polradar

Schriftliche Frage 146 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung, die derzeitigen Düngebedarfswerte für Kulturen wie Mais, Winterraps und Winterweizen auf Grundlage wissenschaftli…

dip / schriftliche_frage 05.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 146 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung, die derzeitigen Düngebedarfswerte für Kulturen wie Mais, Winterraps und Winterweizen auf Grundlage wissenschaftli… Frage 146 (Ina Latendorf, Die Linke): Plant die Bundesregierung, die derzeitigen Düngebedarfswerte für Kulturen wie Mais, Winterraps und Winterweizen auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zu überprüfen (nachzulesen etwa hier: www.bdew.de/media/documents/Exper tise_Bewertung_D%C3%BCG_D%C3%BCV_St offBilV_Taube_11.06.2018_oeffentlich.pdf oder hier: https://buel.bmel.de/index.php/buel/article/vi ew/467, beide Quellen zuletzt besucht am 29. Mai 2026) und gegebenenfalls die Obergrenzen für organische Düngemittel zu reduzieren? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 4. Juni 2026: Die in der Anlage 4 Tabelle 2 (zu § 4 Absatz 1 und 2) der Düngeverordnung (DüV) aufgeführten Stickstoffbedarfswerte für landwirtschaftliche Ackerkulturen wurden im Rahmen der Evaluierung der DüV im Jahr 2012 von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet. Grundlage hierfür waren die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie die langjährigen praktischen Exaktversuche der Länder. Darüber hinaus hat das Forschungsvorhaben „Multiparametrisches Monitoring von Nitratfrachten in der Landwirtschaft“ (MoNi) des Julius Kühn-Instituts, das Teil des derzeitigen Monitorings der DüV ist, gezeigt, dass sich die Stickstoffeffizienz in den letzten Jahren deutlich verbessert hat. Gleichzeitig weisen die Untersuchungen darauf hin, dass einzelne Werte zu überprüfen sind. Diesem Prüfauftrag soll im Rahmen der geplanten Anpassung der DüV nachgekommen werden. Für organische und organisch-mineralische Düngemittel gilt gemäß § 6 Absatz 4 DüV, dass im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Flächen des Betriebes Stickstoff bis zu einer Höhe von 170 Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar und Jahr ausgebracht werden darf. Diese Obergrenze entspricht der Vorgabe für Dung aus der EU-Nitratrichtlinie (91/676/EWG) und dient dem Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen.

Relationen