Schriftliche Frage 32 von Gökay Akbulut (DIE LINKE): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die in Italien eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Kapitän der „Sea-Watch 5…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 32 von Gökay Akbulut (DIE LINKE): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die in Italien eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Kapitän der „Sea-Watch 5…
Frage 32 (Gökay Akbulut, Die Linke):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die in Italien eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Kapitän der „Sea-Watch 5“ wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur unerlaubten Einreise nach der Ausschiffung von 166 aus Seenot geretteten Menschen in Brindisi (vgl. www.n d-aktuell.de/artikel/1199739.seenotrettung-sea-wa tch-italien-leitet-ermittlungen-gegen-kapitaen-ei n .html), und welche diplomatischen, konsularischen oder europapolitischen Schritte unternimmt sie gegenüber Italien, um einer Kriminalisierung ziviler Seenotrettung entgegenzutreten?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 28. Mai 2026:
Die Ermittlungen der italienischen Justiz gegenüber dem Kapitän der „Sea-Watch 5“ hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen. Italien ist ein enger EU-Partner und demokratischer Rechtsstaat mit unabhängiger Justiz. Generell gilt, dass Seenotrettung völkerrechtlich geregelt ist und die völkerrechtliche Pflicht besteht, Menschen aus Seenot zu retten. Die Koordinierung von Seenotrettungseinsätzen obliegt den Küstenstaaten in ihrer festgelegten Such- und Rettungszone.
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