Schriftliche Frage 9 von Mirco Hanker (AfD): Warum wurden bzw. werden bei staatlichen Entlastungsleistungen – z. B. Klimageld, mögliche Entlastungsprämien für Energiepreise – in den kon…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 9 von Mirco Hanker (AfD): Warum wurden bzw. werden bei staatlichen Entlastungsleistungen – z. B. Klimageld, mögliche Entlastungsprämien für Energiepreise – in den kon…
Frage 9 (Mirco Hanker, AfD):
Warum wurden bzw. werden bei staatlichen Entlastungsleistungen – z. B. Klimageld, mögliche Entlastungsprämien für Energiepreise – in den konkreten Leistungsfällen die entsprechenden Zahlungen an die Leistungsempfänger bislang noch nicht unter Anwendung des Direktzahlungsmechanismus gemäß § 139e der Abgabenordnung (AO) mittels Überweisungen durch das Bundeszentralamt für Steuern in dessen Auftrag für die jeweils zuständige Leistungsbehörde auf die Girokonten der begünstigten Bürger durchgeführt, und mit welchen Maßnahmen wird Hindernissen in der Bearbeitung abgeholfen, um eine kurzfristige Anwendung des Direktzahlungsmechanismus gemäß § 139e AO (in Kraft getreten am 6. Dezember 2024) umzusetzen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 27. Mai 2026:
Der Direktauszahlungsmechanismus wurde im Vorgriff auf ein zukünftiges Leistungsgesetz geschaffen. Die Meinungsbildung zu Direktauszahlungen als einer denkbaren Option für staatliche Entlastungsleistungen an die Bürgerinnen und Bürger ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.
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