Castor-Transporte aus Jülich in das Zwischenlager Ahaus
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Castor-Transporte aus Jülich in das Zwischenlager Ahaus
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/55
21. Wahlperiode 17.04.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Fabian Fahl, Lorenz Gösta Beutin, Agnes Conrad, Katrin
Fey, Uwe Foullong, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike
Hermeier, Cansin Köktürk, Jan Köstering, Sahra Mirow, Charlotte Antonia
Neuhäuser, Lea Reisner, Ulrich Thoden, Sascha Wagner und der Fraktion
Die Linke
Castor-Transporte aus Jülich in das Zwischenlager Ahaus
Im Januar 2025 hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
(BASE) den Entwurf der Transportgenehmigung für die Jülicher
Brennelemente nach Ahaus an das nordrhein-westfälische Ministerium für Wirtschaft
(MWIKE NRW) als Aufsichtsbehörde geschickt mit der Aufforderung zu einer
Stellungnahme bis zum 21. März 2025.
Bei Genehmigung des Transports wären das 152 Schwerlasttransporter mit
bestrahlten Brennelementen auf den Straßen Nordrhein-Westfalens. Pro Sattelzug
kann nur ein AVR-Behälter (AVR = Atomversuchsreaktor) transportiert
werden. Nach derzeitiger Projektplanung wird mit einer Gesamtdauer von zwei
Jahren ab Beginn der Transporte gerechnet (www.ksta.de/politik/nrw-politik/ge
nehmigung-in-der-endphase-castor-transporte-sollen-im-fruehjahr-durch-nrw-r
ollen-968245).
Der Transport der Jülicher Brennelemente nach Ahaus steht nach Auffassung
der Fragestellerinnen und Fragesteller im klaren Widerspruch zu der
Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in NRW
für die Jahre 2022 bis 2027. Darin heißt es wörtlich: „Wir setzen uns für eine
Minimierung von Atomtransporten ein. Das gilt auch für Transporte aus
anderen Bundesländern. Im Fall der in Jülich lagernden Brennelemente bedeutet
dies, dass wir die Option eines Neubaus eines Zwischenlagers in Jülich
vorantreiben.“
Die rund 300 000 abgebrannten Brennelemente aus dem Betrieb des
stillgelegten Jülicher Atomversuchsreaktors werden bisher im AVR-Behälterlager am
Standort des Forschungszentrums Jülich in Castor-Behältern zwischengelagert.
Betreiberin des Zwischenlagers und für die Lagerung oder den Abtransport der
Brennelemente verantwortlich ist die bundeseigene Jülicher
Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN).
Das AVR-Behälterlager in Jülich war von 1993 bis 2013 genehmigt. Eine
Verlängerung der Genehmigung erforderte jedoch Nachweise zur
Erdbebensicherheit, die dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen, z. B.
basierend auf einem theoretisch möglichen Extremerdbeben. Da diese
kurzfristig nicht erbracht werden konnten, sprach das Wirtschaftsministerium NRW
2014 schließlich eine atomrechtliche Anordnung zur unverzüglichen
Entfernung der Brennelemente aus dem bestehenden Jülicher Zwischenlager aus.
Diese wurde aber bis heute nicht umgesetzt. Ab dem 1. Juli 2013 und auch
heute noch lagern die Brennelemente ohne Genehmigung in Jülich. Unterdessen
wurde 2022 bekannt, dass Extremerdbeben keine Auswirkungen auf die
nukleare Sicherheit haben würden (www.jen-juelich.de/projekte/avr-brennelement
e/fragen-antworten (A2)). Die Option eines Neubaus eines Zwischenlagers am
Standort Jülich wurde diskutiert, das Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie das Bundesministerium der
Finanzen (BMF) haben aber in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages im September 2022 die Ahaus-Option als
„grundsätzlich vorzugswürdig“ bewertet (s. Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/11406). Die derzeit noch parallele
Verfolgung der Neubau-Option soll beendet werden, sobald die ersten
Transporte nach Ahaus durchgeführt wurden (www.jen-juelich.de/projekte/avr-brenn
elemente).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann wurde der Bundesregierung die vom BASE angeforderte
Stellungnahme zum Entwurf der Transportgenehmigung durch das
Wirtschaftsministerium NRW übermittelt, und welchen Inhalt hatte diese
Stellungnahme?
2. Mit welcher Rechts- bzw. Sachlage begründet es die Bundesregierung,
dass sie die auf der Basis des Atomrechts im Jahre 2016 erteilte
Aufbewahrungsgenehmigung für 152 Lagerbehälter des Typs CASTOR aus
Jülich in Ahaus nicht umgesetzt hat, und warum wird nach Kenntnis der
Bundesregierung deren Transport und die Umsetzung der
Aufbewahrungsgenehmigung für Ahaus ausgerechnet jetzt forciert?
3. Hat die Bundesregierung bzw. das BASE Gespräche mit der zuständigen
Atomaufsichtsbehörde über die Möglichkeit des Verbleibs der Castoren in
Jülich geführt, und wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt (bitte nach
Datum, involvierten Abteilungen des BASE bzw. des BMUV und den
jeweiligen Abteilungen des zuständigen Wirtschaftsministeriums in
Nordrhein-Westfalen aufschlüsseln)?
4. Welche weiteren Gründe neben Tempo und Kosten führt die
Bundesregierung an, die Option des Neubaus eines Zwischenlagers in Jülich „so bald
wie möglich“ nicht weiter zu verfolgen, wie sie laut der Vorbemerkung
der Fragesteller in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/11406 „Sachstand zum Verbleib
der abgebrannten Brennelemente aus dem Versuchsreaktor Jülich“ in
einem Bericht gegenüber dem Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages angegeben haben soll?
5. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass
eine Aussetzung der unverzüglichen Räumungsanordnung des
Zwischenlagers Jülich nach dem Wegfall der Zweifel zur Erdbebensicherheit, wie
sie auch vom BASE 2022 bestätigt wurden, geboten gewesen wäre, um
sich ausführlicher mit sicherheitstechnischen Vorteilen von Alternativen
zur Räumung nach Ahaus zu befassen (bitte begründen)?
6. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Hemmnisse bei der Erfüllung
der Nachweisforderung seitens der JEN, und wenn ja, welche?
7. Welche Nachweisforderungen für eine Genehmigung der weiteren
Aufbewahrung der AVR-Castoren am Standort Jülich wurden seitens der JEN
wann erfüllt, und welche Nachweisforderungen für eine Genehmigung
sind noch offen (bitte tabellarisch auflisten)?
8. Welche konkreten Sachverhalte standen oder stehen nach Kenntnis des
BASE einer Entscheidung zu einer weiteren befristeten Aufbewahrung im
Zwischenlager Jülich entgegen (bitte nach Prüfkomplexen aufschlüsseln,
jeweils mit Angabe zum Verfahrensstand, Begründung, warum noch nicht
abgeschlossen, und Angabe, ob Tätigwerden der Antragstellerin JEN oder
Dritter erforderlich ist)?
9. Welche Kosten erwartet die Bundesregierung für den Transport der AVR-
Castoren von Jülich nach Ahaus (bitte nach Einzeltransporten und
Gesamtkosten aufschlüsseln)?
10. Welche Mehrkosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zwischenlager Ahaus durch die geplante Einlagerung der 152 AVR-
Castoren für den Betrieb, die evtl. Erweiterung oder die Prüf-, Monitoring-
und Personalkosten insgesamt und jährlich?
11. Zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts
NRW vom 3. Dezember 2024 (Aktenzeichen: 21 D 98/17.AK), wonach
die abgebrannten Brennelemente aus Jülich in Ahaus gemäß der geltenden
Rechtslage zwischengelagert werden dürfen, nunmehr den Schluss, dass
dies zwingend erfolgen muss (bitte begründen)?
12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die technische Integrität
der für den Transport von Jülich nach Ahaus vorgesehenen Castor-
Behälter?
13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass jedem
Transport von abgebrannten Brennelementen und anderem radioaktiven
Material die Wahrscheinlichkeit einer Havarie und einer möglichen
Freisetzung dieses Materials innewohnt (bitte begründen)?
14. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass
Transporte von AVR-Castoren von Jülich nach Ahaus bei der offensichtlich
vorhandenen Alternative eines Verbleibs in Jülich angesichts der Risiken von
Havarien und Freisetzung von Radioaktivität vermieden werden müssen,
und wenn nein, wie bewertet sie das Risiko der Freisetzung radioaktiven
Materials im Hinblick auf Gefährdungen der menschlichen Gesundheit
und der Umwelt in Abwägung zu einem Verbleib der AVR-Castoren in
Jülich?
15. Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der erste derzeit im
AVR-Zwischenlager Jülich gelagerte Castor-Behälter mit
hochradioaktivem Abfall bestückt?
16. Nach wie viel Jahren treten nach Kenntnis der Bundesregierung technisch
signifikante Alterserscheinungen an den Castor-Behältern und deren
Dichtungen auf?
Berlin, den 17. April 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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