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Aktueller Stand der Entwicklung des Direktauszahlungsmechanismus (Antwort zu Drs. 21/5914)

dip / drucksache 27.05.2026 · WP 21 · 21/6193 · Antwort · Original ↗

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Aktueller Stand der Entwicklung des Direktauszahlungsmechanismus (Antwort zu Drs. 21/5914) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6193 21. Wahlperiode 27.05.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Moritz Heuberger, Katharina Beck, Max Lucks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/5914 – Aktueller Stand der Entwicklung des Direktauszahlungsmechanismus V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der aktuellen globalen Energiekrise werden – neben strukturellen Maßnahmen – kurzfristige Entlastungen für die Breite der Gesellschaft diskutiert. Seit März 2025 existiert mit dem Direktauszahlungsmechanismus (DAM) ein Instrument, das es dem Bund ermöglicht, allen Bürgerinnen und Bürgern direkt und unkompliziert Geld zu überweisen. Nach der Fertigstellung durch die Vorgängerregierung sollte (laut BMF- Monatsbericht [BMF = Bundesministerium der Finanzen] April 2025) an wesentlichen Funktionalitäten und Infrastrukturertüchtigungen weitergearbeitet und eine einkommensdifferenzierte Auszahlung an Teilgruppen der Bevölkerung ermöglicht werden. Diese Weiterentwicklung hin zu einer nach Einkommen differenzierten Auszahlungsmöglichkeit ist nach Ansicht der fragestellenden Fraktion ein sehr wichtiger Schritt: So könnte bürokratiearm eine gezielte Entlastung derjenigen Bürgerinnen und Bürger erfolgen, die am stärksten von der Energiekrise betroffen sind und die Krisenpolitik sozial gerecht gestaltet werden. In der aktuellen Krise hat sich die Bundesregierung für allgemeine steuerliche Maßnahmen wie eine (vom Bundesrat jedenfalls zunächst abgelehnte) vom Arbeitgeber zu zahlende, jedoch steuer- und sozialabgabenfreie 1 000‑Euro- Prämie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und somit gegen die Aktivierung des DAM entschieden. Medialen Berichten zufolge lag dieser Entscheidung auch die Sorge zugrunde, dass es bei der Auszahlung über den DAM zu Verzögerungen kommen könne (www.spiegel.de/wirtschaft/service/d irektzahlungen-warum-deutschland-auch-in-dieser-krise-seinen-buergern-kei n-geld-ueberweist-a-96511aea-2c21-4dd4-98a2-7b6bb2ca340f). Direktzahlungen werden nur dann eine Option sein, wenn der DAM zuverlässig funktioniert. Mit der Kleinen Anfrage möchte die fragestellende Fraktion den aktuellen Stand der Entwicklung des Direktauszahlungsmechanismus erfahren, um nachvollziehen zu können, weshalb in der aktuellen Energiekrise keine Direktauszahlungen beschlossen wurden und wie der DAM in absehbarer Zeit konkret angewendet werden könnte. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. In welchen Referaten und Bundesministerien wird an der Weiterentwicklung des Direktauszahlungsmechanismus gearbeitet, und wie viele Vollzeitäquivalente werden in der Bundesregierung und im nachgeordneten Bereich dafür eingesetzt? An der Weiterentwicklung des Direktauszahlungsmechanismus (DAM) wird im Bundesministerium der Finanzen (BMF) und im nachgeordneten Bereich gearbeitet. Eine Aufschlüsselung nach Vollzeitäquivalenten ist nicht möglich. Die Arbeiten werden von verschiedenen Referaten und Beschäftigten im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgabenbereiche wahrgenommen.  2. Welche datenhaltenden Behörden sind bereits in der Lage, die schnittstellenoffene Konzeption des DAM zu nutzen, und in welchen Vorhaben sind diese Anbindungen vorgesehen? Die Abstimmungen zur Nutzung des DAM sind innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.  3. Welche Modernisierungs- und Digitalisierungsvorhaben der Bundesregierung wurden bei den bestehenden und geplanten Weiterentwicklungen des DAM mitgedacht? Bei den Weiterentwicklungen des DAM wurde die Modernisierungsagenda des Bundes mitgedacht.  4. Welche Änderungen wären in welchen Gesetzen notwendig, um eine einkommensteuerpflichtige Direktauszahlung zu ermöglichen?  5. Welcher finanzielle, infrastrukturelle und personelle Erfüllungsaufwand für die Finanzämter oder andere Stellen wäre zu erwarten, wenn der Gesetzgeber eine einkommensteuerpflichtige Direktauszahlung beschließen würde?  6. Unter welchen Bedingungen wären zusätzliche Personengruppen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn sie eine einkommensteuerpflichtige Direktauszahlung erhalten würden, und welche Personengruppen und wie viele Personen würde eine durch eine Direktauszahlung hervorgerufene Abgabepflicht betreffen? Die Fragen 4 bis 6 werden gemeinsam beantwortet. Dies hängt von der konkreten Ausgestaltung eines Leistungsgesetzes ab.  7. Wäre es nach Ansicht der Bundesregierung möglich, eine einkommensteuerpflichtige Direktauszahlung im Lohnsteuerabzug durch Arbeitgeber zu berücksichtigen, um bei abhängig Beschäftigten eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung nur aufgrund der Zahlung einer einkommensteuerpflichtigen Leistung über den DAM zu umgehen, und wenn ja, mit welchem zeitlichen Vorlauf?  8. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund möglicher zusätzlicher Aufwände, eine Direktauszahlung über den DAM als einkommensteuerpflichtig zu normieren?  9. Welche Optionen sieht die Bundesregierung, um eine einkommensdifferenzierte Direktauszahlung zu ermöglichen, und welche rechtlichen und technischen Umsetzungsschritte werden gerade vom Bundesfinanzministerium bei der einkommensdifferenzierten Direktauszahlung geprüft (www.zdfheute.de/politik/deutschland/entlastung-klimageld-auszahlung- mechanismus-100.html)? Die Fragen 7 bis 9 werden gemeinsam beantwortet. Hierzu ist die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. 10. Welche konkreten Ziele verfolgt die Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung für einkommensdifferenzierte Auszahlungen, und wie setzt sie sich zusammen? Die konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe hat Anfang 2025 stattgefunden, an der Vertretungen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, von der Bundeskasse, von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und vom BMF teilgenommen haben. Mögliche Weiterentwicklungen für einkommensdifferenzierte Direktauszahlungen werden derzeit vom BMF geprüft. 11. Wie ist der Zeitplan für die Weiterentwicklung des DAM für einkommensdifferenzierte Auszahlungen? Hierzu ist die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. 12. Inwiefern ist es zum jetzigen Zeitpunkt möglich, Pendler über eine Direktauszahlung mit progressivem Verlauf zu entlasten, wie von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche vorgeschlagen wurde (www.rtl.de/news/katherina-reiche-direkte-finanzhilfen-fuer-p endlerinnen-und-pendler-moeglich-id30700719.html)? Zum jetzigen Zeitpunkt ist über den DAM noch keine Direktauszahlung mit progressivem Verlauf möglich. 13. Inwiefern werden andere staatliche und bzw. oder private Akteure an Vorhaben der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des DAM beteiligt, insbesondere um eine zeitnahe Einbindung von Einkommensdaten zu ermöglichen, die eine Grundlage für die einkommensdifferenzierte Auszahlung sein könnten? Die Einbindung hängt von der konkreten Ausgestaltung ab. 14. Welche technischen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für die Verknüpfung des steuerpflichtigen Jahreseinkommens beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit der steuerlichen Identifikationsnummer, vorausgesetzt der Gesetzgeber würde die rechtliche Grundlage dafür schaffen? Losgelöst von der Frage der Datenverfügbarkeit wäre technisch eine Verknüpfung des steuerpflichtigen Jahreseinkommens mit der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr) grundsätzlich möglich. Eine entsprechende Schnittstelle wäre für das IdNr-Verfahren neu zu entwickeln, unabhängig von der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage. 15. Was wäre notwendig, um auch die von der sogenannten Abgeltungsteuer umfassten Einkommensbestandteile, die regelmäßig nicht Teil des veranlagten Einkommens sein müssen, in die Verknüpfung des steuerpflichtigen Jahreseinkommens mit der steuerlichen Identifikationsnummer im Sinne der Frage 14 einzubeziehen? Diese Einkommensbestandteile müssten gegenüber den zuständigen Finanzbehörden erklärt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 hingewiesen. 16. Wäre es technisch und rechtlich möglich, folgende Datenpunkte für eine Auszahlung mit Antragsverfahren mit der steuerlichen Identifikationsnummer zu verknüpfen: a) Jahreseinkommen, b) Lohnsteuerklasse, c) Immatrikulation an einer Universität oder Hochschule, d) Auszubildendenstatus, e) Selbstständigkeit und f) Rentenbezug? Losgelöst von der Verfügbarkeit der Daten bei den jeweils datenhaltenden Stellen wäre technisch eine Verknüpfung der genannten Datenpunkte mit der steuerlichen Identifikationsnummer grundsätzlich möglich. Entsprechende Schnittstellen wären neu zu entwickeln und der regelmäßige Austausch (zeitlich begrenzte Gültigkeit der Informationen) zwischen den datenhaltenden Stellen und dem BZSt wäre zu implementieren. 17. Wie viele Verknüpfungen von Bankverbindungen mit steuerlichen Identifikationsnummern wurden bisher hergestellt (bitte nach Verknüpfungsart wie über das Elster-Portal, die „BZSt IBAN+“‑App, Hausbank oder Familienkasse bei Kindergeldempfangenden aufschlüsseln)? Zum 6. Mai 2026 waren insgesamt 16 065 509 Kontoverbindungen in der IdNr- Datenbank gespeichert, davon wurden übermittelt von: Bürgerinnen und Bürger (ELSTER und BZSt IBAN+-App): 955 018 Kreditinstitute: 16 289 Familienkasse: 15 094 202. 18. Wie viele steuerliche Identifikationsnummern wurden insgesamt vergeben, und wie viele davon sind bisher nicht mit einer Bankverbindung verknüpft? Zum 13. Mai 2026 waren in der IdNr-Datenbank 119 039 814 Identifikationsnummern gespeichert. Die Identifikationsnummer wird vom BZSt an jede natürliche Person vergeben, die in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Person in Deutschland ihren Wohnsitz hat oder im Inland Einkünfte im Sinne des § 49 des Einkommensteuergesetzes erzielt, ohne in Deutschland einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt zu haben. In der Datenbank sind außerdem zu Personen Identifikationsnummern gespeichert, die ihren Wohnsitz in Deutschland hatten, mittlerweile jedoch ins Ausland oder unbekannt verzogen sind, sowie von bereits verstorbenen Personen, wenn die Frist für die Aufbewahrung der Daten noch nicht abgelaufen ist. Im Hinblick auf alle in der Datenbank gespeicherten Identifikationsnummern (119 039 814) sind 17 848 066 Identifikationsnummern verstorbenen Personen und 15 271 067 Identifikationsnummern Personen ohne Hauptwohnsitz in Deutschland zugeordnet. Von den nach Abzug der verstorbenen Personen verbleibenden 101 191 748 Identifikationsnummern sind bei 85 126 239 Identifikationsnummern bisher keine Kontoverbindungen gespeichert. In der Datenbank sind 85 920 681 Identifikationsnummern zu Personen mit aktuellem Hauptwohnsitz in Deutschland gespeichert. Hiervon sind bei 16 065 509 Identifikationsnummern Kontenverbindungen gespeichert, bei 69 855 172 Identifikationsnummern fehlt diese. 19. Welche Möglichkeit besteht bereits, ein Konto für Auszahlungen an Minderjährige zu ermitteln, wenn keine aktuelle Kontoverbindung über ein bei der Familienkasse hinterlegtes Kindergeldkonto verfügbar ist? Wurde kein Kindergeld festgesetzt oder die Kindergeldzahlung aufgehoben, dann können die gesetzlichen Vertreter die Kontoverbindung über das Online- Formular „IBAN-Meldung an das BZSt Sonderfälle“ im Online-Portal Mein BOP an das BZSt übermitteln. Wird von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht, erfolgt keine Auszahlung über den Direktauszahlungsmechanismus (§ 139e Absatz 2 der Abgabenordnung). Eine personelle Kontenermittlung ist nicht vorgesehen. 20. Welche Optionen gibt es, vom Gesetzgeber beschlossene Leistungen auch an Personen auszuzahlen, bei denen keine Verknüpfung der Bankverbindung und steuerlichen Identifikationsnummer vorliegt? Eine Auszahlung an Personen, ohne Bankverbindung und steuerliche Identifikationsnummer, ist im Rahmen des DAM nicht möglich. Für jede Zahlung ist nach Nr. 1.2.2 VV-ZBR der Bundeshaushaltsordnung (BHO) i. V. m. § 70 BHO die Zahlungspartnerin oder der Zahlungspartner eindeutig zu identifizieren, um u. a. Doppelzahlungen zu vermeiden. Bei einer vollautomatisierten Leistungsgewährung kann dies nur durch die Verknüpfung mit einer steuerlichen Identifikationsnummer erfolgen. 21. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Zahl der Verknüpfungen von Bankverbindungen mit steuerlichen Identifikationsnummern zu erhöhen? Sobald es einen Leistungsfall gibt, besteht eine Möglichkeit in einer konkreten Bewerbung, um die Verbreitung bestehender Hinweise (z. B. Hinweise auf der Internetseite des BZSt (www.bzst.de/DE/Privatpersonen/IBAN/IBAN_nod e.html) deutlich zu erweitern. 22. Welche Banken sind der Bundesregierung bekannt, die eine Beauftragung zur Übermittlung der IBAN an das BZSt durch die Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber ermöglichen (bitte mögliche Arten der Beauftragungsmöglichkeit je Bank nennen, sofern bekannt)? Von 1 420 Kreditinstituten, denen der Zugang durch das BZSt eröffnet wurde, haben bisher 791 Kreditinstitute Kontoverbindungen an das BZSt übermittelt. Über die verschiedenen Beauftragungsmöglichkeiten der Kreditinstitute liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 23. Wie schnell wäre der DAM einsatzbereit bzw. würde Geld auf den Konten der Bürgerinnen und Bürger eintreffen, wenn der Gesetzgeber eine entsprechende antragslose Leistung beschließen würde? Dies ist vom konkreten gesetzlichen Auszahlungszeitpunkt im Leistungsgesetz und dem Zeitbedarf für die organisatorischen Vorbereitungen im BZSt sowie der Bundeskasse abhängig. 24. Entstünden laut Einschätzung der Bundesregierung personelle Engpässe, wenn der Gesetzgeber eine antragslose Leistung über den DAM an alle Bürgerinnen und Bürger beschließen würde? Eine antragslose Festsetzung mit anschließender Auszahlung im Massenverfahren ist organisatorisch komplex. Die Bundesregierung würde darauf hinwirken, personelle Engpässe so gering wie möglich zu halten und bestehende Ressourcen temporär zu nutzen. 25. Inwiefern schätzt die Bundesregierung die Aussage aus dem BMF- Monatsbericht April 2025 (www.bundesfinanzministerium.de/Monatsbericht e/Ausgabe/2025/04/Inhalte/Kapitel-2b-Fokus/direktauszahlungsmechani smus-fertiggestellt.html) noch als realistisch ein, dass im Falle einer antragsbasierten Leistung bis zu 85 Millionen Leistungsanträge innerhalb von zwei Monaten verarbeitet und ausgezahlt werden können? Bezogen auf die technische Leistungsfähigkeit des DAM wäre eine Verarbeitung innerhalb von zwei Monaten grundsätzlich denkbar. Neben den aktuellen Rahmenbedingungen hängt der Verarbeitungszeitraum von den konkreten Anspruchsvoraussetzungen für eine antragsbasierte Direktauszahlung, dem daraus ggf. resultierenden Aufwand im Verwaltungsvollzug sowie den Anforderungen nach Nachprüfungen ab. 26. Wie schnell wäre nach Ansicht der Bundesregierung eine Kapazitätsausweitung für eine antragsbasierte Leistung über die im BMF- Monatsbericht April 2025 genannte Kapazität von „bis zu 140 Anträge pro Sekunde“ bzw. „max. 5 Mio. Anträge pro Tag“ hinaus möglich? Der DAM wurde als skalierbares System entwickelt, sodass jederzeit Kapazitätserhöhungen möglich sind. Die Vorlaufzeiten hängen von dem tatsächlichen Bedarf ab, um beispielsweise Hardware-Ressourcen beschaffen und anschließen zu können. 27. Beschäftigt sich die Bundesregierung mit ähnlichen Verfahren und Best Practices aus anderen Ländern, und wenn ja, mit welchen? Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland sind Besonderheiten zu beachten. Daher sind Verfahren anderer Staaten nicht geeignet. 28. Mit welchen Kosten pro Überweisung rechnet die Bundesregierung im aktuellen Umsetzungsstand des DAM? Da das BMF den Zahlungsverkehr unentgeltlich für den gesamten Bundeshaushalt (§ 79 BHO) durchführt, liegen keine Daten aus einer Kostenrechnung für die jeweiligen Zahlungsarten vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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