Schriftliche Frage 144 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Schritte unternehmen die Bundesregierung und die zuständige Bundesbehörde, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen E…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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Schriftliche Frage 144 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Schritte unternehmen die Bundesregierung und die zuständige Bundesbehörde, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen E…
Frage 144 (Harald Ebner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche konkreten Schritte unternehmen die Bundesregierung und die zuständige Bundesbehörde, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), um den bundesweiten Beteiligungsprozess für die Neugenehmigung der Zwischenlager sowie der Transport- und Lagerbehälter für hochradioaktive Abfälle auszugestalten, und wie wird gewährleistet, dass dieses Format sich nicht allein auf Informationsangebote beschränkt, sondern eine echte Mitwirkung der Bevölkerung an der Rahmensetzung der Zwischenlagerung bis zum Ende des Jahrhunderts ermöglicht, um eine möglichst breite gesellschaftliche Akzeptanz an den betroffenen Standorten zu erreichen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 2. Juli 2025:
Die Rahmensetzung für die trockene Zwischenlagerung in Transportund Lagerbehältern erfolgt durch das Nationale Entsorgungsprogramm der Bundesregierung. Das BMUKN beteiligt im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (SUP) neben allen betroffenen Behörden auch die bundesweite Öffentlichkeit. Dies geschieht auf Grundlage der SUP- Richtlinie 2001/42/EG bzw. auf Basis des nationalen Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das BMUKN sowie das BASE als Genehmigungsbehörde für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen treiben im Rahmen der Bund-Länder- Zusammenarbeit die Überprüfung und Aktualisierung der Regeln für die nukleare Sicherheit bei der Zwischenlagerung voran. Sie werben in diesem Rahmen für geeignete Beteiligungsschritte, die durch Bund und Länder gemeinsam festzulegen und durchzuführen sind. Schließlich ist geplant, eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der konkreten Genehmigungsverfahren an den einzelnen Standorten durchzuführen. Information und Dialog zu den Themen der längeren Zwischenlagerung sind dabei entscheidende Grundlagen für eine zielführende Beteiligung im genannten Sinn. Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 143 verwiesen.
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