Aktueller Stand der Entwicklung des Direktauszahlungsmechanismus
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Aktueller Stand der Entwicklung des Direktauszahlungsmechanismus
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5914
21. Wahlperiode 12.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Moritz Heuberger, Katharina Beck, Max Lucks, Sascha
Müller, Karoline Otte, Stefan Schmidt, Lisa Badum, Marlene Schönberger und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Aktueller Stand der Entwicklung des Direktauszahlungsmechanismus
In der aktuellen globalen Energiekrise werden – neben strukturellen
Maßnahmen – kurzfristige Entlastungen für die Breite der Gesellschaft diskutiert. Seit
März 2025 existiert mit dem Direktauszahlungsmechanismus (DAM) ein
Instrument, das es dem Bund ermöglicht, allen Bürgerinnen und Bürgern direkt
und unkompliziert Geld zu überweisen.
Nach der Fertigstellung durch die Vorgängerregierung sollte (laut BMF-
Monatsbericht [BMF = Bundesministerium der Finanzen] April 2025) an
wesentlichen Funktionalitäten und Infrastrukturertüchtigungen weitergearbeitet
und eine einkommensdifferenzierte Auszahlung an Teilgruppen der
Bevölkerung ermöglicht werden. Diese Weiterentwicklung hin zu einer nach
Einkommen differenzierten Auszahlungsmöglichkeit ist nach Ansicht der
fragestellenden Fraktion ein sehr wichtiger Schritt: So könnte bürokratiearm eine gezielte
Entlastung derjenigen Bürgerinnen und Bürger erfolgen, die am stärksten von
der Energiekrise betroffen sind und die Krisenpolitik sozial gerecht gestaltet
werden.
In der aktuellen Krise hat sich die Bundesregierung für allgemeine steuerliche
Maßnahmen wie eine (vom Bundesrat jedenfalls zunächst abgelehnte) vom
Arbeitgeber zu zahlende, jedoch steuer- und sozialabgabenfreie 1 000‑Euro-
Prämie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und somit gegen die
Aktivierung des DAM entschieden. Medialen Berichten zufolge lag dieser
Entscheidung auch die Sorge zugrunde, dass es bei der Auszahlung über den DAM zu
Verzögerungen kommen könne (www.spiegel.de/wirtschaft/service/direktzahlu
ngen-warum-deutschland-auch-in-dieser-krise-seinen-buergern-kein-geld-ueber
weist-a-96511aea-2c21-4dd4-98a2-7b6bb2ca340f). Direktzahlungen werden
nur dann eine Option sein, wenn der DAM zuverlässig funktioniert.
Mit der Kleinen Anfrage möchte die fragestellende Fraktion den aktuellen
Stand der Entwicklung des Direktauszahlungsmechanismus erfahren, um
nachvollziehen zu können, weshalb in der aktuellen Energiekrise keine
Direktauszahlungen beschlossen wurden und wie der DAM in absehbarer Zeit konkret
angewendet werden könnte.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welchen Referaten und Bundesministerien wird an der
Weiterentwicklung des Direktauszahlungsmechanismus gearbeitet, und wie viele
Vollzeitäquivalente werden in der Bundesregierung und im nachgeordneten
Bereich dafür eingesetzt?
2. Welche datenhaltenden Behörden sind bereits in der Lage, die
schnittstellenoffene Konzeption des DAM zu nutzen, und in welchen Vorhaben sind
diese Anbindungen vorgesehen?
3. Welche Modernisierungs- und Digitalisierungsvorhaben der
Bundesregierung wurden bei den bestehenden und geplanten Weiterentwicklungen des
DAM mitgedacht?
4. Welche Änderungen wären in welchen Gesetzen notwendig, um eine
einkommensteuerpflichtige Direktauszahlung zu ermöglichen?
5. Welcher finanzielle, infrastrukturelle und personelle Erfüllungsaufwand
für die Finanzämter oder andere Stellen wäre zu erwarten, wenn der
Gesetzgeber eine einkommensteuerpflichtige Direktauszahlung beschließen
würde?
6. Unter welchen Bedingungen wären zusätzliche Personengruppen zur
Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn sie eine
einkommensteuerpflichtige Direktauszahlung erhalten würden, und welche
Personengruppen und wie viele Personen würde eine durch eine Direktauszahlung
hervorgerufene Abgabepflicht betreffen?
7. Wäre es nach Ansicht der Bundesregierung möglich, eine
einkommensteuerpflichtige Direktauszahlung im Lohnsteuerabzug durch Arbeitgeber
zu berücksichtigen, um bei abhängig Beschäftigten eine Pflicht zur
Abgabe einer Steuererklärung nur aufgrund der Zahlung einer
einkommensteuerpflichtigen Leistung über den DAM zu umgehen, und wenn ja, mit
welchem zeitlichen Vorlauf?
8. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund möglicher
zusätzlicher Aufwände, eine Direktauszahlung über den DAM als
einkommensteuerpflichtig zu normieren?
9. Welche Optionen sieht die Bundesregierung, um eine
einkommensdifferenzierte Direktauszahlung zu ermöglichen, und welche rechtlichen und
technischen Umsetzungsschritte werden gerade vom
Bundesfinanzministerium bei der einkommensdifferenzierten Direktauszahlung geprüft
(www.zdfheute.de/politik/deutschland/entlastung-klimageld-auszahlung-
mechanismus-100.html)?
10. Welche konkreten Ziele verfolgt die Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung
für einkommensdifferenzierte Auszahlungen, und wie setzt sie sich
zusammen?
11. Wie ist der Zeitplan für die Weiterentwicklung des DAM für
einkommensdifferenzierte Auszahlungen?
12. Inwiefern ist es zum jetzigen Zeitpunkt möglich, Pendler über eine
Direktauszahlung mit progressivem Verlauf zu entlasten, wie von der
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche vorgeschlagen
wurde (www.rtl.de/news/katherina-reiche-direkte-finanzhilfen-fuer-pendl
erinnen-und-pendler-moeglich-id30700719.html)?
13. Inwiefern werden andere staatliche und bzw. oder private Akteure an
Vorhaben der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des DAM beteiligt,
insbesondere um eine zeitnahe Einbindung von Einkommensdaten zu
ermöglichen, die eine Grundlage für die einkommensdifferenzierte
Auszahlung sein könnten?
14. Welche technischen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für die
Verknüpfung des steuerpflichtigen Jahreseinkommens beim
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit der steuerlichen Identifikationsnummer,
vorausgesetzt der Gesetzgeber würde die rechtliche Grundlage dafür
schaffen?
15. Was wäre notwendig, um auch die von der sogenannten Abgeltungsteuer
umfassten Einkommensbestandteile, die regelmäßig nicht Teil des
veranlagten Einkommens sein müssen, in die Verknüpfung des steuerpflichtigen
Jahreseinkommens mit der steuerlichen Identifikationsnummer im Sinne
der Frage 14 einzubeziehen?
16. Wäre es technisch und rechtlich möglich, folgende Datenpunkte für eine
Auszahlung mit Antragsverfahren mit der steuerlichen
Identifikationsnummer zu verknüpfen:
a) Jahreseinkommen,
b) Lohnsteuerklasse,
c) Immatrikulation an einer Universität oder Hochschule,
d) Auszubildendenstatus,
e) Selbstständigkeit und
f) Rentenbezug?
17. Wie viele Verknüpfungen von Bankverbindungen mit steuerlichen
Identifikationsnummern wurden bisher hergestellt (bitte nach Verknüpfungsart
wie über das Elster-Portal, die „BZSt IBAN+“‑App, Hausbank oder
Familienkasse bei Kindergeldempfangenden aufschlüsseln)?
18. Wie viele steuerliche Identifikationsnummern wurden insgesamt
vergeben, und wie viele davon sind bisher nicht mit einer Bankverbindung
verknüpft?
19. Welche Möglichkeit besteht bereits, ein Konto für Auszahlungen an
Minderjährige zu ermitteln, wenn keine aktuelle Kontoverbindung über ein bei
der Familienkasse hinterlegtes Kindergeldkonto verfügbar ist?
20. Welche Optionen gibt es, vom Gesetzgeber beschlossene Leistungen auch
an Personen auszuzahlen, bei denen keine Verknüpfung der
Bankverbindung und steuerlichen Identifikationsnummer vorliegt?
21. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Zahl der
Verknüpfungen von Bankverbindungen mit steuerlichen
Identifikationsnummern zu erhöhen?
22. Welche Banken sind der Bundesregierung bekannt, die eine Beauftragung
zur Übermittlung der IBAN an das BZSt durch die Kontoinhaberinnen
und Kontoinhaber ermöglichen (bitte mögliche Arten der
Beauftragungsmöglichkeit je Bank nennen, sofern bekannt)?
23. Wie schnell wäre der DAM einsatzbereit bzw. würde Geld auf den Konten
der Bürgerinnen und Bürger eintreffen, wenn der Gesetzgeber eine
entsprechende antragslose Leistung beschließen würde?
24. Entstünden laut Einschätzung der Bundesregierung personelle Engpässe,
wenn der Gesetzgeber eine antragslose Leistung über den DAM an alle
Bürgerinnen und Bürger beschließen würde?
25. Inwiefern schätzt die Bundesregierung die Aussage aus dem BMF-
Monatsbericht April 2025 (www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberi
chte/Ausgabe/2025/04/Inhalte/Kapitel-2b-Fokus/direktauszahlungsmecha
nismus-fertiggestellt.html) noch als realistisch ein, dass im Falle einer
antragsbasierten Leistung bis zu 85 Millionen Leistungsanträge innerhalb
von zwei Monaten verarbeitet und ausgezahlt werden können?
26. Wie schnell wäre nach Ansicht der Bundesregierung eine
Kapazitätsausweitung für eine antragsbasierte Leistung über die im BMF-Monatsbericht
April 2025 genannte Kapazität von „bis zu 140 Anträge pro Sekunde“
bzw. „max. 5 Mio. Anträge pro Tag“ hinaus möglich?
27. Beschäftigt sich die Bundesregierung mit ähnlichen Verfahren und Best
Practices aus anderen Ländern, und wenn ja, mit welchen?
28. Mit welchen Kosten pro Überweisung rechnet die Bundesregierung im
aktuellen Umsetzungsstand des DAM?
Berlin, den 5. Mai 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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