd. 167,8 Mrd. €,
vgl. § 1 des Gesetzes zur finanziellen Beteiligung am Europäischen
Stabilitätsmechanismus (ESM-Finanzierungsgesetz - ESM-FinG) vom 13. September 2012
(BGBl. I S. 1918). Deutschland hat seinen Anteil am einzuzahlenden Kapital in
den Jahren 2012 bis 2014 geleistet.
836 25
-022
Beteiligung am Grundkapital der Asian Infrastructure Investment Bank
(AIIB)
-
-
-
Erläuterungen:
Die Bundesregierung hat am 29. Juni 2015 die Gründungserklärung der Asian
Infrastructure Investment Bank (AIIB) zusammen mit 56 anderen
Gründungsmitgliedern unterzeichnet. Das Gesamtkapital der AIIB wird 100 Mrd. USD betragen. Die
deutsche Kapitalbeteiligung beträgt rd. 4,5 Mrd. USD, und setzt sich zusammen
aus eingezahltem Kapital von rd. 0,9 Mrd. USD und abrufbarem Kapital von rd.
3,6 Mrd. USD.
Ziel der AIIB als multilateraler Finanzinstitution ist es, nachhaltige wirtschaftliche
Entwicklung über die Finanzierung von Infrastruktur und anderer produktiver
Sektoren in Asien zu fördern sowie die regionale Kooperation in enger
Zusammenarbeit mit den bestehenden bi- und multilateralen Finanzinstitutionen zu stärken.
866 21
-669
Darlehen an den Poverty Reduction and Growth Trust (PRGT) -
-
548 000
Erläuterungen:
Der Poverty Reduction Growth Trust (PRGT) ist ein vom IWF verwalteter,
geberfinanzierter Treuhandfonds, welcher Kredite zu Vorzugsbedingungen an
Entwicklungsländer vergibt, die Zahlungsbilanzschwierigkeiten gegenüberstehen.
Neben längerfristigen Finanzierungen zur Wirtschaftsentwicklung und Unterstützung
struktureller Reformen werden auch die im Zuge von COVID-19 verstärkt
ausgereichten vergünstigten IWF-Notfallhilfen (Rapid Credit Facility) aus dem PRGT
geleistet. Deutschland beteiligt sich mit einem Beitrag von 3 Mrd. €, die als Darlehen
in den Jahren 2021 bis voraussichtlich 2023 bereitgestellt werden.
866 22
-669
Darlehen an den Resilience and Sustainability Trust (RST) des IWF -
-
6 300 000
Titelgruppe 04
Tgr. 04 Maßnahmen zur Förderung der Kohleregionen gemäß
Strukturstärkungsgesetz
(2 706 198)
(2 755 968)
(4 523 890)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit Ausnahme des
Titels 971 41.
- 43 -
Allgemeine Bewilligungen 6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 04
2. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig
mit Ausnahme des Tit. 971 41.
882 41
-813
Finanzhilfen gemäß Art. 1 Kap. 1 des Strukturstärkungsgesetzes
Kohleregionen
915 100
1 000 000
152 058
Haushaltsvermerk:
Erstattungen und Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
882 42
-813
Strukturhilfen gemäß Art. 1 Kap. 2 des Strukturstärkungsgesetzes
Kohleregionen
154 297
90 065
210
Haushaltsvermerk:
Erstattungen und Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
893 41
-692
Maßnahmen zur Förderung der Kohleregionen gemäß
Strukturstärkungsgesetz
-
-
4 523 890
-
893 42
-692
Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich
des BKM
27 866
25 863
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 50 219 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 20 451 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 17 156 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 12 612 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind bei den
entsprechenden Titeln des Kap. 0452 zu buchen.
893 43
-692
Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich
des BMWE
529 464
636 120
-
Verpflichtungsermächtigung.................................................. 1 200 116 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 277 018 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 271 720 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 262 046 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 245 209 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 141 559 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 2 564 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind bei den
entsprechenden Titeln des Epl. 09 zu buchen.
Erläuterungen:
Bei diesem Titel sind auch Mittel gemäß § 15 der Verwaltungsvereinbarung zur
Durchführung der Strukturhilfen gemäß Kapitel 2 des Investitionsgesetzes
Kohleregionen (InvKG) vom 9. August 2021 mitveranschlagt.
Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Kap. 0901
Tit. 685 31.
893 44
-692
Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich
des BMLEH
3 818
5 495
-
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln des Epl. 10 zu
buchen.
- 44 -
6002 Allgemeine Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 04
893 45
-692
Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich
des BMV
223 181
245 293
-
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 617 019 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 106 860 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 185 852 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 105 323 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 52 876 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................ 44 011 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 48 992 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 39 879 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 33 226 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind bei den
entsprechenden Titeln des Epl. 12 zu buchen.
893 46
-692
Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich
des BMG
4 266
4 266
-
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln des Epl. 15 zu
buchen.
893 47
-692
Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich
des BMUKN
62 182
52 693
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 75 286 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 21 816 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 25 202 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 24 568 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 700 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind bei den
entsprechenden Titeln des Epl. 16 zu buchen.
893 48
-692
Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich
des BMFTR
265 677
184 661
-
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 478 512 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.............................................. 118 406 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 123 366 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 120 535 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 30 876 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 21 329 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 16 750 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 16 250 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 15 750 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................... 15 250 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind bei den
entsprechenden Titeln des Epl. 30 zu buchen.
Erläuterungen:
Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Kap. 3004
Tit. 685 60 und Tit. 685 70.
- 45 -
Allgemeine Bewilligungen 6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 04
893 49
-692
Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich
des BMI
6 165
5 421
-
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 7 607 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 3 392 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 373 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 538 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 286 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 170 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................................... 173 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................................... 150 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu...................................................... 75 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu...................................................... 75 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu...................................................... 75 T€
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................................... 150 T€
im Haushaltsjahr 2037 bis zu...................................................... 75 T€
im Haushaltsjahr 2038 bis zu...................................................... 75 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind bei den
entsprechenden Titeln des Epl. 06 zu buchen.
893 50
-692
Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich
des BMWSB
14 182
6 091
-
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 112 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 1 292 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 236 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 071 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 833 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 680 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind bei den
entsprechenden Titeln des Epl. 25 zu buchen.
893 51
-692
Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich
des BMVg
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln des Epl. 14 zu
buchen.
971 41
-880
Ausgabemittel zur Restedeckung 500 000
500 000
-
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
161 01
-813
Zinseinnahmen des Bundes aus Darlehen für den Aufbau eines
Kapitalstocks zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung der gesetzlichen
Rentenversicherung
-
-
214 02
-820
Zuweisung aus dem Sondervermögen "Digitale Infrastruktur"
4 071 844
-
- 46 -
6002 Allgemeine Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
371 02
-880
Globale Mehreinnahme
-
-
632 02
-692
Beteiligung des Bundes an den Soforthilfen der Länder zur Bewältigung
der Folgen der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021
-
6 799
671 01
-649
Kosten im Zusammenhang mit der Anlegung und Auflösung von
Gasreserven
-
-
671 07
-661
Absicherung Währungsumtausch Hrywnja in Euro
-
-147
685 02
-813
Geschäftsbetrieb für den Aufbau eines Kapitalstocks zur Stabilisierung
der Beitragssatzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung
10 000
-
685 03
-813
Zustiftung an den KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen
Entsorgung
25 000
-
687 04
-029
EU-TUR-Flüchtlingsfazilität, bilateraler Beitrag Deutschlands
-
29 144
712 03
-880
Vorsorge für die Programmausgaben in den Einzelplänen nach
Auflösung des Sondervermögens "Digitale Infrastruktur"
-
-
861 01
-813
Verzinsliche Darlehen für den Aufbau eines Kapitalstocks zur
Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung
12 000 000
-
971 14
-880
Globale Mehrausgabe - Kindergrundsicherung
-
-
- 47 -
Allgemeine Bewilligungen 6002
Über das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens
"Investitions- und Tilgungsfonds" (ITFG) in der Fassung des
Gesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1577) hat der Bund in
den Jahren 2009 bis 2011 zusätzliche Maßnahmen zur
Stützung der Konjunktur im Umfang von 19,9 Mrd. Euro finanziert.
Seit dem Jahr 2012 dürfen keine Fördermittel mehr
ausgezahlt werden. Zur Finanzierung des Sondervermögens ist das
Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, Kredite bis zu
einer Höhe von 25,2 Mrd. Euro aufzunehmen. Zur Tilgung der
Schulden des ITF wird seit 2010 der Teil des
Bundesbankgewinns verwendet, der den im Bundeshaushalt veranschlagten
Anteil übersteigt und nicht zur Tilgung der Schulden des
Erblastentilgungsfonds benötigt wird.
Überblick zur Anlage
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 19
Übrige Einnahmen.................................................. - - - 392 377
Gesamteinnahmen.................................................. - - - 392 396
Ausgaben
Schuldendienst........................................................ - - - 1 434 781 392 445
Ausgaben für Investitionen...................................... - - - -48
Gesamtausgaben.................................................... - - - 1 434 781 392 397
davon nicht flexibilisiert........................................... - - - 1 434 781 392 397
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
- 48 -
6002 Anlage 1
Wirtschaftsplan des Sondervermögens
"Investitions- und Tilgungsfonds (ITF)" (6091)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-813
Vermischte Einnahmen -
-
19
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem Titel: 325 01.
Übrige Einnahmen
162 01
-830
Sonstige Zinseinnahmen -
-
3
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem Titel: 325 01.
Erläuterungen:
Zinsen für nicht zweckentsprechend verwendete Mittel nach dem ZuInvG werden
hier vereinnahmt.
221 01
-820
Zuführungen aus dem Bundesbankgewinn -
-
-
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem Titel: 325 01.
325 01
-830
Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt -
-
392 374
Erläuterungen:
Veranschlagt sind die Einnahmen aus Krediten für die Finanzierung nach dem
ITFG. Aus diesem Titel werden auch Tilgungen geleistet.
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
§ 45 Abs. 3 BHO ist nicht anzuwenden.
2. Das Bundesministerium der Finanzen erlässt im Rahmen eines
Bewirtschaftungsrundschreibens allgemeine Verwaltungsvorschriften
zur Haushalts- und Wirtschaftsführung.
- 49 -
Anlage 1
Wirtschaftsplan des Sondervermögens
"Investitions- und Tilgungsfonds (ITF)" (6091)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Schuldendienst
575 01
-830
Zinsen für Kreditaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt -
-
1 434 781
392 445
Haushaltsvermerk:
1. Einnahmen fließen den Ausgaben zu.
2. Die Berechnung der Zinsen erfolgt unter Zugrundelegung der
durchschnittlichen Verzinsung der Bruttokreditaufnahme des Bundes im
jeweiligen Jahr.
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Finanzhilfen nach Art. 104 b GG für Zukunftsinvestitionen der
Kommunen und Länder
(-)
(-)
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus Rückzahlungen von Finanzhilfen nach dem ZuInvG aus
nicht zweckentsprechend verwendeten Mitteln fließen den Ausgaben zu.
882 11
-813
Finanzhilfen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 ZuInvG -
-
-43
882 12
-813
Finanzhilfen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 ZuInvG -
-
-5
- 50 -
6002 Anlage 1
Wirtschaftsplan des Sondervermögens
"Investitions- und Tilgungsfonds (ITF)" (6091)
Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität schafft
eine langfristige Finanzierungsgrundlage für Investitionen des
Bundes zur Modernisierung Deutschlands. Es stellt
zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur in Höhe von bis zu
300 Mrd. Euro zur Verfügung. Für zusätzliche Investitionen zur
Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 erhält der
Klima- und Transformationsfonds Zuführungen von insgesamt
100 Mrd. Euro. Darüber hinaus erhalten die Länder bis zu
100 Mrd. Euro für Investitionen in ihre Infrastruktur.
Die Investitionen aus dem Sondervermögen können innerhalb
einer Laufzeit von zwölf Jahren bewilligt werden.
Zur Finanzierung des Sondervermögens ist das
Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von
500 Mrd. Euro aufzunehmen. Die aus der Kreditaufnahme des
Sondervermögens resultierenden Zinsverpflichtungen werden
aus dem Bundeshaushalt finanziert.
Überblick zur Anlage
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - -
Übrige Einnahmen.................................................. 37 245 173 - +37 245 173 -
Gesamteinnahmen.................................................. 37 245 173 - +37 245 173 -
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 746 828 - +746 828 -
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 1 233 029 - +1 233 029 -
Ausgaben für Investitionen...................................... 35 265 316 - +35 265 316 -
Gesamtausgaben.................................................... 37 245 173 - +37 245 173 -
davon nicht flexibilisiert........................................... 37 245 173 - +37 245 173 -
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 84 760 242
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 21 288 683
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 20 862 464
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 20 936 834
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 18 740 751
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 874 410
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 641 090
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 521 570
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 402 330
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 278 930
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 197 835
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 2 615
im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 2 415
im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 2 015
im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................. 1 715
im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................. 1 610
im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................. 1 510
im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................. 1 060
im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................. 910
im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................. 860
im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................. 600
ab dem Haushaltsjahr 2046 bis zu.......................... 35
- 51 -
Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-860
Vermischte Einnahmen -
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem
Titel: 325 01.
Übrige Einnahmen
325 01
-830
Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 37 245 173
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes
Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
2. Es wird zugelassen, dass die Ergebnisse der Maßnahmen und
Modellvorhaben ausgewertet, veröffentlicht und verbreitet
werden.
Ausgaben für Investitionen
882 01
-813
Zuweisungen gemäß LuKIFG 8 333 333
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus Rückzahlungen von Zuweisungen nach dem Lu-
KIFG und von Zinsen aus nicht zweckentsprechend verwendeten
Mitteln fließen den Ausgaben zu.
884 01
-813
Zuweisung an den Klima- und Transformationsfonds 10 000 000
- 52 -
6002 Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur (11 715 370)
(-)
891 11
-721
Erhaltung der Brücken im Bestandsnetz der Bundesautobahnen 2 500 000
Verpflichtungsermächtigung.................................................. 6 490 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.......................................... 1 520 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.......................................... 1 730 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.......................................... 1 940 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 600 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 400 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 200 000 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................. 100 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einnahmen, zum Beispiel durch Kostenbeteiligungen Dritter, aus
der Inanspruchnahme von Bürgschaften, aus
Insolvenzverfahren, aus Ablösebeträgen und aufgrund von
Prüfungsmitteilungen des Bundesrechnungshofes, fließen den Ausgaben zu.
2. Die Erläuterungen sind verbindlich.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMV bewirtschaftet.
Die Mittel dienen der Brückenmodernisierung. Dabei können auch Kosten für
Fahrbahnsanierungen geleistet werden, sofern die Maßnahme aufgrund der
Brückenerhaltung eingeleitet wird und dort ihren Schwerpunkt hat.
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024
1 000 €
Ist 2023
1 000 €
Kap. 1201 Tit. 891 11 ............................................ 6 032 719 5 943 543
891 12
-742
Ausrüstung der deutschen Infrastruktur und von rollendem Material mit
dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS (European Rail Traffic
Management System)
1 592 586
Verpflichtungsermächtigung.................................................. 8 760 414 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.......................................... 2 453 256 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.......................................... 2 220 121 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.......................................... 2 303 131 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.......................................... 1 783 906 T€
Haushaltsvermerk:
Aus diesem Titel können in begründeten Einzelfällen auch
Beratungs- und Qualifizierungsleistungen sowie Maßnahmen zur
Information zu ERTMS in Deutschland geleistet werden.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMV bewirtschaftet.
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024
1 000 €
Ist 2023
1 000 €
Kap. 1202 Tit. 891 06 ............................................ 1 083 156 239 577
- 53 -
Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 01
891 13
-742
Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der
Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes
7 622 784
Verpflichtungsermächtigung................................................ 62 877 216 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu........................................ 16 302 605 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu........................................ 15 524 870 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu........................................ 15 524 870 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu........................................ 15 524 871 T€
Haushaltsvermerk:
Aus dem Ansatz können auch die festgestellten Kosten für
Schienenersatzverkehre gemäß § 11c Abs. 5 BSWAG bei erstmaliger
vollständiger Durchführung der Generalsanierung eines
Hochleistungskorridors geleistet werden, wenn sie zwangsläufig mit der
Investitionsmaßnahme zusammenhängen.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt im Verfahren gemäß § 11c Abs.
4 BSWAG nach Durchführung der Ersatzverkehrsleistung.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMV bewirtschaftet.
Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes (EIU) werden im Rahmen
von Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen (LuFV) verpflichtet, ihre
Schienenwege in einem qualitativ hochwertigen Zustand zu erhalten. Dazu leistet
der Bund auf der Grundlage des § 8 Abs. 1
Bundesschienenwegeausbaugesetz einen jährlichen Infrastrukturbeitrag. Die DB AG leistet einen
Mindestinstandhaltungsbeitrag, setzt zudem Eigenmittel für Ersatzinvestitionen im
Bestandsnetz ein und schüttet zudem alle Nachsteuerergebnisse vollständig an den
Bund aus, die vollständig wieder in die Eisenbahninfrastruktur reinvestiert werden.
Ziel der LuFV III ist es, durch unternehmerisches Handeln eine hohe Effizienz
beim Einsatz der Bundes- und Eigenmittel der EIU zu gewährleisten. Dabei
tritt - wie bei der LuFV II - eine outputorientierte Erfolgskontrolle auf der
Basis von Qualitätskennziffern und Finanzindikatoren
(Mindestersatzinvestitionsvolumen, Mindestinstandhaltungsvolumen) an die Stelle einer inputorientierten
Prüfung des Mittelansatzes. Durch die Erfüllung der Qualitätsanforderungen und den
Nachweis eines Mindestersatzinvestitions- und Mindestinstandhaltungsvolumens
gilt die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung gemäß § 44 BHO als
nachgewiesen.
Die LuFV dient auch der Umsetzung des § 8 Abs. 2 Bundes-
schienenwegeausbaugesetz zur Finanzierung von Maßnahmen des Schienenpersonennahverkehrs.
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024
1 000 €
Ist 2023
1 000 €
Kap. 1202 Tit. 891 11 ............................................ 7 473 233 5 364 604
Titelgruppe 02
Tgr. 02 Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur (1 500 000)
(-)
884 21
-813
Sofort-Transformationskosten Krankenhäuser 1 500 000
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMG bewirtschaftet.
- 54 -
6002 Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Titelgruppe 03
Tgr. 03 Investitionen in die Energieinfrastruktur (855 200)
(-)
682 31
-649
Finanzierung der Deutschen Energy Terminal GmbH, der FSRU und
FSRU-Standorte
835 000
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 30 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 10 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 10 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 10 000 T€
Haushaltsvermerk:
Einnahmen (auch aus dem Betrieb der FSRU) fließen den Ausgaben
zu.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet.
Vor dem Hintergrund des russischen Krieges in der Ukraine und dem damit
verbundenen möglichen Ausfall der russischen Erdgaslieferungen werden zur
Sicherung der Erdgasversorgung Deutschlands Flüssiggas-Anlandekapazitäten in Form
von schwimmenden Speicher- und Regasifizierungseinheiten (Floating Storage
and Regasification Unit, FSRU) gemietet und betrieben.
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024
1 000 €
Ist 2023
1 000 €
Kap. 0903 Tit. 682 01 ............................................ 1 165 872 -
892 31
-649
Unterstützung Aufbau CCS/CCU-Infrastruktur in Deutschland -
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet.
893 31
-649
Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgungssicherheit von
Nordostdeutschland - insbesondere mit Kraftstoffen - im Zusammenhang mit
der Erdölraffinerie PCK Schwedt
20 200
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 379 800 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 98 200 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 195 700 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 81 400 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 500 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet.
In Umsetzung des Zukunftspaktes "Sicherung der PCK und Transformation in den
ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen beschleunigen" stellt die
Bundesregierung insgesamt 400 Mio. € für den Zeitraum von 2025 bis 2029 zur
Ertüchtigung der Pipeline Rostock-Schwedt, am Hafen Rostock sowie für Maßnahmen
zur Umstellung auf nicht-russische Rohöle zur Verfügung, um die
Energieversorgungssicherheit von Norddeutschland mit Kraftstoffen zu gewährleisten.
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024
1 000 €
Ist 2023
1 000 €
Kap. 0903 Tit. 893 01 ............................................ 140 400 102
- 55 -
Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Titelgruppe 04
Tgr. 04 Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur (-)
(-)
882 41
-129
Digitalpakt 2.0 -
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMBFSFJ bewirtschaftet
882 42
-270
Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung -
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMBFSFJ bewirtschaftet
Titelgruppe 05
Tgr. 05 Investitionen in die Forschung und Entwicklung (472 029)
(-)
685 51
-165
Investitionen in die Hightech-Agenda - Strategischer Ausbau der
Forschungs-Ökosysteme
398 029
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 187 045 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 66 020 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 47 438 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 34 933 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 38 654 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig:
894 51.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den
Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig
deckungsfähig: 894 51 und 894 52.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMFTR bewirtschaftet.
Bezeichnung 1 000 €
1. Künstliche Intelligenz....................................................................... 110 000
2. Quantentechnologien...................................................................... 95 000
3. Biotechnologie und Lebenswissenschaften.................................... 142 393
4. Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung.................................. -
5. Klimaneutrale Mobilität.................................................................... -
6. Mikroelektronik................................................................................ -
7. Übergreifende Maßnahmen............................................................ 50 636
Zusammen............................................................................................ 398 029
- 56 -
6002 Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 05
685 52
-165
Investitionen zu digitalen Technologien und KI-Forschung, -Umsetzung
und -Transfer in den Arbeitswissenschaften
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 12 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 4 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus Zuschuss-Rückflüssen und Zinsen fließen den
Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMAS bewirtschaftet.
685 53
-165
Systematische Erfassung und Öffnung von Forschungsinfrastrukturen im
Bereich Agrar-, Lebensmittel- und Ernährungswissenschaften
-
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMLEH bewirtschaftet.
686 51
-165
Strategisches Forschungsfeld Sozialpolitikforschung - Stärkung
Forschungsinfrastruktur
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 56 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 5 600 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 7 500 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 8 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 8 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 8 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 8 000 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 8 000 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 2 900 T€
Haushaltsvermerk:
Einnahmen, insbesondere aus Rückflüssen, Rückforderungen oder
Schadensersatzansprüchen aus Forschungsförderungen fließen
den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMAS bewirtschaftet.
Auf Grundlage einer Förderrichtlinie wird aus den Mitteln ein Forschungszentrum
finanziert, das schwerpunktmäßig einerseits die sozialen Auswirkungen der in der
Hightech Agenda zu priorisierenden Technologien (Quantentechnologie,
Biotechnologie, KI, etc.) sowie andererseits die Megatrends und deren Einfluss auf Arbeit
und Gesellschaft begleitend erforscht und so einen wesentlichen Beitrag bei der
Identifizierung notwendiger sozialstaatlicher Regelungsbedarfe leistet.
- 57 -
Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 05
892 51
-165
Digitale Infrastruktur für verteilte Datenverarbeitung und KI -
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu......................................... 1 000 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet.
Bezeichnung 1 000 €
1. Forschung und Entwicklung............................................................ -
2. Verteilte Datenverarbeitung............................................................. -
Zusammen............................................................................................ -
Die Beherrschung sämtlicher für die Entwicklung und Implementierung von
Künstlicher Intelligenz (KI) relevanten Technologien ist für die künftige
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Industrie von entscheidender
Bedeutung. Die Industrie muss Zugriff auf die jeweils fortschrittlichste Generation von
KI-spezifischen Software- und Hardwarekomponenten, souveräne KI-Modelle und
Rechenkapazitäten haben. Dazu beteiligt sich der Bund an Important Projects of
Common European Interest (IPCEI), die aktuell auf europäischer Ebene
vorbereitet werden.
Zu 1.:
Im IPCEI Artificial Intelligence (IPCEI-AI) sollen Grundlagentechnologien und -
modelle für ein KI-Ökosystem der europäischen Industrie entwickelt werden. Ziel ist
es ein neuartiges KI-Ökosystem zu schaffen, das interoperable KI-Anwendungen
in der Industrie ermöglicht. Das IPCEI-AI beruht auf einem umfassend vernetzten
Ansatz und soll breit nutzbare Ergebnisse, auch als Open-Source Komponenten,
liefern. Schwerpunkt ist die Entwicklung von sektorspezifischen KI-Modellen für
industrielle Fertigung und insb. die KI- Prozesskette für die Entwicklung eines
Software-Stack für autonomes Fahren. Das sind die Grundlagen, um komplexe
KI-Anwendungen und Innovationen schneller in den Markt zu bringen. Erste
Bewilligungen sollen voraussichtlich in 2027 erfolgen.
Zu 2.:
Im IPCEI Edge Compute Infrastructure (IPCEI-ECI) soll die für das Training und
die Nutzung dieser industriespezifischen KI-Modelle notwendige
Datenverarbeitungskapazität dezentral bereitgestellt werden. Anders als für große Large
Language Models (LLM) bedarf es hierfür verteilter Rechenkapazitäten, die nahe an
den großen Industriestandorten platziert sind. Geplant sind Investitionen in
verteilte KI- und Cloud-Rechenkapazitäten an mehreren deutschen Standorten. Damit
ist das IPCEI-ECI ein Schlüsselelement zur Förderung von Edge-Computing.
Erste Bewilligungen sollen voraussichtlich in 2026 erfolgen.
892 52
-165
Investitionen in die Infrastruktur von gemeinnützigen
Industrieforschungseinrichtungen
-
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet.
Bezeichnung 1 000 €
1. Innovationskompetenz mit gemeinnützigen
Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM) - Modul IZ............................................ -
Das Programm “Innovationskompetenz mit gemeinnützigen
Industrieforschungseinrichtungen“ (INNO-KOM) soll die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit
der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in strukturschwachen Regionen
Deutschlands stärken und damit den wirtschaftlichen Aufholprozess dieser
Regionen nachhaltig unterstützen. Das Programm beinhaltet die Module „Förderung von
Projekten industrieller Vorlaufforschung“ (VF) und „Förderung marktorientierter
FuE-Projekte“ (MF) sowie den „Investitionszuschuss wissenschaftlich-technische
Infrastruktur“ (IZ). Mit dem INNO-KOM Modul IZ werden aus dem
Sondervermögen Infrastruktur zielgenau „Investitionen in die Forschungsinfrastruktur“ gefördert.
- 58 -
6002 Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 05
893 51
-165
Transferoffensive Energieinnovationen, Explorationsinitiative Geothermie 2 000
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 50 800 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 9 600 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 15 600 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 15 600 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 10 000 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet.
Bezeichnung 1 000 €
1. Transferoffensive Energieinnovationen........................................... -
2. Explorationsinitiative Geothermie.................................................... 2 000
Zusammen............................................................................................ 2 000
Zu 1.:
Die Mittel dienen zur Finanzierung der Transferoffensive Energietechnologien,
u.a. für den Aufbau von Investitionen in ausreichenden modernen Test-
Infrastrukturen, für die Finanzierung von großen Transfer- und Demonstrationsvorhaben in
Schlüsseltechnologien, für die Durchführung von Innovationswettbewerben (PCP)
und für die Finanzierung eines Garantieinstruments zur Absicherung des
Innovationstransfers in die Anwendung.
Zu 2.:
Die Mittel dienen zur Finanzierung von Forschungs- und Demonstrationsvorhaben
im Bereich der Explorationsinitiative Geothermie. Gefördert werden innovative
Geothermieprojekte um Standorte mit erwartetem gutem geothermischem Potenzial
und nutzbarer Infrastruktur als Demonstrationsprojekte zu erschließen und
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (z.B. Weiterentwicklung Seismik,
Bohrtechnik und -verfahren, digitale Aufbereitung von Geodaten).
894 51
-165
Investitionen in die Hightech-Agenda - Aufbau von Infrastrukturen 72 000
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 291 425 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 73 600 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 88 665 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 69 800 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 59 360 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig:
685 51.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den
Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig
deckungsfähig: 685 51 und 895 52.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMFTR bewirtschaftet.
Bezeichnung 1 000 €
1. Künstliche Intelligenz....................................................................... 25 000
2. Quantentechnologien...................................................................... 25 000
3. Biotechnologie und Lebenswissenschaften.................................... -
4. Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung.................................. -
5. Klimaneutrale Mobilität.................................................................... 5 000
- 59 -
Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 894 51 (Titelgruppe 05)
Bezeichnung 1 000 €
6. Mikroelektronik................................................................................ -
7. Übergreifende Maßnahmen............................................................ 17 000
Zusammen............................................................................................ 72 000
894 52
-165
Investitionen in nationale Raumfahrtinfrastrukturen -
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 23 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 7 500 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 6 500 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 000 T€
Haushaltsvermerk:
Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den
Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 685 51
und 894 51.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMFTR bewirtschaftet.
894 53
-165
Aufbau von KI-Reallaboren und souveräner
Gesundheitsdateninfrastruktur
-
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMG bewirtschaftet.
894 54
-165
Aufbau von Food Systems Research Hubs/Konsortien in Deutschland -
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMLEH bewirtschaftet.
894 55
-165
Investitionen ins Forschungs- und Wissenschaftssystems - Strategischer
Ausbau der Infrastrukturen
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 50 080 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 3 040 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 6 600 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 19 400 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 21 040 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMFTR bewirtschaftet.
Titelgruppe 06
Tgr. 06 Investitionen in die Digitalisierung (4 042 223)
(-)
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus Rückzahlungen von Fördermitteln (auch aus
Vorjahren) sowie deren Verzinsung fließen den Ausgaben zu.
- 60 -
6002 Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 06
532 61
-523
Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 230
Erläuterungen:
Titel wird durch BMLEH bewirtschaftet.
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024
1 000 €
Ist 2023
1 000 €
Kap. 1005 Tit. 686 62 ............................................ 62 -
Kap. 1005 Tit. 893 62 ............................................ - -
Zusammen ............................................................ 62 -
532 64
-011
Digitalisierung der Verwaltung: Europäisches Identitätsökosystem / EUDI
Wallet
131 000
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 309 600 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 129 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 93 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 58 400 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 29 200 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig:
532 65, 532 66 und 532 67.
Erläuterungen:
Titel wird durch BMDS bewirtschaftet.
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024
1 000 €
Ist 2023
1 000 €
Kap. 0602 Tit. 532 34 ............................................ 40 000 83 768
532 65
-011
Digitalisierung der Verwaltung: Bürgerkonto / Infrastruktur 243 000
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 475 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 155 200 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 157 200 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 108 400 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 54 200 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig:
532 64, 532 66 und 532 67.
Erläuterungen:
Titel wird durch BMDS bewirtschaftet.
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024
1 000 €
Ist 2023
1 000 €
Kap. 0602 Tit. 532 73 ............................................ 3 330 79 073
- 61 -
Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 06
532 66
-011
Digitalisierung der Verwaltung: Modernisierung der Registerlandschaft 263 000
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 236 800 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 155 200 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 38 400 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 28 800 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 14 400 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig:
532 64, 532 65 und 532 67.
Erläuterungen:
Titel wird durch BMDS bewirtschaftet.
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024
1 000 €
Ist 2023
1 000 €
Kap. 0602 Tit. 532 81 ............................................ 57 602 18 749
532 67
-011
Digitalisierung der Verwaltung: Transformation / Dienstleistungen im
Bereich der Informationstechnik
45 000
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 90 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 36 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 27 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 18 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 9 000 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig:
532 64, 532 65 und 532 66.
Erläuterungen:
Titel wird durch BMDS bewirtschaftet.
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024
1 000 €
Ist 2023
1 000 €
Kap. 0602 Tit. 532 71 ............................................ - 571 811
532 68
-011
Verwaltungsdigitalisierung 64 598
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 229 592 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 58 362 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 80 360 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 55 510 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 35 360 T€
Haushaltsvermerk:
Rückeinnahmen fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Titel wird durch BMAS bewirtschaftet.
- 62 -
6002 Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 06
892 61
-692
Unterstützung des Mobilfunkausbaus in den Grenzen der
wettbewerblichen und regulatorischen Rahmenbedingungen
366 791
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig:
894 61.
Erläuterungen:
Titel wird durch BMDS bewirtschaftet.
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024
1 000 €
Ist 2023
1 000 €
Kap. 1204 Tit. 892 03 ............................................ 154 231 -
894 61
-692
Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus 2 928 604
Verpflichtungsermächtigung.................................................. 1 836 350 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 107 100 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 369 730 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 378 510 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 253 100 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 179 870 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 149 030 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................. 155 150 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................. 161 870 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................... 74 730 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu................................................. 1 515 T€
im Haushaltsjahr 2036 bis zu................................................. 1 215 T€
im Haushaltsjahr 2037 bis zu................................................. 1 015 T€
im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................................... 815 T€
im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................................... 715 T€
im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................................... 610 T€
im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................................... 510 T€
im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................................... 360 T€
im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................................... 210 T€
im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................................... 160 T€
im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................................... 100 T€
ab dem Haushaltsjahr 2046 bis zu.............................................. 35 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig:
892 61.
Erläuterungen:
Titel wird durch BMDS bewirtschaftet.
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024
1 000 €
Ist 2023
1 000 €
Kap. 1204 Tit. 894 03 ............................................ 1 771 362 450 710
894 62
-314
Digitalisierung Rettungsdienst -
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMG bewirtschaftet.
- 63 -
Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Titelgruppe 07
Tgr. 07 Investitionen in den Wohnungsbau (327 018)
(-)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig
deckungsfähig.
893 71
-411
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Wohngebäude mit
kleinen bis mittleren Einheiten (KNN)
20 500
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 643 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 26 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 65 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 71 500 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 78 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 78 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 78 000 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 71 500 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 65 000 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................... 58 500 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................... 52 000 T€
Erläuterungen:
Titel wird durch BMWBS bewirtschaftet.
Für das Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment -
Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten" (KNN) steht für
Neubewilligungen in 2025 ein Budget in Höhe von 650 000 T€ (Ausgaben: 6 500 T€, VE:
643 500 T€) zur Verfügung.
Der Titel dient der Förderung von Wohngebäuden, Nicht-Wohngebäuden sowie
selbstgenutztem Wohneigentum.
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024
1 000 €
Ist 2023
1 000 €
Kap. 2501 Tit. 893 09 ............................................ 10 000 -
- 64 -
6002 Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 07
893 72
-411
Klimafreundliches Bauen (KfN) 243 516
Verpflichtungsermächtigung.................................................. 1 089 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 44 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.............................................. 110 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 121 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 132 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 132 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 132 000 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................. 121 000 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.............................................. 110 000 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................... 99 000 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................... 88 000 T€
Erläuterungen:
Titel wird durch BMWBS bewirtschaftet.
Für das Förderprogramm "Klimafreundliches Bauen" (KfN) steht für
Neubewilligungen in 2025 ein Budget in Höhe von 1 100 000 T€ (Ausgaben: 11 000 T€, VE:
1 089 000 T€) zur Verfügung.
Der Titel dient der Förderung von Wohngebäuden, Nicht-Wohngebäuden sowie
selbstgenutztem Wohneigentum.
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024
1 000 €
Ist 2023
1 000 €
Kap. 6092 Tit. 893 15 ............................................ 100 676 12 419
893 73
-411
Gewerbe zu Wohnen (GzW) 180
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 59 820 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 100 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 6 180 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 7 980 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 7 860 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 7 440 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 7 260 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 6 420 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 6 060 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu................................................. 4 500 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu................................................. 4 020 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre
bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist
die Vorlage des Förderaufrufs.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt. Die Aufhebung der
Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des
Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der
Sperre ist die Vorlage des Förderaufrufs.
Erläuterungen:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigung sind gesperrt.
- 65 -
Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 893 73 (Titelgruppe 07)
Für das Förderprogramm "Gewerbe zu Wohnen" (GzW) steht für
Neubewilligungen in 2025 ein Budget in Höhe von 60 000 T€ (Ausgaben: 180 T€, VE:
59 820 T€) zur Verfügung.
Der Titel dient der Förderung des Umbaus von Nichtwohngebäuden zu
Wohnraum.
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024
1 000 €
Ist 2023
1 000 €
Kap. 6092 Tit. 893 15 ............................................ 5 200 -
893 74
-411
Wohneigentumsförderung für Familien (WEF) 36 922
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 241 300 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 8 900 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 24 300 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 30 500 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 30 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 28 700 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 27 700 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 24 700 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 23 400 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................... 17 500 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................... 16 000 T€
im Haushaltsjahr 2036 bis zu................................................. 1 400 T€
im Haushaltsjahr 2037 bis zu................................................. 1 400 T€
im Haushaltsjahr 2038 bis zu................................................. 1 200 T€
im Haushaltsjahr 2039 bis zu................................................. 1 000 T€
im Haushaltsjahr 2040 bis zu................................................. 1 000 T€
im Haushaltsjahr 2041 bis zu................................................. 1 000 T€
im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................................... 700 T€
im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................................... 700 T€
im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................................... 700 T€
im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................................... 500 T€
Erläuterungen:
Titel wird durch BMWBS bewirtschaftet.
Für Neubewilligungen in 2025 bei dem Förderprogramm „Wohneigentum für
Familien“ (WEF) steht ein Budget in Höhe von 250 000 T€ (Ausgaben: 8 700 T€, VE:
241 300 T€) zur Verfügung.
Der Titel dient der Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum.
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024
1 000 €
Ist 2023
1 000 €
Kap. 6092 Tit. 893 16 ............................................ 38 850 -
- 66 -
6002 Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 07
893 75
-411
Jung kauft Alt (JkA) 25 900
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 340 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 12 400 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 34 300 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 43 100 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 42 300 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 40 400 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 39 100 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 34 800 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 33 100 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................... 24 700 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................... 36 300 T€
Erläuterungen:
Titel wird durch BMWBS bewirtschaftet.
Für Neubewilligungen in 2025 bei dem Förderprogramm „Jung kauft Alt“ (JkA)
steht ein Budget in Höhe von 350 000 T€ (Ausgaben: 9 500 T€, VE: 340 500 T€)
zur Verfügung.
Der Titel dient der Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum.
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024
1 000 €
Ist 2023
1 000 €
Kap. 6092 Tit. 893 16 ............................................ 10 000 -
- 67 -
Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
6002
Der Energie- und Klimafonds (EKF) wurde durch das Gesetz
zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und
Klimafonds" (EKFG) vom 8. Dezember 2010 als wesentlicher
Beitrag zur Umsetzung des langfristigen Energiekonzepts der
Bundesregierung errichtet.
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds"
vom 12. Juli 2022 (BGBl. I S. 1144) wurde der EKF zu einem
Klima- und Transformationsfonds (KTF) weiterentwickelt, um
eine bessere und flexiblere Ausrichtung auf die
Klimaschutzziele nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz zu ermöglichen
und auf Maßnahmen zu fokussieren, die geeignet sind, die
Transformation Deutschlands zur Klimaneutralität
voranzutreiben.
Der KTF leistet einen zentralen Beitrag zur Erreichung der
energie- und klimapolitischen Ziele Deutschlands. Neben der
Förderung des Klimaschutzes im Gebäudebereich, der
Transformation der Industrie und der Entlastung der Verbraucher
bei den Energiekosten, sind die Förderung einer
klimafreundlichen Mobilität, der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft sowie
Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz zentrale
Aufgabenschwerpunkte des KTF.
-Bepreisung im Rahmen des nationalen Emissionshandels
(Brennstoffemissionshandelsgesetz). Des Weiteren kann der
Bund dem KTF zur Finanzierung der Programmausgaben
eine Bundeszuweisung gewähren. Im Haushaltsjahr 2025 ist
jedoch keine Bundeszuweisung vorgesehen. Darüber hinaus
erhält der KTF eine Zuweisung aus dem Sondervermögen
Infrastruktur und Klimaneutralität.
Die Titel des Wirtschaftsplans werden durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), das
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit (BMUKN), das Bundesministerium für
Verkehr (BMV), das Bundesministerium für Forschung,
Technologie und Raumfahrt (BMFTR), das Bundesministerium für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), das
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
(BMWSB) und das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bewirtschaftet.
Überblick zur Anlage
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 20 745 599 20 441 794 +303 805 18 399 788
Übrige Einnahmen.................................................. 15 957 706 29 012 560 -13 054 854 30 750 690
Gesamteinnahmen.................................................. 36 703 305 49 454 354 -12 751 049 49 150 478
Ausgaben
Schuldendienst........................................................ - - - -
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 10 963 456 19 284 667 -8 321 211 4 754 806
Ausgaben für Investitionen...................................... 25 671 608 29 852 997 -4 181 389 15 241 487
Besondere Finanzierungsausgaben....................... 68 241 316 690 -248 449 29 012 560
Gesamtausgaben.................................................... 36 703 305 49 454 354 -12 751 049 49 008 853
davon nicht flexibilisiert........................................... 36 703 305 49 454 354 -12 751 049 49 008 853
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 28 442 340
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 8 366 984
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 6 385 374
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 4 283 640
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 3 255 729
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 2 016 179
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 998 620
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 587 531
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 493 845
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 437 765
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 494 475
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 330 000
im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 450 444
im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................. 143 894
im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................. 65 221
im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................. 49 887
im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................. 42 289
im Haushaltsjahr 2046 bis zu.................................. 40 463
- 68 -
6002 Anlage 3
Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds
(6092)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Anlage 3 zu Kap. 6002.
Verwaltungseinnahmen
119 99
-860
Vermischte Einnahmen -
-
26 285
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMF bewirtschaftet.
132 02
-332
Erlöse aus der Versteigerung von Berechtigungen gemäß Treibhausgas-
Emissionshandelsgesetz
5 332 000
8 187 000
7 645 490
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet.
Weniger wegen Anpassung an den Mittelbedarf.
132 03
-332
Erlöse aus der CO2-Bepreisung gemäß
Brennstoffemissionshandelsgesetz
15 413 599
12 254 794
10 728 013
Haushaltsvermerk:
Die Erlöse aus der CO2-Bepreisung nach dem
Brennstoffemissionshandelsgesetz werden nach dem Beschluss des Klimaschutzprogramms,
dem Beschluss des Vermittlungsausschusses in der Protokollerklärung
der Bundesregierung in der 984. Sitzung des Bundesrates am 20.
Dezember 2019 und dem Brennstoffemissionshandelsgesetz § 11 Abs. 1
bis 3 verwendet.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet.
Mehr wegen Anpassung an den Mittelbedarf.
Übrige Einnahmen
211 01
-820
Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt nach § 4 KTFG -
-
-
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMF bewirtschaftet.
311 01
-830
Liquiditätsdarlehen aus dem Bundeshaushalt -
-
-
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMF bewirtschaftet.
- 69 -
Anlage 3
Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds
(6092)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
334 01
-820
Zuweisungen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität
10 000 000
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMF bewirtschaftet.
359 01
-850
Entnahme aus Rücklage 5 957 706
29 012 560
30 750 690
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen können auch zur Erwirtschaftung der Globalen
Minderausgabe verwendet werden.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMF bewirtschaftet.
Weniger wegen Anpassung an den Mittelbedarf.
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen bei folgenden Titeln: 633 02, 661 01, 661 09, 683 01,
683 03, 683 04, 683 05, 683 08, 684 01, 685 02, 685 03, 686 03,
686 05, 686 06, 686 08, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 18,
686 20, 686 21, 686 25, 686 28, 686 31, 686 33, 686 34, 687 02,
697 01, 697 02, 882 01, 891 03, 891 04, 892 01, 892 02, 892 03,
892 04, 892 05, 892 06, 892 07, 892 08, 892 10, 893 01, 893 02,
893 03, 893 04, 893 07, 893 08, 893 09, 893 10, 893 11, 893 12,
896 01, 896 02 und 896 03 dienen zur Deckung von Mehrausgaben
bei folgendem Titel: 919 01. Das gilt auch für gesperrte Ausgaben.
2. Einsparungen bei folgenden Titeln: 661 09, 683 03, 683 04, 683 05,
683 08, 686 03, 686 05, 686 08, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16,
686 28, 686 34, 687 02, 697 01, 697 02, 882 01, 892 01, 892 02,
892 03, 892 07, 893 01, 893 03, 893 04, 893 09, 893 12 und 896 01
dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 893 10.
Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in Höhe der im
HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des
Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu
beteiligen.
3. Mehrausgaben bei folgenden Titeln 661 09, 683 03, 683 04,
683 05, 683 08, 686 03, 686 05, 686 08, 686 13, 686 14, 686 15,
686 16, 686 28, 686 34, 687 02, 882 01, 892 01, 892 02, 892 03,
892 07, 893 01, 893 03, 893 04, 893 09, 893 10, 893 12 und
896 01 dürfen bis zur Höhe von 50 000 T€ der Einsparungen bei
folgendem Titel geleistet werden: 892 10. Bei der
Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der
Finanzen zu beteiligen.
4. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig:
684 01, 686 06, 686 31, 892 08 und 896 02. Die
Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf
das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der
Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium
der Finanzen zu beteiligen.
- 70 -
6002 Anlage 3
Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds
(6092)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
5. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
661 09, 683 03, 683 04, 683 05, 683 08, 686 03, 686 05, 686 08,
686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 28, 686 34, 687 02, 697 01,
697 02, 882 01, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 893 01, 893 03,
893 04, 893 09, 893 12 und 896 01. Die Inanspruchnahme des
Deckungsvermerks ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zugewiesenen Mittel
beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das
Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
6. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig
deckungsfähig: 633 02, 683 04, 686 25, 891 04, 892 04, 892 05, 892 06,
893 02, 893 08, 893 09 und 893 11. Die Inanspruchnahme des
Deckungsvermerks ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das
Bundesministerium für Verkehr zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei
Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium
der Finanzen zu beteiligen.
7. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
686 06, 686 18, 686 20, 686 21, 686 31, 686 33 und 893 07.
Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in Höhe der im
HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei
Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium
der Finanzen zu beteiligen.
8. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
661 01, 685 03 und 891 03. Die Inanspruchnahme des
Deckungsvermerks ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zugewiesenen
Mittel beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks
ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
9. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
683 04 und 685 02. Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks
ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für
Forschung, Technologie und Raumfahrt zugewiesenen Mittel
beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das
Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
10. Einsparungen bei den Verpflichtungsermächtigungen bei Tit.
892 10 bis zur Höhe von 50 000 T€ dienen zur Deckung der
weiteren Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln:
661 09, 683 03, 683 04, 683 05, 683 08, 686 03, 686 05, 686 08,
686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 28, 686 34, 687 02, 892 01,
892 02, 892 03, 892 07, 893 01, 893 03, 893 04, 893 10 und 896
01. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das
Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
11. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind gegenseitig
deckungsfähig: 661 09, 683 03, 683 04, 683 05, 683 08, 686 03,
686 05, 686 08, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 28, 686 34,
687 02, 697 02, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 893 01, 893 03,
893 04, 893 10 und 896 01. Die Deckungsfähigkeit ist in Höhe der
im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie zugewiesenen Verpflichtungsermächtigungen beschränkt.
Sie gilt nur innerhalb des jeweiligen Fälligkeitsjahres und ist auf 10
Prozent der Jahressumme aller einbezogenen Titel begrenzt. Bei
der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das
Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
12. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind gegenseitig
deckungsfähig: 633 02, 683 04, 686 25, 891 04, 892 04, 892 05,
892 06, 893 02, 893 08 und 893 09. Die Deckungsfähigkeit ist
- 71 -
Anlage 3
Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds
(6092)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
in Höhe der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für
Verkehr zugewiesenen Verpflichtungsermächtigungen beschränkt. Sie
gilt nur innerhalb des jeweiligen Fälligkeitsjahres und ist auf 10
Prozent der Jahressumme aller einbezogenen Titel begrenzt. Bei
der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das
Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
13. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind gegenseitig
deckungsfähig: 686 20, 686 21, 686 31, 686 33 und 893 07. Die
Deckungsfähigkeit ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
zugewiesenen Verpflichtungsermächtigungen beschränkt. Sie gilt nur innerhalb
des jeweiligen Fälligkeitsjahres und ist auf 10 Prozent der
Jahressumme aller einbezogenen Titel begrenzt. Bei der Inanspruchnahme
des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu
beteiligen.
14. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind gegenseitig
deckungsfähig: 684 01, 686 31, 892 08, 892 11 und 896 02. Die
Deckungsfähigkeit ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das
Bundesministerium Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare
Sicherheit zugewiesenen Verpflichtungsermächtigungen beschränkt.
Sie gilt nur innerhalb des jeweiligen Fälligkeitsjahres und ist auf 10
Prozent der Jahressumme aller einbezogenen Titel begrenzt. Bei
der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das
Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
15. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind
gegenseitig deckungsfähig: 683 04 und 685 02. Die Deckungsfähigkeit
ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium
für Forschung, Technologie und Raumfahrt zugewiesenen
Verpflichtungsermächtigungen beschränkt. Sie gilt nur innerhalb
des jeweiligen Fälligkeitsjahres und ist auf 10 Prozent der
Jahressumme aller einbezogenen Titel begrenzt. Bei der
Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das
Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
16. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgenden Titeln geleistet werden: Anlage 3 zu Kap. 6002.
17. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes
Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
18. Es wird zugelassen, dass die Ergebnisse der Maßnahmen und
Modellvorhaben ausgewertet, veröffentlicht und verbreitet werden.
Schuldendienst
561 01
-830
Zinsausgaben für Liquiditätsdarlehen -
-
-
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMF bewirtschaftet.
581 01
-830
Tilgungsausgaben für Liquiditätsdarlehen -
-
-
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMF bewirtschaftet.
- 72 -
6002 Anlage 3
Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds
(6092)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
633 02
-332
Modellprojekte im Öffentlichen Personennahverkehr 71 335
127 193
96 228
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu......................................... 9 583 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMV bewirtschaftet.
Aus den Mitteln können Ausgaben für die wissenschaftliche Begleitforschung, für
das Projektmanagement sowie für andere projektbegleitende Maßnahmen
erfolgen.
Bezeichnung 1 000 €
1. Zuwendungsbescheide gebunden für 12 ÖPNV-Modellprojekte
aus dem ersten Förderaufruf........................................................... 10 969
2. Zuwendungsbescheide gebunden für 7 ÖPNV-Modellprojekte aus
dem zweiten Förderaufruf............................................................... 55 947
3. Kosten für das Projektmanagement................................................ 4 419
Zusammen............................................................................................ 71 335
Weniger wegen Anpassung an den Mittelbedarf.
661 01
-411
Förderung von Maßnahmen zur Energetischen Stadtsanierung 41 447
45 349
20 433
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 69 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 18 632 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 24 662 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................ 15 411 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 6 019 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 950 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................................... 950 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................................... 856 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................................... 760 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................................... 475 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................................... 285 T€
Haushaltsvermerk:
Aus den Mitteln dürfen auch Ausgaben zur Förderung von
Projekten, Modellvorhaben, Fachinformationen und Öffentlichkeitsarbeit,
Wettbewerben und sonstigen Maßnahmen zur Erstellung und Umsetzung
quartiers- bzw. stadtteilbezogener integrierter Sanierungskonzepte mit
energetischer Zielsetzung sowie wissenschaftliche Begleitforschung und
Gutachten bis zur Höhe von 3 000 T€ geleistet werden.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWSB bewirtschaftet.
Bezeichnung 1 000 €
1. Förderrichtlinie (FRL) / Fördermaßnahme (FM)
1.1 KfW 432 (Zuschuss für Konzepte/Sanierungsmanagement):
Ausfinanzierung der in Vorjahren eingegangenen
Verpflichtungen und zur Abwicklung bereits bestehender Projekte................. 30 000
1.2 KfW 201/202 (zinsverbilligte Kredite):
Ausfinanzierung der in Vorjahren eingegangenen
Verpflichtungen und zur Abwicklung bereits bestehender Projekte................. 4 247
- 73 -
Anlage 3
Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds
(6092)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 661 01
Bezeichnung 1 000 €
1.3 KfW 432 (Zuschuss für Konzepte/Sanierungsmanagement):
neue Förderrunde 2025................................................................ 5 200
1.4 KfW 201/202 (zinsverbilligte Kredite):
neue Förderrunde 2025................................................................ 800
2. Projektträgerkosten....................................................................... 1 200
Zusammen............................................................................................ 41 447
Aus den Ausgaben können auch Vergütungen für die treuhänderische
Verwaltung sowie Mandatartätigkeit geleistet werden.
661 09
-332
Serielle Sanierung 15 582
35 036
7 868
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 700 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 4 500 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 200 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet.
Bezeichnung 1 000 €
1. Förderrichtlinie (FRL) ALT
1.1 Bundesförderung Serielle Sanierung............................................ -
1.2 Ausfinanzierung Altfälle................................................................ 6 812
2. Förderprojekte/ Sonstiges (FP)
2.1 Evaluation SerSan........................................................................ 1 505
2.2 Dena-Vorhaben............................................................................. 7 265
Zusammen............................................................................................ 15 582
Aus den Mitteln können auch Modellvorhaben, Fachinformationen und
Öffentlichkeitsarbeit/öffentlichkeitswirksame Maßnahmen (z. B. Fachtagungen etc.),
Wettbewerbe und sonstige Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und
Verbesserung des Klimaschutzes im Gebäudebereich sowie Evaluation,
wissenschaftliche Begleitforschung und Gutachten durchgeführt werden.
Zudem können Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen (z. B.
Projektträger- bzw. Mandatarkosten, treuhänderische Verwaltung), deren
wissenschaftliche Begleitung und Evaluation geleistet werden.
Weniger wegen Anpassung an den Mittelbedarf.
683 01
-649
Ausgleich der Gasspeicherumlage 3 400 000
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet.
Mit den Mitteln soll der negative Saldo auf dem Gasspeicherumlagekonto des
deutschen Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe GmbH auf Null
reduziert werden, damit die Gasspeicherumlage nach § 35e
Energiewirtschaftsgesetz nicht mehr erhoben werden muss.
- 74 -
6002 Anlage 3
Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds
(6092)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
683 03
-634
Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von
emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen
2 850 000
3 896 383
1 643 727
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 000 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet.
Durch die Strompreiskompensation (SPK) werden Beihilfen zum teilweisen
Ausgleich der auf den Strompreis übergewälzten Kosten des europäischen
Emissionshandels gewährt. Die SPK können nur Unternehmen aus Sektoren in
Anspruch nehmen, die aufgrund ihrer Stromintensität und ihrer Stellung im
internationalen Wettbewerb einer Verlagerungsgefahr ins außereuropäische Ausland
ausgesetzt sind. Diese Sektoren wurden von der EU-Kommission festgelegt. Die
SPK wird nachschüssig ausgezahlt.
Aus dem Titel werden - der SPK-Förderrichtlinie entsprechend - auch
Evaluationen finanziert.
Weniger wegen Anpassung an den Mittelbedarf.
683 04
-165
Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Elektromobilität 308 942
358 505
365 845
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 204 477 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 62 482 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 63 127 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 47 707 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 31 161 T€
Haushaltsvermerk:
1. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben im Rahmen der jeweiligen
Erläuterungsnummer zu.
2. Die Erläuterungen sind verbindlich. Davon ausgenommen ist die rein
informative Darstellung der Aufteilung der verbindlichen
ressortbezogenen Gesamtansätze auf die jeweiligen Förder- sowie
programmbegleitenden Maßnahmen des bewirtschaftenden Ressorts.
3. Bei den FuE-orientierten Aufträgen und Zuwendungen, die aus
diesem Titel finanziert werden, dürfen - auch in Kooperation mit
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleinen und
mittleren Unternehmen), mit Hochschulen und anderen
Forschungseinrichtungen - auch rechtlich unselbstständige Bundesbehörden und
-einrichtungen mit FuE-Aufgaben einschließlich der Bundesanstalt
für Straßenwesen (BASt) unmittelbar als Antragsteller oder Bieter
auftreten. Die Feststellung der Auftragswürdigkeit erfolgt im
Vergabeverfahren nach den geltenden vergaberechtlichen Regelungen bzw.
bei Projektanträgen im Rahmen eines ergebnisoffenen,
wettbewerblichen Begutachtungsverfahrens gemäß den jeweiligen
Förderrichtlinien. Die gewährten Haushaltsmittel werden den rechtlich
unselbstständigen Bundesbehörden und -einrichtungen mit FuE-Aufgaben im
Wege der Zuweisung bereitgestellt.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWE, BMV und BMFTR bewirtschaftet.
- 75 -
Anlage 3
Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds
(6092)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 683 04
Bezeichnung 1 000 €
1. Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
(BMFTR).......................................................................................... 155 800
2. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)................. 112 821
3. Bundesministerium für Verkehr (BMV)............................................ 40 321
Zusammen............................................................................................ 308 942
Zu 1.:
Bezeichnung 1 000 €
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
(BMFTR)
1. Grundlagen des Ökosystems Batterieforschung (inkl.
Nachwuchsförderung).............................................................................. 60 000
2. Transferinitiativen Batterieforschung mit Industriebeteiligung......... 69 000
3. Strategische internationale Vernetzung........................................... 20 200
4. Programmbegleitende Maßnahmen inkl. Projektträgerleistungen.. 6 600
Zusammen............................................................................................ 155 800
Zu 2.:
Bezeichnung 1 000 €
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
1. Förderrichtlinie (FRL)
1.1 IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-
Anwendungen und Infrastrukturen........................................................... 11 854
1.2 Förderbekanntmachung zum 7. Energieforschungsprogramm –
nur Altprojekte............................................................................... 8 353
1.3 Elektromobil II............................................................................... 81 620
1.4 Richtlinie zu einer gemeinsamen Förderinitiative zur Förderung
von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität
(Förderprogramm Erneuerbar Mobil)............................................ 6 101
2. Projektträgerkosten....................................................................... 4 893
Zusammen............................................................................................ 112 821
Zu 3.:
Bezeichnung 1 000 €
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
1. Förderrichtlinie (FRL)
1.1 Förderrichtlinie Elektromobilität.................................................... 35 663
2. Förderprojekte/Sonstiges (FP)...................................................... 3 237
3. Projektträgerkosten....................................................................... 1 421
Zusammen............................................................................................ 40 321
Bezeichnung 1 000 €
1. Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
(BMFTR)
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 192 675
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.......................................................... 53 382
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.......................................................... 60 427
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.......................................................... 47 706
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.......................................................... 31 160
2. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 3 300
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.......................................................... 2 000
- 76 -
6002 Anlage 3
Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds
(6092)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 683 04
Bezeichnung 1 000 €
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.......................................................... 1 300
3. Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 8 502
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.......................................................... 7 100
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.......................................................... 1 400
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.......................................................... 1
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.......................................................... 1
Zusammen............................................................................................ 204 477
Ziel des Regierungsprogramms Elektromobilität ist es, Deutschland zum Leitmarkt
und Leitanbieter bei der Elektromobilität zu entwickeln. Daher werden die drei
beteiligten Ministerien BMWE, BMV und BMFTR die marktorientierte Forschung und
Entwicklung in diesem Bereich forcieren, um das Gesamtthema der
Elektromobilität unter Abdeckung einer vollständigen Wertschöpfungskette voranzubringen. Als
innovative und umweltfreundliche Mobilitätstechnologie trägt die Elektromobilität
signifikant zur Verringerung der Treibhausgasemissionen im Kontext der
nationalen und europäischen Reduktionsziele im Verkehrssektor bei und ist somit
integraler Bestandteil der Energiewende. Zudem leisten Elektrofahrzeuge einen Beitrag
zur Luftreinhaltung in den Städten. Forschungsinvestitionen in die Elektromobilität
(einschließlich der Batterieforschung) beschleunigen die Weiterentwicklung der
Elektromobilität und die Generierung von Erkenntnissen hinsichtlich Einbindung in
Energiesysteme, zu Klima- und Umweltwirkungen, zur Integration von
Elektrofahrzeugen in Mobilitätskonzepte und in das Energiesystem sowie zur Wirksamkeit
ordnungspolitischer Maßnahmen. Dabei nimmt der internationale Aspekt auch mit
Blick auf die Unterstützung einer europäischen Batterieallianz eine zunehmend
wichtige Rolle für die Weiterentwicklung der Elektromobilität in Deutschland und
der Transformation des Automobilsektors zur Elektrifizierung ein.
Aus dem Titel können auch Ausgaben für Investitionen geleistet werden.
Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für die Programmadministration sowie
begleitende Untersuchungen, Gutachten und sonstige Aufträge an Dritte geleistet
werden. Finanziert werden dürfen auch Zuweisungen an den öffentlichen Bereich
und Zuschüsse an öffentliche Einrichtungen und Unternehmen sowie der Beitrag
zur Electric Vehicle Initiative (EVI).
Für die im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan enthaltene Maßnahme
"Förderrichtlinie Elektromobilität" werden im Haushaltsjahr 2025 aus diesem Titel Mittel in
Höhe von 16 518 T€ (BMV) bereitgeellt.
Weniger wegen Anpassung an den Mittelbedarf.
683 05
-165
Klimaneutrales Fliegen 105 721
109 000
157 609
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 56 450 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 16 800 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 400 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 23 550 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 750 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 5 950 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Erläuterungen sind verbindlich.
2. Aus dem Titel können auch Ausgaben für Investitionen getätigt
werden.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet.
- 77 -
Anlage 3
Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds
(6092)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 683 05
Bezeichnung 1 000 €
1. Förderrichtlinie (FRL)/ Förderbekanntmachung
1.1 Nationales ziviles Luftfahrtforschungsprogramm (Altfälle und Lu-
Fo Klima VII – 1 KTF)................................................................... 101 988
2. Projektträgerkosten....................................................................... 3 733
Zusammen............................................................................................ 105 721
Gefördert wird anwendungsorientierte FuE mit Einsatz im/am kommerziellen
Luftfahrzeug, um mittelfristig die emissionsfreie Luftfahrt (CO2-neutrales Fliegen) zu
ermöglichen. Die Forschung an Systemen auf Wasserstoffbasis ist eine
Schlüsseltechnologie für den Luftverkehr im Rahmen der Nationalen
Wasserstoffstrategie (Maßnahme 27). Ziel sind u. a. die Entwicklung neuer Antriebstechnologien
im Flugzeug einschließlich luftfahrtspezifischer Energiesysteme und
hybridelektrischer Konzepte mit Batterien und Brennstoffzellen sowie der Integration des
hybridelektrischen Antriebsstrangs und des Kraftstoffsystems. Des Weiteren werden
die Anwendung von neuen Wasserstofftechnologien und der Einsatz alternativer
Kraftstoffe sowie den hierfür notwendigen Demonstratoren und
Simulationsverfahren unter Berücksichtigung der besonderen Sicherheitsanforderungen im
Luftverkehr gefördert.
Vorhaben aus den Bereichen Leichtbau und funktionsintegrierte Strukturkonzepte,
Flugführung und Navigation, Aero- und Thermodynamik, Kabine, moderne und
sichere Informations- und Kommunikationssysteme, effiziente
Fertigungsverfahren, innovative Simulationsverfahren sowie Methoden- und Toolentwicklung, neue
Werkstoffe und Bauweisen, Methoden der Zustandsüberwachung,
Antriebsintegration bei hohen Nebenstromverhältnissen werden aus Kapitel 0901 Titel 683 31
gefördert.
Aus den Mitteln können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Projektmanagement geleistet werden.
683 08
-332
Zuschüsse für den Betrieb dekarbonisierter Wärmeinfrastrukturen 5 000
10 000
-
Verpflichtungsermächtigung.................................................. 2 148 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 8 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.......................
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