Aktueller Stand der Entwicklung des Direktauszahlungsmechanismus (Antwort zu Drs. 21/5914)
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Aktueller Stand der Entwicklung des Direktauszahlungsmechanismus (Antwort zu Drs. 21/5914)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6193
21. Wahlperiode 27.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Moritz Heuberger, Katharina Beck,
Max Lucks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/5914 –
Aktueller Stand der Entwicklung des Direktauszahlungsmechanismus
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der aktuellen globalen Energiekrise werden – neben strukturellen
Maßnahmen – kurzfristige Entlastungen für die Breite der Gesellschaft diskutiert. Seit
März 2025 existiert mit dem Direktauszahlungsmechanismus (DAM) ein
Instrument, das es dem Bund ermöglicht, allen Bürgerinnen und Bürgern direkt
und unkompliziert Geld zu überweisen.
Nach der Fertigstellung durch die Vorgängerregierung sollte (laut BMF-
Monatsbericht [BMF = Bundesministerium der Finanzen] April 2025) an
wesentlichen Funktionalitäten und Infrastrukturertüchtigungen weitergearbeitet und
eine einkommensdifferenzierte Auszahlung an Teilgruppen der Bevölkerung
ermöglicht werden. Diese Weiterentwicklung hin zu einer nach Einkommen
differenzierten Auszahlungsmöglichkeit ist nach Ansicht der fragestellenden
Fraktion ein sehr wichtiger Schritt: So könnte bürokratiearm eine gezielte
Entlastung derjenigen Bürgerinnen und Bürger erfolgen, die am stärksten von der
Energiekrise betroffen sind und die Krisenpolitik sozial gerecht gestaltet
werden.
In der aktuellen Krise hat sich die Bundesregierung für allgemeine steuerliche
Maßnahmen wie eine (vom Bundesrat jedenfalls zunächst abgelehnte) vom
Arbeitgeber zu zahlende, jedoch steuer- und sozialabgabenfreie 1 000‑Euro-
Prämie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und somit gegen die
Aktivierung des DAM entschieden. Medialen Berichten zufolge lag dieser
Entscheidung auch die Sorge zugrunde, dass es bei der Auszahlung über den
DAM zu Verzögerungen kommen könne (www.spiegel.de/wirtschaft/service/d
irektzahlungen-warum-deutschland-auch-in-dieser-krise-seinen-buergern-kei
n-geld-ueberweist-a-96511aea-2c21-4dd4-98a2-7b6bb2ca340f).
Direktzahlungen werden nur dann eine Option sein, wenn der DAM zuverlässig
funktioniert.
Mit der Kleinen Anfrage möchte die fragestellende Fraktion den aktuellen
Stand der Entwicklung des Direktauszahlungsmechanismus erfahren, um
nachvollziehen zu können, weshalb in der aktuellen Energiekrise keine
Direktauszahlungen beschlossen wurden und wie der DAM in absehbarer Zeit
konkret angewendet werden könnte.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 26. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. In welchen Referaten und Bundesministerien wird an der
Weiterentwicklung des Direktauszahlungsmechanismus gearbeitet, und wie viele
Vollzeitäquivalente werden in der Bundesregierung und im nachgeordneten
Bereich dafür eingesetzt?
An der Weiterentwicklung des Direktauszahlungsmechanismus (DAM) wird im
Bundesministerium der Finanzen (BMF) und im nachgeordneten Bereich
gearbeitet. Eine Aufschlüsselung nach Vollzeitäquivalenten ist nicht möglich. Die
Arbeiten werden von verschiedenen Referaten und Beschäftigten im Rahmen
ihrer jeweiligen Aufgabenbereiche wahrgenommen.
2. Welche datenhaltenden Behörden sind bereits in der Lage, die
schnittstellenoffene Konzeption des DAM zu nutzen, und in welchen Vorhaben
sind diese Anbindungen vorgesehen?
Die Abstimmungen zur Nutzung des DAM sind innerhalb der Bundesregierung
noch nicht abgeschlossen.
3. Welche Modernisierungs- und Digitalisierungsvorhaben der
Bundesregierung wurden bei den bestehenden und geplanten
Weiterentwicklungen des DAM mitgedacht?
Bei den Weiterentwicklungen des DAM wurde die Modernisierungsagenda des
Bundes mitgedacht.
4. Welche Änderungen wären in welchen Gesetzen notwendig, um eine
einkommensteuerpflichtige Direktauszahlung zu ermöglichen?
5. Welcher finanzielle, infrastrukturelle und personelle Erfüllungsaufwand
für die Finanzämter oder andere Stellen wäre zu erwarten, wenn der
Gesetzgeber eine einkommensteuerpflichtige Direktauszahlung beschließen
würde?
6. Unter welchen Bedingungen wären zusätzliche Personengruppen zur
Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn sie eine
einkommensteuerpflichtige Direktauszahlung erhalten würden, und welche
Personengruppen und wie viele Personen würde eine durch eine Direktauszahlung
hervorgerufene Abgabepflicht betreffen?
Die Fragen 4 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Dies hängt von der konkreten Ausgestaltung eines Leistungsgesetzes ab.
7. Wäre es nach Ansicht der Bundesregierung möglich, eine
einkommensteuerpflichtige Direktauszahlung im Lohnsteuerabzug durch
Arbeitgeber zu berücksichtigen, um bei abhängig Beschäftigten eine Pflicht zur
Abgabe einer Steuererklärung nur aufgrund der Zahlung einer
einkommensteuerpflichtigen Leistung über den DAM zu umgehen, und wenn ja,
mit welchem zeitlichen Vorlauf?
8. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund möglicher
zusätzlicher Aufwände, eine Direktauszahlung über den DAM als
einkommensteuerpflichtig zu normieren?
9. Welche Optionen sieht die Bundesregierung, um eine
einkommensdifferenzierte Direktauszahlung zu ermöglichen, und welche rechtlichen und
technischen Umsetzungsschritte werden gerade vom
Bundesfinanzministerium bei der einkommensdifferenzierten Direktauszahlung geprüft
(www.zdfheute.de/politik/deutschland/entlastung-klimageld-auszahlung-
mechanismus-100.html)?
Die Fragen 7 bis 9 werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu ist die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung noch nicht
abgeschlossen.
10. Welche konkreten Ziele verfolgt die Arbeitsgruppe zur
Weiterentwicklung für einkommensdifferenzierte Auszahlungen, und wie setzt sie sich
zusammen?
Die konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe hat Anfang 2025 stattgefunden,
an der Vertretungen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, vom
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, von der Bundeskasse, von der
Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, vom
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und vom BMF teilgenommen haben.
Mögliche Weiterentwicklungen für einkommensdifferenzierte
Direktauszahlungen werden derzeit vom BMF geprüft.
11. Wie ist der Zeitplan für die Weiterentwicklung des DAM für
einkommensdifferenzierte Auszahlungen?
Hierzu ist die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung noch nicht
abgeschlossen.
12. Inwiefern ist es zum jetzigen Zeitpunkt möglich, Pendler über eine
Direktauszahlung mit progressivem Verlauf zu entlasten, wie von der
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche
vorgeschlagen wurde (www.rtl.de/news/katherina-reiche-direkte-finanzhilfen-fuer-p
endlerinnen-und-pendler-moeglich-id30700719.html)?
Zum jetzigen Zeitpunkt ist über den DAM noch keine Direktauszahlung mit
progressivem Verlauf möglich.
13. Inwiefern werden andere staatliche und bzw. oder private Akteure an
Vorhaben der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des DAM
beteiligt, insbesondere um eine zeitnahe Einbindung von Einkommensdaten
zu ermöglichen, die eine Grundlage für die einkommensdifferenzierte
Auszahlung sein könnten?
Die Einbindung hängt von der konkreten Ausgestaltung ab.
14. Welche technischen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für die
Verknüpfung des steuerpflichtigen Jahreseinkommens beim
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit der steuerlichen Identifikationsnummer,
vorausgesetzt der Gesetzgeber würde die rechtliche Grundlage dafür
schaffen?
Losgelöst von der Frage der Datenverfügbarkeit wäre technisch eine
Verknüpfung des steuerpflichtigen Jahreseinkommens mit der steuerlichen
Identifikationsnummer (IdNr) grundsätzlich möglich. Eine entsprechende Schnittstelle
wäre für das IdNr-Verfahren neu zu entwickeln, unabhängig von der Schaffung
einer gesetzlichen Grundlage.
15. Was wäre notwendig, um auch die von der sogenannten Abgeltungsteuer
umfassten Einkommensbestandteile, die regelmäßig nicht Teil des
veranlagten Einkommens sein müssen, in die Verknüpfung des
steuerpflichtigen Jahreseinkommens mit der steuerlichen Identifikationsnummer im
Sinne der Frage 14 einzubeziehen?
Diese Einkommensbestandteile müssten gegenüber den zuständigen
Finanzbehörden erklärt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14
hingewiesen.
16. Wäre es technisch und rechtlich möglich, folgende Datenpunkte für eine
Auszahlung mit Antragsverfahren mit der steuerlichen
Identifikationsnummer zu verknüpfen:
a) Jahreseinkommen,
b) Lohnsteuerklasse,
c) Immatrikulation an einer Universität oder Hochschule,
d) Auszubildendenstatus,
e) Selbstständigkeit und
f) Rentenbezug?
Losgelöst von der Verfügbarkeit der Daten bei den jeweils datenhaltenden
Stellen wäre technisch eine Verknüpfung der genannten Datenpunkte mit der
steuerlichen Identifikationsnummer grundsätzlich möglich. Entsprechende
Schnittstellen wären neu zu entwickeln und der regelmäßige Austausch
(zeitlich begrenzte Gültigkeit der Informationen) zwischen den datenhaltenden
Stellen und dem BZSt wäre zu implementieren.
17. Wie viele Verknüpfungen von Bankverbindungen mit steuerlichen
Identifikationsnummern wurden bisher hergestellt (bitte nach Verknüpfungsart
wie über das Elster-Portal, die „BZSt IBAN+“‑App, Hausbank oder
Familienkasse bei Kindergeldempfangenden aufschlüsseln)?
Zum 6. Mai 2026 waren insgesamt 16 065 509 Kontoverbindungen in der IdNr-
Datenbank gespeichert, davon wurden übermittelt von:
Bürgerinnen und Bürger (ELSTER und BZSt IBAN+-App): 955 018
Kreditinstitute: 16 289
Familienkasse: 15 094 202.
18. Wie viele steuerliche Identifikationsnummern wurden insgesamt
vergeben, und wie viele davon sind bisher nicht mit einer Bankverbindung
verknüpft?
Zum 13. Mai 2026 waren in der IdNr-Datenbank 119 039 814
Identifikationsnummern gespeichert. Die Identifikationsnummer wird vom BZSt an jede
natürliche Person vergeben, die in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt
steuerpflichtig ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Person in
Deutschland ihren Wohnsitz hat oder im Inland Einkünfte im Sinne des § 49 des
Einkommensteuergesetzes erzielt, ohne in Deutschland einen Wohnsitz oder einen
gewöhnlichen Aufenthalt zu haben. In der Datenbank sind außerdem zu
Personen Identifikationsnummern gespeichert, die ihren Wohnsitz in Deutschland
hatten, mittlerweile jedoch ins Ausland oder unbekannt verzogen sind, sowie
von bereits verstorbenen Personen, wenn die Frist für die Aufbewahrung der
Daten noch nicht abgelaufen ist.
Im Hinblick auf alle in der Datenbank gespeicherten Identifikationsnummern
(119 039 814) sind 17 848 066 Identifikationsnummern verstorbenen Personen
und 15 271 067 Identifikationsnummern Personen ohne Hauptwohnsitz in
Deutschland zugeordnet. Von den nach Abzug der verstorbenen Personen
verbleibenden 101 191 748 Identifikationsnummern sind bei 85 126 239
Identifikationsnummern bisher keine Kontoverbindungen gespeichert.
In der Datenbank sind 85 920 681 Identifikationsnummern zu Personen mit
aktuellem Hauptwohnsitz in Deutschland gespeichert. Hiervon sind bei
16 065 509 Identifikationsnummern Kontenverbindungen gespeichert, bei
69 855 172 Identifikationsnummern fehlt diese.
19. Welche Möglichkeit besteht bereits, ein Konto für Auszahlungen an
Minderjährige zu ermitteln, wenn keine aktuelle Kontoverbindung über ein
bei der Familienkasse hinterlegtes Kindergeldkonto verfügbar ist?
Wurde kein Kindergeld festgesetzt oder die Kindergeldzahlung aufgehoben,
dann können die gesetzlichen Vertreter die Kontoverbindung über das Online-
Formular „IBAN-Meldung an das BZSt Sonderfälle“ im Online-Portal Mein
BOP an das BZSt übermitteln. Wird von dieser Möglichkeit kein Gebrauch
gemacht, erfolgt keine Auszahlung über den Direktauszahlungsmechanismus
(§ 139e Absatz 2 der Abgabenordnung). Eine personelle Kontenermittlung ist
nicht vorgesehen.
20. Welche Optionen gibt es, vom Gesetzgeber beschlossene Leistungen
auch an Personen auszuzahlen, bei denen keine Verknüpfung der
Bankverbindung und steuerlichen Identifikationsnummer vorliegt?
Eine Auszahlung an Personen, ohne Bankverbindung und steuerliche
Identifikationsnummer, ist im Rahmen des DAM nicht möglich.
Für jede Zahlung ist nach Nr. 1.2.2 VV-ZBR der Bundeshaushaltsordnung
(BHO) i. V. m. § 70 BHO die Zahlungspartnerin oder der Zahlungspartner
eindeutig zu identifizieren, um u. a. Doppelzahlungen zu vermeiden. Bei einer
vollautomatisierten Leistungsgewährung kann dies nur durch die Verknüpfung
mit einer steuerlichen Identifikationsnummer erfolgen.
21. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Zahl der
Verknüpfungen von Bankverbindungen mit steuerlichen
Identifikationsnummern zu erhöhen?
Sobald es einen Leistungsfall gibt, besteht eine Möglichkeit in einer konkreten
Bewerbung, um die Verbreitung bestehender Hinweise (z. B. Hinweise auf der
Internetseite des BZSt (www.bzst.de/DE/Privatpersonen/IBAN/IBAN_nod
e.html) deutlich zu erweitern.
22. Welche Banken sind der Bundesregierung bekannt, die eine
Beauftragung zur Übermittlung der IBAN an das BZSt durch die
Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber ermöglichen (bitte mögliche Arten der
Beauftragungsmöglichkeit je Bank nennen, sofern bekannt)?
Von 1 420 Kreditinstituten, denen der Zugang durch das BZSt eröffnet wurde,
haben bisher 791 Kreditinstitute Kontoverbindungen an das BZSt übermittelt.
Über die verschiedenen Beauftragungsmöglichkeiten der Kreditinstitute liegen
der Bundesregierung keine Informationen vor.
23. Wie schnell wäre der DAM einsatzbereit bzw. würde Geld auf den
Konten der Bürgerinnen und Bürger eintreffen, wenn der Gesetzgeber eine
entsprechende antragslose Leistung beschließen würde?
Dies ist vom konkreten gesetzlichen Auszahlungszeitpunkt im Leistungsgesetz
und dem Zeitbedarf für die organisatorischen Vorbereitungen im BZSt sowie
der Bundeskasse abhängig.
24. Entstünden laut Einschätzung der Bundesregierung personelle Engpässe,
wenn der Gesetzgeber eine antragslose Leistung über den DAM an alle
Bürgerinnen und Bürger beschließen würde?
Eine antragslose Festsetzung mit anschließender Auszahlung im
Massenverfahren ist organisatorisch komplex. Die Bundesregierung würde darauf hinwirken,
personelle Engpässe so gering wie möglich zu halten und bestehende
Ressourcen temporär zu nutzen.
25. Inwiefern schätzt die Bundesregierung die Aussage aus dem BMF-
Monatsbericht April 2025 (www.bundesfinanzministerium.de/Monatsbericht
e/Ausgabe/2025/04/Inhalte/Kapitel-2b-Fokus/direktauszahlungsmechani
smus-fertiggestellt.html) noch als realistisch ein, dass im Falle einer
antragsbasierten Leistung bis zu 85 Millionen Leistungsanträge innerhalb
von zwei Monaten verarbeitet und ausgezahlt werden können?
Bezogen auf die technische Leistungsfähigkeit des DAM wäre eine
Verarbeitung innerhalb von zwei Monaten grundsätzlich denkbar. Neben den aktuellen
Rahmenbedingungen hängt der Verarbeitungszeitraum von den konkreten
Anspruchsvoraussetzungen für eine antragsbasierte Direktauszahlung, dem daraus
ggf. resultierenden Aufwand im Verwaltungsvollzug sowie den Anforderungen
nach Nachprüfungen ab.
26. Wie schnell wäre nach Ansicht der Bundesregierung eine
Kapazitätsausweitung für eine antragsbasierte Leistung über die im BMF-
Monatsbericht April 2025 genannte Kapazität von „bis zu 140 Anträge pro
Sekunde“ bzw. „max. 5 Mio. Anträge pro Tag“ hinaus möglich?
Der DAM wurde als skalierbares System entwickelt, sodass jederzeit
Kapazitätserhöhungen möglich sind. Die Vorlaufzeiten hängen von dem tatsächlichen
Bedarf ab, um beispielsweise Hardware-Ressourcen beschaffen und
anschließen zu können.
27. Beschäftigt sich die Bundesregierung mit ähnlichen Verfahren und Best
Practices aus anderen Ländern, und wenn ja, mit welchen?
Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland sind
Besonderheiten zu beachten. Daher sind Verfahren anderer Staaten nicht geeignet.
28. Mit welchen Kosten pro Überweisung rechnet die Bundesregierung im
aktuellen Umsetzungsstand des DAM?
Da das BMF den Zahlungsverkehr unentgeltlich für den gesamten
Bundeshaushalt (§ 79 BHO) durchführt, liegen keine Daten aus einer Kostenrechnung für
die jeweiligen Zahlungsarten vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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