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Besuch des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung in Italien bei Sea Watch (Antwort zu Drs. 21/1923)

dip / drucksache 22.10.2025 · WP 21 · 21/2381 · Antwort · Original ↗

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Besuch des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung in Italien bei Sea Watch (Antwort zu Drs. 21/1923) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2381 21. Wahlperiode 22.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Keuter, Dr. Rainer Rothfuß, Udo Theodor Hemmelgarn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1923 – Besuch des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung in Italien bei Sea Watch V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Dr. Lars Castelluci (SPD), reiste vom 28. bis 30. Juli 2025 nach Palermo und Lampedusa. „Im Mittelpunkt seiner ersten Reise als Menschenrechtsbeauftragter steht die Seenotrettung im Mittelmeer. Dazu wird er Gespräche mit Vertretern der Präfektur Palermo, dem Bürgermeister von Lampedusa sowie mit Nichtregierungsorganisationen führen. Geplant ist außerdem die Begleitung auf einem Aufklärungsflug der Organisation »Sea Watch« über dem Mittelmeer“ (vgl. www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/2728436-272 8436?pk_kwd=link_Der+Beauftragte+der+Bundesregierung+f%C3%BCr+Me nschenrechtspolitik+und+humanit%C3%A4re+Hilfe+Lars+Castellucci+reist+ nach+Italien). Im Zuge seiner Dienstreise empfahl er, „die zivile Seenotrettung weiter zu unterstützen, solange sie gebraucht werde, aber zugleich an einer europäischen Seenotrettungsmission zu arbeiten“, obgleich das Auswärtige Amt gerade die Finanzierung von, aus Sicht der Fragesteller an Schlepperei beteiligten, Nichtregierungsorganisationen wie Sea Watch oder United for Rescue (vgl. https://t az.de/Fluechtlingspolitik-im-Haushaltsausschuss/!5894549/#:~:text=Das%20b eschloss%20der%20Haushaltsausschuss%20des,vielmehr%20eine%20%E2% 80%9ESeeblockade%E2%80%9C%20angek%C3%BCndigt; demnach erhielten drei Organisationen [im Jahr 2023, Anmerkung der Fragesteller] eine Förderung mit Mitteln des Bundes: „SOS Humanity e. V.“ erhielt 746 828 Euro, „Sea-Eye e. V.“ 365 000 Euro sowie „SOS MEDITERRANEE Deutschland“ 400 000 Euro, vgl. Bundestagsdrucksache 21/11199), eingestellt hat, was die Fragesteller begrüßen (vgl. auch www.fr.de/politik/fluechtlinge-italien-regieru ng-setzt-flugzeug-von-sea-watch-fest-mittelmeer-93878116.html sowie www. nd-aktuell.de/artikel/1193219.seenotrettung-italien-setzt-sea-watch-flugzeug-f est.html). Noch zu Jahresbeginn flossen Haushaltsmittel des Bundes in die Seenotrettung (vgl. www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundesregierung-s eenotrettung-104.html). Die Pflicht zur Seenotrettung umfasst die Verbringung der in Not geratenen Menschen in den nächsten sicheren Hafen, der sich nicht notwendigerweise innerhalb der EU befinden muss (vgl. Wissenschaftliche Dienste des Deut- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 22. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. schen Bundestages: Rechtliche Aspekte der Seenotrettung von Flüchtlingen, www.bundestag.de/resource/blob/975686/WD-3-119-23-pdf.pdf). Eine „Seenotrettung“, wie sie von Sea Watch und anderen Nichtregierungsorganisationen betrieben wird, führt nach Ansicht der Fragesteller zum Anstieg der illegalen Migration und zur Förderung der Schleppereikriminalität. Sie gefährdet Menschenleben und ist daher zutiefst menschenverachtend. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie teilt die in der Vorbemerkung der Fragesteller enthaltenen Wertungen nicht.  1. Hat sich die Bundesregierung zu der vom Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung vorgeschlagenen „europäischen Seenotrettungsmission“ eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (bitte begründen; wenn eine solche Mission befürwortet wird, bitte angeben, welche Schritte die Bundesregierung zu deren Umsetzung ergreifen möchte)? Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Förderung und Unterhaltung eines angemessenen und wirksamen Such- und Rettungsdienstes nach internationalem Recht in der Verantwortung der Anrainerstaaten (Search and Rescue Zone) liegt und eine Pflicht zur konkreten seenotrechtlichen Hilfeleistung der jeweiligen Schiffsführung besteht. Gleichwohl steht die Bundesregierung selbstverständlich in regelmäßigem Austausch mit den betroffenen EU-Mitgliedstaaten sowie der EU-Kommission.  2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, wonach die „zivile Seenotrettung“ weiterhin finanziell unterstützt werden sollte, obgleich das Auswärtige Amt die Finanzierung der betreffenden Organisationen beendet hat (bitte begründen)? Das Auswärtige Amt hat die Förderung der zivilen Seenotrettungsorganisationen beendet. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 63 des Abgeordneten Sascha Wagner auf Bundestagsdrucksache 21/1164 sowie auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  3. Mit welchen Nichtregierungsorganisationen hat der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung in Italien zu welchen Themen Gespräche geführt? In Palermo besuchte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe die katholische Gemeinschaft Sant’Egidio, wo er sich über die Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen, Migrantinnen und Migranten und über humanitäre Korridore informierte. Ärzte ohne Grenzen berichtete über ihre Arbeit zur Unterstützung von Folteropfern unter in Italien ansässigen Flüchtlingen, Migrantinnen und Migranten. Auf Lampedusa sprach der Menschenrechtsbeauftragte mit dem Verein Sea- Watch über die humanitäre Seenotrettung.  4. Welche Dienstreisen des Menschenrechtsbeauftragten (wohin und zu welchen Thematiken) sind für die Jahre 2025 sowie 2026 geplant? Die Reiseplanung des Menschenrechtsbeauftragten richtet sich u. a. an den internationalen menschenrechtlichen Entwicklungen und humanitären Erfordernissen aus. Diese können sich im genannten Zeitraum dynamisch fortentwickeln, so dass zum derzeitigen Zeitpunkt keine abschließende Auskunft möglich ist. Unter anderem plant der Menschenrechtsbeauftragte folgende Reisen: – Wien (bilaterale Gespräche zu verschiedenen menschenrechtspolitischen Themen) – Warschau (OSZE-Menschenrechtskonferenz) – Brüssel (bilaterale politische Gespräche) – Genf (VN-Menschenrechtsrat).  5. Hat sich die Bundesregierung zur Thematik Seenotrettung bzw. Unterbinden von Schleppereiaktivitäten mit der italienischen Regierung in Verbindung gesetzt, wenn ja, wann, mit wem, und mit welchem Ergebnis? Die Bundesregierung steht mit der italienischen Regierung neben vielen Themen auch zu Migrationsfragen in regelmäßigem Austausch.  6. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung darüber erarbeitet, welche Häfen in welchen Mittelmeeranrainerstaaten als sicher einzustufen sind (bitte begründen)? Nach den seevölkerrechtlichen Vorgaben sind die aus Seenot geretteten Personen an einen „sicheren Ort“ („place of safety”) zu verbringen. Leitbild ist die Beendigung der jeweiligen Gefahrenlage, wobei die Umstände jedes Einzelfalles berücksichtigt werden müssen.  7. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Aussage der Nichtregierungsorganisation Sea Watch, wonach Italien sie als „Zeugen der Situation im Mittelmeer loszuwerden“ versuche, gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. www.fr.de/politik/fluechtlinge-italien-regierung-set zt-flugzeug-von-sea-watch-fest-mittelmeer-93878116.html; bitte begründen)? Die Bundesregierung macht sich Aussagen Dritter weder zu eigen, noch kommentiert sie diese.  8. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Erkenntnisse darüber vor, dass „italienische Behörden die Hilferufe von Booten in Seenot ignoriert“ hätten und dadurch „dutzende Menschen“ ertrunken seien, wie Sea Watch behauptet (vgl. www.fr.de/politik/fluechtlinge-italien-regieru ng-setzt-flugzeug-von-sea-watch-fest-mittelmeer-93878116.html; wenn ja, bitte angeben)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.  9. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Erkenntnisse darüber vor, dass „von Italien und der EU ausgerüstete libysche Milizen auf Seenotretter und fliehende Menschen geschossen“ hätten, wenn ja, wann, und wie viele Menschen wurden dabei getötet (vgl. www.fr.de/politik/flu echtlinge-italien-regierung-setzt-flugzeug-von-sea-watch-fest-mittelmee r-93878116.html)? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor, gleichzeitig nimmt sie Berichte über Angriffe auf Rettungsschiffe von Nichtregierungsorganisationen sehr ernst. Die EU-Kommission hat die libyschen Behörden im Namen der EU zur Stellungnahme aufgefordert. Zudem hat die Staatsanwaltschaft Syrakus in Italien bezüglich des Vorfalls ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. 10. Welche Schlussfolgerungen aus den o. g. (siehe Fragen 8 und 9) gegen die italienische Regierung gerichteten Behauptungen von Sea Watch (einer Organisation mit Sitz in Deutschland, vgl. www.fr.de/politik/fluec htlinge-italien-regierung-setzt-flugzeug-von-sea-watch-fest-mittelmeer-9 3878116.html) zieht die Bundesregierung hinsichtlich der deutsch- italienischen Beziehungen (bitte begründen)? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 11. Welche Summen flossen im ersten Quartal des Jahres 2025 sowie sollen ggf. im Jahr 2026 an sogenannte Seenotrettungsorganisationen fließen (vgl. https://taz.de/Fluechtlingspolitik-im-Haushaltsausschuss/!5894549/ #:~:text=Das%20beschloss%20der%20Haushaltsausschuss%20des,vielm ehr%20eine%20%E2%80%9ESeeblockade%E2%80%9C%20angek%C3 %BCndigt sowie www.fr.de/politik/fluechtlinge-italien-regierung-setzt-fl ugzeug-von-sea-watch-fest-mittelmeer-93878116.html und www.tagessc hau.de/inland/innenpolitik/bundesregierung-seenotrettung-104.html; bitte gemäß Organisation und Jahr aufschlüsseln und den Haushaltstitel angeben)? Die Förderungen im Zeitraum 01.01. – 31.03.2025 durch das Auswärtige Amt aus Haushaltstitel 0501- 687 32 „Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland“ können nachstehender Tabelle entnommen werden. Die Bundesregierung hat die Förderung der zivilen Seenotrettung zum 31. März 2025 eingestellt. Organisation Fördersumme in Euro SOS Humanity 215 000,00 SOS Méditerranée 201 694,50 RESQSHIP 34 994,40 Sea Eye 169 156,00 Sant’Egidio 279 000,00 12. Ist diese Auftaktreise des Menschenrechtsbeauftragten als Zeichen der Bundesregierung zu werten, dass künftig der Seenotrettung eine gestärkte Rolle im Rahmen der Menschenrechtspolitik zukommen soll? Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe entscheidet in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt und den anderen Ressorts über die Schwerpunkte seiner Arbeit. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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