Schriftliche Frage 160 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung das Gefährdungspotenzial der deutschen Bevölkerung durch die tschechischen Pläne zum Betrieb von bisher in…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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Schriftliche Frage 160 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung das Gefährdungspotenzial der deutschen Bevölkerung durch die tschechischen Pläne zum Betrieb von bisher in…
Frage 160 (Harald Ebner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie bewertet die Bundesregierung das Gefährdungspotenzial der deutschen Bevölkerung durch die tschechischen Pläne zum Betrieb von bisher in der Praxis wenig erprobten Mini- Atomkraftwerken (SMR) nahe der deutsch-tschechischen Grenze in Tušimice, und wirkt die Bundesregierung mit konkreten Schritten darauf hin, dass ihre eigenen wissenschaftlichen Erkenntnisse bezüglich der im Vergleich zu konventionellen Reaktoren besonderen Herausforderungen bei Sicherheit und Sicherung dieser Anlagen (siehe BASE-Studie „Sicherheitstechnische Analyse und Risikobewertung einer Anwendung von SMR-Konzepten“ von 2021) durch die tschechische Regierung Berücksichtigung finden, und wenn ja, mit welchen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 4. September 2025:
Die Bundesregierung steht zu Fragen der Sicherheit tschechischer Atomkraftwerke (AKW) im Allgemeinen wie auch im Zusammenhang mit den Plänen zum Neubau von neuen AKW, einschließlich Small Modular Reactors (SMR), mit den zuständigen tschechischen Stellen auf Basis des bilateralen Abkommens zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit kerntechnischer Sicherheit und Strahlenschutz im steten Austausch. Dieser Austausch erfolgt insbesondere im Rahmen der auf Grundlage dieses Abkommens eingerichteten Deutsch-Tschechischen Kommission. Zu dem beabsichtigten Bau und Betrieb eines SMR am Standort Tušimice in Tschechien hat die zuständige tschechische Behörde bereits das Vorverfahren zu einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, an dem sich die Bundesländer Sachsen, Bayern und Niedersachsen beteiligt haben. Im Rahmen des grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens können sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger aus Deutschland beteiligen und Bedenken anbringen. Im Zuge solcher Verfahren erhält die Öffentlichkeit auch die wesentlichen Informationen, die erforderlich sind, um das geplante AKW belastbar zu beurteilen. Grundsätzlich gilt, dass die Bundesrepublik Deutschland das Recht eines jeden Staates respektiert, souverän den eigenen Energiemix zu bestimmen. Zugleich gilt aber auch, dass die Risiken der Atomkraftnutzung nicht an den Landesgrenzen Halt machen. Dementsprechend plant die Bundesregierung schon länger gemeinsam mit den Ländern nach Maßgabe des Strahlenschutzgesetzes und des Allgemeinen Notfallplans des Bundes für verschiedene radiologische Notfallszenarien, darunter auch Notfälle in grenznahen ausländischen AKW. Um AKW herum werden sog. Planungsgebiete bestimmt, innerhalb derer bei einem Unfall abhängig von der tatsächlichen Freisetzungsmenge und den vorherrschenden Wetterbedingungen Schutzmaßnahmen des Katastrophenschutzes ergriffen würden – dies reicht von der Aufforderung zum Aufenthalt in Gebäuden über die Einnahme von Jodtabletten bis hin zu Evakuierungen. Beispielsweise gilt in Deutschland bei gewöhnlichen (großen) AKW einschließlich grenznaher ausländischer AKW für Evakuierungsmaßnahmen ein Umkreis von 20 km. Ob für das am Standort Tušimice geplante SMR-Kraftwerk aufgrund eines geringeren Aktivitätsinventars kleinere Planungsradien anzunehmen sein werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mit Sicherheit beurteilt werden. Dies lässt sich erst anhand hinreichend konkreter Planungsunterlagen für das Vorhaben beurteilen.
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