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Schriftliche Frage 121 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung Hessen laut hessischer Landtagsdrucksache 21/2927 den Erwerb vo…

dip / schriftliche_frage 29.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 121 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung Hessen laut hessischer Landtagsdrucksache 21/2927 den Erwerb vo… Frage 121 (Harald Ebner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung Hessen laut hessischer Landtagsdrucksache 21/2927 den Erwerb von Flächen des ehemaligen Kernkraftwerks Biblis sondiert, die Landesregierung dabei nicht ausschließt, dass Rückbauverpflichtungen und Haftungsrisiken auf das Land übergehen können, und der geplante Fusionskraftwerkstandort Biblis voraussichtlich von der im Aktionsplan Fusion vorgesehenen Bundesförderung von über 2 Mrd. Euro profitieren wird, sicher, dass ein Eigentumsübergang des Geländes nicht dazu führt, dass verbleibende atomrechtliche, strahlenschutzrechtliche oder bauordnungsrechtliche Rückbauverpflichtungen der RWE Nuclear GmbH entgegen der im Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung und im öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Bund und Kernkraftwerksbetreibern vom 26. Juni 2017 festgehaltenen Zuweisung an die Betreiber aus Bundes- oder Steuermitteln finanziert werden, und holt die Bundesregierung vor einem solchen Eigentumsübergang eine unabhängige Bewertung des Geländes ein, die sowohl den Infrastrukturwert als auch sämtliche damit verbundenen Lasten vollständig erfasst? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 27. Mai 2026: Zur Sondierung eines etwaigen angedachten Erwerbs von Flächen des ehemaligen Kernkraftwerks Biblis durch das Land Hessen sind der Bundesregierung Einzelheiten derzeit nicht bekannt. Auch wurden bisher keine konkreten Konzepte einer solchen etwaigen Nachnutzung des Standorts als Fusionskraftwerksstandort vorgelegt. Aus Sicht der Bundesregierung wäre im Rahmen einer solchen Nachnutzung zwingend dafür Sorge zu tragen, dass bestehenden Rückbauverpflichtungen und entsprechenden Finanzierungspflichten nachgekommen wird und die Gefahr der Abwälzung von Kosten auf die Allgemeinheit, etwa bei Insolvenz eines neuen Betreibers, ausgeschlossen wird. Zudem wäre sicherzustellen, dass alle atomrechtlichen und strahlenschutzrechtlichen Vorgaben, sowohl für den Rückbau als auch eine etwaige Nachnutzung, eingehalten werden. Die Prüfung eines konkreten Antrags im Einzelfall ist im Übrigen zunächst Aufgabe der zuständigen atom- bzw. strahlenschutzrechtlichen Landesbehörde.

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