Besuch des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung in Italien bei Sea Watch (Antwort zu Drs. 21/1923)
Text
Besuch des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung in Italien bei Sea Watch (Antwort zu Drs. 21/1923)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2381
21. Wahlperiode 22.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Keuter, Dr. Rainer Rothfuß, Udo
Theodor Hemmelgarn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1923 –
Besuch des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung in Italien
bei Sea Watch
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und
humanitäre Hilfe, Dr. Lars Castelluci (SPD), reiste vom 28. bis 30. Juli 2025 nach
Palermo und Lampedusa. „Im Mittelpunkt seiner ersten Reise als
Menschenrechtsbeauftragter steht die Seenotrettung im Mittelmeer. Dazu wird er
Gespräche mit Vertretern der Präfektur Palermo, dem Bürgermeister von
Lampedusa sowie mit Nichtregierungsorganisationen führen. Geplant ist außerdem
die Begleitung auf einem Aufklärungsflug der Organisation »Sea Watch« über
dem Mittelmeer“ (vgl. www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/2728436-272
8436?pk_kwd=link_Der+Beauftragte+der+Bundesregierung+f%C3%BCr+Me
nschenrechtspolitik+und+humanit%C3%A4re+Hilfe+Lars+Castellucci+reist+
nach+Italien).
Im Zuge seiner Dienstreise empfahl er, „die zivile Seenotrettung weiter zu
unterstützen, solange sie gebraucht werde, aber zugleich an einer europäischen
Seenotrettungsmission zu arbeiten“, obgleich das Auswärtige Amt gerade die
Finanzierung von, aus Sicht der Fragesteller an Schlepperei beteiligten,
Nichtregierungsorganisationen wie Sea Watch oder United for Rescue (vgl. https://t
az.de/Fluechtlingspolitik-im-Haushaltsausschuss/!5894549/#:~:text=Das%20b
eschloss%20der%20Haushaltsausschuss%20des,vielmehr%20eine%20%E2%
80%9ESeeblockade%E2%80%9C%20angek%C3%BCndigt; demnach
erhielten drei Organisationen [im Jahr 2023, Anmerkung der Fragesteller] eine
Förderung mit Mitteln des Bundes: „SOS Humanity e. V.“ erhielt 746 828 Euro,
„Sea-Eye e. V.“ 365 000 Euro sowie „SOS MEDITERRANEE Deutschland“
400 000 Euro, vgl. Bundestagsdrucksache 21/11199), eingestellt hat, was die
Fragesteller begrüßen (vgl. auch www.fr.de/politik/fluechtlinge-italien-regieru
ng-setzt-flugzeug-von-sea-watch-fest-mittelmeer-93878116.html sowie www.
nd-aktuell.de/artikel/1193219.seenotrettung-italien-setzt-sea-watch-flugzeug-f
est.html). Noch zu Jahresbeginn flossen Haushaltsmittel des Bundes in die
Seenotrettung (vgl. www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundesregierung-s
eenotrettung-104.html).
Die Pflicht zur Seenotrettung umfasst die Verbringung der in Not geratenen
Menschen in den nächsten sicheren Hafen, der sich nicht notwendigerweise
innerhalb der EU befinden muss (vgl. Wissenschaftliche Dienste des Deut-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 22. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
schen Bundestages: Rechtliche Aspekte der Seenotrettung von Flüchtlingen,
www.bundestag.de/resource/blob/975686/WD-3-119-23-pdf.pdf). Eine
„Seenotrettung“, wie sie von Sea Watch und anderen
Nichtregierungsorganisationen betrieben wird, führt nach Ansicht der Fragesteller zum Anstieg der
illegalen Migration und zur Förderung der Schleppereikriminalität. Sie gefährdet
Menschenleben und ist daher zutiefst menschenverachtend.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie teilt die in der Vorbemerkung der Fragesteller enthaltenen Wertungen nicht.
1. Hat sich die Bundesregierung zu der vom Menschenrechtsbeauftragten
der Bundesregierung vorgeschlagenen „europäischen
Seenotrettungsmission“ eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (bitte
begründen; wenn eine solche Mission befürwortet wird, bitte angeben,
welche Schritte die Bundesregierung zu deren Umsetzung ergreifen
möchte)?
Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Förderung und Unterhaltung
eines angemessenen und wirksamen Such- und Rettungsdienstes nach
internationalem Recht in der Verantwortung der Anrainerstaaten (Search and Rescue
Zone) liegt und eine Pflicht zur konkreten seenotrechtlichen Hilfeleistung der
jeweiligen Schiffsführung besteht.
Gleichwohl steht die Bundesregierung selbstverständlich in regelmäßigem
Austausch mit den betroffenen EU-Mitgliedstaaten sowie der EU-Kommission.
2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des
Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, wonach die „zivile Seenotrettung“ weiterhin
finanziell unterstützt werden sollte, obgleich das Auswärtige Amt die
Finanzierung der betreffenden Organisationen beendet hat (bitte
begründen)?
Das Auswärtige Amt hat die Förderung der zivilen
Seenotrettungsorganisationen beendet. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 63 des Abgeordneten Sascha Wagner auf
Bundestagsdrucksache 21/1164 sowie auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Mit welchen Nichtregierungsorganisationen hat der
Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung in Italien zu welchen Themen Gespräche
geführt?
In Palermo besuchte der Beauftragte der Bundesregierung für
Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe die katholische Gemeinschaft Sant’Egidio, wo er
sich über die Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen, Migrantinnen und
Migranten und über humanitäre Korridore informierte. Ärzte ohne Grenzen
berichtete über ihre Arbeit zur Unterstützung von Folteropfern unter in Italien
ansässigen Flüchtlingen, Migrantinnen und Migranten.
Auf Lampedusa sprach der Menschenrechtsbeauftragte mit dem Verein Sea-
Watch über die humanitäre Seenotrettung.
4. Welche Dienstreisen des Menschenrechtsbeauftragten (wohin und zu
welchen Thematiken) sind für die Jahre 2025 sowie 2026 geplant?
Die Reiseplanung des Menschenrechtsbeauftragten richtet sich u. a. an den
internationalen menschenrechtlichen Entwicklungen und humanitären
Erfordernissen aus. Diese können sich im genannten Zeitraum dynamisch
fortentwickeln, so dass zum derzeitigen Zeitpunkt keine abschließende Auskunft
möglich ist. Unter anderem plant der Menschenrechtsbeauftragte folgende Reisen:
– Wien (bilaterale Gespräche zu verschiedenen menschenrechtspolitischen
Themen)
– Warschau (OSZE-Menschenrechtskonferenz)
– Brüssel (bilaterale politische Gespräche)
– Genf (VN-Menschenrechtsrat).
5. Hat sich die Bundesregierung zur Thematik Seenotrettung bzw.
Unterbinden von Schleppereiaktivitäten mit der italienischen Regierung in
Verbindung gesetzt, wenn ja, wann, mit wem, und mit welchem
Ergebnis?
Die Bundesregierung steht mit der italienischen Regierung neben vielen
Themen auch zu Migrationsfragen in regelmäßigem Austausch.
6. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung darüber erarbeitet, welche
Häfen in welchen Mittelmeeranrainerstaaten als sicher einzustufen sind
(bitte begründen)?
Nach den seevölkerrechtlichen Vorgaben sind die aus Seenot geretteten
Personen an einen „sicheren Ort“ („place of safety”) zu verbringen. Leitbild ist die
Beendigung der jeweiligen Gefahrenlage, wobei die Umstände jedes
Einzelfalles berücksichtigt werden müssen.
7. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Aussage der
Nichtregierungsorganisation Sea Watch, wonach Italien sie als „Zeugen der
Situation im Mittelmeer loszuwerden“ versuche, gebildet, und wenn ja,
wie lautet diese (vgl. www.fr.de/politik/fluechtlinge-italien-regierung-set
zt-flugzeug-von-sea-watch-fest-mittelmeer-93878116.html; bitte
begründen)?
Die Bundesregierung macht sich Aussagen Dritter weder zu eigen, noch
kommentiert sie diese.
8. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Erkenntnisse darüber
vor, dass „italienische Behörden die Hilferufe von Booten in Seenot
ignoriert“ hätten und dadurch „dutzende Menschen“ ertrunken seien, wie
Sea Watch behauptet (vgl. www.fr.de/politik/fluechtlinge-italien-regieru
ng-setzt-flugzeug-von-sea-watch-fest-mittelmeer-93878116.html; wenn
ja, bitte angeben)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
9. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Erkenntnisse darüber
vor, dass „von Italien und der EU ausgerüstete libysche Milizen auf
Seenotretter und fliehende Menschen geschossen“ hätten, wenn ja, wann,
und wie viele Menschen wurden dabei getötet (vgl. www.fr.de/politik/flu
echtlinge-italien-regierung-setzt-flugzeug-von-sea-watch-fest-mittelmee
r-93878116.html)?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor, gleichzeitig nimmt sie Berichte über Angriffe auf Rettungsschiffe
von Nichtregierungsorganisationen sehr ernst. Die EU-Kommission hat die
libyschen Behörden im Namen der EU zur Stellungnahme aufgefordert. Zudem
hat die Staatsanwaltschaft Syrakus in Italien bezüglich des Vorfalls ein
Ermittlungsverfahren eingeleitet.
10. Welche Schlussfolgerungen aus den o. g. (siehe Fragen 8 und 9) gegen
die italienische Regierung gerichteten Behauptungen von Sea Watch
(einer Organisation mit Sitz in Deutschland, vgl. www.fr.de/politik/fluec
htlinge-italien-regierung-setzt-flugzeug-von-sea-watch-fest-mittelmeer-9
3878116.html) zieht die Bundesregierung hinsichtlich der deutsch-
italienischen Beziehungen (bitte begründen)?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
11. Welche Summen flossen im ersten Quartal des Jahres 2025 sowie sollen
ggf. im Jahr 2026 an sogenannte Seenotrettungsorganisationen fließen
(vgl. https://taz.de/Fluechtlingspolitik-im-Haushaltsausschuss/!5894549/
#:~:text=Das%20beschloss%20der%20Haushaltsausschuss%20des,vielm
ehr%20eine%20%E2%80%9ESeeblockade%E2%80%9C%20angek%C3
%BCndigt sowie www.fr.de/politik/fluechtlinge-italien-regierung-setzt-fl
ugzeug-von-sea-watch-fest-mittelmeer-93878116.html und www.tagessc
hau.de/inland/innenpolitik/bundesregierung-seenotrettung-104.html; bitte
gemäß Organisation und Jahr aufschlüsseln und den Haushaltstitel
angeben)?
Die Förderungen im Zeitraum 01.01. – 31.03.2025 durch das Auswärtige Amt
aus Haushaltstitel 0501- 687 32 „Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland“
können nachstehender Tabelle entnommen werden. Die Bundesregierung hat
die Förderung der zivilen Seenotrettung zum 31. März 2025 eingestellt.
Organisation Fördersumme in Euro
SOS Humanity 215 000,00
SOS Méditerranée 201 694,50
RESQSHIP 34 994,40
Sea Eye 169 156,00
Sant’Egidio 279 000,00
12. Ist diese Auftaktreise des Menschenrechtsbeauftragten als Zeichen der
Bundesregierung zu werten, dass künftig der Seenotrettung eine
gestärkte Rolle im Rahmen der Menschenrechtspolitik zukommen soll?
Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und
humanitäre Hilfe entscheidet in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt und den
anderen Ressorts über die Schwerpunkte seiner Arbeit.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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