Schriftliche Frage 87 von Andreas Bleck (AfD): Wie hoch ist nach aktuellem Planungsstand der Bundesregierung der Anteil der energieintensiven Unternehmen in Deutschland, die die vorgesehe…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 87 von Andreas Bleck (AfD): Wie hoch ist nach aktuellem Planungsstand der Bundesregierung der Anteil der energieintensiven Unternehmen in Deutschland, die die vorgesehe…
Frage 87 (Andreas Bleck, AfD):
Wie hoch ist nach aktuellem Planungsstand der Bundesregierung der Anteil der energieintensiven Unternehmen in Deutschland, die die vorgesehenen Zugangskriterien für den geplanten Industriestrompreis ab 2026 voraussichtlich nicht erfüllen würden (bitte in Prozent und absoluten Zahlen angeben), und wie viele Unternehmen wären nach derzeitiger Planung anspruchsberechtigt (www.w elt.de/politik/deutschland/article6919ed1b3f0e645 fc6032aaa/neue-subvention-so-viel-kostet-der-ind ustrie-strompreis-den-steuerzahler.html)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 8. Dezember 2025:
Die Bundesregierung will die beihilferechtlichen Möglichkeiten, auch hinsichtlich des Empfängerkreises, vollständig ausnutzen. Auf Grundlage des Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) können Unternehmen aus 91 strom- und handelsintensiven Wirtschaftszweigen, die in der Teilliste 1 des Anhangs I der Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien (sog. KUEBLL) aufgezählt werden („Wirtschaftszweige mit erheblichem Verlagerungsrisiko“), durch das neue Instrument entlastet werden. Diese Teilliste 1 des Anhangs I der KUEBLL ist hier abrufbar: https://eu rlex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52022XC0218 (03) (siehe dort S. 84 bis 86, Wirtschaftszweige mit einem erheblichem Verlagerungsrisiko). Weitere Wirtschaftszweige können im Einzelfall – nach Genehmigung durch die Europäische Kommission – auf Initiative einzelner Mitgliedstaaten in den Anwendungsbereich des Instruments einbezogen werden, soweit die auf EU-Ebene erforderlichen Schwellen der Strom- oder Handelsintensität nachgewiesen werden. Wirtschaftszweige, die diese in den Randnummern 116 und 117 des CISAF genannten Bedingungen nicht erfüllen, können nicht von dem Instrument profitieren. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wie viele oder welche Unternehmen oder Wirtschaftszweige die genannten Kriterien nicht erfüllen. Auf Basis aktueller Stromverbrauchsdaten des Statistischen Bundesamts sind potenziell mehrere Tausend Unternehmen (potenziell bis zu etwa 9.500) anspruchsberechtigt. Die tatsächliche Zahl wird voraussichtlich niedriger liegen, etwa weil die Datenbasis Doppelzählungen ermöglicht. Die konkrete Anzahl der anspruchsberechtigten Unternehmen lässt sich daher erst im Antragsverfahren konkretisieren.
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