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Schriftliche Frage 61 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Kritik des ZEW – Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung an ihrer Politik, die dazu f…

dip / schriftliche_frage 22.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 61 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Kritik des ZEW – Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung an ihrer Politik, die dazu f… Frage 61 (Dr. Rainer Kraft, AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Kritik des ZEW – Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung an ihrer Politik, die dazu führen würde, dass der mit 3,8 Mrd. Euro subventionierte Industriestrompreis ein Risiko für Effizienz und fairen Wettbewerb darstelle und vor allem Großkonzerne auf Kosten kleiner und mittlerer Unternehmen entlaste, und welche Gegenargumente kann die Bundesregierung anführen (www. zew.de/publikationen/gross-gegen-klein-der-indus triestrompreis-als-risiko-fuer-effizienz-und-wettb ewerb)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 22. Mai 2026: Der Bundesregierung ist die zitierte Studie des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung bekannt. Der Industriestrompreis soll gezielt strom- und handelsintensive Unternehmen entlasten. Alle beihilfeberechtigten Unternehmen – vom Kleinstunternehmen bis zum Großkonzern – können unabhängig von ihrer Größe durch das Instrument entlastet werden. Zusätzliche Schwellenwerte, etwa in Form bestimmter Mindeststromverbräuche oder Mindestunternehmensgrößen, sind dabei nicht vorgesehen. Gemäß den beihilferechtlichen Vorgaben sind lediglich 50 Prozent des Stromverbrauchs entlastungsfähig. Dadurch bleiben Anreize zur Energieeinsparung sowie zur Steigerung der Energieeffizienz erhalten. Zudem müssen die Unternehmen 50 Prozent der erhaltenen Beihilfe in Dekarbonisierungsmaßnahmen investieren, beispielsweise zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Flexibilisierung des Stromverbrauchs oder zum Ausbau erneuerbarer Energien.

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